Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einnahme des Augenscheins.

Rn 17 Gegenstand des richterlichen Augenscheins können Personen, Sachen, Zustände u Vorgänge sein. Augenschein ist jede eigene u gegenständliche Wahrnehmung des Gerichts zu beweiserheblichen u streitigen Tatsachen über die Beschaffenheit v Sachen u im Einzelfall auch v Personen, Letzteres zB zur Ansicht einer Narbe u deren Länge; kein dem Beweisverfahren zugänglicher Augensc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Beweislast.

Rn 12 Die fG kennt keine Behauptungslast und keine subjektive Beweislast der Beteiligten. Dagegen muss es auch im Verfahren mit Amtsermittlung die objektive Beweislast geben. Sie gibt dem Gericht Antwort auf die Frage, zu wessen Nachteil eine Entscheidung zu fällen ist, wenn über eine relevante Tatsachenbehauptung eine endgültige Unklarheit (non liquet) besteht. Die objektiv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Zuständigkeit; Kosten.

Rn 18 Über Aufhebungsanträge gem § 381 entscheidet das Prozessgericht, im Falle der Beweisaufnahme durch den beauftragten oder ersuchten Richter auch dieser (§ 400 Rn 3; Zö/Greger § 381 Rz 4 und § 400 Rz 1; Musielak/Voit/Huber § 381 Rz 12). Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (BGH NJW-RR 2007, 1364 [BGH 12.06.2007 - VI ZB 4/07]; aA LSG Berlin-Brandenburg 11.1.10, L ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die Norm bezweckt, dass Verfahren, die schwerste prozessuale Mängel aufweisen, trotz rkr Abschluss neu verhandelt und entschieden werden können. Dadurch kann die bisher unterbliebene Prüfung eines solchen Verfahrensmangels nachgeholt werden (Leipold ZZP 81, 71). Die enumerativen Nichtigkeitsgründe des § 579 beziehen sich zum einen auf die Verletzung des Grundrechts auf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein. (2) 1Der mündlichen Verhandlung geht zum Zwecke der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits eine Güteverhandlung voraus, es sei denn, es hat bereits ein Einigungsversuch vor einer außergerichtlichen Gütestelle stattgefunden oder die Güteverh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beibringungsgrundsatz.

Rn 28 Der Zivilprozess ist vom Beibringungsgrundsatz geprägt. Es sind also allein die Parteien, die den tatsächlichen Stoff in der mündlichen Verhandlung vortragen. Das Gericht ist an diesen Vortrag gebunden und darf seiner Entscheidung nur die vorgebrachten Tatsachen zugrunde legen. Die Behauptung eines von den Parteien nicht vorgetragenen Sachverhalts durch das Gericht ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellungswille.

Rn 7 Die Bekanntgabe eines Dokuments ohne Zustellungswillen (oder Zustellungsabsicht) entfaltet keine Zustellungswirkung (BGH NJW 17, 2472 Rz 37, 60). Veranlasst der UdG die Zustellung, kommt es auf dessen Willen an. Hat der Richter oder Rechtspfleger die Zustellung verfügt, ist dessen Willensäußerung entscheidend (BGH NJW 56, 1878, 1879). Der Zustellungswille muss dem Zuste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1109 ZPO – Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007; Vollstreckungsabwehrklage.

Gesetzestext (1) 1Auf Anträge nach Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist § 1084 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden. 2Auf Anträge nach Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist § 1084 Abs. 1 und 3 entsprechend anzuwenden. (2) § 1086 gilt entsprechend. Rn 1 Die Vorschrift betrifft in Deutschland mögliche Rechtsbehelfe gg ein aus einem anderen Mitgliedstaat sta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Durch das ZPO-Reformgesetz aus dem Jahr 2002 wurde das Kollegialprinzip für Verfahren vor dem LG in 1. Instanz zugunsten einer stärkeren Einzelrichterzuständigkeit eingeschränkt. In der Erwartung, hierdurch die Zahl der Erledigungen ohne (relevante) Qualitätseinbußen zu erhöhen, ist die grds Zuständigkeit des Einzelrichters begründet worden (Abs 1 S 1). Dieser ist in de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 2 Aushändigung bedeutet persönliche Übergabe (nicht: Einlegen in das Anwaltsfach, BGH NJW 63, 1779) durch den UdG, einen von ihm Beauftragten oder auch durch den Richter oder Rechtspfleger. Die praktische Bedeutung der Vorschrift ist gering. Der Empfänger muss Annahmewillen haben, § 179 ist nicht anwendbar. Das Schriftstück kann offen übergeben werden (§ 176 I gilt nicht)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erleichterter Vergleichsabschluss.

Rn 5 Die genannten Grundsätze gelten auch für die inzwischen in den Prozessordnungen vorgesehenen Erleichterungen des Abschlusses von Prozessvergleichen im schriftlichen Verfahren insb durch die Annahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags (§ 278 VI ZPO). Die dabei vorgegebene Form eines Beschlusses für den gerichtlichen Vorschlag (etwa § 106 S 2 VwGO) oder für die Fests...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Referendarausbildung.

Rn 16 Nicht zuständig ist das Präsidium ferner für die Zuweisung von Rechtsreferendaren zur Ausbildung. Diese Zuweisung ist Gerichtsverwaltung, wenn sie gerichtsintern erfolgt, anderenfalls Justizverwaltung (BGH NJW 91, 423, 424 [BGH 14.09.1990 - RiZ (R) 3/90]); die Ausbildung des zugewiesenen Referendars ist für den ausbildenden Richter nicht Rechtsprechungstätigkeit, sonde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Eine erste Belehrung über seine Pflichten hat der Zeuge bereits zu Beginn seiner Vernehmung gem. § 395 I erhalten. Normzweck des § 480 kann daher nur sein, den Zeugen erneut und nunmehr speziell hinsichtlich der Eidesleistung als solcher auf die Bedeutung seiner Rolle hinzuweisen. Praktisch betrachtet soll der Richter also versuchen, den Zeugen an dieser Stelle einersei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Volljährige Familienangehörige und Personen mit Befähigung zum Richteramt (Abs 2 S 2 Nr 2).

Rn 8 Auch volljährige Familienangehörige, andere Beteiligte in derselben Sache und Personen mit Befähigung zum Richteramt dürfen vertreten, wenn dies unentgeltlich erfolgt. Als Vertreter der Beteiligten dürfen deshalb auch Beamte und Richter auftreten, Letztere jedoch nicht vor dem Gericht, dem sie angehören (Abs 5).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1.

Rn 2 Zu öffentlich bestellten SV s § 404 Rn 11. Eine Wissenschaft etc wird dann öffentlich ausgeübt, wenn die Ausübung dem Publikum ggü erfolgt (RGZ 50, 391). Diese muss dem Erwerb dienen, dh nicht unentgeltlich aus Liebhaberei oder Idealismus. Ob selbstständig, für eigene Rechnung oder gg Entgelt, in fremdem Geschäftsbetrieb, ist ohne Bedeutung (RGZ 50, 391). Der Begriff de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gericht eines Mitgliedstaats.

Rn 12 Der Begriff des Gerichts bezeichnet ein Rechtsprechungsorgan eines Mitgliedstaats iSd EuGVO, das kraft seines Auftrags selbst über zwischen den Parteien bestehende Streitpunkte in einem justizförmigen Verfahren entscheidet (EuGH C-414/92 – Solo Kleinmotoren, Rz 17, NJW 95, 38, 39; EuGH C-39/02 – Mærsk Olie & Gas A/S, Rz 45, IPRax 06, 262 [BGH 20.11.2003 - I ZR 294/02])...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mitteilung über die fehlende Bestimmung des Geburtsnamens (Abs 2).

Rn 4 Die Mitteilungspflicht nach Abs 2 korrespondiert mit § 1617 II BGB, wonach das Gericht einem Elternteil das alleinige Namensbestimmungsrecht überträgt, wenn die (gemeinsam sorgeberechtigten) Eltern ohne Ehenamen nicht binnen eines Monats nach der Geburt des Kindes seinen Geburtsnamen bestimmt haben. Soweit die Eltern sich nicht auf einen Vornamen des Kindes verständigen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatbestand.

