Rz. 7

Die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde beruht auf einem bestimmten Sachverhalt. Wichtig ist es, den Sachverhalt im Interesse des Betroffenen zu klären und dafür zu sorgen, dass Fakten, die nicht verwertbar sind, tatsächlich unberücksichtigt bleiben und andererseits alle entlastenden Aspekte vorgebracht werden. Im Wege der Erörterung mit der Straßenverkehrsbehörde kann es z.B. nützlich sein, durch Darstellung und Nachweis bestimmter Fakten, z.B. durch Vorlage eines privaten ärztlichen Gutachtens oder Attestes, die von Amts wegen zu erfolgende Sachverhaltsaufklärung im Sinne des Betroffenen zu beeinflussen.

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