Rz. 3
– Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV. –
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2000)
Inhaltsübersicht
1. Was ist Rechtsschutz?
Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung? | § 1 |
Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz? | § 2 |
Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht? | § 3 |
Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung? | § 4 |
Was gilt für den Anspruch auf Rechtsschutz beim Versichererwechsel? | § 4 a |
Welche Kosten übernimmt der Rechtsschutzversicherer? | § 5 |
Wo gilt die Rechtsschutzversicherung? | § 6 |
2. Nach welchen Regeln richtet sich das Vertragsverhältnis zwischen Rechtsschutzversicherer und Versicherten?
Wann beginnt der Versicherungsschutz? | § 7 |
Für welche Dauer ist der Vertrag abgeschlossen? | § 8 |
Was ist bei der Zahlung des Beitrages zu beachten? | § 9 |
Welche Entwicklungen können zu einer Anpassung des Versicherungsbeitrages führen? | § 10 |
Wie wirkt sich eine Veränderung der persönlichen oder sachlichen Verhältnisse des Versicherten auf den Versicherungsbeitrag aus? | § 11 |
Was geschieht, wenn das versicherte Interesse wegfällt? | § 12 |
In welchen Fällen kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden? | § 13 |
Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? | § 14 |
Welche Rechtsstellung haben mitversicherte Personen? | § 15 |
Was ist bei Anzeigen und Erklärungen gegenüber dem Versicherer zu beachten? | § 16 |
3. Was ist im Rechtsschutzfall zu beachten?
Welche Rechte und Pflichten bestehen nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles? | § 17 |
In welchen Fällen kann ein Schiedsgutachter entscheiden, ob die Ablehnung des Rechtsschutzes berechtigt ist? | § 18 |
Innerhalb welcher Frist kann der Rechtsschutzanspruch vor Gericht geltend gemacht werden? | § 19 |
oder alternativ
In welchen Fällen kann der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers entscheiden, ob die Ablehnung des Rechtsschutzes berechtigt ist? | § 18 |
Innerhalb welcher Frist kann der Rechtsschutzanspruch vor Gericht geltend gemacht werden? | § 19 |
Welches Gericht ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag zuständig, und welches Recht ist anzuwenden? | § 20 |
4. In welchen Formen wird der Rechtsschutz angeboten?
Verkehrs- Rechtsschutz | § 21 |
Fahrer- Rechtsschutz | § 22 |
Privat- Rechtsschutz für Selbstständige | § 23 |
Berufs- Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine | § 24 |
Privat- und Berufs- Rechtsschutz für Nichtselbstständige | § 25 |
Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige | § 26 |
Landwirtschafts- und Verkehrs- Rechtsschutz | § 27 |
Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz für Selbstständige | § 28 |
Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken | § 29 |
1. Inhalt der Versicherung
§ 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung
Der Versicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten (Rechtsschutz).
§ 2 Leistungsarten
Der Umfang des Versicherungsschutzes kann in den Formen des § 21 bis § 29 vereinbart werden. Je nach Vereinbarung umfasst der Versicherungsschutz
a) | Schadenersatz- Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen; |
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b) | Arbeits- Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche; |
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c) | Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben |
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d) | Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b) oder c) enthalten ist; |
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e) | Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten; |
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f) | Sozialgerichts- Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten; |
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g) | Verwaltungs- Rechtsschutz in Verkehrssachen für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten, |
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h) | Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren; |
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i) | Straf- Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes
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