Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beispiele.

Rn 5 Maßgebend ist etwa der Zeitpunkt der Unterzeichnung der Berufungsschrift bei bereits verstrichener Berufungsfrist (BGH NJW-RR 15, 441 [BGH 13.01.2015 - VI ZB 46/14]). Auch kann sich die Erkennbarkeit aus einem Hinweis des Prozessgegners ergeben (BGH NJW 15, 3519 [BGH 24.09.2015 - IX ZR 206/14]). Unterlässt der RA die gebotene Nachfrage, ob die Fristverlängerung gewährt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form.

Rn 2 Eine bestimmte Form ist nicht vorgegeben. Es kann schriftlich, zu Protokoll der Geschäftsstelle (Hs 2) oder als Prozessantrag in der mündlichen Verhandlung gem § 160 II, IV zu Protokoll (Brandbg Beschl v 1.3.11 – 1 W 1/11 – Rz 15, juris) angebracht werden. Die Protokollierung des Antrags darf nicht verweigert werden (allgM). Hingegen besteht keine Pflicht zur Protokolli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die mündliche Bekanntgabe (Abs 2).

Rn 4 Bei Anwesenden ist eine mündliche Bekanntgabe durch Verlesen der Beschlussformel zulässig (II 1). Daraus folgt, dass eine telefonische Bekanntgabe generell ausgeschlossen ist. Mit der Verlesung ist der Beschluss erlassen (§ 38 III 3). Soweit die mündliche Bekanntgabe dem Beteiligten gegenüber erfolgt, für den der Beschluss seinem wesentlichen Inhalt nach bestimmt ist, i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ablehnung.

Rn 5 Allg zur Ablehnung eines Beweisantrags s § 284 Rn 43 ff, zur Bestimmtheit Rn 3, zur Beweisbedürftigkeit Rn 1. Der Sachverständigenbeweis kann bei eigener Sachkunde des Gerichts entbehrlich sein. Nicht alle Mitglieder des Gerichts müssen sachkundig sein, der Sachverstand kann unter ihnen vermittelt (BGHSt 2, 164, 165; 12, 18, 19 f), uU auch erst erworben werden, zB anhan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 36 Brüssel IIb-VO – Ausstellung der Bescheinigung.

Gesetzestext (1) Das der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilte Gericht eines Ursprungsmitgliedstaats stellt auf Antrag einer Partei eine Bescheinigung aus übermehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Aufhebung des Haftbefehls

Rz. 516 [Autor/Stand] Der Haftbefehl ist gem. § 120 StPO in folgenden Fällen aufzuheben: sobald die Voraussetzungen (s. Rz. 499) nicht mehr vorliegen; die weitere U-Haft außer Verhältnis zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe stehen würde (z.B. die Haftdauer die mutmaßliche Strafdauer überschreitet); bei Freispruch, Ablehnung der Eröffnung der Hauptverhandlung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einstweiliger Rechtsschutz.

Rn 12 Die Bindung gilt unmittelbar auch für Urteile (§ 937) im Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren. §§ 927, 936 lassen jedoch Änderungen aufgrund veränderter Umstände zu. Der über einen Schadensersatzanspruch nach § 945 entscheidende Richter ist an Entscheidungen, die er als Arrestrichter getroffen hat, schon deshalb nicht kraft § 318 gebunden, weil der Streitgegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit, Form, Frist.

Rn 8 Nach § 802 ausschließlich zuständig ist das Prozessgericht, dessen Urkundsbeamter oder Rechtspfleger die Vollstreckungsklausel tatsächlich erteilt hat (nicht das Vollstreckungsgericht: Musielak/Voit/Lackmann § 732 Rz 7; aA Stuttg Rpfleger 97, 521), und zwar auch dann, wenn die Erinnerung gerade die Unzuständigkeit des klauselerteilenden Organs rügt. Wurde die Klausel vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Öffentlichkeitsarbeit.

