Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorwort

Im Vorwort zur 14. Auflage dieses Kommentars wurde ausführlich darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber zum Ende der 19. Legislaturperiode im Jahre 2021 sehr produktiv war. Die Schwerpunkte lagen im Bereich der Zwangsvollstreckung und dem Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs. Es ist daher nicht überraschend, dass das Jahr 2022 nur wenige gesetzliche Änderungen der ZPO ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beweiserhebungsregel.

Rn 1 § 114 enthält eine aus der historischen Entwicklung zu verstehende Norm des Verfahrensrechts. Die KfH kann ihre eigene Sachkunde an der Stelle eines Sachverständigengutachtens einbringen (BayObLG NStZ 93, 347 [BayObLG 26.11.1992 - 3 ObOWi 101/92]). Sie ist aber verpflichtet, den Parteien diese eigene Sachkunde darzulegen (BGH NJW 58, 1596 [BGH 10.07.1958 - 4 StR 211/58]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einführung.

Rn 57 Gelingt es dem Gericht trotz Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen nicht, die nach § 286 I erforderliche Gewissheit für das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidungserheblichen streitigen Tatsache zu gewinnen, ist es gleichwohl im Hinblick auf den verfassungsrechtlich verankerten Justizgewährungsanspruch (s dazu R/S/G § 3 Rz 1 ff) gezwungen, in der S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beweisaufnahme außerhalb des Prozessgerichts (Abs 2).

Rn 4 Hat die Beweisaufnahme vor dem beauftragten (§ 361) oder den ersuchten Richter (§§ 372 II, 375, 402, 434, 451), in einem anderen Verfahren (§ 411a), im Ausland oder iRe selbstständigen Beweisverfahrens stattgefunden (§ 485), haben die Parteien, dh in erster Linie der Beweisführer, das Ergebnis der Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht vorzutragen und darüber zu verhande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Amtsenthebungsgründe.

Rn 1 § 113 steht im engen systematischen Zusammenhang mit § 109. Entfällt eines der nach § 109 zwingenden Erfordernisse, so ist die Amtsenthebung gem Abs 1 Nr 1 geboten. Entsprechend kann auch festgestellt werden, dass eine Ernennungsvoraussetzung von vornherein fehlte (vgl MüKoZPO/Pabst Rz 3). Entfällt eine der in § 109 II geregelten Voraussetzungen, so ist eine Amtsenthebu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entsprechende Anwendung von § 15 UWG.

Rn 2 Die Einigungsstellen bestehen in den einzelnen Bundesländern, die jeweils Durchführungsverordnungen gem § 15 XI UWG erlassen haben. Die Einigungsstellen arbeiten nur auf Antrag der Parteien (§ 15 III UWG) und ihre Anrufung ist fakultativ. Ist eine Klage bereits erhoben, so kann der Richter einen Termin vor der Einigungsstelle auf Antrag einer Partei anberaumen (§ 15 X 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / M. Beweislast (Nr 12).

Rn 94 Nr 12 enthält das umfassende Verbot einer Änderung der sich aus Gesetz oder Richterrecht ergebenden (objektiven oder subjektiven) Beweislast zum Nachteil des Kunden (BGH NJW 88, 258). Es genügt allein die Möglichkeit, dass der Richter aufgrund der Klausel die Anforderungen an den Beweis erhöht (BGH NJW 90, 765 [BGH 09.11.1989 - IX ZR 269/87]). Auch Beweismittelbeschrän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsnatur.

Rn 16 Die gütliche Streitbeendigung kann durch Vergleich erfolgen (Doppelnatur als Rechtsgeschäft und Prozesshandlung), der außergerichtlich, vor Gericht oder als Anwaltsvergleich (§ 796a) geschlossen werden kann. Der Prozessvergleich wird im Termin protokolliert (§§ 160, 162 ff), ist Vollstreckungstitel (§ 794 I Nr 1) und unterliegt dem Anwaltszwang, auch vor Einzelrichter,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gerichtsorganisation.

