Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / dd) Persönliche (Teil-)Erbauseinandersetzung durch Abschichtung

Rz. 10 Die Rechtsprechung lässt als Form der personellen Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft auch die sog. (formfreie) Abschichtung zu.[5] Der Erbteil des Ausgeschiedenen wächst den verbleibenden Miterben von Gesetzes wegen analog § 738 BGB an. Die Formfreiheit gilt selbst dann, wenn ein Grundstück zum Nachlass gehört. Einer Beurkundungspflicht des § 311b Abs. 1 BGB u...mehr

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FoVo 09/2021, Der Schuldner führt Sie in der Zwangsvollstreckung zu Zugriffsobjekten

Verschuldung hat Ursachen. Nicht selten teilt der Schuldner diese Ursachen im Rahmen der schriftlichen, fernmündlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme mit. Der nachfolgende Beitrag soll an drei Beispielen zeigen, wie solche Mitteilungen Anhaltspunkte für weitere Forderungsbeitreibungs- oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geben können, obwohl sie auf den ersten Blick die Zah...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 8. Erbteil – § 1922 Abs. 2 BGB im SGB XII

Rz. 171 Fallbeispiel 24: Was soll das Kind mit dem Erbe I? M (84 Jahre) und F (82 Jahre), bescheidene und fleißige – aber rechtlich völlig unbedarfte – Menschen haben einen geistig und körperlich behinderten Sohn S, der viel Versorgung und Betreuung benötigt. Er ist nicht erwerbsfähig. Ihr Leben hat sich immer nur um ihren Sohn gedreht. Ein Testament haben die Eheleute nicht....mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / III. Hilfen in speziellen Lebenslagen nach dem 7. Kapitel – Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII)

Rz. 18 Die in der erbrechtlich ausgerichteten anwaltlichen Praxis mit Abstand größte sozialhilferechtliche Bedeutung hatten bis zum 31.12.2019 die Eingliederungshilfeleistungen für Menschen mit Behinderung, weil für Leistungsbezieher von Eingliederungshilfe üblicherweise sog. Behindertentestamente entwickelt werden. Diese Leistungen sind seit 1.1.2020 in das SGB IX überführt...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / d) "Verprassen"/Schuldentilgen

Rz. 213 Erst recht ist es nicht anders, wenn der potentielle oder reale Sozialleistungsempfänger die ihm zugeflossenen Mittel aus Schenkung oder Erbfall verprasst oder damit Schulden tilgt. Für das Vermögen gilt, hergeleitet aus § 12 Abs. 4 SGB II, dass dann, wenn eine Änderung des Verkehrswertes des vorhandenen Vermögens durch Veräußerung, Belastung oder durch sonstige Umst...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / (e) Jahreswert und Kapitalisierungsfaktor

Rz. 148 Neben der Bestimmung des Jahreswertes der vereinbarten Leistungen ist die Ermittlung des Kapitalisierungsfaktors zur Ermittlung des sachlichen Wertes der vereinbarten Leistungen besonders schwierig. Die Bewertung einer Pflegeverpflichtung bereitet zusätzliche Schwierigkeiten, wenn – wie in Fallbeispiel 109 (siehe Rdn 108) – die vereinbarten Leistungen nicht bereits be...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / B. Gerichtskosten

Rz. 3 Die Gerichtskosten und Auslagen in Betreuungsverfahren werden nach dem GNotKG und seinen Anlagen 1 (Kostenverzeichnis – KV GNotKG) und 2 festgestellt. Zu den Auslagen des Gerichts (§ 14 GNotKG) gehören insbesondere die Honorare des Sachverständigen[2] und des Verfahrenspflegers, aber auch Zeugenentschädigungen und Reisekosten, z.B. des Richters anlässlich der persönlich...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / I. Einleitung

Rz. 1 Der Anspruch mit der wahrscheinlich größten praktischen Relevanz beim "Sozialhilfe"-Regress ist der Schenkungsrückforderungsanspruch des bedürftigen Schenkers.[1] Rz. 2 Schenkungen im Sinne des § 516 BGB gilt es bei der Rechtsgestaltung d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Dem öffentlichen Verkehr dienend