Rn 17 Keine Regelungsbefugnis des Präsidiums besteht auch iRd Öffentlichkeitsarbeit des Gerichts durch Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen. Sie ist Gerichtsverwaltung und umfasst als Annex zur richterlichen Amtspflicht für den Richter die Pflicht zur Mitteilung veröffentlichungswürdiger Entscheidungen (BVerwG NJW 97, 2694 [BVerwG 26.02.1997 - BVerwG 6 C 3/96]; Huff N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfortbildung.

Rn 58 Ebenso wie bei der Gesetzesauslegung gelten auch iRd sog richterlichen Rechtsfortbildung für das Zivilprozessrecht die allg anerkannten methodischen Grundsätze. Unter richterlicher Rechtsfortbildung versteht man die Aufstellung neuer abstrakter Obersätze durch den Richter, die in dieser Weise im geschriebenen Gesetzesrecht oder im Gewohnheitsrecht nicht vorhanden sind....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begriffliche Abgrenzung.

Rn 11 Die richterliche Geschäftsverteilung als richterliche Selbstverwaltung zur Organisation der Rspr im gerichtlichen Internum ist deshalb abzugrenzen von der Justizverwaltung und der Gerichtsverwaltung, die begrifflich in Mehrdeutigkeit nebeneinander stehen. Justiz- und Gerichtsverwaltung sind daher zunächst im Unterschied zur richterlichen Selbstverwaltung zu verstehen a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beurteilung.

Rn 6 Bei der Entscheidung, ob ein Befangenheitsgesuch begründet ist, sind zwei Ebenen zu unterscheiden, die der Tatsachenfeststellung und der Tatsachenbewertung. Die Tatsachenfeststellung fußt auf dem Akteninhalt, der Glaubhaftmachung gem § 44 II und der dienstlichen Äußerung gem § 44 III. Die Bewertung erfolgt in den Zuständigkeiten des § 45. Umstr ist, wie in Zweifelsfälle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Unanfechtbar.

Rn 16 Die Abgabe – nicht die Ablehnung des Antrags auf DsV – erklärt § 696 I 3 Hs 2 für unanfechtbar. Damit ist zugleich die Erinnerung gem § 11 II RPflG zum Richter ausgeschlossen. § 36b III RPflG bestimmt, dass bei Geschäften nach § 696 I die Entscheidung des Prozessgerichts zur Änderung der Entscheidung des UdG (§ 573) nicht nachgesucht werden kann. Das Streitgericht kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Keine Bindung.

Rn 42 Ein Verweisungsbeschl ist ausnw nicht bindend, wenn die Begründung bei Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnorm nicht mehr zu rechtfertigen ist, da sie nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist. Dies ist der Fall, bei fehlendem Bindungswillen des verweisenden Gerichts oder der Verweisungsbeschl auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht, ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zustellungsauftrag.

Rn 2 Im Fall von Abs 2 beauftragt der UdG die Post oder einen Justizbediensteten. Post iSd § 176 ist ein nach § 61, 2 PostG beliehener Unternehmer (§ 168 I), also nicht notwendig die Deutsche Post AG. Als Justizbediensteter kommt jeder geeignete Bedienstete des Gerichts, der Staatsanwaltschaft oder einer JVA in Betracht. Für den Auftrag an den GV oder eine andere Behörde ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Verfahren.

Rn 10 Der Güterichter lädt die Parteien (§ 216) und ordnet deren persönliches Erscheinen (Abs 3 S 1) zur nicht öffentlichen Verhandlung (§ 169 S 1 GVG) an. Den weiteren Verfahrensablauf kann er, ggf in Abstimmung mit den Parteien, frei bestimmen. Eine Protokollierung erfolgt nur auf übereinstimmenden Antrag der Parteien (§ 159 Abs 2). Der Güterichter kann (im Gegensatz zum M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1 S 1.

