Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Berechtigtes Interesse.

Rn 4 Erforderlich ist ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtsverletzung durch die Entscheidung der unteren Instanz. Dieses liegt nicht per se bei jeder Rechtsverletzung vor. Vielmehr ergibt sich aus den Regelbeispielen nach II das Hinzutreten besonderer Anforderungen. Die Rechtsverletzung muss sich tiefgreifend auf die Grundrechte des Betroffenen ausgewirkt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verweis auf die ZPO.

Rn 1 Die Gewährung, die Änderung u der Entzug v VKH sowie Rechtsmittel im VKH-Verfahren richten sich in fG-Familiensachen im Wesentlichen nach den Vorschriften der ZPO zur PKH. Auf diese verweist § 76, soweit sich aus §§ 77 f nichts Abweichendes ergibt. In Ehe- u Familienstreitsachen folgt die Anwendbarkeit der Vorschriften der ZPO zur PKH aus § 113 I 2. Im Scheidungsverbund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zuständigkeit von Amtsgericht und Landgericht bei § 1032 I.

Rn 7 Wird einer Klage vor dem Amtsgericht oder LG der Einwand einer Schiedsvereinbarung nach §§ 1029 ff entgegengesetzt, hat das jeweilige Gericht nach § 1032 I über deren Wirksamkeit zu entscheiden und ggf die Klage als unzulässig abzuweisen (s § 1032 Rn 6). Gegen die Entscheidung gibt es die nach der Klageart zulässigen Rechtsmittel.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Tenorierung.

Rn 23 Im Tenor ist Höhe und Grund des Betrages, für den Sicherheit zu leisten ist, genau anzugeben. Das ist wichtig für die Verwertung gem § 283a III. Deshalb muss auch bei einer Klage auf zukünftige Leistung gem § 259 der Betrag im Antrag für bereits fällige Ansprüche beziffert werden (Kinne GE 14, 1240, 1243). Möglicher Tenor: ›Der Beklagte wird im Wege der Sicherungsanord...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zusammenspiel mit intertemporalem Prozessrecht.

Rn 28 Hingegen ist nach der Grundregel des intertemporalen Prozessrechts das Zivilprozessrecht in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden, wodurch Änderungen des Gesetzes auch schwebende Verfahren ergreifen (MüKoZPO/Gruber Vor zu § 1 Rz 1 f; Musielak/Musielak/Voit Einl Rz 13; Stein/Jonas/Brehm vor § 1 Rz 119). Die allgemeine intertemporal prozessrechtliche Regel gilt freili...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anfechtung.

Rn 11 Zur Wahlanfechtung sind nach Abs 4 S 1 die nach Abs 1 S 1 aktiv wahlberechtigten Richter befugt. Überwiegend wird die Anfechtungsbefugnis auch den nach I 3 nicht wahlberechtigten Richtern zugesprochen (MüKoZPO/Pabst § 21b GVG Rz 23). Rn 12 Als Gesetzesverletzung für eine Wahlanfechtung genügt ein objektiver Verstoß gegen eine das Wahlverfahren betreffende Rechtsnorm ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhaltliche Fehler und Verfahrensfehler.

Rn 9 Inhaltliche Unvollständigkeiten können grds nicht nach § 319 berichtigt werden, sondern nach Maßgabe der §§ 320, 321 und im Instanzenzug, auch nicht bei nachträglichem Parteivorbringen (Köln NJW-RR 91, 1536 [OLG Köln 01.07.1991 - 13 U 50/91]). Auch die Verweisung an das ›falsche‹ Gericht lässt sich nicht über § 319 korrigieren, auch dann nicht, wenn das Gericht an das W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozesshandlungen.

Rn 5 Die Vollmacht berechtigt zur Vornahme aller den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen und zur Entgegennahme der Prozesshandlungen der Gegenseite. Auch insoweit ist eine weite Auslegung geboten (Brandbg NJW 07, 1470, 1471 [OLG Brandenburg 07.09.2006 - 6 W 244/05]) und die Aufzählung in der Norm nicht abschließend (Musielak/Voit/Weth § 81 Rz 6). Der Begriff umfasst ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine grundsätzliche Bedeutung (Nr 2).

