Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ermessen.

Rn 2 § 398 I stellt die wiederholte Vernehmung des Zeugen in das pflichtgemäße Ermessen des Prozessgerichts. Die frühere Vernehmung kann in einer anderen Instanz (BGH NJW 61, 2308 [BGH 20.09.1961 - V ZR 46/60]; s.u. Rn 4) oder auch vor einem ersuchten oder beauftragten Richter (Musielak/Voit/Huber § 398 Rz 2; vgl § 400) oder im selbstständigen Beweisverfahren (BGH NJW 70, 19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt.

Rn 11 Die – gem § 355 II nicht anfechtbare (Jena 17.6.11 – 4 W 291/11, Rz 3) – Anordnung trifft das Prozessgericht, nicht der beauftragte oder ersuchte Richter (Zö/Greger § 377 Rz 5). In der Anordnung, die, wenn sie vorab ergeht, gem § 358a Nr 3 einen förmlichen Beweisbeschluss erfordert, ist der Gegenstand der Vernehmung (§ 377 II Nr 2) so genau zu bezeichnen, dass der Zeug...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eintritt des Vermieters.

Rn 6 Nach § 565 I 1 tritt der Vermieter bei der Beendigung des Mietverhältnisses in die Rechte und Pflichten nach dem Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Dritten ein (LG Berlin ZMR 15, 25). Str ist, ob es zu einer vollständigen Vertragsübernahme oder aber zu einer Entstehung eines neuen Mietvertrages kraft Gesetz kommt (für Vertragsübernahme: Derleder/Barthels JZ 97, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausscheiden.

Rn 7 II regelt das Auswechseln der gewählten Mitglieder des Präsidiums zur Gewährleistung der von § 21a II vorgegebenen Größe des Präsidiums. Das Ausscheiden aus dem Präsidium ist endgültig. Gründe sind das Ausscheiden aus dem Gericht, das Ausscheiden aus dem Richterdienst, die Abordnung an ein anderes Gericht oder die Beurlaubung für mehr als drei Monate, die Abordnung an e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme.

Rn 5 Ist absehbar, dass die Vorbereitung der Entscheidung eine Beweisaufnahme beinhalten wird, kommt eine Zuweisung an den Einzelrichter nur in Betracht, wenn anzunehmen ist, dass das Berufungsgericht das Beweisergebnis auch ohne unmittelbaren Eindruck vom Verlauf der Beweisaufnahme (§ 355) sachgemäß zu würdigen vermag (§ 527 II 2). In der Regel untunlich (BGH FamRZ 65, 212,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Öffentlichkeitsarbeit.

Rn 17 Keine Regelungsbefugnis des Präsidiums besteht auch iRd Öffentlichkeitsarbeit des Gerichts durch Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen. Sie ist Gerichtsverwaltung und umfasst als Annex zur richterlichen Amtspflicht für den Richter die Pflicht zur Mitteilung veröffentlichungswürdiger Entscheidungen (BVerwG NJW 97, 2694 [BVerwG 26.02.1997 - BVerwG 6 C 3/96]; Huff N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 10 Der Tatbestand hat eine positive und eine negative Wirkung: Nur die darin wiedergegebenen Umstände sind von den Parteien behauptet worden; die nicht wiedergegebenen Umstände sind nicht behauptet worden (BGHZ 140, 335, 339 = NJW 99, 1339; 83, 885; NJW-RR 90, 1269; Oldbg NJW 89, 1165). Allerdings rückt die Rspr zunehmend von der negativen Wirkung ab, weil der Tatbestand ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unerhebliche Mieterhöhung.

Rn 24 Ob eine Mieterhöhung unerheblich ist, ist vom konkreten Mieter aus zu beurteilen (arg § 559 IV 1; aA Abramenko § 2 Rz 46). Steigt die Miete für diesen auf ein Maß, das seine Lebensführung berührt, ist die Mieterhöhung erheblich. Absolute Beträge müssen für diese Beurteilung stets ausscheiden. Bezieht der Mieter Arbeitslosengeld II (›Hartz IV‹) und damit einen Regelsatz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Antragstellung.

