Rz. 107

Muster 12.3: Antrag auf Anordnung des isolierten Beweisverfahrens gem. § 485 Abs. 2 ZPO

 

Muster 12.3: Antrag auf Anordnung des isolierten Beweisverfahrens gem. § 485 Abs. 2 ZPO

An das

Landgericht

_________________________

Antrag auf Anordnung eines selbstständigen Beweisverfahrens gemäß § 485 Abs. 2 ZPO

In Sachen

des _________________________

– Antragsteller –

Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

den _________________________

– Antragsgegner –

Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________

Az: _________________________

vorläufiger Gegenstandswert: 7.000 EUR

beantrage ich namens und im Auftrag des Antragstellers

 
  ohne mündliche Verhandlung im Wege eines selbstständigen Beweisverfahrens die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zu folgenden Tatsachen anzuordnen:
  1. Die Außentüren der nachfolgend aufgeführten Wohnungen des Wohnhauses _________________________straße _________________________ in _________________________ weisen folgende Mängel auf:
    Wohnung Erdgeschoss links (Mieter Eheleute):
      Blasenbildung auf der Türblattoberfläche
      Ablösen der Folienkantenbeschichtung
      Verwendung des falschen Schließblechs im Türfutter.
    Wohnung Obergeschoss rechts (Mieter Frau):
      Blasenbildung auf der Türblattoberfläche
      falsche Anordnung der Bandbohrungen.
  2. Sind Ursachen für die unter Ziff. 1 genannten Mängel Herstellungs- und/oder Montagefehler?
  3. Welche Maßnahmen (Reparatur/Austausch) sind zur Beseitigung der unter Ziff. 1 genannten Mängel erforderlich?
  4. Welche Kosten werden für die unter Ziff. 3 genannten Maßnahmen anfallen?

Es wird vorgeschlagen, einen von der Handwerkskammer in _________________________ zu benennenden Sachverständigen mit der Erstellung des Sachverständigengutachtens zu beauftragen.[151]

Begründung:

Der Antragsgegner hat sich durch Vertrag vom _________________________ gegenüber dem Antragsteller verpflichtet, die Außentüren in den insgesamt 6 Mietwohnungen im Wohnobjekt des Antragstellers in _________________________ zu ersetzen.

Glaubhaftmachung: Vorlage des schriftlichen Vertrages vom _________________________.

Nach dem Vertrag sollte der Antragsteller die jeweiligen Türen nach Aufmaß einzeln anfertigen und montieren. Die Türen wurden am _________________________ vom Antragsgegner geliefert und ausgetauscht.

Glaubhaftmachung: Vorlage des Lieferscheins vom _________________________.

Nachdem die vorgenannten Mieter dem Antragsteller gegenüber die Mängel angezeigt haben, hat der Antragsteller den Antragsgegner zur Nacherfüllung aufgefordert.

Glaubhaftmachung: Vorlage des Schreibens des Antragstellers vom _________________________.

Der Antragsgegner hat die aufgeführten Mängel nicht beseitigt.

Es ist davon auszugehen, dass sich der Antragsgegner der Feststellung eines Sachverständigen über die vorhandenen Mängel und den zur Beseitigung erforderlichen Kostenaufwand nicht verschließen wird, so dass ein Beweissicherungsgutachten zur außergerichtlichen Klärung der Auseinandersetzung dient. Der Antragsgegner fordert von dem Antragsteller außerdem noch den Werklohn.

Das angerufene Landgericht ist sachlich zuständig, weil es in der Hauptsache berufen wäre. Der voraussichtliche Gegenstandswert liegt bei 7.000 EUR. Allein die beiden Außentüren haben nach dem Vertrag einen Anschaffungswert von 22.000 EUR. Falls ein Austausch notwendig sein sollte, wäre der volle Wert in Ansatz zu bringen. Die Reparatur der Mängel kostet ungefähr ein Drittel.

Das angerufene Landgericht ist auch örtlich zuständig, weil für Gewährleistungsansprüche aus einem Werkvertrag der Gerichtsstand des Erfüllungsortes am Ort des Werkes gegeben ist.

Der Gerichtskostenvorschuss wird nach dem geschätzten Gegenstandswert eingezahlt. Es wird daher um Mitteilung gebeten, welcher Auslagenvorschuss für den Sachverständigen einzuzahlen ist.

Rechtsanwalt

[151] Alternativ: Es wird angeregt, Herrn/Frau … als Sachverständigen zu bestimmen. Weitere Alternative: Die Parteien haben sich außergerichtlich auf Herrn/Frau … als Sachverständigen verständigt.

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