Fachbeiträge & Kommentare zu Reverse-Charge-Verfahren

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Veranstaltungsleistungen in... / Zusammenfassung

Die Umsatzsteuerbesteuerung von Seminaren und Veranstaltungen berührt (mindestens als Leistungsempfänger) nahezu jedes Unternehmen. Aus umsatzsteuerrechtlicher Perspektive ist dabei vor allem die Bestimmung des Leistungsorts von Bedeutung, die in den letzten Jahren einem erheblichen Wandel in der Rechtsprechung, der Gesetzgebung sowie in der Folge der Verwaltungsauffassung u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkleistung/Werklieferung / 2.2 Definition Werklieferung

Nach der gesetzlichen Definition des § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG liegt eine Werklieferung vor, wenn der Unternehmer die Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstands übernommen hat und er hierbei Stoffe verwendet, die er selbst beschafft hat und es sich bei diesen Stoffen nicht nur um Zutaten oder sonstige Nebensachen handelt. Es ist dabei unerheblich, ob der leistende Unterneh...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 4.3 Lösung

A ist Unternehmer, da er im Rahmen seines Architekturbüros selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist.[1] Soweit er das Haus für seine privaten Wohnzwecke nutzt, ist er nicht unternehmerisch tätig. Generell kann er Gegenstände, die er sowohl für unternehmerische als auch für unternehmensfremde (private) Zwecke verwenden möchte, insgesamt seinem Unte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reiseleistungen nach § 25 U... / bb) Zweck der Regelung

Zum Zweck der Sonderregelung für Reiseleistungen liegt umfangreiche Rechtsprechung des EuGH vor.[17] Die Sonderregelung soll in erster Linie Schwierigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer abhelfen, die sich aus der Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Mehrwertsteuersystems auf Reiseleistungen ergäben. Dies bezieht sich auf Probleme, die sich aus den Vorschriften über den Leist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückgängigmachung, Rückgabe... / 8.3 Lösung

Sowohl I als auch P sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, die Leistungen im Rahmen ihres Unternehmens ausführen. I wird schon mit Vorbereitungshandlungen unternehmerisch tätig, soweit sie ernsthafte Umsatzerzielungsabsicht [1] hat. Fraglich ist, ob I Leistungen an ihre Fans ausführt und selbst von dem Plattformbetreiber P eine Dienstleistung erhält oder ob I ihre Leistungen ...mehr

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Werkleistung/Werklieferung / 1 Allgemeines

Das Umsatzsteuergesetz kennt nur Lieferungen und sonstige Leistungen als steuerbare Leistungen i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Einheitliche Leistungen, die sowohl Elemente von Lieferungen als auch von sonstigen Leistungen enthalten, müssen für die korrekte umsatzsteuerliche Erfassung entweder den Lieferungen oder den sonstigen Leistungen zugeordnet werden. Auswirkungen ergeb...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 1 Problematik

Bezieht der Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung für sein Unternehmen[1], kann er – soweit eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt – für diesen Leistungsbezug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG den ihm berechneten Umsatzsteuerbetrag als Vorsteuer abziehen. Wichtig Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Rechnung nicht in allen Fällen Eine ordnungsgemäße Rechnung ist nach a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.11 Rechnungserteilung mit gesondert ausgewiesener USt

Rz. 62 Die leistenden Unternehmer (Leistungserbringer) sind zur Rechnungserteilung berechtigt und in bestimmten Fällen hierzu verpflichtet. Eine Verpflichtung zur Rechnungserteilung ist z. B. bei steuerpflichtigen Werklieferungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, bei Leistungen an andere Unternehmer für deren Unternehmen oder bei Leistungen an jurist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.12 Änderung der Bemessungsgrundlage

Rz. 65 Hat der Unternehmer vor dem 1.7.2020 einen Umsatz zu den alten Steuersätzen von 19 % bzw. 7 % ausgeführt und tritt im zweiten Halbjahr 2020 eine Entgeltminderung ein (z. B. durch Zahlungsabzüge, Skontoabzug, Rabatt, Preisnachlass), hat der Leistungserbringer die USt nach § 17 Abs. 1 S. 1 UStG zu berichtigen. In Reverse Charge-Fällen (§ 13b UStG) hat der Leistungsempfä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.7 Eintragungen in die USt-Vordrucke

