Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reiseleistungen nach § 25 U... / aa) Wortlaut

Kein Ansässigkeitserfordernis: Der Wortlaut des Art. 306 MwStSystRL weist kein explizites Ansässigkeitserfordernis auf. Er ähnelt vielmehr stark dem des § 25 Abs. 1 UStG und verlangt ebenfalls lediglich ein Handeln im eigenen Namen und den Bezug von Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen anderer Steuerpflichtiger zur Durchführung der Reise. Theoretisch könnte man a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was Arcomet (C-726/23) offe... / 3. Anforderungen an die Dokumentation und Vertragsgestaltung

Die Schlussanträge unterstreichen die zentrale Bedeutung einer präzisen Vertragsgestaltung. Entscheidend für die mehrwertsteuerrechtliche Einordnung ist die tatsächliche Ausgestaltung der vertraglichen Vereinbarungen: Werden eigenständige Dienstleistungen vereinbart und erbracht, liegt ein entgeltlicher Leistungsaustausch vor.[78] Wird hingegen ein variabler Kaufpreis für ko...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was Arcomet (C-726/23) offe... / 5. Offene Fragen

Trotz der systematischen Klarheit der Schlussanträge bleiben einige Aspekte ungeklärt. So erfolgt die Dreiteilung ausdrücklich "ohne Anspruch auf Vollständigkeit". Offen bleibt insbesondere, wie gemischte Modelle zu behandeln sind, bei denen sowohl Dienstleistungselemente als auch variable Kaufpreiskomponenten vorhanden sind. Unklar ist ferner, welche Anforderungen an den ko...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was Arcomet (C-726/23) offe... / V. Fazit

Die Schlussanträge in der Rs. Stellantis Portugal (C-603/24) stellen eine systematische und dogmatisch überzeugende Aufarbeitung der mehrwertsteuerrechtlichen Konsequenzen ertragsteuerrechtlich motivierter Verrechnungspreisanpassungen dar. Die entwickelte Dreiteilung – eigenständige Dienstleistung, einseitige behördliche Anpassung, variabler Kaufpreis – bietet erstmals einen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkleistung/Werklieferung / 4 Abgrenzung der Werklieferung bei Reparaturen an beweglichen Gegenständen

Insbesondere bei der Reparatur von beweglichen körperlichen Gegenständen ist in der Praxis die Abgrenzung zwischen Werklieferung und Werkleistung schwierig, da der Unternehmer bei jedem einzelnen Umsatz individuell prüfen muss, ob das verwendete Material der erbrachten Leistung das Gepräge gibt. Dabei ist das Verhältnis des Werts der Arbeit oder des Arbeitserfolgs zum Wert d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 3.3 Ertragsposten in der Taxonomie

Nach der Kerntaxonomie, die für Unternehmen aller Rechtsformen Gültigkeit hat, sind als Posten der Gewinn- und Verlustrechnung für die Erträge insbesondere folgende Positionen vorgesehen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 2.4.2 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen

Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens ergeben sich, wenn ein Veräußerungserlös oder Teilwert bei Entnahmen höher ist als der jeweilige Buchwert beim Anlagenabgang.[1] Eine hieraus entstehende Forderung wird nicht unter "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", sondern unter "sonstige Vermögensgegenstände" erfasst. Entnahmen sind als Entnahme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der temporären Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern im Einzelab... / 3.3 Ebenen von Differenzen

Rz. 26 Anders als im Einzelabschluss können im Konzernabschluss Differenzen auf mehreren Ebenen entstehen. Alle Differenzen, gleich welcher Ursachen, lassen sich 3 Ebenen zuordnen: Einzelabschluss, HB-II, Konzernebene. Rz. 27 Auf der Ebene des Einzelabschlusses werden Differenzen erfasst, die sich den Unternehmen des Konsolidierungskreises direkt zurechnen lassen. Dies sind übli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unentgeltliche innergemeins... / Hintergrund

Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen – also Lieferungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat – ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Eine davon ist, dass der Empfänger im anderen Mitgliedstaat einen sogenannten innergemeinschaftlichen Erwerb versteuert. Dies setzt wiederum voraus, dass die Lieferung gegen Entgelt erfolgt. Unternehmen geben gelegentlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unentgeltliche innergemeinschaftliche Lieferungen nicht steuerfrei

Zusammenfassung Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat klargestellt, dass unentgeltliche Lieferungen in die EU nicht von der Umsatzsteuer befreit werden können. Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen setzt zwingend voraus, dass die Lieferung gegen Entgelt erfolgt. Diese Grundsätze gelten für alle noch offenen Fälle. Hintergrund Die Steuerbefreiung für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unentgeltliche innergemeins... / Zusammenfassung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat klargestellt, dass unentgeltliche Lieferungen in die EU nicht von der Umsatzsteuer befreit werden können. Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen setzt zwingend voraus, dass die Lieferung gegen Entgelt erfolgt. Diese Grundsätze gelten für alle noch offenen Fälle.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unentgeltliche innergemeins... / Klarstellung durch das BMF

Das BMF verneint dies: Die gesetzliche Gleichstellung einer unentgeltlichen Wertabgabe mit einer entgeltlichen Lieferung gelte nicht für die Zwecke der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen. Für die Steuerbefreiung sei Entgeltlichkeit zwingend erforderlich. Fehlt es daran, entstehe im Empfangsstaat keine Erwerbsteuer – und damit entfalle auch die Grundlage f...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unentgeltliche innergemeins... / Ausblick

Für die Praxis bedeutet dies: Werden Waren unentgeltlich in einen anderen EU-Staat verbracht (z. B. Werbegeschenke, unentgeltliche Überlassungen), ist eine Umsatzsteuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung nicht möglich. Die Vorgänge sind nach den allgemeinen Regeln steuerpflichtig zu behandeln. Unternehmen, die regelmäßig Gegenstände unentgeltlich in andere EU-Mitgl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unentgeltliche innergemeins... / Anwendungsbereich und zeitliche Geltung

Die Grundsätze des Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Die Finanzverwaltung wendet diese Sichtweise also sowohl für die Zukunft als auch rückwirkend auf noch nicht bestandskräftige Veranlagungszeiträume an.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Geschäftsveräußerung ... / Hintergrund

Eine GmbH & Co. KG hat Teile ihres Betriebsvermögens verkauft. Käufer waren zwei Privatpersonen zu gleichen Teilen. Diese zwei Personen haben danach den Betrieb (Fischzuchtanlage mit Gebäuden, Becken usw.) nicht selbst weitergeführt, sondern an eine neue GmbH verpachtet. An dieser GmbH waren die beiden Personen als Gesellschafter beteiligt. Das Finanzamt meinte hier liege eine...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Schadensersatz, erhaltener / 3 Begriff des Schadensersatzes

Beim Schadensersatz wird ein Schaden wiedergutgemacht, der jemandem gegen oder ohne seinen Willen durch eine andere Person zugefügt worden ist. Haftungsgrundlage kann eine rechtswidrige Verletzung eines dem Geschädigten gehörenden Rechtsguts sein. Auch eine schuldrechtliche Pflichtverletzung in Form einer Minder- oder Schlechtleistung kann die Grundlage für einen Schadensers...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.2.3.3 Übergangsfrist bei künftigem Anschluss an ein Wärmenetz

Nach § 71j GEG darf eine Heizungsanlage, die nicht der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG entspricht, in Betrieb genommen oder weiterbetrieben werden, wenn der Anschluss an ein Wärmenetz beabsichtigt, absehbar oder wahrscheinlich ist. Das ist der Fall, wenn ein neues Wärmenetz geplant, aber noch nicht fertig gestellt ist, oder die Erweiterung eines bestehenden Wärmenetzes g...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmepumpen / 6.1.1 Antragstellung für den Zuschuss

Mit dem reformierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird auch die Zuständigkeit für die Förderung nach der BEG teilweise neu sortiert. Alle ab dem 1.1.2024 gestellten Anträge für den Austausch von Heizungen bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das Zuschussprogramm für den Heizungstausch, das noch bis Ende 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (B...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Schadensersatz, erhaltener / 6 Auswirkungen der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit dem Schadensersatz

Für die umsatzsteuerliche Betrachtung wird gem. A 1.3 Abs. 1 UStAE zwischen echtem und unechtem Schadensersatz unterschieden. Den echten Schadensersatz kennzeichnet der Mangel des Leistungsaustauschs. Die Verpflichtung zum Schadensersatz entsteht hier vielmehr kraft Gesetz oder durch Vertrag für einen verursachten Schaden. Echter Schadensersatz liegt z. B. regelmäßig vor wenn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geschäftsveräußerung bei Üb... / Hintergrund

Eine GmbH & Co. KG betrieb einen Solarpark zur Stromerzeugung und -einspeisung. Ende 2014 übertrug sie den Solarpark in Teilanlagen auf zehn GmbH & Co. KGs (Sub-KGs). Jede Sub-KG erhielt einen Teil der Photovoltaikanlage und schloss einen eigenen Pachtvertrag für die jeweilige Fläche ab. Zentrale Einrichtungen zur Stromeinspeisung sowie die maßgeblichen Einspeiserechte wurden...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmepumpen / 3.5 Marktlage und Preise

Derzeit (2025) heizen 1,7 Millionen Verbraucher in Deutschland mit Wärmepumpen. 2024 sollten nach den Plänen des BMWK weitere 500.000 Wärmepumpen verbaut werden, mehr als eine Verdoppelung der Zahlen von 2022, als etwa 236.000 Wärmepumpen installiert wurden. Zudem formulierte die Bundesregierung ambitionierte Ausbauziele für die Technologie: Bis 2030 sollte der Bestand auf 6...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Erlass von Nachzahlungszinsen zur USt aus sachlichen Billigkeitsgründen

Das FA ist zum Erlass von Nachzahlungszinsen zur USt aus sachlichen Billigkeitsgründen verpflichtet, wenn die Zinsen dadurch entstehen, dass die Klägerin die zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung von Lieferungen aus einem anderen Mitgliedsstaat als innergemeinschaftliche Erwerbe mit Vorsteuerabzug aufgrund einer unzutreffenden Rechtsauffassung der BP zum Ort der Lieferung ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 2.4.3 Praktische Erleichterungen

Zur Erleichterung ist es gestattet, einerseits mehrere physische Chargen/Sendungen und andererseits mehrere verschiedene relevante Erzeugnisse in einer Sorgfaltserklärung zu bündeln (EU Kommission, FAQ zur EUDR, Vers. 4 v. April 2025, Ziff. 5.19). Da die Sorgfaltserklärung vorab zu übermitteln ist, muss bei der Angabe mehrerer Chargen/Lieferungen ein Schätzwert für maximal e...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 4.2 Weitere Folgen der Nichtkonformität

Neben den vorstehenden Folgen von Verstößen dürfen Unternehmen nicht die Kernaussage der EUDR aus dem Blick verlieren: Ein nichtkonformes Erzeugnis darf nicht auf dem Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden. Der Unternehmer bleibt also auf den relevanten Erzeugnissen "sitzen", wenn sie nicht entwaldungsfrei oder nicht legal erzeugt wurden. Achtung Verschuldensunabhängige ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Schadensersatz, geleisteter / 6 Umsatzsteuer: Unterscheidung zwischen echtem und unechtem Schadensersatz

Im Rahmen der umsatzsteuerlichen Betrachtung wird gem. A 1.3 Abs. 1 UStAE zwischen echtem und unechtem Schadensersatz unterschieden. Den echten Schadensersatz kennzeichnet der Mangel eines Leistungsaustauschs. Die Verpflichtung entsteht kraft Gesetz oder durch Vertrag für einen verursachten Schaden. Echter Schadensersatz liegt z. B regelmäßig vor bei Zahlung von Geldentschädig...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.3 Kennzahlen und Ziele: ESRS S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 51 Nach ESRS S2-5 ist anzugeben, inwieweit das Unternehmen terminierte und ergebnisorientierte Ziele verwendet in Bezug auf die Verringerung der negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die Förderung positiver Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, das Management der wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeits...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.1 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der leistende Unternehmer die Steuer schuldet

Rz. 83 Wenn die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung vorliegen, hat der leistende Unternehmer zwingend den ermäßigten Steuersatz auf den Umsatz anzuwenden. Er hat kein Wahlrecht, für diesen Umsatz – auch wenn er an voll vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer für deren Unternehmen ausgeführt wird – auf die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes freiwillig zu verzichten (§...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.1 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der leistende Unternehmer die Steuer schuldet

