Rz. 4

1. Was ist Rechtsschutz?

 
Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung? § 1
Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz? § 2
Welche Rechtsangelegenheiten umfaßt der Rechtsschutz nicht? § 3
Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung? § 4
Welche Kosten übernimmt der Rechtsschutzversicherer? § 5
Wo gilt die Rechtsschutzversicherung? § 6

2. Nach welchen Regeln richtet sich das Vertragsverhältnis zwischen Rechtsschutzversicherer und Versicherten?

 
Wann beginnt der Versicherungsschutz? § 7
Für welche Dauer ist der Vertrag abgeschlossen? § 8
Wann ist der Versicherungsbeitrag zu zahlen und welche Folgen hat eine nicht rechtzeitige Zahlung? § 9
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Beitragsfreistellung erfolgen? § 9a
Welche Entwicklungen können zu einer Anpassung der Versicherungsbeiträge führen? § 10
Wie wirkt sich eine Veränderung der persönlichen oder sachlichen Verhältnisse des Versicherten auf den Versicherungsbeitrag aus? § 11
Was geschieht, wenn der Gegenstand der Versicherung wegfällt? § 12
In welchen Fällen kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden? § 13
Wann verjährt der Rechtsschutzanspruch? § 14
Welche Rechtsstellung haben mitversicherte Personen? § 15
Wie sind Erklärungen gegenüber dem Rechtsschutzversicherer abzugeben? § 16

3. Was ist im Rechtsschutzfall zu beachten?

 
Welche Rechte und Pflichten bestehen nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles? § 17
In welchen Fällen kann ein Schiedsgutachter entscheiden, ob die Ablehnung des Rechtsschutzes berechtigt ist? § 18
Innerhalb welcher Frist kann der Rechtsschutzanspruch vor Gericht geltend gemacht werden? § 19
Welches Gericht ist für Klagen aus dem Rechtsschutzvertrag zuständig? § 20

4. In welchen Formen wird der Rechtsschutz angeboten?

 
Verkehrs-Rechtsschutz § 21
Fahrer-Rechtsschutz § 22
Privat-Rechtsschutz für Selbständige § 23
Berufs-Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine § 24
Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige § 25
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige § 26
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz § 27
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige § 28
Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken § 29

Standardklauseln

1. Inhalt der Versicherung

§ 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung

Der Versicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten (Rechtsschutz).

§ 2 Leistungsarten

Der Umfang des Versicherungsschutzes kann in den Formen des § 21 bis 29 vereinbart werden. Je nach Vereinbarung umfaßt der Versicherungsschutz

a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen;
b) Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche;
c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben;
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b) oder c) enthalten ist;
e) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten;
f) Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten;
g) Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten;
h) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren;
i)

Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes

aa) eines verkehrsrechtlichen Vergehens. Wird rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, dem Versicherer die Kosten zu erstatten, die dieser für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat;
bb)

eines sonstigen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird dem Versicherungsnehmer dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn nicht rechtskräftig festgestellt wird, dass er vorsätzlich gehandelt hat. Es besteht also kein Versicherungsschutz bei dem Vorwurf

eines Verbrechens in jedem Fall,
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