Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Verfahren

Rz. 12 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Die Steuerermäßigungen können bei ArbN bereits während des laufenden Kalenderjahres steuermindernd durch den ArbG beim LSt-Abzug berücksichtigt werden, wenn für sie ein Freibetrag als ELStAM (> Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 75 ff) gebildet oder – für im Ausland ansässige ArbN – in der > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug des Betriebs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.4 Bindungswirkung

Rz. 185 Bewegt sich die tatsächliche Verständigung in diesem Rahmen, sind sowohl Finanzbehörde als auch Stpfl. an sie gebunden. Die Bindungswirkung tritt im Zeitpunkt des wirksamen Abschlusses der tatsächlichen Verständigung ein, nicht erst mit der entsprechenden Steuerfestsetzung. Die Steuerfestsetzung ist lediglich Erfüllung der von den Beteiligten in der tatsächlichen Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.3 Schätzung bei Verletzung der Mitwirkungspflichten ausländischer nahestehender Personen, Abs. 3 S. 3

Rz. 89 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] ist S. 3 an Abs. 3 angefügt und damit die Schätzungsbefugnis und der Maßstab der Schätzung auf Fälle ausgedehnt worden, in denen nicht der Stpfl., sondern eine ihm nahestehende ausländische Person die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Die Regelung knüpft gedanklich an § 1 Abs. 1 S. 2 AStG an, wonach fingiert wird, dass der Stpfl. bei der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.7 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 207 Ebenfalls nicht abschließend geklärt ist die verfahrensrechtliche Situation. Die tatsächliche Verständigung erfolgt außerhalb des eigentlichen Steuerfestsetzungsverfahrens. Ihr Ergebnis muss also im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahrens noch umgesetzt werden. Das bedeutet, dass das Ergebnis der (wirksamen) tatsächlichen Verständigung in einer Steuerfestsetzung erfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.6 Unwirksamkeit und Aufhebung der tatsächlichen Verständigung

Rz. 196 Die tatsächliche Verständigung ist wirksam, wenn sie auf beiden Seiten von den entscheidungsbefugten Personen abgeschlossen wurde, sich auf die Beseitigung sachlicher Unklarheiten beschränkt, also nicht auf Rechtsfragen bezieht, und die Verständigung vom Bindungswillen beider Seiten getragen wurde. Verfahrensfehler im vorausgegangenen Besteuerungs- oder Außenprüfungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.5 Zeitpunkt und zeitliche Bindung

Rz. 193 Eine tatsächliche Verständigung kann in jedem Stadium des Verfahrens erzielt werden. Sie ist einerseits möglich im Rahmen einer Außenprüfung, etwa in der Schlussbesprechung[1], ist aber andererseits nicht an eine Außenprüfung gebunden.[2] Sie ist daher auch möglich im Steuerfestsetzungsverfahren, im Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelverfahren.[3] Straf- und Bußgeldverf...mehr

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Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.2.3 Verfahrensfristen

Rz. 8 Für Fristen enthalten Satz 2 und 3 Regelungen. Hierunter fallen nur Verfahrensfristen, wofür systematische Erwägungen sprechen, da Satz 3 ausdrücklich von Verfahrensfristen spricht. Zunächst bestimmt Satz 2, dass der Ablauf der Fristen, die ohne Verschulden (Vorsatz und Fahrlässigkeit) des Sozialhilfeträgers verstrichen sind, nicht gegen ihn wirkt. Diese Regelung hat B...mehr

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Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 13 Gegen die Überleitungsanzeige können sowohl Leistungsberechtigter als auch Drittschuldner zunächst Widerspruch und bei Erfolglosigkeit Anfechtungsklage vor den Sozial- bzw. ggf. den Verwaltungsgerichten (Öffnungsklausel nach § 50a Satz 1 Nr. 1 SGG, BT-Drs. 15/3169) erheben. Diese Rechtsmittel haben indes nach Abs. 3 keine aufschiebende Wirkung i. S. d. § 86a Abs. 1 i....mehr