Rn 2 Zu den Gründen s §§ 383 ff , zum Verfahren s §§ 386 bis 389. Das Verfahren erübrigt sich, wenn von der grds jederzeit bestehenden Möglichkeit (s.u.) Gebrauch gemacht wird, nach Abs 1 S 2 oder nach §§ 404 I 3, 360 S 2, 3 zu verfahren. Insoweit ist dann iRd § 405 der beauftragte oder ersuchte Richter zuständig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Gg die Festsetzung von Ordnungsmitteln durch den beauftragten oder ersuchten Richter steht die Beschwerde nach § 181 GVG offen. Gg andere Entscheidungen ist zunächst Erinnerung zum Prozessgericht nach § 573 I einzulegen. Gg Entscheidungen des Prozessgerichts 1. Instanz über die Erinnerung kann dann sofortige Beschwerde erhoben werden, § 573 II. Das Zwischenurteil ist gr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1087 ZPO – Zuständigkeit.

Gesetzestext Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erlass und Überprüfung sowie die Vollstreckbarerklärung eines Europäischen Zahlungsbefehls nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig. Rn 1 Die Konzentration der Verfahren auf Erlass (Art 7 ff EuMVVO) und Überprüfung (Art 20 ff EuMVVO) Europäischer Zahlungsbefehle die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedeutung.

Rn 28 Der Anscheinsbeweis oder prima facie Beweis ist zwar im Gesetz nicht geregelt (§ 371a I 2 ist als Beweisregel anzusehen), hat aber in der Gerichtspraxis eine erhebliche Bedeutung und kann inzwischen als gewohnheitsrechtlich anerkannt gelten (Celle MDR 96, 1248; St/J/Thole Rz 214). Von der Struktur her weist er Parallelen zu den gesetzlichen Vermutungen und zum Indizien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift betrifft nur die Ladung, also die Aufforderung zum Erscheinen zum festgesetzten Termin (§ 214), nicht die Terminsbestimmung selbst, für die die allgemeinen Regeln gelten (§ 216), wobei allerdings Fälle, in denen mit der Terminsbestimmung nicht auch gleichzeitig die Ladung erfolgt, kaum vorstellbar sind. Jedenfalls sollen nach dem Normzweck das Verfahren b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erklärungen, deren Feststellung vorgeschrieben ist (Nr 3).

Rn 14 Hierunter fallen die Zeugnisverweigerung vor einem beauftragten oder ersuchten Richter nach § 389 I, die Zustimmung zur Scheidung und zur Rücknahme des Scheidungsantrags (§ 134 FamFG). Im amtsgerichtlichen Verfahren korreliert die Vorschrift mit § 510a, der es dem Gericht ermöglicht, alle Erklärungen im Protokoll festzustellen, deren Protokollierung das Gericht für erf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 22 Die Entscheidung über die Erstattung von Reisekosten der Partei ist kein Justizverwaltungsakt. Gg die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde gem § 127 gegeben (Karlsr OLGR 00, 258). Die Staatskasse hat kein Beschwerderecht gg die Entscheidung über die Erstattung von Reisekosten, auch wenn der Antragsteller die Reisekosten verspätet (3 Monate nach Termin) geltend gem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Rechtskräftige Entscheidungen.

Rn 5 Die Bindung nur an Recht und Gesetz befreit ein Gericht bei identischen Beteiligten nicht von der Pflicht zur Beachtung rechtskräftiger Entscheidungen anderer Gerichte. Die Reichweite der Rechtskraft wird durch den Streitgegenstand und dieser wiederum durch die Klage bestimmt. Die materielle Rechtskraft erstreckt sich allg nicht auf Vorfragen, sofern sie nicht gesondert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 15 Gg Maßnahmen des GV oder deren Unterlassen ist die Erinnerung nach § 766 gegeben. Entscheidungen des Rechtspflegers können mit der sofortigen Beschwerde nach § 11 I RPflG, § 793 angegriffen werden (MüKoZPO/Gruber Rz 20; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 7). Nach Beendigung der Zwangsvollstreckung sind Rechtsbehelfe unzulässig. Wendet der Schuldner ggü dem Rechtspfleger, der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Mitwirkung an einem überlangen Verfahren, auf dessen Dauer ein Entschädigungsanspruch gestützt wird (Nr 7).

Rn 34 Diese Regelung ist durch Art 5 des G über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v 24.11.11 (BGBl I 2011, 2302, 2305) mit Wirkung vom 3.12.11 eingefügt worden. Durch dieses G werden Vorgaben des EGMR aus dessen Urt v 2.9.10 – 46344 – (NJW 10, 3355) und 9.6.06 – 75529/01 – (NJW 06, 2389) zu Rechtsbehelfen und Entschäd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beweiserhebungsregel.

Rn 1 § 114 enthält eine aus der historischen Entwicklung zu verstehende Norm des Verfahrensrechts. Die KfH kann ihre eigene kaufmännische Sachkunde an der Stelle eines Sachverständigengutachtens einbringen. Sie ist aber verpflichtet, den Parteien diese eigene Sachkunde darzulegen (vgl BGH NJW 58, 1596 [BGH 10.07.1958 - 4 StR 211/58]). Ist die Sachkunde bei einem Richter vorh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Form der Mitteilung.

Rn 6 Die Form der Mitteilung regelt die MiZi (BTDrs 16/9733, 296). Die Mitteilung ist vom Richter zu veranlassen (Abschn 4, XI/1 [3] MiZi). Sie erfolgt nach Abschn 4, XI/1 (2) Nr 1 MiZi durch Übersendung einer abgekürzten Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung ohne Entscheidungsgründe. Das entspricht der Vorstellung des Gesetzgebers, der zur Information der Polizei die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorlage des Schiedsspruchs.

Rn 5 Art. IV Abs 1 UNÜ verlangt, Schiedsspruch und Schiedsvereinbarung im Original oder in legalisierten Kopien vorzulegen. Ist der Schiedsspruch in einer Fremdsprache abgefasst, ist nach Art. IV Abs 2 UNÜ zusätzlich eine amtliche Übersetzung in die Gerichtssprache beizufügen. Rn 6 § 1064 III enthält jedoch mit dem Verweis auf § 1064 I für die Vorlagepflicht ausländischer Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 § 308a ergänzt die Ausn zum ultra ne petita-Grundsatz des § 308. In der Regelung kommt eine sozialpolitische Zielsetzung des Gesetzgebers zum Ausdruck. Der in den §§ 574–574b BGB geschaffene Schutz des Mieters soll nicht an prozessualen Erfordernissen scheitern (Zö/Feskorn Rz 1). Sachlich befreit Abs 1 den Mieter von der Notwendigkeit, den Fortsetzungsanspruch mit der W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zustellung nach Abs 1.

Rn 1 Die Zustellung vAw ist grds Aufgabe der Geschäftsstelle, dh des UdG, der insoweit als unabhängiges Organ der Rechtspflege tätig wird (Frankf OLGR 02, 167). Dies schließt die eigenverantwortliche Prüfung der Zustellungsbedürftigkeit, die Herstellung von Ausfertigungen bzw Anforderung fehlender Abschriften (vgl § 133 I) sowie die Beglaubigung derselben und die Überwachung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zur Thematik vgl Lousanoff. Das Teilurteil ist ein Endurteil, das im Gegensatz zum Endurteil iSd § 300 den Rechtsstreit nicht ganz oder dem Grunde nach, sondern nur einen von mehreren Streitgegenständen (Abs 1 S 1 Var 1), einen abgrenzbaren Teil des Streitgegenstands (Abs 1 S 1 Var 2, Abs 1 S 2) oder entweder die Klage oder die Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3) erledigt. Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit bei inländischem Schiedsort (Abs 1).

Rn 26 § 1043 stellt es den Parteien eines schiedsgerichtlichen Verfahrens frei, den Ort dieses Verfahrens zu wählen. Daran knüpft Abs 1 das Territorialitätsprinzip an. Das deutsche Schiedsverfahrensrecht gilt, soweit der Schiedsort in Deutschland gelegen ist. Tatbestandsvoraussetzung ist insoweit lediglich das Bestehen eines echten schiedsgerichtlichen Verfahrens sowie die L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vernehmung, Säumnis.

Rn 4 Die Vernehmung erfolgt durch das Prozessgericht oder gem §§ 426 S 3, 451, 375 unter den Voraussetzungen des § 357 durch den beauftragten oder ersuchten Richter. Der Beweisgegner kann vereidigt werden (§§ 426 S 3, 445). Gegenstand der Vernehmung ist der Verbleib der Urkunde. Dazu gehört nicht nur die Vernehmung über den früheren oder gegenwärtigen Urkundenbesitz, sondern...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Form.

Rn 3 Der Schiedsspruch muss schriftlich abgefasst sein. Er muss ein Ergebnis ausweisen, das ggf vollstreckbar ist (Tenor). Er bedarf nach Abs 2 einer Begründung, die allerdings Tatbestand und Entscheidungsgründe, also Tatsachenbereich und Rechtsbereich nicht zwingend trennen muss, und er bedarf schließlich der Angaben von Tag, Ort und Unterschrift der Schiedsrichter. Es müss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Zivilkammer entscheidet durch eines ihrer Mitglieder als Einzelrichter. 2Dies gilt nicht, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Erfolgt die Weigerung vor einem beauftragten oder ersuchten Richter, so sind die Erklärungen des Zeugen, wenn sie nicht schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben sind, nebst den Erklärungen der Parteien in das Protokoll aufzunehmen. (2) Zur mündlichen Verhandlung vor dem Prozessgericht werden der Zeuge und die Parteien von Amts wegen geladen. (3) 1Auf G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsmittel.

Rn 7 Dem Gläubiger steht sofortige Beschwerde zu, wenn der Richter zwar den Arrestbefehl erlassen, das Pfändungsgesuch jedoch zurückgewiesen hat (Musielak/Voit/Huber Rz 5). Der Schuldner kann gg den Pfändungsbeschl Erinnerung einlegen (Musielak/Voit/Huber Rz 5). In der Eingangsinstanz können zwar, wie aus § 930 I 3 folgt, Arrestbefehl und Forderungspfändung zu einer einheitl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rechtsschutz bei Durchsuchung und Beschlagnahme

Schrifttum: Bachmann, Einheitlicher Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren, NJW 1999, 2414; Biernat, Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren, JuS 2004, 401; Bosbach/Ackermann/Caba, Verteidigung im Ermittlungsverfahren, 9. Aufl. 2022; Dörn, Steuerstrafrecht – Rechtsschutz bei abgeschlossenen Durchsuchungen, Stbg 1997, 497; Kutscha, Rechtsschutzdefizite bei Gru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 9 Der Urkundsbeamte untersteht als Justizbediensteter der Behördenleitung, ist aber als Organ der Rechtspflege (vgl Buhrow NJW 81, 907) bei der Wahrnehmung der gesetzlich übertragenen Aufgaben grundsätzlich weisungsfrei (s aber zB in BaWü § 2 VO v 29.4.19, Justiz 19, 125). Gg seine Entscheidung ist die befristete Erinnerung gem § 573 I 1 ZPO statthaft (vgl Köln 6.5.19 – 7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fehlerhafte Schiedsvereinbarung.

Rn 24 Zu den wichtigsten Einwendungen zählt die fehlerhafte Schiedsvereinbarung, Art. V Abs 1a UNÜ. Die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung richtet sich regelmäßig nach dem anwendbaren Recht, unter dem sie abgeschlossen worden ist. Ist die Schiedsvereinbarung jedoch gemessen am Maßstab von § 1031 wirksam zustande gekommen, muss sie der Richter im Verfahren nach § 1061 als wi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren.

