Rz. 245

Unfallflucht des Repräsentanten ist dem VN zuzurechnen, da die Wartepflicht zur Risikoverwaltung gehört.[352]
Ein Vater, der nach förmlicher Übertragung des Betriebes auf seine Söhne faktischer Betriebsinhaber (Chef) bleibt, ist Repräsentant.[353]
Der Mieter eines Hauses ist nicht Repräsentant des Eigentümers in der Gebäudeversicherung;[354] auch nicht der berechtigte Fahrer eines Kfz.[355]
Wenn beide Ehegatten ein Fahrzeug abwechselnd benutzen, ist keiner Repräsentant des anderen.[356]
Die Ehefrau des VN ist dessen Repräsentantin, wenn der versicherte Schmuck ausschließlich von ihr getragen wurde und sie allein entschied, wann sie welchen Schmuck trug.[357]
Der Vater der Versicherungsnehmerin, der alle Verhandlungen mit dem Versicherer geführt hat und einen Brand in der Pelzgroßhandlung seiner Tochter gelegt hat.[358]
Ein Prokurist, dem ein Dienstfahrzeug ständig und ausschließlich für dienstliche und private Zwecke zur Verfügung steht, ist nicht Repräsentant, wenn fahrzeugbezogene Maßnahmen (Reparatur und Wartung) in der Betriebswerkstatt durchgeführt werden.[359]
Ein Ehemann, der seine Gaststätte auf dem Grundstück seiner Ehefrau selbstständig betreibt, ist deren Repräsentant in der Gebäudeversicherung.[360]
Der Kapitän eines Schiffes ist Repräsentant des Reeders.[361]
Der faktische Leiter des Betriebes einer Komplementär-GmbH ist hinsichtlich der betrieblichen Sachversicherung Repräsentant.[362]
[352] BGH r+s 1996, 385= VersR 1996, 1229.
[353] OLG Köln VersR 1996, 94.
[354] OLG Hamm r+s 1995, 325.
[355] OLG Oldenburg r+s 1995, 331.
[356] OLG Hamm, VersR 1995, 1086.
[357] OLG Köln VersR 1999, 311.
[359] OLG Hamm VersR 1995, 1086.
[360] BGH zfs 2003, 411.
[362] OLG Köln r+s 2004, 464.

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