Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitpunkt und Inhalt (Abs 2).

Rn 5 Ausfertigungen werden nach Abs 2 S 1 nur auf Antrag an das jeweilige Gericht und nur in Papierform erteilt. Gemäß Abs 2 S 2 dürfen Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften vor Verkündung und Unterschrift sämtlicher (§ 309) Richter nicht erfolgen, da das Urt zu diesem Zeitpunkt das Entwurfsstadium noch nicht verlassen hat. Gleiches gilt für eine gem § 310 III erforderlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 388 ZPO – Zwischenstreit über schriftliche Zeugnisverweigerung.

Gesetzestext Hat der Zeuge seine Weigerung schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle erklärt und ist er in dem Termin nicht erschienen, so hat auf Grund seiner Erklärungen ein Mitglied des Prozessgerichts Bericht zu erstatten. Rn 1 § 386 III bestimmt, dass der Zeuge zum Termin nicht zu erscheinen braucht, sofern er die Tatsachen, auf die er sein Zeugnisverweigerungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Keine Bindung.

Rn 42 Ein Verweisungsbeschl ist ausnw nicht bindend, wenn die Begründung bei Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnorm nicht mehr zu rechtfertigen ist, da sie nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist. Dies ist der Fall, bei fehlendem Bindungswillen des verweisenden Gerichts oder der Verweisungsbeschl auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht, ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 22 Die Entscheidung über die Erstattung von Reisekosten der Partei ist kein Justizverwaltungsakt. Gg die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde gem § 127 gegeben (Karlsr OLGR 00, 258). Die Staatskasse hat kein Beschwerderecht gg die Entscheidung über die Erstattung von Reisekosten, auch wenn der Antragsteller die Reisekosten verspätet (3 Monate nach Termin) geltend gem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag, Zuständigkeit und Vollstreckungsvoraussetzungen.

Rn 3 In formeller Hinsicht setzt die richterliche Durchsuchungsanordnung nach Abs 1 einen Antrag des Gläubigers voraus. Der GV selbst ist dagegen nicht antragsbefugt, auch nicht im Auftrag des Gläubigers (vgl § 61 III 1 GVGA; Musielak/Voit/Lackmann § 758a Rz 11). Die Antragstellung ist schriftlich, elektronisch oder zu Protokoll der Geschäftsstelle auch ohne Anwalt möglich (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Einstellung durch das Vollstreckungsgericht.

Rn 15 In dringenden Fällen kann das Vollstreckungsgericht nach § 769 II angerufen werden. Hier entscheidet der Rechtspfleger nach § 20 Nr 17 RPflG. Ein dringender Fall liegt dann vor, wenn eine Entscheidung des Prozessgerichts nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann; im allg ist dies dann der Fall, wenn eine Klage noch nicht anhängig gemacht worden ist. Eine Aufhebung be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 15 Gg Maßnahmen des GV oder deren Unterlassen ist die Erinnerung nach § 766 gegeben. Entscheidungen des Rechtspflegers können mit der sofortigen Beschwerde nach § 11 I RPflG, § 793 angegriffen werden (MüKoZPO/Gruber Rz 20; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 7). Nach Beendigung der Zwangsvollstreckung sind Rechtsbehelfe unzulässig. Wendet der Schuldner ggü dem Rechtspfleger, der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Verfahren.

Rn 10 Der Güterichter lädt die Parteien (§ 216) und ordnet deren persönliches Erscheinen (Abs 3 S 1) zur nicht öffentlichen Verhandlung (§ 169 S 1 GVG) an. Den weiteren Verfahrensablauf kann er, ggf in Abstimmung mit den Parteien, frei bestimmen. Eine Protokollierung erfolgt nur auf übereinstimmenden Antrag der Parteien (§ 159 Abs 2). Der Güterichter kann (im Gegensatz zum M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozessuale Waffengleichheit.

