Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorübergehender Gebrauch iSd Nr 1.

Rn 3 Der Vertragszweck zum Gebrauch nur für einen kurzen, absehbaren Zeitraum muss im Mietvertrag enthalten sein. Dies ist häufig bei Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen der Fall. Ebenso bei Vermietung für die Zeit einer berufs- bzw reisebedingten Abwesenheit des Vermieters oder bei Mietverhältnissen mit Monteuren am Montageort. Ob der Gebrauch vorübergehend ist, bemisst sic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Frist.

Rn 43 Die Erinnerung ist binnen zwei Wochen bei dem Gericht, das den Kfb erlassen hat, einzulegen (iudex a quo). Da der Richter des Gerichts, dem der Rechtspfleger angehört, im Nichtabhilfefall abschließend entscheidet und damit keine höhere Instanz eröffnet ist, gilt § 569 I 1, wonach der Rechtsbehelf auch beim Beschwerdegericht (iudex ad quem) eingelegt werden kann, nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten.

Rn 15 Die Kosten eines Antrags auf Vornahme der in § 802a beschriebenen Maßnahmen richten sich nach dem Kostenverzeichnis zu § 9 GvKostG, wobei hier anlässlich der Reform der Sachaufklärung neue Kostentatbestände eingeführt wurden (Mroß DGVZ 12, 169, 178). Diese haben sich durch Art 12 EuKoPfVODG zum 26.11.16 (Rn 3) teilweise erneut geändert (Goebel FoVo 16, 201, 207 f; Rich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Senat für Familiensachen (Abs 2).

Rn 8 Die Verweisung auf § 23b I und II setzt die Bemühungen des Gesetzgebers um, für Familiensachen auch in der Berufungsinstanz eine einheitliche Zuständigkeit zu begründen. Danach ist entsprechend den Regelungen für das Amtsgericht (vgl § 23b Rn 2 ff) auch beim OLG von Gesetzes wegen ein Familiensenat für Rechtsmittel in Familiensachen zuständig. Die Errichtung des Senats ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Rechtspfleger.

Rn 19 Die Vorschriften über den gesetzlichen Richter (Art 101 I 2 GG, 16 S 2 GVG) sind auf Rechtspfleger ungeachtet der Weisungsfreiheit nach § 9 RPflG (dazu § 1 Rn 30) weder unmittelbar noch entspr anwendbar (dazu BVerfGE 101, 397, 405 [BVerfG 18.01.2000 - 1 BvR 321/96]). Auch aus den Bestimmungen des RPflG folgt nicht, dass die Verteilung der von den Rechtspflegern zu erle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 42 Brüssel IIa-VO – Rückgabe des Kindes.

Gesetzestext (1) Eine in einem Mitgliedstaat ergangene vollstreckbare Entscheidung über die Rückgabe des Kindes im Sinne des Artikels 40 Abs. 1 Buchstabe b), für die eine Bescheinigung nach Abs. 2 im Ursprungsmitgliedstaat ausgestellt wurde, wird in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt und kann dort vollstreckt werden, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf und o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verhandlung vor dem erkennenden Gericht.

Rn 9 Abs 1 gebietet eine mündliche Verhandlung nur vor dem erkennenden Gericht (Musielak/Voit/Stadler Rz 8). Erkennendes Gericht ist das Gericht, das im konkreten Einzelfall zur Entscheidung des Rechtsstreits berufen ist (Wieczorek/Schütze/Borck Rz 19). Das können der originäre oder obligatorische Einzelrichter (§§ 348, 348a) und der Vorsitzende der KfH (§ 349) sein (Musiela...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einführung.

Rn 23 Während die Beweiswürdigung die Frage beantwortet, ob ein Beweis im konkreten Fall geführt ist, gibt das Beweismaß generell an, wann ein Beweis gelungen ist (Rn 4). Es bestimmt also den Grad der Gewissheit, der erreicht sein muss, um von der Wahrheit einer zu beweisenden Tatsache ausgehen zu dürfen (vgl BGHZ 53, 245, 256 = NJW 70, 946, 948). Das richtige Beweismaß ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Güterichter.

Rn 7 Er ist ein für Güteversuche bestimmter und nicht entscheidungsbefugter Richter, der auch an einem anderen Gericht, sogar an einer anderen Gerichtsbarkeit (BTDrs 17/8058 S 21) tätig sein kann. Entscheidend ist lediglich die Eigenschaft als Güterichter, dessen Aufgaben im Geschäftsverteilungsplan zu regeln sind (§ 21e Abs 1 S 1 GVG). Er ist gesetzlicher Richter gem § 16 S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtskundige Tatsachen.

Rn 3 Gerichtskundig sind Tatsachen, die dem Gericht – entweder dem Einzelrichter oder der Mehrheit eines Kollegiums – aus seiner jetzigen oder früheren Tätigkeit in dienstlicher Eigenschaft bekannt geworden sind (Stackmann NJW 10, 1409). Dies können Erkenntnisse aus früheren Zivil- und Strafverfahren sein, aus Vorgängen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit oder aus Angelegenheit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht eine Delegation aus Gründen der Prozessökonomie und um einen örtlich bedingten Wissensvorsprung bzgl der SV nutzen zu können. Sie setzt die Anordnung eines Sachverständigenbeweises und die Übertragung der Beweisaufnahme durch das Prozessgericht auf einen beauftragten (§ 361) oder ersuchten Richter (§ 362) voraus. Eine solche Übertragung ist als...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachverteilung.

Rn 12 Die Sachverteilung durch das Plenum des Spruchkörpers bezieht sich auf alle richterlichen Geschäfte, die das Präsidium diesem Spruchkörper im Präsidiumsbeschluss bindend zugewiesen hat. Die Methoden der Sachverteilung sind dem Spruchkörperplenum nicht vorgegeben. Es muss nur die vom Präsidium zugewiesenen Geschäfte komplett verteilen. Die Methode der Sachverteilung dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Unrichtigkeiten des Protokolls können jederzeit berichtigt werden. (2) Vor der Berichtigung sind die Parteien und, soweit es die in § 160 Abs. 3 Nr. 4 genannten Feststellungen betrifft, auch die anderen Beteiligten zu hören. (3) 1Die Berichtigung wird auf dem Protokoll vermerkt; dabei kann auf eine mit dem Protokoll zu verbindende Anlage verwiesen werden. 2Der Vermerk ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Geltendmachung vor dem Termin.

Rn 3 Hat der Zeuge dagegen vor dem verordneten Richter formell ordnungsgemäß (s dazu § 386 Rn 2 ff) sein Zeugnisverweigerungsrecht geltend gemacht, so wird der verordnete Richter den Beweisaufnahmetermin, der idR zu nichts anderem als zur Vernehmung des Zeugen bestimmt ist, insoweit (vorbehaltlich der Vernehmung weiterer Zeugen oder der Durchführung einer anderweitigen Bewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 7 Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen entweder bei dem Richter, welcher die Entscheidung erlassen hat, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen, § 569 I 1. Wird die sofortige Beschwerde bei dem Richter, welcher die Entscheidung erlassen hat, eingelegt, kann er ihr gem § 572 I, hält er sie für begründet, abhelfen. Anwaltszwang für die Ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 12 Ein Richter erweckt nicht den Anschein der Befangenheit, wenn er zügig terminiert (Zweibr 17.3.14 – 3 W 15/14 juris). Beachtet der Richter aber nicht die besondere Verfahrensbeschleunigungspflicht, kann dies einen Anhaltspunkt geben für eine Besorgnis der Befangenheit wegen ungebührlicher Verfahrensverzögerung (AG Königs Wusterhausen GrundE 14, 1277). Eine Richterableh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Insolvenz.

