Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / g) Haftungsausschluss (§ 309 Nr. 7 BGB)

Rz. 102 § 309 Nr. 7 BGB regelt inhaltlich die in AGB zulässige Reichweite eines Haftungsausschlusses durch den Verwender. Nach § 309 Nr. 7 lit. a BGB ist es dem Verwender zunächst untersagt, bei den besonders wichtigen Rechtsgütern Leben, Körper oder Gesundheit die Haftung für eigenes Fehlverhalten auszuschließen oder zu begrenzen. Im Übrigen kann sich der Verwender nach § 3...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / b) Fallgruppen

Rz. 465 Die Rechtsprechung hat verschiedene typische Anwendungsfälle des Transparenzgebotes entwickelt, die im Rahmen des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB weiterhin Anwendung finden. Rz. 466 Von der ersten Fallgruppe werden Konstellationen erfasst, bei denen der Text der Vertragsbedingung für den Vertragspartner unverständlich ist oder die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nicht...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / (3) Aufwendungen bei Nacherfüllung (§ 309 Nr. 8 lit. b cc BGB)

Rz. 169 § 309 Nr. 8 lit. b cc BGB verbietet solche Vertragsbedingungen, die die Verpflichtung des Verwenders beschränken oder ausschließen, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Sie korrespondiert deshalb mit §§ 439 Abs. 2, 635 Abs. 2 BGB, die die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen dem Verkäufer auferlegen und damit zwi...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / i) Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen (§ 309 Nr. 9 BGB)

Rz. 196 Zweck der Vorschrift ist es, die Dispositionsfreiheit des Vertragspartners zu wahren, indem bei langfristigen Vertragsbeziehungen innerhalb überschaubarer Zeiträume eine Überprüfung durch diesen stattfinden kann.[423] Hierfür erhält § 309 Nr. 9 BGB dem Vertragspartner ein Mindestmaß an Kontrolle über die Leistungen des Verwenders im Rahmen eines Dauerschuldverhältnis...mehr

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§ 6 Anwendungsbereich (§ 31... / D. Verbraucherverträge

Rz. 20 Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer (§ 14 BGB) und einem Verbraucher (§ 13 BGB) (Verbraucherverträgen – neudeutsch: B2C-Verträge)[61] finden gemäß § 310 Abs. 3 BGB die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB mit folgenden Maßgaben Anwendung:mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / aa) Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (§ 309 Nr. 7 lit. a BGB)

Rz. 107 Nach § 309 Nr. 7 lit. a BGB ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unwirksam, der auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsg...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / a) Allgemeines

Rz. 455 Nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB kann sich eine unangemessene Benachteiligung daraus ergeben, dass eine Vertragsbedingung nicht klar und verständlich ist. Damit verfolgt die Vorschrift den Zweck, den Verwender zu einer deutlichen und verständlichen Fassung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuhalten und eine beabsichtigte oder unbeabsichtigte Irreführung des Vertrag...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / (2) Beschränkung auf Nacherfüllung (§ 309 Nr. 8 lit. b bb BGB)

Rz. 155 Nach § 309 Nr. 8 lit. b bb BGB sind solche Vertragsbedingungen unwirksam, durch die der Vertragspartner gegenüber dem Verwender auf das Recht zur Nacherfüllung nach den §§ 437 Nr. 1, 439 BGB beschränkt wird, ohne dass ihm für den Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung die Gestaltungsmöglichkeiten des § 437 Nr. 2 BGB, Minderung und Rücktritt, ausdrücklich erhalten w...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / b) Unangemessenheit der Nachfrist

Rz. 319 Den Regelungen der Nachfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist immer das Bestreben immanent, die gesetzlich vorgesehene Dauer der Nachfrist zugunsten des Verwenders auf das gerade noch zulässige Maß auszudehnen. Dabei wird für die Gestaltung der Geschäftsbedingungen die untere Grenze durch eine etwaig vorhandene gesetzliche Regelung gezogen, da hierin eine ange...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / aa) Leistungshindernisse aus der Sphäre des Verwenders

