Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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FoVo 02/2019, Räumungstitel... / 1 I. Der Fall

Räumungstitel gegen Mieter, aber nicht alle Bewohner Der Gläubiger vollstreckt aus einem Räumungstitel betreffend das von dem Schuldner zu Wohnzwecken angemietete Einfamilienhaus. Der Gerichtsvollzieher (GV) teilte mit, der Schuldner habe ihn durch das Hausanwesen geführt und beide Wohnbereiche gezeigt. Der Sohn wohne im Obergeschoss, dort befänden sich auch persönliche Gegen...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 1.3.4 Keine Ausnahme bei Mietänderungsverträgen in der Mieterwohnung

Ebenso gilt die Vorschrift bei allen Mietänderungsverträgen, die außerhalb der Geschäftsräume des Wohnungsunternehmens abgeschlossen werden, also für die typischen "Haustürgeschäfte". Praxis-Beispiel Ändern des Mietvertrags Der neue Vermieter besucht seine Mieter, um mit ihnen eine Mieterhöhung oder eine Vertragsänderung zu vereinbaren. Wie bereits unter der Geltung des § 312 B...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 1.3.3 Keine Ausnahme bei Erneuerung des Mietvertrags

Unter dem Begriff der "Begründung" i. S. v. § 312 Abs. 4 BGB ist ausschließlich der Abschluss eines bisher nicht bestehenden Mietvertrags zu verstehen. Bei der Wohnungsmiete kommt es gelegentlich vor, dass der Erwerber eines Wohnhauses die Mieter in ihren Wohnungen aufsucht, um mit ihnen neue Mietverträge auszuhandeln und abzuschließen. Kommt ein solcher Vertrag zustande, wir...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 1.1.1 Der Begriff: Unternehmer

Als "Unternehmer" gilt, wer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.[1] Hierunter ist eine planmäßige und auf Dauer angelegte, wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit unter Teilnahme am Wettbewerb zu verstehen.[2] Wichtig Keine private Vermögensverwaltung Die Verwaltung eigenen Vermögens zählt danach grundsätzlich nicht zu den gewerbl...mehr

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FoVo 02/2019, Räumungstitel... / 3 Der Praxistipp

Der Räumungsprozess will gut vorbereitet sein Die Entscheidung ist nicht überraschend, sondern bewegt sich im Rahmen der herrschenden Auffassung. Sie ist ein Beleg für die Auffassung, dass die Zwangsvollstreckung bereits mit der Anspruchsformulierung und spätestens dem gerichtlichen Erkenntnisverfahren beginnt. Alles andere kann zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Parkplatzvermietung

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Eine Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen liegt vor, wenn dem Fahrzeugbesitzer der Gebrauch einer Stellfläche überlassen wird. Auf die tatsächliche Nutzung der überlassenen Stellfläche als Fahrzeugabstellplatz durch den Mieter kommt es nicht an. Die Vermietung ist umsatzsteuerfrei, wenn sie eine Nebenleistung zu einer steuerfreie...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 1.3.5 Der Begriff: Geschäftsräume (§ 312b Abs. 2 BGB)

Geschäftsräume sind die Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, in der Regel also die Büroräume des Wohnungsunternehmens. Den Geschäftsräumen des Wohnungsunternehmens sind die Geschäftsräume des für den Vermieter tätigen Hausverwalters oder Maklers gleichzustellen. Praxis-Beispiel Keine Geschäftsräume Nicht zu den Geschäftsräumen zählen insbeso...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. ABC von anerkannten steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Tz. 34 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Abfallbeseitigung/Abfallverwertung Eine Gesellschaft für Abfallbeseitigung und Abfallverwertung betreibt keinen Zweckbetrieb i. S. von § 65 AO (s. Anhang 1b). Abfallbeseitigung und Abfallverwertung bilden vielmehr einen einheitlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH-Urteil vom 27.10.199...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / e) Finanzielle Beteiligung

Rz. 34 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Zum Unterhalt eines eigenen Hausstands am Lebensmittelpunkt gehört ferner die angemessene (> Rz 35) finanzielle Beteiligung des ArbN an den dafür aufzuwendenden Kosten. Die geltende Fassung von § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG setzt in Satz 3 ausdrücklich die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung für den eigenen Hausstand voraus....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Innehaben einer Wohnung

Rz. 22 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Voraussetzung für einen eigenen Hausstand ist, dass der ArbN dort eine Wohnung innehat (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 3 EStG). Einen eigenen Hausstand nutzt der ArbN regelmäßig aus eigenem Recht, besonders als Eigentümer oder Mieter einer Wohnung. Er kann die Wohnung aber auch gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Personen gemietet habe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Notwendige Mehraufwendungen

Rz. 135 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Grundsätzliches: Sind die Voraussetzungen einer dHf gegeben, ist der WK-Abzug der Aufwendungen für die (Zweit-)Wohnung am Beschäftigungsort auf die nach objektiven Maßstäben zur Zweckverfolgung notwendigen Mehraufwendungen beschränkt (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 1 EStG; > Rz 3). ArbN können während der Dauer der dHf die ihnen tatsächlich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bewertungsrechtlicher Abschlag wegen Abbruchverpflichtung für Gebäude auf fremdem Grund und Boden (2)

Leitsatz 1. Eine unbedingte Abbruchverpflichtung besteht, wenn der Mieter nach den vertraglichen Vereinbarungen bei Beendigung des Mietvertrags grundsätzlich zum entschädigungslosen Abbruch der von ihm errichteten Gebäude verpflichtet ist und er nur in bestimmten Fällen eine Entschädigung für die Gebäude erhält. 2. Eine Entschädigungsregelung lässt die Abbruchverpflichtung ni...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.1.2 Arbeitnehmer

Rz. 31 Weitergehend folgert die Rechtsprechung[1] aus § 22 Abs. 1 Satz 2 KStG (Rz. 37ff.), dass Gewinne aus dem Mitgliedergeschäft nur dann rückvergütungsfähig sind, wenn das Mitgliedergeschäft ein unternehmerisches Leistungsverhältnis darstellt. Das ist nur dann der Fall, wenn die Beziehung, auf der das Mitgliedergeschäft beruht, zwischen zwei selbstständigen Personen beste...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VIII. Vertretung des Mieters

Rz. 672 Vertritt der Rechtsanwalt den Mieter und muss dieser bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Mietzinses eine fristlose Kündigung nach §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB befürchten, so hat der Rechtsanwalt die Pflicht ihm zu raten, dass der Mietzins ggf. unter Vorbehalt zu zahlen ist, damit der Vermieter sein Kündigungsrecht verliert, denn nach allgemei...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Kündigung eines Mietvertrags

Rz. 654 Der mandatierte Rechtsanwalt muss die entsprechenden Fachausdrücke verwenden, er weiß, dass ein Mietvertrag als Dauerschuldverhältnis gekündigt wird und dass vom Mietvertrag eben kein Rücktritt erfolgt. Soll der Rechtsanwalt einen von seinem Mandanten geschlossenen Vertrag beenden, so verletzt er die anwaltliche Sorgfaltspflicht, wenn er durch Verwendung eines unzutr...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 8. Miet- und pachtrechtliche Fristen

Rz. 547 Während der Mietzeit auftretende Mängel hat der Mieter nach § 536c Abs. 1 BGB durch eine unverzügliche Mängelanzeige dem Vermieter kundzutun, um die Rechtsfolgen des § 536c Abs. 2 BGB (Schadensersatzanspruch des Vermieters oder Rechtsverlust) zu verhindern. Rz. 548 Als besonders haftungsträchtig hat sich in der Praxis die Vorschrift des § 548 BGB, die über § 581 Abs. ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / IX. Vertretung des Vermieters

Rz. 675 Der Vermieter(-anwalt) hat darauf zu achten, dass grds. alle vorgesehenen Mieter im Rubrum des Mietvertrages genannt werden und diesen unterschreiben. Rz. 676 Der vom Vermieter beauftragte Rechtsanwalt macht sich gegenüber diesem erst schadenersatzpflichtig, wenn Mietvertragsparteien über einen Baukostenzuschuss des Mieters verhandeln und sich bei anwaltlich verschuld...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VI. Räumungsklage

Rz. 664 Während die Kündigung gegenüber allen Vertragspartnern auszusprechen ist, ist die Räumungsklage gegenüber allen erwachsenen Personen, die das Mietobjekt nutzen, zu erheben, unabhängig davon, ob es sich um Vertragspartner handelt oder nicht. Weiter ist vorsorglich auch der bereits ausgezogene Mieter zu verklagen, der nicht wirksam aus dem Mietverhältnis entlassen wurd...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Erstellen einer Betriebskostenabrechnung

Rz. 652 Der Vermieter(-anwalt) muss eine gesetzliche Ausschlussfrist von einem Jahr ab Ende des Abrechnungszeitraums beachten (daher gelten die §§ 204 Abs. 1 Nr. 1, 212 Abs. 1 Nr. 1 und § 214 Abs. 2 S. 1 BGB nicht). Danach ist er mit Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen ausgeschlossen, außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Selbst in diesem Fall muss er ab...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / Y. Zwangsvollstreckung

Rz. 903 Das Kapitel Zwangsvollstreckung birgt vielerlei Haftungsrisiken, auch wenn Anwälte nicht für die Solvenz der Vertragspartner und Prozessgegner ihrer Mandanten einzustehen haben, nicht zur Durchsetzung von Ansprüchen verpflichtet sind, die ihren Mandanten nach Recht und Gesetz nicht zustehen, und grds. nur in bekanntes oder ermittelbares pfändbares Vermögen vollstreck...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / V. Mietvertrag mit Mietoptionsklausel

Rz. 662 Bei einem Mietvertrag mit Mietoptionsklausel muss der Rechtsanwalt den Erwerber des Grundstücks darauf hinweisen, dass die Verlängerungsoption dazu führen kann, dass der Vermieter der Verlängerung nicht widersprechen kann und daher der Mietvertrag auch gegen den Willen des Vermieters fortbesteht. Der Rechtsanwalt muss, wenn eine solche Klausel vorliegt, dem Mandanten...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VII. Verjährung von Ansprüchen

Rz. 669 Gem. § 548 BGB verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche. Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Auf...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / IV. Mietverhältnis über Wohnraum

Rz. 660 Sorgfältig zu prüfen ist auch, ob es sich um ein Mietverhältnis über Wohnraum handelt. Dann nämlich finden die strengen Vorschriften der §§ 568 ff. BGB Anwendung. Auch muss ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses gem. § 573 BGB dargelegt und bewiesen werden und mit einem Widerspruch des Mieters gem. § 574 BGB und der Gewährung einer Räumung...mehr

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§ 4 Das Versicherungsverhäl... / IX. Rechtsschutz für Mieter und Mitmieter

1. Übersicht Rz. 65 Versicherungsschutz wird dem Versicherungsnehmer für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten gewährt, und zwar jeweils in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter eines im Versicherungsschein bezeichneten Grundstückes, Gebäudes ode...mehr

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§ 12 Anhang / C. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2000) – Stand: Juni 2006

Rz. 3 – Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV. – Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2000) Inhaltsübersicht 1. Was ist Rechtsschutz?mehr

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§ 12 Anhang / D. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 94)

Rz. 4 1. Was ist Rechtsschutz? 2. Nach welchen Rege...mehr

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§ 12 Anhang / B. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) – Stand: September 2010

Rz. 2 – Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV. – 1. Inhalt der Versicherung § 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung Der Versicherer erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicher...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / 6. Vorläufiger Rechtsschutz im Mietrecht

Rz. 282 Aus dem Mietverhältnis ergeben sich ebenfalls Rechte, die mittels einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden können. In Betracht kommt hier das Betretungsrecht des Vermieters im Rahmen eines berechtigten Besichtigungsanspruchs.[419] Auch in Fällen, in denen ein Mieter den Vermieter bedroht, kann Letzterer Ansprüche auf Wohnungsüberlassung und Betretungsverbote mitte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Mieterein- und -umbauten

Rz. 456 [Autor/Stand] Einbauten und Umbauten, die der Mieter (oder Pächter) in gemieteten Räumen auf eigene Rechnung (Kosten) vornimmt, sind in der Steuerbilanz des Mieters als materielle, dem Mieter zuzurechnende Wirtschaftsgüter zu aktivieren, wenn der Mieter wirtschaftlicher Eigentümer der Bauten geworden ist. Letzteres ist der Fall, wenn die Nutzungsdauer in Bezug auf di...mehr

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§ 12 Das selbstständige Bew... / III. Muster: Antrag auf Anordnung des isolierten Beweisverfahrens gem. § 485 Abs. 2 ZPO

Rz. 107 Muster 12.3: Antrag auf Anordnung des isolierten Beweisverfahrens gem. § 485 Abs. 2 ZPO Muster 12.3: Antrag auf Anordnung des isolierten Beweisverfahrens gem. § 485 Abs. 2 ZPO An das Landgericht _________________________ Antrag auf Anordnung eines selbstständigen Beweisverfahrens gemäß § 485 Abs. 2 ZPO In Sachen des _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevol...mehr

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§ 4 Das Versicherungsverhäl... / 3. Muster

Rz. 67 Muster 4.9: Rechtsschutz für Mieter und Mitmieter Muster 4.9: Rechtsschutz für Mieter und Mitmieter _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________ _________________________ (Anrede), Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom _________________________ darf ich Sie höflich auffordern, den Versiche...mehr

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§ 4 Das Versicherungsverhäl... / 1. Übersicht

Rz. 65 Versicherungsschutz wird dem Versicherungsnehmer für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten gewährt, und zwar jeweils in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter eines im Versicherungsschein bezeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudetei...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 4. Streitentscheidungen aus der Rechtsprechung

Rz. 124 Die Kostenentscheidung nach § 91a ZPO gibt in der Praxis immer wieder Anlass zu Auseinandersetzungen, da sehr trefflich über die Frage gestritten werden kann, welche Kostenentscheidung "billigem Ermessen" entspricht. Im Rahmen eines solchen Formularbuches können diese Einzelfälle nicht wiedergegeben werden. Im Sinne eines ergänzenden Handbuches sollen allerdings wese...mehr

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§ 5 Klageerhebung / 11. Besondere Klageart: Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess

Rz. 186 Um dem Kläger, der die Voraussetzung seines Anspruchs urkundlich belegen kann, schnell einen vollstreckbaren Titel zu verschaffen, geben die §§ 592 ff. ZPO die Möglichkeit, bei Ansprüchen auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder Leistung einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen, oder von Wertpapieren im Urkundenprozess zu klagen.[222] In diesem Verfahren sind di...mehr

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§ 5 Leistungsumfang / 2. Fall

Rz. 19 Der VN führt als Vermieter einen Räumungsrechtsstreit vor dem zuständigen Amtsgericht wegen einer ausgesprochenen Eigenbedarfskündigung. Vor dem Amtsgericht schließen die Parteien einen Vergleich. Hiernach erklärt sich der Mieter bereit, die Wohnung zu räumen. Der VN verpflichtet sich zur Zahlung von Schadensersatz an den Mieter, soweit der VN die streitgegenständlich...mehr

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§ 5 Klageerhebung / XV. Muster: Klage auf Vornahme einer Handlung (bei Wahlrecht des Schuldners)

Rz. 318 Muster 5.27: Klage auf Vornahme einer Handlung (bei Wahlrecht des Schuldners) Muster 5.27: Klage auf Vornahme einer Handlung (bei Wahlrecht des Schuldners) An das _________________________gericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen _________________________ – Beklagter – Namens und...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 5. Wohnwert

Der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim ist als wirtschaftliche Nutzung des Vermögens unterhaltsrechtlich wie Einkommen zu behandeln. Neben dem Wohnwert sind auch Zahlungen nach dem Eigenheimzulagengesetz anzusetzen. Bei der Bemessung des Wohnvorteils ist auszugehen von der Nettomiete, d.h. nach Abzug der auf einen Mieter nach § 2 BetrKV umlegbaren Betriebskos...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) ABC der wichtigsten Wirtschaftsgüter nichtbilanzierender Gewerbetreibender und Freiberufler

- Abnutzbare immaterielle Vermögensgegenstände Rz. 507 [Autor/Stand] Siehe Stichwort "Immaterielle Wirtschaftsgüter". - Abnutzbares Sachanlagevermögen Rz. 508 [Autor/Stand] Abnutzbares unbewegliches Anlagevermögen, namentlich die Betriebsgebäude, waren – zusammen mit dem Betriebsgrundstück – für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit dem sog. Grundbesitzwert anzusetzen. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundstücke mit im Bau befindlichen Gebäuden

Rz. 17 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2007 rechnete § 145 Abs. 1 BewG auch Grundstücke mit aufstehenden Gebäuden den unbebauten Grundstücken zu, wenn sich die Gebäude im Bewertungsstichtag noch im Bau befanden. Rz. 18 [Autor/Stand] In der Praxis ist allerdings die Frage, ob ein Grundstück mit einem im Bau befindlichen Gebäude als bebaut oder unbebaut anzuse...mehr

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zfs 01/2019, Abgrenzung von... / 1 Aus den Gründen:

"… Der Kl. steht der geltend gemachte Anspruch auf die Kaskoversicherungsleistung bereits auf der Basis ihres eigenen Vortrages nicht zu. Denn danach ist ein versichertes Ereignis nicht eingetreten." Gemäß A.2.2 – dort Ziffer 2. – der in den Versicherungsvertrag einbezogenen Versicherungsbedingungen (AKB Juli 2014) war das Fahrzeug Typ Mercedes CLS 63 AMG versichert gegen ein...mehr

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§ 12 Anhang / E. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 75)

Rz. 5 1. Teil – Allgemeine Bestimmungen – A. Der Versicherungsschutz § 1 Gegenstand (1) Der Versicherer sorgt nach Eintritt eines Versicherungsfalles für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, soweit sie notwendig ist, und trägt die dem Versicherungsnehmer hierbei entstehenden Kosten. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist notwendig, wenn sie h...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / - Mietvorauszahlungen

Rz. 457– 458 [Autor/Stand] Der Mieter hat in seiner Steuerbilanz einen aktiven, der Vermieter einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Die Steuerbilanzwerte waren in die Vermögensaufstellung zu übernehmen.mehr

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§ 4 Das Versicherungsverhäl... / 2. Fall

Rz. 66 Der RSV hatte eine Mitversicherung des Mitmieters anerkannt und dahingehend auch dem Mitmieter Deckungsschutz im Rechtsstreit aus dem gemeinsamen Mietverhältnis erteilt, sich dann jedoch geweigert, dem gemeinsamen Rechtsanwalt des VN und des Mitmieters die Erhöhungsgebühr für die Vertretung im Rechtsstreit zu zahlen.mehr

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§ 5 Klageerhebung / XVIII. Muster: Klage auf Räumung

Rz. 321 Muster 5.30: Klage auf Räumung Muster 5.30: Klage auf Räumung An das Amtsgericht _________________________[329] – Mietabteilung – _________________________ Klage der Eheleute _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die Eheleute _________________________ – Beklagte – wegen: Räumung Streitwert: 12.000,00 EUR[330] Namens und in...mehr

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§ 7 Ausgewählte Probleme be... / I. Übersicht

Rz. 55 Versicherungsschutz wird dem Versicherungsnehmer für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten gewährt, und zwar jeweils in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter eines im Versicherungsschein bezeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudetei...mehr

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§ 5 Klageerhebung / VIII. Muster: Antrag auf Bestellung eines Prozesspflegers

Rz. 309 Muster 5.18: Antrag auf Bestellung eines Prozesspflegers Muster 5.18: Antrag auf Bestellung eines Prozesspflegers An das Landgericht _________________________ _________________________ In dem beabsichtigten Rechtsstreit des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen Herrn _________________________ – Beklagter – bestell...mehr

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§ 5 Klageerhebung / 6. Klage auf künftige Leistung

Rz. 159 Unter den Voraussetzungen der §§ 257–259 ZPO kann auch bereits Klage auf künftige Leistung erhoben werden. Eine solche Klage ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn der Kläger Anlass zu der Annahme hat, dass der Beklagte bei Fälligkeit die geschuldete Leistung nicht erbringen wird. Gem. § 257 ZPO besteht daher für den Kläger die Möglichkeit, sich bereits vor Fälligkei...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 4. Regelung bzgl. der Ehewohnung für die Zeit nach rechtskräftiger Scheidung

Rz. 633 Die Neufassung des § 1568a BGB macht deutlich, dass das Gericht bei der Gestaltung der Rechtsverhältnisse anhand von Anspruchsgrundlagen entscheidet. Die Anspruchsvoraussetzungen entsprechen den Grundsätzen, die sich bei der Anwendung des § 2 HausratsVO herausgebildet haben. Rz. 634 Die Anknüpfung u.a. an die Lebensverhältnisse stellt sicher, dass bei der gerichtliche...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr