Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten.

Rn 15 Die Kosten eines Antrags auf Vornahme der in § 802a beschriebenen Maßnahmen richten sich nach dem Kostenverzeichnis zu § 9 GvKostG, wobei hier anlässlich der Reform der Sachaufklärung neue Kostentatbestände eingeführt wurden (Mroß DGVZ 12, 169, 178). Diese haben sich durch Art 12 EuKoPfVODG zum 26.11.16 (Rn 3) teilweise erneut geändert (Goebel FoVo 16, 201, 207 f; Rich...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / II. Inhaltliche und formelle Voraussetzungen

Rz. 67 Eine Stiftung kann als Alleinerbin, Miterbin, Nacherbin oder Ersatzerbin eingesetzt werden.[116] Eine Vorerbschaft ist nur in Ausnahmefällen möglich, da der Stiftungszweck auf Dauer angelegt sein muss.[117] Die Einsetzung als Vorerbin ist lediglich zulässig bei zeitlich begrenzten Stiftungszwecken, bei von vornherein auf Zeit errichteten Stiftungen[118] oder wenn die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Einzelrichterentscheidung u -kindesanhörung.

Rn 7 Das Beschwerdegericht kann die Beschwerde gem IV 1 außer in den Verfahrensgegenständen des V einem seiner Mitglieder durch Beschl zur Entscheidung übertragen. Die Voraussetzungen richten sich nach § 526 ZPO . Die Übertragung auf einen Richter auf Probe ist – auch in Ehe- u Familienstreitsachen, auf welche mangels Verweis auf § 526 ZPO in § 117 die Regelung des IV 1 anwen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Wahlpflicht und Pflicht zur Ausübung des Amtes.

Rn 9 Für alle aktiv wahlberechtigten Richter besteht Wahlpflicht als richterliche Dienstpflicht (hM; BVerwG DRiZ 75, 375; MüKoZPO/Pabst § 21b GVG Rz 20). Die Wahl ist unmittelbar, geheim und auf die Höchstzahl der zu wählenden Richter beschränkt (Abs 3 und 2). Gemäß Abs 3 S 2 gilt das Mehrheitsprinzip. Rn 10 Die Wirkung der Wahl tritt mit der Feststellung des Wahlergebnisses ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gerichtsorganisation.

Rn 1 § 75 gibt die Regelbesetzung der Zivilkammer bei Entscheidungen vor, betrifft also die Besetzung der Spruchgruppe (s Rn 2 ff). Diese ist abzugrenzen von der Besetzung des Spruchkörpers als Einheit der Gerichtsorganisation: Gem § 21e I 4 kann jeder Richter mehreren Spruchkörpern angehören. Ein Vorsitzender Richter (§ 59 Rn 4) darf aber nur dann mehrere Spruchkörper führe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit für bestimmte Sachgebiete.

Rn 8 Ein Commercial Court kann nur für die Sachgebiete des § 119b Abs 1 S 1 und nur für Rechtsstreitigkeiten mit einem Mindeststreitwert von 500.000 EUR (sehr krit zum Konzept der Streitwertgrenze Hoffmann ZRP 22, 108, 109 f; Wolff SchiedsVZ 23, 209, 213; Burianski/Fleckenstein ZRP 23, 162, 163; Rühl ZfPW 24, 397, 415; den Hertog GWR 23, 207, 209; auch Koch MDR 24, 1015, 101...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 21g ist durch das ›Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte‹ v 22.12.99 (BGBl I, 2598 f) neugefasst mit dem Ziel, Privilegien und das Gestaltungsermessen der Vorsitzenden Richter abzuschaffen, die als Hindernisse auf dem Weg des Wandels der Justiz gesehen wurden (BTDrs 14/979, 4). Abgeschafft wurde der Quotenvorbehalt für die wählbaren Vorsitzen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einführung.

Rn 23 Während die Beweiswürdigung die Frage beantwortet, ob ein Beweis im konkreten Fall geführt ist, gibt das Beweismaß generell an, wann ein Beweis gelungen ist (Rn 4). Es bestimmt also den Grad der Gewissheit, der erreicht sein muss, um von der Wahrheit einer zu beweisenden Tatsache ausgehen zu dürfen (vgl BGHZ 53, 245, 256 = NJW 70, 946, 948). Das richtige Beweismaß ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Entscheidungen (Nr 6).

Rn 20 Ergehen im Verhandlungstermin Beschlüsse, Urteile und Verfügungen, so ist deren Erlass durch Aufnahme der Entscheidungsformel in das Protokoll oder durch Bezugnahme auf eine Protokollanlage zu protokollieren. Hierbei sind bei der Verkündung von Urteilen die unter Nr 7 dargestellten Förmlichkeiten zu wahren. Bei abgekürzten Urteilen nach § 313b genügt die protokollierte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweiswert.

Rn 19 Der Beweiswert dieses Beweismittels ist aber äußerst begrenzt. Hierdurch kann nämlich lediglich der Nachweis dessen, was Inhalt der früheren Aussage war, geführt werden, nicht aber der Nachweis der inhaltlichen Richtigkeit der früheren Aussage (BGH NJW 95, 2856, 2857; grundlegend verfehlt daher Dresd GesR 17, 333 Rz 11: ›im Wege des Urkundenbeweises gem § 373 ZPO‹). Ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 185 GVG – [Fremde Sprache].

Gesetzestext (1) 1Wird unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dolmetscher zuzuziehen. 2Ein Nebenprotokoll in der fremden Sprache wird nicht geführt; jedoch sollen Aussagen und Erklärungen in fremder Sprache, wenn und soweit der Richter dies mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Sache für erforderlich erachtet, auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 19 Zur Zulässigkeit und Begründetheit der Restitutionsklage s Rn 2 f, vor §§ 578 ff Rn 3 sowie § 578 Rn 2 f. Soweit ein Rechtsstreit noch anhängig ist, sind Wiederaufnahmegründe dort zu erledigen. Tatsächliches Vorbringen zu Restitutionsgründen kann deshalb auch in der Revision in Abweichung von § 559 noch zu berücksichtigen sein (BGH NJW 00, 1871 [L]; MDR 04, 644; NJW-RR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung des Rechtspflegers.

Rn 4 Trifft der Rechtspfleger eine Entscheidung, findet § 793 über § 11 I RPflG Anwendung; dies ist bspw beim Erlass eines Pfändungs- u Überweisungsbeschlusses der Fall. Etwas anderes gilt dann, wenn der Rechtspfleger Entscheidungen trifft, die, hätte der Richter sie erlassen, unanfechtbar wären; es gilt dann § 11 II RPflG; gg eine derartige Entscheidung kann Erinnerung eing...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Ausnahmegerichte sind unstatthaft. 2Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtliches Gehör und Einvernehmen.

Rn 3 Vor einer Berichtigung sind die Parteien, Nebenintervenienten und – soweit Feststellungen nach § 160 III Nr 4 betroffen sind – die anderen Beteiligten (Zeugen, Sachverständige, vernommene Parteien) schriftlich oder mündlich anzuhören. Kann eine Übereinstimmung zwischen Richter und zugezogenem Urkundsbeamten nicht erzielt werden, so scheidet eine Berichtigung aus (Saarbr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Eid mit religiöser Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter die Eidesnorm mit der Eingangsformel: ›Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden‹ vorspricht und der Schwurpflichtige darauf die Worte spricht (Eidesformel): ›Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.‹ (2) Der Eid ohne religiöse Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Senat für Familiensachen (Abs 2).

Rn 8 Die Verweisung auf § 23b I und II setzt die Bemühungen des Gesetzgebers um, für Familiensachen auch in der Beschwerdeinstanz eine einheitliche Zuständigkeit zu begründen. Danach ist entspr den Regelungen für das AG (vgl § 23b Rn 2 ff) auch beim OLG von Gesetzes wegen ein Familiensenat für Rechtsmittel in Familiensachen zuständig. Die Errichtung des Senats und die Zuweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Eine Entscheidung ist stets als auf einer Verletzung des Rechts beruhend anzusehen,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Geltendmachung vor dem Termin.

Rn 3 Hat der Zeuge dagegen vor dem verordneten Richter formell ordnungsgemäß (s dazu § 386 Rn 2 ff) sein Zeugnisverweigerungsrecht geltend gemacht, so wird der verordnete Richter den Beweisaufnahmetermin, der idR zu nichts anderem als zur Vernehmung des Zeugen bestimmt ist, insoweit (vorbehaltlich der Vernehmung weiterer Zeugen oder der Durchführung einer anderweitigen Bewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht eine Delegation aus Gründen der Prozessökonomie und um einen örtlich bedingten Wissensvorsprung bzgl der SV nutzen zu können. Sie setzt die Anordnung eines Sachverständigenbeweises und die Übertragung der Beweisaufnahme durch das Prozessgericht auf einen beauftragten (§ 361) oder ersuchten Richter (§ 362) voraus. Eine solche Übertragung ist als...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Güterichter.

Rn 7 Er ist ein für Güteversuche bestimmter und nicht entscheidungsbefugter Richter, der auch an einem anderen Gericht, sogar an einer anderen Gerichtsbarkeit (BTDrs 17/8058 S 21) tätig sein kann. Entscheidend ist lediglich die Eigenschaft als Güterichter, dessen Aufgaben im Geschäftsverteilungsplan zu regeln sind (§ 21e Abs 1 S 1 GVG). Er ist gesetzlicher Richter gem § 16 S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 12 Ein Richter erweckt nicht den Anschein der Befangenheit, wenn er zügig terminiert (Zweibr 17.3.14 – 3 W 15/14 juris). Beachtet der Richter aber nicht die besondere Verfahrensbeschleunigungspflicht, kann dies einen Anhaltspunkt geben für eine Besorgnis der Befangenheit wegen ungebührlicher Verfahrensverzögerung (AG Königs Wusterhausen GrundE 14, 1277). Eine Richterableh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Frist.

Rn 43 Die Erinnerung ist binnen zwei Wochen bei dem Gericht, das den Kfb erlassen hat, einzulegen (iudex a quo). Da der Richter des Gerichts, dem der Rechtspfleger angehört, im Nichtabhilfefall abschließend entscheidet und damit keine höhere Instanz eröffnet ist, gilt § 569 I 1, wonach der Rechtsbehelf auch beim Beschwerdegericht (iudex ad quem) eingelegt werden kann, nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahrensgestaltende richterliche Maßnahmen.

Rn 12 Der geschützte Kernbereich der sachlichen richterlichen Unabhängigkeit betrifft zwar im Ansatz nur die eigentliche Rechtsfindung. Zur Gewährleistung eines wirksamen Schutzes ist es aber notwendig, sämtliche mittelbar der Rechtsfindung dienenden, vorbereitenden und nachfolgenden Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich der Unabhängigkeitsgarantie einzubez...mehr

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ZErb 08/2025, Sommer ohne Pause - Brauchen wir wieder Gerichtsferien?

Kaum ein Begriff klingt so behäbig wie "Gerichtsferien". Man hört förmlich das Aktenpapier rascheln, bevor es sorgsam in die Sommerpause gelegt wird. Jahrzehntelang galten sie als Relikt aus preußischen Zeiten – eine Schonfrist für Richter, Anwälte und Justizbeamte. Dann schaffte man sie ab, um Effizienz zu signalisieren. Und heute? Stehen wir mit vollen Geschäftsverteilungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Nachträgliche Vernehmung.

Rn 6 § 398 II betrifft ausschließlich den Fall, in dem der beauftragte oder ersuchte Richter gem § 400 eine Frage nicht zulässt, sie also dem Zeugen nicht vorlegt. Hält das Prozessgericht nach Rückkunft der Akten (Musielak/Voit/Huber § 398 Rz 6) die Vernehmung für geboten, so ordnet es diese durch Beschl ›nachträglich‹ an, und bindet damit zugleich den verordneten Richter, s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren und Rechtsmittel.

Rn 4 Die geschlossene Verhandlung muss nicht ausdrücklich wiedereröffnet werden. Es genügt, wenn das Gericht im vorgesehenen Verkündungstermin etwa in den Fällen des Abs 2 Nr 1 die unterlassenen Hinweise oder Aufklärung in einem Beschl erteilt. Das Gericht entscheidet über die Wiedereröffnung in der Besetzung der geschlossenen mündlichen Verhandlung. Im arbeitsgerichtlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vorsitz.

Rn 10 Den Vorsitz führt kraft Gesetzes (als ›geborenes Mitglied‹ des Präsidiums) der Präsident oder der aufsichtführende Richter (Direktor) des Gerichts. Das gilt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht für das Amtsgericht mit einem Gesamtpräsidium nach Abs 2 Nr 5. Dieses Amtsgericht verfügt zwar über einen die allgemeine Dienstaufsicht führenden Direktor; gem § 22a als le...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zeitpunkt und Adressat der Erklärung.

Rn 5 Das Anerkenntnis kann vor dem Erlass der Entscheidung in jeder Lage des Verfahrens erfolgen, auch in der Revisionsinstanz (BGHZ 10, 333, 334; NJW-RR 14, 831 Rz 6 ff) und nach Anerkenntnis des Rechtsmittelantrags (KG 20.11.24 – 7 U 53/24, BeckRS 24, 35258). Zwischen den Instanzen verhindert die Bindung des erlassenden Gerichts an das streitige Urt eine neue Entscheidung,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 12 Die Vorschrift ist in allen ZPO-Verfahren anwendbar. Das gilt auch bei Verbundurteilen iSd § 629 aF (§ 142 FamFG nF), die FG-Sachen einbeziehen, iÜ aber nicht für Verfahren nach dem FamFG (MüKoZPO/Musielak Rz 2), wohl aber für WEG-Verfahren (Anders/Gehle/Hunke ZPO Rz 3) und entspr für das Patentgerichtsverfahren (für Abs 1 S 2: BGH NJW-RR 94, 1406, 1407 [BGH 10.05.1994...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Verschwiegenheit.

Rn 84 Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht für alle Präsidiumsmitglieder und auch für den nur beratend anwesenden Vizepräsidenten bzw weiteren aufsichtführenden Richter. Sie erstreckt sich auf den substanziellen Inhalt der Beratungen und das Abstimmungsverhalten der Präsidiumsmitglieder. Das folgt aus dem Gegenstand der Meinungsbildung in Gremien und der Erörterungen für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Teilnahme an der Verhandlung.

Rn 3 Die das Urt sprechenden Richter müssen an der sog Schlussverhandlung teilgenommen haben (Musielak/Musielak Rz 2), nicht aber notwendigerweise an einer früheren Beweisaufnahme (BGH NJW 79, 2518; Hamm MDR 93, 1235 f), bea aber § 370. Eine Beweisaufnahme muss nach Richterwechsel also aus Gründen des § 309 nicht wiederholt werden, zB bei Verwertung einer Urkunde, die in ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Berufung.

Rn 1 § 125 gilt nur für Richter am BGH; Regelungen für Richter anderer Bundesgerichte finden sich in § 42 ArbGG, § 38 Abs 2 SGG, § 15 Abs 3 VwGO und § 14 Abs 2 FGO. Einzelheiten zur Wahl der Bundesrichter sind im Richterwahlgesetz (RiWG) geregelt. Zur Anwendung von Art 33 II GG und den sich insoweit aus Art 95 II GG ergebenden Modifikationen vgl BVerfG NJW 16, 3425 [BVerfG 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird ein Gericht errichtet und ist das Präsidium nach § 21a Abs. 2 Nr. 1 bis 4 zu bilden, so werden die in § 21e bezeichneten Anordnungen bis zur Bildung des Präsidiums von dem Präsidenten oder aufsichtführenden Richter getroffen. 2 § 21i Abs. 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. (2) 1Ein Präsidium nach § 21a Abs. 2 Nr. 1 bis 4 ist innerhalb von drei Monaten nach der Errich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 180 GVG – [Befugnisse außerhalb der Sitzung].

Gesetzestext Die in den §§ 176 bis 179 bezeichneten Befugnisse stehen auch einem einzelnen Richter bei der Vornahme von Amtshandlungen außerhalb der Sitzung zu. Rn 1 Amtshandlungen außerhalb der Sitzung sind etwa Beweisaufnahmen und Anhörungen durch den beauftragten oder ersuchten Richter (§§ 361, 362 ZPO). Die Befugnisse gelten auch für Maßnahmen wegen schriftlicher Zeugena...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 29 und § 30 regeln das Beweisverfahren. Nach seinem pflichtgemäßen Ermessen kann der Richter den Strengbeweis (§ 30 I) oder den Freibeweis (§ 29) wählen. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob der Richter das Beweisverfahren nach den strikten Regeln der ZPO gestaltet und sich dabei auf die im Gesetz genannten fünf Beweismittel beschränkt (Strengbeweis) oder ob er von ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 1 § 139 verpflichtet das Gericht, durch Fragen und Hinweise an die Parteien auf eine sachgerechte Prozessführung durch diese hinzuwirken. Die materielle Prozessleitung durch das Gericht (zur Abgrenzung von der formellen Prozessleitung s § 136 Rn 1 f) soll ein faires und effizientes Verfahren sicherstellen, das möglichst optimale Rahmenbedingungen zur gerechten und angemes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 3 Gründe iSd Vorschrift sind nicht nur Umstände, die nach Erlass des Beweisbeschlusses entstanden sind, sondern auch solche, die zu diesem Zeitpunkt vorlagen, aber dem Prozessgericht nicht bekannt waren – zB die richtige Adresse des bereits bei Erlass des Beweisbeschlusses umgezogenen Zeugen (allgM, etwa St/J/Berger Rz 2). Dagegen reicht es nicht, wenn der ersuchte Richte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtskundige Tatsachen.

Rn 3 Gerichtskundig sind Tatsachen, die dem Gericht – entweder dem Einzelrichter oder der Mehrheit eines Kollegiums – aus seiner jetzigen oder früheren Tätigkeit in dienstlicher Eigenschaft bekannt geworden sind (Stackmann NJW 10, 1409). Dies können Erkenntnisse aus früheren Zivil- und Strafverfahren sein, aus Vorgängen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit oder aus Angelegenheit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenz des Schuldners.

Rn 52 Ein einfaches Zahlungsverkehrskonto ohne Pfändungsschutz ist nach den §§ 115, 116 InsO nicht insolvenzfest. Es erlischt. Vor allem aber fällt das gesamte Guthaben in die Masse, da Pfändungsschutz nur über ein Pfändungsschutzkonto gewährt wird (Ahrens NJW-Spezial 17, 341). Deswegen ist ein Pfändungsschutzkonto für einen sicheren Zahlungsverkehr in der Insolvenz erforder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Richterliche Zuständigkeit.

Rn 11 Funktionell zuständig für den Erlass eines Haftbefehls ist der Richter (§ 4 II Nr 2 RPflG; zuletzt LG Kleve JurBüro 13, 46). Hält der Rechtspfleger ihn für geboten, so legt er deswegen die Sache dem Richter zur Entscheidung vor (§ 4 III RPflG). Gelangt allerdings der Rechtspfleger bei seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Antrag auf Anordnung der Haft, insb wegen Fe...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO1Zur Brüssel IIa-VO s shop.wolterskluwer-online.de/code (s Impressum S IV).

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3,auf Vorschlag der Europäischen Kommission,nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1),nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 195 GVG – [Keine Verweigerung der Abstimmung].

Gesetzestext Kein Richter oder Schöffe darf die Abstimmung über eine Frage verweigern, weil er bei der Abstimmung über eine vorhergegangene Frage in der Minderheit geblieben ist. Rn 1 Jeder Richter oder Schöffe ist zur Abstimmung verpflichtet und kann sich seiner Stimme nicht enthalten. Dies gilt auch dann, wenn er zuvor überstimmt wurde und dadurch in einer Folgeabstimmung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Durchsuchungsbeschluss.

Rn 11 Der Richter darf eine Durchsuchung nur anordnen, wenn er sich aufgrund eigenverantwortlicher Prüfung überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (s Rn 5). Seine Anordnung hat die Grundlage der konkreten Maßnahme zu schaffen und muss daher Rahmen, die inhaltlichen und zeitlichen Grenzen und das Ziel der Durchsuchung definieren (BVerfG NJW 97, 2165). Die richter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zeugen

Ergänzender Hinweis: Nr. 45, 47, 54 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 45, 47, 54). Rz. 217 [Autor/Stand] Ebenso wie die StA kann die selbständig tätig werdende FinB (= BuStra) nach § 161a StPO (i.V.m. § 399 Abs. 1, § 386 Abs. 2 AO) Zeugen und Sachverständige vernehmen. Diese sind verpflichtet, auf Ladung zu erscheinen und zur Sache auszusagen bzw. ihr Gutachten zu erstatten. Die A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vorlageverfahren (Abs 3).

Rn 9 Die Vorlage setzt die Durchführung des in Abs 3 geregelten Anfrageverfahrens bei allen Senaten voraus, die eine divergierende Rechtsansicht in den tragenden Gründen einer Entscheidung geäußert haben (Zö/Lückemann Rz 5; MüKoZPO/Pabst Rz 13; Netta WM 24, 290, 294) oder – zur Sicherung einer einheitlichen Rspr, über den Gesetzeswortlaut hinausgehend – die mit der Rechtsfra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 3 Die Erinnerung kann schriftlich, also durch Einreichung einer Beschwerdeschrift (Abs 1 S 3 iVm § 569 II), oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden (Abs 1 S 2). Sie unterliegt damit nicht dem Anwaltszwang (§ 78 V). Abs 1 S 3 verweist auf die Beschwerdevorschriften des § 569 I S 1 und 2, II und der §§ 570, 572. Das bedeutet: Der Erinnerungsführer kann die Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschwerdeverfahren.

Rn 12 Es richtet sich nach §§ 569, 571, 572. Die Beschwerde ist in der Frist des § 569 I 1 zu begründen. Zur Überprüfung kann nur das Vorbringen gestellt, werden, das Gegenstand der Ausgangsentscheidung ist (Ddorf OLGR 00, 455, 456). Deswegen ist die Möglichkeit des § 571 II 1, Nachschieben neuer Gründe, nicht gegeben (Brandbg FamRZ 13, 1600). Das Rechtsschutzinteresse kann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachverteilung.

Rn 12 Die Sachverteilung durch das Plenum des Spruchkörpers bezieht sich auf alle richterlichen Geschäfte, die das Präsidium diesem Spruchkörper im Präsidiumsbeschluss bindend zugewiesen hat. Die Methoden der Sachverteilung sind dem Spruchkörperplenum nicht vorgegeben. Es muss nur die vom Präsidium zugewiesenen Geschäfte komplett verteilen. Die Methode der Sachverteilung dur...mehr