Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / 8. Die Berücksichtigung des Alters des Kindes bei Umgangsverweigerung

Ab welchem Alter der erklärte Kindeswille insbesondere bei einer Umgangsverweigerung mitbestimmend ist, hängt vom Woher (betrifft den Bedürfnishintergrund), dem Wohin (betrifft die Zielorientierung, einen bestimmten Zustand zu erreichen oder beizubehalten), Alter, Entwicklungsstand, von der Persönlichkeitsentwicklung des jeweiligen Kindes und auch vom Konfliktniveau der Elte...mehr

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FF 3/2017, Kindeswohlgefähr... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung betrifft das Verhältnis von Kindeswohlgefährdungen und staatlichen Maßnahmen zu deren Abwehr. Dabei zeigen die Ausführungen des BGH, dass die abstrakte Abgrenzung dieses Verhältnisses weniger Schwierigkeiten bereitet als die Anwendung der hierbei festgestellten Grundsätze auf den konkret zu beurteilenden Sachverhalt. 1. Vor der Beantwortung der von der Rechts...mehr

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zfs 3/2017, Erweiterung der... / 2 Aus den Gründen:

[10] "… II. Diese Beurteilung hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Mit der vom BG gegebenen Begründung kann ein Anspruch des Kl. auf Rückzahlung des Kaufpreises (§ 437 Nr. 2, § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, § 346 Abs. 1 BGB), auf Erstattung der Kosten für den Austausch defekter Teile (§ 437 Nr. 2, § 347 Abs. 2 BGB bzw. § 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1, § 325 BGB) und...mehr

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FF 3/2017, Grundlagen und Grundfragen des Bürgerlichen Rechts

Klippel/Löhnig/Walter2016, 206 Seiten, 78 EUR, Gieseking Verlag Das Buch enthält die erweiterte und vertiefte Fassung von Vorträgen, gehalten auf einem Symposium Anfang Oktober 2016 in Regensburg aus Anlass des 80. Geburtstags von Dieter Schwab. Es handelt sich um neun – und das sei vorweggenommen, äußerst lesenswerte – Analysen von Grundlagen, Grundfragen und Grundbegriffen ...mehr

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Kapitel 9: Umsatzerlöse und... / a) Abgrenzung der Umsatzerlöse

Tz. 6 Umsatzerlöse sind Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten oder aus der Erbringung von Dienstleistungen (vgl. § 277 Abs. 1 HGB). Unter Produkte sind dabei Erzeugnisse und Waren zu subsumieren, d. h. es hat sich in diesem Zusammenhang um Erlöse aus der Verwertung von Umlaufvermögen zu handeln.[7] Bedingt durch die vorgeschriebenen GuV-Gli...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / a) Definfition von Umsatzerlösen

Tz. 335 § 277 Abs. 1 HGB definiert die Umsatzerlöse. Diese sind in § 275 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1 HGB erwähnt. Viel wesentlicher ist der Begriff zur Ermittlung der Größenklassen (vgl. § 267 HGB). Insbesondere wenn man bedenkt, dass kleine Kapitalgesellschaften nicht prüfungspflichtig sind (vgl. § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB) und auch ihre GuV nicht offenzulegen hab...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / dd) Haftungserklärung

Tz. 74 Entscheidend ist nicht die Verlustübernahme, sondern die Einstandspflicht für bislang begründete Verbindlichkeiten. Dadurch soll Art. 37 Abs. 3 der Bilanzrichtlinie 2013 (RL 2013/34/EU [131]) umgesetzt werden.[132] Die bisherige Regelung zur Verlustübernahme wurde bereits mit Blick auf europarechtliche Vorgaben für bedenklich gehalten.[133] Gleichwohl werden die Folgen...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / f) Auszug bei Vorlegung im Rechtsstreit

Tz. 128 § 259 HGB regelt das Verfahren bei der Vorlegung von Handelsbüchern im Rechtsstreit. Nur die auf den Streitpunkt bezüglichen Stellen, die vom Beweisführer bzw. im Fall der Beiziehung von Amts wegen (vgl. § 258 HGB) vom Gericht bezeichnet werden, sind unter Zuziehung der Parteien einzusehen. Und auch nur insoweit ist geeignetenfalls auch ein Auszug zu fertigen (Satz 1...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / dd) Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Tz. 486 Konstituierendes Moment einer Rückstellung ist die Unsicherheit, in Abgrenzung gegenüber einer Verbindlichkeit (Inanspruchnahme bzw. Höhe) sowie auch in Abgrenzung gegenüber einer Nichtbilanzierung. Im Kern besteht ein Spannungsverhältnis zwischen der subjektiven Beurteilung der Unsicherheit, eventuell aus bilanzpolitischen Gründen, und der erforderlichen Objektivier...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / dd) Indikatoren einer Wertminderung

Tz. 449 Die Anwendung der Indikatoren erfordert zunächst eine Betrachtung auf Ebene einzelner Vermögenswerte (IAS 36.66). I. d. R. ist jedoch – in isolierter Betrachtung – weder der Nutzungswert eines materiellen Vermögenswerts bestimmbar, noch notieren Nettoveräußerungspreise für immaterielle Vermögenswerte. Dies führt den Bilanzersteller zwangsweise an die Grenzen der Prak...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / bb) Entwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung bis zum AktG vom 6. September 1965

Tz. 76 Der durch die Notverordnung über Aktienrecht, Bankenaufsicht und eine Steueramnestie vom 19. September 1931[155] eingefügte § 260b HGB regelte vorübergehend einen weiteren Verweis auf die handelsrechtlichen GoB. Mit dem Aktiengesetz vom 30.1.1937 [156] ist diese Vorschrift reformuliert und in § 129 AktG überführt worden.mehr

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Autorenverzeichnis

Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos, Professorin für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere externes Rechnungswesen und Finanzierung, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Hochschule Worms Prof. Dr. Heribert M. Anzinger, Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht im Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung der Universität Ulm MMag. Marcus Bartl, Certified Valuation Anal...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / III. Das BilMoG 2009 und die weitere Entwicklung bis 2013

Tz. 22 Mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts – BilMoG ” von 2009[50] wurde das deutsche Bilanzrecht einer weiteren grundlegenden Modernisierung unterzogen. Bei dieser Reform ging es vor allem darum, den Unternehmen eine gleichwertige, aber einfachere und kostengünstigere Alternative zur Rechnungslegung nach IFRS zu eröffnen (HGB-Bilanz als Alternative zur IFRS-...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 9: Umsatzerlöse und... / b) Bewertung der Umsatzerlöse

Tz. 14 Von den Umsatzerlösen sind Erlösschmälerungen, die Umsatzsteuer und sonstige direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern abzuziehen (vgl. § 277 Abs. 1 HGB). Tz. 15 Unter Erlösschmälerungen fallen sämtliche Preisnachlässe, Rabatte und Boni sowie zurückgewährte Entgelte für Reklamationen jeglicher Art. Rückstellungen für Erlösschmälerungen sind ebenfalls gegen die Umsatzerl...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / cc) Betrachtungsobjekt und -zeitpunkt

Tz. 446 Der Durchführung des Wertminderungstests wird die Anlassfrage vorangestellt. Der Standard unterscheidet zwischen sogenannten qualifizierten und unqualifizierten Vermögenswerten, wobei qualifizierte Vermögenswerte keiner planmäßigen Abschreibung, jedoch zwangsweise einem jährlichen Wertminderungstest unterliegen (IAS 36.10). Zu den qualifizierten zählen u. a. immateri...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / a) Inventar, Inventur, Inventarpflicht, Eröffnungsinventar

Tz. 55 Zur Buchführungspflicht eines jeden Kaufmanns gehört die Inventarpflicht. Konsequent gilt die durch BilMoG eingeführte Befreiung des § 241a HGB für "kleine" Kaufleute auch hier. Inventar ist das genaue Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden mit Angabe ihrer Werte (Abs. 1). Das Gesetz spricht vom Anfangs- oder Eröffnungsinventar, das zu Beginn des Handelsg...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Tz. 549 Bereits im Juni 2005 hat das IASB den Entwurf eines Standards zur geplanten Überarbeitung von IAS 37 (exposure draft of proposed amendments to IAS 37 ) der Öffentlichkeit zur Kommentierung vorgestellt.[607] Der Entwurf ist das Ergebnis zweier Projekte des IASB: des Projekts zur kurzfristigen Konvergenz der IFRS mit den Regelungen des US-amerikanischen Standardsetters ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / ee) Methodische Vorgehensweise bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags

Tz. 454 Zur Durchführung des Wertminderungstests ist zum Bilanzstichtag bzw. Testzeitpunkt der erzielbare Betrag des Betrachtungsobjekts zu ermitteln. Dies erfolgt entweder auf Basis des Nutzungs- oder des Nettoveräußerungswerts. Der höhere Betrag stellt das mit dem Buchwert zu vergleichende Wertpotenzial des Betrachtungsobjekts dar. Nur wenn das Wertpotenzial dem Buchwert m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerung / Zusammenfassung

Begriff Erstreckt sich der steuerlich bedeutsame Sachverhalt über die Grenze, wird also das Gebiet zweier Staaten berührt, würde es zu einer doppelten Besteuerung derselben Einkünfte führen, wenn sich beide Staaten für steuerberechtigt erklären. Um grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen nicht zu behindern, haben die Staaten in internationalen Verträgen, den Doppelbesteu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 28 [Förderung der Altersteilzeit]

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 28 EStG sind bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern die Aufstockungsbeträge i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) [1] sowie die Beiträge und Aufwendungen i. S. v. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b und § 4 Abs. 2 AltTZG steuerfrei (Rz. 2 f.). Gleiches gilt für Zuschläge zur Aufstockung der Altersteilzeitbezüge bei anderen...mehr

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AGS 2/2017, Keine Terminsge... / 1 Sachverhalt

Der beigeordnete Anwalt hatte im einstweiligen Anordnungsverfahren an einem schriftlichen Vergleich mitgewirkt. Eine Besprechung mit dem Gegner hatte nicht stattgefunden. Aufgrund des schriftlichen Vergleichs hatte der Anwalt auch die Festsetzung einer 1,2-Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV beantragt. Dabei hat er sich auf die Entscheidung des BGH (Beschl. v...mehr

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zerb 2/2017, Deutsches Erbrecht-Symposium

Heidelberg 14. und 15. Oktober 2016 Auf Einladung der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) trafen sich auch im Jahr 2016 wieder rund 200 Erbrechtlerinnen und Erbrechtler in Heidelberg, um mehr über aktuelle Fragestellungen und Dauerbrenner aus der Praxis des im Erbrecht tätigen Rechtsanwalts zu erfahren. Bereits im Vorfeld überzeugte die Ausw...mehr

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AGS 2/2017, Anfall einer Ei... / 1 Sachverhalt

Die Rechtspflegerin beim AG bewilligte der Rechtssuchenden Beratungshilfe für die Angelegenheit "Urheberrechtsverletzung: Film." Mit Anwaltsschreiben war die Rechtssuchende wegen behaupteter Verbreitung eines Films von ihrem Internetanschluss in einer Tauschbörse (sogenanntes "Filesharing") zur Zahlung von Schadens- und Aufwendungsersatz i.H.v. insgesamt 815,00 EUR sowie zur...mehr

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FF 2/2017, Die Voraussetzun... / 4

Anmerkung Der Aufsatz beruht auf der überarbeiteten Fassung eines am 4.11.2016 in Kiel für die AG Familienrecht im DAV gehaltenen Vortrages des Verfassers. Der Autor ist Mitglied des 2. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Der Beitrag stellt die persönliche Meinung des Autors dar. Autor: Dr. Alexander Splitt , Richter am Oberlandesgericht,...mehr

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FF 2/2017, Ehewohnung währe... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten sind seit 1991 miteinander verheiratet. Im Jahr 1999 erwarb der Antragsteller (Ehemann) ein Hausanwesen zum Alleineigentum, welches er fortan gemeinsam mit der Antragsgegnerin (Ehefrau) und den drei Kindern als Familienheim nutzte. Nach der Trennung Anfang 2006 verließ der Ehemann das Familienheim und zog zunächst in ein der Ehefrau gehörendes und spät...mehr

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FF 2/2017, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht mit Staatsangehörigkeitsrecht

Bergmann/Ferid/Henrich (Hrsg.) 6. Auflage 1983 ff. (217. Lieferung, Juli 2016), ca. 17.000 Seiten, Loseblatt (22 Ordner), 657 EUR, Verlag für Standesamtswesen, ISSN 1618-3363 In der familiengerichtlichen Praxis nehmen seit Jahren die Verfahren zu, bei denen ein Beteiligter oder beide Beteiligte nicht die deutsche, sondern eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder au...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Untergemeinschaft: Beschlusskompetenz

Leitsatz Die Wohnungseigentümer können eine Untergemeinschaft mit eigener Beschlusskompetenz ausstatten. Überschreitet die Untergemeinschaft ihre Beschlusskompetenz, ist ein Beschluss nichtig. Normenkette WEG § 23 Abs. 1 Das Problem In einer Mehrhausanlage – es gibt ein Haus A und ein Haus B – kann nach der Gemeinschaftsordnung jede "Hausgemeinschaft" in allen "diese Gemeinsch...mehr

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zfs 2/2017, Beweislast des ... / 2 Aus den Gründen:

"Nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO darf das BG die Sache, soweit ihre weitere Verhandlung erforderlich ist, unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens zurückverweisen, soweit das Verfahren im ersten Rechtszug an einem wesentlichen Mangel leidet und aufgrund dieses Mangels eine umfangreiche oder aufwändige Beweisaufnahme notwendig ist. Das ist hier der Fall." 1. Ein wesentlicher...mehr

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zerb 2/2017, NomosKommentar Pflichtteilsrecht, Handkommentar

Barbara Dauner-Lieb/Herbert Grziwotz (Hrsg.) 2. Aufl. 2016, 834 Seiten, 108,– EUR ISBN: 978-3-8487-1031-7 Der erfolgreiche Kommentar zum Pflichtteilsrecht liegt nun in einer zweiten Auflage vor. Dabei hat der Umfang des Werks deutlich spürbar zugenommen (von ehemals 620 Seiten auf nunmehr 834 Seiten). Frau Hohmann-Dennhardt ist als Mit-Herausgeberin und Autorin ausgeschieden. Be...mehr

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FF 2/2017, Ehewohnung währe... / 2 Anmerkung

Mit der Entscheidung hat der BGH Rechtsprechung zur Hausratsverordnung in das Verfahren in Ehewohnungssachen nach den §§ 200 ff. FamFG transferiert und weitere Vorgaben für die Anwendung des § 1361b BGB gemacht. 1. Aus Gründen des Schutzes des räumlich gegenständlichen Bereichs der Ehe, der für Ehewohnungen materiell-rechtlich durch § 1361b BGB und verfahrensrechtlich durch d...mehr

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FF 2/2017, Tabellenbedarfs-, Kindergeldabzugs- und Unterhaltszahlbeträge ab 1.1.2017 für die Kinder der 1. bis 4. Altersstufe

Der monatliche Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gemäß § 1612a Abs. 1 BGB wurde durch die auf Grund des § 1612a Abs. 4 BGB (BGBl I 2015, 2018) erlassene Mindestunterhaltsverordnung vom 3. Dezember 2015 (BGBl I 2015, 2188) ab dem 1. Januar 2017 in der ersten Altersstufe auf 342 Euro, in der zweiten Altersstufe auf 393 Euro sowie in der dritten Altersstufe auf 460 Euro fe...mehr

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AGS 2/2017, Anfall einer Ei... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG statthaft, da das LG als Beschwerdegericht entschieden und die weitere Beschwerde zugelassen hat. Die weitere Beschwerde ist auch im Übrigen zulässig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt worden, § 56 Abs. 2 S. 1 i. V m. § 33 Abs. 6 S. 4, Abs. 3 S. 3 RVG. Sie ist aber unbegründet. Di...mehr

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zfs 2/2017, PoliScan Speed ... / 2 Aus den Gründen:

"Die Messung erfolgte mit einem Lasergerät der Firma Vitronic PoliScan Speed PS 629690 – 231291 239. Diese Messmethode hat unter anderem das OLG Karlsruhe mit Beschl. v. 24.10.2014 – 2 (7) SsBs 454 14 – als so genanntes standardisiertes Messverfahren bezeichnet. Es ergäbe sich jedenfalls dann kein Anhaltspunkt für eine Fehlmessung, wenn sich aus der Diskrepanz zwischen dem M...mehr