Rz. 51 Die Senkung der USt-Sätze im zweiten Halbjahr 2020 kam auch für die Verwaltung überraschend. Deshalb sahen weder die Formulare für die USt-Voranmeldung 2020 (Vordruckmuster USt 1 A) noch für die USt-Jahreserklärung 2020 (Vordruckmuster USt 2 A) besondere Zeilen und Kennzahlen für Umsätze zu den abgesenkten Steuersätzen von 16 % bzw. 5 % vor. In den elektronisch abzuge...mehr

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Photovoltaikanlagen und Ums... / 2.3 Lösung

T ist Unternehmer, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist[1]; zu dem Rahmen ihrer unternehmerischen Betätigung gehört die Tischlerei sowie – wenn sie die Photovoltaikanlage selbst als Einzelunternehmerin betreibt – die gewerbliche Tätigkeit des Stromhandels; es liegt in diesem Fall ein einheitliches Unternehmen[2] vor. Da sie mit ihrer T...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 127. Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 – StÄndG 2001) v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794

Rn. 147 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Das Gesetz dient iw der redaktionellen inhaltlichen Bereinigung, der Beseitigung nicht praktikabler Vorschriften sowie einer Anpassung an die Rspr des BFH und an das Recht der EU. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt im Bereich der USt (Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG). Neben redaktionellen Änderunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

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Unternehmer / 1 Bedeutung der Unternehmereigenschaft

Der Unternehmerbegriff ist der zentrale Begriff im deutschen Umsatzsteuerrecht. Ohne Unternehmereigenschaft kann eine natürliche Person, ein Personenzusammenschluss oder eine juristische Person keine steuerbare Lieferung oder sonstige Leistung erbringen, ohne Unternehmereigenschaft besteht grds. keine Vorsteuerabzugsberechtigung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG. Der Unternehmer ...mehr

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Kommissionsgeschäft / 2.3.2 Dreifachumsatz bei Sicherungsübereignung

Ein besonderer Fall ergibt sich im Zusammenspiel zwischen Sicherungsübereignung [1] und Kommissionsgeschäft. Wird ein zur Sicherung übereigneter Gegenstand verwertet und überlässt es der Sicherungsnehmer dem Sicherungsgeber, den Gegenstand in eigenem Namen, aber für Rechnung des Sicherungsnehmers zu verkaufen, liegen nach der Rechtsprechung des BFH[2] 3 Lieferungen vor: Der Si...mehr

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Tausch/tauschähnlicher Umsatz / 1.2 Definition tauschähnlicher Umsatz

Ein tauschähnlicher Umsatz liegt nach § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG dann vor, wenn die Gegenleistung für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung besteht. Ein tauschähnlicher Umsatz ergibt sich aber auch, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer sonstigen Leistung besteht.[1] Erfolgt im Rahmen eines solchen tauschähnlichen Umsatzes auch noch eine...mehr

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Scheinunternehmen / 1.2.2 Scheinunternehmen und Reverse-Charge-Verfahren

Ein Problem ergibt sich für einen Leistungsempfänger auch dann, wenn er eine Leistung erhält, die dem Grunde nach dem Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG unterliegt. Das Reverse-Charge-Verfahren setzt regelmäßig voraus, dass der leistende Unternehmer eine in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführte Leistung in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig ausführt und der L...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.20 § 27 Abs. 19 UStG: Rückabwicklung der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen

Rz. 84 Bereits unmittelbar nach der Verkündung des KroatienAnpG[1] v. 26.7.2014 – dem 31.7.2014 – war ein neuer § 27 Abs. 19 UStG in Kraft getreten[2], der Gesetzgeber sah hier dringenden Handlungsbedarf aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Zusammenhang mit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (reverse-charge) bei den sog. Bauträgerfällen nach § 13b UStG . Mit ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 § 27 Abs. 4 UStG: Übergangsregelung für § 13b UStG

Rz. 45 Das zum 1.1.2002 neu eingeführte Rechtsinstitut des Übergangs der Steuerschuldnerschaft in § 13b UStG (= Reverse-Charge-Verfahren) ersetzte die vormaligen Bestimmungen des Abzugsverfahrens; damit war insbesondere ein Übergang der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten zu der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten verbunden, diese Umstellung konnte aber zu Steuerlüc...mehr

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Scheinunternehmen / 1.1 Der Scheinunternehmer als Leistungsempfänger

Für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung eines Umsatzes kommt es im Regelfall nicht darauf an, welche steuerrechtlichen Voraussetzungen der Leistungsempfänger erfüllt. Der leistende Unternehmer hat seine Ausgangsleistung unter Berücksichtigung der allgemeinen Vorschriften des UStG zu besteuern. Allerdings ergeben sich – insbesondere im Binnenmarkt – Besonderheiten, die in A...mehr

