Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren/die Bestellung eines vorläufigen Vormunds.

Rn 18 Die Auswahl eines Vormunds kann auch im einstweiligen Anordnungsverfahren gem §§ 49 ff erfolgen. Hierfür kann aufgrund der Neuregelungen deshalb ein Erfordernis bestehen, weil nach der Vorstellung des Gesetzgebers die Ermittlungen des Gerichts bei der Auswahl eines geeigneten Vormunds dahingehend ausgeweitet werden sollen, dass unter allen möglichen Vormündern der Vorm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerde gegen Entscheidungen über Kosten (Abs 2).

Rn 11 Gegen Kostenentscheidungen ist die sofortige Beschwerde nur dann statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Seit dem Inkrafttreten des Kostenrechtsreformgesetzes vom 5.5.04 wird nicht mehr zwischen Kostengrundentscheidungen und anderen Entscheidungen in Kostensachen (zB im Kostenfestsetzungsverfahren, §§ 104 III, 107 III, oder im Zusammenha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anrechnung der ausländischen Steuer (§ 50d Abs 10 S 5, 6 EStG)

Rn. 192 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 10 S 5 EStG sieht als Neuerung gegenüber der bisherigen Fassung für im Ausland ansässige Gesellschafter die Möglichkeit der Anrechnung der ausländischen Steuern auf die nach § 50d Abs 10 EStG im Inland stpfl Einkünfte vor. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass im Inbound-Fall internationale Doppelbesteuerungen auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erlass des Vorbehaltsurteils nach Ermessen des Gerichts.

Rn 9 Der Erlass des Vorbehaltsurteils steht im Ermessen des Gerichts (›kann‹). Eine Antragspflicht oder ein Antragsrecht der Parteien kennt das Gesetz nicht. Eine Parteivereinbarung über einen Ausschluss des Vorbehaltsurteils soll unzulässig sein (BGH LM § 355 HGB Nr 12; Zö/Feskorn Rz 6a), das ist bedenkenswert, aber wohl eher Ausdruck überholter öffentlich-rechtlicher Denkm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatbestandssurogat (Abs 1 Nr 1).

Rn 14 Mit Wechsel der Berufungsinstanz von einer Wiederholung des erstinstanzlichen Verfahrens hin zu einer bloßen Fehlerkontrolle und -beseitigung braucht das Berufungsurteil den Inhalt der Sachentscheidung nicht vollständig darzustellen, sondern kann sich auf die Darstellung derjenigen tatsächlichen Umstände beschränken, die im erstinstanzlichen Urt unrichtig oder unvollst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Rechtsfolge: Bestimmung des zuständigen Gerichts.

Rn 17 Auf der Rechtsfolgenseite ist das nach der Gesetzeslage zuständige Gericht zu bestimmen. Anders als im Falle einer Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Nr 3 ist dem bestimmenden Gericht im Falle des § 36 Nr 6 kein Ermessen eingeräumt: Es hat den negativen Kompetenzkonflikt zu entscheiden und das zuständige Gericht zu bestimmen (BGH Beschl v 14.2.95 – X ARZ 35/95, Rz 3 – ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Steuerbarkeit des Anwachsungserwerbs

Rz. 558 [Autor/Stand] Dieser sog. Anwachsungserwerb ist tatbestandsmäßig i.S.d. § 7 Abs. 7 Satz 1 ErbStG, wenn der Gesellschafter die Gesellschaft zu Lebzeiten verlässt – bei Todesfall bedingtem Ausscheiden greift § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG (s. § 3 ErbStG Rz. 180 ff.).[2] Ein subjektives Merkmal in Gestalt der Kenntnis bzw. des Bewusstseins der Unentgeltlichkeit auf Seit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zuständigkeitsprüfung (Abs 2).

Rn 11 Der mit der Vorschrift verbundene partielle Ausschluss der Prüfung der Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts durch das Berufungsgericht dient der Verfahrensbeschleunigung und der Entlastung der Berufungsgerichte. Er greift allerdings nur ein, wenn das erstinstanzliche Gericht seine Zuständigkeit – ausdrücklich oder stillschweigend – bejaht hat. Hat es sie vernei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entsprechend anwendbares Revisionsrecht (Abs 3).