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AGS 2/2017, Umfang der zu z... / 2 Aus den Gründen

1. Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat der an sich nach § 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 8 S. 1 RVG zuständige Einzelrichter die Sache zur Entscheidung auf den Senat übertragen (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG). Ehrenamtliche Richter wirken nicht mit (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 3 RVG). 2. Die aufgrund eines Beschwerdewerts von mehr als 200,00 EUR nach § 1 ...mehr

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AGS 2/2017, Nichtigkeit bei... / 2 Aus den Gründen

Die Revision führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt (vgl. AnwBl 2015, 94): Der Vertrag v. 4./9.5.2012 sei wegen Verstoßes gegen § 43a Abs. 4 BRAO i.V.m. § 134 BGB nichtig, weil die Klägerin widerstreitende Interessen vertreten habe. Beide Vertragsparteien seien zwar übere...mehr

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AGS 2/2017, Aufrechnung mit... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten in der Hauptsache darüber, ob die Klägerin mit Rechtsanwaltsvergütungsforderungen gem. § 55 RVG, für deren Festsetzung der Beklagte nicht zuständig ist, gegen Umsatzsteuerforderungen des Beklagten aufrechnen durfte und ob in diesem Zusammenhang Säumniszuschläge entstanden sind. Die Klägerin hat gegen zahlreiche Forderungen wegen Umsatzsteuervorauszahl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Entschädigungen für ehrenamtliche Richtertätigkeit

Leitsatz 1. Eine Entschädigung für Verdienstausfall gemäß § 18 JVEG ist nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG steuerbar, wenn sie als Ersatz für entgangene Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit gezahlt wird. 2. Die Entschädigung für Zeitversäumnis nach § 16 JVEG ist nicht steuerbar. 3. Auf die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter findet die Steuer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten

Rz. 11 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Personen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, werden im Rahmen eines Dienstverhältnisses als ArbN oder im Rahmen eines sonstigen Dienstleistungsvertrags als Auftragnehmer tätig. Übungsleiter ist, wer Veranstaltungen leitet oder zB als Assistent mitleitet, in denen Menschen ihre Fähigkeite...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1 Allgemeines

Rz. 3 Im Hinblick auf Art. 104 Abs. 2 S. 1 GG ist die Anordnung des persönlichen Arrests dem Richter vorbehalten. Zuständig ist nach § 326 Abs. 1 S. 2 AO das Amtsgericht, in dessen Bezirk die zuständige Finanzbehörde[1] ihren Sitz hat oder in dessen Bezirk sich der Arrestschuldner befindet. Die Arrestanordnung setzt einen entsprechenden Antrag der Finanzbehörde [2] voraus.[3] ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eisgruber, Unternehmens-StRef 2001: Das Halbeink-Verfahren auf der Ebene der Kö, DStR 2000, 1493; Frotscher, Die kstliche Übergangsregelung nach dem StSenkG, BB 2000, 2280; Klapdor/Hild, Die Übergangsregelungen im neuen KSt-Recht, DStZ 2000, 737; Neu/Neumann/Neumayer, St-Optimierung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 7.4 Überdenkungsverfahren nach § 29 DVStB

Rz. 44 Gegen Entscheidungen des für die Steuerberaterprüfung zuständigen Prüfungsausschusses, der nach § 35 Abs. 1 S. 2 StBerG bei der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde zu bilden ist, ist ein Einspruch nach § 348 Nr. 4 AO nicht statthaft und daher unmittelbar Klage zu erheben.[1] Bei berufsbezogenen Prüfungen, wie der Steuerberaterprüfung, hat der Pr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Verfassungsrechtliche Aspekte

Rz. 4 Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist die vollziehende Gewalt – ausgeübt durch die Verwaltungsbehörden – an Gesetz und Recht gebunden. Diese Bindung wird durch die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gesichert, die den umfassenden effektiven Rechtsschutz gegenüber der öffentlichen Gewalt durch unabhängige Richter gewährleistet. Die grundgesetzliche Rechtsschutzgarantie eröf...mehr

