Fachbeiträge & Kommentare zu Reverse-Charge-Verfahren

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.3 Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für sich betrachtet wäre die Nachricht von der grundsätzlichen Verlagerung des Leistungsorts von B2B-Umsätzen ins Bestimmungsland eine schlechte für die Dienstleister, da bei Erbringung von Umsätzen an andere Unternehmer im EU-Ausland ebendort eine (de facto teure) Registrierung erforderlich würde. Letztere wird aber durch eine flankierende A... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9 Steuerschuldner (§ 13a und b dUStG)

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist Steuerschuldner bei Lieferungen und sonstigen Leistungen das leistende Steuersubjekt. Bei unentgeltlichen Lieferungen und Leistungen wird die Umsatzsteuer ebenfalls vom tatsächlichen Leistungserbringer geschuldet. Die Steuerschuldnerschaft bei Einfuhrlieferungen liegt gemäß den umsatzsteuerlichen Bestimmungen grundsätzlich b... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.6.1 Bauleistungen

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Anwendungsbereich des inländischen Reverse-Charge-Verfahrens wurde am 01.03.2021 auf Bauleistungen ("construction services") erweitert und umfasst bspw.: Errichtung, Umbau, Reparatur, Erweiterung oder Abriss von Gebäuden, Bauwerken oder Anlagen ("works"), die Teil des Grundstücks sind oder werden sollen, Leistungen, die integraler Bestandte... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.3 Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge) bei inländischen Leistungen (§§ 92a–92g MWStG)

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Folgende Leistungen unterliegen einem besonderen, "Regime der Verlagerung der Steuerschuld" genannten Reverse Charge, sofern sowohl Leistungsempfänger als auch Leistender im Inland registrierte Steuerzahler sind: Lieferungen von unverarbeitetem Gold mit einem Feingoldgehalt von mehr als 333 Tausendstel, Lieferung von bestimmten Gebrauchtmater... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem belgischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Belgien steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Belgien ansässigen Steuerpflichtigen erbringt. Dies gilt auch, wenn der Leistungsempfänger zwar nicht in Belgi... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem finnischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Finnland steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Finnland ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 9 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung greift nicht ... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem estnischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Estland steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Estland ansässigen Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Estland hat eine Steuerschuldn... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem schwedischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Kapitel 1 Mehrwertsteuergesetz): In Schweden steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Schweden erfassten Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 36 Stand: 6. A. – ... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem norwegischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: Bestimmte in Norwegen steuerbare Dienstleistungen ("remote services"), die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Norwegen erfassten Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Norwegen hat w... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem portugiesischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Portugal steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Portugal ansässigen Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Portugal hat weiterhin ... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem maltesischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Teil IV Art. 20 Mehrwertsteuergesetz): In Malta steuerbare Dienstleistungen oder Lieferungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen maltesischen Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06... mehr

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Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem luxemburgischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Art. 61 Mehrwertsteuergesetz): in Luxemburg steuerbare Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Luxemburg ansässigen Steuerpflichtigen erbringt, allerdings nur bezogen auf die Gr... mehr

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Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem irischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Irland steuerbare Dienstleistungen oder Lieferungen mit Montage, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Irland ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 10 und 12 Mehrwertsteuergesetz), In Irland st... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem litauischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Litauen steuerbare Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Litauen ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 95 Mehrwertsteuergesetz) In Litauen steuerbare Lieferungen von Strom,... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.6.2 Pflichten der beteiligten Parteien