Rz. 338 Bis zum 31.12.2001 war es vollkommen unumstritten, dass Leistungsstörungen, die aus der Sphäre des Verwenders stammen, diesen nicht zu einer Lösung vom Vertrag berechtigen können, da er sich sonst durch das aus seiner Sphäre stammende Leistungshindernis der Haftung entziehen könnte.[723] Dies beruhte im Wesentlichen auf der vor der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 nac...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / aa) Allgemeines

Rz. 67 § 309 Nr. 5 lit. a BGB ist durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz unverändert in das BGB übernommen worden und entspricht § 11 Nr. 5 lit. a AGBG. Dagegen wurde § 309 Nr. 5 lit. b BGB mit Wirkung ab dem 1.1.2002 so geändert, dass die Wirksamkeit einer Schadenspauschale in Allgemeinen Geschäftsbedingungen seither voraussetzt, dass dem Vertragspartner ausdrücklich d...mehr

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§ 2 Allgemeines zum AGB-Recht / 7. Überleitungsvorschriften

Rz. 44 Nach § 16 Abs. 1 UKlaG werden Verfahren, soweit sie am 1.1.2002 nach dem AGB-Gesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 29.6.2000[126] noch anhängig sind, nach den Vorschriften dieses Gesetzes abgeschlossen. D.h., das Unterlassungsklagengesetz kann und sollte auf alle bis dahin noch nicht rechtskräftig erledigten Verfahren angewendet werden, "weil die Verfahrensvorschriften...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / cc) Unangemessenheit der Leistungsfrist

Rz. 279 Die Angemessenheit der Leistungsfrist hängt von einer Abwägung der typisierten Interessen des Verwenders und eines Durchschnittskunden ab. Deshalb haben sich insoweit auch branchentypische Geschäftsbedingungen für Leistungsfristen herausgebildet.[615] Rz. 280 Zugunsten des Verwenders ist zu berücksichtigen, welcher Zeitaufwand für die Erfüllung der Verträge typischerw...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / e) Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 288 Vor allem im Versicherungsrecht sind gesetzlich geregelte Annahmefristen zu beachten. Zudem können Angebote der Bieter nach § 10 Abs. 4 VOB/A im baurechtlichen Vergabeverfahren an den Ablauf der Bindefrist gebunden werden. Rz. 289 Das Verhältnis des § 308 Nr. 1 BGB zur Unklarheitenregelung des § 305 lit. c Abs. 2 BGB wurde bereits beschrieben (vgl. oben Rdn 271), eben...mehr

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§ 3 Der Begriff der Allgeme... / B. Vertragsbedingung

Rz. 12 Der Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung setzt eine Vertragsbedingung,[36] d.h. eine Erklärung des Verwenders voraus, die den Vertragsinhalt regeln soll,[37] wobei die Erklärung nach ihrem objektiven Wortlaut beim Empfänger den Eindruck hervorrufen muss, es solle damit der Inhalt eines vertraglichen Schuldverhältnisses bestimmt werden.[38] Dieser konstitutive Ch...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / II. Überraschende Vertragsbedingungen

Rz. 155 Der Grund für eine Nichteinbeziehung überraschender Klauseln liegt darin begründet, dass aufgrund des fehlenden Rechtsnormcharakters von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe hierzu Rdn 1) diese zwar nur durch eine rechtsgeschäftliche Einbeziehung (vgl. § 305 Abs. 2 BGB – Einbeziehungsabrede – siehe Rdn 13 ff.) Vertragsbestandteil werden, das hierfür notwendige Ein...mehr

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§ 4 Einbeziehung der Allgem... / II. Ersatzweises Eingreifen des dispositiven Rechts