Rn 20 a) Antragsstellung ist Prozesshandlung (s § 128, kein Anwaltszwang, Abs 2 S 3, § 78 III; bestimmter und klarer Antrag erforderlich, Ddorf BauR 13, 1283). Anbringung beim Prozessgericht, und zwar auch, wenn die Vernehmung durch einen beauftragten oder ersuchten Richter erfolgt. Jedoch ist der Antrag bei Ernennung durch einen solchen nach § 405 an diesen zu richten. Zur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Form der Mitteilung.

Rn 6 Die Form der Mitteilung regelt die MiZi (BTDrs 16/9733, 296). Die Mitteilung ist vom Richter zu veranlassen (Abschn 4, XI/1 [3] MiZi). Sie erfolgt nach Abschn 4, XI/1 (2) Nr 1 MiZi durch Übersendung einer abgekürzten Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung ohne Entscheidungsgründe. Das entspricht der Vorstellung des Gesetzgebers, der zur Information der Polizei die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verhältnis zur Legislative.

Rn 9 Der § 36 II DRiG stellt die Inkompatibilität von Richteramt und Mitgliedschaft in gesetzgebenden Körperschaften von Bund und Ländern klar. Das Recht zur Wahrnehmung des Richteramts endet kraft Gesetzes mit der Annahme der Wahl. Wird umgekehrt ein Abgeordneter in das Richteramt berufen, so ist er nach § 21 II Nr 2 DRiG zu entlassen, wenn er das Mandat nicht binnen einer ...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / VI. Fazit

Das bestehende Rechtsmittelsystem nach den §§ 58 ff., 70 ff. FamFG in Familiensachen hat sich dem Grunde nach bewährt. Umso mehr überraschen die Reformüberlegungen des Bundesministeriums der Justiz, das diesen verfahrensrechtlichen Überlegungen wohl größere Priorität zumisst als den aus Sicht der Praxis drängenden materiell-rechtlichen Fragen zum Abstammungs-, Kindschafts- u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Vorsitz.

Rn 14 Der Vorsitz im Spruchkörper ist durch den Präsidiumsbeschluss mit dem Gesetzesvorrang nach § 21 f I gem § 21e I individualisiert festgelegt. Das gilt auch nach § 21 f II hinsichtlich der im Geschäftsverteilungsplan zu benennenden Vertretung des Vorsitzenden (BGH NJW 09, 931 [BGH 08.01.2009 - 5 StR 537/08] Rz 14); erst danach gilt die dem Anciennitätsprinzip folgende Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Urteil enthält: (2) 1Im Tatbestand sollen die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1096 ZPO – Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006; Vollstreckungsabwehrklage.

Gesetzestext (1) 1Für Anträge auf Verweigerung der Zwangsvollstreckung nach Artikel 22 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 gilt § 1084 Abs. 1 und 2 entsprechend. 2Für Anträge auf Aussetzung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ist § 1084 Abs. 1 und 3 entsprechend anzuwenden. (2) 1Für Anträge auf Verweigerung der Zwa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Prozessuales.

Rn 30 Die Prozessvollmacht des Rechtsanwaltes (§ 80 ZPO) umfasst die Befugnis zur Abgabe und Entgegennahme von Erhöhungsverlangen (BGH ZMR 03, 406). Der Gebührenstreitwert für die Mieterhöhungsklage bemisst sich nach § 41 V 1 GKG höchstens mit dem Jahresbetrag der geforderten Mieterhöhung. Der Rechtsmittelstreitwert berechnet sich analog § 9 ZPO (BGH NZM 19, 135 Rz 2; ZMR 07...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. WEigtümer.

Rn 8 Es besteht ohne eine Ermächtigung iSv § 24 III kein Selbsteinberufungsrecht (BGH ZMR 21, 391 Rz 12). Allerdings können sämtliche WEigtümer gemeinsam laden (BGH ZMR 21, 391 Rz 12; 11, 892). Ein WEigtümer kann sich außerdem im Eilfall zur Einberufung nach §§ 935, 940 ZPO oder sonst im Wege der Leistungsklage (Ziel: § 894 ZPO) im Verfahren nach § 44 I 2, II, also in einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Materielle Verfahrensleitung und Dispositionsmaxime.