Rz. 111 [Autor/Stand] Das Grundsteuergesetz enthält in § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG keine Definition des Begriffs "dem öffentlichen Verkehr dienend". Eine besondere Qualifikation der Verkehrsfläche als sog. öffentliche Sache in einem vom öffentlichen Recht geprägten Sinne wird durch den Wortlaut allein für sich genommen nicht gefordert.[2] Nach dem Wortlaut des § 4 Nr. 3 Buchst...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Die zeitliche Komponente bei der Verwertbarkeitsprognose

Rz. 117 Ein Aspekt der Verwertbarkeit ist die für sie benötigte Zeit. Vermögen gilt als unverwertbar, wenn völlig ungewiss ist, wann ein tatsächliches – oder auch rechtliches – Verwertungshindernis wegfällt. So scheidet eine Anrechnung von Forderungen als Vermögen von vornherein aus, wenn sie nicht in absehbarer Zeit realisiert werden können (sog. "Versilbern" von Vermögen).[...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 5. Härte bei Hilfen in speziellen Lebenslagen und bei Eingliederungshilfe (§ 139 S. 3 SGB IX)

Rz. 357 Ein Stiefkinddasein führt der Härtebegriff bei der Gewährung von Hilfen in speziellen Lebenslagen (z.B. bei Hilfe zur Pflege oder bei Eingliederungshilfe auch nach § 139 S. 3 SGB IX). Dabei geht es nach dem Gesetz vorrangig um den Fall, dass eine Härte anzunehmen ist, wenn eine angemessene Lebensführung oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung er...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Grundsätzliches

Rz. 279 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung – häufig angekoppelt an die Anordnung von Vorerbschaft/Nacherbschaft oder Vorvermächtnis/Nachvermächtnis – wird ab und an als absolutes Verwertungshindernis im sozialhilferechtlichen Leistungstatbestand angesehen.[477] Das ist so nicht richtig. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung weist dem Testamentsvollstrecker nach § 2...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Voraussetzungen und Prüfungsmöglichkeiten

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / f) Eigennutzung und Nutzung durch Familienangehörige

Rz. 216 Der BGH nimmt im Fall der Eigennutzung oder der Nutzung durch andere Familienangehörige bei fehlender vertraglicher Regelung und dem Ausschluss der vorstehenden Fallgestaltungen an, dass "im Zweifel ebenso wenig anzunehmen ist, dass eine eigene private Nutzung oder die Nutzung durch einen nahen Familienangehörigen die Verpflichtung auslöst, ein Nutzungsentgelt zu zah...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 7. Zur Diskussion gestellt – ein Fall aus der Praxis

Rz. 363 Der Begriff der Härte ist nach diesseitiger Ansicht als ein Tatbestand zu verstehen, der Reibungsverluste auszugleichen hat. Solche Reibungsverluste entstehen insbesondere dann, wenn der Gesetzgeber "normative Schutzschirme" an einer Stelle im Gesetz geschaffen hat und diese Schutzschirme dann an einer anderen Stelle nicht mehr wirken, z.B. weil der Gesetzgeber das P...mehr

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FF 09/2021, Wunschkinder, W... / 1. Elternverbindungen als Grundlage der Elternstellung

Drei solche Elternverbindungen sind bereits allgemein geläufig[17]: Von den genetischen Eltern stammen die Samenzelle und die Eizelle, aus denen das Kind entsteht. Die Vererbung genetischen Materials von den Eltern an die Kinder begründet hier die Elternverbindung. Die Frau, die das Kind ausgetragen und geboren hat, wird als gestationale Mutter, Geburtsmutter oder gestationale...mehr

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zfs 09/2021, Übergang des E... / 2 Aus den Gründen:

1. Rechtsfehlerfrei bejaht das Berufungsgericht einen Anspruch der Klägerin gegen die Bekl. zu 1, die Erstattung der Gerichtskasse in Höhe von 2.127,71 EUR an sie auszukehren. Der entsprechende Anspruch der VN gegen die Bekl. zu 1 ist auf die Kl. gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG übergegangen. a) Die Rechtsschutzversicherung ist eine Schadensversicherung, für die § 86 Abs. 1 Satz ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Ausgangspunkt: Der tatsächliche Zufluss vor oder nach Antragstellung

Rz. 33 Um Einkommen und Vermögen voneinander zu unterscheiden, ist wie im SGB XII nach der "modifizierten" Zuflusstheorie vom tatsächlichen Zufluss eines wirtschaftlich relevanten Mittels auszugehen.[56] Abzustellen ist dabei auf die erste Antragstellung des laufenden Leistungsfalls.[57] Dieser Antrag wirkt zurück auf den ersten Tag des Antragsmonats (§ 37 SGB II). Auf die U...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / (4) Beispiel: Leibrentenvermächtnis (§§ 2147 ff. BGB)

Rz. 85 Die Literatur diskutiert im Zusammenhang mit der Vermächtnislösung die Gestaltung eines sog. Leibrentenvermächtnisses, das zwar wenig beachtet, in der Praxis aber durchaus gängig zu sein scheint.[135] Unter einer Leibrente versteht man der Höhe nach gleichbleibende und in gleichmäßigen Zeitabständen wiederkehrende Zahlungen, die auf einem einheitlichen Rentenstammrech...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ermittlung der Abzugsteuer nach Abs. 1 Satz 2

Rz. 121 [Autor/Stand] Die Abzugsteuer wird nach den persönlichen Verhältnissen des Erwerbers und den Tarifvorschriften im Zeitpunkt des letzten Erwerbs ermittelt (§ 14 Abs. 1 Satz 2 ErbStG). Rz. 122 [Autor/Stand] Sind in der Zeit zwischen dem Vorerwerb und dem Letzterwerb die persönlichen Freibeträge erhöht worden, ist bei der Berechnung der fiktiven Abzugsteuer der damalige ...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / II. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 7 Sofern keine unbeschränkte Steuerpflicht besteht, sind Erwerbe steuerbar, soweit sie Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG betreffen, § 2 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG. Es besteht mithin eine auf diese Vermögensgegenstände beschränkte Steuerpflicht. Diese betrifft insbesondere den Erwerb von inländischem Grundvermögen und Nutzungsrechten (Nießbrauch oder Wohnrecht) hieran, von ...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / II. Vermögensbestimmung (§ 27 Abs. 1 BAföG)

Rz. 42 Die Prüfung, ob etwas, das aus Erbfall und/oder Schenkung zugeflossen ist oder zufließen soll, rechtlich Vermögen ist, wird im BAföG anders als im SGB II und SGB XII nicht aus der Abgrenzung zum Einkommen negativ definiert, sondern in § 27 BAföG wird explizit ausgeführt, dass als Vermögen gelten. Rz. 4...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / I. Sozialhilferegress – Strukturprinzipien und vorbereitende Auskunft

Rz. 370 Den Begriff des Sozialhilferegresses kennt weder das SGB XII noch ein anderes nachrangiges Gesetz. Das SGB XII kennt nur die "Verpflichtungen anderer", beginnend mit den §§ 93 ff. SGB XII und Maßnahmen, mit denen eine vorläufige Hilfegewährung möglich gemacht bzw. repariert wird. Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechtes bilden sich nicht nur im sozialhilferechtli...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Bei kurzfristig nicht zu verbrauchendem oder zu verwertendem Vermögen (§ 91 SGB XII)

Rz. 386 Hauptanwendungsfall der Darlehensgewährung in der Praxis ist § 91 SGB XII. Dazu ist vorab eine systematische Ein- und Zuordnung von § 91 SGB XII notwendig. Ausgangspunkt der Fragen zur Darlehensgewährung bei Erbfall und Schenkung ist die Antwort auf die Frage, warum dem Hilfesuchenden keine "bereiten" Mittel zur Verfügung stehen. Fehlt es an Einkommen? Oder fehlt es ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (3) Wenn nichts bleibt – ist Ausschlagung nach § 2306 BGB eine Option/Obliegenheit?

Rz. 298 In der von Schmidl geschilderten Situation, bei der die Kosten der Erhaltung des Nachlasses die Erträge aufzehren, kommt dem Vorerben erkennbar auf lange Sicht oder auch nie etwas aus dem Nachlass zugute. Ein Nachlass kann auch – je nach Zusammensetzung in zinslosen Zeiten – keinen Ertrag haben. Dann kann die Nachlasssubstanz nicht einmal erhalten werden, vielweniger...mehr

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ZErb 09/2021, Zurückbehaltu... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Der Klägerin steht gegen den Beklagten ein höherer als der vom Landgericht zugesprochene Anspruch jedenfalls zurzeit nicht zu. Die Klägerin hat zwar grundsätzlich einen Anspruch auf einen Pflichtteil in Höhe von 1/6 des Erbes. Der Beklagte hat bislang auch nicht bewiesen, dass der – insoweit unstreitige – Pflichtteil von zunächst ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Herausgabeansprüche gegenüber dem Testamentsvollstrecker aus § 2017 BGB

Rz. 287 Es gibt keine Regel, die besagt, dass bei Anordnung von Dauertestamentsvollstreckung oder bei Bedürftigen-/Behindertentestamenten sozialhilferechtlich nie auf einen Herausgabeanspruch verwiesen werden kann.[490] Der Dauertestamentsvollstrecker hat den Nachlass in Besitz zu nehmen. Er hat ihn im Allgemeinen auf Dauer in seinem Besitz zu halten und ordnungsmäßig zu verw...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Hilfe in speziellen Lebenslagen – § 19 Abs. 3 SGB XII

Rz. 203 Fallbeispiel 27: Die bedürftige Erbin und die ambulante Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII) Die schwer körperbehinderte Sozialhilfeempfängerin (Pflegegrad 5), die zu Hause lebt, wohnt zur Miete. Die Miete beläuft sich auf 300 EUR zzgl. 50 EUR Heizkosten. Täglich benötigt sie vier Stunden Pflege durch eine Pflegefachkraft. Weitere vier Stunden leistet ein Angehöriger...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (1) Wie sind Einnahmen aus Erbfall zu bewerten, wenn der Erbfall im Antragszeitraum eingetreten ist? Vermögen oder doch Einkommen?

Rz. 42 Ein Erbfall im Leistungszeitraum begründete nach altem Recht unproblematisch sowohl für den Erben wie für den Pflichtteilsberechtigten oder ggf. auch für Vermächtnisnehmer immer Einkommen, und die Mittel wurden nach § 11 SGB II angerechnet, sobald sie zur Bedarfsdeckung "bereit" waren.[72] Nach neuem Recht bleibt das auch so für eine Einnahme in Geld (z.B. die Geldsch...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (c) Der Vermächtnisanspruch

Rz. 48 Der Vermächtnisanspruch ist nicht zwingend ein Anspruch auf Geld, und es besteht auch nicht zwingend ein Anspruch auf Monetarisierung. Wohnungsrechtsvermächtnisse z.B. begründen ein Recht auf Erfüllung und Besitz. Deshalb kann auf die Frage, was ein vor dem Antragszeitraum angefallenes, aber erst im Leistungszeitraum erfülltes Vermächtnis im SGB II ist, nämlich Einkom...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / b) Bindung durch andere letztwillige Verfügungen

Rz. 135 Eine Beschränkung seiner Testierfähigkeit kann der Erblasser selbst durch ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag herbeigeführt haben (§§ 2265 ff., 2274 ff. BGB). Fallbeispiel 86: Die nicht abänderbare Schlusserbeneinsetzung[183] Die Eltern haben vier Töchter. T 3 ist seit ihrer Geburt schwer behindert. Es bestand von jeher keine Aussicht, dass sie ohne...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / aa) Wegzugsklauseln

Rz. 219 Wegzugsklauseln ohne Entschädigungsregelung sind dem Grunde nach zulässig.[492] Der BGH hat dazu entschieden, dass niemand verpflichtet ist, mehr für seine Altersversorgung zu tun, als seine Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten.[493] Die Ausgestaltung bedarf aber in jedem Einzelfall der individuellen Prüfung und Ausrichtung.[494] Insbesondere drittbetroffene...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / IV. Der Vermögensbegriff des SGB VIII

Rz. 28 Die juristische Praxis ist auf die Bedeutung erbrechtlicher – und damit auch schenkungsrechtlicher – Sachverhalte im SGB VIII erst durch eine Entscheidung des BVerwG[18] in einem Fall aufmerksam geworden, bei dem die Betroffene seit ihrem fünften Lebensjahr 1997 in einer Pflegefamilie lebte und Jugendhilfeleistungen in Vollzeitpflege bzw. als Heimerziehung erhielt. 20...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Prüfungsschema

Rz. 208 Neben dem Einkommen hat der Hilfesuchende im SGB XII nach § 90 Abs. 1 SGB XII sein verwertbares Vermögen einzusetzen, soweit es nicht ausdrücklich normativ geschont ist. Prüfungsschema Vermögen: Die Prüfung, ob und inwieweit Vermögen bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB XII als zur Verfügung stehende Bedarfsdeckungsmöglichkeit zu berücksichtigen ist, erf...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / II. Die Berücksichtigung fremder Mittel in nachrangigen Sozialleistungsgesetzen

Rz. 69 Ausdruck des Nachrangprinzips kann auch sein, dass ein Leistungsanspruch nicht nur durch Mittel gehindert oder ganz oder teilweise vernichtet werden kann, die dem Bedürftigen persönlich zufließen oder die er selbst hat, sondern dies kann auch durch Mittel geschehen, über die ein Dritter – zumeist der nicht getrenntlebende Ehegatte oder Lebenspartner – verfügt oder die...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 3. Schuldentilgung statt Unterhaltssicherung?

Rz. 107 Im SGB VIII reduzieren Schulden das Einkommen und reduziertes Einkommen führt zu einem niedrigeren Kostenbeitrag. Im BAföG reduzieren Schulden das Vermögen. Reduziertes Vermögen führt zu einem niedrigeren anrechenbaren Vermögen, das anteilig zu verteilen ist. Auf Fragen des Verbrauchs der zugeflossenen Mittel aus Erbfall und Schenkung kommt es nicht an. Das ist in de...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Der Antrag nach § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB – Das Außerkraftsetzen/Ändern von Verwaltungsanordnungen?

Rz. 243 Fallbeispiel 96: Jeden Monat 2.000 DM Die rechtlich unberatene Erblasserin verfügte in einem Behindertentestament zugunsten einer Verwandten, dass der Testamentsvollstrecker ihr monatlich 2.000 DM zuwenden solle, "damit es ihr weiterhin so gut gehe, wie bisher." Als das Sozialamt den Testamentsvollstrecker auf Herausgabe des Betrages in Anspruch nehmen wollte, beantr...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / VI. Sozialhilferechtliche Inhalte des Vermögensbegriffs des § 90 SGB XII

Rz. 36 Anders ist es dagegen mit den Inhalten des § 90 SGB XII und der Art der Vermögensanrechnung. § 92 Abs. 1a SGB VIII definiert nicht, was Vermögen i.S.d. SGB VIII ist. Deshalb hier noch einmal für die wenigen verbleibenden Praxisfälle zusammengefasst: Ohne Bedeutung ist nach Maßgabe der sozialhilferechtlichen Bestimmung des Vermögensbegriffs die Herkunft des Vermögens od...mehr

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FF 09/2021, Wunschkinder, W... / 2. Gleichheitsrechte

Das KG stützt seine Vorlage maßgeblich auf Gleichheitsrechte des Kindes.[71] Für die Entscheidung des BVerfG wird dieser Aspekt möglicherweise den Ausschlag geben.[72] Auch wenn das BVerfG der oben entwickelten Auffassung folgen sollte, dass auch die Co-Mutter verfassungsrechtlichen Schutz genießt, so ist denkbar, dass das Gericht dem Gesetzgeber einen Gestaltungsraum einräu...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / 2. Die Freigabe von Mitteln unter Verstoß gegen Verwaltungsanordnungen

Rz. 30 Fallbeispiel 82: Die fehlerhafte Herausgabe von Erbschaftsmitteln Der Testamentsvollstrecker eines klassischen Behindertentestaments legte auf Aufforderung des Ergänzungsbetreuers, er solle den Anteil der Betroffenen am Erbe für diese anlegen, den sich aus der Erbquote ergebenden Betrag von 30.000 EUR auf einem Sparkonto an, das auf den Namen der Betroffenen lautete. D...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Die Beteiligten des Anspruchsverhältnisses

Rz. 413 Die leistungsberechtigte Person muss Anspruchsinhaber des überzuleitenden Anspruchs sein. Aber nicht nur die Ansprüche des Leistungsberechtigten selbst, sondern auch solche, die sein Ehegatte, sein eingetragener Lebenspartner oder seine Eltern gegen einen Dritten haben, sind überleitungsfähig. Solche Ansprüche von Angehörigen der Einsatzgemeinschaft können übergeleit...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / I. Allgemeines