Rn 31 Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache schließt die Zurückweisung der Berufung durch Beschl aus. Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen erfordert das öffentliche, also das über die Interessen der Parteien hinausgehende Interesse die Klärung rechtsgrundsätzlicher Fragen in einem Verfahren mit mündlicher Verhandlung, an der jedermann teilnehmen kann. Zum anderen ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift stellt den (strengen) Grundsatz auf, dass allein die Fristversäumung dazu führt, dass deren hieran geknüpfte nachteilige Folgen eintreten; es bedarf mithin grds keiner Belehrung, keiner Androhung und auch (sofern nicht besonders gesetzlich angeordnet) keines gegnerischen Antrags. Dies ist insb für die Rechtsmittelfristen von Bedeutung. Im Zivilprozess erf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Übermittlung des Urteils an die Geschäftsstelle (Abs 2).

Rn 7 Abs 2 meint nur ›Stuhlurteile‹ bzw solche ›am Ende der Sitzung‹, bei denen die Verkündung noch im Schlusstermin erfolgt (§ 310 Rn 4). Urteile, deren Verkündung in einem besonderen ›VT‹ erfolgen, müssen wegen § 310 II bei Verkündung vollständig abgefasst sein. Abs 2 S 1 verlangt die Übermittlung in vollständiger Form (§ 313). Die Übermittlung kann zukünftig auch die elekt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 9 Das Verlangen zur Stellung einer Prozesskostensicherheit muss der Beklagte äußern. Der Nebenintervenient kann Sicherheit für die dem Beklagten entstehenden Kosten verlangen, sofern dieser nicht widerspricht (Zö/Herget § 110 Rz 4). Entgegen der hM kann auch der einfache Nebenintervenient für seine eigenen Kosten Sicherheit verlangen (Rützel NJW 98, 2086; MüKoZPO/Schulz §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Teilerledigung.

Rn 127 Die auf den erledigten Teil entfallenden Kosten sind für den GeS zum Wert der verbleibenden Hauptforderung zu addieren, denn der str Erledigungsantrag ist ein Sachantrag, der einer Bewertung bedarf; Nebenkosten iSd § 4 I ZPO, § 43 I GKG liegen insoweit nicht vor (BGH NJW-RR 96, 1210; 99, 1385; Nürnbg JurBüro 06, 478; Bambg JurBüro 63, 488: Widerklage). Es ist auf die ...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 1. Pauschale Abgeltung

Der Umstand, dass es sich bei einem strafverfahrensrechtlichen Beschwerdeverfahren nicht um eine besondere Angelegenheit i.S.d. § 18 Nr. 5 RVG handelt, und die Regelung in Vorbem. 4.1 Abs. 2 S. 1 VV, die den Pauschalcharakter der in Teil 4 Abschnitt 1 VV enthaltenen Verteidigergebühren regelt,[5] führen dazu, dass für die Tätigkeit in einem strafverfahrensrechtlichen Beschwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nebenkosten.

Rn 50 Der Anspruch auf Abrechnung ist dem Auskunftsanspruch (§ 3 Streitwert-Lexikon Auskunft) vergleichbar; er ist nach § 3 mit einem Bruchteil des wirtschaftlichen Interesses des Mieters an der Abrechnung zu bewerten (LG Bonn JurBüro 92, 117), zB mit 1/3 des jährlichen Vorschusses (LG Frankfurt NZM 00, 759); bei Erwartung einer Rückzahlung ist deren Betrag Ausgangswert (Köl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Soweit die Maßnahme rechtswidrig und der Antragsteller dadurch in seinen Rechten verletzt ist, hebt das Gericht die Maßnahme und, soweit ein Beschwerdeverfahren (§ 24 Abs. 2) vorausgegangen ist, den Beschwerdebescheid auf. 2Ist die Maßnahme schon vollzogen, so kann das Gericht auf Antrag auch aussprechen, dass und wie die Justiz- oder Vollzugsbehörde die Vollziehung rü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. 2Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen. 3Die Entscheidung kann durch Beschluss ergehen. 4Gegen den Beschluss findet die Rechtsbeschwerde statt. (2) 1Das Berufun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vergabesachen.

Rn 232 Der Streitwert bestimmt sich nach § 50 II GKG aF wie nF. Hilfsweise kann auf die Auftragssumme (Naumbg JurBüro 04, 86; Brandbg JurBüro 05, 37; Rostock JurBüro 06, 369) oder auf eine vom Bieter erwartete Baukonzession (Brandbg JurBüro 08, 536) abgestellt werden. Auftragssummen, die infolge Option ausgelöst werden könnten, sind einzubeziehen (BayObLG NZBau 04, 623; KG J...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erfordernis.

Rn 7 Nach stRspr und der von dieser Rspr immer wieder bestätigten aktuellen Gesetzeslage bedürfen bestimmende Schriftsätze der eigenhändigen Unterschrift der Person, die für den Schriftsatz verantwortlich zeichnet. Für die Klageschrift ist auf §§ 130 Nr 6, 253 IV zu verweisen, für die Berufung auf §§ 519 IV, 520 V und für die Revision auf die §§ 549 II, 551 IV. Einerseits hat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Inhalt und Bedeutung.

Rn 4 Im Gegensatz zu den vorbereitenden Schriftsätzen enthalten die bestimmenden Schriftsätze solche Parteierklärungen, die mit der Einreichung bzw Zustellung als Prozesshandlung wirksam werden. Die bestimmenden Schriftsätze sind also im Prozess von zentraler Bedeutung. Sie eröffnen entweder eine neue Prozesslage (Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Streitverkündung) oder sie be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Akt der Bestellung.

Rn 10 Die Bestellung hat nach S 2 iVm § 158 I 2 so früh wie möglich und durch begründeten Beschluss (§ 116 I) zu erfolgen, weshalb die Ermittlungen mit der Anhängigkeit des Verfahrens vAw einzuleiten sind. Die Wirksamkeit tritt mit dessen Bekanntgabe ein, § 40 I. Dabei liegt die Auswahl der für den Beistand geeigneten Person im gerichtlichen Ermessen. Entscheidend ist im Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Konkurrenzen, Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 5 Das Verfahren nach § 52 steht in keinem Konkurrenzverhältnis zu dem Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 54 II oder zu dem gg eine EA statthaften Rechtsmittel nach § 57 (Stuttg FamRZ 15, 2078). Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 52 entfällt jedoch, wenn sich die EA erledigt hat (Stuttg FamRZ 15, 2078; Karlsr FamRZ 11, 571). Ein Wahlrecht soll zwischen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berufung.

Rn 18 Für Rechtsmittelverfahren ist jeweils gesondert PKH zu beantragen. Das PKH-Gesuch für die Berufung muss erkennen lassen, in welchen Punkten, in welchem Umfang und aus welchen Gründen die Partei Berufung einlegen will (Schlesw NJW-RR 99, 432). Das Berufungsgericht kann das Ergebnis der Beweisaufnahme der 1. Instanz bei der Prüfung der Erfolgsaussichten berücksichtigen (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Die Vorschrift stellt zum einen klar, dass mit der Zustellung des Ergänzungsurteils (oder des die Ergänzung ablehnenden Urteils, Rn 1) die Frist für eine dagegen einzulegende Berufung (§ 517) zu laufen beginnt. Zum anderen wird die Berufungsfrist im Hinblick auf die Anfechtung des vorangegangenen ›Haupturteils‹ verlängert; sie beginnt mit der Zustellung des Ergänzungsur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 15 EuGFVO – Vollstreckbarkeit des Urteils.

Gesetzestext (1) Das Urteil ist ungeachtet eines möglichen Rechtsmittels vollstreckbar. Es darf keine Sicherheitsleistung verlangt werden. (2) Artikel 23 ist auch anzuwenden, wenn das Urteil in dem Mitgliedstaat zu vollstrecken ist, in dem es ergangen ist. Rn 1 Das Urteil ist gem Abs 1 ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar; daran können nationale Regeln nichts ände...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Im Interesse der Beschleunigung des Berufungsverfahrens muss das Berufungsgericht sofort im Anschluss an die Prüfung der Zulässigkeit und wahrscheinlichen Begründetheit des Rechtsmittels (§ 522) dem Verfahren Fortgang geben, wenn es die Berufung nicht zuvor durch Beschl als unzulässig verworfen (§ 522 Rn 2 ff) oder als unbegründet zurückgewiesen (§ 522 Rn 22 ff) hat. Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift stellt strenge formale Anforderungen an die tatsächlichen Voraussetzungen, unter denen das Berufungsverfahren in Gang gesetzt werden kann. Dies ist gerechtfertigt, weil mit der rechtzeitigen Einlegung der Berufung der Eintritt der Rechtskraft des angefochtenen erstinstanzlichen Urteils gehemmt wird (§ 705 S 2). Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 2.

Rn 3 Für das vom Testamentsvollstrecker im Aktivprozess zugunsten des Erben erwirkte Urt kann eine vollstreckbare Ausfertigung nach Abs 2 S 1 erst nach der Beendigung der Testamentsvollstreckung erteilt werden, weil der titulierte Anspruch bis dahin immer noch der Verwaltungs- und Prozessführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers unterliegt (MüKoZPO/Wolfsteiner § 728 Rz 8)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 § 133 ist neu gefasst durch Art 22 Nr 15 FGG-RG v 17.12.08 (BGBl I, 2586). Die seit 1.9.09 geltende Neufassung trägt der Änderung des Rechtsmittelrechts Rechnung und ordnet in allgemeiner Form die Zuständigkeit des BGH in Zivilsachen (§ 13) für die Rechtsmittel der Revision, Sprungrevision, Rechtsbeschwerde und die zusätzlich eingeführte Sprungrechtsbeschwerde an. Abwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Die Unterschrift der Richter, die an der Entscheidung (nicht bloß an deren Verkündung) mitgewirkt haben, soll bestätigen, dass der Spruchkörper (nicht notwendigerweise jeder einzelne beteiligte Richter) das Urt, so wie es unterschrieben wird, für verbindlich erachtet und das abgefasste Urt dem Beratungsergebnis entspricht; Änderungen nach Unterschrift sind unzulässig (S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausfertigung des Urteils.

Rn 3 Eine Klausel, die sich nicht auf der Ausfertigung des Urteils befindet oder sich nicht auf das in der Ausfertigung verkörperte Urt bezieht, das die Vollstreckung ermöglicht, ist unwirksam (MüKoZPO/Wolfsteiner § 725 Rz 1). Vielmehr muss das Klauselorgan eine Originalausfertigung der Klausel genau derjenigen Urteilsausfertigung beifügen, aus der vollstreckt werden soll (L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostentragung Dritter (Abs 3).

Rn 9 Im Scheidungsverbundverfahren sind in den Folgesachen der fG regelmäßig Dritte beteiligt, wie zB in Kindschaftssachen der Verfahrensbeistand oder das Jugendamt oder auch das Kind selbst oder in VA-Sachen die beteiligten Versorgungsträger. Abs 3 stellt klar, dass diese Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben und die Anordnung einer Kostenerstatt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Eintritt der Rechtskraft in erster Instanz.

Rn 2 Der erstinstanzliche Scheidungsausspruch wird frühestens rechtskräftig, wenn die Ehegatten unmittelbar nach seiner Verkündung auf Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel verzichten, § 144. Ein Verzicht auf das Antragsrecht nach § 147 ist nicht erforderlich und kann uU ungewollte Auswirkungen auf andere Folgesachen haben (vgl zur Auslegung eines Rechtsmittelverzichts Naum...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ehescheidung.