Rz. 205 Soweit die Bestimmungen nach § 306 Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind (siehe Rdn 199 ff.), richtet sich der Inhalt des Vertrags nach § 306 Abs. 2 BGB nach den (dispositiven) gesetzlichen Vorschriften. Nach § 306 Abs. 2 BGB gelangt anstelle der nicht geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Lückenfüllung das dispositive Recht[721] ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / VI. Aktuelle Diskussionspunkte und Rechtsprechung

1. Allgemeines Rz. 11 Zur Bemessung einer Invaliditätsleistung hat es in jüngster Zeit verschiedene Urteile gegeben, die zu kontroversen Diskussionen und weiteren Entscheidungen anderer Gerichte geführt haben, die es allesamt nicht vermochten, einige offene Streitpunkte abschließend zu klären. Dies hat unterschiedliche Gründe, angefangen bei unterschiedlichen Bedingungswerken...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / III. Rechtsprechung

Rz. 4 Obwohl die Versicherungsbedingungen zur Reiserücktrittskosten-Versicherung durchaus einige Zweifelsfragen aufwerfen, sind Rechtsstreitigkeiten, die aus derartigen Versicherungsverträgen hervorgehen, relativ selten. Es handelt sich ganz überwiegend um Entscheidungen der Amts- und Landgerichte. Mangels der dort bestehenden Spezialkammern/-referate ist die Rechtsprechung ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Beispiele aus der Rechtsprechung zu früheren Bedingungsgenerationen

Rz. 78 Die Vielzahl der Entscheidungen zur erhöhten Kraftanstrengung ist groß. Da es sich stets um Einzelfallentscheidungen handelt, sind die Sachverhalte immer genau darauf zu prüfen, ob sie wirklich vergleichbar sind. Schon eine geringfügige Abweichung im Geschehensablauf kann zu einem anderen Ergebnis führen. Die folgenden Beispiele zeigen lediglich eine Tendenz auf und b...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Rechtsprechung

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / V. Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit in bestimmten Berufen

Rz. 113 Zur Berufsunfähigkeit in bestimmten Berufen [242] sind instruktive Entscheidungen ergangen:mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / V. Rechtsprechung zur zumutbaren Verweisung

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§ 7 Reisegepäckversicherung / IV. Rechtsprechung

Rz. 6 Seit 1992 liegen kaum mehr Entscheidungen von Oberlandesgerichten zur Reisegepäckversicherung vor. Hintergrund ist, dass die übliche Schadenhöhe im Einzelfall den Betrag von 5.000 EUR kaum übersteigt bzw. die Versicherungssumme standardmäßig auf 1.500 bzw. 3.000 EUR begrenzt ist. Es werden seitdem vorwiegend Entscheidungen der Amts- und Landgerichte veröffentlicht. Mang...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Rechtsprechung

Rz. 219 In der Valorenversicherung (§ 5 Abs. 1 AVBSP) heißt es, dass "Versicherungsschutz besteht", solange die versicherten Sachen bestimmungsgemäß getragen oder sicher verwahrt werden. Trotz der Formulierung "Versicherungsschutz besteht" handelt es sich insoweit um verhüllte Obliegenheiten.[252] Aus der Haftpflichtversicherung: Nach § 4 Abs. 2 S. 3 AHB a.F. muss der Versich...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Rechtsprechung

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VI. Rechtsprechung

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 9. Rechtsprechung

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / XIII. Rechtsprechung

Rz. 269 Ein Versicherungsmakler, der anstelle einer bestehenden Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung andere Absicherungen dieser Risiken vermittelt, muss dem Kunden einen nachvollziehbaren und geordneten Überblick über alle wesentlichen leistungs- und beitragsrelevanten Unterschiede verschaffen.[386] Auch bei Reduzierung der Versicherungssumme besteht Beratungsbedarf. D...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VIII. Rechtsprechung

