Fachbeiträge & Kommentare zu Reverse-Charge-Verfahren

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

Rz. 95 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Vorsteuerabzug ist erst in dem Zeitpunkt möglich, in dem sämtliche Voraussetzungen vorliegen. Es kommt somit bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen im Inland darauf an, dass die Leistung tatsächlich ausgeführt wurde und der Unternehmer über die Leistung eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten hat. Die Bezahlung der Rechnung ist grundsätz...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Kleinbetragsrechnungen (§§ 30 und 30a MWStG)

Rz. 84 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für steuerbare Leistungen bis zu einem Wert von 10.000 CZK (ca. 400 EUR) einschließlich Steuer kann ein vereinfachter Steuerbeleg ausgestellt werden, sofern es sich nicht um i. g. Lieferungen, Versandhandel, dem Reverse Charge unterliegende Leistungen oder der Verbrauchsteuer unterliegende Lieferungen von Tabakerzeugnissen zu anderen als Fest...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 12 Stand: 6/01 – 02/2025 § 14a UStG beruht auf den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben des Art. 217 ff. MwStSystRL/Art. 22 Abs. 3 der 6. EG-RL. Rz. 13 Stand: 6/01 – 02/2025 Soweit nichts anderes bestimmt ist, bleiben die Regelungen des § 14 UStG unberührt. § 14a UStG ergänzt § 14 UStG. Dies schließt die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG ein. Rz. 13a Stand: 6/01 – 02/2025 § 1...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9 Entstehen der Steuerschuld (§ 19 Abs. 2 öUStG; § 13d UStG)

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt worden ist, wobei der Besteuerung das vereinbarte Entgelt zugrunde zu legen ist (Sollbesteuerung). Lieferungen gelten in dem Zeitpunkt als ausgeführt, in dem die Verfügungsmacht über den Gegenstand verschafft wird. Bei sonstigen Lei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.18.4 Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sonstige Leistungen an einen deutschen Land- und Forstwirt, die von einem im Ausland ansässigen Unternehmer ausgeführt werden, unterliegen i. d. R. gem. § 3a Abs. 2 UStG in Deutschland der Umsatzsteuer, da der Leistungsempfänger sein Unternehmen hier betreibt. Die Steuerschuldnerschaft geht gem. § 13b Abs. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 UStG auf den Lei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2 Unechte Steuerbefreiungen (§ 51 MWStG)

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unecht steuerbefreit, d. h. ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug sind folgende Leistungen: Postdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehsendungen, Finanztätigkeiten, Leistungen des Versicherungswesens, Erziehung und Bildung, Lieferung von Waren und Dienstleistungen des Gesundheitswesens, Sozialhilfe, Betreiben von Lotterien und anderen ähnlichen Sp...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.1 Import (§§ 21ff. dUStG)

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittlandsgebiet in das Inland stellt einen steuerbaren Umsatz dar und unterliegt der EUSt. Dies gilt sowohl für steuerpflichtige Personen als auch für Privatpersonen. Die EUSt wird von den Zollbehörden eingehoben und verwaltet. Der Steuerzahler kann die bezahlte EUSt als Vorsteuer in der Erklärung gelte...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Rz. 93 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen im Inland hängt der Vorsteuerabzug an folgenden Voraussetzungen: Ein Unternehmer erbringt eine der USt unterliegende Leistung. Der Leistungsempfänger muss Unternehmer sein (Inländereigenschaft ist nicht erforderlich) und die Leistung wird für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt. Eine den V...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Rechnungsausstellung beim Übergang der Steuerschuld (§ 28 und 29 MWStG)

Rz. 82 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Beim Übergang der tschechischen Steuerschuld an den Leistungsempfänger ist der leistende Unternehmer zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet und hat außer den erwähnten Angaben (vgl. Rz. 79) noch einen Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld anzuführen ("die Steuer wird vom Kunden abgeführt"). Rz. 83 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei Anwendu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die tschechische Mehrwertsteuer ist seit dem Jahr 1993 eine Mehrwertsteuer nach dem System der Netto-Allphasenumsatzsteuer mit sofortigem Vorsteuerabzug. Der Beitritt Tschechiens zur Europäischen Union ("EU") am 1. Mai 2004 brachte der tschechischen Rechtsordnung viele Änderungen. Als Anpassung an die 6. Mehrwertsteuer-RL Nr. 77/388/EWG ("6. R...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.3 Vorsteuererstattungsverfahren