Rn 1 § 75 gibt die Regelbesetzung der Zivilkammer bei Entscheidungen vor, betrifft also die Besetzung der Spruchgruppe. Diese ist abzugrenzen von der Besetzung des Spruchkörpers als Einheit der Gerichtsorganisation: Gem § 21e I 4 kann jeder Richter mehreren Spruchkörpern angehören. Ein Vorsitzender (§ 59 Rn 4) darf aber nur dann mehrere Spruchkörper führen, wenn er richtungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prüfung der Ausgangsentscheidung.

Rn 2 Das Ausgangsgericht (Richter, Kammer oder Rechtspfleger) hat die Zulässigkeit und die Begründetheit der sofortigen Beschwerde zu prüfen. Dabei hat es sich mit etwaigem neuen Vorbringen der Beschwerdebegründung (vgl § 571 II 1) auseinanderzusetzen. Erforderlichenfalls ist sogar Beweis zu erheben (BTDrs 14/4722, 115). Bis dahin fehlerhaft übergangenes tatsächliches Vorbri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verweisungsketten.

Rn 4 Dem Grundsatz der authentischen Anwendung fremden Rechts (Art 3 EGBGB Rn 57) entspr bleibt dem berufenen Recht überlassen, ob eine Weiterverweisung ihrerseits Gesamtverweisung ist (BayObLG IPRspr 72 Nr 128; LG Augsburg IPRspr 72 Nr 89; LG Bochum IPRspr 58/59 Nr 147; v Hoffmann/Thorn § 6 Rz 104; Kegel/Schurig § 10 IV 3; Looschelders Rz 12; v Bar/Mankowski IPR I, § 7 Rz 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anwesenheit des Verfahrensbeistands, S 3.

Rn 31 Die persönliche Anwesenheit des gerichtlich bestellten Verfahrenspflegers bei der Anhörung des Kindes war in § 50b II 3 FGG aF gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Gem § 159 Abs 4 S 3 ›soll‹ die persönliche Anhörung (im Regelfall) in Anwesenheit des Verfahrensbeistands stattfinden, damit dieser seine Aufgabe, die Kindesinteressen zu vertreten, sinnvoll erfüllen kann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. ›Neubau‹.

Rn 5 Nach ganz hM – die auf Sinn und Zweck (Rn 2) und die Gesetzgebungsgeschichte abstellt –, muss es sich bei der Wohnung ferner um einen ›Neubau‹ handeln (Lehmann-Richter NZM 17, 497, 498; Börstinghaus NJW 15, 1553, 1554). Als ›neu‹ wird in Anlehnung an BTDrs 18/3121, 32 das Schaffen von Wohnraum iSv § 16 I Nr 1 bis 3 WoFG verstanden. Es handelt sich also um Baumaßnahmen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 36 Brüssel IIb-VO – Ausstellung der Bescheinigung.

Gesetzestext (1) Das der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilte Gericht eines Ursprungsmitgliedstaats stellt auf Antrag einer Partei eine Bescheinigung aus übermehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zur Thematik vgl Lousanoff. Das Teilurteil ist ein Endurteil, das im Gegensatz zum Endurteil iSd § 300 den Rechtsstreit nicht ganz oder dem Grunde nach, sondern nur einen von mehreren Streitgegenständen (Abs 1 S 1 Var 1), einen abgrenzbaren Teil des Streitgegenstands (Abs 1 S 1 Var 2, Abs 1 S 2) oder entweder die Klage oder die Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3) erledigt. Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1087 ZPO – Zuständigkeit.

Gesetzestext Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erlass und Überprüfung sowie die Vollstreckbarerklärung eines Europäischen Zahlungsbefehls nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig. Rn 1 Die VO Nr 1896/2006 (EuMVVO) ist im Anhang nach § 1096 abgedruckt und kommentiert (zu Praxiserfahrungen Einhaus EuZW 11, 865). D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gefährdung des Durchsuchungserfolgs (Abs 1 S 2).

Rn 7 Nach Abs 1 S 2 muss die Durchsuchung der Wohnung nicht von einem Richter angeordnet werden, wenn die Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde (§ 61 IV GVGA). Ob Gefahr im Verzug vorliegt, darüber befindet der GV vor Ort anhand konkreter Tatsachen, die im GV-Protokoll zu vermerken sind. Ein pflichtgebundenes Ermessen steht ihm bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inhalt.

Rn 2 Die Norm bestimmt in Abs 1, dass ad hoc dem Präsidenten bzw Aufsicht führenden Richter entsprechend § 21i II die Notzuständigkeit zur Geschäftsverteilung kraft Gesetzes zugewiesen ist. Ferner ist in Abs 2 angeordnet, dass das unabhängige Präsidium nach § 21a II Nr 1–4 binnen drei Monaten nach Errichtung des Gerichts zu wählen ist, also im Laufe des Geschäftsjahrs fristg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkungen.

Rn 7 Als prozessleitende Anordnung enthält der Beweisbeschluss keine für das nachfolgende Urt bindende Festlegung über die Entscheidungserheblichkeit bestimmter Tatsachen oder die Beweislast. Er kann vom Gericht nachträglich aufgehoben werden, insb wenn sich herausstellt, dass es auf die zu beweisenden Tatsachen nicht mehr ankommt. Nach Maßgabe des § 360 kann er auch abgeänd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gegenseitige Unterrichtungspflicht (Abs 2).

Rn 35 Die Vorschrift entspricht § 313 IV und enthält die wechselseitige Verpflichtung zur Mitteilung bei unterschiedlicher Zuständigkeit von dem nach § 167 I für die Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringung bzw freiheitsentziehenden Maßnahme zuständigen Gericht und dem Gericht, bei dem eine Vormundschaft oder eine die Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahme um...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aufgaben.

Rn 2 Die Geschäftsstelle ist für alle Aufgaben der Rechtspflege zuständig, die nicht dem Richter oder Rechtspfleger übertragen sind. Sie hat eine umfassende Unterstützungsfunktion. Darüber hinaus sind dem Urkundsbeamten Aufgaben ausdrücklich in den Verfahrensordnungen, tw auch in den AGGVG der Länder, und in Verwaltungsvorschriften und Dienstanweisungen zugewiesen. Rn 3 Die A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedeutung.

Rn 28 Der Anscheinsbeweis oder prima facie Beweis ist zwar im Gesetz nicht geregelt (§ 371a I 2 ist als Beweisregel anzusehen), hat aber in der Gerichtspraxis eine erhebliche Bedeutung und kann inzwischen als gewohnheitsrechtlich anerkannt gelten (Celle MDR 96, 1248; St/J/Thole Rz 214). Von der Struktur her weist er Parallelen zu den gesetzlichen Vermutungen und zum Indizien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 § 314 ist eine Sonderregelung zu den Beweiswirkungen öffentlicher Urkunden (§§ 415, 417, 418). Sie wird vom BGH im Hinblick auf die negative Beweiskraft zunehmend funktionslos gemacht (unten Rn 5). Nach S 1 gilt das im Tatbestand dokumentierte mündliche Parteivorbringen als bewiesen, nicht aber deren Inhalt als richtig (Rn 4). In S 1 liegt eine den Richter bindende Bewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form.

Rn 3 Ladungen erfolgen grds schriftlich, regelmäßig durch förmliche Zustellung (§ 329 II 2). Ist die Terminsbestimmung in einer verkündeten Entscheidung erfolgt, ist eine Ladung nicht erforderlich (§ 218). In vielen Fällen können Ladungen aber auch formlos übersandt werden, brauchen also nicht zugestellt zu werden, zT wird dann von bloßer Terminsmitteilung gesprochen (Bsp: Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gegenstand.

Rn 1 Rechtshilfe ist der im Bereich der rechtsprechenden Tätigkeit geleistete Beistand (Celle NJW 67, 993 [OLG Celle 01.12.1966 - 1 Ss 113/66]). Gegenstand der Rechtshilfe ist eine Amtshandlung, zu deren unmittelbarer Vornahme das ersuchende Gericht an sich berechtigt wäre und die es nur aus Zweckmäßigkeitsgründen einem anderen Gericht überträgt (RGZ 115, 368, 369). Die Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Qualifikation.

