Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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FF 1/2017, Änderung des Sachverständigenrechts

Auszüge aus der Bundestagsdebatte vom 7.7.2016(18. Wahlperiode, 183. Sitzung) Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Tagesordnungspun...mehr

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FF 1/2017, jurisPraxiskommentar BGB Band 4 – Familienrecht

Viefhues (Hrsg.)8. Auflage 2017, 3.935 Seiten, 189 EUR, juris Band 4 – Familienrecht – ist Teil einer umfangreichen Kommentierung des BGB. Der Praxiskommentar ist jetzt in 8. Auflage erschienen. Die 1. Auflage stammt von 2003. Gesamtherausgeber sind die Professoren Herberger, Martinek, Rüßmann und Weth sowie neuerdings Markus Würdinger aus Saarbrücken. Für den Band Familienre...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 4. Sachverständigengutachten

Rz. 394 Das Gericht ist verfassungsrechtlich nicht stets gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen. In den vom Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG beherrschten Verfahren muss dem Gericht auch insoweit überlassen bleiben, welchen Weg es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für geeignet hält, um zu den für seine Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelange...mehr

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zfs 1/2017, Bereicherungsan... / 2 Aus den Gründen:

[3] "… Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung des Berufungsurteils sowie auf die Berufung der Kl. zur Abänderung des erstinstanzlichen Urteils und zur Stattgabe der Klage." [4] I. Das BG hat ausgeführt, der Kl. stehe kein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Umsatzsteuerbeträge zu. Die Bekl. sei gem. § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG nicht vorsteuerabz...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / a) Statthaftigkeit

Rz. 150 Lehnt auf Anregung eines Beteiligten das Nachlassgericht die Einziehung oder die Kraftloserklärung eines Erbscheins ab, so steht dem Beteiligten gegen diesen Beschluss – sogenannter Beharrungsbeschluss[271] – das Rechtsmittel der Beschwerde zu, § 58 Abs. 1 FamFG, und zwar unabhängig davon ob der Richter oder der Rechtspfleger entschieden hat.[272] Nach § 11 Abs. 1 RP...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / 6. Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

Rz. 63 Wie im Zivilprozess muss auch im FamFG-Verfahren der Strengbeweis durch den erkennenden Richter erhoben werden. Insoweit gilt § 355 ZPO entsprechend.[156] Dies gilt auch nach Inkrafttreten des FamFG. Das OLG Karlsruhe[157] führt dazu aus: Zitat "Ist bei der Würdigung der Aussage eines förmlich vernommenen Zeugen nicht (nur) die Glaubhaftigkeit einer Sachdarstellung, sond...mehr

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§ 13 Haftungsrechtliche Fragen / C. Haftung der Gerichte

Rz. 17 Aktuell sind Tendenzen zu erkennen, dass Richter die Protokollierung bestimmter Mehrvergleiche ablehnen, etwa im Rahmen eines Zugewinnausgleichsverfahrens die Übertragung incl. Auflassung von Grundvermögen. Die mag in der Sorge der drohenden Eigenhaftung begründet liegen, wenn ein solcher Vergleich nicht mehr dem Spruchrichterprivileg des § 839 Abs. 2 BGB , Art. 34 GG ...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 1. Brüssel IIa-VO

Rz. 71 Die Art. 21–27 der Brüssel IIa-VO [171] regeln die Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen; die Art. 28–36 Brüssel IIa-VO die Vollstreckbarerklärung.[172] Nach Art. 21 Abs. 1 Brüssel IIa-VO sind Entscheidungen (zu öffentlichen Urkunden und Vergleichen s. Art. 46 Brüssel IIa-VO) der Mitgliedsstaaten grundsätzlich anzuerkennen – Grundsatz ...mehr

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§ 14 Gesetzestexte / A. Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (Brüssel IIa-VO)

Rz. 1 (Amtsblatt Nr. L 338 vom 23.12.2003, S. 1) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c) und Artikel 67 Absatz 1, auf Vorschlag der Kommission (1), nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (3), in E...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / b) Örtliche Zuständigkeit

Rz. 131 Im Rahmen des HKÜ ist nach §§ 11, 12 Abs. 1, 2 IntFamRVG grundsätzlich das Familiengericht zuständig, in dessen Bezirk ein Oberlandesgericht seinen Sitz hat.[392] So wurde eine Zuständigkeitskonzentration geschaffen, die der Besonderheit der Verfahren nach dem HKÜ Rechnung tragen soll. Einerseits wird es den mit internationalen Kindesentziehungen befassten Richterinn...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1 OLG Frankfurt am Main: Unterhaltsgrundsätze, Stand: 1.1.2017

Präambel Die von den Richtern der Familiensenate des für ganz Hessen zuständigen OLG Frankfurt am Main erarbeiteten Grundsätze beruhen auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und sollen im Interesse der Einheitlichkeit und Überschaubarkeit Orientierungslinien für die Praxis geben. Sie orientieren sich an der bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur. Sie binden den Richter ...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / i) Im Extremfall: Die Presse oder andere, sich mit dem Verpflichteten solidarisierende Dritte

Rz. 84 Hier ist es besonders wichtig, dass die Vollstreckungsorgane ruhig, sachlich und bestimmt bleiben. Auf keinen Fall sollte wegen der Anwesenheit der Presse oder sich mit dem Verpflichteten solidarisierender Dritter die Vollstreckung abgebrochen werden (siehe Situation des Kindes)! Gerade hier kann sich die Präsenz des Richters (hierzu sogleich) besonders wichtig und fü...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 1. Zweck der Anhörung

Rz. 414 Die Anhörung findet ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 103 Abs. 1 GG, dem Anspruch auf rechtliches Gehör. Darüber hinaus ist sie essentieller Bestandteil des aus dem Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) folgenden Gebots der Sachaufklärung und richterlichen Überzeugungsbildung.[1497] Der Anspruch des Kindes darauf, seine Wünsche, Neigungen und Bindungen per...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Beteiligtenstellung und Anhörung des Kindes (§§ 7, 159 FamFG)

Rz. 424 Nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht hatte das Kind grundsätzlich keine Beteiligtenstellung. Das neue Recht ordnet in § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG an, dass als Beteiligte diejenigen hinzuzuziehen sind, deren Recht durch das Verfahren unmittelbar betroffen wird. Dies wird in nahezu allen denkbaren Kindschaftssachen auch das Kind sein; dieses ist daher formell als Bete...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / e) Der Gerichtsvollzieher

Rz. 80 Dieser steht im Spannungsfeld zwischen der gebotenen Rücksichtnahme auf das Kind und der notwendigen Durchsetzung der familiengerichtlichen Entscheidung. Folgendes kann dazu beitragen, dass alle Beteiligten und insbesondere das Kind die Herausnahmevollstreckung hinnehmen und später auch verarbeiten können:mehr

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FF 1/2017, Elterliche Sorge... / 2 Anmerkung

Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.5.2005 – XII ZB 33/04 –[1] ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte anerkannt, dass bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern über die religiöse Kindererziehung eine Alleinübertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil gemäß § 1671 BGB regelmäßig nicht gerechtfertigt ist, sondern allenfalls eine Teilübertragu...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 1. Situation der an der Vollstreckung Beteiligten

a) Das betroffene Kind Rz. 76 Das Kind ist häufig verängstigt, auch durch das Verhalten seiner Obhutsperson. Der Abbruch eines Vollstreckungsversuchs ist gerade für das Kind ein Pyrrhussieg und für dieses besonders belastend; denn es hat den nächsten Versuch zu erwarten; daher wird meist ein Ende mit Schrecken dem Schrecken ohne Ende vorzuziehen sein. Ansonsten "lernt" das – ...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / a) Formelle Fehlerhaftigkeit

Rz. 109 Bei schweren Verfahrensfehlern, insbesondere beim Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen, ist auch ein materiell richtiger Erbschein einzuziehen (h.M., die über den Wortlaut des § 2361 BGB hinausgeht).[215] Beispiele aus der Rechtsprechung:mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / II. Verfahrensschritte

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§ 50 Verkehrsüberwachung un... / Literaturtipps

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§ 12 Erbscheinsverfahren / cc) Zurückweisung des Antrags

Rz. 79 Ist der Antrag unzulässig oder unbegründet, wird er durch Beschluss zurückgewiesen. Dieser Beschluss könnte z.B. lauten. Muster 12.2: Zurückweisung des Antrags im Erbscheinsverfahren Muster 12.2: Zurückweisung des Antrags im Erbscheinsverfahren Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – Az: VI _________________________ In der Nachlasssache __________________...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / c) Der Verfahrensbeistand des Kindes

