Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 3 Umsatzsteuer Navigator

Umsatzsteuerliche Fragestellungen schneller, einfacher und effizienter lösen! Zahlreiche steuerliche Sachverhalte können nur korrekt behandelt oder optimal gestaltet werden, wenn sie systematisch in einer Entscheidungsbaum-Logik (ja/nein) geprüft werden. Die Smart Solution Haufe Umsatzsteuer Navigator setzt dies für den Bereich Umsatzsteuer als digitale Lösung um. Ab sofort k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 1465 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 4a S 3 EStG verlangt, dass der StPfl eine sonstige Kapitalforderung besitzt und das Recht innehat, bei Fälligkeit anstelle der Zahlung eines Geldbetrages vom Emittenten die Lieferung von Wertpapieren (ab VZ 2021 nur noch die Lieferung von Wertpapieren iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG) zu verlangen (Innhaberwahlrecht), oder der Emittent ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bba) Differenzausgleich

Rn. 1308 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein Differenzausgleich, auch Barausgleich oder Cash Settlement genannt, ist die Vereinbarung unter den Parteien, auf die tatsächliche Lieferung des Basiswerts zu verzichten und stattdessen im Zeitpunkt der Durchführung des Termingeschäfts lediglich die Differenz zwischen dem Basispreis und dem aktuellen Marktpreis des Basiswerts in Geld au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.10 Umsatzsteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 660 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA, die nicht in Geld bestehen, können als unentgeltliche Wertabgaben auch der USt unterliegen. Dies gilt sowohl für die unentgeltliche Übertragung eines WG an den AE (= unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands iSv § 3 Abs 1b UStG, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder tw Vorsteuerabzug berechtigt haben) als auch für...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereich

Rn. 246 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Unter Cum/Ex-Geschäften werden Aktientransaktionen verstanden, bei denen die schuldrechtliche Übertragung von Aktien mit Dividendenanspruch ("cum") vor dem Dividendenstichtag und die dingliche Lieferung nach dem Dividendenstichtag ohne Dividendenanspruch ("ex") erfolgt. In der Vergangenheit konnte bei entsprechender Gestaltung die Bescheini...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Anwartschaften

Rn. 1246 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter Anwartschaften iSv § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG sind alle dinglichen oder schuldrechtlichen Rechte zum Erwerb eines Anteils einer Körperschaft iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zu verstehen. Hierzu gehören Bezugsrechte im Rahmen einer Kapitalerhöhung nach § 186 AktG. Hiernach muss jedem Aktionär auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisher...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Entstehungsgeschichte der Regelung

Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 10 Nr 2 KStG aF rechnete die "USt auf den Eigenverbrauch" zu den nabzb Aufwendungen. Aufgr entsprechender EG-rechtlicher Vorgaben (s Art 6 Abs 2 der 6. EG-RL) sowie diesbezgl höchstrichterlicher Rspr von EUGH und BFH wurde im StEntlG 1999/2000/2002 (BStBl I 1999, 304) mit Wirkung vom 01.04.1999 der frühere ustliche Eigenverbrauchstatb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1464 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Kapitalforderungen iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG können so ausgestaltet sein, dass dem Inhaber das Recht zugesprochen wird, bei Fälligkeit anstelle einer Zahlung eines Geldbetrages die Lieferung bzw die Andienung eines Wertpapieres zu verlangen. Hierdurch wird nach § 20 Abs 2 S 2 EStG (Einlösung der Kapitalforderung) eine Veräußerung fingiert,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Optionsrechte

Rn. 1315 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Optionsgeschäften erwirbt der Käufer der Option vom Verkäufer (auch "Stillhalter" genannt) gegen Zahlung einer Optionsprämie das Recht, eine bestimmte Anzahl von Basiswerten (zB Aktien) am Ende der Laufzeit oder jederzeit während der Laufzeit der Option zu einem vorab festgelegten Basispreis vom Verkäufer der Option zu kaufen, insbesond...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Ersatzansprüche ohne vorherige gesellschaftsrechtliche Veranlassung

Tz. 720f Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die og Grundsätze gelten immer dann, wenn der zu beurteilende Vorgang eine vGA darstellt. Davon zu unterscheiden sind aber folgende Fälle, in denen von vornherein keine vGA vorliegt. Es geht hier dabei also darum, ob bereits die Entstehung einer vGA durch einen – betriebl veranlassten und zu aktivierenden – Anspruch der Kap-Ges vermieden wi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestand und Rechtsfolgen

Rn. 255 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Tatbestandlich setzt § 50d Abs 13 EStG voraus, dass Aktien einer Gesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland mit Dividendenberechtigung erworben, aber ohne Dividendenberechtigung geliefert werden. Betroffen sind damit KapGes mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland, deren Anteile als Aktien verbrieft sind, dh AG, KGaA oder Europäi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.2 Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden von dritter Seite

Tz. 62 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Vereinnahmt der eine Einbringung tätigende Gesellschafter eine Geldzahlung (oder andere nicht in Gesellschaftsrechten an der Übernehmerin bestehende Gegenleistungen) eines anderen Gesellschafters (Mitgesellschafter oder künftig der übernehmenden Pers-Ges beitretenden Gesellschafters) pers, führt dies zu einem Gewinn aus der Veräußerung desje...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. "Sonstige Kapitalforderungen jeder Art" iSv § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG

Rn. 616 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG unterliegen der Besteuerung die Erträge aus "sonstigen Kapitalforderungen jeder Art", wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Erei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.6.2 Einzelfälle verdeckten Gewinnausschüttungen bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 236 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 VGA des BgA an seine Träger-Kö kommen hauptsächlich in folgenden Ausgestaltungen vor (hierzu ebenso s § 8 Abs 3 KStG Anh "Betrieb gewerblicher Art" und s § 8 Abs 3 KStG Anh "Sparkassen"): Leistungen des BgA an die Träger-Kö, für die kein im Geschäftsverkehr übliches Entgelt verlangt wird, zB für die Überlassung von Hebedaten von dem Wasservers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Versorgungsbetriebe

Tz. 60 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Versorgungsbetriebe iSd § 4 Abs 3 KStG sind nur Einrichtungen im Bereich der Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- oder Wärmeversorgung, nicht jedoch zB Betriebe, die ein Telekommunikationsnetz zur Verfügung stellen (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1303 Rn 9 und Rn 13; krit hierzu s Belcke/Westermann, BB 2012, 2473 und s Bittscheidt/Weste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen (§ 20 Abs 1 Nr 8 EStG)

Rn. 710 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Diskonte sind Vergütungen, die auf eine noch nicht fällige Forderung demjenigen gewährt werden, der den Gegenwert auf die Forderung vor ihrer Fälligkeit dem Gläubiger zufließen lässt. Sie werden vom Nennbetrag der Forderung abgesetzt, sodass die Forderung am Fälligkeitstag den Nennbetrag wert ist. Rn. 711 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 20 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Umsatzsteuer auf verdeckte Gewinnausschüttungen

Tz. 29 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Aus den vorstehenden Ausführungen folgt, dass die in § 10 Nr 2 KStG neben der USt auf Entnahmen ausdrücklich genannte nabzb USt auf vGA der Regelfall ist. Der die USt auslösenden vGA kann hierbei sowohl ein Tatbestand des § 3 Abs 1b Nr 1 UStG (ustliche Lieferung oder Entnahme eines Gegenstands für unternehmensfremde Zwecke), als auch ein Tat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Termingeschäfte iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 EStG

Rn. 1306 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Das Termingeschäft ist in § 20 Abs 2 EStG nicht definiert. Nach der Rspr des BFH folgt der Begriff des Termingeschäftes den Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Termingeschäfte idS sind nach § 2 Abs 2 Nr 1 WpHG aF (bis 02.01.2016, BGBl I 1998, 2708) unter anderem Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte, die zeitlich verzögert zu er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Tz. 4 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Vorschrift geht zurück auf Ziff 1 in § 8 KStG 1920, die über Ziff 2 in § 17 KStG 1925 und § 12 Nr 1 KStG 1934 Grundlage war für § 10 Nr 1 KStG 1977. Damals wurde der frühere Begriff "nabzb Ausgaben" durch den Begriff "nabzb Aufwendungen" ersetzt. Es handelt sich insoweit allerdings lediglich um eine sprachliche Modifikation ohne materiell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Verhinderte Vermögensmehrung