Rn 2 Der Beistand muss prozessfähig sein (§§ 51, 52). Der Kreis der als Beistand in Betracht kommenden Personen ergibt sich aus dem Verweis auf § 79 II (I 2). Andere Personen kann das Gericht zulassen, wenn deren Auftreten bei objektiver Betrachtung sachdienlich ist und im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der Interessen der Partei dafür ein Bedürfnis besteht (I 3)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufhebung des Annahmeverhältnisses (Nr. 3).

Rn 4 Auch hier werden die unselbstständigen Teile des Aufhebungsverfahrens, wie etwa die Entscheidung zur Namensführung, einbezogen. Außer Betracht bleibt hingegen das selbstständige Verfahren auf Rückübertragung der elterlichen Sorge bzw Bestellung eines Vormunds oder Pflegers (§ 1764 Abs 4 BGB), bei dem es sich um eine Kindschaftssache (§ 151) handelt. Die Aufhebung erfolg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Es muss ein Termin zur mündlichen Verhandlung nach § 215 I bestimmt worden sein. Nach § 370 I gehören dazu auch Termine zur Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht, die kraft Gesetzes zugleich zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung bestimmt sind, was im Falle der Beweisaufnahme durch beauftragte oder ersuchte Richter nach § 370 II 1 angeordnet werden muss. Zur Säumnis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1 S 1.

Rn 2 Zu den Gründen s §§ 383 ff , zum Verfahren s §§ 386 bis 389. Das Verfahren erübrigt sich, wenn von der grds jederzeit bestehenden Möglichkeit (s.u.) Gebrauch gemacht wird, nach Abs 1 S 2 oder nach §§ 404 I 3, 360 S 2, 3 zu verfahren. Insoweit ist dann iRd § 405 der beauftragte oder ersuchte Richter zuständig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 18 Es stellt einen grds zulässigen und beachtlichen Beweisantritt dar, die in einem Protokoll, bspw aus einem früheren Verfahren (gleich welchen Gerichtszweigs), festgehaltene Aussage eines Zeugen nicht durch dessen erneute Vernehmung, sondern als Urkundsbeweis in den aktuellen Prozess einführen zu wollen (zum Sonderfall der Verlesung einer früheren Aussage iRd Vernehmung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsbehelf.

Rn 12 Ob eine Zwangsvollstreckung in einen konkreten Gegenstand unzulässig ist, ist gem § 766 im Wege der Erinnerung des Schuldners oder des Gläubigers gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung zu entscheiden. Zuständig für die Entscheidung ist das örtlich zuständige Vollstreckungsgericht nach §§ 764, 828, funktionell zuständig ist der Richter. Vor einer Entscheidung i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der in § 30 geregelte Strengbeweis ist eng mit dem verfahrensmäßigen Gegensatz in § 29 (Freibeweis) verbunden. Der Gesetzgeber hat ganz bewusst die beiden möglichen Formen eines Beweisverfahrens in abstrakter Form in den §§ 29, 30 ausdrücklich geregelt. Im Rahmen der förmlichen Beweisaufnahme geht es im Kern darum, dass der Richter sein Beweisverfahren nach den strikten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Der Einspruch wurde ursprünglich (§ 305 CPO) durch die vom Einspruchsführer vorzunehmende Zustellung eines bestimmenden und die Verhandlung vorbereitenden Schriftsatzes an den Gegner mit einer Ladung zum Termin erhoben (Mot zur CPO, 234 = Hahn/Mugdan, Materialien, 297). Mit der Novelle vom 1.6.1909 (RGBl 475) wurde die Partei- durch die Amtszustellung abgelöst. Die Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsmittel.

