Rz. 80

Dieser steht im Spannungsfeld zwischen der gebotenen Rücksichtnahme auf das Kind und der notwendigen Durchsetzung der familiengerichtlichen Entscheidung. Folgendes kann dazu beitragen, dass alle Beteiligten und insbesondere das Kind die Herausnahmevollstreckung hinnehmen und später auch verarbeiten können:

Umfassende Kenntnis der Rechtslage und der individuellen Problemsituation aller Beteiligten;
Einfühlsames (z.B.: mit dem Kind Schmusetier und Spielsachen für die Reise packen) und doch sicheres Auftreten im Bewusstsein seiner Rolle;
Eine sorgfältige Vorbereitung der einzelnen Vollstreckung. In diesem Rahmen hängt der einzubeziehende Personenkreis davon ab, ob es notwendig ist, einen Überraschungseffekt zu erzielen. Die Erforderlichkeit eines Durchsuchungsbeschlusses muss geprüft werden, einschließlich der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts. Wenn möglich sollte die Vollstreckung in Abwesenheit des Obhutselternteils erfolgen (Kindergarten, Schule); so kann dem Widerstand des Verpflichteten und der eventuellen Anwesenheit der Presse oder anderer Dritter von vornherein begegnet werden. Schließlich muss die Übernahme des Kindes durch den Berechtigten geplant werden, vor allem, wenn dieser weiter entfernt wohnt.

All dies zeigt, dass eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem für die Vollstreckung zuständigen Richter sinnvoll ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge