Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründung und Beendigung der Streitgenossenschaft.

Rn 4 Eine (ursprüngliche) Streitgenossenschaft wird regelmäßig durch Klageerhebung eines Kl gegen mehrere Beklagte oder gemeinschaftliche Klageerhebung mehrerer Kl gegen einen oder mehrere Beklagte begründet. Eine zeitgleiche Zustellung der Klagen ist nicht erforderlich. Gegen die einzelnen Streitgenossen können unterschiedliche Anträge erhoben werden, so dass verschiedene K...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verzichtsurteil.

Rn 29 In beiden Instanzen kann der Kl einen Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch erklären (§ 307). In 2. Instanz ist daneben auch ein Verzicht auf die Berufung möglich (§ 515; unten Rn 28). Bleibt die Berufung des Klägers gegen ein erstinstanzliches Verzichtsurteil erfolglos, so wird die Berufung zurückgewiesen. Dabei handelt es sich um ein streitiges Urt, nicht um ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Festsetzung auf Namen des Anwalts neben Festsetzung auf Namen der Partei.

Rn 13 Obschon die Verstrickung beendet ist, sobald ein Kostenfestsetzungsbeschluss für die Partei ergangen ist, besteht das Beitreibungsrecht des Anwalts weiter. Eine Festsetzung zugunsten des Anwalts ist also noch möglich, auch wenn bereits ein Kostenfestsetzungsbeschluss zugunsten der Partei ergangen ist (BGH NJW 94, 3292; insoweit missverständlich verneinend BGH FamRZ 07,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzgebungsgeschichte.

Rn 3 Seit dem ZPO-Reformgesetz v 27.7.01 (BGBl I 1887) gibt es in der ZPO und in den auf sie verweisenden Gesetzen nur noch die sofortige Beschwerde und die Rechtsbeschwerde; die früheren Formen der einfachen, der befristeten und der weiteren Beschwerde finden sich gelegentlich außerhalb der ZPO (vgl zB §§ 66, 68 GKG). Mit der ZPO-Reform sollte ›auch das Beschwerderecht als ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Der Erlass eines Versäumnisurteils.

Rn 6 Der Einspruch setzt wie ein Rechtsmittel den Erlass des Versäumnisurteils voraus. Ein vorher eingelegter Einspruch ist unwirksam (RGZ 110, 169, 170). Das gilt für die nach § 311 verkündeten Versäumnisurteile. Für die Versäumnisurteile im schriftlichen Vorverfahren nach § 331 III, die nach § 310 III erst mit Zustellung an beide Parteien (s § 331 Rn 36) wirksam werden, is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einfluss auf die Kostengrundentscheidung.

Rn 22 Hoch str ist, ob eine Änderung des GeS und damit auch eine hierauf gerichtete Beschwerde noch zulässig ist, wenn die nicht mehr abänderbare Kostengrundentscheidung unrichtig würde (Bsp: Nach Abweisung von Klage und Widerklage, die gleich hoch bewertet werden, hebt das Gericht die Kosten gegeneinander auf; nachträglich stellt sich heraus, dass die Widerklage den doppelt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form.

Rn 2 Der Beitritt erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes. Im Parteiprozess kann die Erklärung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden. Im Anwaltsprozess und im Rechtsmittelverfahren ist der Schriftsatz durch einen Rechtsanwalt zu unterzeichnen; dies gilt nicht in einem bei dem Landgericht anhängigen selbstständigen Beweisverfahren (BGH NJW 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2023, Keine Nachholu... / Leitsatz

1. Hat eine Strafkammer in der Hauptverhandlung bereits über die Art und Dauer (derselben) Strafverfolgungsmaßnahme entschieden, bleibt für die Nachholung einer Entschädigungsentscheidung kein Raum mehr; im Zweifel ist anzunehmen, dass es sich um eine abschließende Entscheidung hinsichtlich der Entschädigung handelt. 2. Der Wortlaut des § 8 Abs. 3 S. 1 StrEG differenziert nic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift gilt nur für Beschlüsse des BGH in der Rechtsbeschwerdeinstanz. Weiter ist Voraussetzung, dass die angefochtene Verbundentscheidung nur teilw aufgehoben wird. Das ist nur in Bezug auf solche Teile der Verbundentscheidung möglich, die auch Gegenstand des Beschwerdeverfahrens waren; iÜ ist der Beschluss des Familiengerichts rechtskräftig geworden (Prütting/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Senat für Familiensachen (Abs 2).

Rn 8 Die Verweisung auf § 23b I und II setzt die Bemühungen des Gesetzgebers um, für Familiensachen auch in der Berufungsinstanz eine einheitliche Zuständigkeit zu begründen. Danach ist entsprechend den Regelungen für das Amtsgericht (vgl § 23b Rn 2 ff) auch beim OLG von Gesetzes wegen ein Familiensenat für Rechtsmittel in Familiensachen zuständig. Die Errichtung des Senats ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Aufnahme des Verfahrens.

Rn 6 Mit dem Eintritt der in § 241 beschriebenen Ereignisse beginnt die Unterbrechung, ohne dass es auf die Kenntnis ankommt (ThoPu/Hüßtege § 241 Rz 6). Die Unterbrechung endet mit der Aufnahme des Verfahrens. Die Form der Aufnahme ergibt sich aus § 250 (s dort). Erforderlich ist eine schriftsätzliche Anzeige des (neuen) gesetzlichen Vertreters ggü dem Gericht oder eine ents...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beschwerde ohne VKH-Antrag.

Rn 2 Abw v Zivilprozess (§ 519 I ZPO) ist die Beschwerde in Familiensachen – auch nach § 40 IntFamRVG (str, s § 63 Rn 4) – gem I 1 beim FamG (iudex a quo) einzulegen. Dieses leitet das Rechtsmittel ohne Abhilfeprüfung (§ 68 I 2) an das OLG bzw KG weiter (sog Devolutiveffekt). Eine Wahlmöglichkeit für die Rechtsmitteleinlegung entweder beim iudex a quo oder beim iudex ad quem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 5 Zu den Angriffs- und Verteidigungsmittel iSd § 96 gilt im Einzelnen Folgendes: Anordnungsverfahren. Die Kosten eines zur Hauptsache gehörenden einstweiligen Anordnungsverfahren (etwa auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne gesonderte mündliche Verhandlung – s. § 19 I 2 Nr 12 RVG) können in entsprechender Anwendung des § 96 ausgetrennt werden, wenn der Antrag einer P...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Nachprüfung von Vorentscheidungen.

Rn 6 Ebenso wie iRd § 512 sind in der Revisionsinstanz nachprüfbar nur solche Vorentscheidungen des Berufungsgerichts, die das Gesetz nicht für unanfechtbar erklärt hat (zu überprüfbaren/nicht überprüfbaren Vorentscheidungen vgl § 512 Rn 2–8). § 557 II schließt eine Inzidentprüfung oberlandesgerichtlicher Entscheidungen durch das Revisionsgericht iRe Rechtsmittels, zB eines ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 Die Bestimmung gilt in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Familiensachen, sofern keine Sonderregelungen wie in § 105 Abs 1 GBO bestehen, nicht aber in Ehe- und Familienstreitsachen (§ 113 Abs 1 S 1). Nach Abs 5 iVm §§ 233, 234 Abs 1 S 2 ZPO ist auch die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Begründung von Rechtsmitteln möglich. Eine entsprec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anfechtung.

Rn 8 Der Beschl ist sowohl bei Stattgabe als auch bei Zurückweisung des Antrags grds unanfechtbar (Abs 3 S 4). Mit einem Rechtsmittel gegen das Urt kann die Tatbestandsberichtigung nicht erreicht werden, da die persönliche Erinnerung des Erstrichters maßgeblich ist (s aber zur Anfechtung des [gesamten] Urteils durch Revision soeben Rn 6). Der Berichtigungsbeschluss kann sein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Das Wiederaufnahmeverfahren richtet sich nur gegen rechtskräftige Endurteile (s § 578 Rn 3–5). Vorausgegangene Entscheidungen derselben oder einer unteren Instanz sind also dem Wiederaufnahmeverfahren nicht direkt zugänglich, auch wenn sie ansonsten mit Rechtsmitteln selbstständig anfechtbar und rechtskraftfähig sind (anders in der Revision, § 557 II). § 583 führt aber ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Allgemeines.

