Rn 18

Die von der Rspr entwickelten Grundsätze zum Streitwert (oben Rn 16) gelten auch für die Bemessung der Beschwer hinsichtlich der Möglichkeit von Rechtsmitteln (BGH NJW-RR 22, 782 [BGH 29.03.2022 - VIII ZR 99/21] mwN). Dies führt ua dazu, dass häufig die Grenze der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 II Nr 1 ZPO: 20.000 EUR) bei Verbandsklagen trotz faktisch sehr hoher wirtschaftlicher Bedeutung nicht erreicht sein wird (krit Rehmke VuR 19, 460).

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