Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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FF 12/2016, Die neue sozial... / IX. Fazit

Durch die automatische Zuordnung der bisherigen Leistungsempfänger zu einem Pflegegrad wird eine Neubegutachtung von rund 2,7 Mio. Pflegebedürftigen verhindert. Die Regelung zur Dauerhaftigkeit des neuen Pflegegrades, insbesondere durch die Regelungen, dass hinsichtlich der Leistungen keine Schlechterstellung erfolgt, und die teilweise sehr großzügigen Regelungen des Besitzs...mehr

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zfs 12/2016, Abschied vom Verkehrsrecht – zufrieden im Privatleben!

Prof. Dr. Friedrich Dencker ist zum Jahresende aus dem Beirat der Zeitschrift für Schadensrecht ausgeschieden. Dies geschah auf seinen – lange angekündigten – eigenen Wunsch. Bei aller Liebe zum Straf- und Verkehrsrecht erfreut er sich nun des Privatlebens mit seiner Frau und kann auch für seine Kinder und Enkel da sein. Im Namen der Herausgeber und des Anwaltverlags danke ic...mehr

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FF 12/2016, Die notarielle Fachprüfung im Familienrecht

Klaus-Peter Horndasch2. Auflage 2016, 277 Seiten, 39,90 EUR, Deutscher Notarverlag, ISBN: 978-3-95646-091-3 Wer das Amt des Notars oder der Notarin anstrebt, muss sich seit einigen Jahren einer durchaus anspruchsvollen Fachprüfung mit Klausuren in verschiedenen Rechtsgebieten und einer mündlichen Prüfung stellen. Auch das Familienrecht gehört zu den Prüfungsgebieten, ist aber...mehr

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FF 12/2016, Entziehung des ... / 2 Anmerkung

Neu und von grundsätzlicher Bedeutung sind die Ausführungen des BGH zum Umgangsbestimmungsrecht, deren Kernaussage im zweiten Leitsatz der Entscheidung enthalten ist.[1] Sowohl dieser Leitsatz als auch die Entscheidungsgründe gehen über den entschiedenen Sachverhalt hinaus, da sie sich nicht auf die Bestimmung des Umgangs beider Eltern mit ihrem Kind, das nach Entziehung des...mehr

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FF 12/2016, Verwirkung des ... / 1 Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich gegen die am 18.12.2015 erlassene Entscheidung des Familiengerichts, mit der dem Antrag der Antragstellerin stattgegeben und der von den Beteiligten am 17.2.2015 im Verfahren des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg – 133 F 19369/14 – abgeschlossene Vergleich über Trennungsunterhalt dahingehend abgeändert wurde, dass die Antragstellerin mit Wirku...mehr

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zfs 12/2016, Headset-Nutzun... / 2 Aus den Gründen:

"II. Durch Entscheidung des Berichterstatters als Einzelrichter wird die Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG zugelassen und die Sache nach § 80a Abs. 3 OWiG auf den Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. Zur Frage, ob die Benutzung eines In-Ohr-Headsets, welches anstelle eines Mobiltelefons oder Hörers eines Autotelefo...mehr

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zerb 12/2016, "Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen: Den Vorhang zu und alle Fragen offen."

So hätte Berthold Brecht[1] vielleicht die aktuelle Lage des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG 2016) kommentiert. Denn der Schlusssatz seines Stücks, Der gute Mensch von Sezuan[2] lautet: "Verehrtes Publikum, los, such dir selbst den Schluss! Es muss ein guter da sein, muss, muss, muss!" Nicht ausgeschlossen, dass auch die Verfassungsrichter im Dezember...mehr

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AGS 12/2016, Bewilligung fü... / 2 Aus den Gründen

Die auslegungsbedürftige Beschwerde ist zulässig. 1. Die Angelegenheit ist zwar nicht aufgrund einer Beschwerde dem Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt worden, sondern von Amts wegen durch das ArbG. Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Rechtsanwältin Beschwerde eingelegt hat. Das geht aus ihrem Schriftsatz v. 3.7.2015 an das Beschwerdegericht hervor, mit dem sie...mehr

