Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirtschaftliche Existenzsicherung.

Rn 28 Die persönliche Unabhängigkeit ist untrennbar mit der Gewährung einer gesicherten wirtschaftlichen Existenzgrundlage über die entspr Besoldung verbunden. Nach Art 97 II und 92 GG müssen Berufsrichter grds hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellt sein (BVerfG NJW 62, 1495; zuvor Rn 26). IRd Neuordnung der Besoldung im öffentlichen Dienst wurde in allen Bundesländ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weiteres Richteramt.

Rn 5 Abs 2 ermöglicht die Übertragung eines weiteren Richteramtes (vgl § 22 II für Richter am AG). Die richterliche Unabhängigkeit steht einer freien Versetzung oder Abordnung der Richter entgegen. Die Verleihung eines weiteren Richteramtes (§ 27 II DRiG) ist ein vom Gesetz vorgesehenes Mittel iRd Gerichtsorganisation. Möglich ist bei Richtern am LG einschließlich der Vorsit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Ablehnung nach Einlassung oder Antragstellung.

Rn 8 Nicht rechtzeitig angebrachte Ablehnungsgesuche sind unter den Voraussetzungen des § 43 präkludiert. Wg des Rechts auf den neutralen Richter kann die Präklusion aber nicht greifen, wenn zu diesem Zeitpunkt der Ablehnungsgrund nicht bekannt war oder erst später entstanden ist. Dies hat die Partei vorzutragen und glaubhaft zu machen, wobei die Beschränkung des Abs 2 S 1 H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / dd) Dienstliche Erklärungen.

Rn 43 Die Selbstablehnung gem § 48 begründet für sich noch keinen Ablehnungsgrund (Musielak/Voit/Heinrich § 42 Rz 9). Anderes kann gelten, wenn ihr zu entnehmen ist, dass der Richter sich selbst als befangen ansieht (Karlsr NJW-RR 00, 591). Ein Ablehnungsgrund ist ferner darin zu sehen, wenn eine an sich gebotene Selbstanzeige unterbleibt (BGHZ 141, 95; OVG Bremen NJW 15, 28...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundkonstellation.

Rn 4 Die Rechtswirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs wird nicht dadurch berührt, dass er vor einem nicht zuständigen oder nicht ordnungsgem besetzten Gericht abgeschlossen worden ist (grdl BGH NJW 61, 1817 [BGH 28.06.1961 - V ZR 29/60]; zust Redeker/v. Oertzen § 106 Rz 5). Der Einwand der Verletzung des gesetzlichen Richters kann auch im Nachhinein ggü einer Vollstrecku...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Überbesetzung.

Rn 14 Die Gesetzesbindung des Präsidiums verpflichtet dazu, die Spruchkörper gem § 21 f I mit Vorsitzenden und mit der nach den jeweiligen Verfahrensordnungen vorgesehenen Anzahl von Richtern (etwa § 29 II einschließlich der Reihenfolge, § 75 oder § 76, §§ 115, 122 bzw §§ 124, 139) zu besetzen. Darüber hinausgehend ist das Präsidium zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren der Berichtigung.

Rn 11 Zur Berichtigung berechtigt ist grds nur das Ausgangsgericht, und zwar der Einzelrichter im Hinblick auf von ihm erlassene Urt auch dann, wenn das Kollegium danach das Verfahren übernommen hatte (St/J/Althammer Rz 22), aber nicht für Urteile des Kollegiums (Zö/Feskorn Rz 34). Intern zuständig bei einem Kostenfestsetzungsbeschluss oder VB ist der erlassende Rpfleger. Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verkündungsmängel.

Rn 8 Zum Problemkomplex: Jauernig NJW 86, 117. Vor Verkündung oder Zustellung kann das Urt mangels Existenz noch nicht angegriffen werden (RGZ 161, 61, 63). Bei der Verlegung des VT und dem unangemessenen Hinausschieben der Frist des Abs 1 S 2 handelt es sich um einen Verfahrensfehler, der eine sofortige Beschwerde nach § 252 begründen kann (Anders/Gehle/Hunke ZPO Rz 8); ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 Die Vorschrift meint den beauftragten oder ersuchten Richter iSd §§ 361, 362. Nach einhelliger Auffassung (Musielak/Voit/Huber § 400 Rz 1; Zö/Greger § 400 Rz 1) beschreibt § 400 die Befugnisse des verordneten Richters (s dazu allgemein unten Rn 6) nicht begrenzend oder abschließend, sondern hebt im Gegenteil nur einzelne Befugnisse besonders und klarstellend hervor.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbare Vorschriften.

Rn 2 § 375 (Beweisaufnahme durch beauftragten oder ersuchten Richter), s.a. § 411 Rn 6. § 376 (Vernehmung bei Amtsverschwiegenheit), soweit überhaupt praktische Bedeutung, s.a. § 408 I 1, teils § 408 II speziell, insb § 376 III. § 377 I, II (Ladung); zu Abs 3 s.u. Rn 3. § 378 (Aussageerleichternde Unterlagen), passt aber nur bedingt neben dem vorrangigen § 404a und § 411 III...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. (2) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. (3) Das Ablehnun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Änderungen.

Rn 36 Änderungen innerhalb des Geschäftsjahres schließt Abs 3 S 1 aus, soweit sie nicht ausnahmsweise aus vier – benannten – Gründen nötig sind. Diese Gründe sind Überlastung oder ungenügende Auslastung eines Richters oder Spruchkörpers sowie die Fälle des Wechsels oder der dauernden Verhinderung einzelner Richter. Als unbenannte Gründe treten hinzu die Änderung (Zuweisung o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Entscheidung.

Rn 48 Ist die Erinnerung unzulässig, wird sie verworfen, § 11 II 7 RPflG iVm § 572 II. Die Kosten werden entspr § 97 I dem Erinnerungsführer auferlegt. Bei zulässiger und begründeter Erinnerung entscheidet der Richter in der Sache. Dessen Entscheidung ist unanfechtbar. In Ausnahmefällen kann er die Sache an den Rechtspfleger zurückverweisen § 11 II 7 RPflG iVm § 573 III und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 45 Der Rechtspfleger kann der Erinnerung abhelfen oder sie dem Richter vorlegen, § 11 II 5, 6 RPflG. Eine Vorlage an den Richter unter Offenlassen einer Abhilfe ist unzulässig (München Rpfleger 81, 412; Ddorf Rpfleger 86, 404, mit abl Anm Lappe/Meyer-Stolte). Der Rechtspfleger muss der Erinnerung abhelfen, wenn er sie für zulässig und begründet hält. Ihm steht insoweit tr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Nachträgliche Vernehmung.

Rn 6 § 398 II betrifft ausschließlich den Fall, in dem der beauftragte oder ersuchte Richter gem § 400 eine Frage nicht zulässt, sie also dem Zeugen nicht vorlegt. Hält das Prozessgericht nach Rückkunft der Akten (Musielak/Voit/Huber § 398 Rz 6) die Vernehmung für geboten, so ordnet es diese durch Beschl ›nachträglich‹ an, und bindet damit zugleich den verordneten Richter, s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, AGG § 24 AGG – Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.

Gesetzestext Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten unter Berücksichtigung ihrer besonderen Rechtsstellung entsprechend fürmehr

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zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / I. Einlassung des Betroffenen

Oft schildern die Betroffenen selbst bereits im Vorfahren Umstände, auf denen die Richter dann eine Verurteilung wegen Vorsatz erwägen. Jeder Verteidiger kennt auch Situationen, in denen, trotz aller vorherigen Belehrungen, der Mandant meint, er müsse noch einiges in der Verhandlung ergänzen. So geschehen im folgenden Fall: Fall 2: Die Äußerung im letzten Wort "da ich wusste,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Die Rechtsfortbildung.

Rn 43 Es ist heute allg anerkannt, dass jedes G notwendigerweise lückenhaft ist. Das betrifft insb die offenen Gesetzeslücken (Formulierungslücke) sowie die verdeckten Gesetzeslücken (planwidrige Wertungslücke). Solche Gesetzeslücken können im Normtext von Anfang an enthalten sein, sie können sich aber auch durch spätere Entwicklungen ergeben. Darüber hinaus ist nicht selten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hermstädt, Die Vergünstigung des § 34 Abs 2 Nr 1 EStG bei Ablösung der Kaufpreisrente, FR 1976, 289; Tiedtke, Die Veräußerung eines Teilbetriebes iSd §§ 16 Abs 1 Nr 1 u 34 Abs 2 Nr 1 EStG, DStR 1979, 543; Tiedtke, Die Tankstelle als Teilbetrieb, FR 1981, 445; Bolk, Ertragsteuerliche Probleme bei Erbfolge u Erbauseinandersetzung, wenn zum Nachlass ein Mitunternehmeranteil gehört...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anerkennungsversagungsgründe (Art 22 und 23).