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Ausschluss vom Stimmrecht

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer ist entsprechend § 25 Abs. 5 Alt. 1 WEG bei der Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft mit einer rechtsfähigen (Personen-)Gesellschaft jedenfalls dann nicht stimmberechtigt, wenn er an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt und deren Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter ist. Normenkette WEG § 25 Abs. 5 Alt. 1 Das Problem In ...mehr

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Durch unlautere Mittel erwirkter bestandskräftiger Steuerbescheid kann noch geändert werden

Leitsatz Das Finanzgericht Baden-Württemberg befasste sich mit dem Fall eines deutschen Richters, der seine Einkünfte aus einer EULEX-Mission im Kosovo unvollständig gegenüber dem deutschen Finanzamt erklärt hatte. Nach Gerichtsmeinung konnten die bestandskräftigen Steuerbescheide geändert und die Einkünfte nacherfasst werden, weil der Richter die Bescheide durch unlautere M...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 2. Plädoyer für den aktiven Richter

Rz. 86 In Ansehung der soeben dargestellten Situation ist es zunächst von großer Bedeutung, dass der Richter schon im Anhörungstermin dem Verpflichteten klarmacht, dass er notfalls "durchziehen" wird; schon dies wirkt nach unserer Erfahrung sowohl spezial- als auch generalpräventiv. Sollte eine Vollstreckung durch unmittelbaren Zwang unumgänglich sein, so sollte der Richter i...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / VII. Abschließende Vertiefung: Plädoyer für den aktiven Richter

Rz. 75 Die Vollstreckung kindschaftsrechtlicher Entscheidungen ist ein Minenfeld, in dem sich viele mit Unbehagen und manche mit Scheuklappen bewegen. Es soll daher – diesen Abschnitt abschließend – versucht werden, ausgehend von einer Betrachtung der Situation der an einer Herausgabevollstreckung Beteiligten und ihrer Interaktionen praktikable Handlungsmöglichkeiten aufzuze...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 9. Exkurs: Tod des Richters

Rz. 24 Der Tod eines Richters ist nicht ausdrücklich in der ZPO geregelt. Allerdings ergibt sich aus § 309 ZPO, dass ein Urteil nur von dem Richter gefällt werden kann, welcher der dem Urteil zugrunde liegenden Verhandlung auch beigewohnt hat. Dies bedeutet, dass bei Tod des Richters vor der Urteilsverkündung das Verfahren noch nicht durch Urteil beendet werden kann. Ein Urt...mehr

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§ 14 Gesetzestexte / I. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.11.1950 (SEV Nr. 5) (Europäische Menschenrechtskonvention – EMRK)

Rz. 9 (BGBl 1952 II S. 685)[31] In Erwägung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 verkündet wurde; in der Erwägung, dass diese Erklärung bezweckt, die universelle und wirksame Anerkennung und Einhaltung der darin erklärten Rechte zu gewährleisten; in der Erwägung, dass das Ziel des Europarats die...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / VI. Die Änderungen des HKÜ durch die Brüssel IIa-VO

Rz. 150 Die Brüssel IIa-VO modifiziert – menschenrechtskonform[484] – das HKÜ-Verfahren im Verhältnis der Verordnungsmitgliedstaaten[485] zueinander (siehe Wortlaut von Art. 10, 11 Abs. 1 Brüssel IIa-VO) bedeutsam.[486] Zwar bleibt ausweislich Art. 11 Abs. 1 Brüssel IIa-VO die Rechtsgrundlage für die Rückführung des Kindes Art. 12 Abs. 1 HKÜ. Die Verordnung ergänzt und verst...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / 3. Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 17 Die funktionelle Zuständigkeit beurteilt sich danach, ob eine letztwillige Verfügung vorliegt oder deren Existenz behauptet wird.[31] Der Rechtspfleger ist zur Entscheidung bei gesetzlicher Erbfolge berufen, während dem Richter die Prüfung bei letztwilligen Verfügungen obliegt, §§ 3 Nr. 2c, 16 Abs. 1 Nr. 6 RPflG. Nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 RPflG entscheidet der Richter au...mehr