Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Tax Solutions für mehr Effi... / 3 Umsatzsteuer Navigator

Umsatzsteuerliche Fragestellungen schneller, einfacher und effizienter lösen! Zahlreiche steuerliche Sachverhalte können nur korrekt behandelt oder optimal gestaltet werden, wenn sie systematisch in einer Entscheidungsbaum-Logik (ja/nein) geprüft werden. Die Smart Solution Haufe Umsatzsteuer Navigator setzt dies für den Bereich Umsatzsteuer als digitale Lösung um. Ab sofort k...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / c) Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftliche Lieferung aus dem Zollverfahren

Das BMF erläutert, dass es möglich ist, mit Waren, die in einem besonderen Verfahren nach Art. 210 UZK geführt werden, im Zuge der Verfahrensbeendigung eine innergemeinschaftliche Lieferung[20] oder eine Ausfuhrlieferung[21] zu bewirken.[22]mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / a) Lieferung oder sonstige Leistung?

Non Fungible Token (NFTs) dokumentieren mittels Blockchain-Technologie die virtuelle Einzigartigkeit einer digitalen Datei und ermöglichen deren entgeltliche Übertragung.[49] Im Unterschied zu Currency Token sind NFTs nicht austauschbar und stellen Unikate dar. Ihr Anwendungsbereich reicht von digitaler Kunst über Collectibles bis zur Tokenisierung physischer Gegenstände, wo...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / b) Einfuhr im übrigen Gemeinschaftsgebiet

Es ist weder zwingend noch stets der Fall, dass eine Ware, die sich im Inland in einem besonderen Verfahren nach Art. 210 UZK befindet, auch im Inland eingeführt wird. Im Gegenteil, das Versandverfahren dient häufig dazu, eine Nicht-Unionsware in einem Mitgliedstaat zu entladen und in einen anderen zu transportieren, damit sie dann dort eingeführt wird. Das BMF macht deutlich...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lieferungen vor der Einfuhr – eine (un-)endliche Geschichte (USTB 2026, Heft 7, S. 213)

StB, Dipl.oec. Robert C. Prätzler, Kerikeri, Neuseeland Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 4b UStG ist nunmehr über 20 Jahre alt (eingeführt mit Wirkung zum 1.1.2004 durch StÄndG 2003 v. 15.12.2003, BGBl. I 2003, 2645). Leider ergaben sich regelmäßig erhebliche rechtliche Unsicherheiten bei der Anwendung, auf die der folgende Beitrag näher eingeht. Eigentlicher Anlas...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / 1. Hintergrund der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG

Möglichkeit der Steuerbefreiung für grundsätzlich steuerbare Lieferungen: § 4 Nr. 4b UStG soll Art. 156 Abs. 1 Buchst. a und c und Art. 158 MwStSystRL in das nationale Recht umsetzen.[1] Diese Kannbestimmungen erlauben es einem Mitgliedstaat, für die grundsätzlich steuerbaren, im Inland[2] ausgeführten Lieferungen von nicht eingeführten Waren eine Steuerbefreiung vorzusehen....mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / b) Registrierungspflichten im Inland

Registrierungspflicht als Umkehrschluss aus §§ 22a UStG f.: Grundsätzlich ist es ständige Verwaltungsmeinung, dass ein ausländischer Unternehmer, der im Inland steuerfreie Umsätze ausführt, dennoch zu einer Registrierung im Inland verpflichtet ist. Dies kann insbesondere im Umkehrschluss aus den §§ 22a bis 22e UStG abgeleitet werden. In § 22a UStG heißt es nämlich: "Ein Unte...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / c) Rechtsfolgen

Keine steuerfreie Lieferung mehr möglich: Folgt man der neuen Auffassung des BMF, so sind für Kleinanleger bestimmte Gegenstände im Inland trotz Zollverfahrens nicht mehr steuerfrei lieferbar. Dies ist für Unternehmen, die entsprechende Geschäfte betreiben, ebenso wie für die Anleger massiv nachteilig, da nunmehr Umsatzsteuer abzuführen ist. Es ergibt sich ein theoretisches w...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / 5. Schlussbemerkung

Grundsätzlich ist das neue BMF-Schreiben sehr positiv zu bewerten. Insbesondere erhöht es die Rechtssicherheit bei Lieferungen von Waren in bestimmten Zollverfahren. Es behebt die Unsicherheit, ob bei Waren, die nie im Inland eingeführt werden, wirklich eine steuerfreie Lieferung möglich ist, und ist daher für Unternehmen von erheblicher praktischer Relevanz. Leider hat das B...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / d) Kritische Würdigung

Die geänderte Auffassung des BMF überzeugt aus mehreren Gründen nicht. Zunächst ist fraglich, ob sie überhaupt mit dem Gesetzeswortlaut vereinbar ist. Dieser befreit bekanntlich Lieferungen "vor der Einfuhr" von der Umsatzsteuer. Die h.M. in der Literatur hatte hierzu bereits vertreten[31], dass die Steuerbefreiungsvorschrift auch anzuwenden sei, wenn keine Einfuhr im Inland ...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / d) Keine höchstrichterliche Finanzrechtsprechung

Bis auf den heutigen Tag musste sich der BFH nicht mit § 4 Nr. 4b UStG befassen. Es gibt weder veröffentlichte Entscheidungen noch bekannte anhängige Revisionsverfahren. Auf der FG-Ebene sieht es kaum anders aus. Das FG Köln konnte zwar im Jahr 2019 zu einem Sachverhalt Stellung nehmen, in dem § 4 Nr. 4b UStG zumindest erwähnt wird,[15] doch geht das FG nicht weiter auf die V...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / c) Nachweisführung

Das BMF-Schreiben aus dem Jahr 2004 machte es sich weiterhin relativ einfach, was die Nachweisführung anging. Es wurde lediglich lapidar ausgeführt, der liefernde Unternehmer müsse einen "Beleg" besitzen, aus dem hervorgehe, dass sich die Ware in einem Nichterhebungsverfahren befinde. Als Beispiel wird eine Bescheinigung des Lagerhalters über die Einlagerung ("Lagerschein") b...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / a) Aussagen des BMF

Das BMF hatte bereits vor einiger Zeit im Entwurf eines deutlich kürzeren Schreibens die Absicht verkündet, bestimmte Lieferungen an Endverbraucher in Zolllagern aus dem Anwendungsbereich des § 4 Nr. 4b UStG auszuklammern. Dies ist nunmehr geschehen. Ein neuer Abs. 6 in Abschn. 4.4b.1 UStAE führt aus, dass "Lieferungen von Gegenständen in ein oder in einem Zolllager an einen ...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / a) Notwendige Einfuhr im Inland

Einfuhr als Voraussetzung? Ein wesentliches Problem war stets die Frage, ob die Anwendung des § 4 Nr. 4b UStG eine letztliche Einfuhr[7] der Ware im Inland voraussetzt oder nicht.[8] Teilweise wurde in Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder Betriebsprüfungen nämlich vertreten, ohne Einfuhr sei die Befreiung unanwendbar. Dies ergebe sich aus dem Normwortlaut, der nur Lieferungen "...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / e) Mögliche Gesetzesänderung

Dem Vernehmen nach war geplant, im Gesetzgebungsverfahren für das kommende Jahressteuergesetz 2026 den Wortlaut des § 4 Nr. 4b UStG anzupassen. Die Änderung sollte klarstellenden Charakter haben und eine eindeutigere Rechtsgrundlage für den Ausschluss der Lieferungen an Kleinanleger aus dem Anwendungsbereich der Steuerbefreiung schaffen. Allerdings wurde kein konkreter Formu...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / 2. Ausgewählte wesentliche Unsicherheiten bei der Anwendung des § 4 Nr. 4b UStG

a) Notwendige Einfuhr im Inland Einfuhr als Voraussetzung? Ein wesentliches Problem war stets die Frage, ob die Anwendung des § 4 Nr. 4b UStG eine letztliche Einfuhr[7] der Ware im Inland voraussetzt oder nicht.[8] Teilweise wurde in Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder Betriebsprüfungen nämlich vertreten, ohne Einfuhr sei die Befreiung unanwendbar. Dies ergebe sich aus dem Norm...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / 3. Kernaussagen des BMF im aktuellen Schreiben zur allgemeinen Anwendung des § 4 Nr. 4b UStG

