Rz. 66

Der RSV hatte eine Mitversicherung des Mitmieters anerkannt und dahingehend auch dem Mitmieter Deckungsschutz im Rechtsstreit aus dem gemeinsamen Mietverhältnis erteilt, sich dann jedoch geweigert, dem gemeinsamen Rechtsanwalt des VN und des Mitmieters die Erhöhungsgebühr für die Vertretung im Rechtsstreit zu zahlen.

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