Rn 7 Dem Gläubiger steht sofortige Beschwerde zu, wenn der Richter zwar den Arrestbefehl erlassen, das Pfändungsgesuch jedoch zurückgewiesen hat (Musielak/Voit/Huber Rz 5). Der Schuldner kann gegen den Pfändungsbeschl Erinnerung einlegen (Musielak/Voit/Huber Rz 5). In der Eingangsinstanz können zwar, wie aus § 930 I 3 folgt, Arrestbefehl und Forderungspfändung zu einer einhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Eine erste Belehrung über seine Pflichten hat der Zeuge bereits zu Beginn seiner Vernehmung gem. § 395 I erhalten. Normzweck des § 480 kann daher nur sein, den Zeugen erneut und nunmehr speziell hinsichtlich der Eidesleistung als solcher auf die Bedeutung seiner Rolle hinzuweisen. Praktisch betrachtet soll der Richter also versuchen, den Zeugen an dieser Stelle einersei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Verfahren.

Rn 10 Der Güterichter lädt die Parteien (§ 216) und ordnet deren persönliches Erscheinen (Abs 3 S 1) zur nicht öffentlichen Verhandlung (§ 169 S 1 GVG) an. Den weiteren Verfahrensablauf kann er, ggf in Abstimmung mit den Parteien, frei bestimmen. Eine Protokollierung erfolgt nur auf übereinstimmenden Antrag der Parteien (§ 159 Abs 2). Der Güterichter kann (im Gegensatz zum M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufgaben der Justizverwaltung.

Rn 5 Die Justizverwaltung ist verpflichtet, Protokollführer bereitzustellen. Sie genügt dieser Pflicht nur dann, wenn die ausgewählten Personen die Fähigkeit besitzen, dem Diktat des Vorsitzenden auf angemessene Weise – sei es durch die Beherrschung von Kurzschrift, sei es durch hinreichend sicheres Maschinenschreiben – zu folgen. Dennoch hat der Vorsitzende auf die Auswahl ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nichterscheinen der Parteien.

Rn 2 § 367 I setzt voraus, dass beiden Parteien Zeit und Ort der Beweisaufnahme ordnungsgemäß mitgeteilt wurden. Nur dann ist die Beweisaufnahme unbeschadet dessen durchzuführen, dass eine oder beide Parteien nicht erschienen sind. Anderenfalls ist sie auf Rüge der nicht ordnungsgemäß informierten Partei zu wiederholen (RG JW 1907, 392; St/J/Berger Rz 1). Dies gilt für Bewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 41 Unter den gesetzlichen Kriterien einer Vereinbarung bzw einer rechtsgestaltenden Erklärung des Kunden, Abs 7 S 1, 2, sowie der Versicherung nach Abs 8 S 2 wird der Vollstreckungsschutz auf einem Pfändungsschutzkonto begründet. Unerheblich ist, ob das Kreditinstitut das Zahlungsverkehrskonto nach innen oder außen als Pfändungsschutzkonto bezeichnet, denn davon kann der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anpassung.

Rn 9 Sinn und Zweck des Abänderungsverfahrens ist nicht die nochmalige Überprüfung einer früheren Sorgerechtsentscheidung nach Ausschöpfung des Rechtsweges, sondern die Anpassung an inzwischen eingetretene oder bekannt gewordene, nachhaltige und gewichtige Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Art unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls. Die Abänderung einer formell rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form.

Rn 2 Eine bestimmte Form ist nicht vorgegeben. Es kann schriftlich, zu Protokoll der Geschäftsstelle (Hs 2) oder als Prozessantrag in der mündlichen Verhandlung gem § 160 II, IV zu Protokoll (Brandbg Beschl v 1.3.11 – 1 W 1/11 – Rz 15, juris) angebracht werden. Die Protokollierung des Antrags darf nicht verweigert werden (allgM). Hingegen besteht keine Pflicht zur Protokolli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die Norm ist Ausdruck der Anknüpfung der Restitutionsgründe an die Beweissicherheit und die Kraft der Beweismittel im angefochtenen Verfahren (s § 580 Rn 1). Während bei den Restitutionsgründen von § 580 Nr 6 und 7 diese Anknüpfung schon durch die besondere Beweiskraft von Urteilen und Urkunden verdeutlicht wird, ist bei den Restitutionsgründen nach § 580 Nr 1 bis 5 die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1.

