Rz. 2

Das Widerspruchsverfahren hat in vielen Bundesländern erhebliche Veränderungen erfahren.[1] Teilweise finden sich befristete Regelungen. Vom weitgehenden Ausschluss des Vorverfahrens[2] über einen gänzlichen Verzicht in Teilbereichen,[3] ein grundsätzlich nicht mehr statthaftes Widerspruchsverfahren mit einem Katalog eng begrenzter Rechtsgebiete, in denen ein Betroffener entweder Widerspruch einlegen oder direkt Klage erheben kann,[4] eine Befristung der Regelungen[5] bis hin zur Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens,[6] sind die landesrechtlichen Regelungen unterschiedlich.[7]

[1] Vgl. insb. § 4 Abs. 2 BerlAGVwGO, § 6 Abs. 2 HbgAGVwGO, § 16a Abs. 1 HessAGVwGO, §§ 13a, 13b MVAGGStrukG, § 15 BWAGVwGO, Art. 15 Abs. 2 BayAGVwGO, § 8a Abs. 1 NdsAGVwGO, § 110 NWJustG.
[2] Vgl. z.B. § 8a Nds. AGVwGO.
[3] Vgl. z.B. § 15 Bad.-Württ. AGVwGO.
[4] Sog. fakultatives Widerspruchsverfahren, vgl. z.B. Art. 15 Abs. 1 BayAGVwGO.
[5] Vgl. § 110 NWJustG.
[6] Z.B. im Saarland; vgl. dazu Guckelberger/Heimpel, LKRZ 2009, 246.
[7] Vgl. dazu Geis in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 68 Rn 131 ff; einen guten und für jedes Bundesland kommentierten Überblick über die jeweilige Regelung in den einzelnen Ländern liefert Glaser in Gärditz, VwGO, 1. Auflage 2013, § 68 Rn 36 bis 50; siehe auch Kopp/Schenke, VwGO, § 68 Rn 17a. Einen Überblick über die Widerspruchsverfahren in den Bundesländern mit weiterführender Literaturangabe gibt die in Haus/Zwerger, 2. Auflage, 2012, in § 64 Rn 3 abgedruckte "Übersicht über den Stand der Einschränkungen des Widerspruchsverfahrens in den Ländern“, Sie wurde vom Richter am VG Chemnitz Carsten Zander auf der Grundlage einer bundesweiten Umfrage über den BDVR sowie einer Literaturrecherche (Stand: 25.1.2011) erstellt. Sie ist veröffentlicht im BDVR-Rundschreiben 01/2011 und wurde in Haus/Zwerger, 2. Aufl. 2012, mit der freundlichen Genehmigung von RiVG Carsten Zander abgedruckt."

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge