Rz. 245
▪ | Unfallflucht des Repräsentanten ist dem VN zuzurechnen, da die Wartepflicht zur Risikoverwaltung gehört.[352] |
▪ | Ein Vater, der nach förmlicher Übertragung des Betriebes auf seine Söhne faktischer Betriebsinhaber (Chef) bleibt, ist Repräsentant.[353] |
▪ | Der Mieter eines Hauses ist nicht Repräsentant des Eigentümers in der Gebäudeversicherung;[354] auch nicht der berechtigte Fahrer eines Kfz.[355] |
▪ | Wenn beide Ehegatten ein Fahrzeug abwechselnd benutzen, ist keiner Repräsentant des anderen.[356] |
▪ | Die Ehefrau des VN ist dessen Repräsentantin, wenn der versicherte Schmuck ausschließlich von ihr getragen wurde und sie allein entschied, wann sie welchen Schmuck trug.[357] |
▪ | Der Vater der Versicherungsnehmerin, der alle Verhandlungen mit dem Versicherer geführt hat und einen Brand in der Pelzgroßhandlung seiner Tochter gelegt hat.[358] |
▪ | Ein Prokurist, dem ein Dienstfahrzeug ständig und ausschließlich für dienstliche und private Zwecke zur Verfügung steht, ist nicht Repräsentant, wenn fahrzeugbezogene Maßnahmen (Reparatur und Wartung) in der Betriebswerkstatt durchgeführt werden.[359] |
▪ | Ein Ehemann, der seine Gaststätte auf dem Grundstück seiner Ehefrau selbstständig betreibt, ist deren Repräsentant in der Gebäudeversicherung.[360] |
▪ | Der Kapitän eines Schiffes ist Repräsentant des Reeders.[361] |
▪ | Der faktische Leiter des Betriebes einer Komplementär-GmbH ist hinsichtlich der betrieblichen Sachversicherung Repräsentant.[362] |
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