Im Folgenden werden die wesentlichen Ausführungen im neuen BMF-Schreiben wiedergegeben und eingeordnet. a) Beendigung des Verfahrens ausreichend, keine Einfuhr erforderlich Das BMF macht deutlich, dass jede Beendigung eines der besonderen Verfahren nach Art. 210 UZK unschädlich für die Anwendung des § 4 Nr. 4b UStG auf Vorstufenlieferungen der Ware ist.[17] Neben der Einfuhr w...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / d) Keine Aussage zur Registrierungspflicht

Das aktuelle BMF-Schreiben enthält deutlich weniger Beispiele. Zugleich wird das BMF-Schreiben aus dem Jahr 2004 aufgehoben. Es ist erwähnenswert, dass im neuen BMF-Schreiben die Aussagen, dass in bestimmten Fällen für ausländische Unternehmer keine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht bestehe, ersatzlos entfallen sind. Weitere Erläuterungen gibt es seitens des BMF jedoch...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / f) Aufnahme in den UStAE

Anders als bisher[23] werden alle wesentlichen Aussagen des BMF unmittelbar in den UStAE integriert, was sehr zu begrüßen ist, da dies die rechtliche Klarheit erhöht.mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / e) Nachweisführung

Die Ausführungen des BMF aus 2004 zur Nachweisführung werden im Wesentlichen unverändert übernommen. Da jedoch nunmehr geklärt ist, dass eine Beendigung durch andere Handlungen als die Einfuhr im Inland für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG unschädlich ist, sollte dies aus Unternehmenssicht unproblematisch sein.mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / 4. Ein neues Problemfeld: die "Kleinanleger-Falle"

a) Aussagen des BMF Das BMF hatte bereits vor einiger Zeit im Entwurf eines deutlich kürzeren Schreibens die Absicht verkündet, bestimmte Lieferungen an Endverbraucher in Zolllagern aus dem Anwendungsbereich des § 4 Nr. 4b UStG auszuklammern. Dies ist nunmehr geschehen. Ein neuer Abs. 6 in Abschn. 4.4b.1 UStAE führt aus, dass "Lieferungen von Gegenständen in ein oder in einem ...mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / b) Reihengeschäfte

Beispielfall 5: Der japanische Großhändler JPA kauft Gegenstände von dem deutschen Lieferanten D1. D1 versendet die Waren unmittelbar an den Kunden des JPA das deutsche Unternehmen D2 in Deutschland. Auf Basis des bisherigen Rechts[45] hat sich JPA in Deutschland für Umsatzsteuerzwecke registrieren zu lassen.[46] Die Umsätze an den deutschen Kunden D2 sind steuerbar und steue...mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / a) Lagerfälle

Beispielfall 1: Der französische Automobilzulieferer FR verbringt Waren aus Frankreich in ein Distributions- bzw. Auslieferungslager in Deutschland. Aus diesem Lager liefert FR Gegenstände ausschließlich an verschiedene deutsche Abnehmer (B2B). Auf Basis des bisherigen Rechts hat sich FR in Deutschland für Umsatzsteuerzwecke registrieren zu lassen.[16] Die Vereinfachungsregel...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / a) Beendigung des Verfahrens ausreichend, keine Einfuhr erforderlich

Das BMF macht deutlich, dass jede Beendigung eines der besonderen Verfahren nach Art. 210 UZK unschädlich für die Anwendung des § 4 Nr. 4b UStG auf Vorstufenlieferungen der Ware ist.[17] Neben der Einfuhr wird explizit die Wiederausfuhr erwähnt. Beispiel: Der Unternehmer A lagert aus dem Drittland kommende Computerchips in einem Zolllager in Hamburg ein. Er verkauft Teile der...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / b) Hintergrund

Eine offizielle Begründung für die neue Einschränkung gibt es bisher nicht. Vermutlich sollen als unerwünscht empfundene Steuergestaltungen eingedämmt werden. Wenn nämlich Edelmetalle mit Ausnahme von Anlagegold[25] im Inland geliefert werden, unterliegen entsprechende Transaktionen der Umsatzbesteuerung. Dies bewirkt u.a., dass die Anlage in Silber im Gegensatz zur Anlage in...mehr

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Zur Steuerbefreiung für Lie... / [Ohne Titel]

StB, Dipl.oec. Robert C. Prätzler, Kerikeri, Neuseeland Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 4b UStG ist nunmehr über 20 Jahre alt (eingeführt mit Wirkung zum 1.1.2004 durch StÄndG 2003 v. 15.12.2003, BGBl. I 2003, 2645). Leider ergaben sich regelmäßig erhebliche rechtliche Unsicherheiten bei der Anwendung, auf die der folgende Beitrag näher eingeht. Eigentlicher Anlass...mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / bb) Neue Fassung (ab dem 1.7.2028)

Einführung einer Muss-Vorschrift: Mit Wirkung zum 1.7.2028 wird Art. 194 MwStSystRL neu strukturiert. Der Unionsgesetzgeber führt neben der bisherigen Kann-Vorschrift eine Muss-Vorschrift ein. Nach Art. 194 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL n.F. ist die Umkehr der Steuerschuldnerschaft künftig verpflichtend anzuwenden, wenn in einem Mitgliedstaat eine steuerpflichtige Lieferung od...mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / c) Steuersatz bei "Kryptokunst"

Ist die Steuerbarkeit bejaht und eine Steuerbefreiung verneint, stellt sich die Frage des anwendbaren Steuersatzes. Bei der entgeltlichen Übertragung eines NFT wird nicht die Datei selbst, sondern die dokumentierte Inhaberschaft an dem Werk übertragen.[63] Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG scheidet mangels einer Lieferung i.S.v. § 3 Abs. 1 UStG aus. In Be...mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / aa) Aktuelle Fassung (1.1.2007 bis 30.6.2028)

Reverse charge: Nach der bis zum 30.6.2028 geltenden Fassung des Art. 194 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft vorsehen, wenn in einem Mitgliedstaat eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung bewirkt wird und der leistende Unternehmer in dem Mitgliedstaat, in dem diese Leistung der Mehrwertsteuer unterliegt, nicht ansässig ist...mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / c) Flankierende Änderungen

Den oben beschriebenen Zusammenhang zwischen Registrierungsverpflichtung und innergemeinschaftlichen Erwerbstatbeständen greift der Unionsgesetzgeber auf, indem er das OSS-Verfahren nach Art. 369xa–Art. 369xd MwStSystRL n.F. auf Fälle des innergemeinschaftlichen Verbringens ausdehnt.[12] Auch künftig führen grenzüberschreitende Warenbewegungen eines Unternehmers an sich selbs...mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / c) Werklieferungen und Montagelieferungen

Beispielfall 8: Der japanische Anlagenbauer JPA1 liefert eine individuell für den in Deutschland ansässigen und erfassten Unternehmer DE3 gefertigte Industrieofenanlage nach Deutschland und installiert diese auf dem Grundstück des DE3 (Werklieferung). Die zur Herstellung der Anlage erforderlichen Waren werden bei der Einfuhr in Deutschland zollrechtlich in den freien Verkehr...mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / 2. Deutsche Rechtslage und Handlungsbedarf des Gesetzgebers

Bislang eingeschränkte Anwendung ... In Deutschland wird das Reverse-Charge-Verfahren auf Grundlage des unionsrechtlich bislang eröffneten Ermessensspielraums des Art. 194 MwStSystRL a.F. aktuell nur eingeschränkt angewendet. Es erfasst derzeit insbesondere sonstige Leistungen i.S.d. § 3 Abs. 9 UStG sowie Werklieferungen i.S.d. § 3 Abs. 4 UStG, sofern diese durch einen im Au...mehr

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Erweiterung des Reverse Cha... / 4. Fazit

Die Aufgabe des deutschen Gesetzgebers besteht im Rahmen des ViDA-Gesetzespakets darin, die unionsrechtlich intendierte Reduzierung umsatzsteuerlicher Registrierungspflichten in Deutschland umzusetzen und dadurch zugleich die Harmonisierung des europäischen Mehrwertsteuersystems zu fördern. Die unionsrechtlich zwingende Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens auf bestimmte L...mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / 2. Security Token, Asset Token und hybride Token

Gleichsetzung mit konventionellen Wertpapierformen: Security Token weisen aktien- oder schuldverschreibungsähnliche Merkmale auf. Ihre steuerbare Übertragung im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit ist nach § 4 Nr. 8 lit. e oder f UStG umsatzsteuerbefreit, da sie den konventionellen Wertpapierformen – in Anlehnung an die Hedqvist-Grundsätze – gleichzusetzen sind.[23] Für ...mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / I. Einleitung und Grundlagen

Die Blockchain-Technologie hat in den letzten Jahren eine disruptive Dynamik entfaltet, die weit über ihren ursprünglichen Anwendungsbereich – den dezentralen Zahlungsverkehr mit Bitcoin – hinausreicht.[1] Längst existiert ein vielfältiges Ökosystem aus Currency Token, Security Token, Utility Token, Non Fungible Token (NFTs) und komplexen DeFi-Protokollen, das neue Formen de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2.3 Besonderheiten bei Werkleistungen und Werklieferungen

Rz. 281 Abschn. 15.8 Abs. 8 UStAE [1] gibt eine Vereinfachungsregelung bei Werkleistungen und Werklieferungen mit ausländischen Auftraggebern. Ein Praxis-Beispiel Ein ausländischer Auftraggeber überlässt einem inländischen Unternehmer einen Gegenstand zur Ausführung einer Werkleistung (z. B. Lohnveredelung), oder stellt der einem inländischen Unternehmer einen Gegenstand zur ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Ausnahmen vom Vorsteuerabzugsverbot des § 15 Abs. 2 UStG gem. § 15 Abs. 3 UStG

Rz. 385 Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug tritt gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG nicht ein, wenn die erworbenen oder eingeführten Gegenstände sowie die in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen der Ausführung von Umsätzen dienen, die nach § 4 Nr. 1 bis 7, § 25 Abs. 2 oder § 26 Abs. 5 UStG steuerfrei sind. Diese Umsätze werden also durch die Steuerbefreiung i. V. m. de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6 Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Rz. 297 Obwohl ein spezieller Buchnachweis für den Vorsteuerabzug nicht gefordert wird, ist der Unternehmer nach § 22 UStG verpflichtet, zur Festsetzung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung[1] Aufzeichnungen zu machen. Für den Vorsteuerabzug müssen nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 bis 9 UStG folgende Angaben aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein: Praxis-Beispiel die Entgelte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Abzug der Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 286 Gem. dem seit dem 1.1.1993 geltenden § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG kann der Unternehmer auch die USt für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für sein Unternehmen als Vorsteuer abziehen. Der Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs gem. § 1a UStG ersetzt in der Binnenmarkt-Übergangsregelung bei entgeltlichen Bezügen und Verbringungen von Gegenständen au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Abzug der Umsatzsteuer

Rz. 40 In den Nrn. 1 bis 5 des § 15 Abs. 1 UStG sind die sachlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug geregelt. Abgesehen von den Einschränkungen des Vorsteuerabzugs nach Abs. 2 und Abs. 3 der Vorschrift kann der Unternehmer, der die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: die ihm von anderen Unternehmern gesondert in Rechnung geste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Vorsteuerabzugsverbot bei bestimmten steuerbefreiten Umsätzen (§ 15 Abs. 2 UStG)