Rn 4 Die Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung sind für Ehesachen in Art 22 und für Sachen betreffend die elterliche Verantwortung in Art 23 abschließend katalogisiert. Aus dem Wortlaut dieser Vorschriften (›wird nicht anerkannt‹) folgt, dass die Anerkennungshindernisse vAw zu prüfen sind. Die Kataloggründe werden aber in Ehesachen durch die Nachprüfungsverbote ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Durchsuchungsbeschluss.

Rn 11 Der Richter darf eine Durchsuchung nur anordnen, wenn er sich aufgrund eigenverantwortlicher Prüfung überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (s Rn 5). Seine Anordnung hat die Grundlage der konkreten Maßnahme zu schaffen und muss daher Rahmen, die inhaltlichen und zeitlichen Grenzen und das Ziel der Durchsuchung definieren (BVerfG NJW 97, 2165 [BVerfG 27.05...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung des Rechtspflegers.

Rn 4 Trifft der Rechtspfleger eine Entscheidung, findet § 793 über § 11 I RPflG Anwendung; dies ist bspw beim Erlass eines Pfändungs- u Überweisungsbeschlusses der Fall. Etwas anderes gilt dann, wenn der Rechtspfleger Entscheidungen trifft, die, hätte der Richter sie erlassen, unanfechtbar wären; es gilt dann § 11 II RPflG; gegen eine derartige Entscheidung kann Erinnerung e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtliches Gehör und Einvernehmen.

Rn 3 Vor einer Berichtigung sind die Parteien, Nebenintervenienten und – soweit Feststellungen nach § 160 III Nr 4 betroffen sind – die anderen Beteiligten (Zeugen, Sachverständige, vernommene Parteien) schriftlich oder mündlich anzuhören. Kann eine Übereinstimmung zwischen Richter und zugezogenem Urkundsbeamten nicht erzielt werden, so scheidet eine Berichtigung aus (Saarbr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Besondere Zuständigkeit (Selbstabhilfe).

Rn 4 Diese Vorschrift ist aus der früheren Regelung, nach welcher über die Ablehnung eines Amtsrichters das funktional zuständige Rechtsmittelgericht zu entscheiden hatte, zu verstehen. Um die umständliche Aktenvorlage zu vermeiden, durfte der Amtsrichter bei Gesuchen, die er als begründet erachtete, selbst entscheiden. Nachdem die Entscheidungskompetenz auf den ›anderen‹ Am...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Voraussetzungen.

Rn 30 Die Anwendung der Grundsätze über den Anscheinsbeweis setzt das Vorliegen eines typischen Geschehensablaufs voraus, dh es muss ein Tatbestand feststehen oder bewiesen werden, bei dem die Regeln des Lebens und die Erfahrung des Üblichen und Gewöhnlichen dem Richter die Überzeugung vermitteln, dass auch in dem von ihm zu entscheidenden Fall der Ursachenverlauf so gegeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Entscheidungen (Nr 6).

Rn 20 Ergehen im Verhandlungstermin Beschlüsse, Urteile und Verfügungen, so ist deren Erlass durch Aufnahme der Entscheidungsformel in das Protokoll oder durch Bezugnahme auf eine Protokollanlage zu protokollieren. Hierbei sind bei der Verkündung von Urteilen die unter Nr 7 dargestellten Förmlichkeiten zu wahren. Bei abgekürzten Urteilen nach § 313b genügt die protokollierte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Eine Entscheidung ist stets als auf einer Verletzung des Rechts beruhend anzusehen,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Einzelrichterentscheidung u -kindesanhörung.

Rn 7 Das Beschwerdegericht kann die Beschwerde gem IV 1 außer in den Verfahrensgegenständen des V einem seiner Mitglieder durch Beschl zur Entscheidung übertragen. Die Voraussetzungen richten sich nach § 526 ZPO . Die Übertragung auf einen Richter auf Probe ist – auch in Ehe- u Familienstreitsachen, auf welche mangels Verweis auf § 526 ZPO in § 117 die Regelung des IV 1 anwen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 3 Die Erinnerung kann schriftlich, also durch Einreichung einer Beschwerdeschrift (Abs 1 S 3 iVm § 569 II), oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden (Abs 1 S 2). Sie unterliegt damit nicht dem Anwaltszwang (§ 78 V). Abs 1 S 3 verweist auf die Beschwerdevorschriften des § 569 I S 1 und 2, II und der §§ 570, 572. Das bedeutet: Der Erinnerungsführer kann die Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 8 Der Antrag auf Nachholung oder Vervollständigung ist, auch wenn die Beweisaufnahme vor dem beauftragten oder ersuchten Richter stattfinden soll, beim Prozessgericht zu stellen. Der verordnete Richter darf über diesen Antrag nicht entscheiden (Nürnbg OLGZ 76, 480f). Dieser kann aber vAw einen weiteren Beweistermin durchführen, wenn er meint, die Beweisaufnahme sei aufgru...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines zum Einzelrichter.