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AGS 12/2016, Zur Höhe der E... / 1 Aus den Gründen

Die nach §§ 165, 151 VwGO i.V.m. §§ 146 Abs. 1 und 3, 147 VwGO zulässige Beschwerde des Antragsgegners v. 16.6.2016, über die der Senat in der Besetzung mit drei Richtern entscheidet (vgl. Senatsbeschl. v. 10.2.2014 – 13 OA 27/14, S. 2 des Beschlussabdrucks; 2. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 11.6.2007 – 2 OA 433/07, juris Rn 3), ist begründet. Das VG hat mit dem angefochtenen...mehr

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Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit

Leitsatz Säumniszuschläge sind wegen sachlicher Unbilligkeit bei Aufhebung der Steuerfestsetzung zu erlassen, wenn der Steuerpflichtige alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids zu erreichen, diese aber - obwohl möglich und geboten - abgelehnt worden ist. Sachverhalt Das Finanzamt setzte gegenüber dem Kläger aufgrund einer Betriebsprüfung Körpersc...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / 3. Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 62 Beim Amtsgericht kann sowohl der Richter als auch der Rechtspfleger zuständig sein. Die Verteilung regelt das RPflG. Geschäfte, die grundsätzlich dem Rechtspfleger zugewiesen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen dem Richter vorbehalten sein. Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich bei dem Rechtspfleger (§ 3 Nr. 2 Buchst. c RPflG), die dem Richter vorbehaltenen G...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / a) Aufgaben

Rz. 44 Die Rechtsstellung des Rechtspflegers als Organ der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist durch das Rechtspflegergesetz (RPflG) geregelt. Der Rechtspfleger nimmt Aufgaben des Richters wahr, soweit sie auf ihn übertragen sind. Die richterlichen Geschäfte in den unter § 3 Nr. 1 Buchst. a–h RPflG bezeichneten FamFG-Angelegenheiten sind dem Rechtspfleger voll übertragen. Hierzu...mehr

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§ 6 Nachlassgerichtliche Ge... / VI. Bekanntgabe nach § 41 Abs. 3 FamFG

Rz. 74 Abs. 3 bestimmt, dass Beschlüsse, die die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts zum Gegenstand haben, auch demjenigen selbst bekannt zu geben sind, für den das Rechtsgeschäft genehmigt werden soll. Rz. 75 Diese Vorschrift ist die Konsequenz einer Entscheidung des BVerfG, die der Gesetzgeber zu treffen hatte. Zum Verständnis ist ein Blick in die Vergangenheit erforderlich: D...mehr

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§ 27 Haftung des Nachlasspf... / 1. Wirksame Bestellung

Rz. 5 Eine Haftung aus § 1833 Abs. 1 S. 1 BGB scheidet aus, wenn die Bestellung zum Nachlasspfleger wegen Geschäftsunfähigkeit im Sinne des § 104 Nr. 2 BGB nichtig ist (§§ 1960 Abs. 2, 1915 Abs. 1 S. 1, 1780 BGB). In diesen Fällen fehlt ein gesetzliches Schuldverhältnis. Rz. 6 War der Erblasser Ausländer, ist § 16 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr. 10 RPflG zu beachten: Funk...mehr

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§ 6 Nachlassgerichtliche Ge... / II. Erlass des Beschlusses

Rz. 55 Der Erlass kennzeichnet den Zeitpunkt, in dem der Beschluss als Rechtsprechungsakt existent und nach außen erkennbar wird, dass die Entscheidungsfindung beendet und das Entwurfsstadium überschritten ist.[25] Rz. 56 Nach Abs. 3 S. 3 erfolgt der Erlass durch Übergabe der vollständig abgefassten und vom erkennenden Richter bzw. Rechtspfleger unterschriebenen Entscheidung ...mehr

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§ 6 Nachlassgerichtliche Ge... / 6. Unterschrift

Rz. 52 Der Beschluss ist von dem erkennenden Richter oder Rechtspfleger zu unterschreiben. Durch die Unterschrift wird der Beschluss nach außen erkennbar vom bloßen Entwurf abgegrenzt. Als Unterschrift ist ein individueller Schriftzug erforderlich, der die Identität des Unterzeichnenden so kennzeichnet, dass er ihm zugeordnet werden kann und die Absicht einen voll in die Ver...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / c) Zuständigkeitsüberschreitung

