Fachbeiträge & Kommentare zu Reverse-Charge-Verfahren

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Übersicht über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 06/03 – 07/2025 § 17 Abs. 1 S. 1 UStG regelt die Pflicht zur Berichtigung des für einen ausgeführten Umsatz geschuldeten Steuerbetrages durch den leistenden Unternehmer, wenn sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG im Nachhinein geändert hat. Korrespondierend dazu enthält § 17 Abs. 1 S. 2 UStG die Verpflichtung d...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Rechnungen

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In den Niederlanden sind steuerpflichtige Unternehmer grundsätzlich verpflichtet, für alle steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätze eine ordnungsgemäße umsatzsteuerliche Rechnung auszustellen (vgl. Art. 34c Mehrwertsteuergesetz). Ausnahmen bestehen für Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Transaktionen ausführen, Unternehmer, die bes...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2 Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (§§ 13b ff. UStG)

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In bestimmten Fällen geht die Steuerschuld auf den Empfänger der Leistung oder Lieferung über (reverse charge), sofern dieser eine zur Mehrwertsteuer identifizierte Person in Slowenien ist. Dies gilt generell bei Dienstleistungen, erbracht von einem nicht in Slowenien ansässigen Unternehmer, bei denen der Leistungsort aufgrund der B2B-Grundre...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 Registrierung (§§ 6c, 6f, 6g und 6k sowie § 94 Abs. 2 und § 94a Abs. 2, § 97 und 97a MWStG)

Rz. 138 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Regelungen des MWStG haben durch die Novelle zum 1. Januar 2013 wiederum Änderungen erfahren. So führt nunmehr der i. g. Erwerb im Inland durch einen ausländischen Unternehmer, der im Inland nicht registrierter Steuerzahler ist dazu, dass er zur sog. identifizierten Person (vgl. Rz. 9) wird, sich als solche sofort, also ohne Überschreite...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 Lieferungen der in der Anlage 4 zum UStG bezeichneten Gegenstände – insb. Edelmetalle, unedle Metalle, Selen und Cermets (§ 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG)

Rz. 102b Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch Art. 8 Nr. 2 Buchst. a Doppelbuchst. bb i. V. m. Art. 28 Abs. 4 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) wurde m. W. z. 01.10.2014 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Umsatzsteuermeldungen

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bis zum 01.10.2020 waren i. d. R. monatliche Umsatzsteuermeldungen abzugeben. Dabei war der Abgabetermin jeweils der 25. Tag des folgenden Monats. Zum gleichen Termin war die Steuerzahlung fällig (vgl. Art. 99 Mehrwertsteuergesetz). Kleine Unternehmer, die nach vereinnahmten Entgelten versteuern, gaben stattdessen vierteljährliche Umsatzsteuer...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Infolge des unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der Umsatzbesteuerung von unternehmerischen Leistungen einerseits und dem Vorsteuerabzug andererseits steht die Regelung des § 15 UStG in einer Beziehung zu allen Vorschriften des UStG. Von besonderer Bedeutung sind die Vorschriften, die mit den Voraussetzungen und mit dem Ausschluss des Vorste...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.9.3 Auf die Rechnung des Zwischenerwerbers anzuwendendes nationales Recht

Rz. 43n Stand: 06/03 – 07/2025 Nicht beantwortet hat der EuGH die Frage des vorlegenden Gerichts, ob die Vorschriften über die Rechnungsstellung des Mitgliedstaats des Zwischenerwerbers oder jene des Mitgliedstaats des Enderwerbers anzuwenden sind. Dem vorlegenden Gericht stellt sich diese Frage, weil die Steuerpflichtige im Rahmen des Ausgangsverfahrens geltend macht, dass d...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 48a Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Seit dem 01.03.2018 ist die Einfuhrumsatzsteuerschuld teilweise in einem besonderen Verfahren geregelt (vgl. Gesetz 42/2016 vom 28.12.2016 und Ministerieller Erlass 215/2017 vom 20.07.2017). Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht mehr direkt durch die Zollbehörde erhoben, sondern der Steuerpflichtige meldet sie in seiner portugiesischen Umsatzst...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.2 Formell-rechtliche Entwicklung