Rn 3 § 540 enthält – neben einer vereinfachten Abfassungsform (Abs 1 S 2) – besondere Regelungen nur für den Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Berufungsurteils. Diese unterscheiden sich danach, ob gegen das Urteil weitere Rechtsmittel (Nichtzulassungsbeschwerde, Revision) gegeben sind oder nicht (Rn 14 ff). Für die übrigen Bestandteile des Urteils gelten gem § 525 d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II.

Rn 2 Gleichwertig iSd Art 23 I EuKoPfVO ist nach den Vorstellungen des nationalen Gesetzgebers der Arrestbeschluss. Die Vollziehung des Arrestbeschlusses richtet sich nach den Vorschriften über die Zwangsvollstreckung, soweit nicht die 929 ff abweichende Vorschriften enthalten (§ 928). Deshalb ordnet § 950 die entsprechende Anwendung des Achten Buchs der ZPO über die Zwangsv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahrensbeteiligte.

Rn 98 Diese können sich auf eine fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers und die Entziehung ihres gesetzlichen Richters gem §§ 547 Nr 1, 579 I Nr 1 ZPO oder § 338 Nr 1 StPO berufen. Mängel der Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans werden dabei inzident im Rechtsmittelverfahren geprüft. Fehler bei der Wahl des Präsidiums berühren die Bestimmung des gesetzlichen Richters a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Pflicht zur Wiedereinsetzung von Amts wegen.

Rn 12 Unter den Voraussetzungen von Abs 2 S 2 muss (kein Ermessensspielraum) Wiedereinsetzung vAw bewilligt werden. Dies kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung innerhalb der Frist des § 234 I offenkundig oder aktenkundig sind (BGH NJW-RR 04, 408, 409 [BGH 16.10.2003 - IX ZB 36/03]) oder nach einem erforderlichen gerichtlichen Hinweis offenku...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anwendung des § 99 in zweiter Instanz.

Rn 3 Hier sind vielfältige Variationen denkbar. Bei Erweiterungen in zweiter Instanz hat die jeweilige Gegenseite die Möglichkeit, für den Fall, dass die Weiterung keine Handelssache betrifft, die Verweisung einer Sache von der angerufenen KfH an die Zivilkammer zu erreichen. Das gilt auch für den Fall, dass Handelssache und Nicht-Handelssache in verschiedene Rechtsmittel au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anordnung der sofortigen Wirksamkeit.

Rn 5 An die Stelle des in Familiensachen nicht geltenden, regelmäßig durch Sicherheitsleistung u Abwendungsbefugnis gekennzeichneten Rechtsinstituts der vorläufigen Vollstreckbarkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (§§ 708 ff ZPO) setzt III 2, 3 in Familienstreitsachen die – nicht selbstständig anfechtbare, sondern nur nach § 120 II 2, 3 beschränkbare (Kobl FamRZ 20, 19...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidungen des Rechtspflegers.

Rn 6 Entscheidungen des Rechtspflegers fallen nicht unter § 573. Im Grundsatz gelten für sie die allgemeinen Vorschriften (§ 11 I RPflG). Sie sind also mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, wenn dieses Rechtsmittel eröffnet ist. Ist das nicht der Fall, findet die befristete Erinnerung statt, über welche der Richter zu entscheiden hat. Die ›Durchgriffserinnerung‹ alten Re...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Beschlüsse.

Rn 15 Für Beschlüsse gilt § 318 grds nicht. Daher kann das Gericht die Entscheidung abändern und korrigieren, solange das Verfahren in seiner Instanz anhängig ist, arg e § 572 I (BGH NJW-RR 06, 1554 [BGH 13.07.2006 - IX ZB 117/04] Rz 8 f mwN für Beschlüsse nach InsO); die Frage ist str (§ 329 Rn 16). Die Verneinung der Bindung beruht auf einem argumentativen Größenschluss: W...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung.