Rz. 47 § 8 RPflG regelt die Folgen der Zuständigkeitsüberschreitung. Hat zum Beispiel der Rechtspfleger einen Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge nach deutschem Recht erteilt, so ist dieser nicht unrichtig, auch wenn für die Entscheidung über dessen Erteilung an sich der Richter zuständig gewesen wäre, weil ein Beteiligter das Vorliegen eines Testaments behauptet hatte....mehr

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§ 7 Vergütung und Aufwendun... / G. Rechtsmittel

Rz. 92 Vergütungsbeschlüsse sind mit der Beschwerde anfechtbar (§§ 58 ff. FamFG). Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat (§ 63 Abs. 1 FamFG) und beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses (§ 63 Abs. 3 FamFG). Gemäß § 15 Abs. 2 S. 2 FamFG gilt die Vermutung, dass das Schriftstück drei Tage nac...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / 2. Fürsorgebedürfnis

Rz. 12 Eine Nachlasspflegschaft darf nur dann angeordnet werden, wenn ein "Fürsorgebedürfnis" vorliegt. Ein Fürsorgebedürfnis besteht dann, wenn ohne das Eingreifen des Nachlassgerichts der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre.[9] Rz. 13 Das Nachlassgericht entscheidet, ob und wenn ja, welche Sicherungsmaßnahmen zur Sicherung des Nachlasses des Erblassers erforderlich sind. ...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / e) Der Instanzenzug (Überblick)

Rz. 43 Eine der wesentlichsten Änderungen des FamFG ist die Änderung im Instanzenzug durch §§ 72, 119 GVG. In allen Instanzen wird durch Beschluss des Richters oder Rechtspflegers entschieden. Hat der Rechtspfleger entschieden, ist (wie bisher) § 11 RPflG zu beachten. Für die Verhandlung in Entscheidungen über die Beschwerde ist die Zuständigkeit geteilt: Gegen von den Betreu...mehr

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§ 6 Nachlassgerichtliche Ge... / 2. Formeller Mindestinhalt des Beschlusses

Rz. 45 Obwohl in Abs. 2 nicht erwähnt, ist der Beschluss als solcher zu benennen und mit "Beschluss" zu überschreiben. Es folgt das Rubrum, welches der Beschlussformel vorangestellt ist. Im Rubrum sind die Beteiligten und Bevollmächtigten zu bezeichnen. Anschriften sind konkret anzugeben. Weiterhin ist die Bezeichnung des Gerichts aufzunehmen. Hierzu gehört auch die Benennung...mehr

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Anteilige Kürzung von Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung

Leitsatz Bei der Ermittlung der Entgeltlichkeitsquote der Wohnungsvermietung ist die Kaltmiete um einen Möblierungszuschlag für Nutzung der Einbauküche, Waschmaschine und Trockner zu erhöhen, soweit dieser nicht bereits in den Ausstattungsmerkmalen des Mietspiegels berücksichtigt ist. Sachverhalt Die Kläger vermieteten an ihren Sohn verbilligt eine mit einer Einbauküche teilm...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.7.2 Die außerbilanziellen Korrekturen in der Kerntaxonomie

Rz. 55 Viele außerbilanzielle Korrekturen werden im Berichtsbestandteil "Steuerliche Gewinnermittlung" der Kerntaxonomie erfasst. Dieser Berichtsbestandteil ist für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ein Mussfeld.[1] Die Kapitalgesellschaften sind nicht verpflichtet, diesen Abschnitt auszufüllen,[2] da sie die entsprechenden Angaben zu den nicht abziehbaren Betrieb...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 6 Schrifttum

Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (ADS), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, 6. Aufl., Stuttgart 1995 ff. Althoff, Frank/Arnold, Andreas/Jansen, Arne/Polka, Tobias/Wetzel, Frank, Die neue E-Bilanz, Freiburg, Berlin, München 2011 Arians, Georg, Das Konzept der handelsre...mehr

