Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2 Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 11 Der notwendige Inhalt der zu erteilenden Belehrung ergibt sich aus § 55 Abs. 1 FGO . Danach muss sie den Adressaten in verständlicher Weise über den gegen die Entscheidung gegebenen ordentlichen Rechtsbehelf, das Gericht oder die Behörde, bei dem dieser anzubringen ist, deren Sitz sowie über die einzuhaltende Frist und den Fristbeginn belehren. Die Rechtsbehelfsbelehru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.4 Belehrung über die Formvorschriften

Rz. 20 Weitere Angaben zu Form und Inhalt des einzulegenden Rechtsbehelfs sind nach dem Wortlaut des § 55 Abs. 1 FGO grundsätzlich nicht erforderlich. Jedenfalls ausreichend ist es, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs oder die Erhebung einer Klage den Wortlaut des § 357 Abs. 1 AO bzw. § 64 Abs. 1 FGO zutreffen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.2 Bezeichnung des zuständigen Gerichts oder der Behörde

Rz. 16 Nach § 55 Abs. 1 FGO ist weiter das Gericht oder die Behörde zu bezeichnen, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist. Dies erfordert die Bezeichnung des sachlich und örtlich zuständigen Gerichts bzw. der Behörde.[1] Anzugeben ist deren Name und Sitz, wobei der BFH zuletzt offengelassen hat, ob die Bezeichnung des Sitzes auch die Angabe der postalischen Anschrift erf...mehr

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§ 18 Transportversicherung / cc) Benachrichtigung des Versicherers bei gerichtlicher Inanspruchnahme, Einlegung von Rechtsmitteln (Ziff. 7.2.3 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 237 Dem Versicherungsnehmer obliegt die Benachrichtigung des Versicherers, wenn gerichtlich gegen ihn vorgegangen wird. Er hat die erforderlichen Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe einzulegen, insbesondere Widerspruch gegen Mahnbescheide. Bei Zustellung eines Mahnbescheids, einer Klagschrift oder einstweiligen Verfügung ist der Versicherer zu informieren. Bei der Einlegung ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 6. Unterrichtung des Mandanten

Rz. 63 Über den Stand des Verfahrens muss der Anwalt seinen Mandanten laufend und in verständlicher Form unterrichten,[251] auch um etwaige Missverständnisse auszuräumen und lückenhafte Informationen zu komplettieren. Rz. 64 Es ist Aufgabe des Anwalts, seinen Mandanten nach beendeter Instanz rechtzeitig über eventuelle Rechtsmittel und deren Fristen und Aussichten nachweisbar...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 2. Behördliche Anordnungen

Rz. 52 Das Vorliegen einer behördlichen Anordnung – unter Außerachtlassung des Begriffes der Störung des Betriebes – bedeutet, dass durch Aufsichtsbehörden oder auch andere Behörden im Rahmen zum Beispiel der polizeirechtlichen Generalklauseln Maßnahmen angeordnet werden, die der Versicherungsnehmer zu beachten hat. Unbeachtet bleibt nach dem Bedingungswortlaut, ob es sich u...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / c) Einholung der Zustimmung des Versicherers

Rz. 452 Unter der Voraussetzung, dass die Interessen des Versicherungsnehmers nicht unbillig ­beeinträchtigt werden, sieht § 17 Abs. 5 c aa ARB vor, dass der Versicherungsnehmer vor Erhebung von Klagen und Einlegung von Rechtsmitteln die Zustimmung des Rechtsschutzversicherers einholen muss. Diese Zustimmung des Rechtsschutzversicherers wird also nur für Klagen und Rechtsmit...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 13. Haftung von Prozess- und Verkehrsanwalt

Rz. 115 Faktisch ist es natürlich eine Einschränkung des Mandats, wenn der Anwalt nur als örtlicher Prozessvertreter am Sitz des Gerichts tätig wird, während der Kontakt zum Mandanten über den Verkehrsanwalt läuft. Rein (haftungs-)rechtlich betrachtet ist aber auch das Prozess-Mandat umfassend und keineswegs weniger riskant als die übliche anwaltliche Tätigkeit. Allein dem Pr...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Prozessführungsrecht