Rn 2 Der Tatbestand iSd S 1 meint nicht nur einen äußerlich von den Entscheidungsgründen getrennten Teil des Urteils, sondern auch tatbestandliche Feststellungen innerhalb der Entscheidungsgründe, da die Beweiskraft grds nicht von dem äußerlichen Aufbau des Urteils abhängen kann (BGH VersR 74, 1021; BGHZ 139, 36, 39 = NJW 93, 55, 56; 03, 2158, 2159, BAG NZA 10, 290 Rz 47; st...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Versäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteil (§§ 540 II, 313b).

Rn 27 Besondere formelle Vorschriften gelten für Versäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteile. Gemeinsam ist diesen Urteilsformen, dass sie keiner tatsächlichen Feststellungen und keiner rechtlichen Begründungen bedürfen. Anstelle dessen sind sie im Urteilseingang (Überschrift) als solche zu bezeichnen. Das Urt kann auf die Klageschrift gesetzt und auch so ausgefertigt we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Materielle Unwirksamkeit.

Rn 35 Eine Schiedsvereinbarung ist aus materiellen Gründen unwirksam, wenn sie sich auf einen Gegenstand bezieht, der nicht schiedsfähig ist. Beinahe alle vermögensrechtlichen Ansprüche sind schiedsfähig, § 1030 I. Das gilt auch für Beschlussmängelstreitigkeiten im Gesellschaftsrecht (BGHZ 180, 221 ff – Schiedsfähigkeit II, für die GmbH, s § 1066 Rn 11 ff). Unwirksam ist jed...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prüfung der Ausgangsentscheidung.

Rn 2 Das Ausgangsgericht (Richter, Kammer oder Rechtspfleger) hat die Zulässigkeit und die Begründetheit der sofortigen Beschwerde zu prüfen. Dabei hat es sich mit etwaigem neuen Vorbringen der Beschwerdebegründung (vgl § 571 II 1) auseinanderzusetzen. Erforderlichenfalls ist sogar Beweis zu erheben (BTDrs 14/4722, 115). Bis dahin fehlerhaft übergangenes tatsächliches Vorbri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. In erster Instanz.

Rn 12 Für den Zeugen eröffnet § 380 III die sofortige Beschwerde (§ 567 I) gg Beschlüsse nach § 380 I und II. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Beschl durch den ersuchten oder beauftragten Richter erlassen wurde; in diesem Fall ist gg dessen Maßnahme zunächst die befristete Erinnerung (§ 573) und erst gg die Entscheidung des Prozessgerichts Beschwerde einzulegen (Zö/Grege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkungen.

Rn 7 Als prozessleitende Anordnung enthält der Beweisbeschluss keine für das nachfolgende Urt bindende Festlegung über die Entscheidungserheblichkeit bestimmter Tatsachen oder die Beweislast. Er kann vom Gericht nachträglich aufgehoben werden, insb wenn sich herausstellt, dass es auf die zu beweisenden Tatsachen nicht mehr ankommt. Nach Maßgabe des § 360 kann er auch abgeänd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Dokumentationspflicht.

Rn 19 Das Gericht ist verpflichtet, sämtliche erteilten Hinweise aktenkundig zu machen. Die Dokumentation soll es dem Rechtmittelgericht ermöglichen, die Hinweiserteilung durch die Vorinstanz zuverlässig zu überprüfen. Auch wenn ein Rechtsmittel gg die Entscheidung nicht gegeben ist, sind die Hinweise vor dem Hintergrund der Verfassungsbeschwerde und der Gehörsrüge (§ 321a) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Übernahmeentscheidung.

