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Für denjenigen, der die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis beantragt, ist häufig die Dauer des Verfahrens problematisch. Einerseits kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erst zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Ablauf einer Sperrfrist (§ 69a StGB) gestellt werden. Andererseits verzögert ein Vorgehen gegen die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens in einem förmlichen Rechtsmittelverfahren häufig die Verfahrenserledigung. Dies bedeutet, dass es für den Anwalt, der einen Betroffenen in dieser Situation berät und vertritt, wichtig ist, alle Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung auszuschöpfen.

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