Rn 3 Zusätzliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Parteianhörung und Parteivernehmung hat die berühmte Rspr des EGMR zu den Fragen der Vier-Augen-Gespräche hervorgerufen (EGMR NJW 95, 1413). Nach dieser auch von der deutschen Rspr übernommenen Auffassung widerspricht es dem verfassungsrechtlichen Gebot der Waffengleichheit (vgl Einleitung Rn 44), wenn eine Partei iRd B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Begriff und Funktion des Beweises.

Rn 2 Das Gericht darf eine schlüssige, aber streitige Behauptung nur dann seiner Entscheidung zugrunde legen, wenn es von der Wahrheit dieser Behauptung überzeugt ist. Die Wahrheitsfindung geschieht durch Beweisführung der Parteien und Beweiserhebung durch das Gericht. Es handelt sich um einen Vorgang, der dem Richter die Überzeugung von der Wahrheit (oder Unwahrheit) einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 § 308a ergänzt die Ausn zum ultra ne petita-Grundsatz des § 308. In der Regelung kommt eine sozialpolitische Zielsetzung des Gesetzgebers zum Ausdruck. Der in den §§ 574–574b BGB geschaffene Schutz des Mieters soll nicht an prozessualen Erfordernissen scheitern (Zö/Feskorn Rz 1). Sachlich befreit Abs 1 den Mieter von der Notwendigkeit, den Fortsetzungsanspruch mit der W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beweiserhebungsregel.

Rn 1 § 114 enthält eine aus der historischen Entwicklung zu verstehende Norm des Verfahrensrechts. Die KfH kann ihre eigene kaufmännische Sachkunde an der Stelle eines Sachverständigengutachtens einbringen. Sie ist aber verpflichtet, den Parteien diese eigene Sachkunde darzulegen (vgl BGH NJW 58, 1596 [BGH 10.07.1958 - 4 StR 211/58]). Ist die Sachkunde bei einem Richter vorh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sinnvolle Terminierungspraxis.

Rn 6 Berechtigten Wünschen der Prozessbeteiligten (insb bei weiter Anreise von Zeugen oder Prozessbevollmächtigten) sollte iRd Möglichen bei der Terminierung aus Gründen der gerichtlichen Fürsorgepflicht und zwecks Vermeidung von Terminsverlegungen und Vertagungen Rechnung getragen werden. Die Reihenfolge der Terminierung eingehender Sachen unterliegt der richterlichen Unabh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Genehmigung von freiheitsentziehender Unterbringung und freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Minderjährigen, Nr 6, 7.

Rn 20 Nr 6 nennt die früher in § 70 I 2 Nr 1 lit a FGG aF geregelten Fälle der Genehmigung der mit Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung eines Kindes durch die Eltern, den Vormund oder Pfleger nach §§ 1631b I, §§ 1795, 1813 I BGB. Mit Wirkung zum 1.10.17 wurde Nr 6 um die Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen iSv § 1631b II BGB ergänzt. Erfasst sind auch Verfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung durch das im Rechtszug zunächst höhere Gericht.

Rn 5 Mit dieser Vorschrift wird die Funktionsfähigkeit des Gerichts gesichert. Es soll verhindert werden, dass durch Globalablehnungen sämtliche Richter eines Gerichts ausgeschaltet werden. Eine solche Kettenablehnung kann als ›Nichtgesuch‹ unberücksichtigt bleiben (s Rn 1). Das im Rechtszug zunächst höhere Gericht muss nicht über sämtliche Ablehnungsgesuche entscheiden, son...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzung.

Rn 4 Fehlt die Beschlussfähigkeit und besteht Gefahr im Verzuge, so ermächtigt Abs 2 S 1 den Präsidenten oder Aufsicht führenden Richter, die Geschäftsverteilung im Rahmen seiner Notzuständigkeit vorzunehmen und verpflichtet ihn, die Anordnung und deren Gründe schriftlich niederzulegen und dem Präsidium nach Wiederherstellung der Beschlussfähigkeit vorzulegen. Die Notanordnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist Konsequenz dessen, dass der Beweisbeschlusses bis zu seiner vollständigen Erledigung im Amtsbetrieb auszuführen ist. Prozessgericht wie ersuchter oder beauftragter Richter haben daher weitere Termine zur Beweisaufnahme vAw zu bestimmen, wenn sie etwa wegen Nichterscheinens eines Zeugen nicht oder nur zT durchgeführt werden konnte. Die Vorschrift stell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Entscheidung.