Rn 148 Ein einfaches Zahlungsverkehrskonto ohne Pfändungsschutz ist nach den §§ 115, 116 InsO nicht insolvenzfest. Vor allem aber fällt das gesamte Guthaben in die Masse, da Pfändungsschutz nur über ein Pfändungsschutzkonto gewährt wird (Ahrens NJW-Spezial 17, 341). Deswegen ist ein Pfändungsschutzkonto für einen sicheren Zahlungsverkehr in der Insolvenz erforderlich. Die Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 180 GVG – [Befugnisse außerhalb der Sitzung].

Gesetzestext Die in den §§ 176 bis 179 bezeichneten Befugnisse stehen auch einem einzelnen Richter bei der Vornahme von Amtshandlungen außerhalb der Sitzung zu. Rn 1 Amtshandlungen außerhalb der Sitzung sind etwa Beweisaufnahmen und Anhörungen durch den beauftragten oder ersuchten Richter (§§ 361, 362 ZPO). Die Befugnisse gelten auch für Maßnahmen wegen schriftlicher Zeugena...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zeugenaussagen.

Rn 15 Zeugen bekunden zunächst im Zusammenhang zur Sache. Erst danach wird die Aussage durch den Vorsitzenden ins Protokoll diktiert. Hierbei wird die Authentizität der Aussage nicht gewährleistet, da der Richter die Aussage auf ihren Kern zurückführt. Richter neigen dazu, sprachliche Unzulänglichkeit zu glätten. Dies birgt die Gefahr, dass der Inhalt der protokollierten Aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Teilnahme an der Verhandlung.

Rn 3 Die das Urt sprechenden Richter müssen an der sog Schlussverhandlung teilgenommen haben (Musielak/Musielak Rz 2), nicht aber notwendigerweise an einer früheren Beweisaufnahme (BGH NJW 79, 2518; Hamm MDR 93, 1235f), bea aber § 370. Eine Beweisaufnahme muss nach Richterwechsel also aus Gründen des § 309 nicht wiederholt werden, zB bei Verwertung einer Urkunde, die in eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweiswert.

Rn 19 Der Beweiswert dieses Beweismittels ist aber äußerst begrenzt. Hierdurch kann nämlich lediglich der Nachweis dessen, was Inhalt der früheren Aussage war, geführt werden, nicht aber der Nachweis der inhaltlichen Richtigkeit der früheren Aussage (BGH NJW 95, 2856, 2857; grundlegend verfehlt daher Dresden, GesR 17, 333 Rz 11: ›im Wege des Urkundenbeweises gem § 373 ZPO‹)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Eid mit religiöser Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter die Eidesnorm mit der Eingangsformel: ›Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden‹ vorspricht und der Schwurpflichtige darauf die Worte spricht (Eidesformel): ›Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.‹ (2) Der Eid ohne religiöse Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 19 Zur Zulässigkeit und Begründetheit der Restitutionsklage s Rn 2 f, vor §§ 578 ff Rn 3 sowie § 578 Rn 2 f. Soweit ein Rechtsstreit noch anhängig ist, sind Wiederaufnahmegründe dort zu erledigen. Tatsächliches Vorbringen zu Restitutionsgründen kann deshalb auch in der Revision in Abweichung von § 559 noch zu berücksichtigen sein (BGH NJW 00, 1871 [L]; MDR 04, 644; NJW-RR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorbereitende Maßnahmen der Justizorganisation.

Rn 2 Dem Gesetzgeber obliegen allerdings bspw die ›vorentscheidende‹ Zuweisung von Rechtsstreitigkeiten zu einem bestimmten Rechtsweg, die Festlegung sachlicher und örtlicher Zuständigkeiten (Gerichtsstände, dazu BVerfGE 27, 18 [BVerfG 16.07.1969 - 2 BvL 2/69]) sowie die ansonsten notwendigen Akte der Justiz- und Gerichtsorganisation (zB § 3 VwGO) wie etwa die Bestimmung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 3 Gründe iSd Vorschrift sind nicht nur Umstände, die nach Erlass des Beweisbeschlusses entstanden sind, sondern auch solche, die zu diesem Zeitpunkt vorlagen, aber dem Prozessgericht nicht bekannt waren – zB die richtige Adresse des bereits bei Erlass des Beweisbeschlusses umgezogenen Zeugen (allgM, etwa St/J/Berger Rz 2). Dagegen reicht es nicht, wenn der ersuchte Richte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschwerdeverfahren.

Rn 12 Es richtet sich nach §§ 569, 571, 572. Die Beschwerde ist in der Frist des § 569 I 1 zu begründen. Zur Überprüfung kann nur das Vorbringen gestellt, werden, das Gegenstand der Ausgangsentscheidung ist (Ddorf OLGR 00, 455, 456). Deswegen ist die Möglichkeit des § 571 II 1, Nachschieben neuer Gründe, nicht gegeben (Brandbg FamRZ 13, 1600). Das Rechtsschutzinteresse kann ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Möblierter Wohnraum in Vermieterwohnung iSd Nr 2.

Rn 4 Nach dem Gesetzeswortlaut muss der Wohnraum innerhalb der vom Vermieter in eigener Person genutzten Wohnung (Schmidt/Futter/Lehmann-Richter § 549 Rz 35) liegen und mit ihr in räumlichem Zusammenhang stehen. Dem Sinn und Zweck der Ausnahmebestimmung zufolge kann die Vermieterwohnung in einem Mehrfamilienhaus liegen (KG NJW 81, 2470 [KG Berlin 21.04.1981 - 8 W RE Miet 139...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Begründung.

Rn 8 Für den zurückweisenden Beschl ist wg § 46 II in jedem Fall eine Begründung zwingend (allgM). Auch das erfolgreiche Gesuch ist zu begründen, zum einen als nobile officium ggü dem abgelehnten Richter, zum anderen ermöglicht es dem Gegner nachzuvollziehen, warum der gesetzliche Richter entzogen worden ist (Zö/Vollkommer § 46 Rz 9). Eine Ausnahme mag gelten bei einer Ableh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Richterliche Zuständigkeit.

Rn 11 Funktionell zuständig für den Erlass eines Haftbefehls ist der Richter (§ 4 II Nr 2 RPflG; zuletzt LG Kleve JurBüro 13, 46). Hält der Rechtspfleger ihn für geboten, so legt er deswegen die Sache dem Richter zur Entscheidung vor (§ 4 III RPflG). Gelangt allerdings der Rechtspfleger bei seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Antrag auf Anordnung der Haft, insbesondere ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 195 GVG – [Keine Verweigerung der Abstimmung].

Gesetzestext Kein Richter oder Schöffe darf die Abstimmung über eine Frage verweigern, weil er bei der Abstimmung über eine vorhergegangene Frage in der Minderheit geblieben ist. Rn 1 Jeder Richter oder Schöffe ist zur Abstimmung verpflichtet und kann sich seiner Stimme nicht enthalten. Dies gilt auch dann, wenn er zuvor überstimmt wurde und dadurch in einer Folgeabstimmung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Nach allgemeinen Regeln verlangt der Beweis einer Tatsachenbehauptung die volle richterliche Überzeugung (vgl § 37 I). Dagegen entspricht es dem Wesen der Glaubhaftmachung, dass sie nur die Begründung eines geringeren Grades von Wahrscheinlichkeit beim Richter erstrebt und verlangt. Sie stellt also gegenüber dem Regelbeweismaß eine Abstufung dar. Das Vorliegen einer Tat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Einzelrichter.

Rn 3 §§ 348, 568 ZPO haben den originären Einzelrichter zum Leitbild erhoben (zur Entwicklung vgl § 72a Rn 1; Kissel/Mayer Rz 2 ff). Probleme bereitet bisweilen die Grenzziehung zwischen den – nicht dispositiven – Zuständigkeiten des Einzelrichters und des Kollegialgerichts (vgl Stackmann JuS 08, 129), deren Verletzung den verfassungsrechtlich relevanten Makel einer fehlerha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Berichterstatter.

Rn 18 Die Bestimmung des Berichterstatters obliegt dem Beschl des Richterplenums nur dann, wenn sie Auswirkungen auf den gesetzlichen Richter hat. Steht aber die Richterbank oder der zuständige Einzelrichter aufgrund der Geschäftsverteilung fest, so kann der Vorsitzende die Auswahl treffen (BGH NJW 09, 931 Rz 9; Kissel/Mayer § 21g Rz 41; Meyer-Goßner § 21g GVG Rz 2; aA bis 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nicht gerichtskundige Tatsachen.

Rn 4 Nicht gerichtskundig ist das private Wissen des Richters, weil es gerade nicht aus dienstlicher Tätigkeit bekannt geworden ist (verfehlt deshalb Nürnbg NJW 20, 3603 [OLG Nürnberg 20.08.2020 - 13 U 1187/20] Rz 23 f m Anm Scholten; krit dazu auch Jäckel MDR 21, 465, 466). Dies folgt bereits aus dem Grundsatz, dass niemand in einer Person zugleich Richter und Zeuge sein da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 30 AVAG – Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland.

Gesetzestext (1) Will eine Partei ein Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil, das nach § 313b der Zivilprozessordnung in verkürzter Form abgefasst worden ist, in einem anderen Vertrags- oder Mitgliedstaat geltend machen, so ist das Urteil auf ihren Antrag zu vervollständigen. Der Antrag kann bei dem Gericht schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle geste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Methoden.

Rn 26 Soweit das Präsidium nicht durch den Vorrang des Gesetzes an eine bestimmte Geschäftsverteilung gebunden ist, steht die Methode der Verteilung der Geschäfte in seinem Ermessen. Denkbar ist die Verteilung nach Anfangsbuchstaben des Namens (idR des Beklagten), durch örtliche Bestimmungen nach dem Wohnsitz oder Unterbringungssitz, durch Zuweisung von Sachgebieten oder nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 In der Kammer für Handelssachen, die mit einem Mitglied des Landgerichts als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern, sog Handelsrichtern, besetzt ist (§ 105 I GVG), hat der Vorsitzende (als einziger mitwirkender Berufsrichter) naturgemäß eine besondere Stellung. Vorrangige Aufgabe der Handelsrichter ist es, ihre besondere Sachkunde in das Verfahren einzubringen. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahrensbeteiligte.

Rn 98 Diese können sich auf eine fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers und die Entziehung ihres gesetzlichen Richters gem §§ 547 Nr 1, 579 I Nr 1 ZPO oder § 338 Nr 1 StPO berufen. Mängel der Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans werden dabei inzident im Rechtsmittelverfahren geprüft. Fehler bei der Wahl des Präsidiums berühren die Bestimmung des gesetzlichen Richters a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unbestimmte Rechtsbegriffe.

Rn 32 Sie sind im Geschäftsverteilungsplan durch Art 101 I 2 GG nicht ausgeschlossen, wenn sie für das Regelungskonzept der Geschäftsverteilung notwendig sind (BVerfGE 95, 322, 331). Begriffe wie Überlastung, ungenügende Auslastung, Verhinderung oder Wechsel von Richtern, die für nicht immer gleichförmige Phänomene in Abs 3 S 1 bzw § 21g II 2 Verwendung gefunden haben, sind ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begründetheit.

Rn 5 Es findet eine Schlüssigkeitsprüfung statt. Die im Gesuch vorgetragenen Tatsachen, soweit sie nicht zum Rechtsmissbrauch führen (Rn 4), müssen geeignet sein, einen der Befangenheitsgründe zu rechtfertigen. Werden mehrere Befangenheitsgründe vorgebracht, die jeder für sich die Besorgnis der Befangenheit nicht tragen, ist in einer Gesamtschau zu würdigen, ob das Gesuch be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1 ZPO – Sachliche Zuständigkeit.

Gesetzestext Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt. Rn 1 Die Regelung ist im Zusammenhang mit § 3 EGZPO und § 2 EGGVG zu lesen. Ihr Zweck ist die Bestimmung des gesetzlichen Richters in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten, mithin die Konkretisierung des grundrechtsgleichen Rechts aus A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 2 Brüssel IIa-VO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruckmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld 851 ZPO 5 übereinstimmende Erledigungserklärungen Anerkenntnis des Beklagten 91a ZPO 34 Billigkeitserwägungen 91a ZPO 30 bisheriger Sach- und Streitstand 91a ZPO 29 Kostenentscheidung 91a ZPO 27 materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch 91a ZPO 33 Nebenintervention 91a ZPO 22, 36 Rechtsbehelfe 91a ZPO 38, 42 Rechtskraft 91a ZPO 40 sofortige Beschwerde 91a ZPO 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Obgleich mühsam zu lesen, ist die Vorschrift weitgehend selbsterklärend. Stets setzt sie allerdings – s zu den übrigen Voraussetzungen den Normtext – Folgendes voraus: Die gerichtliche Feststellung einer besonderen Bindung des Kindes an den anderen Mitgliedstaat aufgrund eines besonderen Näheverhältnisses (EuGH NJW 18, 3455; Anm Dimmler FamRB 19, 55) unter Berücksichtigu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendbarkeit.

Rn 4 § 36 I Nr 3 ist auf sämtliche Verfahrensarten der ZPO (wie etwa das selbstständige Beweisverfahren, BayObLG Beschl v 10.6.20 – 1 AR 45/20, Rz 21 – juris; NJW-RR 99, 1010; bei Forderungspfändung, Hamm Beschl v 14.7.16 – I-32 SA 45/16, Rz 2 – juris) anwendbar, also auch im Prozesskostenhilfeverfahren (Hamm Beschl v 4.7.17 – 32 SA 37/17, Rz 9 juris) und seit dem 1.7.07 auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Konkrete Beweisverwertung.

Rn 4 Das Hauptsachegericht prüft nicht die Zulässigkeitsvoraussetzungen des stattgefundenen selbstständigen Beweisverfahrens. Es muss aber die Einhaltung der Verfahrensordnung, also die Gesetzmäßigkeit iSd §§ 492 I, 355 ff, klären (Celle NZM 98, 158). Das Gutachten des selbstständigen Beweisverfahrens ist nicht verwertbar, wenn die Beteiligten nicht zu dem Ortstermin des Sac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ziel der Würdigung.

Rn 4 Das Ziel der freien Beweiswürdigung ist die Überzeugung des Gerichts vom Vorliegen einer entscheidungserheblichen Tatsache. Welche Anforderungen an diese Überzeugung zu stellen sind, ist in erster Linie eine Frage des erforderlichen Beweismaßes. Während das Beweismaß regelt, wann ein Beweis gelungen ist, bestimmt die Beweiswürdigung, ob ein Beweis gelungen ist, dh der R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Grundsätze der Geschäftsverteilung.

Rn 21 Hier gilt nach Abs 2 Hs 1 wie nach § 21e I 2 der Grundsatz der Vorherigkeit und der Stetigkeit für die Dauer des Geschäftsjahres. Das Geschäftsjahr ist durch das Präsidium bestimmt, woran der Spruchkörper gebunden ist. Wie für die allgemeine gerichtsinterne Geschäftsverteilung gilt auch für die kammerinterne Geschäftsverteilung damit das Jährlichkeitsprinzip, nach dem ...mehr