Rn 4 Abs 3 erklärt einzelne Bestimmungen aus dem Revisionsrecht für entspr anwendbar. Mit dem Verweis auf § 546 wird der revisionsrechtliche Begriff der Verletzung des Rechts für das Rechtsbeschwerdeverfahren übernommen. § 547 enthält die absoluten Revisionsgründe, die im Rechtsbeschwerdeverfahren entspr gelten. Die Kausalität der Rechtsverletzung für die angefochtene Entsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Geständnisfiktion und Grenzen.

Rn 11 Die Säumnis des Bekl bewirkt, dass das gesamte (rechtzeitig vorgetragene) tatsächliche Vorbringen des Kl als zugestanden anzunehmen ist. Ausgenommen sind die einem Geständnis nicht zugänglichen, vAw zu prüfenden Sachurteilsvoraussetzungen (s Rn 3), was nach Abs 1 S 2 auch für das Vorbringen des Kl zu Vereinbarungen über den Erfüllungsort- und den Gerichtsstand gilt. Di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vormundschaft, Nr 4.

Rn 14 Umfasst sind sämtliche Verfahren, die die Bestimmung der Person oder der Rechte oder Pflichten des Vormunds betreffen (§§ 1773–1808 BGB); insb sind zu nennen (vgl BTDrs 16/6308, 234; vgl auch Prütting/Helms/Hammer § 151 Rz 15–18a; MüKoFamFG/Heilmann § 151 Rz 41–43; Sternal/Schäder § 151 Rz 14): die Anordnung der Vormundschaft, auch schon vor der Geburt des Mündels (§ 17...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Stattgebender Beschluss.

Rn 3 Er entspricht inhaltlich einem Beweisbeschluss gem § 359. Daraus, dass das Gericht an die Tatsachenbehauptungen gebunden ist, ergibt sich nicht, dass in den Beschl die Formulierungen des Antrags übernommen werden müssen; zum Abweichen v Wortlaut der Antragstellung besteht Veranlassung bei Gefahr der Missverständlichkeit (Köln 27.12.16 – 5 W 41/16; Rostock 18.8.20 – 5 W ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Inhalt.

Rn 16 Auf das Parteivorbringen ist angemessen und nachvollziehbar einzugehen (BayVerfGH NJW 05, 3771, 3772 [BVerfG 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04]), nicht aber auf jede Einzelheit, sondern auf den Kern des Vorbringens; wird ein Gesichtspunkt, der von einer Partei vorgebracht wird, nicht gewürdigt, obwohl er auch nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts erheblich wäre, so lässt die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und der Abgabe der Vermögensauskunft.

Rn 3 Die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung müssen vorliegen und Vollstreckungshindernisse dürfen nicht bestehen (vgl § 802c Rn 4). Eine Verhaftung ist also wegen § 89 InsO nicht möglich, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde; der verhaftete Insolvenzschuldner ist aus der Haft zu entlassen (Uhlenbruck/Mock...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Funktionelle Zuständigkeit.

Rn 6 Zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit s § 724 Rn 9. Die funktionelle Zuständigkeit für die Klauselerteilung nach § 726 I liegt nach § 20 I Nr 12 RPflG beim Rechtspfleger oder gem. § 797 beim Notar für diejenigen Urkunden, die er bei sich verwahrt. Für die Klauselerteilung bei Widerrufsvergleichen nach § 795b ist dagegen der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zuständ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Besondere Qualifikation des Sachverständigen, Abs 6.

Rn 40 Abweichend von § 321 I 4 enthält § 167 VI besondere Bestimmungen zu den Anforderungen, die an die Qualifikation des Sachverständigen zu stellen sind. Nach Abs 6 S 1 soll der ärztliche Sachverständige sowohl in den Verfahren nach § 151 Nr 6 als auch in den Verfahren nach § 151 Nr 7 nicht nur Arzt für Psychiatrie, sondern Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psych...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vollstreckung.