Rn 7 Die Entscheidung ergeht durch Beschl, der die Ausschließung feststellt oder die Ablehnung für (un)begründet erklärt (Zö/Vollkommer § 48 Rz 10). Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. Der Beschl sollte begründet werden (s.a. § 46 Rn 8). Er ist dem Richter bekannt zu geben und den Parteien gem § 329 II 1 mitzuteilen. Begründung und Zustellung sind erforderlich, wen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Vorsitz.

Rn 14 Der Vorsitz im Spruchkörper ist durch den Präsidiumsbeschluss mit dem Gesetzesvorrang nach § 21 f I gem § 21e I individualisiert festgelegt. Das gilt auch nach § 21 f II hinsichtlich der im Geschäftsverteilungsplan zu benennenden Vertretung des Vorsitzenden (BGH NJW 09, 931 [BGH 08.01.2009 - 5 StR 537/08] Rz 14); erst danach gilt die dem Anciennitätsprinzip folgende Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Form.

Rn 3 Der Schiedsspruch muss schriftlich abgefasst sein. Er muss ein Ergebnis ausweisen, das ggf vollstreckbar ist (Tenor). Er bedarf nach Abs 2 einer Begründung, die allerdings Tatbestand und Entscheidungsgründe, also Tatsachenbereich und Rechtsbereich nicht zwingend trennen muss, und er bedarf schließlich der Angaben von Tag, Ort und Unterschrift der Schiedsrichter. Es müss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1096 ZPO – Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006; Vollstreckungsabwehrklage.

Gesetzestext (1) 1Für Anträge auf Verweigerung der Zwangsvollstreckung nach Artikel 22 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 gilt § 1084 Abs. 1 und 2 entsprechend. 2Für Anträge auf Aussetzung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ist § 1084 Abs. 1 und 3 entsprechend anzuwenden. (2) 1Für Anträge auf Verweigerung der Zwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Funktionelle.

Rn 10 Für die Erteilung der Klausel nach § 724 I ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle iSv § 153 GVG funktionell zuständig. Das ist der Urkundsbeamte desjenigen Gerichts, von dem das Urt stammt, unabhängig davon, ob dieses zum Erlass zuständig war oder nicht (Stuttg Rpfleger 79, 145). Für sog qualifizierte Klauseln (s Rn 11 aE) nach §§ 726 I, 727 ff und weitere vollstrec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Außerhalb der Verhandlung.

Rn 4 Außerhalb der mündlichen Verhandlung zählt zur formellen Prozessleitung insb die Bestimmung der Beweisaufnahme durch den beauftragten Richter (§ 361), die Anberaumung (§§ 216, 361), Aufhebung und Verlegung eines Termins (§ 227), die Entscheidung über die Fristen (§§ 134 II 2, 226, 239 III 2, 274 III 2, 520 II 2, 521 II 1, 551 II 5, 6) sowie die Wahl zwischen frühem erst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 §§ 1034–1039 regeln die Fragen der Bildung des Schiedsgerichts. Dabei ist die in der Norm geregelte Zusammensetzung des Schiedsgerichts der zentrale Ausgangspunkt. Während im staatlichen Gerichtsverfahren der allgemein und abstrakt vorher bestimmte gesetzliche Richter den Rechtsstreit entscheidet, ist es gerade das Kennzeichen der Schiedsgerichtsbarkeit, dass ad hoc und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolgen bei Verstoß und Rechtsbehelf.

Rn 15 Hat der GV den Vollstreckungsauftrag unter Verstoß gg die funktionelle Zuständigkeit als Vollstreckungsorgan übernommen, führt das zur Nichtigkeit der durchgeführten Vollstreckungsmaßnahme (§ 44 VwVfG analog). Beim Verstoß gg die örtliche Zuständigkeit ist die Vollstreckungshandlung dagegen nur anfechtbar (aA Musielak/Voit/Lackmann § 753 Rz 16: ›Verstöße gegen die örtl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form.

