Im Regelfall wurden viele Erlöskonten bereits im Zuge der Abstimmung von Bestands- und Umsatzkonten mit abgestimmt. Hierbei korrigierte Fehler haben auch gleich die entsprechenden Erlöskonten berichtigt. Daher ist die nachfolgende Überprüfung der Erlöskonten auf die verbleibenden Buchungen zu begrenzen und somit – i. d. R. – etwas einfacher.

 
Arbeitsschritte erledigt
Sind alle ausgestellten Rechnungen und Gutschriften des Geschäftsjahres, ggf. in Fremdprogrammen erstellt, als Erlösbuchung erfasst worden?  
Sind alle ausgewiesenen Umsatzerlöse auch korrekt? Ist die jeweilige vertraglich geschuldete Leistung erbracht worden (Vollzug des Gefahrenübergangs bei Lieferungen oder Abnahme bei Werkverträgen)?  
Ist die jeweilige vertraglich geschuldete Leistung noch nicht erbracht worden, sind entsprechende (Teil-) Zahlungen von Kunden als erhaltene Anzahlungen auf speziellen Konten auszuweisen. Prüfen Sie, ob Anzahlungen vorliegen und korrekt verbucht wurden.  
Achten Sie darauf, dass die Erlöse nach umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten auf getrennten (Automatik-) Konten korrekt erfasst sind. Sofern die Umsatzerlöse auf einzelnen (Unter-) Konten nach verschiedenen Warengruppen oder Dienstleistungen verbucht wurden, kann zum Jahresende in Erwägung gezogen werden, diese Aufgliederung wieder aufzulösen, damit Außenstehende (Banken, Wettbewerber, Lieferanten etc.) nicht eine ungewollte Transparenz erhalten.  
Sind Vorgänge auf steuerfreien Erlöskonten tatsächlich steuerfrei oder liegen ggf. Fehlbuchungen vor?  
Wurden Reverse-Charge-Umsätze (Leistungsempfänger schuldet Umsatzsteuer) erzielt, beispielsweise bei der Lieferung von Mobilfunkgeräten oder Tablet-PCs, sollte geprüft werden, ob die Buchungen auf den entsprechenden Automatikkonten oder mit den korrekten Buchungsschlüsseln gebucht wurden?  
Klären Sie die Ursachen für ungewöhnlich hohe Sollbuchungen auf Erlöskonten und auffällige Bank- und Forderungsumsätze in gleicher Höhe ab.  
Buchen Sie auch Bagatellerlöse, wie etwa "Erlöse Leergut", "Erlöse Abfallverwertung" und "Provisionserlöse", auf "Umsatzerlöse" um, wenn es nicht Ihr wesentliches Geschäft ist.  
Bereiten Sie für den Abschluss zu den Auslandsumsätzen die Ausfuhrbescheinigungen und zu den EU-Umsätzen ordnungsmäßige Rechnungen und Versandnachweise oder Gelangensbestätigungen vor. Die entsprechenden Erlöskonten sind ebenso auf "Ausreißer" zu prüfen.  
Wurde im Abschlussjahr Anlagevermögen bar oder unbar veräußert, sind die entsprechenden Erlöse auf speziellen Erlöskonten ggf. unterschieden nach Buchgewinn oder -verlust auszuweisen. Prüfen Sie, wenn vorhanden, ob dies korrekt gebucht wurde.  

Tab. 1: Arbeitsschritte beim Abstimmen der Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge

 
Praxis-Beispiel

Kontrolle bei steuerfreien Lieferungen

Auf der Rechnung an einen italienischen Selbstabholer und Einmalkunden fehlen sowohl die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden als auch eine Gelangensbestätigung, die für die Umsatzsteuer den Nachweis liefern kann, dass die Ware nach Italien befördert wurde.

Die an sich steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung über 2.000 EUR ist aufgrund der Nichterfüllung der umsatzsteuerlichen Voraussetzungen auf das Konto "Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EU-Lieferungen" umzubuchen.

 
So buchen Sie richtig

Buchung im Inland steuerpflichtiger EU-Lieferungen

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
8125/4125 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen 2.000,00 8315/4315 Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EU-Lieferungen 19 % 1.680,67
      1778/3808 Umsatzsteuer EU-Lieferungen 19 % 319,33

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