Rn 32 Die Vollstreckung der Ordnungsmittel richtet sich nach den Vorschriften des JBeitrG, § 1 I Nr 3 JBeitrG. Sie erfolgt vAw und wird vom Prozessgericht als Vollstreckungsbehörde iSd § 2 JBeitrG veranlasst. Hält sich der Schuldner im europäischen Ausland auf und besteht keine Zugriffsmöglichkeit auf inländisches Vermögen, erfolgt die Vollstreckung des Ordnungsgeldfestsetzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Person des Streitverkündeten.

Rn 3 Die Streitverkündung kann sich gg jeden Dritten richten, der nicht Partei ist. Darum kann nicht die Partei sich selbst oder dem Gegner den Streit verkünden (vgl München NZG 11, 1280 [OLG München 02.03.2011 - 28 U 4209/10] Rz 3 ff). Ebenso scheidet eine Streitverkündung an den eigenen gesetzlichen Vertreter oder den eigenen Prozessbevollmächtigten aus. Dritter (Streitver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Grundsätze.

Rn 2 Die Pflicht zur Amtsermittlung ist im allgemeinen Teil des FamFG als Verfahrensmaxime normiert, § 26. Diese Vorschrift ist gem § 113 I 1 in Ehesachen zwar nicht anwendbar, erhält inhaltlich aber über den mit § 26 wortgleichen § 127 Abs 1 S 1 gleichwohl Geltung. Das Gericht ist an das tatsächliche Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden, sondern h...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Flankenschutz

Schrifttum: Siehe das Schrifttum vor § 404 Rz. 700. Rz. 97 [Autor/Stand] Gängige Praxis der Finanzverwaltung ist es mittlerweile, unter Beteiligung der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung "Kombiprüfungen" durchzuführen bzw. die Steuerfahndung als "Flankenschutz" der Betriebsprüfung heranzuziehen[2] (s. auch Rz. 291, 1111, 1112 sowie eingehend § 404 Rz. 700 ff.). Dabei wird ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1084 ZPO – Anträge nach den Artikeln 21 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004.

Gesetzestext (1) 1Für Anträge auf Verweigerung, Aussetzung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach den Artikeln 21 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig. 2Die Vorschriften des Buches 8 über die örtliche Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts sind entsprechend anzuwenden. 3Die Zuständigkeit nach den Sätzen 1 ...mehr

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§ 4 Formvorschriften bei no... / E. Testier- und Geschäftsfähigkeit

Rz. 10 Materiell-rechtlich kann ein Einzeltestament (§ 2229 BGB) oder ein gemeinschaftliches Testament (§§ 2265 ff. BGB) nur errichten, wer testierfähig ist. Einen Erbvertrag kann – auch auf Seiten des Erblassers – nur schließen, wer (darüber hinaus) geschäftsfähig ist. Insoweit ordnet § 28 BeurkG an, dass der Notar seine Wahrnehmungen über die erforderliche Geschäftsfähigke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweiserhebung durch ausländische Behörden.

Rn 4 Soweit nicht nach Art 19 EuBVO oder Art 17 HBÜ eine unmittelbare Beweisaufnahme durch das Gericht selbst möglich und durchgeführt wird, und im Ausland Beweis erhoben werden soll, ist entweder der formalisierte Weg nach der EuBVO (Anhang nach § 1075) zu wählen oder sind die Möglichkeiten nach Abs 2 oder 3 zu nutzen, sofern nicht ausnw (§ 364 Rn 1 f) nach § 364 vorgegange...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gerichtliche Zuständigkeit bei anhängigem Rechtsstreit (Abs 1).

Rn 2 Zuständig ist das Prozessgericht in der jeweiligen Instanz, wobei ohne Bedeutung ist, ob der ASt den Hauptsacheprozess aktiv führt oder sich in einem anhängigen Prozess mit dem Sachverhalt verteidigt, der im selbstständigen Beweisverfahren geklärt werden soll (Hamm OLGR 04, 278). Ebf ohne Bedeutung ist, ob die zu klärenden Tatsachen bereits vollständig in den Prozess ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweisantrag.