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der liefernde bzw. leistende Unternehmer muss prüfen und nachweisen können, dass die Voraussetzungen für das inländische Reverse-Charge-Verfahren erfüllt sind. Insbesondere muss er prüfen, ob der Empfänger ein Endkunde ist. Er muss in seiner Rechnung auf das Revere-Charge-Verfahren hinweisen und darf keine britische Umsatzsteuer ausweisen. Er... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem griechischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Griechenland steuerbare Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Griechenland ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 35 Mehrwertsteuergesetz), außer wenn ein Fiskalvertreter ... mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem bulgarischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Art. 82 Mehrwertsteuergesetz): In Bulgarien steuerbare Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Bulgarien mehrwertsteuerlich registrierten Steuerpflichtigen erbringt. In Bulgarien ste... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem zyprischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Zypern steuerbare Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Zypern ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 11 Mehrwertsteuergesetz) In Zypern steuerbare Lieferungen von Gas oder E... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem dänischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Art. 46 Mehrwertsteuergesetz): In Dänemark steuerbare Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Dänemark erfassten Steuerpflichtigen erbringt. In Dänemark steuerbare Werk- oder Montagelie... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem lettischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Lettland steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Lettland ansässigen Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Lettland hat eine Steuerschu... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem niederländischen Umsatzsteuerrecht findet die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. auf folgende Umsätze Anwendung: In den Niederlanden steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in den Niederlanden ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 12 Mehrwertsteuergesetz). ... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem spanischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Art. 84 Mehrwertsteuergesetz): In Spanien steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Spanien ansässigen Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 0... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem italienischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Art. 17 Erlass 633/1972): Lieferungen und sonstige Leistungen, die eine nicht ansässige Person an eine in Italien ansässige steuerpflichtige Person ausführt. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Italien hat eine Steue... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Vorsteuerabzug im Rahmen der auf den Leistungsempfänger übergegangenen Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 115 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Anstelle des Abzugsverfahrens (§§ 51–58 UStDV) wurde zum 01.01.2002 das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) eingeführt, wonach die Steuerschuld in bestimmten Fällen (z. B. bei Werkleistungen und sonstigen Leistungen ausländischer Unternehmer) auf den Leistungsempfänger übergeht, vorausgesetzt, dieser ist ein Unternehmer oder eine juristisc... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14 Ausnahmen vom Wechsel der Steuerschuldnerschaft (§ 13b Abs. 6 UStG)

Rz. 110 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist bei bestimmten Beförderungsleistungen nach § 13b Abs. 6 UStG ausgeschlossen: In den Fällen der Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 UStG bedarf es keiner Steuerschuld des Leistungsempfängers, weil durch die Erhebung der Steuer an den Außengrenzen zum Drittland durch die Zollverwa... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem polnischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Polen steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Polen ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 17 Mehrwertsteuergesetz) In Polen steuerbare Lieferungen ... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem französischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Frankreich ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 283, 2 CGI), Lieferungen und bestimmte (z. B. u. a. grundstücksbezogene) Leistungen an... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.9 Erstellung von Eigenbelegen für Umsätze mit Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wenn ein in Italien ansässiger umsatzsteuerlicher Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung von einer nicht ansässigen Person empfängt, die unter die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers fällt, muss der italienische Unternehmer einen umsatzsteuerlichen Eigenbeleg generieren. Dieser Eigenbeleg muss alle Pflichtangaben nach dem... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10 Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der BFH hat mit Urteil vom 22.08.2013, Az: V R 37/10, BStBl II 2014, 128, die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 S. 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG ausgelegt. Nach seiner Entscheidung sind die Regelungen einschränkend dahingehend auszulegen, dass es für die Entstehung der Steuerschuld... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.4 In Teilbereichen weiter "Insellösungen" und Regelungsvielfalt

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach Art. 196 MwStSystRL greift die o. g. Reverse-Charge-Regelung beim unternehmerischen Leistungsempfänger grundsätzlich, wenn dieser in diesem EU-Mitgliedstaat steuerlich erfasst ist. Das Reverse-Charge-Verfahren greift jedoch in den anderen EU-Mitgliedstaaten nur zwingend bei solchen Dienstleistungen, die in Art. 44 der MwStSystRL n. F. ge... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem rumänischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Rumänien steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Rumänien ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 326 Steuergesetz). Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 06/20... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.22 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und allgemeines Besteuerungsverfahren

Rz. 143 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 USt-Voranmeldungen (§ 18 Abs. 1 und 2 UStG) und eine Steuererklärung für das Kj. (§ 18 Abs. 3 und 4 UStG) haben auch die Unternehmer und juristischen Personen des öffentlichen Rechts abzugeben, soweit sie als Leistungsempfänger ausschließlich eine Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG zu entrichten haben (§ 18 Abs. 4a S. 1 UStG). Voranmeldungen sind... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 13b UStG trat zum 01.01.2002 die Nachfolge des bisherigen Abzugsverfahrens (§ 18 Abs. 8 UStG i. V. m. §§ 51ff. UStDV 1999) an. Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das StÄndG 2003 (BStBl I 2003, 710) hat seit 01.01.2004 die Ausnahmen vom Wechsel der Steuerschuld auf grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Luftfahrzeugen ausgedehnt. Rz. 4 Sta... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.2 Waren befinden sich außerhalb des Vereinigten Königreichs

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf Großbritannien. Befinden sich die Waren im Zeitpunkt des Verkaufs außerhalb des Vereinigten Königreichs, greifen Sonderregelungen zur Beteiligung von Online-Marktplätzen und zu Einfuhren bis zu 135 GBP ineinander. Der Ort der Lieferung liegt außerhalb des Vereinigten Königreichs, wenn ein Un... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.4.2 Abgrenzung zwischen grundstücksbezogenen Werkleistungen und Werklieferungen

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Werden bewegliche Gegenstände derart installiert oder montiert, dass sie Teil eines Grundstücks oder Gebäudes im Vereinigten Königreich werden, kommt sowohl eine grundstücksbezogene Werkleistung als auch eine Werklieferung in Betracht, vgl. Rz. 22. In beiden Fällen ist der Ort der Leistung bzw. Lieferung im Vereinigten Königreich. Die Untersc... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach portugiesischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Portugal unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Portugal umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Portugal ste... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2.3.8 Rabattgewährung in Reverse-Charge-Fällen

Rz. 93 Stand: 06/03 – 07/2025 Angesichts der ständigen Ausweitung des Anwendungsbereiches des § 13b UStG, stellt sich auch die Frage, wie sich eine Umkehr der Steuerschuld auf die Rabattgewährung in mehrgliedrigen Vertriebsketten mit der Umkehr der Steuerschuld auswirkt. Problematisch ist insofern, dass der gutscheinausstellende Hersteller bei Umkehr der Steuerschuldnerschaft... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In Portugal kommen die weitreichenden Straf- und Bußgeldvorschriften der Allgemeinen ­Vorschriften für Steuerrechtsverstöße (Regime Geral das Infracções Tributárias – RGIT) zur Anwendung. Verspätete Abgabe von Erklärungen oder verspätete Zahlung Es gelten u. a. folgende Strafen (vgl. Art. 26, 116, 118, 119 RGIT): Nichtabgabe oder verspätete Abga... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14.1 Sondervorschriften für Bauleistungen (§ 48, § 49, § 92a MWStG)

Rz. 127 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für Bau- und Montagearbeiten, die sich auf Bauänderungen von bereits fertigen Wohnungen, Wohnungshäusern und Familienhäusern beziehen, sowie für Reparaturen solcher Bauten ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (von 12 %) anzuwenden. Rz. 128 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Dem ermäßigten Steuersatz unterliegt weiterhin die Ausführung von Bau- und Mon... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2 Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge) bei grenzüberschreitenden Leistungen (§ 108 MWStG)

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Abweichend von den oben beschriebenen Grundsätzen geht unter bestimmten Bedingungen bei allen B2B-Dienstleistungen (vgl. Rz. 45) sowie bei Lieferungen von Gas-, Strom-, Wärme- oder Kälte mittels Leitungsnetz an Händler die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge). Zum Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) kommt es de... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13.1 Erklärungspflichten (§§ 16ff. dUStG)

Rz. 131 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die im Inland ansässigen registrierten Steuerpflichtigen sind verpflichtet, für jeden Veranlagungszeitraum eine Erklärung bis zum 25. des folgenden Kalendermonats an das FA abzugeben. Als Veranlagungszeitraum gilt grundsätzlich ein Kalendermonat. Der registrierte Steuerpflichtige kann für einen Besteuerungszeitraum von einem Kalenderquartal ... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das nationale Umsatzsteuerrecht stand in der Vergangenheit hinsichtlich des Leistungsortes von Strom und Gas nicht im Einklang mit EU-Recht. Zu den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben vgl. auch Rz. 22 ff. Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für Lieferungen bis zum 31.12.2004 ging das BMF davon aus, dass es sich bei der Lieferung von Gas um eine beweg... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Vorsteuerabzug (§§ 15ff. dUStG)

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Steuerpflichtige darf bei der Berechnung seiner Steuerpflicht die Mehrwertsteuer abziehen, die er bei Anschaffung der Ware bzw. Dienstleistung von einem anderen Steuerpflichtigen, bei Einfuhr der Ware sowie als Empfänger der Ware bzw. Dienstleistung zu bezahlen hat oder bezahlt hat (nachstehend Vorsteuer), unter der Voraussetzung, dass er... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2 Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge) (§ 19 Abs. 1 ff. öUStG; § 13b dUStG)

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Abweichend von obigen Grundsätzen sieht das UStG in bestimmten Fällen einen Übergang der Steuerschuld vom Leistenden auf den Leistungsempfänger vor, wenn dieser Unternehmer gem. § 2 UStG (vgl. Rz. 3) bzw. Unternehmer i. S. d. Definition für Zwecke der Bestimmung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen (vgl. Rz. 32) oder eine juristische Pe... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Forster, Qualifikation von Bauträgern als Bauleister i. S. v. § 13b Abs. 5 S. 2 UStG, DStR 2011, 351. Gerhards, Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) bei Bauleistungen im Lichte von Rechtsprechung und aktueller Gesetzgebung, DStZ 2014, 708. Hummels/Krumbholz, Die umsatzsteuerliche Behandlung von Transaktionsentgelten und Handlingfees im Strom- und Gash... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Rz. 94 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die für Leistungen an einen Steuerzahler in Tschechien in Rechnung gestellten Mehrwertsteuerbeträge und die Mehrwertsteuer, die mit i. g. Warenerwerben, Warenimporten oder dem Reverse Charge Verfahren unterliegenden Leistungen zusammenhängt, werden i. R. d. Mehrwertsteuererklärung von der eigenen Steuerschuld des Steuerzahlers abgezogen bzw. ... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.1 Statt eines Auffangtatbestands nunmehr zwei Auffangtatbestände

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bis zum 31.12.2009 kennt das Recht neben den besonderen Ortbestimmungen einen Auffangtatbestand, der immer dann zur Anwendung kommt, wenn keine der besonderen Vorschriften greift. Gem. § 3a Abs. 1 UStG a. F. ist der Leistungsort dann dort, wo der (leistende) Unternehmer sein Unternehmen betreibt, oder an der Betriebsstätte, von der die Leistu... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.3.5 Kein Reihengeschäft bei Lieferungen ohne jede Warenbewegung

Rz. 129 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Liefergeschäfte, die von mehreren Unternehmern über denselben Gegenstand abgeschlossen werden und bei denen keine Beförderung oder Versendung stattfindet (z. B. Grundstückslieferungen oder Lieferungen, bei denen die Verfügungsmacht durch Vereinbarung eines Besitzkonstituts oder durch Abtretung des Herausgabeanspruchs verschafft wird), können... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.1.1 Im Vereinigten Königreich ansässige Personen

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für im Vereinigten Königreich ansässige Personen besteht insbesondere eine Pflicht zur Registrierung zur Umsatzsteuer, wenn deren steuerbare Umsätze den Registrierungsgrenzwert überschreiten oder eine Überschreitung des Registrierungsgrenzwertes innerhalb der nächsten 30 Tage erwartet wird, vgl. VATA 1994, Schedule 1, Paragraph 1. Der Registrier... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2 Freiwillige Registrierung

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wenn kein Grund zur Registrierung zur Umsatzsteuer besteht, kann sich eine Person in bestimmten Fällen freiwillig zur Umsatzsteuer registrieren. Ein Recht zur freiwilligen Registrierung besteht bspw., wenn bestimmte Registrierungsgrenzwerte noch nicht überschritten wurden oder eine nicht im Vereinigten Königreich ansässige Person Vorsteuer gelt... mehr