Rn 16a Der beantragte Scheidungsausspruch kann m der Begründung angefochten werden, dass die Ehescheidung entgegen § 137 I vor Entscheidungsreife der Folgesachen oder entgegen § 140 II unter Auflösung des Scheidungsverbunds ausgesprochen wurde (BGH FamRZ 13, 1879). Ein zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Ehe eingelegtes Rechtsmittel ist auch ohne formelle Beschwer zulässig,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nichtvornahme einer Handlung.

Rn 11 Der Gläubiger hat die Nichtvornahme bzw die unvollständige und unzureichende Vornahme der geschuldeten Leistung trotz Handlungsmöglichkeit im Zeitpunkt der Vollstreckung (hM; statt vieler Köln MDR 03, 114) und vergeblicher Aufforderung darzulegen. Andere, auch nachträglich entstandene, Einwendungen gegen den titulierten Anspruch können nur mit Rechtsmitteln gegen diese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren vor dem staatlichen Gericht.

Rn 6 In den Fällen des Abs 2 muss die benachteiligte Partei einen Antrag an das zuständige OLG bis zum Ablauf von zwei Wochen stellen, nachdem dieser Partei die Zusammensetzung des Schiedsgerichts bekannt geworden ist. Durch Bezugnahme auf § 1032 III hat das Gesetz klargestellt, dass auch hier das Verfahren vor dem staatlichen Gericht und das Schiedsverfahren nebeneinander l...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Beschwer.

Rn 18 Die von der Rspr entwickelten Grundsätze zum Streitwert (oben Rn 16) gelten auch für die Bemessung der Beschwer hinsichtlich der Möglichkeit von Rechtsmitteln (BGH NJW-RR 22, 782 [BGH 29.03.2022 - VIII ZR 99/21] mwN). Dies führt ua dazu, dass häufig die Grenze der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 II Nr 1 ZPO: 20.000 EUR) bei Verbandsklagen trotz faktisch sehr hoher wir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verbindung von Ehesachen (Abs 1).

Rn 2 Gem § 113 I 1 ist die Vorschrift des § 20, wonach eine Verbindung oder Trennung von Verfahren möglich ist, soweit das Gericht dies für sachdienlich hält nicht auf Ehesachen anzuwenden (aA wohl B/L/A/H [76. Aufl] § 126 Rz 4). Vielmehr bestimmt sich die Verbindung der Ehesachen gem § 113 I 2 nach den Vorschriften der ZPO (§§ 33, 147, 260 ZPO) und wird durch die in § 126 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Eigene Sachentscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (Abs 5).

Rn 11 Erfolgt die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung nur wegen Rechtsverletzung bei Anwendung des Rechts auf das festgestellte Sachverhältnis und ist nach letzterem die Sache zur Endentscheidung reif, hat das Rechtsbeschwerdegericht in der Sache selbst zu entscheiden (Abs 5 S 1; vgl § 563 III für das Revisionsverfahren). Entscheidungsreif ist die Sache, wenn der Sachve...mehr

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AGS 06/2023, Notwendige Rec... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hat den Angeklagten in einem Verfahren wegen Beleidigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte u.a. verteidigt. Nachdem der Angeklagte vom AG zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verteilt worden war, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, hat der Pflichtverteidiger hiergegen im Namen des Angeklagten Berufung eingelegt. Zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beispiele für ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden der Partei selbst.

Rn 20 Nichtzahlung eines vom Anwalt angeforderten Kostenvorschusses (BGH 14.12.17 – VII ZR 253/17, juris Rz 7 f; NJW-RR 05, 143, 145 [BGH 26.07.2004 - VIII ZR 10/04]; bei Mittellosigkeit vgl aber nachfolgend bedürftige Partei). Es begründet auch keinen Hinderungsgrund iSd § 233, wenn die unterlegene Partei deshalb kein Rechtsmittel eingelegt hat, weil ihre Rechtsschutzversic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt.

