Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtskräftiges Endurteil (Abs 1 Nr 1).

Rn 2 Protokolle über Verhandlungen des Prozessgerichts brauchen keine Feststellungen nach § 160 III Nr 4 und Nr 5 zu enthalten, wenn das auf die Verhandlung ergehende Endurteil nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden kann. Die Vorschrift erfasst mithin nur Endurteile, gg die Rechtsmittel unstatthaft oder unzulässig sind (§ 511 I und II; § 543). Bei einem Berufungsurteil m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Verzicht auf Aufhebungsgründe.

Rn 13 Auf nicht zwingende einzelne Aufhebungsgründe aus dem Katalog von § 1059 II 1 kann eine Partei auch vor Erlass des Schiedsspruchs verzichten (str). Ein so beschränkter vorheriger Verzicht berührt keine öffentlichen Interessen, sondern ist nach den Grundsätzen der Vertragsfreiheit wirksam. Zwingend sind § 1059 II 2a) und b). Rn 14 Unwirksam ist dagegen ein vorheriger Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ablehnung außerhalb der mündlichen Verhandlung.

Rn 4 Wird der Richter außerhalb der Verhandlung abgelehnt, darf er nur Handlungen vornehmen, deren Unterlassen einer Partei wesentliche Nachteile bringen könnten (Celle NJW-RR 89, 569). Unaufschiebbar ist die Anordnung der Zustellung der Klage, jedoch ohne prozessleitende Vfg, bei einer Selbstablehnung (MüKoZPO/Stackmann § 47 Rz 5), oder Ablehnung schon mit der Klage. Zum ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt.

Rn 11 Die – gem § 355 II nicht anfechtbare (Jena 17.6.11 – 4 W 291/11, Rz 3) – Anordnung trifft das Prozessgericht, nicht der beauftragte oder ersuchte Richter (Zö/Greger § 377 Rz 5). In der Anordnung, die, wenn sie vorab ergeht, gem § 358a Nr 3 einen förmlichen Beweisbeschluss erfordert, ist der Gegenstand der Vernehmung (§ 377 II Nr 2) so genau zu bezeichnen, dass der Zeug...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift legt den Inhalt eines förmlichen Beweisbeschlusses fest. Aus dem vorgeschriebenen Inhalt können die Parteien entnehmen, wie das Gericht ihren Vortrag wertet, va welche Tatsachen seiner Ansicht nach entscheidungserheblich und beweisbedürftig sind, wie der Beweis zu erheben ist und welche Partei beweisbelastet ist. Er trägt auch zu einer prozesswirtschaftli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerdeberechtigung des Antragstellers.

Rn 2 Das Rechtsmittel der Beschwerde steht sowohl dem Antragsteller als auch dem Antragsgegner zu. Wird seinem zulässigem Antrag inhaltlich nicht voll entsprochen, ist der Antragsteller durch die unterbliebene Unterhaltsfestsetzung ebenso beschwert wie der Antragsgegner, zu dessen Lasten ein zu hoher Unterhalt festgesetzt wird (DuttaJacoby/Schwab/Langheim § 256 Rz 10; vgl Fr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Ablehnung des Sachverständigen.

Rn 7 Nach Abs 3 gelten für die Frage einer Ablehnung des Sachverständigen die Regeln über die Ablehnung eines Schiedsrichters (§§ 1036, 1037 I und II) entsprechend. Die Parallele von Richter- und Sachverständigenablehnung findet sich auch beim staatlichen Gericht in § 406 I. Darüber hinaus muss ein Sachverständiger nach § 1036 I vorhandene Ablehnungsgründe ebenso wie ein Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfassungskonformität.

Rn 3 Die Regelung einer privaten Schiedsgerichtsbarkeit, die an die Stelle der staatlichen Gerichtsbarkeit tritt, ist ebenso verfassungskonform wie die Möglichkeit der Parteien, eine solche Schiedsvereinbarung auf der Basis der ihnen zukommenden Privatautonomie zu schließen (Stürner SchiedsVZ 13, 15; Prütting FS Schlosser 05, 705; St/J/Schlosser vor § 1025 Rz 7; Münch ZZPInt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Antragstellung.