Rn 2 Zu öffentlich bestellten SV s § 404 Rn 11. Eine Wissenschaft etc wird dann öffentlich ausgeübt, wenn die Ausübung dem Publikum ggü erfolgt (RGZ 50, 391). Diese muss dem Erwerb dienen, dh nicht unentgeltlich aus Liebhaberei oder Idealismus. Ob selbstständig, für eigene Rechnung oder gegen Entgelt, in fremdem Geschäftsbetrieb, ist ohne Bedeutung (RGZ 50, 391). Der Begriff...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aufforderung und Fristsetzung an Bekl.

Rn 2 Die vom Vorsitzenden oder dem sonst zuständigen Richter (BGH 3.5.18 III ZR 429/16 juris) unterzeichnete Vfg der Fristsetzung muss der Partei, an welche sich die Fristsetzung richtet, gem § 329 II 2 in beglaubigter Abschrift zugestellt werden (BGHZ 76, 236). Der Kl ist formlos zu unterrichten. Mangelhafte Fristsetzung ist nicht nach § 295 heilbar (BGH NJW 90, 2389 [BGH 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren und Entscheidung.

Rn 20 Der Richter hat die Belange des Gläubigers und des Schuldners bei der Entscheidung über den Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen abzuwägen und auch die Interessen von der Vollstreckung nicht betroffener Dritter mit einzubeziehen (AG Groß-Gerau Rpfleger 83, 407). Die Anordnung nach Abs 4 ergeht durch Beschluss, der die Vollstreckungshandlung bezeichnen und idR auch befri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmsweise Antragserfordernis.

Rn 3 Bei der Stufenklage (§ 254) nach Abschluss einer Stufe wird nur auf Antrag (auch der beklagten Partei, vgl Karlsr FamRZ 97, 1224) terminiert; ebenso bei Ruhen des Verfahrens (§ 251) und Aussetzung sowie Unterbrechung (vgl § 249). Das gleiche gilt beim Grundurteil, wenn vor Rechtskraft der (positiven) Entscheidung über den Grund zur Höhe verhandelt werden soll (§ 304 II)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Reduzierung des Beweismaßes.

Rn 19 Eine Beweiserleichterung besteht zunächst darin, dass die Anforderungen an die richterliche Überzeugung durch eine Reduzierung des Beweismaßes verringert werden (BGHZ 149, 63, 66 = NJW 02, 128, 129; NJW-RR 06, 1238, 1239; NJW 20, 237 Rz 13). Wie sich aus dem unterschiedlichen Wortlaut beider Normen ergibt, braucht sich das Gericht iRd § 287 im Gegensatz zu § 286 I kein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verhandlung.

Rn 2 Protokollierungszwang besteht in jeder Verhandlung vor dem erkennenden Gericht sowie außerhalb der Sitzung vor dem beauftragten (§ 361) oder dem ersuchten (§ 362) Richter. Der mit Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.7.12 (BGBl I 1577 ff) eingefügte II S 2 stellt klar, dass ein Protokoll über eine Gütev...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Weiteres Verfahren.

Rn 19 Die abgelehnte Gerichtsperson hat sich dienstlich zu äußern (§ 44 Abs 3 ZPO). Über das Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht, dem die abgelehnte Gerichtsperson angehört, ohne deren Mitwirkung (§ 45 Abs 1 ZPO). Bei der Ablehnung einer Gerichtsperson des AG entscheidet ein anderer Entscheidungsträger dieses Gerichts (§§ 45 Abs 2 S 1, 49 ZPO). Wird der Rechtspfleger ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begriffliche Abgrenzung.

Rn 11 Die richterliche Geschäftsverteilung als richterliche Selbstverwaltung zur Organisation der Rspr im gerichtlichen Internum ist deshalb abzugrenzen von der Justizverwaltung und der Gerichtsverwaltung, die begrifflich in Mehrdeutigkeit nebeneinander stehen. Justiz- und Gerichtsverwaltung sind daher zunächst im Unterschied zur richterlichen Selbstverwaltung zu verstehen a...mehr