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zfs 11/2016, Kein Verlust d... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… II. … 2. Die Beurteilung des Beschwerdegerichts hält rechtlicher Nachprüfung nur im Ergebnis stand." [10] a) Das Ablehnungsgesuch ist zulässig. Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts ist die Bekl. nicht nach § 43 ZPO gehindert, ihr Ablehnungsgesuch auf den in der mündlichen Verhandlung gegebenen Hinweis des Richters zu stützen. [11] aa) Die Frage, ob eine Prozes...mehr

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zfs 11/2016, Kein Verlust d... / 3 Anmerkung:

1. Im ersten Teil der Entscheidung nimmt der BGH zu der umstrittenen Frage Stellung, ob eine Partei, die sich nach angebrachtem Ablehnungsgesuch an einer weiteren Verhandlung beteiligt, das Ablehnungsrecht verliert. Da der Richter nach der Anbringung des Gesuchs nicht mehr einem Tätigkeitsverbot unterliegt, sondern weiterverhandeln darf (§ 47 Abs. 2 ZPO), kann er weiterverha...mehr

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zfs 11/2016, Kein Verlust d... / Sachverhalt

Der Kl. nahm einen Hinweis des Amtsrichters, dass die Klage mit der von dem Kl. vorgetragenen Begründung unschlüssig sei, aber dann Erfolg habe, wenn er sich das Vorbringen der Bekl. hilfsweise zu eigen mache, zum Anlass, entsprechend zu verfahren. Daraufhin lehnte die Bekl. den Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ab und führte zur Begründung aus, der Richter habe dem K...mehr

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AGS 11/2016, Kein Vergleich... / 1 Aus den Gründen

Die Streitwertentscheidung beruht auf § 41 Abs. 1 GKG. Ein überschießender Streitwert war nicht festzusetzen. Insbesondere hat nicht der Verzicht der Beklagten auf einen Räumungsfristantrag nach §§ 794a, 721 ZPO zu einem erhöhten Vergleichsstreitwert geführt. Zwar wird in der Rspr. vertreten, dass einem solchen Verzicht ein eigener Gegenstandswert zukomme, da es sich bei dem ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 14 Nachgeschaltete Zwischengesellschaften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Fundstellensynopse Mit der Lieferung 80 (November 2016) ist die Kommentierung des § 14 AStG vollständig neu bearbeitet worden. Dadurch haben sich die Inhalte früherer Randzahlen und der neuen Randzahl...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / IV. Finanzierung der Umgangsbegleitung

Die Kosten, die durch die Umgangsbegleitung entstehen, gehören nicht zu denen des gerichtlichen Verfahrens. Denn das umgangsrechtliche Verfahren ist schon abgeschlossen und die Begleitung des Umgangs folgt zeitlich nach.[113] Die Kosten hierfür trägt das Jugendamt, es sei denn der Umgangsberechtigte oder die Eltern tragen diese Kosten selbst. Autor: Dr. Harald Vogel , weitere...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / 2. Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht

Die Anordnung der Umgangspflegschaft setzt stets voraus, dass ein Elternteil oder beide Eltern gegen die Wohlverhaltenspflicht nach § 1684 Abs. 2 BGB dauerhaft und wiederholt[10] verstößt/verstoßen. Um das beurteilen zu können, müssen die Modalitäten des Umgangs zuvor durch den Richter festgelegt worden sein.[11] Er allein hat die Eckpunkte des Umgangs wie die Häufigkeit,[12...mehr

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zfs 11/2016, zfs 11/2016 / Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur Änderung verschiedener Verfahrensordnungen

Am 15.10.2016 ist das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes v. 11.10.2016 in Kraft getreten (BGB...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / V. Fazit

Im Rückblick kann die Regelung des Betreuungsunterhalts in der DDR, insgesamt betrachtet, kaum befriedigen: Die familienfeindliche, rigide Strenge der Regelungen und die fehlende Möglichkeit für den betreuenden Elternteil, selbst darüber entscheiden zu können, ob das eigene Kind in den ersten Jahren selbst oder fremdbetreut werden soll, sind mit einem an der Freiheit des Ind...mehr