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Mit Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zum 01.01.2002 hat das StÄndG 2001 (BGBl I 2001, 3794) den § 13 UStG formal entzerrt, und zwar wie folgt: Die Regelungen zur Entstehung der Steuer regelt auch weiterhin § 13 UStG. Ein neuer § 13a UStG nimmt die allgemeinen Vorschriften zum Steuerschuldner auf. Die neue Steuerschuld...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Fischer/Slotty-Harms, Logistikbranche: Umsatzsteuerliche und zollrechtliche Aspekte, UVR 2009, 171. Möller, Fiskalvertretung für Einfuhren aus Drittländern in Deutschland, UStB 2008, 46. Prätzler, Umsatzsteuerpflicht für Umsätze in Zolllagern ("Profitube"), jurisPR-SteuerR 7/2013 Anm. 5. Raudszus, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, UStB 2002, 258. Verwaltungsanweisun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.3 Leistungsempfänger ist selbst anderweitig unternehmerisch tätig oder Nichtunternehmer

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Leistungsempfänger ist für an ihn erbrachte in § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG genannte Leistungen nicht Steuerschuldner, wenn er keine entsprechenden Umsätze selbst erbringt. Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gilt deshalb vor allem nicht für Nichtunternehmer (vgl. Rn. 62) sowie für Unternehmer mit anderen als den vorgenannte...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Fischer/Slotty-Harms, Logistikbranche: Umsatzsteuerliche und zollrechtliche Aspekte, UVR 2009, 171. Möller, Fiskalvertretung für Einfuhren aus Drittländern in Deutschland, UStB 2008, 46. Raudszus, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, UStB 2002, 258. Verwaltungsanweisungen BMF vom 11.05.1999, Az: IV D 2 – S 7395 – 6/99, BStBl I 1999, 515. BMF vom 09.10.2023, Az: III-C3-S...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Fischer/Slotty-Harms, Logistikbranche: Umsatzsteuerliche und zollrechtliche Aspekte, UVR 2009, 171. Möller, Fiskalvertretung für Einfuhren aus Drittländern in Deutschland, UStB 2008, 46. Raudszus, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, UStB 2002, 258. Verwaltungsanweisungen BMF vom 11.05.1999, Az: IV D 2 – S 7395 – 6/99, BStBl I 1999, 515. BMF vom 09.10.2023, Az: III-C3-S...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 48a Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld nicht direkt bei der Zollbehörde vorzunehmen, sondern stattdessen den Betrag in der Umsatzsteuermeldung anzugeben und – soweit berechtigt – zeitgleich als Vorsteuer geltend zu machen (vgl. Art. 167 Mehrwertsteuergesetz). Hierzu muss der Steuerpflichtige bis spätestens November des Vor...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.23 Aufzeichnungspflichten

Rz. 147 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Neben den allgemeinen Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG müssen in den Fällen des § 13b Abs. 1 bis 5 UStG beim Leistungsempfänger die in § 22 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG enthaltenen Angaben über die von ihm ausgeführten oder noch nicht ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein. Auch der leistende...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach bulgarischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Bulgarien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Bulgarien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Bulgarien ste...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Maunz/Zugmaier, Option zur Umsatzsteuer bei Bankdienstleistungen – Wie soll der Bankkunde reagieren?, NWB 2007, 713 (Fach 7, 6833). Weimann, Unternehmenskredite etc.: Soll der Mandant der zusätzlichen Fakturierung von Umsatzsteuer zustimmen?, UStB 2007, 207. Weimann, Umsatzsteuer in der Praxis, 16. Aufl. 2018, Kap. 16.2.3. Verwaltungsanweisungen BMF vom 25.09.2001, IV D 1 – S ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.9 Strenge Anforderungen des EuGH an die Rechnung

Rz. 43k Stand: 06/03 – 07/2025 Der EuGH vertritt im Besprechungsurteil eine zumindest in Teilen sicher unerwartet strenge Rechtsauffassung. Das Gericht misst der Rechnungsangabe "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" materielle Bedeutung bei. Ein diesbezüglicher Fehler ist nicht rückwirkend heilbar. 2.4.3.9.1 Rechnungspflichtangabe Rz. 43l Stand: 06/03 – 07/2025 Nach de...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach dänischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Dänemark unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Dänemark umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Dänemark steuerbar...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.9.2 Keine Rückwirkung

Rz. 43m Stand: 06/03 – 07/2025 Das Weglassen der Angabe "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" auf einer Rechnung kann durch Ergänzung eines Hinweises darauf, dass diese Rechnung ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft betrifft und dass die Steuerschuld auf den Empfänger der Lieferung übergeht, nicht im Nachhinein berichtigt werden. Der EuGH stellt ausdrücklich k...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4 Sicherungsübereignete Gegenstände (§ 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Gängiges Mittel zur Absicherung von Kreditforderungen ist die Sicherungsübereignung). Dabei überträgt der Kreditnehmer dem Kreditgeber das Eigentum an einem Gegenstand und behält sich gleichzeitig das Recht zu dessen Veräußerung zurück. Die bloße Übertragung von Sicherungseigentum führt damit umsatzsteuerlich noch nicht zur Lieferung, weil de...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach luxemburgischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Luxemburg unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Luxemburg umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Luxemburg steuerbare Lieferungen von Gegenständen, in Lu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.5.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 17 Stand: 06/03 – 07/2025 § 17 UStG bezieht sich auf alle in der Norm genannten Arten steuerpflichtiger Umsätze und betrifft daher: entgeltliche steuerbare Lieferungen und sonstige Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (§ 17 Abs. 1 S. 1 UStG), den entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen gleichgestellte Sachverhalte (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG i. V. m. § 3 Abs. 1b und ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach norwegischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Norwegen unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Norwegen umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Norwegen steuer...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.3 Sonderregelung für Landwirte

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Landwirte, die verschiedene Voraussetzungen erfüllen, sind von den normalen umsatzsteuerlichen Vorschriften mit Ausnahme derjenigen für den i. g. Warenverkehr sowie der Anwendung des Reverse-charge-Verfahrens bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers befreit. Unter anderem darf der Umsatz 250.000 EUR nicht überschreiten. Weiter darf de...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 49a Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Seit dem 01.01.2018 ist die Einfuhrumsatzsteuerschuld in einem besonderen Verfahren geregelt. Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht mehr direkt durch die Zollbehörde erhoben, sondern der Steuerpflichtige meldet sie in seiner finnischen Umsatzsteuermeldung für den Zeitraum der Einfuhr und zieht sie zeitgleich als Vorsteuer ab, soweit er dazu ber...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Fischer/Slotty-Harms, Logistikbranche: Umsatzsteuerliche und zollrechtliche Aspekte, UVR 2009, 171. Möller, Fiskalvertretung für Einfuhren aus Drittländern in Deutschland, UStB 2008, 46. Raudszus, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, UStB 2002, 258. Verwaltungsanweisungen BMF vom 11.05.1999, Az: IV D 2 – S 7395 – 6/99, BStBl I 1999, 515. BMF vom 09.10.2023, Az: III-C3-S...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.18.3 Rechnungserteilung

Rz. 174 Stand: 06/03 – 07/2025 Wird die Differenzbesteuerung i. S. d. § 25a UStG angewandt, hat die Rechnung die Angabe "Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung" zu enthalten. Die Umsatzsteuer darf in der Rechnung nicht gesondert auswiesen werden (§ 14a Abs. 6 UStG). Rz. 175 Stand: 06/03 – 07/2025 Ist § 13b UStG anzuwenden (vgl. Tz. 2.1), ist die Rechnung zusätzlich mit der Angabe ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Fischer/Slotty-Harms, Logistikbranche: Umsatzsteuerliche und zollrechtliche Aspekte, UVR 2009, 171. Möller, Fiskalvertretung für Einfuhren aus Drittländern in Deutschland, UStB 2008, 46. Raudszus, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, UStB 2002, 258. Verwaltungsanweisungen BMF vom 11.05.1999, Az: IV D 2 – S 7395 – 6/99, BStBl I 1999, 515. BMF vom 09.10.2023, Az: III-C3-S...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Grundsätzlich gilt in Luxemburg das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt (vgl. Art. 21 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 43 Stand: 6. A. – ET:...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach zyprischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Zypern unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Zypern umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Zypern steuerbare Lieferungen von Gegenständen (z. B. Lieferungen ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Vorsteuerüberhänge

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wenn sich aus einer Umsatzsteuermeldung ein Erstattungsanspruch ergibt, wird dieser i. d. R. nicht sofort ausgezahlt. Vielmehr erfolgt vorrangig eine Verrechnung mit anderen Steuerschulden. Liegen solche nicht vor, wird der Übergang auf die nächste Meldeperiode vorgetragen. Bis zum 31.12.2020 galt das folgende Erstattungsverfahren: Wenn am Jahr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Bestimmungen zur Bemessungsgrundlage sind insbesondere bedeutsam für Unternehmer mit deren steuerbaren Lieferungen, sonstigen Leistungen und unentgeltlichen Wertabgaben. Nichtunternehmer haben zur Umsatzsteuerabführung eine Bemessungsgrundlage zu ermitteln, z. B. beim i. g. Erwerb neuer Fahrzeuge, beim Wechsel der Steuerschuldnerschaft in ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Gegenstände i. S. d. innergemeinschaftlichen Erwerbs

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Voraussetzung für einen i. g. Erwerb ist, dass der Erwerber einen Gegenstand erwirbt. Zum Begriff des Gegenstandes verweist Abschn. 1a.1. Abs. 1 S. 2 UStAE auf Abschn. 3.1. Abs. 1 UStAE. Demnach umfasst der Begriff "Gegenstand" grundsätzlich: körperliche Gegenstände (d. h. Sachen gem. § 90 BGB und Tiere gem. § 90a BGB), Sachgesamtheiten, den Geg...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.6 Umsatzbesteuerung und Vorsteuerabzug bei der Abrechnung von Teilentgelten, die vor dem 01.07.2020 für nach dem 30.06.2020 ausgeführte Leistungen vereinnahmt werden (Rz. 8 f. des BMF-Schreibens)

Rz. 239 Stand: 06/03 – 07/2025 Erteilt der Unternehmer über Teilentgelte, die er vor dem 01.07.2020 für steuerpflichtige Leistungen oder Teilleistungen vereinnahmt, die nach dem 30.06.2020 ausgeführt werden, Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis, ist in diesen Rechnungen die nach den bis zum 30.06.2020 geltenden USt-Sätzen von 19 % bzw. 7 % berechnete USt anzugeben. Der Leist...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

Rz. 102 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein Anspruch auf Vorsteuerabzug kann frühestens in der Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum geltend gemacht werden, in dem die steuerpflichtige Eingangsleistung erbracht wurde und der Steuerbeleg vorliegt oder in dem die Zahlung bei dem Leistungserbringer eingegangen ist, sofern der Zahlungseingang vor dem Tag der Erbringung der steu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Registrierungspflichten für Unternehmer (§§ 6ff., §§ 94–97a MWStG)

Rz. 111 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein Steuerpflichtiger (Unternehmer), der seinen Sitz in Tschechien hat und dessen Umsatz innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten 2 Mio. CZK (ca. 80.000 EUR) überschreitet, wird zum Steuerzahler am ersten Tag des zweiten auf den Monat folgenden Monats nach dem Monat, in dem er den festgelegten Umsatz überschritten hat. Er mus...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Registrierung

Rz. 116 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ausländische Unternehmer, die in Kroatien steuerbare Umsätze tätigen, sind grundsätzlich verpflichtet, sich beim zuständigen FA Zagreb registrieren zu lassen und monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Die Registrierungspflicht entfällt jedoch, soweit die Steuerschuld für erbrachte Lieferungen und Leistungen an den Leistungsempfänge...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Schweden von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Kapitel 1 Mehrwertsteuergesetz). ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in den Niederlanden von einem Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Lieferungen sind definiert als die Übertragung des Rechts, über körperliche Gegenstände oder unbewegliches Vermögen als Eigentümer zu verfügen (vgl. A...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Inhalt der Aufzeichnungsverpflichtung nach § 22 UStG

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Aufzeichnungspflichten umfassen im Wesentlichen: die vereinbarten (oder ggf. vereinnahmten) Entgelte für die ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen. Aus den Aufzeichnungen muss ersichtlich sein, wie sich die Entgelte auf die steuerpflichtigen Umsätze (nach Steuersatz getrennt) und die steuerfreien Umsätze aufteilen; vereinnahmte ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Dänemark von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 4 Mehrwertsteuergesetz). Mie...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.9.3 Organträger im Inland

Rz. 104 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ist der Organträger im Inland ansässig, umfasst das Unternehmen die im vorstehenden Kapitel in den Nr. 1 bis 3 bezeichneten Unternehmensteile. Das Unternehmen umfasst auch die im Ausland gelegenen Betriebsstätten des Organträgers. Unternehmer und damit Steuerschuldner i. S. d. § 13a Abs. 1 S. 1 UStG ist der Organträger (Abschn. 2.9 Abs. 6 S....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das niederländische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören u. a. (vgl. Anlage II zum Mehrwertsteuergesetz) i. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.1 Maßgebliche Umsätze

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Seit dem 01.04.2004 gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auch bei bestimmten Bauleistungen, wenn der leistende Unternehmer ein im Inland ansässiger Unternehmer ist (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG). TIPP Soweit nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 2 UStG gilt: "Nr. 1 bleibt unberührt", heißt das, dass entsprechende Leistungen von im Ausland an...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Frankreich von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragungen von Strom, Kälte und Wärme (vgl. Art. 256 CGI). Mietkauf gilt als Lieferu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Lettland von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme und Kälte (vgl. Art. 1 i. V. m. Art. 5 Mehrwertst...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Polen von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragungen aller Formen von Energie (vgl. Art. 2 sowie Art. 5 und Art. 7 Mehrwertsteuerge...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sämtliche in Italien von einem Steuerpflichtigen ausgeführte Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Lieferungen gelten die Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens (vgl. Art. 2 Erlass 633/1972). Mietkauf ist ebenfalls eine Lieferung. Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der ...mehr