Rn 39 Unter Geltung des Verhandlungsgrundsatzes ist es grds Sache der beweisbelasteten Partei, Beweis anzutreten (vgl BVerfG NJW 94, 1210, 1211 [BVerfG 29.12.1993 - 2 BvR 65/93]), dh dem Gericht anzubieten, eine bestimmte Behauptung durch ein bestimmtes Beweismittel festzustellen (Laumen MDR 20, 145 ff). Außer dem Zeugenbeweis kann das Gericht allerdings alle anderen Beweism...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) Haftprüfung und Haftbeschwerde

Rz. 519 Rz. 520 [Autor/Stand] Über die Möglichkeiten, die Haftfortdauer überprüfen zu lassen, unterrichtet die Tabelle in Rz. 519. Danach kann die Überprüfung der Haftfortdauer entweder auf Antrag des Beschuldigten oder von Amts wegen eingeleitet werden. Rz. 521 [Autor/Stand] Dem Beschuldigten stehen zwei Rechtsbehelfe zur Verfügung, wenn er die Aufhebung des Haftbefehls oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nr 1, Strafbare Falschaussage des Gegners.

Rn 5 Es geht dabei um unrichtige nach § 452 beeidigte oder nach § 484 bekräftigte Parteiaussagen des Gegners des Restitutionsklägers iRd Parteivernehmung nach §§ 445 ff. Erfasst sind der Meineid nach § 154 StGB und die falsche eidesgleiche Bekräftigung nach § 155 StGB sowie deren fahrlässige Begehung nach § 161 StGB. Nicht erfasst sind aber falsche Versicherungen an Eides st...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Durchführung des streitigen Verfahrens (Abs 2).

Rn 3 Beantragt ein Beteiligter die Durchführung des streitigen Verfahrens, gibt der bislang zuständige Rechtspfleger die Sache mit dem Antrag auf ein streitiges Verfahren an die zuständige Abteilung des Familiengerichts ab, funktionell zuständig ist nunmehr der Richter. Das Verfahren erhält ein neues Az (F statt FH; Prütting/Helms/Bömelburg § 255 Rz 7 mwN; Sternal/Giers § 25...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Erkenntnisse aus anderen Verfahren.

Rn 8 Schriftstücke aus den Akten anderer Gerichte oder anderer Verfahren des gleichen Gerichts können grds im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden. Dies gilt zB für eine amtliche Auskunft (BVerwG NJW 86, 3221), ein Protokoll über eine Zeugenvernehmung (BGH NJW 00, 1420, 1421 [BGH 30.11.1999 - VI ZR 207/98]), ein Gutachten aus einem ärztlichen Schlichtungsverfahren (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anliegen des Gesetzgebers und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 17a GVG behandelt die Modalitäten und die vom Gesetzgeber beabsichtigte Bindungswirkung einer Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs. Sie verhindert eine Rückverweisung, aber auch eine Weiterverweisung. Die Vorschrift schließt es im Erg sowohl aus, dass sich kein Gericht bezogen auf den Rechtsweg für zuständig hält, als auch, dass mehrere Gerichte verschied...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 181 GVG – [Beschwerde gegen Ordnungsmittel].

Gesetzestext (1) Ist in den Fällen der §§ 178, 180 ein Ordnungsmittel festgesetzt, so kann gegen die Entscheidung binnen der Frist von einer Woche nach ihrer Bekanntmachung Beschwerde eingelegt werden, sofern sie nicht von dem Bundesgerichtshof oder einem Oberlandesgericht getroffen ist. (2) Die Beschwerde hat in dem Falle des § 178 keine aufschiebende Wirkung, in dem Falle ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkungen des Teilurteils.

Rn 21 Das Teilurteil spaltet den Rechtsstreit in zwei Teile auf. Ein Vorbringen zu dem durch Teilurteil erledigten Teil ist im Verfahren über den verbleibenden Teil nicht mehr zulässig. Verspätete Angriffs- und Verteidigungsmittel dürfen nicht durch Teilurteil zurückgewiesen werden (Rn 4). Das Teilurteil kann für den jeweils entschiedenen Teil selbstständig formell und mater...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vollstreckung ins bewegliche Vermögen.

Rn 30 In § 119 ist jetzt klargestellt, dass das Vollstreckungsgericht im Rahmen seiner örtlichen und sachlichen Zuständigkeit PKH pauschal für die gesamte Zwangsvollstreckung bewilligen kann (ebenso gem § 77 Abs 2 FamFG in FG-Familiensachen). Zuständig ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Die funktionelle Zuständigkeit ergibt sich aus § 20 Nr 5 RPflG. Grds ist die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Klageabweisung als unbegründet.

