Rz. 4
1. Was ist Rechtsschutz?
Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung? | § 1 |
Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz? | § 2 |
Welche Rechtsangelegenheiten umfaßt der Rechtsschutz nicht? | § 3 |
Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung? | § 4 |
Welche Kosten übernimmt der Rechtsschutzversicherer? | § 5 |
Wo gilt die Rechtsschutzversicherung? | § 6 |
2. Nach welchen Regeln richtet sich das Vertragsverhältnis zwischen Rechtsschutzversicherer und Versicherten?
Wann beginnt der Versicherungsschutz? | § 7 |
Für welche Dauer ist der Vertrag abgeschlossen? | § 8 |
Wann ist der Versicherungsbeitrag zu zahlen und welche Folgen hat eine nicht rechtzeitige Zahlung? | § 9 |
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Beitragsfreistellung erfolgen? | § 9a |
Welche Entwicklungen können zu einer Anpassung der Versicherungsbeiträge führen? | § 10 |
Wie wirkt sich eine Veränderung der persönlichen oder sachlichen Verhältnisse des Versicherten auf den Versicherungsbeitrag aus? | § 11 |
Was geschieht, wenn der Gegenstand der Versicherung wegfällt? | § 12 |
In welchen Fällen kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden? | § 13 |
Wann verjährt der Rechtsschutzanspruch? | § 14 |
Welche Rechtsstellung haben mitversicherte Personen? | § 15 |
Wie sind Erklärungen gegenüber dem Rechtsschutzversicherer abzugeben? | § 16 |
3. Was ist im Rechtsschutzfall zu beachten?
Welche Rechte und Pflichten bestehen nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles? | § 17 |
In welchen Fällen kann ein Schiedsgutachter entscheiden, ob die Ablehnung des Rechtsschutzes berechtigt ist? | § 18 |
Innerhalb welcher Frist kann der Rechtsschutzanspruch vor Gericht geltend gemacht werden? | § 19 |
Welches Gericht ist für Klagen aus dem Rechtsschutzvertrag zuständig? | § 20 |
4. In welchen Formen wird der Rechtsschutz angeboten?
Verkehrs-Rechtsschutz | § 21 |
Fahrer-Rechtsschutz | § 22 |
Privat-Rechtsschutz für Selbständige | § 23 |
Berufs-Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine | § 24 |
Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige | § 25 |
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige | § 26 |
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz | § 27 |
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige | § 28 |
Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken | § 29 |
Standardklauseln
1. Inhalt der Versicherung
§ 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung
Der Versicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten (Rechtsschutz).
§ 2 Leistungsarten
Der Umfang des Versicherungsschutzes kann in den Formen des § 21 bis 29 vereinbart werden. Je nach Vereinbarung umfaßt der Versicherungsschutz
a) | Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen; | ||||||||
b) | Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche; | ||||||||
c) | Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben; | ||||||||
d) | Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b) oder c) enthalten ist; | ||||||||
e) | Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten; | ||||||||
f) | Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten; | ||||||||
g) | Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten; | ||||||||
h) | Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren; | ||||||||
i) | Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes
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