Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / I. Die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens – Begutachtung für Fahreignung (BfF)

Rz. 1 Die Anordnung der Begutachtung ist geregelt in § 11 Abs. 5 FeV. Eine Begutachtung kommt – auch nur dann – in Frage, wenn Eignungszweifel vorliegen. Das Verfahren bei der Anordnung der Beibringung ist in § 11 Abs. 6 FeV geregelt.[1] Rz. 2 Die Anordnung zur Begutachtung ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt.[2] Bei ihr handelt es sich vielmehr um eine unselbstständige, vor...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / 2. Speziell: Revision und Entzug der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO

Rz. 53 Für den Verteidiger stellt sich bei Durchführung einer Revision/Sprungrevision in einem Verfahren, in dem Gegenstand des Verfahrens auch die Entziehung der Fahrerlaubnis ist, die Problematik, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Änderung der Entscheidung zum vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis zu erreichen ist. Für die Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fah...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / B. Entziehung der Fahrerlaubnis: prozessuale Fragen

Rz. 10 Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren ist geregelt in § 69 StGB. Es handelt sich hierbei um eine Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 62 StGB) und nicht um eine Nebenstrafe. Sie dient also nicht der Ahndung geschehenen Unrechts, sondern der Prävention.[7] Der Strafverteidiger erlebt es aber immer wieder, dass der von einem Fahrerlaubnisentzug betroffen...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / II. Ziel: Beschleunigung des Verfahrens

Rz. 6 Für denjenigen, der die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis beantragt, ist häufig die Dauer des Verfahrens problematisch. Einerseits kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erst zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Ablauf einer Sperrfrist (§ 69a StGB) gestellt werden. Andererseits verzögert ein Vorgehen gegen die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens in...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / I. Einlegung

Rz. 26 Die Berufung muss gemäß § 314 StPO bei dem Gericht des ersten Rechtszuges binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt werden. Adressat der Berufung ist das Gericht, dessen Urteil angefochten wird (iudex a quo), nicht das Berufungsgericht (iudex ad quem). Die Berufung ist also bei dem Gericht, das die anzuf...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / III. Erörterung mit Fahrerlaubnisbehörde

Rz. 7 Die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde beruht auf einem bestimmten Sachverhalt. Wichtig ist es, den Sachverhalt im Interesse des Betroffenen zu klären und dafür zu sorgen, dass Fakten, die nicht verwertbar sind, tatsächlich unberücksichtigt bleiben und andererseits alle entlastenden Aspekte vorgebracht werden. Im Wege der Erörterung mit der Straßenverkehrsbehörde ka...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / III. Revisionsbegründung

Rz. 45 Die Revision muss gem. § 345 Abs. 1 S. 1 StPO innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe begründet werden. Die Revisionsbegründung muss gemäß § 344 Abs. 1, 2 StPO enthalten Ein besonderes Maß an anwaltlichem Engagement und Können erfordert die Revis...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / II. Zulässigkeitsvoraussetzungen

Rz. 29 In § 313 Abs. 1 S. 1 StPO ist bestimmt, dass die Berufung unter bestimmten Voraussetzungen vom Berufungsgericht angenommen werden muss. Das ist der Fall, wenn der Angeklagte zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 15 Tagessätzen verurteilt worden ist, im Falle einer Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB) nicht mehr als 15 Tagessätze Geldstrafe vorbehalten worden sin...mehr

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§ 4 Ehe / 9. Rechtsmittel

Rz. 548 Gegen den Beschluss, der die Scheidung der Ehe ausspricht, kann Beschwerde eingelegt werden, § 58 FamFG. Das kann binnen einer Frist von einem Monat nach schriftlicher Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten erfolgen, § 63 Abs. 1, Abs. 3 FamFG. Die Beschwerde ist bei dem Gericht einzulegen, dessen Beschluss angefochten wird, § 64 Abs. 1 FamFG. Die Beschwerdebe...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / 2. Das Verfahren nach rechtzeitigem Einspruch gemäß § 411 Abs. 1 S. 2 StPO