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AGS 11/2016, Strafvollstrec... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer war für den Verurteilten als Pflichtverteidiger im Beschwerdeverfahren vor dem LG tätig. Das AG hatte zunächst durch Beschl. v. 11.1.2016 die dem Verurteilten jeweils gewährte Strafaussetzung zur Bewährung in den dortigen Bewährungsverfahren 13 BRs 13/11, 13 BRs 12/11 und 3 BRs 120/11 widerrufen. Hiergegen haben sich die sofortigen Beschwerden, die der V...mehr

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FF 11/2016, FF 11/2016 / Betreuung

a) Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist § 541 Abs. 2 ZPO entsprechend anwendbar, wonach der Originalbeschluss mit den Unterschriften der Richter zu den Sammelakten des Gerichts genommen und dafür eine beglaubigte Abschrift in die Gerichtsakte eingeheftet wird. b) Zur Notwendigkeit einer förmlichen Beweisaufnahme durch Einholung eines ärztlichen Gutachtens bei Ve...mehr

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zfs 11/2016, Parteiverrat g... / III. Pflichtwidrigkeit

Problematisch und Gegenstand eingehender Prüfung ist das Tatbestandsmerkmal der Pflichtwidrigkeit des Dienens. Dies wird angenommen, wenn der Rechtsanwalt einer Partei Rat und Beistand leistet, nachdem er einer anderen Partei in derselben Sache, aber im entgegengesetzten Sinne, bereits Rat und Beistand gewährt hat.[19] Entscheidend ist das Beraten und Vertreten im entgegenge...mehr

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zfs 11/2016, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Mit deutlichen Worten hat das OLG München der nicht haltbaren Auffassung des BGH in seinem Beschl. v. 25.2.2016, RVGreport 2016, 186 (Hansens) widersprochen, wohingegen andere Gerichte (neulich OLG Hamburg RVGreport 2016, 388 (ders.)) der Auffassung des BGH kritiklos gefolgt sind; im Fall des OLG Hamburg war dies allerdings nicht entscheidungserheblich. Die Gebührenreferente...mehr

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zfs 11/2016, Schadensersatz... / 3 Anmerkung:

Vgl. BGH zfs 2010, 82; BGH zfs 2009, 327. Die Entscheidung befasst sich unter Zusammenfassung der Grundlagen der Begutachtung von Unfallschäden von Kfz im Straßenverkehr mit der Berechnung des bejahten Schadensersatzanspruchs gegen einen Sachverständigen. 1. Für die Restwertermittlung durch einen Sachverständigen nach einem Verkehrsunfall, die für den Fall der Abrechnung auf T...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / 6. Bestellung und Entlassung des Umgangspflegers sowie dessen Vergütung

Die Bestellung des Umgangspflegers folgt nach den allgemeinen Vorschriften der Pflegschaft (§§ 1909 ff. BGB). Danach erhält der Umgangspfleger vom Rechtspfleger eine Bestallungsurkunde, §§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1791 Abs. 1 BGB. Für die wirksame Bestellung des Umgangspflegers ist dessen persönliche Anwesenheit bei dem Bestellungsakt erforderlich.[45] Die Übersendung eines Beschlu...mehr

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zfs 11/2016, Ahndungslücke im Fahrpersonalrecht

Hinweis "In der Bußgeldsache gegen …" wird beantragt, das Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. mit § 206 StPO einzustellen. Begründung: Der Tatvorwurf wird gegenüber dem Betroffenen auf die VO EWG 3821/85 gestützt. Diese Verordnung ist am 2.3.2016 durch die neue Verordnung (EU) Nummer 165/2014 ersetzt worden. Der nationale Gesetzgeber hat § 23 Fahrpersonal...mehr

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FF 11/2016, Vereinbarungen zum reformierten Versorgungsausgleich

Christof Münch2. Auflage 2015, 286 Seiten, 39 EUR, C.H.Beck Verlag Notare waren und bleiben auch führend für den Abschluss von Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, denn Verträge zwischen Eheleuten (und eingetragenen Partnerschaften, §§ 7, 20 Abs. 3 LPartG) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung (§ 7 Abs. 1 VersAusglG). Nur Ausnahmsweise genügt die Aufna...mehr

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FF 11/2016, Keine Bestellun... / 1 Gründe:

I. Der 17-jährige K. aus Afghanistan kam als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland, meldete sich bei der Polizei in Köln und wurde am 27.2.2015 vom Jugendamt in Obhut genommen. Mit Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Köln vom 27.3.2015 wurde das Ruhen der elterlichen Sorge festgestellt und das Jugendamt Köln zum Vormund bestellt. Seit August 201...mehr

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zfs 11/2016, Kein Verlust d... / Leitsatz

Ein Verlust des Ablehnungsrechts tritt nicht dadurch ein, dass sich eine Partei nach Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit auf die weitere Verhandlung einlässt. BGH, Beschl. v. 26.4.2016 – VIII ZB 47/15mehr

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zfs 11/2016, Aktuelle Recht... / 1

Das reformierte Versicherungsvertragsgesetz 2008 (VVG) hat sich in der Praxis bewährt. Auch die von einigen Richtern und Versicherern befürchtete Prozessflut wegen der Quotenbildung bei grober Fahrlässigkeit ist nicht eingetreten. Im Gegenteil, viele Versicherungsnehmer, denen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wurde, haben sich mit einer Quote einverstanden erklärt, während d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Rechtsfolge (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Gegenstand der Zurechnung. Als Rechtsfolge sieht § 14 Abs. 1 die Zurechnung der niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Untergesellschaft gegenüber der ausländischen Obergesellschaft vor. Insoweit ist durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v. 20.12.2001[2] eine wesentliche Gesetzesänderung eingetreten. Ab dem Wirtschaftsjahr 2001 bzw....mehr

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zerb 11/2016, Zur Erbersatz... / Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 7.8.2015 ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 FGO). Der Beklagte ist im Streitfall zu Recht davon ausgegangen, dass in Bezug auf die Stiftung T die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erfüllt sind. Der Erbschaftsteuerbescheid wurde zutreffend der Klägerin, der Stadt...mehr

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AGS 11/2016, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist begründet. Es ist nicht unbillig, den Verfahrenswert dieser Umgangssache auf 3.000,00 EUR festzusetzen (§ 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 FamGKG). Keiner der von den Beteiligten genannten oder vom AG im Nichtabhilfebeschluss angeführten Gesichtspunkte je für sich allein und auch nicht ihr Zusammentreffen in einem Verfahren heben diese Umgangssache aus dem Durchschn...mehr

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AGS 11/2016, Keine PKH für ... / 2 Aus den Gründen

PKH ist nicht zu bewilligen, da eine solche für Verfahren der Erinnerung gem. § 66 GKG von Gesetzes wegen nicht vorgesehen ist. Zur Begründung verweist der Senat auf die überzeugenden Ausführungen des OLG Celle im Beschl. v. 7.8.2012 – 1 Ws 293/12, das in Einklang mit dem Beschluss des OLG Düsseldorf v. 2.7.2012 – III-2 Ws 228/12 [= AGS 2012, 541] Folgendes ausgeführt hat: "Di...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 2. Hohe Frauenerwerbsquote

Die Situation in der DDR war durch eine ausgesprochen hohe Frauenerwerbsquote gekennzeichnet. Diese lag zuletzt bei annähernd etwa 90 % aller erwerbsfähigen Frauen.[7] In der familienrechtlichen Literatur der DDR wurde diese Tatsache – vielfach ideologisch unterfüttert – stets als ein besonders wichtiges, die gesetzlichen Regelungen des Unterhaltsrechts prägendes Merkmal bre...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Kleekämper, Presentation of Financial Statements, WPg 1997, S. 117–126; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995; Alexander/Archer, International Accounting/Financial Reporting Standards Guide, Chicago/USA 2016; Baetge, Verwendung von DCF-Kalkülen bei der Bilanzierung nach IFRS, WPg 2009, S. 13–23; Baetge: DCF-Kalkül...mehr