Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / e) Wem nutzt es?

Rz. 31 Bisher fehlt auch eine differenzierte Auseinandersetzung mit letztwilligen Verfügungen, bei denen dem "Kind" mit Behinderung "unter dem Strich" nichts zugutekommt bzw. kommen kann. Der BGH hat trotz der vorstehend zitierten Entscheidung des XII. Senats des BGH seine zwei grundlegenden Argumentationselemente gegen eine Sittenwidrigkeit von Behindertentestamenten bisher ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / a) Sittenwidrigkeit als Ausnahme

Rz. 18 Die Sittenwidrigkeit eines Testamentes ist der absolute Ausnahmefall.[45] Die allgemeinen Regeln dazu stehen fest:mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / III. Die nachträgliche Anordnung einer Testamentsvollstreckung durch den überlebenden Ehegatten

Rz. 261 Da die Dauertestamentsvollstreckung ein wesentlicher Baustein ist, um dem Erben die Verfügungsbefugnis über den Nachlass zu entziehen und diesen damit unverwertbar im Sinne des Sozialhilferechtes zu machen, könnte eine Idee, wie man ein unzureichendes Testament heilt, darin bestehen, dass bei einem gemeinschaftlichen Testament der überlebende Ehegatte nachträglich nu...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / ee) Erbschaft/Steuererstattungen daraus

Rz. 84 Steuererstattungen aus einem Erbfall hat die Rechtsprechung als zweckbestimmte Einnahme im Sinne des § 11a SGB II oder eines anderen Schontatbestandes verneint. Zwar handele es sich um eine öffentlich-rechtliche Einnahme. Aus § 1968 BGB folge aber keine Zweckbestimmung, die es gebiete, "die Erbschaft auch nur in Höhe der vom Erben zu tragenden Bestattungskosten freizu...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 4. Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich

Rz. 355 Ist eine Verwertungs-/Einsatzpflicht dem Grunde nach nicht ausgeschlossen, so muss doch immer noch geprüft werden, ob die Verwertung es Vermögens offensichtlich unwirtschaftlich ist und deshalb eine Härte zu bejahen ist. Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit liegt vor, wenn der durch die Verwertung zu erzielende Erlös in einem deutlichen Missverhältnis zum wirkli...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / III. Erb- und schenkungsfallnaher Verkauf

Rz. 103 Ein nach dem Erb- oder Schenkungsfall durchgeführter Verkauf des zu bewertenden Grundstücks im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres kann als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts i.S.d. § 198 BewG (zugunsten des Steuerpflichtigen) dienen.[55] Veräußerungsnebenkosten, sofern vom Verkäufer (anteilig) getragen (z.B. Notar- und Grundbuchkosten, Makler...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 3. Quotale Anrechnung

Sofern durch den zur Erstattung verpflichteten Prozessgegner keine volle, sondern nur eine anteilige bzw. quotale Kostenübernahme bzw. -Erstattung erfolgt, hat entsprechend nur eine Anrechnung über die Hälfte der Quote zu erfolgen.[9] Beispiel Der Rechtsanwalt ist für seinen Mandanten im Vor- und Klageverfahren tätig gewesen. Im gerichtlichen Termin wurde ein Vergleich geschl...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / c) Nur für "Kinder"?

Rz. 25 Der BGH stellt bei seiner Prüfung essentiell auf die Testierfreiheit und die legitime Sorge von Eltern für ihre behinderten "Kinder" ab. Es gebe für die Tragung der besonderen Lasten, die mit der Erziehung und Betreuung behinderter Kinder verbunden seien, ein gesetzliches System im Sozialrecht,[59] das den Zugriff auf Eltern als Unterhaltsschuldner weitgehend ausschli...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / I. Darlehen (§ 140 Abs. 2 SGB IX)

Rz. 31 Das vorläufige Darlehen, das es in § 91 SGB XII gibt, ist in § 140 Abs. 2 SGB IX erhalten geblieben. Soweit für den Bedarf der nachfragenden Person verwertbares Vermögen einzusetzen ist, jedoch der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung des Vermögens nicht möglich ist oder für die, die es einzusetzen haben, eine Härte bedeuten würde, soll die beantragte Lei...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Anspruchsübergang wegen erbrachter Leistungen

Rz. 192 Die Leistungen müssen "erbracht" worden sein. Ob die darlehensweise Gewährung von Leistungen an den Leistungsberechtigten ausreicht, ist streitig.[328] Z.T. wird bejaht, dass Darlehen und Anspruchsübergang nebeneinander möglich sind. Nach diesseitiger Ansicht sind Darlehen und Anspruchsübergang unterschiedliche Mittel des "Sozialhilferegresses". Ist der Leistungsbezi...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / XII. Fiktive Terminsgebühr bei Abschluss einer Einigung

Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG erhielt der Anwalt nach der bisherigen Regelung eine Terminsgebühr, wenn in einem Verfahren, in dem eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wurde. Gleiches galt in den Rechtsmittelverfahren. Hier war strittig, ob die Terminsgebühr auch dann anfallen konnte, wenn die Beteiligten einen Ver...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / (4) Vergrößerung des Wertes?

Rz. 119 Den Wert eines Wohnungsrechts/Nießbrauchs kann man mit einer Änderung der Berechnungsmethode vergrößern. Vereinzelt wird nämlich (zu Recht) argumentiert, dass das BewG nach § 1 eigentlich nur für öffentlich-rechtliche Abgaben anwendbar ist.[294] Andere stellen darauf ab, dass nach dem BewG mit einem Rechnungszins von 5;5 % gerechnet werde, der überhöht sei. Man müsse ...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / cc) Ist der Schwebezustand der Zehn-Jahresfrist des § 529 Abs. 2 BGB in die Bewertung einzubeziehen?

Rz. 121 Wenn man den Wert der Zuwendung als die Bezugsgröße für den Wertevergleich mit den Leistungen des Zuwendungsempfängers nimmt, dann könnte sich auch die Frage stellen, von welchem Wert für die Bewertung eigentlich auszugehen ist. Vom Verkehrswert? Während der Dauer von zehn Jahren unterliegt die Zuwendung nämlich generell dem Risiko der Rückforderung bei Verarmung des ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Quasi-deliktischer Ausnahmetatbestand

Rz. 550 Das BVerwG hat den Kostenersatz auf einen "engen deliktsähnlichen Ausnahmetatbestand" begrenzt.[922] Er lehnt sich ausweislich der Gesetzesbegründung an das bisherige Sozialrecht, also an § 92a BSHG an. Dazu hatte die Rechtsprechung – quasi über den Wortlaut hinaus – einschränkende Voraussetzungen entwickelt, die das BSG übernommen hat.[923] Danach kommt eine Anwendu...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / II. Durchsetzung des Nachrangs durch Darlehensgewährung im SGB XII

Rz. 383 Die Möglichkeit der Darlehensgewährung im SGB XII ist begrenzt und stellt ein Mittel dar, um Zeiten, in denen Mittel noch nicht bedarfsdeckend zur Verfügung stehen, zu überbrücken oder Verhalten des Hilfesuchenden, das gegen den Nachranggrundsatz verstößt, mit dem Prinzip der Menschenwürde in Übereinklang zu bringen, aber nicht zu belohnen. Die Darlehensgewährung an d...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / aa) Tarifvertragliches Sterbegeld

Rz. 80 Sterbegeld aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen ist nicht von einem Träger öffentlich-rechtlicher Verwaltung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften erbracht worden. Es handelt sich auch nicht um zweckbestimmte Einnahmen i.S.d. § 11a Abs. 3 S. 1 SGB II. Nach der Rechtsprechung des BSG wäre für eine Privilegierung nach dieser Vorschrift erforderlich, dass es...mehr

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§ 3 Der Erbfall / bb) Erb-/Pflichtteilsverzicht mit Abfindung

Rz. 5 Verzichtet der Pflichtteilsberechtigte gegen Abfindung auf sein Pflichtteilsrecht, steht der Abfindung kein Synallagma (lediglich die Aufgabe der Erwerbschance) gegenüber, so dass die geleistete Abfindung gem. §§ 7 Abs. 1 Nr. 5, 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (wie eine freigiebige Zuwendung) sofort – und nicht etwa erst im Erbfall – steuerpflichtig ist. An dieser steuerlichen B...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / bb) Normativer Zufluss bei Anfall eines Anspruchs aufgrund Erbfalls (z.B. Pflichtteil/Vermächtnis)

Rz. 41 Die Regeln zum "normativen" Zufluss für Forderungen aus Vermächtnissen oder Pflichtteilsansprüchen, die zwar vor dem Leistungszeitraum angefallen sind, aber erst im Leistungszeitraum in Geld erfüllt werden, wurden von der Rechtsprechung bisher ausdrücklich ausgeschlossen. Erfolgte die Monetarisierung einer solchen Forderung noch vor dem Antragszeitraum, so sei das Gel...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / C. Fehler und Probleme des Behinderten-/Bedürftigentestaments

Rz. 214 Die größten Probleme von Behinderten-/Bedürftigentestamenten ergeben sich heute nicht mehr aus Rechtsprechung, die die Sittenwidrigkeit von bedürftigen Menschen mit und ohne Behinderung diskutiert. Vielmehr sind esmehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / XI. Einigungsgebühr bei Beratung

Strittig war, ob im Rahmen der Beratung auch eine Einigungsgebühr anfallen kann. Die Rechtsprechung hat dies bisher zu Recht bejaht.[8] In der Kommentarliteratur wurde dies zum Teil verneint. Grund für diese Streitfrage war die bisherige Formulierung der Vorbem. 1 VV RVG, wonach die Einigungsgebühr nur neben den Gebühren aus den anderen Teilen des Vergütungsverzeichnisses an...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Betreuungsrecht

Rz. 221 Das Betreuungsrecht nach §§ 1896 ff. BGB ist janusköpfig. Es ist Eingriffs- und Fürsorgerecht gleichzeitig. Die Kosten der Betreuung sind keine rein staatliche Leistung, sondern müssen vom leistungsfähigen Betreuten mitgetragen werden. Dabei sind voneinander zu unterscheiden. Die Beteiligung des Betreuten...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / III. Bewertung der Pflegeleistung

Rz. 123 Unentgeltlich erbrachte Pflegeleistungen i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG sind nicht nur die in § 14 Abs. 4 SGB XI aufgeführten Hilfeleistungen im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung, sondern weitere, nicht von dieser Vorschrift erfasste Leistungen, wie z.B. die Erledigung von Botengängen und schriftlichen Angelegenheiten, Besprechungen mit Ärzten, Vorsprachen ...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / 1. Gesetzgebung

Der Bundestag hat in der Nacht vom 10.6.2021 auf den 11.6.2021 das "Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt", welches als Legal Tech-Gesetz bezeichnet wird, mit kleineren Abänderungen verabschiedet. Das Gesetz hat am 25.6.2021 den Bundesrat passiert und wird damit am 1.10.2021 in Kraft treten. Ziel des Gesetzes soll sein, Rechtsanwält...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / VII. Härtefallregelung

Rz. 43 Eine besondere Schutzwürdigkeit von Einkommen und Vermögen im Jugendhilferecht ist allein im Rahmen der vorgesehenen Härtefallregelungen gegeben. § 94 Abs. 6 S. 2 SGB VIII regelt: Es kann ein geringerer Kostenbeitrag erhoben oder gänzlich von der Erhebung des Kostenbeitrags abgesehen werden, wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die dem Zweck der Leistung die...mehr

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FF 09/2021, Wunschkinder, W... / III. "Wunscheltern" und Art. 6 Abs. 2 GG

Wichtig nicht nur für die vorliegenden Fälle, sondern für die Reform des Abstammungsrechts insgesamt, ist die verfassungsrechtliche Qualifizierung der sogenannten "Wunscheltern". Diese haben das Kind weder gezeugt noch ausgetragen, aber seine Entstehung durch Zustimmung zu reproduktionsmedizinischen Maßnahmen verursacht. Müssen sie daher von Anfang an Elternverantwortung mit...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / (3) Die Korrektur durch subjektive Äquivalenzüberlegungen

Rz. 154 Die objektive Betrachtung der Leistungen der Beteiligten ist nach den allgemeinen Regeln des Schenkungsrechts um die subjektive Betrachtung zu ergänzen (Prinzip der subjektiven Äquivalenz) bzw. zu korrigieren. Die objektive Betrachtungsweise ist die unterste Grenze. Die Korrektur erfolgt nach den Vorstellungen der Beteiligten (Grundsatz der subjektiven Äquivalenz). Fü...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Vermächtnis

Rz. 422 Auch Vermächtnisansprüche können von einem Sozialleistungsträger übergeleitet werden. Ob eine Überleitung eines solchen Vermächtnisanspruches evtl. sittenwidrig sein kann, wenn sie erfolgt um ihn auszuschlagen und dann den – dem vollen Zugriff unterliegenden – Pflichtteilsanspruch geltend zu machen, ist in der Rechtsprechung ohne weitere Resonanz andiskutiert worden....mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 2. Anrechnung über tatsächlich erhaltene Geschäftsgebühr

Bereits seit Längerem wird dieser Grundsatz aufgebrochen bzw. eine derartige Rspr. aufgegeben: Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV hat demnach nur i.H.d. Hälfte der tatsächlichen erstatteten und nicht entstandenen Geschäftsgebühr zu erfolgen.[6] Auch die Befürworter dieser Rechtsauffassung halten der Gegenmeinung die Systemati...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / III. Kindschaftsrecht

Auch im Vortrag von Rechtsanwalt Jörg Mannel aus Frankfurt am Main ging es um die neue Vielfalt der Lebensformen. Er spielte verschiedene Varianten von Sorgerechts-, Umgangsrechts- und Kindesrechtsfällen durch. Bei der Übertragung des Sorgerechts werden Kriterien wie die allgemeine Erziehungsfähigkeit, der Kindeswille und die ausreichende Bindungstoleranz beachtet. In seiner...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / II. Fälle nachrangiger Sozialleistungen mit Verweisen auf SGB II/SGB XII

Rz. 197 Neben den (wenigen) Fallgestaltungen von Testamenten, die auf den Erhalt von SGB II-Mitteln abzielten, hat sich die Rechtsprechung in der jüngeren Vergangenheit beschäftigt mit:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Erbfall vor dem Bedarfs-/Antragszeitraum – Pflichtteilsanspruch vor dem Bedarfszeitraum ausgezahlt

Rz. 188 Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH,[339] wonach der Pflichtteilsanspruch kraft Gesetzes nach § 2317 Abs. 1 BGB bereits mit dem Erbfall als Vollrecht entsteht, geht das BSG für das SGB II davon aus, dass ein Pflichtteilsanspruch aus § 2303 Abs. 1 BGB zum Vermögen gehören kann.[340] Dem folgt die Literatur.[341] Und das gilt auch für den Pflichtteilsrest- ...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / 1. Allgemeines

Rz. 4 Alternativ kommt – als flexible Regelung – die Anordnung eines sog. Supervermächtnisses in Betracht.[1] Dessen zivilrechtliche Wirksamkeit – eine etwaige Unwirksamkeit ist steuerlich grundsätzlich unschädlich (siehe dazu Rdn 28>) – ist zwischenzeitlich von der Rechtsprechung anerkannt.[2] Als zivilrechtlicher Einstieg in das Thema kann die Regelung des § 2065 Abs. 2 BG...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Tatsächliche Unverwertbarkeit – die zeitliche Perspektive

Rz. 215 Der Begriff der Verwertbarkeit ist ein rein wirtschaftlicher und beurteilt sich sowohl nach den tatsächlichen als auch nach den rechtlichen Verhältnissen[384] unter Berücksichtigung zeitlich absehbarer Realisationsmöglichkeiten.[385] Der Hinweis auf theoretisch in Betracht kommende Verwertungsmöglichkeiten, wie z.B. der Hinweis auf die Verwertung eines Erbteils durch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rz. 8.1 [Autor/Stand] Gegen die Rechtsgültigkeit der Vorläuferfassungen des § 26 BewG bzw. seiner Vorgängerregelung (§ 24 BewG 1934) sind wiederholt Bedenken erhoben und Rechtsbehelfe eingelegt worden. Sie wurden im Wesentlichen damit begründet, dass sich durch die Zusammenrechnung von Wirtschaftsgütern der Ehegatten zu einer wirtschaftlichen Einheit steuerliche Nachteile er...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 3 Anmerkung

1. Rechtliche Einordnung. Das Besprechungsurteil betrifft einen besonderen Fall der gleitenden Unternehmensnachfolge. Verpachtet der Betriebsübergeber das Betriebsgrundstück zunächst an den Betriebsübernehmer und überträgt er dieses erst später in einem zweiten Schritt an den Erwerber, so weicht eine solche Gestaltung zwar von der einheitlichen Betriebsübergabe an den Nachfo...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / d) Schenkungsrückforderungsanspruch

Rz. 76 Der Schenkungsrückforderungsanspruch nach § 528 BGB ist eine Forderung und deshalb Vermögen i.S.v. § 27 Abs. 1 S. 1 Ziffer 2 BAföG. Es kann auf die ausführliche Diskussion an diversen anderen Stellen dieses Buches verwiesen werden. Die Rechtsprechung behandelt den Anspruch stiefmütterlich und bevorzugt die Zurechnung des Vermögens wegen Rechtsmissbräuchlichkeit, wenn ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / b) Die Größe des Nachlasses

Rz. 20 In seiner 2. Entscheidung zum Behindertentestament betonte der BGH, dass durch das Behindertentestament eine objektive Besserstellung des Kindes mit Behinderung erreicht werde, weil der Nachlass nicht so groß gewesen sei, dass dessen Versorgung lebenslang sichergestellt gewesen sei.[49] Ob die Größe eines Nachlasses ein Kriterium für die Sittenwidrigkeit eines Behinde...mehr

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zfs 09/2021, Betriebshaftun... / 2 Aus den Gründen:

Die Berufung ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt und begründet worden. Der Kläger ist insgesamt prozessführungsbefugt. Hinsichtlich der gemäß § 86 Abs. Satz 1 VVG im Laufe des Rechtsstreits auf die Kaskoversicherung des Klägers übergegangene Ansprüche folgt dies bereits aus § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO. Der Geschädigte hat seinen Klageantrag, soweit die cessio legis...mehr

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ZErb 09/2021, Zur Berechnun... / 2 Gründe

II. Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und des Verfahrens und zur Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht (§ 74 Abs. 6 S. 2 Alt. 1 FamFG). 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in FamRZ 2020, 1030 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die Höhe der dem Beteiligten zu 1 zustehenden V...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 5. Ab wann kann Einkommen bedarfsdeckend angerechnet werden?

Rz. 57 Auch im SGB II gelten das Faktizitätsprinzip und das Gegenwärtigkeitsprinzip. Einnahmen können – wie im SGB XII – nur dann bedarfsdeckend angerechnet werden, wenn sie zum einen Bedarfsdeckungsqualität haben und wenn sie zum anderen "bereite" Mittel sind.[88] Dies gilt auch bei Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme über einen Verteilzeitraum hinweg ohne Einschränk...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / I. Zivilrecht

Rz. 33 Zivilrechtlicher Ausgangspunkt der Katastrophenklausel ist die Rechtsprechung des Reichsgerichts,[33] wonach bei einem "gleichzeitigen Versterben" der Eheleute bzw. bei entsprechender Vermutung nach § 11 VerschG eine gegenseitige Erbeinsetzung durch ein gemeinschaftliches Testament gegenstandslos ist. Dies hat zur Folge, dass jeder Ehegatte von seinen gesetzlichen ode...mehr

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Vorwort

Das Buch "Steuerfallen im Erbrecht" ist der Nachfrage nach einer ganzheitlichen Beratung im lukrativen wie umkämpften Tätigkeitsmarkt des Erbrechts geschuldet. Regelmäßig wünscht die Mandantschaft – wohl zu Recht – neben der rechtlichen Dienstleistung mindestens auch Hinweise auf entsprechende steuerliche Berührungspunkte. Die Ausführungen im Buch richten sich an Rechtsanwält...mehr

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FF 09/2021, Sorge- und Umgangsrecht

Handbuch für die familienrechtliche PraxisRechtsgrundlagen – Erläuterungen – MusterMallory Völker/Monika Clausius8. Aufl., Nomos Verlag, Baden-Baden 2021, geb., 1144 SeitenISBN 978-3-8487-6814-198 EUR Die erste Auflage des "Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis", wie der Band ursprünglich einmal hieß, erschien im Jahr 2000 im Deutschen Anwaltverlag. Begründet wurde er von dem...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / aa) Nichtigkeit

Rz. 45 Eine letztwillige Verfügung verstößt gegen die guten Sitten oder eben nicht. Solange das Pflichtteilsrecht besteht und realisiert werden kann, besteht dafür keine Vermutung. Es spricht also auf dem Boden der Testierfreiheit des Erblassers grundsätzlich erst einmal nichts für eine Sittenwidrigkeit. Zusätzlich ist aber die Rechtsprechung des BGH zur Teilbarkeit letztwil...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / bb) Bewertungsfragen der Gegenleistungen des Zuwendungsempfängers (Beispiel Pflege und Betreuung)

Rz. 125 "Bereicherung" im Sinne des Schenkungsrechts ist eine objektive, im Wege einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise festzustellende Vermögensmehrung, die durch einen Vermögensvergleich vor und nach der Schenkung festzustellen ist.[320] Um auf der objektiven Ebene zu einem Wertunterschied zwischen dem Zuwendungsgegenstand und den Leistungen des Zuwendungsempfängers zu k...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / cc) Außerkraftsetzung von Verwaltungsanordnungen nach § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB wegen Sittenwidrigkeit?

Rz. 49 Ob eine letztwillige Verfügung bzw. Verwaltungsanordnungen, durch die dem an sich pflichtteilsberechtigten Erben nichts zugutekommt, zu Fall gebracht werden können, kann man schließlich an § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB messen (vgl. dazu § 3 Rdn 303 f.). Für ein zur Zielerreichung "überbeschwertes" Behindertentestament hat die Rechtsprechung bisher keine Entscheidung getroffe...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / I. Einführung

Insbesondere in der erbrechtlichen Beratung geht man mit gewisser Sicherheit davon aus, man sei vor einer fundamentalen Änderung der Marktbedingungen gefeit. Ansprüchen im Bereich des Fluggastrechts mag man per Mausklick zur Durchsetzung verhelfen,[2] aber einen Generationen übergreifenden Familienstreit als Folge eines Erbfalls kann eine künstliche Intelligenz nicht lösen. ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Umwandeln in Schonvermögen

Rz. 210 Grundsätzlich kann man auch den Versuch machen, aus vorhandenen, nicht geschonten Mitteln geschontes Vermögen zu machen. Fraglich dazu ist, ob es vor dem einsetzenden Leistungsbezug eine Obliegenheit gibt, Geld nur so auszugeben, dass es möglichst lange reicht, den notwendigen Leistungsbezug möglichst weit hinausschiebt und verlangt, dass von vorhandenem – an sich ve...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (3) Familienleistungen – speziell Kindergeld

Rz. 156 Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat nach § 6 SGB I ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen. Es geht daher um den Familienlasten- bzw. -leistungsausgleich, die Minderung des Familienaufwands (§§ 6, 25 SGB I) und einen Ausgleich dafür, dass Familien mit Kindern der Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland i...mehr

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zfs 09/2021, Tagungen der AG Verkehrsrecht im Herbst 2021

6. Verkehrsrechtssymposium (mit Rahmenprogramm) Mainz, Samstag, 16. Oktober 2021 (6,0 Std. FAO) 6. Schadenkongress "Autoschaden GeRecht" Dortmund, Mittwoch, 27. Oktober 2021 (3,5 Std. FAO) Präsenzseminare Typische Verletzungen bei Verkehrs- und Privatunfällen Berlin, Samstag, 09. Oktober 2021 (5,0 Std. FAO) Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Mainz, Fre...mehr