Rz. 163 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ausländische Personen (aus anderen EU-Staaten sowie aus den Drittländern), die in der Slowakei nicht ansässig sind, im Ansässigkeitsstaat für Zwecke der oder eine ähnliche allgemeine Steuer erfasst sind, keine Umsätze im Inland ausgeübt haben (mit Ausnahme der steuerfreien Güterbeförderung inkl. Nebenleistungen, Reverse-Charge-Umsätze, Erdgas-,...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8.4 Fallstudien

Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die erfreulichen Praxisfolgen der Neuregelung zeigt die Fallstudie. Beispiel (Vermittlungen): Ein deutscher Agent (A) vermittelt eine Lieferung des deutschen Lieferanten (D) aus Dortmund an den italienischen Kunden (I) in Rom im Auftrag des D und erhält von diesem eine Provision (Variante 1); im Auftrag des I und erhält von diesem eine Provisio...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Ammann, Pfandgeld bleibt Entgelt, aber wofür?, UR 2014, 681. Avella/Gühring, Überlassung von Arbeitskleidung an Arbeitnehmer und ihre umsatzsteuerliche Behandlung – Beratungshinweise und Handlungsempfehlungen für die Praxis, Stbg 2008, 59. Beiser, Aufteilung von Pauschalpreisen, UR 2010, 167. Bodefeld, Keine Entgeltsminderung durch Zwangsrabatte pharmazeutischer Unternehmen an ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Es gelten die folgenden Vorschriften: Nichterstellung einer Rechnung Es entsteht ein Strafzuschlag von 50 % des Entgelts (natürlich nur bei Pflicht zur Rechnungsstellung, vgl. Rz. 56), gedeckelt auf 375.000 EUR pro Wj. Ist der Umsatz in der Buchhaltung erfasst, reduziert sich die Strafe auf 5 % und 37.500 EUR pro Wj. Der Lieferungs-/Leistungsem...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.4 Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG

Rz. 97 Stand: 06/03 – 07/2025 Nach § 17 Abs. 1 S. 5 UStG gilt § 17 Abs. 1 S. 1 bis 4 UStG auch für die Fälle der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG. § 13b UStG (wegen Einzelheiten vgl. die Kommentierung zu § 13b) regelt den Übergang der Steuerschuldnerschaft für bestimmte in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgelistete Umsätze auf den Leistungsempfänger (vgl. § 13b Abs. 5 USt...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.4 Vorsteuererstattungsverfahren (§§ 82a–82b und § 83 MWStG)

Rz. 144 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat zur Steuer registrierter Steuerpflichtiger, der während des Zeitraums der angestrebten Steuererstattung keine im Inland steuerbaren Leistungen erbringt, kann, sofern er in Tschechien keine feste Niederlassung hat, die Vorsteuer im Erstattungsverfahren geltend machen. Der Anspruch auf Vorsteuererstattung ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.6.4 Fallstudien: Vereinfachung des EU-Geschäfts ab 01.01.2010

Rz. 112 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch die Neuregelung des Dienstleistungsorts zum 01.01.2010 wurde vieles anders – und grundsätzlich besser. Das gilt zumindest für die Leistungsarten, bei denen Leistungen an Unternehmenskunden der neuen "B2B-Vorschrift" (§ 3a Abs. 2 UStG) unterliegen, und hier insbesondere für Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und die Begut...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Rechnungsausstellung (§ 13d dUStG)

Rz. 93 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als weitere Konsequenz der Registrierung entsteht für jedes Steuersubjekt die Pflicht zur Rechnungsausstellung nach den ungarischen Vorschriften. Werden Lieferungen oder Leistungen von einem in Ungarn nicht registrierten EU-Unternehmen an inländische Leistungsempfänger erbracht und wird dabei die MwSt vom Leistungsempfänger geschuldet, sind a...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.2.2.2 Beratungskonsequenzen aus der Verwaltungsauffassung

Rz. 91 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bis zum 31.12.2010 ist § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG eine der wenigen Leistungen, auf die die B2B-Regel des § 3a Abs. 2 UStG keine Anwendung findet. Leistungsort war grundsätzlich der Ort, an dem der leistende Unternehmer die Leistung tatsächlich erbringt. Die Regelung galt unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder e...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Balbinot/Berner, Holdingsgesellschaften im Umsatzsteuerrecht: Umfang der Berechtigung des Vorsteuerabzugs, DStR 2018, 648. Beck/Ackermann, Vorsteuerabzug für die Anschaffung von Luxusfahrzeugen, Zwei Sportwagen –zwei Rechtsnormen – zwei Urteile – zwei Ergebnisse, NWB 2019, 788. Becker, Aufteilung von Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 UStG bei gemischt genutzten Grundstücken, BMF-Sch...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9 Rechnungsausstellung (§§ 14ff. dUStG)

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, über jeden Umsatz von Waren bzw. Dienstleistungen an natürliche und juristische Personen eine Rechnung auszustellen. Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Rechnung, die ein Steuerpflichtiger einem anderen Steuerpflichtigen oder einer nicht-steuerpflichtigen juristischen Person ausstellt, muss folgende Anga...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Steuererklärungen (§§ 16ff. dUStG)

Rz. 79 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Mehrwertsteuer-Erklärung ist bis zum letzten Arbeitstag des Folgemonats für den laufenden Monat elektronisch einzureichen. Zu diesem Zeitpunkt ist auch eine eventuell angefallene Mehrwertsteuer-Schuld (Saldo aus Mehrwertsteuer-Pflicht und Mehrwertsteuer-Anspruch) an das Finanzamt zu überweisen. Erbringt der Steuerpflichtige allerdings i. ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Steuerpflichtige Person (§§ 5, 5a–5c, 6, 6b–l MWStG)

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Steuerpflichtige Personen sind natürliche und juristische sowohl in- als auch ausländische Personen, die selbstständig wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben (Unternehmer). Körperschaften des öffentlichen Rechts sind nur steuerpflichtige Personen hinsichtlich bestimmter, im Gesetz aufgezählter wirtschaftlicher Tätigkeiten. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET:...mehr

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Vermittlung oder Eigenhande... / 3.3.2 Vertrieb der Gutscheine der Restaurantkette

P tritt bei dem Vertrieb der Restaurantgutscheine im fremden Namen auf, sodass er selbst nicht in eine Leistungskette eingebunden ist. P ist insoweit nur als Vermittler tätig und führt eine sonstige Leistung gegenüber der Restaurantkette aus. Insoweit ist es unerheblich, wie die Gutscheine umsatzsteuerrechtlich einzuordnen sind – dies ist nur für eine umsatzsteuerrechtliche ...mehr

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Vermittlung oder Eigenhande... / 2.3 Lösung

Sowohl G als auch K und Z sind Unternehmer, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind. Zwischen K und G ist ein Kommissionsgeschäft vereinbart, da G die Skulpturen in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung verkauft. Praxis-Tipp Handeln des Unternehmers immer vom Auftreten abhängig Bei der Frage, ob G für fremde Rechnung auftritt, kommt es nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.2 Verhältnis zur Umsatzsteuer

Rz. 4 Das Verhältnis der Grunderwerbsteuer zur Umsatzsteuer bestimmt sich nach § 4 Nr. 9a UStG. Diese Vorschrift beruht unionsrechtlich auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k sowie auf Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 der Richtlinie des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG. Danach besteht für die Mitgliedstaaten die Befugnis, die Lief...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 1 Problematik

Das geltende Umsatzsteuersystem beurteilt die Ausgangs- und die Eingangsleistung streng getrennt. Bezieht ein Unternehmer von einem anderen Unternehmer eine Leistung, entsteht aufgrund dieses Leistungsbezugs im Regelfall bei dem leistenden Unternehmer[1] eine Umsatzsteuer, die er seinem Kunden in einer Rechnung gesondert ausweist. Dies erfolgt unabhängig davon, ob der Leist...mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Für Lieferungen von bestimmten landwirtschaftlichen Produkten, Metallen, Mobiltelefonen und integrierten Schaltkreisen bei einem Entgelt ab 5.000 EUR ging ab 1.1.2014 die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. Das Reverse-Charge-Verfahren gilt auch für Lieferungen von Grundstücken sowie für die Ausübung eines Sicherungsrechts und die Übertragung eines Rechts, wenn dam...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Belgien / 13 Reverse-Charge-Verfahren

Ab dem 1.1.2023 gilt, wenn ein in Belgien ansässiges Unternehmen Bauleistungen an Immobilien erbringt, immer das Reverse-Charge-Verfahren, vorausgesetzt, der Kunde hat eine belgische USt-IdNr. und reicht regelmäßige Umsatzsteuererklärungen ein. Dieses Reverse-Charge-Verfahren im Inland gilt nicht, wenn der Kunde eine belgische USt-IdNr. angibt, aber nicht verpflichtet ist, r...mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Steuerpflichtige müssen innerhalb von 25 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums eine Mehrwertsteuererklärung einreichen. Für die Zahlung der Mehrwertsteuerschuld gilt dieselbe Frist. Ausländische Mehrwertsteuerpflichtige mit Pflicht zur Registrierung müssen keine Mehrwertsteuererklärung einreichen, wenn während des Steuerzeitraums keine Mehrwertsteuerschuld entstanden ist und k...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Die Gutschrift als Abrechnungsdokument (§ 14 Abs. 2 S. 5 bis 6 UStG)

Rz. 51 Nach § 14 Abs. 2 S. 5 UStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Wachstumschancengesetzes v. 27.3.2024 (bis zum 31.12.2024 regelungsidentisch in § 14 Abs. 2 S. 3 UStG normiert) kann eine Rechnung auch durch einen in § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 UStG bezeichneten Leistungsempfänger ausgestellt werden, wenn die an dem umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Rechnungserteilung im Fall der Steuerschuldverlagerung auf den Leistungsempfänger bei Umsätzen ausländischer Unternehmer (§ 14 Abs. 7 UStG)

Rz. 145a Nach Art. 219a Abs. 1 MwStSystRL unterliegt die Rechnungsstellung den jeweiligen Rechnungsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem der Umsatz ausgeführt wird. Hiervon abweichend enthalten die §§ 14 Abs. 7 und 14a Abs. 1 UStG mWv 30.6.2023 aufgrund des AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2014[1] Regelungen in Umsetzung des Art. 219a Abs. 2 MwStSystRL. Denn hiernach unterliegt di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 84 Eine Rechnung hat gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG die dem leistenden Unternehmer vom FA erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte USt-IdNr. zu enthalten (zur Erteilung einer USt-IdNr. s. § 27a UStG). Kleinunternehmer dürfen nach § 34a S. 1 Nr. 2 UStDV auch die mWv 1.1.2025 neu eingeführte Kleinunternehmer-Identifikationsnummer verwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.10 Angabe von Steuersatz, Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG)

Rz. 115 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG fordert die Angabe des anzuwendenden Steuersatzes i. S. d. § 12 UStG oder § 24 Abs. 2 S. 1 UStG sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG gilt (unionsrechtliche Grundlagen: Art. 226 Nr. 9 und ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Ausstellungsdatum (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 92 Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 UStG muss eine Rechnung auch das Datum der Ausstellung der Rechnung enthalten (unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 1 MwStSystRL). Das Ausstellungsdatum – regelmäßig auch Rechnungsdatum genannt – ist der Tag, an dem das Abrechnungsdokument ausgestellt wurde. Eine Rückdatierung ist unzulässig. Durch die Angaben des Ausstellungsdatums wir...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 17 Den Rechnungen mit offenem Ausweis von Umsatzsteuer kommt im System der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug eine besondere – unverzichtbare – Bedeutung zu, weil der Unternehmer gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG nur die in einer Rechnung oder Gutschrift i. S. d. § 14 UStG gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer von seiner Steuerschuld abz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.23 Buchführung

Eggert, Bilanzierung bei Abfindung ausscheidender Gesellschafter – Handelsbilanz – IDW RS FAB 7, WP-Praxis 12/2025, S. 419; Arendt/Siegel, Aufzeichnungspflicht von Trinkgeldern an Arbeitnehm...mehr

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Baugewerbe / 4.3 Steuerentstehung bei Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens

Führt ein ausländischer Unternehmer im Inland eine steuerbare und steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung aus[1] oder wird eine Bauleistung an einen Unternehmer ausgeführt, der selbst Bauleistungen ausführt[2], wird der Leistungsempfänger der Schuldner der Umsatzsteuer. In diesen Fällen entsteht die Umsatzsteuer – unabhängig davon, ob die beteiligten Vertragspa...mehr

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Baugewerbe / 5.3 Leistungen an bauleistende Unternehmer

Führt ein Unternehmer Werklieferungen und sonstige Leistungen aus, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, wird der Leistungsempfänger dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst solche Bauleistungen nachhaltig ausführt.[1] Darüber hinaus ist gesetzlich klargestellt, dass als Grundstücke insbes...mehr

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Baugewerbe / 8.1 Allgemeines

Der Leistungsempfänger einer Bauleistung (alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen) muss unter bestimmten Umständen einen Abzug i. H. v. 15 % von der Gegenleistung einbehalten.[1] Gegenleistung i. S. dieser Regelung ist das Entgelt zzgl. der Umsatzsteuer (Bruttobetrag). Der Steuerabzug ist auch bei T...mehr

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Baugewerbe / Zusammenfassung

Überblick Unternehmer im Baugewerbe unterliegen wie alle anderen Unternehmer den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechts. Allerdings ergeben sich auf fast allen Stufen der Abwicklung eines Bauauftrags Besonderheiten, die bei Nichtbeachtung erhebliche finanzielle Nachteile für den Bauunternehmer nach sich ziehen können. Insbesondere die Steuerentstehung und die korrek...mehr

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Baugewerbe / 5 Steuerschuldner

Grundsätzlich ist der leistende Unternehmer Steuerschuldner.[1] Im Baugewerbe kann es aber insbesondere in den folgenden Fällen zu einer Übertragung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) kommen: Ein ausländischer Unternehmer führt im Inland eine steuerbare und steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung aus.[2] Es wird ein Umsatz ausgeführt, der unter ...mehr

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Baugewerbe / 5.2 Leistungen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen

Unter das Reverse-Charge-Verfahren können nur Leistungen fallen, die auch zu einer Entstehung von Umsatzsteuer führen, also im Inland steuerbar und auch steuerpflichtig sind. Damit muss eine Leistung, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt, steuerbar sein und auch nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG fallen. Deshalb können nur Grundstücksumsätze...mehr

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Baugewerbe / 5.1 Leistungen ausländischer Bauunternehmer

Bauleistungen ausländischer Unternehmer unterliegen nach den allgemeinen nationalen Rechtsvorschriften im Inland der Umsatzsteuer, wenn das Grundstück, auf das sich die Bauleistung bezieht, im Inland liegt. Damit werden im Regelfall die Bauleistungen nach deutschem Steuerrecht steuerbar und steuerpflichtig sein, wenn es sich um eine im Inland ausgeführte Bauleistung handelt....mehr

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Baugewerbe / 1 Die Steuerbarkeit der Leistungen im Baugewerbe

Den Leistungen im Baugewerbe liegen in aller Regel Werkverträge nach § 631 BGB und Werklieferungsverträge nach § 650 BGB vor, ergänzend dazu sind die Vorschriften über Bauverträge [1] nach § 650a ff. BGB zu beachten. Umsatzsteuerlich kann der Bauunternehmer im Rahmen seines Unternehmens eine Werklieferung oder Werkleistung ausführen. Die Unterscheidung ist insbesondere für die P...mehr

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Baugewerbe / 1.3 Leistungen im Ausland

Führt ein Bauunternehmer Bauleistungen im Ausland aus, ist die Prüfung des Orts der Leistung von besonderer Bedeutung, da nur im Inland ausgeführte Leistungen zu einem steuerbaren Umsatz führen können. Im Baugewerbe wird sich in diesen Fällen fast ausschließlich ein Ort der Leistung ergeben, der nicht im Inland ist. Insbesondere ergeben sich die folgenden Möglichkeiten: Der B...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.5 Steuerschuldner

Besonderheiten können sich ergeben, wenn der Sachverhalt einen Auslandsbezug aufweist. Findet bei einem grenzüberschreitenden Umsatz bzw. ausländischen Leistungsort kein Reverse-Charge-Verfahren Anwendung, muss sich derjenige, der die Veranstaltungsleistung erbringt bzw. die Eintrittsberechtigung einräumt, dort umsatzsteuerlich registrieren. Grundsätzlich ist der leistende Un...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 1 Problematik

Bei der Einräumung von Eintrittsberechtigungen zu einer Veranstaltung richtet sich der Leistungsort grundsätzlich nach dem Veranstaltungsort, d. h. dem Ort, an dem die Veranstaltung tatsächlich stattfindet (sog. Veranstaltungsortprinzip). Dieses Prinzip findet unabhängig davon Anwendung, ob es sich bei dem Leistungsempfänger um einen Unternehmer handelt, der die Veranstaltun...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2 Gestaltungsempfehlungen

Bei der Prüfung des Leistungsortes und daran anschließend der Steuerbarkeit, ist zu differenzieren, ob es sich um eine physische oder virtuelle Veranstaltung handelt. Im Falle einer Präsenzveranstaltung ist weiter entscheidend, an welchem Ort die Veranstaltung tatsächlich stattfindet. Anzuraten ist weiter eine Differenzierung von B2C- und B2B-Konstellationen. Seit 2022 erübri...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.1 Änderung der deutschen Beurteilung

In Folge der Rechtsprechung und geänderten Unionsrechts hat sich auch die Auffassung der deutschen Finanzverwaltung in Bezug auf Veranstaltungsleistungen in den vergangenen Jahren erheblich verändert.[1] Aufgrund einer Entscheidung des EuGH in 2019 änderte das BMF die Verwaltungsauffassung betreffend unterrichtende oder wissenschaftliche Veranstaltungen (z. B. Seminare), die...mehr