1. Übersicht

 

Rz. 65

Versicherungsschutz wird dem Versicherungsnehmer für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten gewährt, und zwar jeweils in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter eines im Versicherungsschein bezeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, §§ 29, 1 ARB 75. Von dem Versicherungsschutz wird auch der Mitmieter des VN erfasst.

2. Fall

 

Rz. 66

Der RSV hatte eine Mitversicherung des Mitmieters anerkannt und dahingehend auch dem Mitmieter Deckungsschutz im Rechtsstreit aus dem gemeinsamen Mietverhältnis erteilt, sich dann jedoch geweigert, dem gemeinsamen Rechtsanwalt des VN und des Mitmieters die Erhöhungsgebühr für die Vertretung im Rechtsstreit zu zahlen.

3. Muster

 

Rz. 67

Muster 4.9: Rechtsschutz für Mieter und Mitmieter

 

Muster 4.9: Rechtsschutz für Mieter und Mitmieter

_________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG

_________________________ (Anschrift)

Schaden-Nr.: _________________________

_________________________ (Anrede),

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom _________________________ darf ich Sie höflich auffordern, den Versicherungsnehmer auch von den noch nicht regulierten Rechtsanwaltsgebühren

bis spätestens zum _________________________ freizustellen.

Entgegen Ihrer Auffassung ist die in Ansatz gebrachte Erhöhungsgebühr aus Nr. 1008 VV RVG für die gleichzeitige Vertretung des Mitmieters vom Versicherungsschutz mit umfasst. Sinn und Zweck der Mitversicherung ist es gerade, auch den Mitversicherten von etwaigen Kostenrisiken freizustellen. Eine andere Betrachtungsweise würde den Versicherungsschutz aushöhlen (OLG Frankfurt Beschl. v. 28.3.1988 – 19 U 108/87 –), zumal es dem Mitversicherten unbenommen gewesen wäre, sogar einen eigenen Rechtsanwalt mit seiner anwaltlichen Beratung und Vertretung zu beauftragen und hierfür um Deckungsschutz aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag nachzusuchen.

Freundliche Grüße

(Rechtsanwalt)

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