Rz. 16 Das Gericht bestimmt – ggf. nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist (§§ 44 ff. StPO) – Termin zur Hauptverhandlung. Für die Hauptverhandlung gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 213 ff. StPO. Allerdings gestattet § 411 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 420 StPO verschiedene Beweiserleichterungen (siehe dazu Rdn 18 ff.). Der Strafbe...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 4. Musterantrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung

Rz. 45 Muster 10.3: Aussetzung der sofortigen Vollziehung Muster 10.3: Aussetzung der sofortigen Vollziehung Verwaltungsgericht _________________________ Antrag des (im Außendienst) als _________________________ tätigen _________________________ – Antragsteller – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen den _________________________ (Aktenzeichen ____________________...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 22 Art. 78 Abs. 1 DSGVO gibt dem Betroffenen das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen einen ihn betreffenden rechtsverbindlichen Beschluss einer Aufsichtsbehörde. Für den Fall, dass die Aufsichtsbehörde sich entschließt, auf eine Beschwerde der betroffenen Person hin nicht, nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig gegen den Verantwortlichen oder den...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / G. Übersicht über Rechtsbehelfsfristen im Strafrecht

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / A. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, also einer Beschwerde oder einer Rechtsbeschwerde, beauftragt, gilt Teil 2 Abschnitt 1 VV. Dem Anwalt darf allerdings noch kein unbedingter Verfahrensauftrag für das Rechtsmittel erteilt worden sein. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverf...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / II. Anrechnung im nachfolgenden Rechtsmittelverfahren

Rz. 9 Wird der Anwalt anschließend mit dem Rechtsmittelverfahren beauftragt, ist eine Anrechnung vorzunehmen. Keine Probleme ergeben sich dabei, wenn die Werte von Beratung und Rechtsmittel identisch sind. Beispiel 3: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit nachfolgendem Rechtsmittelverfahren bei identischem Wert Gegen seine erstinstanzliche Verpflichtung zur Zahl...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / 1. Der Umfang der Anfechtung des Urteils durch Revision

Rz. 48 Durch die Revisionsanträge muss unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden, inwieweit das Urteil angefochten wird.[35] Rz. 49 Wichtig ist zu beachten, dass die Revisionsgründe, soweit eine Verfahrensrüge (§ 344 Abs. 2 S. 1, 1. Alt. StPO) geltend gemacht wird, gem. § 344 Abs. 2 S. 2 StPO nur bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist erklärt werden können. Demgeg...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / I. Vergütung

Rz. 6 Ist der Anwalt nur mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels beauftragt, richtet sich die Gebühr nach Nr. 2100 VV. Dem Anwalt steht danach ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,0 zu. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Die Gebührenhöhe bestimmt der Anwalt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG im Einzelfall. Insoweit will das LG Köln[9] auch berüc...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 27 Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter kann bei dem Gericht des Ortes erhoben werden, an dem sich eine Niederlassung des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters befindet. Klagen können auch bei dem Gericht des Ortes erhoben werden, an dem die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat (...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / III. Rechtsbehelfe

Rz. 34 Für Verstöße nach Art. 83 Abs. 4 bis 6 DSGVO gelten gem. § 41 BDSG-Neu die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sinngemäß. Die §§ 17, 35 und 36 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten finden keine Anwendung. Rz. 35 Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes, gelt...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / IV. Rechtsbehelfe des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters

Rz. 18 Für Streitigkeiten zwischen dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter und der Aufsichtsbehörde wegen der Durchsetzung ihrer Befugnisse ist – mit Ausnahme der Verhängung von Geldbußen – nach § 20 Abs. 1 BDSG-Neu der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Rz. 19 Örtlich zuständig ist das Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk die Aufsichtsbehörde, die von einer Befugnis Geb...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung, Geldbußen und Sanktionen

A. Aufsichtsrechtliche Befugnisse und Maßnahmen Rz. 1 Eine der zentralen und auch außerhalb der juristischen Fachwelt für breite Diskussionen sorgende Neuerung, die mit der DSGVO einhergeht, kann zweifelsohne in der umfassenden Neuausrichtung des Haftungs- und Sanktionsregimes gesehen werden. Der Bußgeldrahmen des Art. 83 DSGVO geht weit über das hinaus, was bislang in Europa...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / I. Übersicht über Rechtsbehelfe und Klagen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 440 Zunächst einmal muss festgestellt werden, welche Einwendungen der Mandant gegen die Zwangsvollstreckungsmaßnahme hat. Man unterscheidet dabei in formelle und materiell-rechtliche Einwendungen. Rz. 441 Formelle Einwendungen betreffen dabei das Verfahren selbst, es handelt sich hierbei also um Verfahrensfehler. Rz. 442 Materiell-rechtliche Einwendungen hingegen richten s...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / I. Aufsichtsbehörden

1. Anforderungen an die Unabhängigkeit Rz. 4 Art. 51 DSGVO verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Etablierung einer oder – wie in Deutschland bereits der Fall – mehrerer unabhängiger Behörden, denen die Aufgabe der Überwachung der Einhaltung der Verordnung übertragen wird (sog. Aufsichtsbehörden). Dabei spielt vor allem der Aspekt der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde im Konz...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / B. Rechtsstellung der betroffenen Person

I. Beschwerderecht 1. Inhalt Rz. 20 Art. 77 Abs. 1 DSGVO gibt jeder betroffenen Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / F. Wichtigste Rechtsbehelfe und Schuldnerschutzmaßnahmen

Rz. 439 In sehr vielen Kanzleien wurde lange die Zwangsvollstreckung meist nur "aktiv" aus einem zuvor erstrittenen Titel betrieben. In den letzten Jahren nimmt jedoch verstärkt die Anfrage nach Schuldnerschutzmaßnahmen in den Kanzleien zu. Dies mag zum einen an der wirtschaftlichen Lage der Schuldner liegen, zum anderen jedoch auch daran, dass Schutzvorschriften ausgeweitet...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / g) Rechtsbehelf

Rz. 223 Das vorläufige Zahlungsverbot wird durch den Gerichtsvollzieher zugestellt. Dieser hat oberflächlich zu überprüfen, ob die Vorpfändung überhaupt zulässig ist. Soll z.B. ein vorläufiges Zahlungsverbot aufgrund eines Mahnbescheids zugestellt werden, so müsste der Gerichtsvollzieher diesen Auftrag wegen Unzulässigkeit ablehnen, da hier noch kein vollstreckungsfähiger Tit...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / II. Recht auf Schadenersatz

1. Inhalt Rz. 24 Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter (Art. 82 Abs. 1 DSGVO). Haftungsgrund ist eine unzulässige oder unrichtige Verarbeitung personenbezogener Daten. Vom Schutzbereich der Norm umfasst ist de...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 8. Rechtsbehelf

Rz. 367 Wird der Antrag des Gläubigers zurückgewiesen, kann er sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO einlegen. Rz. 368 Der Schuldner kann ebenfalls sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO einlegen, sofern dem Antrag des Klägers stattgegeben und der Beschluss antragsgemäß erlassen wurde. Der Schuldner kann, sofern die Voraussetzungen des § 775 ZPO vorliegen, gleichzeitig die Einstel...mehr

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§ 12 Österreich / X. Nähere Ausgestaltung zu Rechtsbehelfen, Haftung und Sanktionen, §§ 24 – 30 DSG 2018

1. Beschwerderecht, § 24 DSG 2018 Rz. 20 Art. 77 Abs. 1 DSGVO gibt jeder betroffenen Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten ge...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / I. Beschwerderecht

1. Inhalt Rz. 20 Art. 77 Abs. 1 DSGVO gibt jeder betroffenen Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung vers...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / C. Geldbußen

I. Grundlegendes zur Bemessung Rz. 28 Nach Art. 83 Abs. 1 DSGVO sollen für Verstöße gegen die Verordnung Geldbußen durch die Aufsichtsbehörden verhängt werden. Lediglich im Falle eines geringfügigeren Verstoßes oder, falls eine voraussichtlich zu verhängende Geldbuße eine unverhältnismäßige Belastung für eine natürliche Person bewirken würde, kann anstelle einer Geldbuße eine...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / A. Aufsichtsrechtliche Befugnisse und Maßnahmen

Rz. 1 Eine der zentralen und auch außerhalb der juristischen Fachwelt für breite Diskussionen sorgende Neuerung, die mit der DSGVO einhergeht, kann zweifelsohne in der umfassenden Neuausrichtung des Haftungs- und Sanktionsregimes gesehen werden. Der Bußgeldrahmen des Art. 83 DSGVO geht weit über das hinaus, was bislang in Europa in Sachen Datenschutz üblich war; Bußgeldandro...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 8. Rechtsbehelf

Rz. 344 Wird der Antrag des Gläubigers zurückgewiesen, kann er sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO einlegen. Rz. 345 Der Schuldner kann ebenfalls sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO einlegen, sofern dem Antrag des Klägers stattgegeben und der Beschluss antragsgemäß erlassen wurde. Der Schuldner kann, sofern die Voraussetzungen des § 775 ZPO vorliegen, gleichzeitig die Einstel...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / 2. Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit

Rz. 7 Die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden bestimmt sich gemäß Art. 55 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich nach dem Territorialprinzip, so dass jede Aufsichtsbehörde nur im Hoheitsgebiet ihres eigenen Mitgliedstaats für die dort vollzogenen Verarbeitungen zuständig ist. Soweit es sich bei der Verarbeitung um eine "grenzüberschreitende" Verarbeitung (Art. 4 Nr. 23 DSGVO) handelt, i...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / 1. Inhalt

Rz. 20 Art. 77 Abs. 1 DSGVO gibt jeder betroffenen Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt. Nac...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / I. Grundlegendes zur Bemessung

Rz. 28 Nach Art. 83 Abs. 1 DSGVO sollen für Verstöße gegen die Verordnung Geldbußen durch die Aufsichtsbehörden verhängt werden. Lediglich im Falle eines geringfügigeren Verstoßes oder, falls eine voraussichtlich zu verhängende Geldbuße eine unverhältnismäßige Belastung für eine natürliche Person bewirken würde, kann anstelle einer Geldbuße eine Verwarnung erteilt werden.[13...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / II. Aufgaben der Aufsichtsbehörde

Rz. 9 Die Aufgaben der Aufsichtsbehörde sind mannigfaltig und im Wesentlichen in Art. 57 DSGVO niedergelegt. Rz. 10 Aus Sicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters sind vor allem die in Art. 57 Abs. 1 lit. a) DSGVO (Anwendungsüberwachung und Durchsetzung) und Art. 57 Abs. 1 lit. h) DSGVO (Durchführung von Untersuchungen über die Anwendung) von Bedeutung. Auch der...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / D. Strafvorschriften

Rz. 40 Art. 84 Abs. 1 DSGVO berechtigt die Mitgliedstaaten, "andere Sanktionen" für Verstöße gegen die Verordnung festzulegen. Hiervon macht der deutsche Gesetzgeber in § 42 BDSG-Neu Gebrauch. Rz. 41 Nach § 42 Abs. 1 wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer wissentlich nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten einer großen Zahl vo...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / 1. Inhalt

Rz. 24 Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter (Art. 82 Abs. 1 DSGVO). Haftungsgrund ist eine unzulässige oder unrichtige Verarbeitung personenbezogener Daten. Vom Schutzbereich der Norm umfasst ist der gesamte...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / II. Bußgeldrahmen

Rz. 31 Der Bußgeldrahmen bewegt sich bei Verstößen gegen die Bestimmungen in in einem Rahmen von bis zu 10.000.000 EUR. Im Fall eines Unternehmens kann eine Geldbuße von bis zu 2 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt werden, je nachdem, welcher der Beträge höher ist (Art. ...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / III. Befugnisse der Aufsichtsbehörden

Rz. 13 Die Befugnisse der Aufsichtsbehörden regelt die DSGVO in Art. 58. Sie gliedern sich grob in Untersuchungs-, Abhilfe-, Genehmigungs- und Beratungsbefugnisse. Rz. 14 Die Untersuchungsbefugnisse umfassen unter anderem das Recht den Verantwortlichen, den Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls den Vertreter des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters anzuweisen, der ...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / 1. Anforderungen an die Unabhängigkeit

Rz. 4 Art. 51 DSGVO verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Etablierung einer oder – wie in Deutschland bereits der Fall – mehrerer unabhängiger Behörden, denen die Aufgabe der Überwachung der Einhaltung der Verordnung übertragen wird (sog. Aufsichtsbehörden). Dabei spielt vor allem der Aspekt der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde im Konzept einer wirksamen Datenschutzaufsich...mehr

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§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / IV. Adressaten – Organhaftung?

Rz. 37 Eine direkte Organhaftung sieht die DSGVO nicht vor, so dass neben der verantwortlichen Stelle (dem Unternehmen) nicht auch ihre Organe für Datenschutzverstöße einzustehen haben. Gleichwohl sind in der jüngeren Vergangenheit im Rahmen kartellrechtlicher Auseinandersetzungen vermehrt Versuche unternommen worden, für Kartellgeldbußen bei den jeweils handelnden Organen R...mehr

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AGS 1/2018, Vergütungsanspr... / 2 Aus den Gründen

Die Revision hat Erfolg. Über das Rechtsmittel ist antragsgemäß durch Versäumnisurteil zu entscheiden, da die Klägerin in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht anwaltlich vertreten war. Inhaltlich beruht das Urteil indessen nicht auf der Säumnis, sondern einer Sachprüfung (BGH, Urt. v. 4.4.1962 – V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 ff). I. Das Berufungsgerich...mehr

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§ 1 Einleitung / 1. Gerichtsgebühren werden nach dem Wert erhoben

Rz. 5 In gerichtlichen Verfahren gilt § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, sofern dort wertabhängige Gerichtsgebühren anfallen. Maßgebend für den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit ist der für die Gerichtsgebühren geltende Wert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG). Der gerichtlich festgesetzte Wert (§ 55 FamGKG) gilt also gleichzeitig für den Anwalt. Rz. 6 An die gerichtliche Wertfestsetzung ist ...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / D. Rechtsmittelverfahren

Rz. 42 In Rechtsmittelverfahren gilt der allgemeine Grundsatz (siehe Rdn 2) nicht uneingeschränkt. Hier ist zu differenzieren, ob der Anwalt vorinstanzlich tätig war oder nicht.mehr

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§ 4 Ehe / 6. Rechtsmittelverzicht

Rz. 535 Wollen beide Ehegatten den Scheidungsausspruch sofort, noch im Termin, rechtskräftig werden lassen, besteht die Möglichkeit eines beiderseitigen Rechtsmittelverzichts, § 67 FamFG. Der Rechtsmittelverzicht hat zur Folge, dass die Ehescheidung nicht erst nach Ablauf der Beschwerdefrist von einem Monat (§ 63 FamFG) rechtskräftig wird, sondern bereits zum Zeitpunkt des R...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / II. Gegenstandswert

Rz. 376 Der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 40 FamGKG. Danach gilt Folgendes. Rz. 377 Wird ein Rechtsmittelantrag gestellt, gilt § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Es kommt auf den gestellten Rechtsmittelantrag an. Da eine Frist gesetzlich nicht vorgeschrieben ist,[103] kommt es hier – im Gegensatz zu den Familienstreitsachen – nic...mehr

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AGS 1/2018, Vergütungsanspr... / 1 Sachverhalt

Eine von der Klägerin wegen des Verlusts einer Vermögensanlage erhobene Schadensersatzklage wurde durch Urteil des OLG Braunschweig abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Die Klägerin beauftragte die Beklagten, bei dem BGH zugelassene Rechtsanwälte, mit der Einlegung und Durchführung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil. Nach Einlegung der Nichtzulassun...mehr

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FoVo 1/2018, Pfändung des A... / 3 Der Praxistipp

Aufhebung des PfÜB vermeiden Immer wieder ist zu beklagen, dass Instanzgerichte trotz eines gegebenen Rechtsmittels einen PfÜB bedingungslos aufheben. Das gefährdet die Pfändung, weil dieser Umstand unumkehrbar ist. Es sollte deshalb auf ein Rechtsmittel des Schuldners stets darauf hingewiesen werden, dass "äußerstenfalls" der PfÜB unter der Bedingung des Eintritts der Rechts...mehr