Rn 35 Das Verfahren wird ›auf Verlangen‹ des Mündels eingeleitet (vgl Rn 6). Es handelt sich nach einer vorzugswürdigen Minderansicht um ein eigenständiges Verfahren (vgl zB Prütting/Helms/Fröschle § 291 Rz 4: ›Einzelverfahren‹ iRd bestehenden Vormundschaft; vgl auch Bienwald/Sonnenfeld/Glaab § 291 Rz 8; Bauer/Klie/Lütgens/Schwedler/Walther § 291 Rz 7; aA: ›Annexverfahren‹ z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auf einen bestimmten Personenkreis.

Rn 43 Aus Zweckmäßigkeitsgründen, insb zur Verhütung von Verwirrung durch widersprechende Entscheidungen, ordnet das Gesetz in einigen Fällen an, dass ein ggü einem Beteiligten ergangenes Urt für und gg alle an dem streitigen Rechtsverhältnis materiell Beteiligten wirkt, zB für und gg alle Pfandgläubiger in § 856 IV. Eine rkr Entscheidung, durch die eine Forderung festgestel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Vorsitz.

Rn 14 Der Vorsitz im Spruchkörper ist durch den Präsidiumsbeschluss mit dem Gesetzesvorrang nach § 21 f I gem § 21e I individualisiert festgelegt. Das gilt auch nach § 21 f II hinsichtlich der im Geschäftsverteilungsplan zu benennenden Vertretung des Vorsitzenden (BGH NJW 09, 931 [BGH 08.01.2009 - 5 StR 537/08] Rz 14); erst danach gilt die dem Anciennitätsprinzip folgende Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Hinweispflichten des Gerichts.

Rn 14 In den Verfahren vor den Amtsgerichten, in denen die Parteien nicht durch Anwälte vertreten werden müssen (Parteiprozess, § 79), hat das Gericht den Bekl vor der Verhandlung zur Hauptsache auf die örtliche Unzuständigkeit wie auch auf die Folgen einer rügelosen Einlassung hinzuweisen (§ 504). Im Anwaltsprozess (§ 78) verpflichtet § 139 III den Richter, die Verfahrensbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. 2Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ein oberstes Landesgericht errichtet, so müssen sich die Parteien vor diesem ebenfalls durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. 3Vor dem Bundesgerichtshof müssen si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ermessen des Gerichts.

Rn 6 Das Gericht ist zum Erlass des Zwischenurteils iSd § 303 nicht verpflichtet. Anders ist es nur bei Säumnis, § 347 II, oder im Falle des § 366 (Zwischenstreit über Beweisaufnahme vor beauftragtem oder ersuchtem Richter). Das unselbstständige Zwischenurteil ist zweckmäßig, wenn es geeignet ist, den Prozess zu fördern. Ist der Rechtsstreit bereits endentscheidungsreif, etw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Einstweilige Anordnung.

Rn 28 In eiligen Fällen kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag gem § 765a I 2 iVm § 732 II einstweilige Anordnungen erlassen. Es kann insb anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gg oder ohne Sicherheitsleistung einstw einzustellen oder nur gg Sicherheitsleistung fortzuführen ist. Die Aufhebung bereits erfolgter Vollstreckungsmaßnahmen im Weg der einstweiligen Anordnung is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff.

Rn 1 Streitverkündung ist die durch eine Partei (Streitverkünder) erfolgte förmliche Benachrichtigung eines am Prozess nicht beteiligten Dritten (Streitverkündungsempfänger, Streitverkündeter, Streitverkündungsgegner) vom Schweben eines Prozesses, um ihm die Möglichkeit der Prozessbeteiligung oder in den Fällen der §§ 75 bis 77 der Prozessübernahme zu geben und dem Streitver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostenstreitwert.

Rn 14 Hat das Gericht den der Kostenberechnung zugrunde zu legenden Wert festgesetzt (§§ 63 GKG, 33 RVG), ist dieser maßgebend. Fehlt es hieran, ermittelt der Rechtspfleger den Gebührenstreitwert nur in offenkundigen und zwischen den Parteien unstreitigen Fällen selbstständig. Andernfalls legt er die Akte dem Richter zur Wertfestsetzung nach § 63 I GKG bzw § 33 I RVG vor. Ei...mehr