Rz. 78 Dieser hat die Interessen des Kindes wahrzunehmen, darf aber nicht die Vollstreckung unterminieren. Er nimmt auch eher selten an der Vollstreckung teil.[208]mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / a) Subjektive Beweislast

Rz. 61 Soweit der Amtsermittlungsgrundsatz reicht, gibt es keine subjektive Beweislast (Beweisführungslast). Die Beteiligten sind insoweit nicht verpflichtet, die Beweismittel zu benennen.[151] Gleichwohl empfiehlt es sich dem Nachlassgericht die geeigneten Beweismittel zu benennen. Diese sind regelmäßig den Beteiligten viel eher bekannt als dem zur Aufklärung verpflichteten...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / dd) Erbscheinserteilung (Feststellungsbeschluss)

Rz. 80 Wird dem Antrag stattgegeben, ergeht Feststellungsbeschluss, § 352e FamFG. Der Erbschein muss mit dem Antrag übereinstimmen.[170] Die Bindungswirkung geht weiter als bei § 308 ZPO, da auch "ein weniger" als beantragt nicht zugesprochen werden darf. So kann z.B. nicht ein Erbschein mit der Quote ½ erteilt werden, wenn Alleinerbschaft behauptet wird. Auch eine Abweichun...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / a) Statthaftigkeit

Rz. 138 Soweit der Richter einen Erbscheinsantrag ablehnt, ist die Beschwerde nach § 58 Abs. 1 FamFG statthaft. Gegen eine Verfügung des Rechtspflegers ist ebenfalls die Beschwerde nach § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. § 58 Abs. 1 FamFG zulässig.mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / 3. Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 49 Funktionell ist immer der Richter, nicht der Rechtspfleger zuständig, § 14 Abs. 1 Nr. 8 RPflG.mehr

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zfs 1/2017, Beckmann/Matusche-Beckmann: Versicherungsrechts-Handbuch, C.H. Beck, 3. Auflage 2015, 3.360 Seiten, 219 EUR, ISBN 978-3-406-66257-7

Die dritte Auflage des Versicherungsrechts-Handbuchs ist rund sechs Jahre nach der zweiten Auflage erschienen. Die Vorauflage, herausgegeben kurz nach der VVG-Reform, befasste sich mit dem neuen VVG noch als "Neuland". Jetzt konnte die in der Zwischenzeit ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung ebenso wie die neuen Fragestellungen rund um das neue VVG umfangreich berücks...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / d) Der Umgangspfleger

Rz. 79 Der Umgangspfleger kann der Berechtigte aus einem Herausgabetitel sein, da er für die Zeit des Umgangs das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das betroffene Kind innehat. Dann muss er grundsätzlich den Titel auch vollstrecken lassen.[209]mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / b) Befristete Erinnerung

Rz. 132 Ausnahmsweise lässt § 11 Abs. 2 RPflG die befristete Erinnerung zu, wenn gegen die Entscheidung "nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften ein Rechtsmittel nicht gegeben ist". Hintergrund dieser Regelung ist, dass zumindest eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden kann, Art. 19 Abs. 4 GG. Der Rechtspfleger kann einer derartigen Erinnerung abh...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 156 Gegen die Ablehnung eines Pfändungsbeschlusses hat der Gläubiger die Möglichkeit gem. § 11 Abs. 1 S. 2 RPflG zur befristeten Rechtspflegererinnerung, sofern nicht nach § 5 RPflG der Richter entschieden hat. Dann ist die sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO zulässig. Der Schuldner hat die Möglichkeit nach § 766 ZPO Erinnerung gegen die Vollstreckung einzulegen.mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / III. Besorgnis der Befangenheit bei Verfahrensverzögerungen (Vorrang- und Beschleunigungsgebot)

Rz. 229 Über § 6 FamFG findet § 42 Abs. 2 ZPO entsprechende Anwendung. Danach kann ein Richter abgelehnt werden, wenn die Besorgnis besteht, dass er nicht unparteilich ist. Bis zum Beweis des Gegenteils ist allerdings die Unparteilichkeit zu vermuten.[829] Rz. 230 Wesentlicher Bestandteil der richterlichen Pflicht zu unvoreingenommener neutraler Amtsführung ist auch die Verfa...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 4. Zum Nachteil des anderen Vertragsteils

Rz. 16 Die Klausel muss nachteilig für den Verwendungsgegner sein. Dabei reicht schon ein potentieller Nachteil, also der Versuch, die Beweisposition des Verwendungsgegners zu verschlechtern.[37] Nicht selten sind dies Bestimmungen, mit denen sich der Verwender formularmäßig bestätigen lässt, dass die Vertragsparteien bestimmte Klauseln "ausführlich ausgehandelt" hätten. Zwa...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 2. Einigung gemäß § 156 FamFG

Rz. 391 Entsprechend der früheren Regelung in § 52 FGG sieht auch § 156 FamFG vor, dass das Gericht in den Kindschaftssachen der elterlichen Sorge, des Kindesaufenthaltes, des Umganges oder der Kindesherausgabe in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken soll.[1379] Hierzu gehört auch der Hinweis auf Beratungsmöglichkeiten der Einrichtungen de...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 2. Geltung gegenüber Unternehmern

Rz. 12 Über § 307 BGB ist auch zwischen Unternehmern das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung aufrecht zu erhalten.[32] Daher gilt auch hier, dass der Ausschluss von Minderungs- und Rücktrittsrecht für den Fall der fehlgeschlagenen Nacherfüllung unwirksam ist.[33] Der Ausschluss allein des Rücktrittsrechts ist unzulässig.[34] Wird hingegen nur das Minderungsrecht aus...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / 2. Landesrechtliche Ausführungsgesetze zur VwGO

Rz. 2 Das Widerspruchsverfahren hat in vielen Bundesländern erhebliche Veränderungen erfahren.[1] Teilweise finden sich befristete Regelungen. Vom weitgehenden Ausschluss des Vorverfahrens [2] über einen gänzlichen Verzicht in Teilbereichen,[3] ein grundsätzlich nicht mehr statthaftes Widerspruchsverfahren mit einem Katalog eng begrenzter Rechtsgebiete, in denen ein Betroffen...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 1. Allgemeines

Rz. 13 § 309 Nr. 8b cc BGB verbietet jede Beschränkung der Pflicht des Verwenders zur Kostentragung bei der Nacherfüllung, sei es durch eine Selbstbeteiligung oder die Übernahme nur bestimmter Kosten durch den Vertragspartner.[37] Die Praxisrelevanz ist aufgrund der Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf im Hinblick auf die §§ 439 Abs. 2, 475 Abs. 1 und 478 Abs. 2, 4 BGB insgesa...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / f) Das Jugendamt

Rz. 81 Für das Jugendamt[210] stellt sich zuweilen die Frage, ob es an der Vollstreckung mitwirken soll (§ 88 Abs. 2 FamFG bzw. § 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 IntFamRVG), wenn es mit der richterlichen Entscheidung nicht einverstanden ist. Eine Verpflichtung allein aufgrund einfachen Rechts besteht nicht (Wortlaut der vorgenannten Vorschriften: "in geeigneten Fällen"). Lehnt das Jugen...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / III. Vollstreckbarkeit des Titels

Rz. 14 Nach allgemeinen Grundsätzen ("Titel, Klausel, Zustellung"), die auch bei der Vollstreckung kindschaftsrechtlicher Entscheidungen Geltung beanspruchen, ist für die Vollstreckbarkeit eines Vollstreckungstitels dessen Zustellung an den Schuldner erforderlich, § 87 Abs. 2 FamFG. Eine Ausnahme gilt bei der Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung, dort kann nach § 53 A...mehr

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zfs 1/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des Vl. Zivilsenats des BGJH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Berlin/Hotel Palace Datum: Freitag, 24.2.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Erfolgreich abrechnen – Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar,...mehr

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zfs 1/2017, Das strafrechtl... / G. Nur ein Fahrverbot im Verfahren!

Hat die Verurteilung mehrere – materiell-rechtliche oder gar prozessuale – Taten zum Gegenstand, so kann gleichwohl nur ein Fahrverbot angeordnet werden.[37] Hierbei ist es egal, ob neben dem Fahrverbot des § 44 StGB auch ein solches nach § 25 StVG in Betracht kommt.[38] Sind verschiedene Verfahren anhängig, so sollte also frühzeitig eine Verfahrensverbindung erwogen/angeregt...mehr

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / 8. Exkurs: Testamentsvollstreckung und Schiedsvereinbarungen

Rz. 43 Sofern der Erblasser nach § 1048 ZPO die ausschließliche Zuständigkeit der Schiedsgerichtsbarkeit [88] bestimmt oder mit den Erben einen Schiedsvertrag geschlossen hat, ist zu prüfen, ob der Testamentsvollstrecker hieran gebunden ist und ob er ggf. selbst Schiedsrichter sein kann. Streitigkeiten über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers unterliegen dabei grundsä...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / a) Das betroffene Kind

Rz. 76 Das Kind ist häufig verängstigt, auch durch das Verhalten seiner Obhutsperson. Der Abbruch eines Vollstreckungsversuchs ist gerade für das Kind ein Pyrrhussieg und für dieses besonders belastend; denn es hat den nächsten Versuch zu erwarten; daher wird meist ein Ende mit Schrecken dem Schrecken ohne Ende vorzuziehen sein. Ansonsten "lernt" das – größere – Kind zudem, ...mehr

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Vorwort

Der "neue" Versorgungsausgleich ist nun auch schon wieder einige Jahre alt. Gleichwohl ist er vielen Anwälten und anderen Rechtsanwendern immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. In der Praxis ist eine große Scheu zu bemerken, sich mit den Chancen des heutigen Rechts auseinanderzusetzen – lauern doch an vielen Stellen auch erhebliche Haftungsrisiken. Wie für kaum eine andere ...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / a) Umgangspflegschaft

Rz. 39 Durch Art. 50 Nr. 28 und 29 FGG-RG wurden die §§ 1684 Abs. 3 und 1685 Abs. 3 BGB neugefasst und die bereits zuvor anerkannte, aber allein auf § 1666 BGB gestützte Umgangspflegschaft normiert.[113] Der Weg über eine Umgangsbestimmungspflegschaft ist nunmehr zutreffender Auffassung zufolge nicht mehr gangbar (siehe dazu eingehend § 4 Rdn 16). Verletzt ein Elternteil daue...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / III. Vollstreckungserinnerung gem. § 766 ZPO

Rz. 196 Die Vollstreckungserinnerung ist zulässig bei Vollstreckungsmaßnahmen. Das sind Vollstreckungsakte zur Durchsetzung des Gläubigeranspruchs, die auf Antrag und ohne vorherige Anhörung des Schuldners ergehen. Die Erinnerung ist unbefristet, jedoch zeitlich auf das Ende der Vollstreckungshandlung begrenzt.[119] Über die Erinnerung entscheidet der Richter des Vollstreckun...mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / 12. Weitere Änderungen in Zusammenhang mit dem Europäischen Nachlasszeugnis

Rz. 127 Auch die Regelungen der funktionellen Zuständigkeit im nachlassgerichtlichen Verfahren werden durch die Reform ergänzt. So erhält § 16 RPflG einen neuen Abs. 2. Demnach sind Verfahren im Zusammenhang mit dem Europäischen Nachlasszeugnis dem Richter vorbehalten, sofern eine Verfügung von Todes wegen vorliegt oder die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt. §...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / g) Die Polizei

Rz. 82 In manchen Ländern scheint die Polizei nur zum Schutz des Gerichtsvollziehers mitzukommen, also erst dann einzugreifen, wenn der Gerichtsvollzieher tätlich angegriffen wird. Dabei ist die Zwangsvollstreckung nicht nur Durchsetzung privater Rechte, sondern staatlicher Entscheidungen, die diese zuerkannt haben. Also muss sie den Gerichtsvollzieher schon bei einer etwa e...mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Feststellungsbeschluss nach der Brüssel IIa-Verordnung

Rz. 44 Zu dem wichtigen Spezialproblem des Art. 23 Brüssel IIa-Verordnung, der häufig einer Anerkennung entgegensteht, siehe § 11 Rdn 72 ff. Muster 13.42: Feststellungsbeschluss nach der Brüssel IIa-Verordnung Muster 13.42: Feststellungsbeschluss nach der Brüssel IIa-Verordnung An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: __...mehr

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§ 60 Anhang / A. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)

Rz. 1 Vom 13.12.2010 (BGBl. I 2010, S. 1980), zuletzt geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 2.10.2015 (BGBl. I, S. 1674). I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr § 1 Grundregel der Zulassung Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlau...mehr

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§ 16 Anhang / C. Entscheidungsregister Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen (Schwerpunkt: Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen) mit Inhaltsverzeichnis nach Gerichten sowie Index mit Stichworten)

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