Rn 20 a) Antragsstellung ist Prozesshandlung (s § 128, kein Anwaltszwang, Abs 2 S 3, § 78 III; bestimmter und klarer Antrag erforderlich, Ddorf BauR 13, 1283). Anbringung beim Prozessgericht, und zwar auch, wenn die Vernehmung durch einen beauftragten oder ersuchten Richter erfolgt. Jedoch ist der Antrag bei Ernennung durch einen solchen nach § 405 an diesen zu richten. Zur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben, wird dem Beteiligten ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet. (2) Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben, wird dem Beteiligten auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gericht des Hauptprozesses.

Rn 4 Gericht des Hauptprozesses ist dasjenige Gericht, bei dem das gebührenauslösende ZPO- oder Insolvenzverfahren betrieben wurde. Da der Wahlgerichtsstand des § 34 nur die sachliche und örtliche Zuständigkeit, nicht aber den Rechtsweg betrifft, ist die Vorschrift unanwendbar auf in der Arbeits- (BAG NJW 98, 1092 [BAG 28.10.1997 - 9 AZB 35/97]), Finanz- oder Sozialgerichtsb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anforderungen.

Rn 6 Abs 2 enthält eine weitere Erleichterung. Es genügt, dass das abgekürzte Urt auf die Klageschrift oder auf Mahnbescheid (§ 697 V; Zö/Feskorn Rz 6) gesetzt wird. Auch die Niederschrift auf einem besonderen Blatt, das mit der Klageschrift verbunden wird, reicht aus. Die Verbindung ist von der Geschäftsstelle gem Abs 2 S 5 vorzunehmen. Die Angabe der Namen der Richter (Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beweislast.

Rn 5 Es ist zwischen subjektiver und objektiver Beweislast zu trennen. Die subjektive Beweislast ist die den Beteiligten obliegende echte Last, durch eigenes Tätigwerden den Beweis streitiger Tatsachenbehauptungen zu führen, um einen Prozessverlust zu vermeiden. Eine solche subjektive Beweislast kann es nur in einem Verfahren mit Verhandlungsmaxime geben. Im Rahmen der fG gi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inhalt.

Rn 2 Die Norm bestimmt in Abs 1, dass ad hoc dem Präsidenten bzw Aufsicht führenden Richter entsprechend § 21i II die Notzuständigkeit zur Geschäftsverteilung kraft Gesetzes zugewiesen ist. Ferner ist in Abs 2 angeordnet, dass das unabhängige Präsidium nach § 21a II Nr 1–4 binnen drei Monaten nach Errichtung des Gerichts zu wählen ist, also im Laufe des Geschäftsjahrs fristg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gegenseitige Unterrichtungspflicht (Abs 2).

Rn 35 Die Vorschrift entspricht § 313 IV und enthält die wechselseitige Verpflichtung zur Mitteilung bei unterschiedlicher Zuständigkeit von dem nach § 167 I für die Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringung bzw freiheitsentziehenden Maßnahme zuständigen Gericht und dem Gericht, bei dem eine Vormundschaft oder eine die Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahme um...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 10 Der Tatbestand hat eine positive und eine negative Wirkung: Nur die darin wiedergegebenen Umstände sind von den Parteien behauptet worden; die nicht wiedergegebenen Umstände sind nicht behauptet worden (BGHZ 140, 335, 339 = NJW 99, 1339; 83, 885; NJW-RR 90, 1269; Oldbg NJW 89, 1165). Allerdings rückt die Rspr zunehmend von der negativen Wirkung ab, weil der Tatbestand ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verhandlung.

Rn 2 Protokollierungszwang besteht in jeder Verhandlung vor dem erkennenden Gericht sowie außerhalb der Sitzung vor dem beauftragten (§ 361) oder dem ersuchten (§ 362) Richter. Der mit Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.7.12 (BGBl I 1577 ff) eingefügte II S 2 stellt klar, dass ein Protokoll über eine Gütev...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Aufgaben nach dem Jugendgerichtsgesetz, Nr 8.

Rn 23 Nr 8 erklärt schließlich die aufgrund des JGG dem Familiengericht zugewiesenen Aufgaben zu Kindschaftssachen. Das sind insb die Festsetzung von Erziehungsmaßregeln nach § 9 JGG durch das Familiengericht (§§ 53, 104 IV JGG) als Rechtsfolge einer Straftat des Jugendlichen. In Betracht kommen auch Entscheidungen nach § 67 IV 3 JGG, wonach dem Erziehungsberechtigten oder d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 263 FamFG – Abgabe an das Gericht der Ehesache.

Gesetzestext Wird eine Ehesache rechtshängig, während eine Güterrechtssache bei einem anderen Gericht anhängig ist, ist diese von Amts wegen an das Gericht der Ehesache abzugeben. § 281 Abs. 2 und 3 Satz 1 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. Rn 1 Ist eine Güterrechtssache lediglich anhängig, ist also bisher nur der Antrag bei Gericht eingereicht, wird aber im Laufe di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 232 [Autor/Stand] Für das Steuerstrafverfahren kommen als Zwangsmaßnahmen insb. in Betracht: Durchsuchung, §§ 102 ff. StPO (s. Rz. 241 ff.); Sicherstellung von Gegenständen, und zwar durch amtliche Inverwahrnahme (s. Rz. 312), Erzwingung der Herausgabe (s. Rz. 313) und Beschlagnahme, §§ 94 ff. StPO (s. Rz. 317 ff.); Durchsicht von Papieren, § 110 StPO (s. Rz. 262 ff.); Vermögen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsinterne Ermittlungen.

Rn 7 Der erkennende Richter kann zunächst versuchen, sich die Kenntnis des ausländischen Rechts durch eigene Recherchen zu verschaffen, indem er in Kommentare, Lehrbücher oder sonstige Veröffentlichungen zu ausländischen Rechtsordnungen – etwa die jährlich veröffentlichten Gutachten zum internationalen und ausländischen Privatrecht – Einsicht nimmt, Kollegen bzw andere Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsvoraussetzungen iE.

Rn 2 Die Beweisaufnahme, hier: die Zeugenvernehmung durch den beauftragten oder ersuchten Richter stellt zunächst eine Abkehr vom Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme dar (§ 355). Zulässig ist sie daher nur unter Beachtung nachfolgender Voraussetzungen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so berechtigt dies das Prozessgericht keineswegs, die Beweisaufnahme gä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Reduzierung des Beweismaßes.

Rn 19 Eine Beweiserleichterung besteht zunächst darin, dass die Anforderungen an die richterliche Überzeugung durch eine Reduzierung des Beweismaßes verringert werden (BGHZ 149, 63, 66 = NJW 02, 128, 129; NJW-RR 06, 1238, 1239; NJW 20, 237 Rz 13). Wie sich aus dem unterschiedlichen Wortlaut beider Normen ergibt, braucht sich das Gericht iRd § 287 im Gegensatz zu § 286 I kein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1In der Kammer für Handelssachen hat der Vorsitzende die Sache so weit zu fördern, dass sie in einer mündlichen Verhandlung vor der Kammer erledigt werden kann. 2Beweise darf er nur insoweit erheben, als anzunehmen ist, dass es für die Beweiserhebung auf die besondere Sachkunde der ehrenamtlichen Richter nicht ankommt und die Kammer das Beweisergebnis auch ohne unmittel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rügeunabhängige Mängel (S 2).

Rn 24 Auch ohne Rüge zu prüfen sind Normen, die für das Funktionieren des Rechtsstaats unerlässlich sind, die den Inhalt von Partei- oder Gerichtshandlungen betreffen, insb die vAw zu berücksichtigenden Prozessvoraussetzungen (BGH MDR 23, 51; NJW-RR 99, 381, 388 [BGH 19.11.1998 - VII ZR 371/96]; WM 98, 1832 [BGH 19.06.1998 - V ZR 356/96]), sowie Vorschriften, die den gesetzl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Glaubhaftmachung (§ 294).

Rn 11 Wie dem Wortlaut von § 381 I 2 und 3 zu entnehmen ist, geht das Gesetz grds von einem Erfordernis der Glaubhaftmachung aus (Zö/Greger § 381 Rz 1; aA Musielak/Voit/Huber § 381 Rz 7). Wenngleich das Gericht praktisch nicht gehindert ist, dem nicht belegten, etwa telefonischen Entschuldigungsvorbringen des Zeugen zu glauben (Zeuge meldet sich am Morgen des Terminstages be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ablauf (Abs 2 S 2).

Rn 5 Der Sach- und Streitstand ist mit den Parteien zu erörtern. Bei unklarem Sachverhalt verletzt das Gericht die ihm obliegende richterliche Aufklärungspflicht, wenn es die Parteien nicht persönlich und detailliert zu dem vorgetragenen Geschehensablauf anhört (Bremen OLGR 07, 384). Andererseits muss der Richter bei der Darlegung des Streitstands darauf achten, dass er sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Reihenfolge im Verhinderungsfall.

Rn 3 Im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden unterschreibt für ihn der dienstälteste beisitzende Richter. Ist auch der dienstälteste Beisitzer verhindert (dieser Fall ist nicht geregelt), so leistet der verbleibende Beisitzer die Unterschrift (St/J/Roth Rz 8; Musielak/Voit/Stadler Rz 4). Erst wenn die gesamte Richterbank verhindert ist, genügt die Unterschrift des Urkunds...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entsprechende Anwendung von § 15 UWG.

Rn 2 Die Einigungsstellen bestehen in den einzelnen Bundesländern, die jeweils Durchführungsverordnungen gem § 15 XI UWG erlassen haben. Die Einigungsstellen arbeiten nur auf Antrag der Parteien (§ 15 III UWG) und ihre Anrufung ist fakultativ. Ist eine Klage bereits erhoben, so kann der Richter einen Termin vor der Einigungsstelle auf Antrag einer Partei anberaumen (§ 15 X 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einzelheiten.

Rn 2 Die Vollziehung erfolgt bei beweglichen Sachen durch Sachpfändung (§§ 808 ff) und bei Forderungen, Herausgabeansprüchen und anderen Vermögensrechten nach §§ 829 ff, 846 ff, 857 ff. Zuständig ist das Arrestgericht als Vollstreckungsgericht. Es entscheidet der Richter, wenn das Pfändungsgesuch bereits mit dem Arrestgesuch gestellt wird (§ 20 Nr 16 RPflG). Wird das Pfändun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Normzweck.

Rn 3 Die gütliche Streitbeilegung ist im schiedsrichterlichen Verfahren ebenso ein zentrales Anliegen des Gerichts wie im staatlichen Verfahren. Gütliche Streitbeilegung hat vielerlei Vorteile. Sie wird deshalb im staatlichen Verfahren dem Richter ganz besonders ans Herz gelegt (§ 278 I). Obgleich das 10. Buch der ZPO eine solche Norm nicht enthält, gilt der Rechtsgedanke de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Kein gerichtliches Mitverschulden.

Rn 60 Auf Hinweise des Gerichts, die offensichtlich nicht mit der Rechtslage in Einklang stehen (Aufforderung, den Zulassungsbegründungsantrag – entgegen § 124a IV 5 VwGO beim Berufungsgericht einzureichen, vgl BVerfG NJW 04, 2887 [BVerfG 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03]), darf sich der Anwalt aber idR nicht verlassen. Bei einer Häufung von Verfahrensfehlern kann der Grundsatz de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Qualifikation.

Rn 2 Der Beistand muss prozessfähig sein (§§ 51, 52). Der Kreis der als Beistand in Betracht kommenden Personen ergibt sich aus dem Verweis auf § 79 II (I 2). Andere Personen kann das Gericht zulassen, wenn deren Auftreten bei objektiver Betrachtung sachdienlich ist und im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der Interessen der Partei dafür ein Bedürfnis besteht (I 3)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begriffsabgrenzung.

Rn 4 Der Wohnsitz einer Person ist mit Ausn der gesetzlich angeordneten Wohnsitzregelungen (§§ 9, 11 BGB) an den Ort der ständigen Niederlassung gebunden (§ 7 BGB). Ort iSd § 7 BGB ist dabei die kleinste politische Einheit (BGH WM 10, 439; Grüneberg/Ellenberger § 7 Rz 1), die Mittel- oder der Schwerpunkt der gesamten Lebensverhältnisse einer Person ist (vgl BGH MDR 62, 380),...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidungsspielraum des Einzelrichters.

Rn 4 Dem Einzelrichter nach § 527 muss nach der Zuweisung ein – wenn auch beschränkter – Entscheidungsspielraum zustehen. Soll der Einzelrichter lediglich im Detail bereits vorgegebene Prozesshandlungen (zB eine durch Spruchkörperbeschluss fixierte Beweisaufnahme) durchführen, so handelt er allenfalls als beauftragter Richter iSd §§ 375 I, 1a, 402, 451 (BGH NJW 64, 108, 109)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Materielle Verfahrensleitung und Dispositionsmaxime.

Rn 2 Im Ausgangspunkt obliegt es aufgrund der Dispositionsmaxime und des Beibringungsgrundsatzes den Parteien, den Prozess zu führen (grundlegend Tolani, Parteiherrschaft und Richtermacht 19). Sie müssen die Anträge formulieren, die relevanten Tatsachen vortragen, einschlägige Beweismittel benennen und ggf Einreden erheben. Das Gericht soll durch die materielle Prozessleitun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Weiteres Verfahren.

Rn 19 Die abgelehnte Gerichtsperson hat sich dienstlich zu äußern (§ 44 Abs 3 ZPO). Über das Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht, dem die abgelehnte Gerichtsperson angehört, ohne deren Mitwirkung (§ 45 Abs 1 ZPO). Bei der Ablehnung einer Gerichtsperson des AG entscheidet ein anderer Entscheidungsträger dieses Gerichts (§§ 45 Abs 2 S 1, 49 ZPO). Wird der Rechtspfleger ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Abs 1 S 1 fingiert ein Geständnis (entspr § 288 I 1) des säumigen Bekl zu den vom Kl zur Anspruchsbegründung vorgetragenen Tatsachen. Dieser muss sein Vorbringen nicht glaubhaft machen; das Versäumnisurteil soll auch ergehen, wenn der Richter Zweifel an der Wahrheit hat (Mot zur CPO, 230 = Hahn/Mugdan, Materialien, 294). Mit dem durch die Zivilprozessnovelle 1974 (BGBl ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitpunkt.

Rn 9 Die Kosten- und Ordnungsgeldentscheidung trifft das Gericht durch Beschl, zweckmäßigerweise am Ende der Sitzung, weil erst dann entschieden werden kann, ob ausnw von der Verhängung abzusehen ist (s.o. Rn 8). Einen bestimmten Zeitpunkt der Entscheidung schreibt § 380 indessen nicht vor. Das Gericht kann auch außerhalb der Sitzung entscheiden; dies wird sich zB anbieten, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Originärer Einzelrichter.

Rn 2 Die Zuständigkeit des originären Einzelrichters stellt nach § 348 I S 1 den Regelfall dar. Ausn von diesem Grundsatz werden in § 348 I S 2 für den Richter auf Probe im ersten Jahr seiner Tätigkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Nr 1) und für enumerativ aufgelistete Spezialmaterien (Nr 2) normiert (s Rn 3–6). Die kammerinterne Zuständigkeit richtet sich ihrerseits...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1092 ZPO – Verfahren.

Gesetzestext (1) 1Die Entscheidung über einen Antrag auf Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls nach Artikel 20 Abs. 1 oder Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ergeht durch Beschluss. 2Der Beschluss ist unanfechtbar. (2) Der Antragsgegner hat die Tatsachen, die eine Aufhebung des Europäischen Zahlungsbefehls begründen, glaubhaft zu machen. (3) Erklärt das Gericht d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmsweise Antragserfordernis.

