Heidelberg 14. und 15. Oktober 2016

Auf Einladung der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) trafen sich auch im Jahr 2016 wieder rund 200 Erbrechtlerinnen und Erbrechtler in Heidelberg, um mehr über aktuelle Fragestellungen und Dauerbrenner aus der Praxis des im Erbrecht tätigen Rechtsanwalts zu erfahren. Bereits im Vorfeld überzeugte die Auswahl und Bandbreite sowohl der Dozenten als auch der Themenbereiche, die von Aktuellem zur Erbschaftsteuer über Schnittpunkte von Sozial- und Erbrecht bis hin zu dem Thema "Erbschleicherei" reichten.

Vor Einstieg in den fachlichen Teil der Veranstaltung erinnerte Michael Rudolf, Vorstand der DVEV, an den im letzten Jahr verstorbenen und sehr geschätzten Prof. Dr. Jörg Mayer, der 2015 kurze Zeit nach seinem Vortrag auf dem 18. Erbrecht-Symposium überraschend verstorben ist.

Auch in diesem Jahr startete der fachliche Teil wiederum mit einem Überblick zum aktuellen Erbschaftsteuerrecht. Dr. Marc Jülicher führte hierbei unter ständigem Blick auf den aktuellen Stand der just am 14.10.2016 stattfindenden Beratung des Bundesrates über das "Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG (ErbStRG)" durch die geplanten und sodann beschlossenen Änderungen des Erbschaftsteuerrechts. Hierbei stellte er zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 vor und ging auf die aufgrund dieser Entscheidung geplante Neuregelung der §§ 13 a, b ErbStG sowie die Regelungen der neu eingeführten §§ 13 c, § 28 Abs. 2 und § 28 a ErbStG ein. Ein auf diesem Vortrag basierender Aufsatz ist in ZErb 2017, 5 zu finden.

Anschließend führte Herr Stefan Stade in das Erb- und Pflichtteilsrecht in Frankreich ein und übermittelte in verständlicher Art und Weise einen Überblick über die Unterschiede und auch Gemeinsamkeiten des deutschen und des französischen Erbrechtes. Auch wenn es nach Eintritt der EU-ErbVO ab dem 17.8.2015 grundsätzlich nicht mehr zu einer Nachlassspaltung kommt, kann es aufgrund Rechtswahl oder letztem Wohnsitz in Frankreich zu einer Anwendung des französischen Erbrechtes kommen. Auch wenn sich das deutsche und das französische Erbrecht in vielerlei Hinsicht ähneln, unterscheiden sie sich auch in wesentlichen Punkten. So kennt das französische Erbrecht beispielsweise im Gegensatz zum deutschen Erbrecht kein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten. Ein aufgrund des Haager Übereinkommens in Deutschland zwischen Ehegatten gefertigtes Testament wird in Frankreich zwar als formgültig angesehen – aus französischer Sicht handelt es sich jedoch um zwei Einzeltestamente, die einseitig widerrufbar sind und insoweit keine Bindungswirkung entfalten können.

Vor der Mittagspause führte sodann Herr Otto Kühne in die "Gestaltung von Testamenten mit internationalem Bezug" ein. Aufgrund der sich im Laufe der Jahre immer weiter entwickelnden Internationalität ist es keine Seltenheit mehr, dass ein in Deutschland lebender ausländischer Staatsangehöriger ein Testament errichten möchte. Herr Otto Kühne führt anhand verschiedener Beispiele durch die durch den zur Erstellung einer letztwilligen Verfügung mit Auslandsbezug hinzugezogen Rechtsanwalt zu durchlaufenden Schritte und gab eine Art "Checkliste" der zu klärenden Fragestellungen an die Hand. Hierbei zeigte er auf, dass durch die zum 17.8.2015 in Kraft getretene EU-ErbVO zwar dem Grunde nach die Nachlassspaltung ausgeschlossen werden kann. Die EU-ErbVO schützt jedoch nicht vor einer genauen Prüfung des einschlägigen Rechts.

Nach der Mittagspause ging es sodann spannend weiter: Frau Dr. Doering-Striening nahm mit ihrem Vortrag zum Thema "Neues aus dem Sozialrecht für Erbrechtler/Erbrechtlerinnen oder: Asche zu Diamanten" den anwesenden Erbrechtlern die Angst vor dem Thema Sozialrecht. Dies gelang ihr aufgrund ihres leicht verständlichen, lockeren aber auch einprägsamen Vortragsstils mit Leichtigkeit. Anhand von Beispielsfällen, die jedem Erbrechtler in verschiedensten Kostellationen und verschiedensten Gesichtspunkten schon einmal begegnet sind, erläuterte sie beispielsweise die Möglichkeiten der Testamentsgestaltung und der Gestaltung von Übergabeverträgen mit Blick auf einen etwaigen Sozialhilferegress. Aufgrund dessen nachdem sie an das Auditorium ein von ihr selbst entworfenes "Sozialhilfedreieck" überreichte, mit dem sie die rechtlichen Beziehungen zwischen Verpflichtetem, Bedürftigem und Sozialamt sowie dem Heim darstellt und stichpunktartig erläutert, konnte Frau Dr. Doering-Striening allen Anwesenden das Sozialrecht verständlich machen.

Im Anschluss daran widmete sich Herr Professor Dr. Ludwig Kroiß, Vizepräsident des LG Traunstein einem Thema, das in der Erbrechtspraxis in verschiedenster Form auftaucht: dem Thema "leistungsloser Erwerb im Erbrecht" oder auch simpel Erbschleicherei. Vielfach geht im Alltag der erbrechtlichen Beratung unter, dass der Erbe einen Vermögenszuwachs erhält oder erhalten will, für den er keine eigene Tätigkeit entfaltet ha...

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