Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Keine Ladung.

Rn 4 Unter den Voraussetzungen des Abs 2 S 1 ist weiterhin die Ladung überhaupt nicht mehr notwendig, wenn eine Partei eine Klage oder einen sonstigen, die Terminsbestimmung veranlassenden Antrag persönlich bei Gericht anbringt und der Termin daraufhin sogleich bestimmt und der noch anwesenden Partei mitgeteilt wird. Üblicherweise wird es sich bei der ›Partei‹ iSd § 497 II u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Örtliche und funktionelle Zuständigkeit.

Rn 5 Das Vermittlungsverfahren ist ein selbstständiges Verfahren (anders als die Mediation, die nach § 36a innerhalb eines laufenden gerichtlichen Verfahrens vorgeschlagen werden kann); daraus folgt, dass die örtliche Zuständigkeit des Gerichts gem § 152 neu zu bestimmen ist und nicht notwendigerweise mit der örtlichen Zuständigkeit im vorausgegangenen Umgangsverfahren übere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urkundsbeamter.

Rn 2 Die Vorschriften über die Ausschließung und die Ablehnung wg Besorgnis der Befangenheit sind entspr anzuwenden, auch § 47 (allgM). Das gg ihn gerichtete Gesuch darf der Urkundsbeamte aufnehmen, da die Wartepflicht erst eintritt, wenn das Gesuch in verkörperter Form dem Gericht vorliegt (MüKoZPO/Stackmann § 49 Rz 4; Zö/Vollkommer § 49 Rz 1). Es entscheidet gem § 45 der R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuweisungsentscheidung.

Rn 7 Für das Zuweisungsverfahren gelten die zur Übertragung nach § 526 gemachten Ausführungen (§ 526 Rn 13) weitgehend entspr. Die Zuweisung ist ein Übertragungsakt, von dem die Zuständigkeit des vorbereitenden Einzelrichters abhängt. Ihr Fehlen ist absoluter Revisionsgrund iSd § 547 Nr 1 (BGH NJW 93, 600; 89, 229 [BGH 19.10.1988 - IVb ZR 10/88]; MüKoZPO/Wenzel § 557 Rz 8) u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren.

Rn 3 Unzulässige Fragen sind zunächst vom Vorsitzenden zurückzuweisen (Musielak/Voit/Huber § 397 Rz 2), dh sie sind nicht zuzulassen bzw dem Zeugen ist ihre Beantwortung zu verwehren. Beanstandet die Partei diese Zurückweisung, so hat hierüber gem § 397 III das (gesamte) Prozessgericht zu entscheiden. Diese Entscheidung ist zwar ihrerseits gem § 355 II unanfechtbar, zur Über...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 9 Ist die zu vernehmende Partei nicht erschienen, ihr Prozessbevollmächtigter dagegen anwesend, sollte, sofern sich nicht aus den Angaben des Prozessbevollmächtigten Anhaltspunkte für ein absichtliches Fernbleiben ergeben, nach § 368 ein neuer Verhandlungstermin bestimmt werden. Aus dem erstmaligen Ausbleiben wird im Allgemeinen nicht der Schluss gezogen werden können, da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachverständige.

Rn 3 Das Prozessgericht (bzw im Falle des § 372 II der ersuchte oder beauftragte Richter) als das den Augenschein einholende Organ (§ 355) entscheidet nach eigenem Ermessen, ob es hierzu einen oder auch mehrere Sachverständige beizieht. In der Prozesswirklichkeit wird dies ohne praktische Bedeutung bleiben (s aber § 375 Rn 6 zur Vernehmung von Zeugen in Gegenwart des Sachver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 3 Für die Anordnung der Fristsetzung ist das Gericht zuständig, das den Arrest erlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Sache in der Berufungsinstanz anhängig ist. Hat das Beschwerde- bzw das Berufungsgericht den Arrest erlassen, so ist gleichwohl hinsichtlich der Anordnung der Fristsetzung das erstinstanzliche Gericht zuständig (Schuschke/Walker/Walker Rz 29; Zö/Vollk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vertretung durch einen Anwalt.

Rn 3 Bei einer Vertretung durch einen Anwalt findet in allen Verfahren sowohl im Anwaltsprozess als auch im Parteiprozess eine Prüfung der Vollmacht – auch der Untervollmacht (BGH NJW-RR 92, 933 [BGH 24.02.1992 - II ZR 89/91]) – nur auf Rüge statt. Dies gilt auch für Verfahren oder Verfahrensabschnitte, für die kein Anwaltszwang gilt (Zwangsvollstreckung, Kostenfestsetzung, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Rechtskräftige Entscheidungen.

Rn 5 Die Bindung nur an Recht und Gesetz befreit ein Gericht bei identischen Beteiligten nicht von der Pflicht zur Beachtung rechtskräftiger Entscheidungen anderer Gerichte. Die Reichweite der Rechtskraft wird durch den Streitgegenstand und dieser wiederum durch die Klage bestimmt. Die materielle Rechtskraft erstreckt sich allg nicht auf Vorfragen, sofern sie nicht gesondert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beteiligten können einen Vergleich schließen, soweit sie über den Gegenstand des Verfahrens verfügen können. Das Gericht soll außer in Gewaltschutzsachen auf eine gütliche Einigung der Beteiligten hinwirken. (2) Kommt eine Einigung im Termin zustande, ist hierüber eine Niederschrift anzufertigen. Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Niederschrift des Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Bestimmung regelt nur die Weitergabe von einem inländischen Gericht an ein anderes inländisches Gericht. Der verordnete Richter kann dagegen nicht eigenständig die Beweisaufnahme an ein ausländisches oder eine für die Beweisaufnahme im Ausland zuständige deutsche Behörde delegieren. Nur das Prozessgericht kann über eine Beweisaufnahme im Ausland entscheiden (§ 363 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. § 303.

Rn 4 Für den Anwendungsbereich des § 303 bleiben neben § 280 nur solche verfahrensrechtlichen Fragen, die weder unmittelbar die Zulässigkeit der Klage noch die Verfahrensfortführung (Rn 3) betreffen. Zu § 303 gehört daher neben dem Fall von Rn 3 aE der Streit über die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs (aber nur bei Bejahung der Zulässigkeit, sonst Verwerfung, zB § 341 I 2), f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Ansatz der Sachbezugswerte auch bei StPfl, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen (§ 8 Abs 2 S 7 EStG)

Rn. 520 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach § 8 Abs 2 S 7 EStG sind die amtlichen Werte der SvEV auch für StPfl anzusetzen, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen. Nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen zB Beamte, Richter, Soldaten (vgl § 5 SGB VI), Altersrentner, Pensionäre, AG-Vorstandsmitglieder sowie bestimmte GmbH-Geschäftsführer (zu Letzte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verstoß gegen den ordre public.

Rn 41 Nach Art. V Abs 2b UNÜ braucht ein ausländischer Schiedsspruch im Inland nicht anerkannt und für vollstreckbar erklärt zu werden, der der öffentlichen Ordnung iSd ordre public (s § 1059 Rn 60 ff) widerspricht. Dabei unterliegt ein ausländischer Schiedsspruch, der im Inland anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden soll, von vornherein nur dem weniger strengen Regi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird durch Versäumnisurteil, Anerkenntnisurteil oder Verzichtsurteil erkannt, so bedarf es nicht des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe. 2Das Urteil ist als Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil zu bezeichnen. (2) 1Das Urteil kann in abgekürzter Form nach Absatz 1 auf die bei den Akten befindliche Urschrift oder Abschrift der Klage oder auf ein damit zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Stillschweigende Antragstellung.

Rn 4 Der Antrag ist auslegungsfähig. Auch ein stillschweigender Antrag ist möglich. Allerdings nur ausnw, wenn sich die Antragstellung eindeutig aus dem Verhalten des Antragstellers folgern lässt. Das kann der Fall sein, wenn die Einbeziehung eines Vergleichsüberhangs des Streitgegenstandes auf Vorschlag des Gerichtes erfolgt ist. Ansonsten findet keine Erstreckung der PKH a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verteilungsermessen.

Rn 6 Werden einem Vorsitzenden Richter gem § 21e I 4 mehrere Spruchkörper zugewiesen, so muss das Präsidium im Rahmen dieser Ermessensentscheidung mit Blick auf die Leistungs- und Belastungsfähigkeit dieses Vorsitzenden gewährleisten, dass er in allen Spruchkörpern seinen richtungsweisenden Einfluss auf die Güte und Stetigkeit der Rspr ausüben kann (BGHZ 37, 210, 213; BSG NJ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Prozessuale Waffengleichheit.

Rn 42 Auch der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit ist im Zusammenhang von Rechtsstaatsprinzip und Art 3 I GG entwickelt worden. Dieser Grundsatz fordert eine gleichmäßige Belastung der Parteien mit dem Prozessrisiko und den Prozesskosten (BVerfGE 51, 131, 144; 74, 92, 94). Er verpflichtet den Richter, die Gleichstellung der Parteien durch eine objektive und faire Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Säumnisfälle.

Rn 2 § 95 ist zum einen anwendbar, wenn die Partei einen Termin oder eine Frist versäumt. Ein Verschulden ist hier nicht erforderlich. Unter Termin nach 95 ist jeder Termin iSd §§ 214 ff zu verstehen, also ein Verhandlungstermin, ein Gütetermin (§ 278 IV), ein Erörterungstermin, ein Termin vor dem ersuchten Richter (zB nach § 278 V), ein Beweisaufnahmetermin etc. Auch ein Ter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zur Thematik vgl Lousanoff. Das Teilurteil ist ein Endurteil, das im Gegensatz zum Endurteil iSd § 300 den Rechtsstreit nicht ganz oder dem Grunde nach, sondern nur einen von mehreren Streitgegenständen (Abs 1 S 1 Var 1), einen abgrenzbaren Teil des Streitgegenstands (Abs 1 S 1 Var 2, Abs 1 S 2) oder entweder die Klage oder die Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3) erledigt. Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessgericht.

Rn 4 Die Beweisaufnahme muss vor dem für die Entscheidung zuständigen Spruchkörper erfolgen. Dies ist entweder das Kollegialgericht in seiner vollen Besetzung (BGHZ 32, 233, 236: nicht nur zwei Mitglieder) oder der Einzelrichter, sofern dieser gem § 348 originär zuständig ist oder ihm die Entscheidung gem §§ 348a, 526 übertragen wurde. Anders als in der Berufungsinstanz (§ 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Versuche mittelbarer Beeinflussung.

Rn 4 Zu Weisungen im Bereich richterlicher Tätigkeit ist der Dienstherr unter keinen Umständen befugt. Das gilt auch, soweit bei der Ausübung richterlicher Tätigkeit lediglich der Bereich der äußeren Ordnung tangiert ist (BGH NJW 15, 1250: Anweisung des Gerichtspräsidenten, Anhörungen iRd Ermittlungsrichtertätigkeit in einem bestimmten Raum durchzuführen). Die richterliche U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Weitere Zuständigkeiten.

Rn 10 § 119 regelt die Zuständigkeiten des OLG nicht abschließend. Von den zahlreichen Zuständigkeiten seien genannt: §§ 31 VI, 60 VI AuslWBG (sofortige Beschwerde im Verfahren auf Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen); § 229 BauGB (Rechtsmittel in Baulandsachen); § 208 BEG (Rechtsmittel in Entschädigungssachen); § 11 BinSchGerG (Rechtsmittel gg Entscheidungen der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausscheiden.

Rn 7 II regelt das Auswechseln der gewählten Mitglieder des Präsidiums zur Gewährleistung der von § 21a II vorgegebenen Größe des Präsidiums. Das Ausscheiden aus dem Präsidium ist endgültig. Gründe sind das Ausscheiden aus dem Gericht, das Ausscheiden aus dem Richterdienst, die Abordnung an ein anderes Gericht oder die Beurlaubung für mehr als drei Monate, die Abordnung an e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Eingangs- und Bekräftigungsformel.

Rn 2 Gemäß § 484 II spricht der Richter zB dem Zeugen (§ 392 S 3) die Worte vor: ›Sie bekräftigen im Bewusstsein Ihrer Verantwortung vor Gericht, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben‹, worauf der Zeuge lediglich mit ›ja‹ zu antworten hat. Die eigentliche Eidesnorm (vgl § 481) wird durch § 484 also nicht berührt. Das Erheben der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören. Die Anhörung eines Ehegatten hat in Abwesenheit des anderen Ehegatten stattzufinden, falls dies zum Schutz des anzuhörenden Ehegatten oder aus anderen Gründen erforderlich ist. Das Gericht kann von Amts wegen einen oder beide Ehegatten als Beteiligte vernehmen, auch wenn die Voraussetzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Örtliche und funktionelle Zuständigkeit.

Rn 6 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, sofern nicht von der Verordnungsermächtigung nach Abs 3 Gebrauch gemacht wird, nach § 152 f. Gem § 3 Nr 2a RpflG sind alle Kindschaftssachen dem Rechtspfleger zugeordnet, der Richter hat nur in denjenigen Fällen zu entscheiden, die ihm durch Gesetz ausdrücklich vorbehalten sind. Der Gesetzgeber hat nunmehr den in § 14 RPflG gereg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Der Einspruch wurde ursprünglich (§ 305 CPO) durch die vom Einspruchsführer vorzunehmende Zustellung eines bestimmenden und die Verhandlung vorbereitenden Schriftsatzes an den Gegner mit einer Ladung zum Termin erhoben (Mot zur CPO, 234 = Hahn/Mugdan, Materialien, 297). Mit der Novelle vom 1.6.1909 (RGBl 475) wurde die Partei- durch die Amtszustellung abgelöst. Die Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 54 Brüssel IIb-VO – Modalitäten der Ausübung des Umgangsrechts.

Gesetzestext (1) Die für die Vollstreckung zuständigen Behörden oder die Gerichte des Vollstreckungsmitgliedstaats können die Modalitäten der Ausübung des Umgangsrechts regeln, wenn die notwendigen Vorkehrungen überhaupt nicht oder nicht in ausreichendem Maße in der Entscheidung der Gerichte des für die Entscheidung in der Hauptsache zuständigen Mitgliedstaats getroffen wur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren.

Rn 35 Das Verfahren wird ›auf Verlangen‹ des Mündels eingeleitet (vgl Rn 6). Es handelt sich nach einer vorzugswürdigen Minderansicht um ein eigenständiges Verfahren (vgl zB Prütting/Helms/Fröschle § 291 Rz 4: ›Einzelverfahren‹ iRd bestehenden Vormundschaft; vgl auch Bienwald/Sonnenfeld/Glaab § 291 Rz 8; Bauer/Klie/Lütgens/Schwedler/Walther § 291 Rz 7; aA: ›Annexverfahren‹ z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Errichtung und Bezirk.

Rn 4 Die KfH besteht nicht kraft Gesetzes. Es bedarf vielmehr ihrer Errichtung durch LandesVO, was aber flächendeckend überall im Bundesgebiet erfolgt ist. Die Befugnis der Landesregierung, durch VO Kammern für Handelssachen zu errichten, wird gem Abs 2 regelmäßig der Landesjustizverwaltung übertragen. Die Ermächtigungsnorm wurde neu gefasst (G v 19.4.06, BGBl I, 866), weil ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Hinweispflichten des Gerichts.

Rn 14 In den Verfahren vor den Amtsgerichten, in denen die Parteien nicht durch Anwälte vertreten werden müssen (Parteiprozess, § 79), hat das Gericht den Bekl vor der Verhandlung zur Hauptsache auf die örtliche Unzuständigkeit wie auch auf die Folgen einer rügelosen Einlassung hinzuweisen (§ 504). Im Anwaltsprozess (§ 78) verpflichtet § 139 III den Richter, die Verfahrensbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Einstweilige Anordnung.

Rn 28 In eiligen Fällen kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag gem § 765a I 2 iVm § 732 II einstweilige Anordnungen erlassen. Es kann insb anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gg oder ohne Sicherheitsleistung einstw einzustellen oder nur gg Sicherheitsleistung fortzuführen ist. Die Aufhebung bereits erfolgter Vollstreckungsmaßnahmen im Weg der einstweiligen Anordnung is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bindung an Anspruchsbezeichnung.

Rn 3 Selbst wenn im MB und VB der Anspruch bezeichnet ist wie zB ›Schadensersatzanspruch gem § 823 BGB …‹, ist der VB nicht geeignet, die rechtliche Einordnung des in ihm geltend gemachten Anspruchs als ›unerlaubte Handlung‹ festzulegen, denn der MB beruht auf den einseitigen, vom Gericht nicht auf Schlüssigkeit geprüften Angaben des Gläubigers (BGH 6.4.16 – VII ZB 67/13). T...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrensablauf.

Rn 29 Gegner der Erinnerung des Schuldners ist regelmäßig der Gläubiger; ohne dessen Anhörung darf nicht zu seinem Nachteil entschieden werden. Gleiches gilt, wenn ein Dritter die Erinnerung gg eine Vollstreckungsmaßnahme einlegt. Bei der Erinnerung des Gläubigers, insb auch derjenigen des § 766 II, ist Erinnerungsgegner der Schuldner; es bedarf auch dessen Anhörung, wenn zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostenstreitwert.

Rn 14 Hat das Gericht den der Kostenberechnung zugrunde zu legenden Wert festgesetzt (§§ 63 GKG, 33 RVG), ist dieser maßgebend. Fehlt es hieran, ermittelt der Rechtspfleger den Gebührenstreitwert nur in offenkundigen und zwischen den Parteien unstreitigen Fällen selbstständig. Andernfalls legt er die Akte dem Richter zur Wertfestsetzung nach § 63 I GKG bzw § 33 I RVG vor. Ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prüfungsumfang.

Rn 53 Bei der Entscheidung nach § 323 hat das Gericht im Wege einer Korrektur der ursprünglichen Prognose die künftige Entwicklung der Verhältnisse vorausschauend zu berücksichtigen. Umstritten war dabei in der Rspr und Literatur zu § 323 aF, ob das Gericht hierbei den Anspruch entspr der tatsächlichen materiellen Rechtslage frei neu festsetzen kann, oder ob nur eine den zwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Anhörung.

Rn 27 Die Anhörung der Berufsrichter des Spruchkörpers regelt Abs 6. Da der Beschl alle Mitglieder des Spruchkörpers ›betrifft‹, sind alle anzuhören, idR iRd Beschlussfassung. Die durch das Präsidium benannten Vertreter zählen nicht zu den ›Betroffenen‹ des spruchkörperinternen Geschäftsverteilungsbeschlusses, sie sind also nicht nach Abs 6 zu hören. Sinnvoll ist die Anhörun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Mehrheitsbeschluss.

Rn 20 Die Geschäftsverteilung erfolgt durch einen Mehrheitsbeschluss der dem Spruchkörper vom Präsidium zugewiesenen Mitglieder. Dieser bedarf der Schriftform; er kann von einem mitwirkenden Richter auch nachträglich unterschrieben werden (BGH FamRZ 09, 1044 Rz 10, 11). Bei Stimmengleichheit liegt kein Vertretungsfall vor, sodass eine Vertretung nach Abs 4 nicht stattfindet....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufhebung des Annahmeverhältnisses (Nr. 3).

Rn 4 Auch hier werden die unselbstständigen Teile des Aufhebungsverfahrens, wie etwa die Entscheidung zur Namensführung, einbezogen. Außer Betracht bleibt hingegen das selbstständige Verfahren auf Rückübertragung der elterlichen Sorge bzw Bestellung eines Vormunds oder Pflegers (§ 1764 Abs 4 BGB), bei dem es sich um eine Kindschaftssache (§ 151) handelt. Die Aufhebung erfolg...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 3. Gemeinnützige Stiftung – wichtige Merkmale

Rz. 17 Bei einer gemeinnützigen Stiftung handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung, die im Sinne der AO steuerbegünstigt ist. Der Begriff der Gemeinnützigkeit wird hier wie häufig in der Praxis im weiteren Sinne verstanden und erfasst als Bezeichnung der nach der AO steuerbegünstigten Stiftung etwa auch mildtätige Zwecke, obwohl streng genommen z.B. zwischen der gemeinnü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 23 Beweiserhebungsverbote verbieten den Beweisantritt durch ein bestimmtes Beweismittel oder über einen bestimmten Beweisgegenstand. So sind im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess gem §§ 595 II, 605 I und 605a Zeugen, Sachverständige und Augenschein als Beweismittel ausgeschlossen. In § 80 I (schriftliche Vollmacht) und in den §§ 165 S 1, 314 S 2 (Sitzungsprotokoll) ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Mitwirkung an einem überlangen Verfahren, auf dessen Dauer ein Entschädigungsanspruch gestützt wird (Nr 7).

Rn 34 Diese Regelung ist durch Art 5 des G über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v 24.11.11 (BGBl I 2011, 2302, 2305) mit Wirkung vom 3.12.11 eingefügt worden. Durch dieses G werden Vorgaben des EGMR aus dessen Urt v 2.9.10 – 46344 – (NJW 10, 3355) und 9.6.06 – 75529/01 – (NJW 06, 2389) zu Rechtsbehelfen und Entschäd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Art und Umfang der Ermittlungen.

Rn 6 Sind dem Richter die in S 1 genannten Rechtssätze aus seiner Praxis bekannt – etwa in Scheidungsverfahren häufig anzuwendende ausländische Vorschriften – bedarf es keines besonderen Beweisverfahrens. Das Gericht kann dann den Rechtssatz ohne weiteres seiner Entscheidung zugrunde legen (HK-ZPO/Saenger Rz 8). Ist dies nicht der Fall, ermittelt es die Rechtssätze vAw (BGH ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abhilfe.

Rn 54 Nach § 11 I RPflG, § 572 hat der Rechtspfleger zu entscheiden, ob er der Beschwerde abhilft. Er darf das Rechtsmittel nicht selbst zurückweisen (München Rpfleger 01, 98). Hilft der Rechtspfleger so weit ab, dass nur noch ein Betrag unterhalb der Beschwerdesumme im Streit bleibt, wird die sofortige Beschwerde zur befristeten Erinnerung und der Richter des Gerichts, dess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klage.

Rn 103 Die Feststellungsklage setzt ein Vorverfahren voraus (VGH Kassel NJW-RR 10, 1652, 1655; Schorn/Stanicki S 204; aA Kissel/Mayer § 21e Rz 122). Sie hat keine aufschiebende Wirkung, sodass der Geschäftsverteilungsplan für den Richter verbindlich bleibt, bis seine Rechtswidrigkeit rechtskräftig festgestellt wird. Lediglich vorläufiger Rechtsschutz kann ganz oder tw zu ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 § 318 dient der Rechtssicherheit. Das vom Gericht erlassene Urt wird mit der Verkündung oder Zustellung (§ 310 III) nach außen wirksam und verbindlich. Mit dem Geltungsanspruch des Urteils als einer staatlichen Entscheidung, auf deren Verbindlichkeit sich die Parteien einrichten und einrichten können müssen, wäre es nicht vereinbar, wenn das Gericht seinen Ausspruch jed...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Glaubhaftmachung (Abs 4).

Rn 51 Vor Zurückweisung ist die Partei, idR unter Einräumung einer angemessenen (kurzen) Frist, aufzufordern, die Tatsachen, aus denen sich die Entschuldigung der Verspätung ergibt, glaubhaft zu machen (Celle NJW 10, 1535 [BGH 16.03.2010 - VI ZR 176/09]). Das gilt auch, wenn das Gericht die bereits durch die Partei versuchte Glaubhaftmachung nicht für ausreichend hält (BGH N...mehr