Rn 1 Für die Berufung ist – anders als in 1. Instanz (§§ 348f) und bei der sofortigen Beschwerde (§ 568) – grds nicht der Einzelrichter, sondern das Kollegium zuständig. Damit trägt das Gesetz der höheren materiellen Richtigkeitsgewähr der Entscheidung durch ein Kollegium Rechnung (›Sechs Augen sehen mehr als zwei.‹). Möglich ist eine Übertragung zur Entscheidung (§ 526) ode...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 11 Brüssel IIa-VO – Rückgabe des Kindes.

Gesetzestext (1) Beantragt eine sorgeberechtigte Person, Behörde oder sonstige Stelle bei den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats eine Entscheidung auf der Grundlage des Haager Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (nachstehend ›Haager Übereinkommen von 1980‹ genannt), um die Rückgabe eines Kindes zu erw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren und Rechtsmittel.

Rn 4 Die geschlossene Verhandlung muss nicht ausdrücklich wiedereröffnet werden. Es genügt, wenn das Gericht im vorgesehenen Verkündungstermin etwa in den Fällen des Abs 2 Nr 1 die unterlassenen Hinweise oder Aufklärung in einem Beschl erteilt. Das Gericht entscheidet über die Wiedereröffnung in der Besetzung der geschlossenen mündlichen Verhandlung. Im arbeitsgerichtlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird ein Gericht errichtet und ist das Präsidium nach § 21a Abs. 2 Nr. 1 bis 4 zu bilden, so werden die in § 21e bezeichneten Anordnungen bis zur Bildung des Präsidiums von dem Präsidenten oder aufsichtführenden Richter getroffen. 2 § 21i Abs. 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. (2) 1Ein Präsidium nach § 21a Abs. 2 Nr. 1 bis 4 ist innerhalb von drei Monaten nach der Errich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zeitpunkt und Adressat der Erklärung.

Rn 5 Das Anerkenntnis kann vor dem Erlass der Entscheidung in jeder Lage des Verfahrens erfolgen, auch in der Revisionsinstanz (BGHZ 10, 333, 334; NJW-RR 14, 831 Rz 6 ff). Zwischen den Instanzen verhindert die Bindung des erlassenden Gerichts an das streitige Urt eine neue Entscheidung, daher kann das Anerkenntnis erst in der höheren Instanz bei (Teil-)Aufhebung des Ausgangs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 12 Die Vorschrift ist in allen ZPO-Verfahren anwendbar. Das gilt auch bei Verbundurteilen iSd § 629 (§ 142 FamFG nF), die FG-Sachen einbeziehen, iÜ aber nicht für Verfahren nach dem FamFG (MüKoZPO/Musielak Rz 2), wohl aber für WEG-Verfahren (Anders/Gehle/Hunke ZPO Rz 3) und entsprechend für das Patentgerichtsverfahren (für Abs 1 S 2: BGH NJW-RR 94, 1406, 1407 [BGH 10.05.1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Berufung.

Rn 1 § 125 gilt nur für Richter am BGH; Regelungen für Richter anderer Bundesgerichte finden sich in § 42 ArbGG, § 38 Abs 2 SGG, § 15 Abs 3 VwGO und § 14 Abs 2 FGO. Einzelheiten zur Wahl der Bundesrichter sind im Richterwahlgesetz (RiWG) geregelt. Zur Anwendung von Art. 33 II GG und den sich insoweit aus Art. 95 II GG ergebenden Modifikationen vgl. BVerfG NJW 2016, 3425 [BVe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 29 und § 30 regeln das Beweisverfahren. Nach seinem pflichtgemäßen Ermessen kann der Richter den Strengbeweis (§ 30 I) oder den Freibeweis (§ 29) wählen. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob der Richter das Beweisverfahren nach den strikten Regeln der ZPO gestaltet und sich dabei auf die im Gesetz genannten fünf Beweismittel beschränkt (Strengbeweis) oder ob er von ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vorlageverfahren (Abs 3).