Rn 21 Der Einzelrichter ist nicht befugt, den Rechtsstreit an das Kollegium zurückzuübertragen. Er hat die Sache dem Kollegium vorlegen, das nach Anhörung der Parteien dann darüber entscheidet, ob es sie wieder übernimmt. Eine mündliche Verhandlung ist möglich, aber nicht erforderlich (§ 128 IV). Das Kollegium entscheidet über die Rücknahme der Sache in voller Besetzung unte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die Norm ist Ausdruck der Anknüpfung der Restitutionsgründe an die Beweissicherheit und die Kraft der Beweismittel im angefochtenen Verfahren (s § 580 Rn 1). Während bei den Restitutionsgründen von § 580 Nr 6 und 7 diese Anknüpfung schon durch die besondere Beweiskraft von Urteilen und Urkunden verdeutlicht wird, ist bei den Restitutionsgründen nach § 580 Nr 1 bis 5 die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beispiele.

Rn 5 Maßgebend ist etwa der Zeitpunkt der Unterzeichnung der Berufungsschrift bei bereits verstrichener Berufungsfrist (BGH NJW-RR 15, 441 [BGH 13.01.2015 - VI ZB 46/14]). Auch kann sich die Erkennbarkeit aus einem Hinweis des Prozessgegners ergeben (BGH NJW 15, 3519 [BGH 24.09.2015 - IX ZR 206/14]). Unterlässt der RA die gebotene Nachfrage, ob die Fristverlängerung gewährt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtssätze.

Rn 10 Das Gericht muss das gesamte geltende Recht kennen oder sich – bei Unkenntnis – die Kenntnis selbst verschaffen (iura novit curia). Dies umfasst auch das Recht der ehemaligen DDR, das Recht der europäischen Gemeinschaft sowie die allgemeinen Regeln des Völkerrechts (Art 25 GG). Nur ausnw wird dem Richter die Kenntnis eines Rechtssatzes nicht zugemutet. Dies gilt gem § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 § 314 ist eine Sonderregelung zu den Beweiswirkungen öffentlicher Urkunden (§§ 415, 417, 418). Sie wird vom BGH im Hinblick auf die negative Beweiskraft zunehmend funktionslos gemacht (unten Rn 5). Nach S 1 gilt das im Tatbestand dokumentierte mündliche Parteivorbringen als bewiesen, nicht aber deren Inhalt als richtig (Rn 4). In S 1 liegt eine den Richter bindende Bewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Pflicht zur sofortigen Prüfung des Gutachtens.

Rn 1 Zwar hat das Gericht auch das im selbstständigen Beweisverfahren vorgelegte schriftliche Gutachten auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit u Widersprüchlichkeit zu überprüfen u bei Bedenken vAw die Ergänzung zu besorgen (Frankf IBR 15, 177). Dem im selbstständigen Beweisverfahren eingesetzten RA muss aber bewusst sein, dass der Richter des selbstständigen Beweisverfahrens da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Besetzung der Verbraucherschlichtungsstelle (Abs 1).

Rn 2 Nach Abs 1 muss eine Verbraucherschlichtungsstelle mit mindestens einem Streitmittler und einem Vertreter besetzt sein (also faktisch mit mindestens zwei Personen). Die Abwicklung der Tätigkeiten wird vom Träger der Verbraucherschlichtungsstelle geregelt. Es wird wohl in aller Regel eine Geschäftsstelle mit dem nötigen Personal erforderlich sein. Eine Geschäftsordnung, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausschluss der Beweiswürdigung aus verfahrensrechtlichen Gründen.

Rn 16 Im Einzelfall kann das Gericht aus verfahrensrechtlichen Gründen gezwungen sein, eine Entscheidung gg seine Überzeugung zu fällen. Hat etwa bereits eine Beweisaufnahme stattgefunden und erscheint der Beklagte in der nächsten mündlichen Verhandlung nicht, muss gg ihn auf Antrag des Klägers Versäumnisurteil ergehen, selbst wenn das Beweisergebnis eindeutig zu seinen Guns...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verspätung.

Rn 9 Die Anwendung der Verspätungsvorschriften gem § 296 I, II ist in demselben Maße möglich wie im normalen Verfahren, eine Erweiterung der Präklusionsmöglichkeiten ist in § 495a S 1 nicht enthalten. Die Zurückweisung von Parteivortrag als verspätet setzt auch im vereinfachten Verfahren eine entspr Fristsetzung gem § 277 IV oder § 129 II voraus (BVerfG NJW 93, 1319). Unter ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufgaben der Justizverwaltung.

Rn 5 Die Justizverwaltung ist verpflichtet, Protokollführer bereitzustellen. Sie genügt dieser Pflicht nur dann, wenn die ausgewählten Personen die Fähigkeit besitzen, dem Diktat des Vorsitzenden auf angemessene Weise – sei es durch die Beherrschung von Kurzschrift, sei es durch hinreichend sicheres Maschinenschreiben – zu folgen. Dennoch hat der Vorsitzende auf die Auswahl ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Hinausschieben der Zustellung (Abs 1 S 3).

Rn 4 Auf übereinstimmenden Parteiantrag kann der Vorsitzende die Zustellung hinausschieben. Das gilt nur für verkündete Urteile, nicht solche des § 310 III (falls die Parteien überhaupt schon vorab von der beabsichtigten Zustellung Kenntnis erlangt haben sollten). Der Antrag der Parteien ist unwiderruflich und unterliegt dem Anwaltszwang, da es sich um eine Prozesshandlung h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form.

Rn 3 Ladungen erfolgen grds schriftlich, regelmäßig durch förmliche Zustellung (§ 329 II 2). Ist die Terminsbestimmung in einer verkündeten Entscheidung erfolgt, ist eine Ladung nicht erforderlich (§ 218). In vielen Fällen können Ladungen aber auch formlos übersandt werden, brauchen also nicht zugestellt zu werden, zT wird dann von bloßer Terminsmitteilung gesprochen (Bsp: Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Ermessensfehler.

Rn 72 Das allgemeine Verfahrensermessen des Schiedsgerichts aus § 1042 IV gehört im Regelfall nicht zum verfahrensrechtlichen ordre public. Ein einfacher Ermessensfehlgebrauch oder auch Nichtgebrauch des Verfahrensermessens durch das Schiedsgericht ist daher kein Aufhebungsgrund. Hierzu gehört auch der Rückgriff des Schiedsgerichts auf die allgemeinen Vorschriften der ZPO fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beseitigung von Unklarheiten.

Rn 9 Das Gericht ist nach § 139 gehalten, eine Partei auf Unklarheiten in gestellten Sachanträgen hinzuweisen, schon um für eine eindeutige Abgrenzung des Streitgegenstands zu sorgen. Das Gericht hat darauf hinzuwirken, dass eine dem Klageantrag entsprechende Urteilsformel die Grundlage für die Zwangsvollstreckung bilden kann (BGHZ 162, 365, 368). So ist es geboten, den Kl a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Aussetzung der U-Haft

Rz. 514 [Autor/Stand] Der Richter muss den Vollzug des Haftbefehls bei Fluchtgefahr aussetzen, wenn mildere Mittel, z.B. Meldepflicht, Aufenthaltsbeschränkung oder Sicherheitsleistung, ausreichen (§ 116 Abs. 1 StPO). Der praktisch wichtigste Fall einer Haftverschonung ist die Freilassung gegen Sicherheitsleistung ("Kaution", s. § 399 Rz. 634), die bei Gericht bar hinterlegt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahren.

Rn 3 Die Ernennung erfolgt durch das Prozessgericht oder den beauftragten oder ersuchten Richter (§ 405) idR in einem Beweisbeschl (s §§ 358 ff, § 411 Rn 12; zur Anhörung s Rn 2). Der Beschl soll verkündet oder förmlich zugestellt werden (§ 329 II 2; BGH NJW 11, 520, 522 = MedR 11, 434, 435 [BGH 15.09.2010 - XII ZB 383/10]: zumindest formlose Mitteilung); Ablehnungsfrist § 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorläufige Aufzeichnung der Beweisaufnahme.