Rn 2 Eine bestimmte Form ist nicht vorgegeben. Es kann schriftlich, zu Protokoll der Geschäftsstelle (Hs 2) oder als Prozessantrag in der mündlichen Verhandlung gem § 160 II, IV zu Protokoll (Brandbg Beschl v 1.3.11 – 1 W 1/11 – Rz 15, juris) angebracht werden. Die Protokollierung des Antrags darf nicht verweigert werden (allgM). Hingegen besteht keine Pflicht zur Protokolli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsschutz.

Rn 31 S grds § 21e Rz 98 ff. Ungeklärt ist aber, ob der von der spruchkörperinternen Geschäftsverteilung betroffene und in seiner richterlichen Unabhängigkeit verletzte Richter sich deshalb an das Präsidium mit der Bitte um Abhilfe wenden kann. Das erscheint zweifelhaft, weil insoweit für das Präsidium ein Änderungsgrund gem § 21e III 1 jedenfalls im laufenden Geschäftsjahr ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auf einen bestimmten Personenkreis.

Rn 43 Aus Zweckmäßigkeitsgründen, insb zur Verhütung von Verwirrung durch widersprechende Entscheidungen, ordnet das Gesetz in einigen Fällen an, dass ein ggü einem Beteiligten ergangenes Urt für und gg alle an dem streitigen Rechtsverhältnis materiell Beteiligten wirkt, zB für und gg alle Pfandgläubiger in § 856 IV. Eine rkr Entscheidung, durch die eine Forderung festgestel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Amtsenthebungsgründe.

Rn 1 § 113 steht im engen systematischen Zusammenhang mit § 109. Entfällt eines der nach § 109 zwingenden Erfordernisse, so ist die Amtsenthebung gem Abs 1 Nr 1 geboten. Entspr kann auch festgestellt werden, dass eine Ernennungsvoraussetzung von vornherein fehlte (vgl MüKoZPO/Pabst Rz 3). Entfällt eine der in § 109 II geregelten Voraussetzungen, so ist eine Amtsenthebung nur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ablehnung.

Rn 5 Allg zur Ablehnung eines Beweisantrags s § 284 Rn 43 ff, zur Bestimmtheit Rn 3, zur Beweisbedürftigkeit Rn 1. Der Sachverständigenbeweis kann bei eigener Sachkunde des Gerichts entbehrlich sein. Nicht alle Mitglieder des Gerichts müssen sachkundig sein, der Sachverstand kann unter ihnen vermittelt (BGHSt 2, 164, 165; 12, 18, 19 f), uU auch erst erworben werden, zB anhan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 36 Brüssel IIb-VO – Ausstellung der Bescheinigung.

Gesetzestext (1) Das der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilte Gericht eines Ursprungsmitgliedstaats stellt auf Antrag einer Partei eine Bescheinigung aus übermehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einstweiliger Rechtsschutz.

Rn 12 Die Bindung gilt unmittelbar auch für Urteile (§ 937) im Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren. §§ 927, 936 lassen jedoch Änderungen aufgrund veränderter Umstände zu. Der über einen Schadensersatzanspruch nach § 945 entscheidende Richter ist an Entscheidungen, die er als Arrestrichter getroffen hat, schon deshalb nicht kraft § 318 gebunden, weil der Streitgegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit, Form, Frist.

Rn 8 Nach § 802 ausschließlich zuständig ist das Prozessgericht, dessen Urkundsbeamter oder Rechtspfleger die Vollstreckungsklausel tatsächlich erteilt hat (nicht das Vollstreckungsgericht: Musielak/Voit/Lackmann § 732 Rz 7; aA Stuttg Rpfleger 97, 521), und zwar auch dann, wenn die Erinnerung gerade die Unzuständigkeit des klauselerteilenden Organs rügt. Wurde die Klausel vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Öffentlichkeitsarbeit.

Rn 17 Keine Regelungsbefugnis des Präsidiums besteht auch iRd Öffentlichkeitsarbeit des Gerichts durch Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen. Sie ist Gerichtsverwaltung und umfasst als Annex zur richterlichen Amtspflicht für den Richter die Pflicht zur Mitteilung veröffentlichungswürdiger Entscheidungen (BVerwG NJW 97, 2694 [BVerwG 26.02.1997 - BVerwG 6 C 3/96]; Huff N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verwahrung durch den Gläubiger (Abs 3).

Rn 9 Der Gläubiger muss die durch den Schuldner eingebrachten beweglichen Sachen verwahren, jedoch nicht vor Ort gem Abs 3 S 1 (vgl BGH NJW 06, 848, 849 [BGH 17.11.2005 - I ZB 45/05]). Dies ermöglicht ihm, die Sachen bspw im Keller oder außerhalb des Gebäudes zu lagern, um die Wohnung sofort wieder zu verwenden. Der Gläubiger kann die Sachen jedoch auch in der Wohnung belass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gegenstand.

Rn 1 Rechtshilfe ist der im Bereich der rechtsprechenden Tätigkeit geleistete Beistand (Celle NJW 67, 993 [OLG Celle 01.12.1966 - 1 Ss 113/66]). Gegenstand der Rechtshilfe ist eine Amtshandlung, zu deren unmittelbarer Vornahme das ersuchende Gericht an sich berechtigt wäre und die es nur aus Zweckmäßigkeitsgründen einem anderen Gericht überträgt (RGZ 115, 368, 369; Beispiele...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm und Gesetzgebungshinweise.

Rn 1 Der als ›Erinnerung‹ bezeichnete Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist ein Rechtsbehelf, der zu einer Überprüfung einer Entscheidung in demselben Rechtszug durch dasselbe Gericht führt. Der beauftragte (§ 361) oder ersuchte (§ 362) Richter ist regelmäßig (Ausn zB §§ 229, 365, 400) an die Anordnungen des beauftragenden oder ersuchenden Gerichts gebunden; dieses – nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Vor die Zivilkammern, einschließlich der Kammern für Handelssachen, gehören alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind. (2) Die Landgerichte sind ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich zuständigmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zustellungsauftrag.

Rn 2 Im Fall von Abs 2 beauftragt der UdG die Post oder einen Justizbediensteten. Post iSd § 176 ist ein nach § 61, 2 PostG beliehener Unternehmer (§ 168 I), also nicht notwendig die Deutsche Post AG. Als Justizbediensteter kommt jeder geeignete Bedienstete des Gerichts, der Staatsanwaltschaft oder einer JVA in Betracht. Für den Auftrag an den GV oder eine andere Behörde ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Gg die Festsetzung von Ordnungsmitteln durch den beauftragten oder ersuchten Richter steht die Beschwerde nach § 181 GVG offen. Gg andere Entscheidungen ist zunächst Erinnerung zum Prozessgericht nach § 573 I einzulegen. Gg Entscheidungen des Prozessgerichts 1. Instanz über die Erinnerung kann dann sofortige Beschwerde erhoben werden, § 573 II. Das Zwischenurteil ist gr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedeutung.

Rn 28 Der Anscheinsbeweis oder prima facie Beweis ist zwar im Gesetz nicht geregelt (§ 371a I 2 ist als Beweisregel anzusehen), hat aber in der Gerichtspraxis eine erhebliche Bedeutung und kann inzwischen als gewohnheitsrechtlich anerkannt gelten (Celle MDR 96, 1248; St/J/Thole Rz 214). Von der Struktur her weist er Parallelen zu den gesetzlichen Vermutungen und zum Indizien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift betrifft nur die Ladung, also die Aufforderung zum Erscheinen zum festgesetzten Termin (§ 214), nicht die Terminsbestimmung selbst, für die die allgemeinen Regeln gelten (§ 216), wobei allerdings Fälle, in denen mit der Terminsbestimmung nicht auch gleichzeitig die Ladung erfolgt, kaum vorstellbar sind. Jedenfalls sollen nach dem Normzweck das Verfahren b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erklärungen, deren Feststellung vorgeschrieben ist (Nr 3).

Rn 14 Hierunter fallen die Zeugnisverweigerung vor einem beauftragten oder ersuchten Richter nach § 389 I, die Zustimmung zur Scheidung und zur Rücknahme des Scheidungsantrags (§ 134 FamFG). Im amtsgerichtlichen Verfahren korreliert die Vorschrift mit § 510a, der es dem Gericht ermöglicht, alle Erklärungen im Protokoll festzustellen, deren Protokollierung das Gericht für erf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens.

Rn 6 Die Klärung des exakten Datums der konkreten Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens ist bedeutsam ua für die Antwort auf die Frage, bis wann im selbstständigen Beweisverfahren noch Nachfragen an den SV gerichtet werden können, für die Frage der Fälligkeit der Gerichtskosten des selbstständigen Beweisverfahrens, ferner für die Bestimmung des Endes der Verjährung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Geschäftsverteilung und Willkürverbot.

Rn 21 Die genannten Fälle faktischer ›Kaltstellung‹ werden unter dem Aspekt eines Verstoßes gg das verfassungsrechtliche Willkürverbot (Art 3 I GG) diskutiert, wonach die anderweitige Zuweisung im Geschäftsverteilungsplan nicht aus sachfremden Erwägungen heraus geschehen darf bzw die beschlossene Maßnahme durch sachliche Erwägungen zu rechtfertigen sein muss. Dies eröffnet d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Formeller Tatbestand.

Rn 18 Die richterliche Erlaubnis wird nur auf Antrag des Gläubigers erteilt. Der GV kann diesen weder im Namen noch im Auftrag des Gläubigers stellen (s Rn 3). Für die Bescheidung des Antrags ist der Richter am Amtsgericht zuständig. Es handelt sich nicht um eine Aufgabe des Vollstreckungsgerichts, die nach § 20 Nr 17 RPflG dem Rechtspfleger zu übertragen wäre. Vielmehr ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Stil.

Rn 15 Die Entscheidungsgründe sind kurz zu halten, aber die Kürze richtet sich nach der Komplexität des Falles. Die Darstellung muss so sein, dass die Betroffenen die Gründe ebenso nachvollziehen können (Hamm FamRZ 01, 1161; Köln FamRZ 05, 1921; R/S/G § 60 Rz 24) wie die Rechtsmittelinstanz, zB auch im Hinblick auf Art 103 GG (BVerfG NJW-RR 02, 69 f [BVerfG 03.07.2001 - 1 Bv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Form der Mitteilung.

Rn 6 Die Form der Mitteilung regelt die MiZi (BTDrs 16/9733, 296). Die Mitteilung ist vom Richter zu veranlassen (Abschn 4, XI/1 [3] MiZi). Sie erfolgt nach Abschn 4, XI/1 (2) Nr 1 MiZi durch Übersendung einer abgekürzten Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung ohne Entscheidungsgründe. Das entspricht der Vorstellung des Gesetzgebers, der zur Information der Polizei die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rechtsschutz bei Durchsuchung und Beschlagnahme

Schrifttum: Bachmann, Einheitlicher Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren, NJW 1999, 2414; Biernat, Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren, JuS 2004, 401; Bosbach/Ackermann/Caba, Verteidigung im Ermittlungsverfahren, 9. Aufl. 2022; Dörn, Steuerstrafrecht – Rechtsschutz bei abgeschlossenen Durchsuchungen, Stbg 1997, 497; Kutscha, Rechtsschutzdefizite bei Gru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorlage des Schiedsspruchs.

Rn 5 Art. IV Abs 1 UNÜ verlangt, Schiedsspruch und Schiedsvereinbarung im Original oder in legalisierten Kopien vorzulegen. Ist der Schiedsspruch in einer Fremdsprache abgefasst, ist nach Art. IV Abs 2 UNÜ zusätzlich eine amtliche Übersetzung in die Gerichtssprache beizufügen. Rn 6 § 1064 III enthält jedoch mit dem Verweis auf § 1064 I für die Vorlagepflicht ausländischer Sch...mehr