Tz. 78 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Den Begriff "verhinderte Vermögensmehrung" hat der BFH im Jahre 1989 im Zusammenhang mit der Neudefinition der vGA eingeführt (s Urt des BFH v 01.02.1989, BStBl II 1989, 471). Er wird seitdem in ständiger Rspr innerhalb der Definition der vGA verwendet. Zuvor bezeichnete der BFH die verhinderte Vermögensmehrung schlicht als den "entgangenen G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pyszka, Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber seiner PersGes, BB 1998, 1557; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-) PerGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636; Herbst/Stegemann, Zur Reichweite der korrespondierenden Bilanzierung bei Mitunternehmerschaften, DStR 2013, 176 (zu 2.3); Herbst/S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Der Zurechnungszeitpunkt beim Gesellschafter

Rn. 82 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Hierzu bestimmt Leitsatz Nr 4 des BFH vom 23.05.1979, BStBl II 1979, 763 (bestätigt BFH BStBl II 1987, 553): Zitat "Für die Zurechnungen der Vergütungen iSd § 15 Nr 2 EStG zu den Einkünften des Gesellschafters eines bestimmten Kj ist es unerheblich, ob ihm die Vergütungen während dieses Kj zugeflossen sind; sie sind Einkünfte des Kj, in dem si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.2.2 Gewinnminderung im Zusammenhang mit einem Darlehen oder aus der Inanspruchnahme von Sicherheiten

Tz. 244 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 § 8b Abs 3 S 4 KStG erfasst nicht sämtliche FK-Gewährungen, sondern nur die Hingabe von Darlehen. Gocke/Hötzel (in FS Herzig, CH Beck Vlg 2010, 89, 96) stellen für die Definition des Begriffs Darlehen uE zutr auf § 488 BGB ab. Zur Qualifikation einer Cash-Pool-Forderung als Darlehen iSd § 8b Abs 3 S 4 KStG s Urt des BFH v 17.01.2018 (BFH/NV...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines/Sinn und Zweck des Rückwirkungsverbots

Tz. 200 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Im Verhältnis zwischen Gesellschaft und beherrschenden Gesellschaftern ist eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis auch dann anzunehmen, wenn es an einer zivilrechtlich wirksamen, klaren und im Voraus abgeschlossenen Vereinbarung darüber fehlt, ob und in welcher Höhe ein Entgelt für eine Leistung des Gesellschafters zu zahlen ist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Selbstversorgungsbetriebe

Tz. 41 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 4 Abs 1 S 2 KStG ist zur Annahme eines BgA die Beteiligung am allg wirtsch Verkehr nicht erforderlich. Daher können auch Selbstversorgungsbetriebe BgA sein. Selbstversorgungsbetriebe sind Betriebe (zB Druckereien, Bäckereien, Tankstellen, Werkstätten, zentrale Beschaffungsstellen), die ausschl oder fast ausschl ihre Lieferungen und Le...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zweck und Tragweite der Vorschrift

Rn. 183 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 15 Abs 4 S 3 EStG: Um Zins-, Preis- oder Währungsrisiken zu kompensieren, kommen oft (Finanz-)Termingeschäfte in Form von Waren-, Wertpapier- und Devisentermingeschäften als Sicherungsgeschäfte zum Einsatz (Haag, NWB 2019, 1245). Zur Begriffsdefinition des "Termingeschäfts" und der konkreten inhaltlichen Abgrenzung s Rn 183a. Entsteht bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Bedeutung der in den KStR genannten Umsatzgrenzen

Tz. 33 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wird ein nachhaltiger Jahresumsatz von über 45 000 EUR im Einzelfall nicht erreicht, ist ein BgA nur anzunehmen, wenn hierfür besondere Gründe von der jur Pers d öff Rechts vorgetragen werden, zB wenn die jur Pers d öff Rechts erklärt, dass sie mit der Tätigkeit zu anderen Unternehmen unmittelbar in Wettbewerb tritt (s R 4.1 Abs 5 S 4 KStR 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wirtschaftstätigkeit

Rn. 86 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Grundlegend für die Prüfung der sachlichen Entlastungsberechtigung ist zunächst das Vorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit bei der Körperschaft, die den Entlastungsanspruch geltend macht. Wie bereits im Rahmen der Vorgängerregelung ist im Gesetz nicht positiv definiert, was eine "Wirtschaftstätigkeit" ausmacht; es wird lediglich negativ ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2 Eigene Auffassung

Tz. 161 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 UE ist der Rspr des BFH zuzustimmen. Dies gilt auch und insbes aus der Sicht des Praktikers. Auch die Fin-Verw hat sich zwischenzeitlich – nach einer längeren Zeit des Zögerns (dazu sehr kritisch s Wassermeyer, GmbHR 2002, 1) – mit den systematischen Ansätzen des BFH "angefreundet". Die – eher theoretischen – Diskussionen über Vermögensminde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaften: Besonderhei... / 4.4 Termingeschäfte

Werden Termingeschäfte getätigt, bei denen die Gesellschaft einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer unveränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt, greift ebenfalls eine Verlustausgleichsbeschränkung.[1] Dies soll nach Auffassung der Finanzverwaltung[2] auch für Termingeschäfte gelten, die auf "physische Erfüllung" gerichtet sind, z....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Norwegen / 1.4.1 Tätigkeit in Norwegen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Norwegen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Norwegen besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während eines Zeitraums von 12 Monaten aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Norwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Russland / 1.4.1 Tätigkeit in Russland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Russland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Russland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (1...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belarus / 1.4.1 Tätigkeit in Belarus für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belarus für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belarus besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (183...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kasachstan / 1.4.1 Tätigkeit in Kasachstan für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kasachstan für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kasachstan besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhäl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 1.4.1 Tätigkeit in Malta für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Malta für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Malta besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahrs beginnt oder endet, aufhält (183-Tage...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / 1.4.1 Tätigkeit in der Ukraine für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Ukraine für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ukraine besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.7 Zeitpunkt der Leistung oder der Vereinnahmung des Entgelts (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 UStG)

Rz. 104 Eine Rechnung hat gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 UStG die Angabe des Zeitpunkts der Lieferung oder sonstigen Leistung (sog. Leistungszeitpunkt) und in den Fällen der noch nicht ausgeführten Leistung auch die Angabe des Zeitpunkts der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts (§ 14 Abs. 5 S. 1 UStG), wenn dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.10 Angabe von Steuersatz, Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG)

Rz. 115 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG fordert die Angabe des anzuwendenden Steuersatzes i. S. d. § 12 UStG oder § 24 Abs. 2 S. 1 UStG sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG gilt (unionsrechtliche Grundlagen: Art. 226 Nr. 9 und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2 Rechnungen über Kleinbeträge (§ 33 UStDV)

Rz. 132 Rechnungen über Kleinbeträge (sog. Kleinbetragsrechnungen) liegen nach § 33 S. 1 UStDV bei einer Rechnung bis zu einem Gesamtbetrag von 250 EUR (bis 31.12.2016 150 EUR und bis zum 31.12.2006 100 EUR) vor. Unter diesem Gesamtbetrag wird der Bruttobetrag, also die Summe aus umsatzsteuerlichem Entgelt und ggf. der Umsatzsteuer verstanden. Bei der Qualifizierung einer Re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Rechnungen über Anzahlungen (§ 14 Abs. 5 UStG)