Rn 3 Bei der Stufenklage (§ 254) nach Abschluss einer Stufe wird nur auf Antrag (auch der beklagten Partei, vgl Karlsr FamRZ 97, 1224) terminiert; ebenso bei Ruhen des Verfahrens (§ 251) und Aussetzung sowie Unterbrechung (vgl § 249). Das gleiche gilt beim Grundurteil, wenn vor Rechtskraft der (positiven) Entscheidung über den Grund zur Höhe verhandelt werden soll (§ 304 II)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Funktion des Sachverständigen und Abgrenzung zu den Aufgaben des Gerichts.

Rn 1 Der SV ist Gehilfe des Gerichts (BGHZ 168, 380, 383 = NJW 06, 3214). Er kann wegen seiner besonderen, dem Gericht überlegenen Sachkunde bedeutenden Einfluss auf die Urteilsfindung gewinnen. Letztlich muss aber das Gericht die Rechtsfälle aus eigener Überzeugung entscheiden (s Rn 4; näher zum Verhältnis von Richter und SV Meller-Hannich ZZP 129, 263 ff; Stamm ZZP 124, 43...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 7 Gg eine ausnw durch den Richter erfolgte Fristbestimmung nach Abs 1 steht dem Gläubiger kein Rechtsmittel zu (Stuttg Rpfleger 08, 475). Entscheidet über die Anordnung der Klagefrist der nach § 20 Nr 14 RpflG hierfür zuständige Rechtspfleger stattgebend, so ist hiergegen für den Gläubiger die befristete Erinnerung gem § 11 II RpflG möglich (BGH NJW-RR 87, 683, 685). Bei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der in § 30 geregelte Strengbeweis ist eng mit dem verfahrensmäßigen Gegensatz in § 29 (Freibeweis) verbunden. Der Gesetzgeber hat ganz bewusst die beiden möglichen Formen eines Beweisverfahrens in abstrakter Form in den §§ 29, 30 ausdrücklich geregelt. Im Rahmen der förmlichen Beweisaufnahme geht es im Kern darum, dass der Richter sein Beweisverfahren nach den strikten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann die Wiedereröffnung einer Verhandlung, die geschlossen war, anordnen. (2) Das Gericht hat die Wiedereröffnung insbesondere anzuordnen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsnatur.

Rn 29 Es besteht heute Einigkeit darüber, dass der Anscheinsbeweis keinen Einfluss auf die Verteilung der objektiven Beweislast hat. Während die Anwendung von Beweislastnormen das Vorliegen eines non liquet zur Voraussetzung hat, soll der Anscheinsbeweis eine Beweislastentscheidung gerade verhindern. Abzulehnen ist auch die Auffassung, der Anscheinsbeweis sei dem materiellen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Rechtssätze können grds nicht Gegenstand des Beweises sein. Das Gesetz geht davon aus, dass der Richter das geltende Recht kennt oder, wenn es ihm nicht bekannt ist, vAw ermittelt (iura novit curia). Dazu gehört nicht nur das gesamte inländische Gesetzesrecht einschließlich des internationalen Privatrechts (BGH NJW 96, 54 [BGH 21.09.1995 - VII ZR 248/94]), des internati...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beweisaufnahme außerhalb des Prozessgerichts (Abs 2).

Rn 4 Hat die Beweisaufnahme vor dem beauftragten (§ 361) oder den ersuchten Richter (§§ 372 II, 375, 402, 434, 451), in einem anderen Verfahren (§ 411a), im Ausland oder iRe selbstständigen Beweisverfahrens stattgefunden (§ 485), haben die Parteien, dh in erster Linie der Beweisführer, das Ergebnis der Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht vorzutragen und darüber zu verhande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mediator (Abs 2) und gemeinsame Ausübung der Mediation.

Rn 4 Der Begriff des Mediators ist gemäß Abs 2 nur sehr wenig festgelegt. Grds kann jede unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis Mediator sein. Berufsrechtlich ist der Begriff des Mediators nicht konkretisiert. Als Mediator kann daher nicht nur ein Rechtsanwalt oder ein Notar tätig werden, sondern auch ein Pädagoge, ein Therapeut, ein Konfliktmanager oder ...mehr