Rz. 358 § 15 Abs. 2 UStG ordnet den Ausschluss des Vorsteuerabzugs an: - in Nr. 1 bei steuerfreien Umsätzen und i - n Nr. 2 bei Umsätzen im Ausland, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden. Diese Einschränkung der Neutralität der MwSt im Unternehmerbereich war bereits in der 2. EG-MwSt-Richtlinie v. 11.4.1967 systemkennzeichnend enthalten. Durch dieses Abzugs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen

Rz. 321 Die Vereinfachung der Ausstellung von Rechnungen über Kleinbeträge war schon bei Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 ein allgemeines Anliegen der Wirtschaft. Insbesondere war dort eine Sonderregelung erforderlich, wo ein einfaches Berechnungsverfahren mit Kassenzetteln, Fahrscheinen und ähnlichen Belegen gebräuchlich und allgemein üblich ist. Aufgrund de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Der gesonderte Ausweis der USt in der Rechnung

Rz. 42 Um den ordnungsgemäßen Abzug zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber in § 14 Abs. UStG angeordnet, dass ein Unternehmer, der Umsätze an einen anderen Unternehmer ausführt, verpflichtet ist, Rechnungen innerhalb von sechs Monaten auszustellen, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist. Seit der Neufassung des § 14 UStG ab dem 1.1.2025 muss die Rechnung gem. § 14 Abs. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Erleichterungen bei der Aufteilung von Vorsteuern gem. § 43 UStDV

Rz. 422 Die Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit Geldforderungen, die schon nach Abschn. F Teil IV Abs. 1 bis 3 des BdF-Einführungserlasses zu § 15 UStG 1967 von der Verwaltung zugelassen worden waren, sind ab dem 1.1.1980 – unter Anpassung an die Änderungen des § 15 UStG zu diesem Zeitpunkt – in § 43 UStDV übernommen worden, sodass sie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen

Rz. 329 Gestützt auf § 15 Abs. 5 Nr. 2 UStG ist in § 40 UStDV der Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen geregelt. Diese Ermächtigungsvorschrift bietet die Möglichkeit, in Härtefällen die dem Leistungsempfänger zustehende Berechtigung zum Vorsteuerabzug[1] auf einen anderen zu übertragen, wenn dieser andere ein Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung anstelle des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5 Vorsteuerabzug bei Auslagerungen

Rz. 295 Seit dem 1.1.2004 (Rz. 16) gab § 15 Abs. 1 Nr. 5 UStG das Recht zum Vorsteuerabzug hinsichtlich der Steuer, die gem. § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG bei der Auslagerung gem. § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 UStG entstand. § 4 Nr. 4a UStG wurde durch das JStG 2024 mWv 1.1.2026 ersatzlos aufgehoben.[1] Rz. 295a Allerdings gibt es nach der Übergangsregelung gem. § 27 Abs. 40a UStG ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Abzug der Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 256 Allgemeines Mit dem Inkrafttreten des UStG 1967 trat die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an die Stelle der vorher geltenden Umsatzausgleichssteuer. Gegenstand der Besteuerung war bis Ende 1992 die Einfuhr von Waren aus dem Ausland in das Zollgebiet. seit dem 1.1.1993 die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet[1] in das Inland. Seit dem 1.1.2004 ist die Einfuhr v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Geltung der Einschränkungen des Vorsteuerabzugs gem. § 18 Abs. 9 UStG im Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§ 15 Abs. 4b UStG)

Rz. 438 Im Zusammenhang mit der Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 13b UStG durch das StÄndG 2001 wurde der Abs. 4b in § 15 UStG eingefügt; es gab vorher keine vergleichbare Vorschrift. Danach gelten die in § 18 Abs. 9 S. 4 und 5 UStG geltenden Ausschlüsse des Vorsteuerabzugs für Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind – s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Unternehmereigenschaft

Rz. 24 Nach dem Einleitungssatz von § 15 Abs. 1 UStG kann der Unternehmer Vorsteuern abziehen. Die erste materielle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist somit die Unternehmereigenschaft dessen, der den Vorsteuerabzug geltend machen möchte. Wer Unternehmer ist, bestimmt die Legaldefinition des § 2 UStG; der dortige Unternehmerbegriff ist selbstverständlich auch maßgebend ...mehr