Rz. 2 § 28 SGB I bestimmt abstrakt, welche Bedarfe des Hilfesuchenden im Rahmen der Sozialhilfe abgedeckt werden können:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (4) Vorzeitig verbrauchte Mittel – Schaffen von Fakten

Rz. 561 Ein Handeln ist "sozialwidrig" und begründet objektiv einen Anspruch Sozialhilfeträgers auf Kostenersatz, wenn der Handelnde eine Lage schafft, die den Träger der Sozialhilfe zwingt, trotz vorangegangener Versagung der Hilfe noch einmal leisten zu müssen. "Sozialwidrig ist ein solches vollendete Tatsachen schaffendes Verhalten, weil es eine "Selbsthilfe" ist, die geg...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / f) Die Vermeidung der Erbenhaftung des vorversterbenden Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 605 Erben eines evtl. vorversterbenden Ehegatten/Lebenspartners werden folglich stets nach Ausweichmöglichkeiten suchen, um das Erbe doch für sich behalten zu können. Fallbeispiel 47: Die Trennung in der Patchworkfamilie Die pensionierte F ist mit einem 25 Jahre älteren Ehemann M verheiratet, der als Rentner nach einer Insolvenz nur noch über Einkünfte i.H.v. rund 800 EUR...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / 1. Regelfall: kein Leibgedinge

Rz. 196 Es ist anerkannt, dass auch städtische Grundstücke mit einem Leibgedinge belastet werden können.[443] Aber nicht jede Grundstücksübertragung mit Verpflichtung zu Versorgungsleistungen ist ein Leibgedinge/Altenteil. Der Regelfall dürfte heute der Fall sein, der kein Leibgedinge darstellt. Rz. 197 Fallbeispiel 110: Lebenslanges Wohnungsrecht/Pflege und Wart Mutter M aus...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / VI. Rechtsfolge: Herausgabe des Geschenkes bzw. Anspruch auf Wertersatz

Rz. 179 Der Anspruch nach § 528 BGB ist primär auf Rückgabe des geleisteten Geschenkes gerichtet, allerdings begrenzt auf das, was der Schenker zur Deckung seines angemessenen Unterhalts benötigt. Insofern muss nicht immer das Geschenk als Ganzes herausgegeben werden. Herauszugeben ist andererseits aber auch nicht nur der ursprünglich geschenkte Gegenstand. Wurde etwas gesch...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / 6. Ausübung des Bestimmungsrechts (bzw. der Bestimmungsrechte)

Rz. 25 Für den Fall, dass der Bestimmungsberechtigte (insbesondere überlebende Elternteil) geschäftsunfähig wird oder verstirbt, bevor das Bestimmungsrecht (bzw. Bestimmungsrechte) ausgeübt worden ist, stellt sich die Frage, nach dessen Schicksal. Geht man davon aus, dass das Bestimmungsrecht – gegenteiliges im Lichte der Testamentsauslegung bzw. entsprechender Anordnung im T...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / (1) Beispiel Nießbrauch

Rz. 109 Am Beispiel des Nießbrauchs dargestellt: Es wird ein Eigennießbrauch[272] (Vorbehaltsnießbrauch) bestellt. Der Nießbraucher erhält nicht einen Nießbrauch an fremdem Eigentum, sondern er überträgt sein Eigentum und behält den Nießbrauch daran. Alternativ: Es wird zunächst das Eigentum übertragen und hiernach bestellt der hierzu verpflichtete Erwerber durch einen zweite...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / aa) Leistungen des Zuwendungsempfängers

Rz. 123 Als Gegenleistungen für eine Zuwendung kommen in der Praxis zumeist in Betracht:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / f) Mündelgeld (§ 1806 BGB) und Verwaltungsanordnungen – rechtliche Verwertung gehindert?

Rz. 242 § 1803 BGB bestimmt vergleichbar zu §§ 1638, 1639 BGB für die Vermögenssorgeberechtigten, dass das, was der Mündel von Todes wegen erwirbt oder was ihm unter Lebenden von einem Dritten unentgeltlich zugewendet wird, vom Vormund nach den Anordnungen des Erblassers oder des Dritten zu verwalten ist, wenn die Anordnungen von dem Erblasser durch letztwillige Verfügung vo...mehr