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Rechtsprechung

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§ 17 Krankenversicherung / c) Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Rz. 501 Die hyperbare Sauerstofftherapie (Druckkammerbehandlung) wurde als eine etablierte alternative Methode zur Behandlung einer aseptischen Knochennekrose (hier Morbus Ahlbäck) angesehen, die sich "in der Praxis ebenso erfolgsversprechend bewährt" hat wie die schulmedizinisch anerkannte Behandlung dieser Erkrankung. Aufgrund dessen hat das OLG Stuttgart[323] einen Leistu...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 3. Aktuelle Rechtsprechung zu Versicherungen für fremde Rechnung

Rz. 216 In zwei Beschlüssen hat sich der BGH, allerdings zu einer anderen Versicherung für fremde Rechnung als die D&O-Versicherung, geäußert. Die nachfolgend dargestellten Beschlüsse ergingen zur sog. Valorenversicherung (Versicherung gegen den Verlust und Diebstahl beim Versand oder Transport von Wertsachen) als Versicherung für fremde Rechnung. Der BGH stellte im Rahmen v...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Aktuelle Rechtsprechung

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / XII. Rechtsprechung

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Prüfung und Beurteilung der Rechtslage

Rz. 37 Hat der Anwalt anhand des aufgeklärten Sachverhalts die Rechtslage geprüft, folgt die Beratung des Mandanten wegen der zur Rechtsverfolgung erforderlichen und zweckmäßigen Schritte. Der Anwalt darf rechtliche Wertungen des Mandanten nicht ungeprüft übernehmen.[134] Nach der Rechtsprechung scheidet insoweit ein Mitverschulden des Mandanten aus.[135] Dem Anwalt als "Mitg...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 5. Organisation des Büros

Rz. 52 Die Rechtsprechung erwartet vom Anwalt auch eine Büroorganisation,[183] die reibungslose Abläufe gewährleistet, so dass Akten nicht verlegt und materielle oder prozessuale Fristen nicht versäumt werden können. Im Rahmen der gesetzeskonformen Büroorganisation darf der Anwalt auch delegieren, aber nicht jeden Vorgang. Die Rechtsberatung obliegt ihm allein.[184] Kostenfes...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 10. Haftung in der Sozietät

Rz. 85 Der von einem geschädigten Mandanten beauftragte Anwalt muss sich im Rahmen der Übernahme eines entsprechenden Schadenersatzmandats über die Frage der Pflichtverletzung durch seinen Vorgänger hinaus unbedingt damit auseinandersetzen, wer konkret Anspruchsgegner ist. Einen falschen Beklagten oder nicht alle potenziell Haftenden in Anspruch zu nehmen, führt in der Regel...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Versicherungsfall in den "sonstigen Fällen", Abs. 1 c bzw. Nr. 2.4.3 ARB 2012

Rz. 409 Die Definition des Versicherungsfalls "in allen anderen Fällen", also für sämtliche Leistungsarten des § 2 ARB mit Ausnahme von § 2 a und k ARB, findet sich in § 4 Abs. 1 c ARB: Der Versicherungsfall ist der Zeitpunkt, in welchem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll....mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / Literaturtipps

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / h) Rückrufkostenausschluss (Ziff. 6.2.8)

Rz. 173 Mit dem in Ziff. 6.2.8 geregelten Rückrufkostenausschluss sollen Überschneidungen zu den Rückrufkostendeckungen[332] vermieden und die Abgrenzung einfach gestaltet werden.[333] Die Regelung in Ziff. 6.2.8 schließt Ansprüche wegen Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rückruf von Erzeugnissen geltend gemacht werden, aus, wobei sowohl der Rückruf, als auch der Begriff ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / I. Beratungspflichten des Versicherers bzw. des Versicherungsmaklers

Rz. 136 Der Versicherungsmakler wird vom Versicherungsnehmer üblicherweise beauftragt, diesem einen individuellen Versicherungsschutz zu beschaffen. Der Versicherungsmakler ist Interessen- und meist Abschlussvertreter des Versicherungsnehmers und diesem gegenüber zu Beratung und Betreuung verpflichtet. Unmittelbar vor der Komplettnovellierung des VVG, die zum 1.1.2008 in Kra...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Künstliche Befruchtung