Rn 9 Die Vorlage setzt die Durchführung des in Abs 3 geregelten Anfrageverfahrens bei allen Senaten voraus, die eine divergierende Rechtsansicht in den tragenden Gründen einer Entscheidung geäußert haben (Zö/Lückemann Rz 5; MüKoZPO/Pabst Rz 13) oder – zur Sicherung einer einheitlichen Rspr, über den Gesetzeswortlaut hinausgehend – die mit der Rechtsfrage befasst werden könnt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 1 § 139 verpflichtet das Gericht, durch Fragen und Hinweise an die Parteien auf eine sachgerechte Prozessführung durch diese hinzuwirken. Die materielle Prozessleitung durch das Gericht (zur Abgrenzung von der formellen Prozessleitung s § 136 Rn 1 f) soll ein faires und effizientes Verfahren sicherstellen, das möglichst optimale Rahmenbedingungen zur gerechten und angemes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Ausnahmegerichte sind unstatthaft. 2Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Sinneswahrnehmung.

Rn 2 Der ›Augenschein‹ erfolgt nicht nur durch Sehen, sondern durch alle Sinne, also auch durch Gehör (zB Anhören von Lärmquellen; Abspielen von Musikstücken zur Feststellung von Urheberrechtsverletzungen), Geruch (zB iRv § 906 I BGB: Zuführung von Gasen, Dämpfen und Gerüchen auf ein Grundstück), Geschmack (zB von Lebensmitteln) oder durch den Tastsinn (zB zur Ermittlung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Verschwiegenheit.

Rn 84 Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht für alle Präsidiumsmitglieder und auch für den nur beratend anwesenden Vizepräsidenten bzw weiteren aufsichtführenden Richter. Sie erstreckt sich auf den substanziellen Inhalt der Beratungen und das Abstimmungsverhalten der Präsidiumsmitglieder. Das folgt aus dem Gegenstand der Meinungsbildung in Gremien und der Erörterungen für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gesetzliche Vorgaben für die Anhörung, S 1 u 2.

Rn 30 Die Gestaltung der Kindesanhörung steht gem Abs 4 S 4 im Ermessen des Gerichts; das Gesetz enthält lediglich in Abs 4 S 1–3 Vorgaben. Gem Abs 4 S 1 soll das Kind in geeigneter Weise über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens informiert werden. Der konkrete Inhalt sowie der Umfang der Unterrichtung hängen insb davon ab, ob und inwieweit hierdurch Nacht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Funktionelle Zuständigkeit.

Rn 2 Das Gericht ist Vollstreckungsorgan für die Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte. Zu erklären ist die gerichtliche Zuständigkeit aus den erhöhten Anforderungen an das Vollstreckungsorgan. Im Gegensatz zur Sachpfändung kann die Zugehörigkeit einer Forderung zum Schuldnervermögen nicht durch einen äußeren Rechtsscheintatbestand bestimmt werden. Zudem is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 185 GVG – [Fremde Sprache].

Gesetzestext (1) 1Wird unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dolmetscher zuzuziehen. 2Ein Nebenprotokoll in der fremden Sprache wird nicht geführt; jedoch sollen Aussagen und Erklärungen in fremder Sprache, wenn und soweit der Richter dies mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Sache für erforderlich erachtet, auc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beusch, Die Besteuerung der Konzerne als wirtsch Einheit in internationaler Sicht, FS Flume, 1978, Bd 2, 21; Weber, Die konsolidierte Besteuerung von Konzernen in den USA, Vorbild für ein dt Konzern-StR? DStZA 1979, 146; Kessler, Internationale Organschaft in Dänemark, IStR 1993, 303; Grotherr, Konzernbesteuerung in Dänemark, IWB (11/1995) F 5 Gr 2, Dänemark, 113; Grotherr, Die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 183 GVG – [Straftat in der Sitzung].

Gesetzestext 1Wird eine Straftat in der Sitzung begangen, so hat das Gericht den Tatbestand festzustellen und der zuständigen Behörde das darüber aufgenommene Protokoll mitzuteilen. 2In geeigneten Fällen ist die vorläufige Festnahme des Täters zu verfügen. Rn 1 Die Vorschrift verpflichtet das Gericht zur Protokollierung des Sachverhalts und Einschaltung der Strafverfolgungsb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hält das Gericht, dessen Beschluss angefochten wird, die Beschwerde für begründet, hat es ihr abzuhelfen; anderenfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen. Das Gericht ist zur Abhilfe nicht befugt, wenn die Beschwerde sich gegen eine Endentscheidung in einer Familiensache richtet. (2) Das Beschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Beschwerde an ...mehr