Rz. 127 Die Vorschrift des § 14 Abs. 5 UStG findet für die Rechnungserstellung im Zusammenhang mit Anzahlungen bzw. Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen (im Folgenden: Anzahlungen) i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG Anwendung (unionsrechtliche Grundlage: Art. 220 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 MwStSystRL). Wird über Anzahlungen mittels Gutschrift abgerechnet, gilt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 21 § 14 Abs. 1 S. 1 UStG definiert die Rechnung als jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Es kommt nicht darauf an, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Das Wort "Rechnung" muss in dem Abrechnungsdokument nicht verwendet werden. Also ist z. B. auch ein mit "Abrechnung", "Quittung" oder "Empfangsbestätigun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 Angabe des Entgelts (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG)

Rz. 110 Eine Rechnung muss gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, enthalten (unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 8 MwStSystRL). Entgelt im umsatz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Pflicht zur Rechnungsausstellung (§ 14 Abs. 2 S. 2 UStG n. F.)

Rz. 36 Nach der Neustrukturierung der Vorschrift des § 14 Abs. 2 UStG mWv 1.1.2025 ist jeder Unternehmer gem. § 14 Abs. 2 S. 2 UStG – wie auch schon zuvor nach § 14 Abs. 2 S. 1 UStG – zur Ausstellung einer Rechnung innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung verpflichtet, wenn der Umsatz steuerbar und nicht nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei ist: für eine Leistung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Die Gutschrift als Abrechnungsdokument (§ 14 Abs. 2 S. 5 bis 6 UStG)

Rz. 51 Nach § 14 Abs. 2 S. 5 UStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Wachstumschancengesetzes v. 27.3.2024 (bis zum 31.12.2024 regelungsidentisch in § 14 Abs. 2 S. 3 UStG normiert) kann eine Rechnung auch durch einen in § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 UStG bezeichneten Leistungsempfänger ausgestellt werden, wenn die an dem umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes zum 1.1.2007

Rz. 10 Durch Art. 4 des Haushaltbegleitgesetzes 2006 v. 29.6.2006[1] ist der allgemeine Steuersatz mWv 1.1.2007 von bisher 16 auf 19 % erhöht worden. Während bei allen vorherigen Steuersatzanhebungen der allgemeine Steuersatz lediglich um einen Prozentpunkt erhöht wurde, war dies die erste Anhebung um gleich drei Prozentpunkte. Wegen der Gründe der Steuersatzerhöhung s. § 12...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 40 Bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ist ab dem 1.1.2025 gem. § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1, 2. Hs. UStG regelmäßig eine E-Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 3 UStG (Rz. 23) auszustellen. Hinweis Wurde der Umsatz vor dem 1.1.2025 ausgeführt, kann eine Rechnung auch dann noch nach den alten Regelungen ausgestellt werden, wenn sie erst im Jahr 2025 gestellt wird.[1] Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12.3 Steuerliche Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

Rz. 154 Das Recht auf Vorsteuerabzug aufgrund der berichtigten – nunmehr ordnungsgemäßen – Rechnung i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG kann grundsätzlich auch für den Besteuerungszeitraum ausgeübt werden, in dem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde.[1] Diese steuerliche Rückwirkung einer berichtigten Rechnung auf den Zeitpunkt des ursprünglichen Rechnungserhalts...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.4 Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen über stpfl. Werklieferungen oder sonstige Leistungen i. Z. m. Grundstücken an Nichtunternehmer (§ 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 UStG n. F.)

Rz. 46 § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 UStG verpflichtet den Unternehmer, der eine steuerpflichtige Werklieferung i. S. d. § 3 Abs. 4 S. 1 UStG oder eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer oder einen Unternehmer für dessen unternehmensfremden Bereich ausführt, darüber hinaus ebenfalls innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Berechtigung zur Ausstellung einer Rechnung (§ 14 Abs. 2 S. 1 UStG n. F.)

Rz. 32 Jeder leistende Unternehmer[1] ist umsatzsteuerlich gem. § 14 Abs. 2 S. 1 UStG n. F. (bis 31.12.2024: § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 S. 1 UStG) berechtigt, für die von ihm ausgeführten Lieferungen oder sonstigen Leistungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Rechnungen zu erteilen. Eine generelle Verpflichtung des leistenden Unternehmers, für seine Ausgangsumsätze Rechnungen zu er...mehr