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Scheinunternehmen / 1.2 Der Scheinunternehmer als Leistender

Bezieht ein Unternehmer Leistungen, können sich bei ihm Probleme beim Vorsteuerabzug ergeben, wenn es sich beim Leistenden nicht um einen Unternehmer handelt oder der Leistende nicht eindeutig identifizierbar ist. Darüber hinaus ist auch die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens problematisch, wenn fehlerhafte Angaben über die Unternehmereigenschaft und insbesondere den Si...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 Vor allem die zahlreichen Änderungen, welche das UStG seit dem Jahr 1980 erfahren hat, machten regelmäßig spezielle Übergangsregelungen nötig, die jeweils gesetzestechnisch in § 27 UStG eingefügt wurden. Diese Regelung besteht deshalb seit dem 1.1.2026 aus einem "Sammelsurium" von in 44 Absätzen (Rz. 1) abgedruckten Einzelregelungen, mit unterschiedlichen Geltungszeitp...mehr

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Scheinunternehmen / 1.2.3 Versagung des Vorsteuerabzugs bei Betrug

Treten Scheinunternehmer in einer Leistungskette auf, ist regelmäßig davon auszugehen, dass dies im Zusammenhang mit einem Umsatzsteuerbetrug erfolgt. In diesen Fällen ergeben sich aus dem Gesetz unmittelbare Einschränkungen bei dem Vorsteuerabzug eines Leistungsempfängers bzw. es kann zur Versagung der Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung kommen. Da der EuGH [...mehr

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Rechnung / 5.1 Reverse-Charge-Verfahren

Bei Leistungen, bei denen die Steuerschuld nach § 13b UStG auf den Leistungsempfänger übergeht (Reverse-Charge-Verfahren), gelten zusätzliche Rechnungsanforderungen, z. B. für sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UStG schuldet. Neben den in § 14 UStG allgemein für Rechnungen geforderten A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnung / 4.2 Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden

Der leistende Unternehmer muss in der Rechnung entweder die ihm vom inländischen Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) angeben.[1] Nicht erforderlich sind zusätzliche Angaben wie Name oder Anschrift des Finanzamts, Finanzamtsnummer oder Länderschlüssel. Auch bei Kleinunternehmer...mehr

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Rechnung / 2 Form der Rechnung

Mit dem Wachstumschancengesetz[1] sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als wesentlicher Kernpunkt der Neuregelung wird die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung als Form der Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (inländische B2B-Umsätze) eingeführ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnung / 2.1 Elektronische Rechnungstellung als Standard

Ab dem 1.1.2025 besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zur sog. elektronischen Rechnungstellung. Eine elektronische Rechnung ("E-Rechnung") ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.[1] Eine Rechnung kann jedoch vorbehaltlich bestimmter Voraussetzungen auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnung / 1 Begriff und Bedeutung der Rechnung

Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird.[1] Rechnungen müssen nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Es ist ausreichend, wenn sich aus dem Inhalt des Dokuments ergibt, dass es sich um eine Abrechnung des Unternehmers über eine Lieferung oder sonstige Leistung handelt, unabhängig von der Benennung (in der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnung / 5 Rechnungen in besonderen Fällen

§ 14a UStG regelt die zusätzlichen Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen und ergänzt somit § 14 UStG. Soweit nichts anderes bestimmt ist, bleiben die Regelungen des § 14 UStG unberührt. Zu den besonderen Fällen gehören, u. a.: Fälle der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG); innergemeinschaftliche Lieferungen (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnung / 3 Pflicht zur Rechnungstellung

Führt ein Unternehmer eine Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) aus, ist er berechtigt, Rechnungen auszustellen. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Rechnungsausstellung, verbunden mit einer Frist von 6 Monaten, innerhalb der diese Rechnung zu erstellen ist, sieht das Gesetz in vier Fällen vor: Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen, Leistung an ...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt insbesondere für Lieferungen von Eisen- und Stahlprodukten, von Getreide sowie Lieferungen von Investitionsgütern durch einen Steuerpflichtigen, die einer Liquidation oder einem anderen Verfahren zur Feststellung seiner Insolvenz unterliegen und Lieferungen anderer Gegenstände und Dienstleistungen mit einem freien Marktwert von mehr als 100....mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 12 Reverse-Charge-Verfahren