Rn 62 Die Bejahung der Zulässigkeit entfaltet keine Rechtskraftwirkung, wenn eine Klage in der Sache abgewiesen wird. Der Richter ist in einem zweiten Prozess über denselben Streitgegenstand nach Behebung des materiell-rechtlichen Hindernisses, etwa der fehlenden Fälligkeit des Anspruchs nicht an die Beurteilung der Zulässigkeit des Erstrichters gebunden. Er hat die Prozessv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit und Begründetheit der Restitutionsklage.

Rn 2 Im Rahmen der dreistufigen Prüfung bei der Wiederaufnahme (s vor §§ 578 ff Rn 3) weist § 580 auf die Zulässigkeitsvoraussetzung der schlüssigen Behauptung des Restitutionsgrundes (s § 579 Rn 18, 20) hin. Dazu gehört auch die Behauptung zur Kausalität, also zum Beruhen des Urteils auf dem Restitutionsgrund, was bereits dann der Fall ist, wenn nicht ausgeschlossen werden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beweisantritt.

Rn 1 Es gibt – anders als beim Augenschein (§ 144) – keinen Zeugenbeweis vAw. Die Partei hat also Beweis anzutreten gem § 373 (BeckOKZPO/Scheuch § 373 Rz 1). Der in dem Beweisantritt liegende Beweisantrag kann nur abgelehnt werden, wenn die angebotene Zeugenvernehmung für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die Behauptung, zu deren Beweis der Zeuge angeboten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO K

Kammer Hilfskammer § 60 GVG 4 Kammer für Handelssachen § 93 GVG 1; § 349 ZPO 1; § 731 ZPO 2 auswärtige Kammer § 93 GVG 5 Befugnisse des Vorsitzenden § 349 ZPO 2 Berufungsverfahren § 100 GVG 1 Besetzung § 105 GVG 1 Beweisaufnahme § 349 ZPO 2 Beweiserhebung § 349 ZPO 2 Errichtung § 93 GVG 4 Handelssachen § 95 GVG 1 Kompetenzkonflikt § 102 GVG 1 Rechtsmittel § 350 ZPO 1 Sachkunde, eigene § ...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / b) Einfache erbrechtliche Nachfolgeklauseln

Rz. 64 Die einfache Nachfolgeklausel ist Gegenstand von § 711 Abs. 2 S. 1 BGB, der die Zulässigkeit der Vererblichstellung der Gesellschaftsbeteiligung ausdrücklich anordnet. Konsequenz der einfachen Nachfolgeklausel ist die Fortsetzung der Gesellschaft mit den Erben, die sämtlich in die die Gesellschafterstellung einrücken.[98] Rz. 65 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesamter Inhalt der Verhandlung.

Rn 5 Gegenstand der Beweiswürdigung sind zunächst alle entscheidungserheblichen Tatsachen einschließlich der negativen Tatsachen (Rn 69) sowie der inneren Tatsachen wie Wille, Vorsatz oder Kenntnis (§ 284 Rn 7). Voraussetzung ist dabei stets, dass sie unstr, zugestanden oder vom Gericht als bewiesen angesehen werden. Bei den Indiztatsachen, mit deren Hilfe üblicherweise solc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ausdrückliche oder konkludente Kundgabe.

Rn 7 Prozesshandlungen der Hauptpartei genießen im Falle einer Divergenz ggü denen des Streithelfers Vorrang (Hs 2). Sachvortrag der Partei geht dem Sachvortrag des Nebenintervenienten vor (BAG DB 11, 2441 Rz 19). Der Antrag eines Streithelfers, dem Antragsteller die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen, ist unwirksam, wenn die vom Streithelfer unterstü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verletzung der richterlichen Fürsorgepflicht.

Rn 22 Eine Zurückweisung scheidet aus, wenn es möglich ist, dass für die Verzögerung des Rechtsstreits ein Fehler des Gerichts mitursächlich ist (Köln NJW 80, 2421, 2422 [OLG Köln 23.05.1979 - 2 W 65/79]), insb wenn der Richter die Verzögerung durch seine pflichtwidrige Verfahrensleitung mit verursacht hat (vgl Rn 2; s EGMR NJW-RR 09, 141). Das Gericht muss eine Verspätung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelne Prozesshandlungen.

Rn 15 Der Prozessvergleich unterliegt dem Anwaltszwang (Schleswig MDR 99, 252 [OLG Schleswig 09.09.1998 - 12 U 56/95]) auch dann, wenn er vor dem Einzelrichter geschlossen wird (str; Zö/Althammer § 78 Rz 18; Musielak/Voit/Weth § 78 Rz 15). Ob ein Dritter, der einem Prozessvergleich beitreten will, dem Anwaltszwang unterliegt, ist streitig (dafür: Köln AnwBl 82, 113, 114; MüK...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Im Einzelnen haben bearbeitet

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§ 27 Unternehmertestament / d) Rentenvermächtnis

Rz. 119 Möchte der Unternehmer vermächtnisweise seine Angehörigen absichern und deren Versorgung sicherstellen, ohne ihnen Mitwirkungsrechte bzw. Entscheidungsbefugnisse am Einzelunternehmen zu gewähren, kommt die Anordnung eines Rentenvermächtnisses infrage. Mit einem solchen werden dem Bedachten periodisch wiederkehrende gleichbleibende Leistungen in Geld oder vertretbare ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsanwaltsgebühren.

Rn 32 Sowohl das selbstständige Beweisverfahren nach § 485 I als auch das selbstständige Beweisverfahren nach § 485 II sind im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren jew eine selbstständige Gebührenangelegenheit, denn sie werden in § 19 RVG nicht als zum Rechtszug gehörig genannt. Deshalb können sowohl im selbstständigen Beweisverfahren als auch in dem parallel oder anschließend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweispflicht und Zurückweisung des Antrags (Abs 2).

Rn 10 Der Antrag ist gem § 250 II 1 zurückzuweisen, wenn die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren nicht gegeben sind oder der Antrag nicht die nach Abs 1 erforderlichen Angaben enthält. Liegen behebbare Mängel vor (ungenaue oder fehlende Angaben), erfolgt eine Zurückweisung erst, wenn der ASt dem Mangel trotz Hinweises nicht abhilft. Liegt ein unbehebbarer Mangel v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zufallsfunde

Rz. 1022 [Autor/Stand] Im Strafverfahren können gelegentlich der Durchsuchung gefundene weitere CpD-Kontenbelege, die in keiner Beziehung zu der Untersuchung stehen, aber auf die Verübung einer anderen Straftat hindeuten, einstweilen gem. § 108 StPO als sog. Zufallsfunde (s. Rz. 264, 1022, 1023) sichergestellt werden. Daraus muss sich aber ein strafprozessualer Anfangsverdac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Güterrechtliche Ansprüche aus der Zugewinngemeinschaft.

Rn 18 Schließlich nennt § 137 Abs 2 S 1 Nr 4 Güterrechtssachen iSv § 261. Praxisrelevant ist insb der Anspruch auf Zugewinnausgleich (§ 1378 I BGB). Dieser Anspruch entsteht gem § 1378 III 1 BGB mit Beendigung des Gütestandes, idR also mit Rechtskraft der Ehescheidung; (nur) für die Berechnung des Zugewinns und die Höhe der Ausgleichsforderung ist gem § 1384 BGB der Tag der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 4 Die Vorschrift gilt in allen Kindschaftssachen nach § 151 Nr 1–5 und Nr 8, unabhängig davon, ob der Richter oder der Rechtspfleger zuständig ist (vgl zB Prütting/Helms/Hammer § 160 Rz 4; MüKoFamFG/Schumann § 160 Rz 3; Bambg FamRZ 25, 184; Frankf FamRZ 23, 1217; 15, 1521). In Verfahren, die die freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes betreffen (§ 151 Nr 6 und 7) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten.

Rn 15 Geschützt werden hiernach die Personen, die aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, Zeit, Probe oder Widerruf bzw aufgrund besonderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften in einem besonders geregelten Treueverhältnis zu einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts stehen (Wieczorek/Schütze/Lüke § 850 Rz 57...mehr