Rz. 163 Nach Ziff. 5.2 AHB hat der Versicherer das Prozessführungsrecht im Haftungsprozess. Scheitert eine außergerichtliche Einigung oder Schadenregulierung, führt der Versicherer bedingungsgemäß den Prozess auf eigene Kosten und im Namen des Versicherungsnehmers. Der Versicherer bestellt oder bezeichnet einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten, dem der Versicherungsn...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Prüfung und Beurteilung der Rechtslage

Rz. 37 Hat der Anwalt anhand des aufgeklärten Sachverhalts die Rechtslage geprüft, folgt die Beratung des Mandanten wegen der zur Rechtsverfolgung erforderlichen und zweckmäßigen Schritte. Der Anwalt darf rechtliche Wertungen des Mandanten nicht ungeprüft übernehmen.[134] Nach der Rechtsprechung scheidet insoweit ein Mitverschulden des Mandanten aus.[135] Dem Anwalt als "Mitg...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / 3. Umfang des Aufwendungsersatzes

Rz. 53 Zu beachten ist, dass nach Ziff. 5.3 UHV die Aufwendungen dem Versicherungsnehmer nur dann voll ersetzt werden, wenn er dem Versicherer die Feststellung einer derartigen Störung des Betriebes und/oder eine behördliche Anordnung unverzüglich angezeigt hat und alles getan hat, was erforderlich ist, die Aufwendungen auf den Umfang zu begrenzen, der notwendig und objektiv...mehr

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§ 18 Transportversicherung / II. DTV-Verkehrshaftungsversicherungs-Bedingungen für die laufende Versicherung für Frachtführer, Spedition und Lagerhalter 2003/2011 (DTV-VHV laufende Versicherung 2003/2011) – Stand Januar 2015

Rz. 266 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) – Stand April 2016

Rz. 186 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / b) Unterrichtungsobliegenheit

Rz. 447 Macht der Versicherungsnehmer den Rechtsschutzanspruch geltend, hat er gem. § 17 Abs. 3 ARB bzw. Nr. 4.1.1.2 ARB 2012 den Rechtsschutzversicherer vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalls zu informieren sowie Beweismittel anzugeben und Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (so auch § 15 Abs. 1 a ARB 75). Diese Obliegenhe...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Ermittlung des Ehezeitanteils

Rz. 661 Der Ehezeitanteil ist der Wert des auszugleichenden Anrechts, der auf den in der Ehezeit erbrachten Beiträgen des Ausgleichspflichtigen beruht. Wird ein Beitrag nachentrichtet, kommt es darauf an, ob der Zeitpunkt der Beitragszahlung in der Ehezeit liegt.[1157] Für die Ermittlung des Werts des Anrechts ist ein Vergleich des Wertes zum Ende der Ehezeit und zum Beginn ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Stichentscheid

Rz. 504 Das Verfahren ist in § 17 Abs. 2 ARB 75 geregelt und noch in den ARB 94 einiger Rechtsschutzversicherer vorgesehen. § 18 ARB 2000/2008 stellt ebenso wie § 3 a ARB 2010 und Nr. 3.4 ARB 2012 den Rechtsschutzversicherern ausdrücklich frei, ob sie ihren Versicherungsnehmern das Stichentscheids- oder das Schiedsgutachterverfahren anbieten wollen. Rz. 505 Stimmt der Versich...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / c) Voraussetzungen für Beweiserleichterungen

Rz. 85 Die wesentlichen Grundsätze der in der Einbruchdiebstahlversicherung geltenden Beweiserleichterungen wurden für die Kraftfahrtversicherung entwickelt. Zentrale Entscheidung ist dabei das Urteil des BGH vom 5.10.1983.[136] Danach hat der Versicherungsnehmer zum Nachweis des Versicherungsfalles lediglich Tatsachen zu beweisen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichen...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / h) Rückrufkostenausschluss (Ziff. 6.2.8)

Rz. 173 Mit dem in Ziff. 6.2.8 geregelten Rückrufkostenausschluss sollen Überschneidungen zu den Rückrufkostendeckungen[332] vermieden und die Abgrenzung einfach gestaltet werden.[333] Die Regelung in Ziff. 6.2.8 schließt Ansprüche wegen Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rückruf von Erzeugnissen geltend gemacht werden, aus, wobei sowohl der Rückruf, als auch der Begriff ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Aufklärung des Sachverhalts

Rz. 29 Ohne eine sorgfältige Aufklärung des Sachverhalts ist die von der Rechtsprechung im Rahmen eingeschränkter oder uneingeschränkter Mandate geforderte Beratung und Belehrung nicht möglich. Sie steht zwar abstrakt an erster Stelle in der Prioritätensetzung, wird aber immer wieder vernachlässigt und ist deshalb häufiger "verhaltensbedingte" Ursache für Regressansprüche ge...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / d) Kostenvermeidungsobliegenheit

Rz. 454 Eine Obliegenheit, alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte, findet sich in § 17 Abs. 5 c cc ARB (§ 15 Abs. 1 d cc ARB 75). Auch diese Obliegenheit steht unter dem Vorbehalt, dass die Interessen des Versicherungsnehmers durch ihre Erfüllung nicht unbillig beeinträchtigt we...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Ablehnungsvoraussetzungen

Rz. 492 § 1 Abs. 1 S. 1, 2 ARB 75 bestimmt in einer allgemeinen Einleitungsnorm, dass der Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers voraussetzt, dass die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen hinreichende Erfolgsaussicht hat und nicht mutwillig ist. Die ARB 94 enthalten eine solche Regelung nicht, sie setzen dies in § 18 Abs. 1 ARB 94 vielmehr voraus. § 3 a Abs. 1 ARB 20...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Beratung und Belehrung des Mandanten

Rz. 22 Bestimmend für den Inhalt und den Umfang der Pflichten des Anwaltes ist grundsätzlich das zwischen den Parteien des Anwaltsvertrages Vereinbarte. Eine differenzierte Betrachtung uneingeschränkter, umfassender Mandate und eingeschränkter Mandate ist in jedem Fall angezeigt. Letzteres verpflichtet den Anwalt, sich mit der ihm übertragenen Rechtssache nur in einem konkre...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / Q. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) – Stand Juli 2007

Rz. 526 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen (ARB 2012) mit dem aktuellen Stand Juni 2017 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versiche...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / II. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV) – Stand Dezember 2016

Rz. 187 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / H. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand 6.7.2016

Rz. 308 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 24 Umweltschadensversiche... / E. Anhang: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadensversicherung (USV) – Stand Februar 2016

Rz. 39 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen B...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / E. Anhang: Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen

Rz. 229 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Hinweis Unbedingt zu beachten sind die jeweils individuellen Abweichungen zum Ausschlusstatbestand der wissentlichen Pflichtverletzung gem. § 4 Ziff. 5 der nachfolgenden "Muster-AVB" für die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB siehe Rdn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Anwendung des sog. Sanierungserlasses auf Altfälle

Leitsatz 1. Der sog. Sanierungserlass des BMF vom 27. März 2003 (BStBl I 2003, 240; ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009, BStBl I 2010, 18) verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Anschluss an den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 28. November 2016, GrS 1/15, BFHE 255, 482, BStBl II 2017, 393). 2. Die im BMF-Schreiben vom 27. Ap...mehr

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Jansen, SGG § 105 Gerichtsb... / 2.5 Rechtsmittel bzw. -behelf

Rz. 19 § 105 Abs. 2 sieht als Rechtsmittel die Berufung und die Revision vor, als Rechtsbehelf zusätzlich den Antrag auf mündliche Verhandlung. Nach überwiegender Auffassung kann auch eine Nichtzulassungsbeschwerde nach § 145 eingelegt werden (Leitherer, in: Meyer-Ladewig, § 105 Rn. 16; Pawlak, in: Hennig, § 105 Rn. 78, 95 ff.; Peters/Sautter/Wolff, § 105 Rn. 61; a. A. Zeihe...mehr

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Jansen, SGG § 94 Rechtshäng... / 2.2 Ende der Rechtshängigkeit

Rz. 5 Die Rechtshängigkeit endet mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens durch Urteil oder Gerichtsbescheid bzw. durch Klagerücknahme (§ 102 Abs. 1 und 2), Prozessvergleich (§ 101 Abs. 1), Annahme eines Anerkenntnisses (§ 101 Abs. 2), Rechtsmittelrücknahme (§§ 156, 165), übereinstimmende Erledigungserklärung (§ 202 SGG i. V. m. § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO) oder zulässig...mehr

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Jansen, SGG § 102 Klagerück... / 2.5 Wirkungen

Rz. 17 Nach § 102 Abs. 1 Satz 2 erledigt die Klagerücknahme den Rechtsstreit in der Hauptsache. Das bedeutet, dass die Rechtshängigkeit mit Wirkung ex nunc beseitigt wird (ständige Rspr. des BSG, BSGE 23 S. 147, 151; BSGE 25 S. 136, 137; BSGE 48 S. 164, 167). Im Zivilprozess ist dies gerade anders geregelt, vgl. § 269 Abs. 3 Satz 1 HS 1 ZPO, was auch – jedenfalls gegenüber p...mehr

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Jansen, SGG § 102 Klagerück... / 2.2 Form der Erklärung nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 8 Die Rücknahmeerklärung muss gegenüber dem Gericht abgegeben werden, wenn sie prozessual wirksam sein soll (BSG, Beschluss v. 27.10.2016, B 13 R 337/15 B m. w. N.). Der Kläger kann sich zwar auch gegenüber einem anderen Prozessbeteiligten verpflichten, die Klage zurückzunehmen. Wirksam wird dies jedoch erst mit seiner Erklärung gegenüber dem Gericht. Die Rücknahme ist g...mehr

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Jansen, SGG § 94 Rechtshäng... / 2.4 Besondere Fallgestaltungen

Rz. 10 Mit der Klageerhebung werden alle gestellten Anträge rechtshängig, also auch die Hilfsanträge. Gibt das Gericht dem Hauptantrag statt und das Urteil wird rechtskräftig, so entfällt die Bedingung für die Rechtshängigkeit des Hilfsantrags. Wird das Urteil angefochten, bleiben alle Anträge rechtshängig. Dasselbe gilt bei vollständiger Abweisung der Anträge. Wird nur dem ...mehr

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Jansen, SGG § 94 Rechtshäng... / 2.3 Wiederaufleben der Rechtshängigkeit

Rz. 9 Eine bereits beendete Rechtshängigkeit kann in wenigen Fällen wieder aufleben. Sie lebt wieder auf, wenn eine Ergänzung des Urteils nach § 140 Abs. 1 beantragt wird, wenn eine Fortsetzung des Verfahrens beantragt wird, etwa weil die Unwirksamkeit eines Prozessvergleichs (BSG, Urteil v. 28.11.2002, B 7 AL 26/02 R, SozSich 2004 S. 143) oder einer Klagerücknahme geltend g...mehr

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Jansen, SGG § 102 Klagerück... / 2.6 Verfahren nach der Rücknahme

Rz. 23 Wird gleichzeitig mit der Klagerücknahme und auch danach kein Antrag mehr gestellt, hat auch kein Beschluss mehr zu ergehen. Insoweit besteht kein Unterschied zwischen der erklärten und der fingierten Klagerücknahme. Die Sache wird nach prozessleitender Verfügung des Vorsitzenden weggelegt. Die nach § 185 fällige Pauschgebühr wird nach § 186 ermäßigt oder entfällt sog...mehr

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Jansen, SGG § 105 Gerichtsb... / 1.1 Historie, Sinn und Zweck

Rz. 1 Der Gerichtsbescheid ist mit dem Rechtspflegeentlastungsgesetz v. 11.1.1993 eingeführt worden, und zwar zunächst nur befristet. Mit dem 5. SGGÄndG ist er ab dem 1.3.1998 wieder in Kraft getreten. § 105 a. F. sah den Vorbescheid vor (zur Entstehungsgeschichte siehe Pawlak, in: Hennig, § 105 Rn. 1 bis 11). § 105 entspricht im Wesentlichen § 84 VwGO; anders sind dort nur d...mehr

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Jansen, SGG § 94 Rechtshäng... / 2.6 Wirkungen der Rechtshängigkeit

Rz. 18 Die Rechtshängigkeit hat Wirkungen sowohl in materiell-rechtlicher als auch in prozessrechtlicher Hinsicht. Rz. 19 Materiell-rechtliche Wirkungen Materiell-rechtlich bewirkt die Rechtshängigkeit eine Unterbrechung bzw. Hemmung der Verjährung (§ 45 Abs. 2 SGB I; §§ 25 Abs. 2, 27 Abs. 3 SGB IV; § 50 Abs. 4 SGB X; § 209 BGB a. F. bzw. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB i. d. F. des Ge...mehr

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Jansen, SGG § 102 Klagerück... / 2.7 Streit über die Wirksamkeit der Rücknahme

Rz. 25 Wird geltend gemacht, die Klage sei nicht bzw. nicht wirksam zurückgenommen, sei es durch einen ausdrücklichen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens oder durch "Beschwerde" gegen einen eventuellen Einstellungsbeschluss nach § 102 Abs. 3 Satz 1 HS 1 (siehe hierzu Rn. 23), ist das bisherige Verfahren fortzusetzen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 18.7.2011, 1 BvR 1584/11, juri...mehr

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Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.3 Zustellung an gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte

Rz. 42 Nach § 170 ZPO ist bei nicht prozessfähigen Personen (vgl. § 71 SGG) an den gesetzlichen Vertreter zuzustellen. Zustellungen an die Person selbst sind unwirksam. Erfolgt die Zustellung nicht an eine natürliche Person, sondern an eine Behörde oder juristische Person, kann sie statt an den gesetzlichen Vertreter an den "Leiter" gerichtet werden. Leiter ist dabei derjeni...mehr

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Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.6 Folgen fehlerhafter Zustellung

Rz. 57 Wesentliche Verfahrensmängel führen zur Unwirksamkeit der Zustellung mit der Folge, dass eine Frist nicht in Gang gesetzt wird. Nach § 189 ZPO werden aber Zustellungsmängel geheilt, wenn der Zustellungszweck erreicht wird. Hiernach kann in allen Fällen, auch wenn mit der Zustellung eine Frist zur Erhebung der Klage beginnt, ein etwaiger Zustellungsmangel in dem Zeitpu...mehr

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Jansen, SGG § 61 Öffentlich... / 2.3 Gerichtssprache

Rz. 51 Die Gerichtssprache ist deutsch (§ 184 Satz 1 GVG). Nicht berührt wird das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen (§ 184 Satz 2 GVG). Plattdeutsch und jede deutsche Mundart ist deutsch i. S. d. Vorschrift (Peters/Sautter/Wolff, SGG, § 61 Anm. 5). Friesisch ist nicht deutsch. Friesisch ist keine Mundart, sonde...mehr

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Jansen, SGG § 62 Rechtliche... / 2.5 Rechtliches Gehör in der mündlichen Verhandlung

Rz. 23 Bei einem Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung muss den Beteiligten unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung und Vorbereitung des Verfahrens genutzt haben, Gelegenheit gegeben werden, sich zur Sach- und Rechtslage selbst zu äußern (BSG, Beschluss v. 26.5.2014, B 12 KR 67/13 B; Beschluss v. 7.7.2011, B 14 AS 35/11 B; Beschluss v. 30.6.2009,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Rechtsbehelfe

1. Gegen Entscheidungen der Ermittlungsbehörden Rz. 76 [Autor/Stand] Die Entscheidung der Ermittlungsbehörden, welche die Aussetzung betreffen, sind grds. nicht gerichtlich anfechtbar, gleichgültig ob die Aussetzung angeordnet oder die beantragte Aussetzung abgelehnt worden ist[2]. Hier kommt allenfalls die Dienstaufsichtsbeschwerde (§ 147 GVG, § 3 FVG) sowie für den Fall, da...mehr

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FoVo 08_09/2017, BGH entsch... / 2 II. Die Entscheidung

Problem: LG hat Fakten geschaffen Die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin ist nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere fehlt es der Gläubigerin nicht deshalb am Rechtsschutzbedürfnis für die Rechtsbeschwerde, weil der Pfändungsbeschluss vom 27.11.2012 infolge Aufhebung durch das Beschwerdegericht nicht mehr wirksam ist. Die Aufhebun...mehr

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FoVo 08_09/2017, BGH entsch... / 3 Der Praxistipp

Vorteil Rechtssicherheit Die Entscheidung des BGH ist zu begrüßen, weil sie Rechtssicherheit in der Wahl des Rechtsmittels schafft. Wie schon ein Blick auf § 804 Abs. 3 ZPO zeigt, lebt die Zwangsvollstreckung auch vom schnellen Zugriff. Dauern Rechtsmittelverfahren für sich genommen schon lang, vergrößert sich dieser Zeitverlust weiter, wenn auch noch ein falsches Rechtsmitte...mehr

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zfs 8/2017, Wiedereinsetzun... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… Bereits mit Schreiben vom Vortag, dem 3.2.2016, hatte der Prozessbevollmächtigte bei der Rechtsschutzversicherung des Kl. unter Hinweis auf die ablaufende Berufungsfrist um Erteilung der Deckungszusage für die Durchführung der Berufung gebeten. Diese hat der VR am 19.2.2016 versagt, wobei er darauf hinwies, dass der Kl. eine begründete anwaltliche Stellungnahme veranl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gegen Entscheidungen des Gerichts

Rz. 77 [Autor/Stand] Bei Entscheidungen des Gerichts ist hinsichtlich der Anfechtbarkeit danach zu unterscheiden, ob gegen die Anordnung der Aussetzung oder gegen die Ablehnung der beantragten Aussetzung vorgegangen werden soll (s. Rdnr. 78 bzw. 79). Für die Anfechtbarkeit ist von größter Bedeutung, ob die Entscheidung des Gerichts über die Aussetzung begründet werden muss. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Dauer der Aussetzung und Fortsetzung des Verfahrens

Rz. 72 [Autor/Stand] § 396 Abs. 1 AO bestimmt, dass das Verfahren bis zum rkr. Abschluss des Besteuerungsverfahrens ausgesetzt werden kann. Das Besteuerungsverfahren ist rkr. abgeschlossen, wenn der Steuerbescheid formell bestandskräftig geworden ist, weil alle Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelfristen (§ 355 AO; §§ 47, 120 FGO) abgelaufen sind oder weil ein weiteres Rechtsmitt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Form der Entscheidung

Rz. 71 [Autor/Stand] Die Ermittlungsbehörde entscheidet durch Verfügung (§§ 167, 171 StPO), das Gericht durch Beschluss, der entweder in der mündlichen Verhandlung verkündet wird oder schriftlich mitzuteilen ist (§ 35 StPO). Der Beschluss ist der FinB und dem Angeklagten förmlich zuzustellen. Während für die Entscheidung im Ermittlungsverfahren eine Begründung nicht vorgeschr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zweck der Regelung

Rz. 85 [Autor/Stand] Darin, dass die Verjährung ruht, solange das Verfahren nach § 396 AO ausgesetzt ist, unterscheidet sich die Vorschrift von anderen Aussetzungsregelungen (s. Rdnr. 32 ff.). Zweckmäßig ist diese Ausnahmeregelung deshalb, weil Taten nach § 370 AO häufig erst später (zB anlässlich der Jahre nach dem Tatgeschehen stattfindenden Betriebsprüfung) entdeckt werde...mehr