Rz. 304 Mit der Erstattungsfähigkeit von Kosten bei künstlicher Befruchtung musste sich der BGH des Öfteren befassen. Inzwischen ist eine Vielzahl von Entscheidungen zur Kostenerstattung bei künstlicher Befruchtung ergangen. Höchstrichterlich ungeklärt ist immer noch die Frage der Erstattungsfähigkeit bei nicht verheirateten Paaren. Rz. 305 Primäre Sterilität ist nach der Rech...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 8. Verschulden und Kausalität, Schaden

Rz. 68 Verletzt der Anwalt eine der zahllosen Pflichten, kann der enttäuschte und möglicherweise wegen des anwaltlichen Versehens zu Schaden gekommene Mandant seinen Anwalt aus § 280 Abs. 1 BGB [267] (Haftung wegen Pflichtverletzung) auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.[268] In einem arbeitsteiligen Büro kann der Anwalt natürlich nicht jede Tätigkeit selbst ausführen, die mit...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 4. Konsequenzen für die D&O-Versicherungsklauseln

Rz. 217 Zwar ergingen die Beschlüsse des BGH zur sog. Valorenversicherung(AVB-Valoren), aber immerhin auch einer als "Versicherung für fremde Rechnung" konzipierten Versicherung.[554] Schon weil der BGH gar keine konkrete Klausel in den Fokus seiner Erörterung gestellt, die Argumente vielmehr "abstrakt" vorgetragen hat, scheint es nicht ausgeschlossen, die vom IV. Zivilsenat...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Beratung und Belehrung des Mandanten

Rz. 22 Bestimmend für den Inhalt und den Umfang der Pflichten des Anwaltes ist grundsätzlich das zwischen den Parteien des Anwaltsvertrages Vereinbarte. Eine differenzierte Betrachtung uneingeschränkter, umfassender Mandate und eingeschränkter Mandate ist in jedem Fall angezeigt. Letzteres verpflichtet den Anwalt, sich mit der ihm übertragenen Rechtssache nur in einem konkre...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Reine Vermögensschäden

Rz. 105 Reine Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sind nach Ziff. 2.1 AHB gesondert zu versichern. Zusätzlich versicherbar ist z.B. das Abhandenkommen von Sachen, die Patienten und ihre Begleiter in die Praxis oder in das Krankenhaus eingebracht haben. Ausdrücklich ausgeschlossen sind regelmäßig Haftpflichtansprüche wegen Vermö...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 95 Punkt 16 AVB Reisegepäck 1992/2008 schafft keine spezielle Regelung für die Reisegepäckversicherung. Auch wenn diese Bestimmung gestrichen würde, würden sich Rechte und Pflichten aus dem Reisegepäckversicherungsvertrag nicht ändern. Rz. 96 Punkt 16.1AVB Reisegepäck 1992/2008 wiederholt den Text von § 81 Abs. 1 VVG, wonach der Versicherer leistungsfrei ist, wenn der Ver...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 7. Ausblick zur Rückrufkosten-Deckung

Rz. 209 Über die Voraussetzungen und den Umfang einer sich aus der Produktbeobachtungspflicht zu Lasten des Herstellers ergebenen Rückrufpflicht bestand von Anbeginn, insbesondere seit Mitte der 90er Jahre, an eine fortlaufende Diskussion. Einzelheiten zu den Voraussetzungen und zum Umfang von Maßnahmen, die der Hersteller eines fehlerhaften Produktes zur erkannten Gefahrenb...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 14. Haftung gegenüber Dritten

Rz. 118 Die Haftung des Anwalts ist keineswegs auf seinen Mandanten begrenzt; auch Dritte können ihn durchaus unter bestimmten Voraussetzungen auf Erstattung eines ihnen entstandenen Schadens in Anspruch nehmen, sog. Dritthaftung. Rz. 119 Dabei muss sich der Anwalt bewusst sein, dass er gerade in der interprofessionellen Sozietät mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern dere...mehr