Rn 6 Eine Frist für den Antrag gibt es nicht. Der Antrag ist vor Beendigung des Rechtszuges zu stellen, zu einem Zeitpunkt, zu dem noch Gebühren anfallen können (Ddorf MDR 14, 1172). Der Rechtszug endet mit Verkündung der Endentscheidung, Rücknahme der Klage oder des Rechtsmittels, übereinstimmender Erledigungserklärung oder Vergleich (Ddorf FamRZ 06, 628). Ein verspätet ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 75 FamFG – Sprungrechtsbeschwerde.

Gesetzestext (1) Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Beschlüsse, die ohne Zulassung der Beschwerde unterliegen, findet auf Antrag unter Übergehung der Beschwerdeinstanz unmittelbar die Rechtsbeschwerde (Sprungrechtsbeschwerde) statt, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aufschub.

Rn 2 Auch der unbeschränkt haftende Miterbe kann Aufschub der Auseinandersetzung verlangen, wenn sich der Gläubiger nicht rechtzeitig meldet, da er nach §§ 2060 Nr 1, 2061 nur anteilig für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Der Aufschub dauert bis zum Ablauf sämtlicher Rechtsmittelfristen bzw bis sämtliche Rechtsmittel dieses Verfahrens erschöpft sind. Bei bereits beantra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Erzwingung des Hauptsacheverfahrens bzw der Aufhebung der Einstweiligen Anordnung.

Rn 1 Als Folge, dass es sich beim EA-Verfahren um ein selbstständiges u v der Hauptsache unabhängiges Verfahren handelt (§ 49 Rn 1), ermöglicht § 52 angelehnt an § 926 ZPO in Amtsverfahren die Erzwingung der Durchführung des Hauptsacheverfahrens. Leitet in Antragsverfahren derjenige, der die EA erwirkt hat, das Hauptsacheverfahren nicht ein, ist die EA aufzuheben. Gründe für...mehr

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zfs 06/2023, Augenblicksver... / 2 Aus den Gründen:

Erläuternd bemerkt der Senat: 1. Die dem Wortlaut der Rechtsbeschwerde ausschließlich erhobene Sachrüge hat keinen Erfolg. Die insoweit allein maßgeblichen Urteilsgründe geben keinen Anlass, ein so genanntes Augenblicksversagen, von dem ohnehin nur in besonders gearteten Ausnahmefällen ausgegangen werden kann, in Rechnung zu stellen. Der Hinweis, die Messstelle befinde sich i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1105 ZPO – Zwangsvollstreckung inländischer Titel.

Gesetzestext (1) 1Urteile sind für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung zu erklären. 2Die §§ 712 und 719 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 707 sind nicht anzuwenden. (2) 1Für Anträge auf Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach Artikel 15 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ist das Gericht der Hauptsache zuständig. 2Die Entscheid...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Beschwerdegericht entscheidet durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder einem Rechtspfleger erlassen wurde. 2Der Einzelrichter überträgt das Verfahren dem Beschwerdegericht zur Entscheidung in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1102 ZPO – Urteil.

Gesetzestext 1Urteile bedürfen keiner Verkündung. 2Die Verkündung eines Urteils wird durch die Zustellung ersetzt. Rn 1a Für das Urteil gelten die allgemeinen Regeln in §§ 313 ff (s Art. 19 EuGFVO), es besteht aus Rubrum, Tenor, Tatbestand und Entscheidungsgründen; unter den Voraussetzungen des § 313a können Tatbestand und Entscheidungsgründe entfallen. Rn 1b Gem. Art 7 II Eu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeitsfrage.

Rn 2 Alle Fragen der Zulässigkeit wie allg und bes Prozessvoraussetzungen (vAw) sowie Prozesshindernisse (Einrede), auch gerichtsinterne Zuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan (Karlsr NJW-RR 13, 437). Nicht: Zwischenstreit über prozessuale Fragen (§ 303) oder Anspruchsgrund (§ 304); wirksame Aufnahme des unterbrochenen Rechtstreits (BGH NJW 96, 3345); Beendigung des...mehr