Rz. 457– 458

[Autor/Stand] Der Mieter hat in seiner Steuerbilanz einen aktiven, der Vermieter einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.

Die Steuerbilanzwerte waren in die Vermögensaufstellung zu übernehmen.

[Autor/Stand] Autor: Dötsch, Stand: 01.01.2019

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