Rn 2 Im Ausgangspunkt obliegt es aufgrund der Dispositionsmaxime und des Beibringungsgrundsatzes den Parteien, den Prozess zu führen (grundlegend Tolani, Parteiherrschaft und Richtermacht 19). Sie müssen die Anträge formulieren, die relevanten Tatsachen vortragen, einschlägige Beweismittel benennen und ggf Einreden erheben. Das Gericht soll durch die materielle Prozessleitun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Glaubhaftmachung (Abs 4).

Rn 51 Vor Zurückweisung ist die Partei, idR unter Einräumung einer angemessenen (kurzen) Frist, aufzufordern, die Tatsachen, aus denen sich die Entschuldigung der Verspätung ergibt, glaubhaft zu machen (Celle NJW 10, 1535 [BGH 16.03.2010 - VI ZR 176/09]). Das gilt auch, wenn das Gericht die bereits durch die Partei versuchte Glaubhaftmachung nicht für ausreichend hält (BGH N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b)

Rn 16 § 383 III erlegt dem Richter keine Belehrungspflicht auf wie § 382 II, nötigt ihn aber schon bei der Fragestellung zu erheblicher Rücksichtnahme (Musielak/Voit/Huber § 383 Rz 9). Es sollen nämlich schon Fragen nicht gestellt werden, deren Beantwortung – selbst wenn der Zeuge von seinem Schweigerecht nicht Gebrauch macht – offensichtlich das Verschwiegenheitsgebot verle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Genehmigung von freiheitsentziehender Unterbringung und freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Minderjährigen, Nr 6, 7.

Rn 20 Nr 6 nennt die früher in § 70 I 2 Nr 1 lit a FGG aF geregelten Fälle der Genehmigung der mit Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung eines Kindes durch die Eltern, den Vormund oder Pfleger nach §§ 1631b I, §§ 1795, 1813 I BGB. Mit Wirkung zum 1.10.17 wurde Nr 6 um die Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen iSv § 1631b II BGB ergänzt. Erfasst sind auch Verfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Eingriff in den Beibringungsgrundsatz.

Rn 4 Es besteht die Gefahr, dass die Befragung der Partei gem § 141 zu einem Eingriff in den Beibringungsgrundsatz führt. Jedenfalls gibt sie dem Richter die Möglichkeit, durch inquisitorische Fragen den Streitstoff zu ergänzen oder zu verändern. Dies ist insb problematisch, wenn das Gericht die Partei entgegen ihrem Willen zu neuen oder veränderten Aussagen drängt. § 138 le...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 Zweck der Norm ist es, den Zeugen zur Befolgung der ihm in der Ladung mitgeteilten Pflicht (§ 377 II Nr 3), zur Vernehmung vor dem Richter zu erscheinen, anzuhalten. § 380 stellt dazu einen abgestuften Katalog von Maßnahmen zur Verfügung. Andererseits gebietet der Normzweck entgegen dem Wortlaut, von Zwangsmaßnahmen abzusehen, wenn der Zeuge nicht mehr gebraucht wird. Ü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vertretung durch einen Anwalt.

Rn 3 Bei einer Vertretung durch einen Anwalt findet in allen Verfahren sowohl im Anwaltsprozess als auch im Parteiprozess eine Prüfung der Vollmacht – auch der Untervollmacht (BGH NJW-RR 92, 933 [BGH 24.02.1992 - II ZR 89/91]) – nur auf Rüge statt. Dies gilt auch für Verfahren oder Verfahrensabschnitte, für die kein Anwaltszwang gilt (Zwangsvollstreckung, Kostenfestsetzung, ...mehr

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zfs 06/2023, zfs Aktuell / 3.1 Unwirksamkeit der formularmäßigen Anspruchsabtretung an die Finanzierungsbank (BGH, Urt. v. 24.4.2023 – VIa ZR 1517/22)

Der BGH hat mit Urt. v. 24.4.2023 (VIa ZR 1517/23) im Zusammenhang mit der Aktivlegitmation des Klägers in einem Diesel-Verfahren entschieden, dass die in den AGB einer Finanzierungsbank enthaltene Klausel über die Sicherungsabtretung von Ansprüchen des Käufers und Darlehensnehmers gegen den Verkäufer und Hersteller eines Dieselfahrzeugs unwirksam ist. Nach der Klausel seien...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nicht körperliche Gegenstände.

Rn 3 Nicht erfasst werden Energien wie Elektrizität, Wärme. Hieran ist Eigentum oder Besitz nicht begründbar. Die durch technische Anlagen gewonnene Wind- oder Sonnenenergie kann aber Gegenstand von Rechtsgeschäften sein (BGH NJW-RR 93, 1160 [BGH 30.06.1993 - XII ZR 161/91]). Nicht unter den Sachbegriff fallen weiter Immaterialgüterrechte, wie Patent, Gebrauchsmuster, Design...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 388 ZPO – Zwischenstreit über schriftliche Zeugnisverweigerung.

Gesetzestext Hat der Zeuge seine Weigerung schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle erklärt und ist er in dem Termin nicht erschienen, so hat auf Grund seiner Erklärungen ein Mitglied des Prozessgerichts Bericht zu erstatten. Rn 1 § 386 III bestimmt, dass der Zeuge zum Termin nicht zu erscheinen braucht, sofern er die Tatsachen, auf die er sein Zeugnisverweigerungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Einstellung durch das Vollstreckungsgericht.

Rn 15 In dringenden Fällen kann das Vollstreckungsgericht nach § 769 II angerufen werden. Hier entscheidet der Rechtspfleger nach § 20 Nr 17 RPflG. Ein dringender Fall liegt dann vor, wenn eine Entscheidung des Prozessgerichts nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann; im allg ist dies dann der Fall, wenn eine Klage noch nicht anhängig gemacht worden ist. Eine Aufhebung be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Übernahmeentscheidung.

Rn 21 Der Einzelrichter ist nicht befugt, den Rechtsstreit an das Kollegium zurückzuübertragen. Er hat die Sache dem Kollegium vorlegen, das nach Anhörung der Parteien dann darüber entscheidet, ob es sie wieder übernimmt. Eine mündliche Verhandlung ist möglich, aber nicht erforderlich (§ 128 IV). Das Kollegium entscheidet über die Rücknahme der Sache in voller Besetzung unte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urkundsbeamter.

Rn 2 Die Vorschriften über die Ausschließung und die Ablehnung wg Besorgnis der Befangenheit sind entspr anzuwenden, auch § 47 (allgM). Das gg ihn gerichtete Gesuch darf der Urkundsbeamte aufnehmen, da die Wartepflicht erst eintritt, wenn das Gesuch in verkörperter Form dem Gericht vorliegt (MüKoZPO/Stackmann § 49 Rz 4; Zö/Vollkommer § 49 Rz 1). Es entscheidet gem § 45 der R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 30 Die Regelung des § 538 enthält nicht die für das MietRRef typische Regelung im Schlussabsatz ›eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam‹, so dass insb hinsichtlich Schönheits- und Kleinreparaturen (AG Brandenburg ZMR 08, 976) auch in Formularverträgen abweichende Klauseln durchaus wirksam vereinbart werden können (vgl Lehmann-Richter ZMR 09, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Errichtung und Bezirk.

Rn 4 Die KfH besteht nicht kraft Gesetzes. Es bedarf vielmehr ihrer Errichtung durch LandesVO. Angesichts der flächendeckenden Umsetzung überall im Bundesgebiet dringt diese Tatsache nicht immer ins Bewusstsein. Die Befugnis der Landesregierung, durch VO Kammern für Handelssachen zu errichten, wird gem Abs 2 regelmäßig der Landesjustizverwaltung übertragen. Die Ermächtigungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anzuwendende Vorschriften.

Rn 2 Nach dem Gesetzeswortlaut gelten für das Verfahren vor den Amtsgerichten die Vorschriften über das Verfahren vor den Landgerichten mit Ausnahme der gesetzlich geregelten Besonderheiten. Diese ergeben sich erstens aus den allgemeinen Vorschriften des 1. Buches, nämlich §§ 45 II, 79, 83 II, 87 I, 88 II, 90, 121 II, 129 II u 129a, 163 II 1 Hs 2, 166 II 1 und 168 sowie 217,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Freie Beweiswürdigung.

Rn 1 Wie alle Beweismittel unterliegt die Aussage der Partei, ob sie uneidlich oder eidlich nach § 452 erfolgt ist, der freien Beweiswürdigung des Gerichts. Abs 1 wiederholt (klarstellend) den Grundsatz des § 286 für die Parteivernehmung. Da, wie beim Zeugenbeweis, Wahrnehmungen über streitige Tatsachen oder Zustände berichtet werden, gelten grds dieselben Regeln bzgl Glaubw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren.

Rn 3 Unzulässige Fragen sind zunächst vom Vorsitzenden zurückzuweisen (Musielak/Voit/Huber § 397 Rz 2), dh sie sind nicht zuzulassen bzw dem Zeugen ist ihre Beantwortung zu verwehren. Beanstandet die Partei diese Zurückweisung, so hat hierüber gem § 397 III das (gesamte) Prozessgericht zu entscheiden. Diese Entscheidung ist zwar ihrerseits gem § 355 II unanfechtbar, zur Über...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Glaubhaftmachung (§ 294).

Rn 11 Wie dem Wortlaut von § 381 I 2 und 3 zu entnehmen ist, geht das Gesetz grds von einem Erfordernis der Glaubhaftmachung aus (Zö/Greger § 381 Rz 1; aA Musielak/Voit/Huber § 381 Rz 7). Wenngleich das Gericht praktisch nicht gehindert ist, dem nicht belegten, etwa telefonischen Entschuldigungsvorbringen des Zeugen zu glauben (Zeuge meldet sich am Morgen des Terminstages be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzung.

Rn 2 § 434 lässt die Beweisaufnahme vor einem beauftragten oder einem ersuchten Richter zu, wenn der Vorlegung der Urkunde vor dem Prozessgericht entweder ein erhebliches Hindernis entgegensteht oder von der Vorlage abgesehen werden soll, um den Verlust oder die Beschädigung wichtiger Urkunden möglichst auszuschließen. Dabei werden diese Voraussetzungen typischerweise kumula...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsvoraussetzungen iE.

Rn 2 Die Beweisaufnahme, hier: die Zeugenvernehmung durch den beauftragten oder ersuchten Richter stellt zunächst eine Abkehr vom Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme dar (§ 355). Zulässig ist sie daher nur unter Beachtung nachfolgender Voraussetzungen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so berechtigt dies das Prozessgericht keineswegs, die Beweisaufnahme gä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prüfungsumfang.

Rn 53 Bei der Entscheidung nach § 323 hat das Gericht im Wege einer Korrektur der ursprünglichen Prognose die künftige Entwicklung der Verhältnisse vorausschauend zu berücksichtigen. Umstritten war dabei in der Rspr und Literatur zu § 323 aF, ob das Gericht hierbei den Anspruch entsprechend der tatsächlichen materiellen Rechtslage frei neu festsetzen kann, oder ob nur eine d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Klageabweisung als unbegründet.

Rn 62 Die Bejahung der Zulässigkeit entfaltet keine Rechtskraftwirkung, wenn eine Klage in der Sache abgewiesen wird. Der Richter ist in einem zweiten Prozess über denselben Streitgegenstand nach Behebung des materiell-rechtlichen Hindernisses, etwa der fehlenden Fälligkeit des Anspruchs nicht an die Beurteilung der Zulässigkeit des Erstrichters gebunden. Er hat die Prozessv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rügeunabhängige Mängel (S 2).

Rn 24 Auch ohne Rüge zu prüfen sind Normen, die für das Funktionieren des Rechtsstaats unerlässlich sind, die den Inhalt von Partei- oder Gerichtshandlungen betreffen, insb die vAw zu berücksichtigenden Prozessvoraussetzungen (BGH NJW-RR 99, 381, 388 [BGH 19.11.1998 - VII ZR 371/96]; 90, 45, 47 [BGH 05.10.1989 - IX ZR 233/87]; WM 98, 1832 [BGH 19.06.1998 - V ZR 356/96]; 96, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Herabsetzung der Strafe.

Rn 10 Die Herabsetzung der Strafe muss vom Schuldner beantragt werden; sie erfolgt also nicht vAw. Der Antrag kann in einem eigenen Verfahren gestellt werden, wird aber wohl meist als Einrede gegen die Klage des Gläubigers auf Zahlung der ungeminderten Strafe geltend gemacht. Dafür soll jede (auch unbezifferte) Äußerung genügen, die erkennen lässt, dass der Schuldner von der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorwort

Im Vorwort zur 14. Auflage dieses Kommentars wurde ausführlich darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber zum Ende der 19. Legislaturperiode im Jahre 2021 sehr produktiv war. Die Schwerpunkte lagen im Bereich der Zwangsvollstreckung und dem Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs. Es ist daher nicht überraschend, dass das Jahr 2022 nur wenige gesetzliche Änderungen der ZPO ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beweiserhebungsregel.

Rn 1 § 114 enthält eine aus der historischen Entwicklung zu verstehende Norm des Verfahrensrechts. Die KfH kann ihre eigene Sachkunde an der Stelle eines Sachverständigengutachtens einbringen (BayObLG NStZ 93, 347 [BayObLG 26.11.1992 - 3 ObOWi 101/92]). Sie ist aber verpflichtet, den Parteien diese eigene Sachkunde darzulegen (BGH NJW 58, 1596 [BGH 10.07.1958 - 4 StR 211/58]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einführung.

Rn 57 Gelingt es dem Gericht trotz Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen nicht, die nach § 286 I erforderliche Gewissheit für das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer entscheidungserheblichen streitigen Tatsache zu gewinnen, ist es gleichwohl im Hinblick auf den verfassungsrechtlich verankerten Justizgewährungsanspruch (s dazu R/S/G § 3 Rz 1 ff) gezwungen, in der S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beweisaufnahme außerhalb des Prozessgerichts (Abs 2).

Rn 4 Hat die Beweisaufnahme vor dem beauftragten (§ 361) oder den ersuchten Richter (§§ 372 II, 375, 402, 434, 451), in einem anderen Verfahren (§ 411a), im Ausland oder iRe selbstständigen Beweisverfahrens stattgefunden (§ 485), haben die Parteien, dh in erster Linie der Beweisführer, das Ergebnis der Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht vorzutragen und darüber zu verhande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Amtsenthebungsgründe.

Rn 1 § 113 steht im engen systematischen Zusammenhang mit § 109. Entfällt eines der nach § 109 zwingenden Erfordernisse, so ist die Amtsenthebung gem Abs 1 Nr 1 geboten. Entsprechend kann auch festgestellt werden, dass eine Ernennungsvoraussetzung von vornherein fehlte (vgl MüKoZPO/Pabst Rz 3). Entfällt eine der in § 109 II geregelten Voraussetzungen, so ist eine Amtsenthebu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entsprechende Anwendung von § 15 UWG.

Rn 2 Die Einigungsstellen bestehen in den einzelnen Bundesländern, die jeweils Durchführungsverordnungen gem § 15 XI UWG erlassen haben. Die Einigungsstellen arbeiten nur auf Antrag der Parteien (§ 15 III UWG) und ihre Anrufung ist fakultativ. Ist eine Klage bereits erhoben, so kann der Richter einen Termin vor der Einigungsstelle auf Antrag einer Partei anberaumen (§ 15 X 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / M. Beweislast (Nr 12).

Rn 94 Nr 12 enthält das umfassende Verbot einer Änderung der sich aus Gesetz oder Richterrecht ergebenden (objektiven oder subjektiven) Beweislast zum Nachteil des Kunden (BGH NJW 88, 258). Es genügt allein die Möglichkeit, dass der Richter aufgrund der Klausel die Anforderungen an den Beweis erhöht (BGH NJW 90, 765 [BGH 09.11.1989 - IX ZR 269/87]). Auch Beweismittelbeschrän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsnatur.

Rn 16 Die gütliche Streitbeendigung kann durch Vergleich erfolgen (Doppelnatur als Rechtsgeschäft und Prozesshandlung), der außergerichtlich, vor Gericht oder als Anwaltsvergleich (§ 796a) geschlossen werden kann. Der Prozessvergleich wird im Termin protokolliert (§§ 160, 162 ff), ist Vollstreckungstitel (§ 794 I Nr 1) und unterliegt dem Anwaltszwang, auch vor Einzelrichter,...mehr