Bei Lieferungen sog. sensibler Produkte wie Stahl, Benzin, Diesel, Mobiltelefone, Tabletcomputer, Notebooks, unverarbeitetes Gold, Halbzeug aus Goldprodukten, Silber und Platin in Form von Rohmaterialien und Halbzeug, halbfertige nichteisenhaltige Metallprodukte, Industrieabfälle und Sekundärrohmaterialien schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer i...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

Bei der vereinfachten Besteuerung muss nur eine jährliche Steuererklärung abgegeben werden (vgl. auch Tz. 6.2). Unternehmen mit einer zollrechtlichen sog. einzigen Bewilligung (procédure de domiciliation unique "PDU") erhalten bei der Einfuhr einen Zahlungsaufschub für die EUSt, mit dem vermieden wird, die EUSt zunächst abzuführen und sie sodann in der Umsatzsteuer-Voranmeldu...mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 13 Gesplittete Bezahlung einer Rechnung

Seit 1.7.2018 war es Unternehmern, die Rechnungen über ihre Eingangsumsätze erhalten, ermöglicht, den Rechnungsbetrag gesplittet zu bezahlen (Option). Der Umsatzsteuerbetrag kann auf ein spezifisches, vom leistenden Unternehmer einzurichtendes Bankkonto überwiesen werden, während der Nettobetrag auf das Standardkonto des leistenden Unternehmers überwiesen wird (die Banken si...mehr

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Umsatzsteuer in Griechenland / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer – Führung einer MWSt-Nummer

In- oder Ausländer, die mehrwertsteuerpflichtige Umsätze bewirken, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Als mehrwertsteuerpflichtige Umsätze gelten vor allem die Lieferung von Gegenständen, die Erbringung von Dienstleistungen und der innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen, soweit diese Tätigkeiten innerhalb des griechischen Hoheitsgebiets gewerblic...mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 11 Haftung für MwSt

Ab dem 1.10.2013 haftet der Käufer sog. sensibler Produkte gesamtschuldnerisch für die MwSt des Lieferers. Dies gilt für Lieferungen von Waren nach Anhang 13 PL-MwStG, z.B. Benzin, Diesel, Gas, Heizöl, Motorenöl, Stahlprodukte, Rohgold, Abfall und Sekundärrohstoffe. der Käufer haftet, wenn er im Zeitpunkt der Lieferung wusste oder hätte wissen müssen, dass der Lieferer die M...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Frankreich / 10.2 Weitere vereinfachte Verfahren

Vgl. Tz. 6.3. Frankreich gestattet (wie einige andere Mitgliedstaaten auch, nicht Deutschland) Importeuren bisher, die entstandene EUSt in der USt-Voranmeldung zu erklären und gleichzeitig als Vorsteuer geltend zu machen. So werden die Zahlungen der EUSt an die Zollbehörde und die Rückzahlung als Vorsteuer durch die Finanzbehörde vermieden (Verrechnung der Vorsteuer mit der E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Ungarn / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die einschlägige Regelungen sind enthalten in: Gesetz Nr. LXXIV von 1992 über die Mehrwertsteuer; die Verordnung Nr. 20/2004 (IV.21.) PM des Finanzministeriums über die elektronische Rechnungstellung; Verordnung Nr. 24/1995 (XI.22.) PM des Finanzministeriums über die steuerliche Kennzeichnung von Rechnungen, vereinfachten Rechnungen und Empfangsquittungen sowie über die Verwend...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Ermächtigungen für Mitgliedstaaten

Polen hinsichtlich des Vorsteuerabzugs für Pkw: Nach Art. 168 MwStSystRL ist der Steuerpflichtige berechtigt, die Mehrwertsteuer für Gegenstände und Dienstleistungen abzuziehen, die er für die Zwecke seiner besteuerten Umsätze verwendet. Gemäß Art. 26 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL ist die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf des Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.1 Kernelemente des Vorschlags

Die Kernelemente des Vorschlags sind: Festschreibung des Bestimmungslandprinzips (ohne praktische Auswirkung), Wegfall der Aufspaltung eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs in innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlichen Erwerb, Einführung des (besonders vertrauenswürdigen) "Zertifizierten Steuerpflichtigen" Wegfall der Steuerbefreiung für innergemeinscha...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / Zusammenfassung