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Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Dem Feststellungsverfahren nach § 95 liegt der Fall zugrunde, dass ein Anspruch des Leistungsberechtigten auf eine andere – an sich vorrangige – Sozialleistung in Betracht kommt. Dann kann der Sozialhilfeträger diesen Anspruch nach § 95 im eigenen Namen für den Leistungsberechtigten geltend machen sowie Rechtsmittel einlegen, soweit ihm ein Erstattungsrecht zusteht. De...mehr

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Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.2.1 Grundsätze

Rz. 5 Das Feststellungsverfahren nach § 95 beinhaltet keine Feststellung im eigentlichen Sinne, also des Inhalts, es wird festgestellt, dass der Leistungsberechtigte Anspruch auf die (vorrangige) Sozialleistung hat. Es wird vielmehr dem Sozialhilfeträger die Befugnis eingeräumt, das fremde Recht auf die vorrangige Sozialleistung im eigenen Namen gegenüber dem anderen Leistun...mehr

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Jansen, SGB X § 54 Vergleic... / 2.4 Gegenseitiges Nachgeben

Rz. 10 Gegenseitiges Nachgeben bedeutet, dass jeder Vertragspartner dem anderen Zugeständnisse irgendwelcher Art macht, mögen sie auch noch so geringfügig sein, und von den Vertragsparteien auch in unterschiedlichem Maße erfolgen (BSG, Urteil v. 12.12.2013, B 4 AS 17/13 R). Gibt nur eine Partei nach, so liegt kein Vergleich, sondern allenfalls ein Anerkenntnis oder ein Verzi...mehr

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Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 2.4 Entgegenstehende Rechtsvorschriften

Rz. 10 Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ohne besondere Ermächtigung zulässig, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen (Abs. 1 Satz 1). Gesetzliche Vorschriften können dem öffentlich-rechtlichen Vertrag sowohl als Handlungsform als auch seinem Inhalt nach entgegenstehen (BT-Drs. 7/910 S. 79; Engelmann, in: v. Wulfen, SGB X, § 53 Rz. 15). Rechtsvorschriften, die d...mehr

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Jansen, SGB X § 57 Zustimmu... / 2.1 Rechte Dritter

Rz. 3 Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag kann ebenso wie ein Verwaltungsakt in Rechte eines Dritten eingreifen. Der beim Verwaltungsakt gegebene Schutz durch das Rechtsbehelfsverfahren wäre indessen gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht gegeben. Deshalb trifft Abs. 1 eine ausdrückliche Regelung, dass die schriftliche Zustimmung des Dritten erforderlich ist. So...mehr

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Compliance-Kultur und Train... / 3.4 Arbeitsstreitigkeiten

Auf die zunehmende Beliebtheit, Arbeitsschiedsgerichte einzuschalten, ist bereits hingewiesen worden. Hieraus ergeben sich für das Unternehmen abzuwägende Risiken. In diesem Beitrag kann abschließend nur ein kursorischer Überblick über die Besonderheiten des Verfahrens gegeben werden: Arbeitsstreitigkeiten können zunächst durch eine betriebsinterne Schlichtungskommission ode...mehr

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Schell, SGB IX § 126 Verfah... / 2.2.6 Rechtsmittel gegen den Schiedsstellenspruch

Rz. 21 Gegen die Entscheidung der Schiedsstelle ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben (Abs. 2 Satz 3 HS 1). Ein Vorverfahren (§ 78 SGG) ist ausgeschlossen (Abs. 2 Satz 3 HS 2 i. V. m. § 78 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGG). Im Gegensatz zur Rechtslage bei Klagen gegen Schiedsstellensprüche der SGB XII-Schiedsstellen ist nicht geregelt, dass auch bei Klagen gegen Schiedsste...mehr

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Schell, SGB IX § 28 Ausführ... / 2.1 Ausführung von Leistungen (Abs. 1)

Rz. 3 § 28 Abs. 1 regelt die Ausführung von Leistungen zur Teilhabe durch den zuständigen Rehabilitationsträger. Diese Ausführung wird in die eigenverantwortliche Entscheidungskompetenz des zuständigen Rehabilitationsträgers gestellt. Nach Abs. 1 kann der zuständige Rehabilitationsträger die Leistungen zur Teilhabe allein, gemeinsam mit anderen in § 6 aufgeführten Rehabilitatio...mehr

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Schell, SGB IX § 123 Allgem... / 2.11 Rechtsschutz

Rz. 33 Da den Vereinbarungen der Rechtscharakter öffentlich-rechtlicher Verträge zukommt, sind Streitverfahren um den Abschluss einer Vereinbarung öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, womit der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet ist (§ 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG i. d. F. des Art. 20 Abs. 2 BTHG mit Wirkung zum 1.1.2020). Einem Klageverfahren ist das Verfahren vor einer Schi...mehr

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Schell, SGB IX § 128 Wirtsc... / 2.6.1 Unterrichtung der Leistungserbringer (Abs. 3 Satz 1) – Rechtsschutz

Rz. 14 Leistungserbringer sind förmlich (schriftlich) über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten. Die Unterrichtung ist eine Mitteilung ohne Verwaltungsaktqualität, da keine Regelung getroffen wird. Erst die Schlussfolgerungen (mögliche außerordentliche Kündigung gemäß § 130 oder eine Leistungskürzung gemäß § 129) treffen rechtswirksame Regelungen. Hat der Leistungserbring...mehr

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Schell, SGB IX § 20 Teilhab... / 3 Literatur

Rz. 19 Rieker, Beschränkung von Rechtsbehelfen gegen behördliche Verfahrenshandlungen – Neuregelung in § 56 a SGG, NZS 2014 S. 290.mehr

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Schell, SGB IX § 126 Verfah... / 2.2.1 Gründe für die Konfliktlösung über ein Schiedsstellenverfahren

Rz. 8 Das übliche Rechtsmittel zur Durchsetzung von Interessen öffentlich-rechtlicher Natur sind Klagen vor den Gerichten, zum Teil mit der Prozessvoraussetzung, dass ein verwaltungsrechtliches Vorverfahren stattgefunden hat. Im Bereich des Einkaufs von Dienstleistungen der Eingliederungshilfe (und Sozialhilfe) hat sich der Gesetzgeber aber für einen anderen Weg entschieden,...mehr

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Schell, SGB IX § 199 Beendi... / 2.3 Widerruf oder Rücknahme der Gleichstellung

Rz. 7 Die Regelung betrifft behinderte Menschen, die auf Antrag von der Agentur für Arbeit den schwerbehinderten Menschen unter den in § 2 Abs. 3 genannten Voraussetzungen zur Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes gleichgestellt worden sind. Die in Teil 3 SGB IX für diesen Personenkreis bestimmten Regelungen sind dann nicht mehr anzuwenden, wenn die Gleichstellung en...mehr

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Schell, SGB IX § 229 Persön... / 2.5 Nachweis

Rz. 11 Abs. 1 Satz 2 ist eine Vorschrift im Zusammenhang mit kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Regelungen. In diesen Regelungen aus dem Jahre 1979 sind schwerbehinderte Menschen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigsten 80 % stets als in ihrer Bewegungsfähigkeit beeinträchtigt angesehen worden. Diese Regelungen, die auch für den Bereich der unentgeltlichen Beförderu...mehr

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Schell, SGB IX § 45 Förderu... / 2.9 Datenübermittlung (Satz 2)

Rz. 16 Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9522 S. 250) wurde § 45 gegenüber der Vorgängervorschrift (§ 29) um eine Mitteilungspflicht ergänzt. Nach § 45 Abs. 2 werden die Rehabilitationsträger verpflichtet, Daten über Art und Höhe der Förderung der Selbsthilfe an ihre Spitzenverbände zu melden. Diese haben die Ergebnisse an die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAR; vgl. § 39)...mehr

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Schell, SGB IX § 20 Teilhab... / 2.4 Stellung der Leistungsberechtigten (Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2)

Rz. 7 Die Teilhabeplankonferenz erfordert stets die Zustimmung der Leistungsberechtigten (Abs. 1 Satz 1). Die Leistungsberechtigten haben ein Vorschlagsrecht zur Durchführung der Teilhabeplankonferenz (Abs. 1 Satz 2). Ihnen steht ein Anspruch auf Durchführung der Teilhabeplankonferenz zu, dem nach pflichtgemäßem Ermessen Rechnung zu tragen ist (BT-Drs. 18/9522 S. 240). Wird d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 4.3 Rechtsschutz

Rz. 34 Auch wenn die Festsetzung zugleich auf einer Urkunde mit der Festsetzung der Maßstabsteuer erfolgt, handelt es sich um einen selbstständigen Verwaltungsakt.[1] Gegen den Bescheid über den SolZ ist nach § 347 Abs. 1 AO der Einspruch statthaft. Dem Charakter dieses Bescheids als Folgebescheid entsprechend können mit einem Rechtsbehelf gegen den Bescheid über den SolZ wed...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / B. Die einzelnen Rechtsmittel

I. Grundsätzliches 1. Möglichkeit des Widerspruchs und der Klage Rz. 9 Gegen alle abschließenden Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde kann derjenige, zu dessen Ungunsten eine solche Entscheidung ergeht, Rechtsmittel erheben. Als Rechtsmittel kommen in Betracht Widerspruch im Verwaltungsverfahren (wo dies die Ausführungsgesetze zur Verwaltungsgerichtsordnung vorsehen) und Kl...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / A. Rechtsmittel gegen vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 1 Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen sind die Rechtsmittel und das Rechtsmittelverfahren, welche sich speziell auf Maßnahmen beziehen, die im Zusammenhang mit der vorläufigen bzw. abschließenden Entziehung der Fahrerlaubnis und sonstiger hiermit verbundener Maßnahmen einschließlich des Fahrverbotes im Strafverfahren stehen. Weiter werden dargestellt die möglichen ...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / H. Rechtsmittel im Bußgeldverfahren

Rz. 55 Im Bußgeldverfahren ist das Rechtsmittel der Einspruch gem. § 67 OWiG. In zahlreichen Fällen ist aber bei einem Bußgeldbescheid, der die Verhängung eines Fahrverbotes enthält, Ziel des Einspruches der Fortfall des Fahrverbotes. Rz. 56 Nachfolgend werden die allgemeinen Voraussetzungen des Einspruchs und das Einspruchsverfahren dargestellt und hierbei speziell die Frage...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / C. Rechtsmittel gegen Entzug der Fahrerlaubnis im Strafbefehl oder durch Urteil

I. Einspruch gegen Strafbefehl 1. Form, Frist und mögliche Rücknahme sowie Beschränkung Rz. 12 Die Möglichkeit des Einspruchs gegen den Strafbefehl richtet sich nach § 410 StPO:mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / II. Speziell: Rechtsmittel gegen Ablehnung der Abkürzung der Sperrfrist

Rz. 21 Gem. § 69a Abs. 7 StGB kommt in Betracht, auf Antrag die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis abzukürzen. Rz. 22 Wird diesem Antrag nicht entsprochen, so kommt auch hier die Beschwerde gemäß §§ 304, 305 StPO in Betracht. Das Gleiche gilt für den Fall, dass partiell eine Abkürzung der Sperrfrist beantragt wurde, etwa für bestimmte Kraftfahrzeugarten.mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / D. Rechtsmittel bei einem Fahrverbot gem. § 44 StGB

Rz. 23 Ist ein Fahrverbot gem. § 44 StGB verhängt, so kommt bei einem Rechtsmittel gegen das Urteil oder die im Strafbefehl angeordnete Maßnahme eine Beschränkung des Rechtsmittels auf das Fahrverbot nicht in Betracht. Dies folgt aus der Wechselwirkung zwischen Haupt- und Nebenstrafe. Eine Beschränkung ist wegen der gebotenen ganzheitlichen Betrachtung des Rechtsfolgenausspr...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / B. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

I. Vergütung Rz. 6 Ist der Anwalt nur mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels beauftragt, richtet sich die Gebühr nach Nr. 2100 VV. Dem Anwalt steht danach ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,0 zu. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Die Gebührenhöhe bestimmt der Anwalt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG im Einzelfall. Insoweit will das LG Köln[9...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Rechtsmittel

Rz. 551 Gegen die Beschlüsse des Vollstreckungsgerichts ist – sowohl für den Gläubiger als auch für den Schuldner – die sofortige Beschwerde beim zuständigen LG zulässig. Für die sofortige Beschwerde gilt eine Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses. Ein gesonderter Wert der Beschwer ist nicht zu beachten. Es gelten die Ausführungen zu Rechtsmitteln und Rechts...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 4. Musterklage

a) Anfechtungsklage vor dem VG wegen angeordneter unzulässiger – medizinisch-psychologischer – Doppelbegutachtung Rz. 27 Muster 10.1: Anfechtungsklage wegen Doppelbegutachtung Muster 10.1: Anfechtungsklage wegen Doppelbegutachtung Verwaltungsgericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen ______...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / I. Grundsätzliches

1. Möglichkeit des Widerspruchs und der Klage Rz. 9 Gegen alle abschließenden Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde kann derjenige, zu dessen Ungunsten eine solche Entscheidung ergeht, Rechtsmittel erheben. Als Rechtsmittel kommen in Betracht Widerspruch im Verwaltungsverfahren (wo dies die Ausführungsgesetze zur Verwaltungsgerichtsordnung vorsehen) und Klage vor den Verwal...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / X. Verfassungsbeschwerde

1. Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde Rz. 50 Grundsätzlich kommt auch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde in Betracht. Diese ist immer wieder gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes in Fahrerlaubnissachen eingelegt worden.[37] 2. Möglichkeit der einstweiligen Anordnung durch Bundesverfassungsgericht Rz. 51 Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass es grunds...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / IX. Revision/Sprungrevision

Rz. 49 Bei Berufungsurteilen bedarf es stets gemäß § 132 Abs. 1 VwGO der Revisionszulassung.[36]mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / 1. Allgemeines, Frist und Form

a) Allgemeines Rz. 57 Das gegen den Bußgeldbescheid gegebene Rechtsmittel ist der Einspruch gemäß § 67 OWiG. Rz. 58 Einspruchsberechtigt ist der Betroffene. Auch kann im Namen des Betroffenen durch den Verteidiger Einspruch eingelegt werden. b) Frist Rz. 59 Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen und beginnt mit der gemäß § 51 OWiG wirksamen Zustellung des Bußgeldbescheides.[44] Ei...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Rechtsmittelverfahren bei Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot

A. Rechtsmittel gegen vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis Rz. 1 Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen sind die Rechtsmittel und das Rechtsmittelverfahren, welche sich speziell auf Maßnahmen beziehen, die im Zusammenhang mit der vorläufigen bzw. abschließenden Entziehung der Fahrerlaubnis und sonstiger hiermit verbundener Maßnahmen einschließlich des Fahrverbotes im St...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / XI. Wiedereinsetzung

1. Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren Rz. 52 Wurde im Verwaltungsverfahren eine Frist versäumt, so richtet sich die in Betracht kommende Wiedereinsetzung nach § 32 VwVfG. Diese Vorschrift regelt die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung gesetzlicher Fristen. Rz. 53 § 32 VwVfG findet Anwendung auf alle gesetzlichen Fristen, also auch zum Verwaltungsverfahren der Fahrerlau...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / VI. Vorgehen gegen Anordnung der sofortigen Vollziehung

1. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung a) Widerspruch und aufschiebende Wirkung Rz. 32 Im Verwaltungsrecht gilt der Grundsatz, dass die Einlegung eines Widerspruchs gegen die angefochtene Verfügung grundsätzlich aufschiebende Wirkung hat, weil vor Unanfechtbarkeit der Entscheidung, z.B. der Fahrerlaubnisentziehung, gemäß § 80 Abs. 1 VwGO keine vollendeten Tatsachen gescha...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 2. Die gerichtliche Prüfung und Aussetzung der sofortigen Vollziehung

a) Das Antragsverfahren Rz. 35 Ist die sofortige Vollziehung einer Maßnahme zur Fahrerlaubnis angeordnet, so steht dem Betroffenen die besondere Verfahrensregelung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO über die gerichtliche Aussetzung der sofortigen Vollziehung zur Verfügung. Der Antrag ist darauf gerichtet, dass das Gericht der Hauptsache die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs/der Klag...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / I. Der Einspruch

1. Allgemeines, Frist und Form a) Allgemeines Rz. 57 Das gegen den Bußgeldbescheid gegebene Rechtsmittel ist der Einspruch gemäß § 67 OWiG. Rz. 58 Einspruchsberechtigt ist der Betroffene. Auch kann im Namen des Betroffenen durch den Verteidiger Einspruch eingelegt werden. b) Frist Rz. 59 Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen und beginnt mit der gemäß § 51 OWiG wirksamen Zustellung...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / I. Einspruch gegen Strafbefehl

1. Form, Frist und mögliche Rücknahme sowie Beschränkung Rz. 12 Die Möglichkeit des Einspruchs gegen den Strafbefehl richtet sich nach § 410 StPO:mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Rechtsmittelverfahren

A. Maßnahmen außerhalb des förmlichen Rechtsmittelverfahrens I. Die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens – Begutachtung für Fahreignung (BfF) Rz. 1 Die Anordnung der Begutachtung ist geregelt in § 11 Abs. 5 FeV. Eine Begutachtung kommt – auch nur dann – in Frage, wenn Eignungszweifel vorliegen. Das Verfahren bei der Anordnung der Beibringung ist in § 11 Abs. 6 FeV gerege...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / III. Anfechtungsklage

1. Form und Frist Rz. 18 Für die Anfechtungsklage gelten die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Für die Form ist maßgebend § 81 VwGO, für die inhaltlichen Anforderungen § 82 VwGO, für die örtliche und sachliche Zuständigkeit § 83 VwGO sowie für die Klagefrist einschließlich der Untätigkeitsklage §§ 74, 75 VwGO. Die Frist für die Einreichung der Klage ist nur g...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 1. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung

a) Widerspruch und aufschiebende Wirkung Rz. 32 Im Verwaltungsrecht gilt der Grundsatz, dass die Einlegung eines Widerspruchs gegen die angefochtene Verfügung grundsätzlich aufschiebende Wirkung hat, weil vor Unanfechtbarkeit der Entscheidung, z.B. der Fahrerlaubnisentziehung, gemäß § 80 Abs. 1 VwGO keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden sollen. Bei einer Fahrerlaubnis...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

A. Überblick Rz. 1 Ist der Anwalt mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, also einer Beschwerde oder einer Rechtsbeschwerde, beauftragt, gilt Teil 2 Abschnitt 1 VV. Dem Anwalt darf allerdings noch kein unbedingter Verfahrensauftrag für das Rechtsmittel erteilt worden sein. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rech...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / C. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens

Rz. 13 Nach Nr. 2101 VV erhält der Anwalt für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens über die Erfolgsaussicht einer Beschwerde oder Rechtsbeschwerde eine 1,3-Gebühr. Diese Vorschrift ist lex specialis zu § 34 Abs. 1 S. 2 RVG und geht den dortigen Regelungen vor. Beispiel 6: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachte...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / I. Rechtsmittel gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO

Rz. 2 Bei einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis ist gegen den Beschluss des erkennenden Gerichtes gemäß §§ 304, 305 S. 2 StPO die Beschwerde zulässig.[1] Beschwerdeberechtigt ist außer dem Beschuldigten die Staatsanwaltschaft, wenn ihr Antrag auf Anordnung der Fahrerlaubnisentziehung abgelehnt worden ist. Trotz eines laufenden Revisionsverfahrens ist eine Beschwerde...mehr