Rn 1 Der Erlass eines bloßen Vorbehaltsurteils (§ 599 I) hat nach § 600 I zur Folge, dass der Rechtsstreit im Nachverfahren anhängig (rechtshängig) bleibt. Urkundenprozess und Nachverfahren bilden ein einheitliches Verfahren. Der Prozess wird bei identischem Streitgegenstand, aber frei von den Beschränkungen des Urkundenprozesses fortgesetzt. Bei Einlegung eines Rechtsmittel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendbarkeit des § 61.

Rn 2 In vermögensrechtlichen Angelegenheiten, wozu auch VA-Sachen zählen (BGH Beschl v 25.9.13 – XII ZB 464/12 – NJW 13, 3523, 3525 Rz 20), wäre die Beschwerde nach der allgemeinen Regel des § 61 an sich nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt oder das FamG die Beschwerde zugelassen hat. Diese Mindestbeschwer hat der Gesetzgeber jedenfalls fü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kausalität.

Rn 7 Die angefochtene Entscheidung muss auf der Rechtsverletzung beruhen. Wann das der Fall ist, beurteilt sich nach dem Objekt der Rechtsverletzung. Auf der Verletzung einer materiell-rechtlichen Norm beruht die Entscheidung, wenn sie ohne den Rechtsfehler für den Berufungsführer im Ergebnis günstiger ausgefallen wäre. Wurde jedoch eine verfahrensrechtliche Norm verletzt, b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Objektive Rangordnung.

Rn 15 Zwischen den Forderungen muss eine Rangordnung bestehen; bei Gleichrangigkeit ist keine von ihnen Nebenforderung (BGH NJW 07, 1752 [BGH 13.02.2007 - VI ZB 39/06]). Die prozessuale Geltendmachung in Abhängigkeit vom Hauptanspruch kann nur objektiv und unabhängig vom Willen des Klägers/Antragstellers festgestellt werden. Andernfalls gäben bei identischer wirtschaftlicher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form.

Rn 6 Für die Form des Einspruchs gelten §§ 339, 340 I und II (§ 700 I, III 3). Außerdem kann die Erklärung zum Einspruch vor dem UdG eines jeden AG (§ 129a) abgegeben werden (§ 702). Es besteht deshalb auch kein Anwaltszwang (§§ 78 III 2, 702 I 1). Formularzwang gibt es beim Einspruch nicht (§ 703c); für ihn ist ein Formular nicht eingeführt (§ 703c Rn 3). Eine Regelung wie ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Enthält eine Entscheidung des Familiengerichts eine Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt, soll in der Endentscheidung nicht nur die sofortige Wirksamkeit nach § 116 III 3 angeordnet werden, sondern es kann zugleich auf Antrag des Verpflichteten die Zwangsvollstreckung gem § 120 II 2 eingestellt oder beschränkt werden. In der Beschwerdeinstanz kann nach § 120 II 3 iV...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klageabweisung als unzulässig.

Rn 61 Wird die Klage als unzulässig abgewiesen, so reicht die Rechtskraft dieser Entscheidung nur so weit, als eine Klage mit demselben Streitgegenstand, die an demselben prozessualen Mangel leidet, unzulässig ist (BGH NJW 85, 2535). Wird der konkrete Mangel behoben, kann eine Klage über denselben Streitgegenstand erhoben werden (BGHZ 143, 169, 172 = NJW 00, 590; NJW-RR 11, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Rückwirkung (§ 560 II 2).

Rn 13 Beruht die Erhöhungserklärung auf dem Umstand, dass sich Betriebskosten (§ 556 Rn 3) rückwirkend erhöht haben, zB die Grundsteuer, wirkt die Erhöhungserklärung nach § 560 II 2 auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahres zurück, sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von drei Mo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung.

Rn 3 Die Zurückweisung erfolgt in den Beschlussgründen; es ergeht keine separate (Zwischen-)Entscheidung. Das zurückgewiesene Angriffs- bzw Verteidigungsmittel bleibt unbeachtet. Das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für eine Zurückweisung ist im Rahmen des gg den Beschl allg statthaften Rechtsmittels zu rügen bzw in Ermangelung eines solchen im Verfahren nach § 44 bzw § 11...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der (in das Ermessen des Gerichts gestellte) Erlass eines Vorbehaltsurteils dient der Abwehr einer durch (zweifelhafte) Aufrechnungserklärungen herbeigeführten Prozessverschleppung und damit dem Interesse des Anspruchstellers an zügiger Titulierung (BGHZ 69, 270, 272f). Das Vorbehaltsurteil wird als auflösend bedingtes Endurteil verstanden (BGH NJW 78, 43 mwN). Tatsächl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Finanzgerichtsbarkeit.

Rn 51 Entscheidungen über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im finanzgerichtlichen Verfahren können nicht mit der Beschwerde angefochten werden, § 128 II FGO. Der Antragsteller kann lediglich eine Anhörungsrüge nach § 133a FGO oder eine Gegenvorstellung erheben. Hat der Kl vor dem Finanzgericht erfolglos die Gewährung von PKH für das Klageverfahren beantragt und ist auc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Abs 1 gilt für alle gesetzlichen Fristen, wie Begründungsfristen für Rechtsmittel (Beschlussempfehlung und Begründung des BT-RA zu § 17 RegE in BTDrs 16/9733, S 288). Weil in den Kernverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Notfristen nicht vorgesehen sind, ist der Anwendungsbereich nicht allzu groß (Maurer FamRZ 09, 465, 473). Nicht anwendbar ist Abs 1 auf Ausschluss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Testamentsvollstreckung.

Rn 223 Es liegt generell eine vermögensrechtliche Streitigkeit iSd § 3 vor. Maßgeblich ist das wirtschaftliche Interesse des Kl. Für die Erben kommt es auf die Einschränkung ihrer Entscheidungsmöglichkeiten an. Im Streit um die Befugnisse des Testamentsvollstreckers kann für dessen Rechtsmittel der ReS mit einem Bruchteil des Nachlasswertes angesetzt werden (BGHR ZPO § 546 I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 2 Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses beim Rechtsbeschwerdegericht einzulegen (Abs 1). Die Regelung entspricht derjenigen des § 548 für die Frist zur Einlegung der Revision. Allerdings fehlt eine Bestimmung für den Fall, dass der anzufechtende Beschl des Beschwerdegerichts nicht zugestellt worden ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verfahren.

Rn 7 Für das Genehmigungsverfahren gilt § 298 FamFG. Der Betroffene ist persönlich anzuhören und es ist ein Sachverständigengutachten einzuholen (LG Saarbrücken FamRZ 09, 1350). Bei Fehlen oder Verhinderung des Betreuers ist je nach Eilbedürftigkeit ein vorläufiger Betreuer (bzw Ergänzungspfleger) zu bestellen (§ 300 FamFG). Notfalls kann das Gericht auch selbst die Einwilli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nicht schon mündlich verhandelt (Nr 4).

Rn 10 Eine Übertragung auf den Einzelrichter ist im Interesse einer Beschleunigung des Berufungsverfahrens unverzüglich nach der Prüfung von Zulässigkeit und Begründetheit des Rechtsmittels nach § 522 vorzunehmen (§ 523 I). Sie kommt nicht mehr in Betracht, wenn bereits im Haupttermin zur Hauptsache verhandelt worden ist, es sei denn, dass inzwischen ein Vorbehalts-, Teil- o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Übereinstimmende Hilfsanträge.

Rn 73 Dies gilt folgerichtig auch für übereinstimmende Erledigungserklärungen, die von der Begründetheit des Hauptantrages abhängig gemacht werden. Die Einräumung der Möglichkeit hilfsweiser übereinstimmender Erledigungserklärungen würde auch dem Sinn und Zweck des § 91a (Prozessökonomie) widersprechen (zutr Teubner/Prange MDR 89, 586, 587). Keine Bedenken bestehen gegen hil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Der Nichtigkeitsgrund wurde im angegriffenen Verfahren geprüft und verneint.

Rn 11 Nach der Rspr ist die Nichtigkeitsklage nach Nr 4 statthaft, wenn im früheren Verfahren die Prozessfähigkeit der Partei ausdrücklich bejaht worden ist (BGHZ 84, 24; in andere Richtung weist aber BGHZ 153, 189, 192, sub 2). Vornehmlich unter dem Gesichtspunkt, dass von Nr 4 das Grundrecht auf rechtliches Gehör betroffen ist, findet dies Zustimmung auch in der Literatur ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Teilungsversteigerung.

Rn 262 Bei Widerspruch gegen eine Teilungsversteigerung ist nach § 3 zu schätzen, wobei dem Interesse, eine Verschleuderung zu verhindern, Gewicht zukommt. Maßgebend für die Bemessung des Gegenstandswerts ist auf dieser Grundlage zunächst der Miteigentumsanteil des widersprechenden Eigentümers (BGH NZFam 22, 228; FamRZ 91, 547; Karlsr FamRZ 04, 1221). Auf dieser Grundlage is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesetzliche Möglichkeiten.

Rn 48 Als Instrument der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens kommt der materiellen Rechtskraft grds eine überragende Bedeutung zu. Es ist daher den Parteien grds verwehrt, die rechtskräftige Entscheidung mit der Behauptung anzugreifen, der Rechtsstreit sei unrichtig entschieden worden. Der Korrektur bloßer Rechtsanwendungsfehler setzt die materielle Rechtskraft stets ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fristbeginn und Fristende.

Rn 3 Die Frist beginnt mit Kenntnis der Partei vom Wiederaufnahmegrund, frühestens jedoch mit formeller Rechtskraft des Urteils. Wird also vor Rechtskrafteintritt Kenntnis erlangt, lässt dies die Frist nicht beginnen. Es kann aber dann dazu kommen, dass die Klage an § 582 oder § 579 II scheitert. Ein Fristbeginn erst mit Rechtskraft trotz früherer Kenntnis wird deshalb nur r...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begründungsfrist.

Rn 12 Die Begründungsfrist beträgt nach § 544 IV zwei Monate ab Zustellung des vollständig abgefassten Berufungsurteils. Wird das Berufungsurteil nicht, nicht wirksam oder später als fünf Monate nach seiner Verkündung zugestellt, so endet die Frist mit Ablauf von sieben Monaten nach der Verkündung (Musielak/Voit/Ball § 544 Rz 15). Die Begründungsfrist kann mit denselben Maßg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen.

Rn 1 § 839 ist die zentrale Norm des Staatshaftungsrechts. Es handelt sich um einen deliktischen Anspruch des Bürgers gegen den Staat, der sich allerdings das Privileg einer milderen Haftung vorbehalten hat, insb die Subsidiaritätsklausel in I 2 (Rn 40), das Spruchrichterprivileg nach II (Rn 46) sowie den Ausschluss des Anspruchs, wenn ein Rechtsmittel versäumt wurde, III (R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 7 Das im Einzelfall angerufene Gericht wird stets die Frage trennen müssen, ob die erhobene Klage zulässig und ob sie begründet ist. Der Erlass eines Sachurteils und damit die Prüfung der Begründetheit setzt die Zulässigkeit einer Klage stets voraus. Andernfalls ist die Klage als unzulässig durch Prozessurteil abzuweisen. Das Gericht darf die Zulässigkeit der Klage (oder ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 7 Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen entweder bei dem Richter, welcher die Entscheidung erlassen hat, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen, § 569 I 1. Wird die sofortige Beschwerde bei dem Richter, welcher die Entscheidung erlassen hat, eingelegt, kann er ihr gem § 572 I, hält er sie für begründet, abhelfen. Anwaltszwang für die Ein...mehr