Überblick Die EU-Kommission hatte am 7.4.2016 eine Mitteilung über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer[1] veröffentlicht, in dem sie ihre Arbeitsschwerpunkte im Bereich der Mehrwertsteuer für die nahe Zukunft beschrieb. Ziel der EU-Kommission ist die Schaffung eines moderneren, einfacheren EU-Mehrwertsteuersystems, das weniger anfällig für Betrug und gleichzeitig ...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 12.1 Allgemeines

Mit dem Rechtsetzungspaket verfolgt die EU-Kommission folgende 3 Hauptziele: Modernisierung der Mehrwertsteuer-Meldepflichten durch die Einführung digitaler Meldepflichten (DRR's), die die Informationen standardisieren, die von den Unternehmern zu jeder Transaktion in einem elektronischen Format an die Steuerbehörden übermittelt werden müssen. Gleichzeitig wird die Verwendung...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 12.4 Anforderungen an die Registrierung für MwSt-Zwecke in anderen EU-Mitgliedstaaten (VAT Registration Requirements – VRRs) und einzige Mehrwertsteuer-Registrierung (Single VAT Registration – SVR)

Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten besteuerte Umsätze tätigen, sehen sich nach den Darstellungen der EU-Kommission nach wie vor mit erheblichen MwSt.-Befolgungslasten und -kosten konfrontiert, die ein Hindernis auf dem Binnenmarkt darstellten. Die im Rahmen des E-Commerce-Pakets zum 1.7.2021 entwickelten (oder erweiterten) Regelungen hätten die Registrierungslast fü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 12.2 Einführung digitaler Meldepflichten (Digital Reporting Requirements – DRRs)

Durch die DRRs sollen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des aus dem innergemeinschaftlichen Handel resultierenden Mehrwertsteuerbetrugs EU-weit ein transaktionsbezogenes Meldesystem eingeführt werden, das den EU-Mitgliedstaaten nahezu in Echtzeit Informationen liefern soll. Das System soll zugleich im Einklang mit den erfolgreichen Systemen einiger Mitgliedstaaten stehen, d...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.2.6 Für die Zahlung der MwSt verantwortliche Person (Steuerschuldner)

Es bleibt bei dem Grundsatz des Art. 193, dass die MwSt von jedem Steuerpflichtigen, der eine steuerpflichtige Lieferung von Waren oder Dienstleistungen bewirkt, geschuldet wird, es sei denn, in anderen Bestimmungen, die in Art. 193 aufgeführt sind, wird festgelegt, dass die MwSt von einer anderen Person geschuldet wird. Als Ausnahme von Art. 193 MwStSystRL wird ein neuer Ar...mehr

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Fremdleistungen: Unterschie... / 5.2 Bauleistungen als Fremdleistung

In besonderen Fällen können Bauleistungen als Fremdleistungen zu einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer führen. Dann schuldet der im Inland ansässige Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG, ist aber im gleichen Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt. Voraussetzung für die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen sind: der Leistungsempf...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.10 Aufzeichnungen, wenn der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet

Rz. 61 Gemäß § 13b Abs. 1, 2 UStG schuldet in bestimmten Fällen der inländische Leistungsempfänger (anstelle des Leistenden[1]) die Umsatzsteuer, wenn er Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist: bei Werklieferungen und sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers, bei Verwertung von sicherungsübereigneten Gegenständen außerhalb d...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 1.2 Das System der Umsatzsteuer

Rz. 2 Das System des gegenwärtigen Umsatzsteuerrechts wurde zum 1.1.1968 in der Bundesrepublik eingeführt. Die Steuer (mit Verkehrsteuer- wie auch Verbrauchsteuermerkmalen) soll den Endverbrauch von Lieferungen und sonstigen Leistungen belasten. Um das Steueraufkommen zu sichern, wird die Steuer aber nicht lediglich auf der letzten Stufe – bei Übergang der Leistung an den En...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4 Die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG (§ 18b S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 31 Durch die Neufassung des § 18b UStG mWv 1.1.2010 wurden die Erklärungspflichten der Unternehmer dahingehend erweitert, dass auch die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, vom leistenden Unternehmer im...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grenzüberschreitende Liefer... / 1.2 Sonderfall Dreiecksgeschäft

Weitere Komplexität entsteht, wenn am Reihengeschäft drei Unternehmer beteiligt sind, die USt-IdNrn. aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten verwenden und der erste Unternehmer (A) unmittelbar an den letzten Unternehmer (C) einen Gegenstand in ein anderes Land befördert oder versendet. Grundsätzlich ist die Warenbewegung der Lieferung des ersten Unternehmers zuzuordnen, wenn ...mehr