Rn 3 Werden Feststellungen nach § 160 III Nr 4 und 5 vorläufig nach Diktat des Vorsitzenden mit einem Tonaufnahmegerät aufgezeichnet, entspricht es der gängigen Praxis, bei der Herstellung des endgültigen Protokolls (II S 1) den gesamten Inhalt der Tonaufnahme, also auch die komprimierten Zeugenaussagen, in die Reinschrift zu übernehmen. Ein solches Verfahren schafft insb fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Es muss ein Termin zur mündlichen Verhandlung nach § 215 I bestimmt worden sein. Nach § 370 I gehören dazu auch Termine zur Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht, die kraft Gesetzes zugleich zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung bestimmt sind, was im Falle der Beweisaufnahme durch beauftragte oder ersuchte Richter nach § 370 II 1 angeordnet werden muss. Zur Säumnis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 4 Erteilt der Urkundsbeamte die Klausel nicht, kann der Gläubiger Erinnerung nach § 573 I einlegen. Gg die Entscheidung über die Erinnerung findet die sofortige Beschwerde nach § 573 II statt. Die Verweigerung der Klauselerteilung durch den Rechtspfleger ist nach § 11 I RPflG iVm § 567 mit der sofortigen Beschwerde anzugreifen. Der Rechtspfleger kann abhelfen, ebenso wie ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anforderungen an den Beweis der unrichtigen Beurkundung.

Rn 29 Die Anforderungen, die an den Beweis der Falschbeurkundung gestellt werden, sind durch die Beweiswirkung der Urkunde vorgegeben. Mit der Führung des Urkundenbeweises sind die Tatsachen, die von der formellen Beweiskraft der Urkunde erfasst werden, voll bewiesen und damit freier richterlicher Beweiswürdigung nicht mehr zugänglich. Erst mit dem vollen Beweis der unrichti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erinnerung.

Rn 4 Die Erinnerung (zB §§ 573, 766; § 11 I 2 RPflG) ist kein Rechtsmittel, sondern ein Rechtsbehelf. Sie wird vom Richter des Ausgangsgerichts beschieden und gelangt nicht in die höhere Instanz. Die Entscheidung über die Erinnerung kann mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar sein (nicht im Falle des § 11 II RPflG). Neben den gesetzlich geregelten Rechtsbehelfen gibt es ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nichterscheinen der Parteien.

Rn 2 § 367 I setzt voraus, dass beiden Parteien Zeit und Ort der Beweisaufnahme ordnungsgemäß mitgeteilt wurden. Nur dann ist die Beweisaufnahme unbeschadet dessen durchzuführen, dass eine oder beide Parteien nicht erschienen sind. Anderenfalls ist sie auf Rüge der nicht ordnungsgemäß informierten Partei zu wiederholen (RG JW 1907, 392; St/J/Berger Rz 1). Dies gilt für Bewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckbare Entscheidung.

Rn 2 Die Entscheidung (vgl Art 2 lit a) muss im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar sein. Maßgeblich hierfür ist dessen Recht, ungeachtet tatsächlicher Durchsetzungshindernisse. Vollstreckbar iSd Norm ist damit ggf auch ein in Südzypern über ein in Nordzypern belegenes Grundstück ergangenes Urt (EuGH C-420/07 – Apostolides/Orams Rz 71, BeckRS 2009, 704419). Vorläufige Volls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einführung.

Rn 57 Gelingt es dem Gericht trotz Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen nicht, die nach § 286 I erforderliche Gewissheit für das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidungserheblichen streitigen Tatsache zu gewinnen, ist es gleichwohl im Hinblick auf den verfassungsrechtlich verankerten Justizgewährungsanspruch (s dazu R/S/G § 3 Rz 1 ff) gezwungen, in der S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 § 310 regelt im Zusammenspiel mit § 311 und § 312 sowie §§ 136 IV, 160 III Nr 7 die Modalitäten der Urteilsverkündung. Erst die Urteilsverkündung, nicht schon oder erst die Unterschrift der Richter, macht aus einem Urteilsentwurf (BGHZ 14, 39, 44; NJW 04, 2019, 2020; Frankf 12.9.12 – 1 U 32/09, BeckRS 13, 02866; § 309 Rn 2) den rechtlich existenten, endgültigen und dami...mehr