Rz. 75 Unternehmer, die auf eine von ihnen ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung statt zutreffend den allgemeinen Steuersatz fälschlicherweise (irrtümlich oder bewusst) den ermäßigten Steuersatz angewendet haben, schulden gleichwohl die USt zum allgemeinen Steuersatz. Die Steuer berechnet sich in diesem Fall ausgehend vom tatsächlich vereinnahmten Preis für die Warenl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.2 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Rz. 85 Erklären zur Übernahme der Steuerschuld nach § 13b UStG verpflichtete Leistungsempfänger die USt für an sie ausgeführte (Werk-)Lieferungen oder sonstige Leistungen in den USt-Voranmeldungen oder USt-Jahreserklärungen statt zutreffend zum ermäßigten Steuersatz fälschlicherweise zum allgemeinen Steuersatz, schulden sie gleichwohl lediglich die USt zum ermäßigten Steuers...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Rz. 77 Für bestimmte, in § 13b Abs. 2 UStG im Einzelnen aufgeführte Umsätze schuldet nicht – wie es den Grundsätzen des UStG entspricht – der leistende Unternehmer die USt, sondern der Leistungsempfänger.[1] Berechnen zur Übernahme der Steuerschuld nach § 13b UStG verpflichtete Leistungsempfänger die USt für an sie ausgeführte (Werk-)Lieferungen oder sonstige Leistungen stat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Gescheiterter Vorschlag der EU-Kommission v. 18.1.2018 zur Festlegung der MwSt-Sätze

Rz. 106f Zunächst hat die EU-Kommission ihre Ankündigungen aus ihrem Aktionsplan v. 7.4.2016 (Rz. 106d) eingehalten und am 4.10.2017 Vorschläge zur Änderung der MwStSystRL sowie zweier Durchführungsverordnungen vorgelegt, mit denen sie den Übergang zum generellen Bestimmungslandprinzip bei innergemeinschaftlichen Lieferungen einleiten wollte. Hierbei sollte es sich um die gr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 108 Der in Deutschland seit 1.7.1983 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % stand im Einklang mit Art. 12 Abs. 3 Buchst. a dritter Unterabsatz der 6. EG-Richtlinie (Rz. 60) und konnte deshalb auch ab 1.1.1993 unverändert beibehalten werden. Zulässig wäre auch eine Absenkung bis auf 5 %. Hiervon hat der Gesetzgeber tatsächlich Gebrauch gemacht. Durch das Zweite Corona-Steu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.6 Zeitpunkt der Anwendung der abgesenkten Steuersätze

Rz. 42 Gesetzesänderungen sind – soweit nichts anderes bestimmt ist – auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschriften ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist weitgehend am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, also am 1.7.2020 in Kraft getreten (Rz. 32). Außerdem ist in § 28 Abs. 1 bis 3 UStG ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 EU-Richtlinie v. 5.4.2022 in Bezug auf die MwSt-Sätze

Rz. 106i Aufgrund der EU-Richtlinie v. 5.4.2022[1] werden bisher geltende Regelungen teilweise fortgeführt, aber auch Regelungen geändert bzw. neue Regelungen eingeführt. So beträgt der Mindestsatz beim Normalsteuersatz weiterhin 15 % (Rz. 97). Wie bislang auch können die EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich maximal zwei ermäßigte Steuersätze anwenden, welche mindestens 5 % betr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.10 Besonderheiten bei Dauerleistungen

Rz. 60 Die Absenkung der USt-Sätze im zweiten Halbjahr 2020 hat Auswirkungen auf solche Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (Dauerleistungen), wenn die Steuersatzänderungen in den für die Leistung vereinbarten Zeitraum fallen. Bei Dauerleistungen kann es sich sowohl um sonstige Leistungen (z. B. Vermietungen, Leasing, Wartungen, Überwachungen, laufen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Forderungen nach Einführung eines erhöhten Steuersatzes (sog. Luxussteuersatz)

Rz. 18 Seit Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 sind auch wiederholt Überlegungen angestellt worden, einen erhöhten Steuersatz (sog. Luxussteuersatz) einzuführen. Erhöhte Steuersätze sind früher in mehreren EU-Mitgliedstaaten (z. B. Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal und Spanien) auf bestimmte Konsumgüter des gehobenen Bedarfs (z. B....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Entwicklung der gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen

Rz. 91 Die gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen für die Anzahl der Steuersätze, ihre Höhe und ihren Anwendungsbereich ergaben sich für die Zeit v. 1.1.1979 bis 31.12.2006 insbesondere aus Art. 12 und 28 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie. Ab 1.1.1993 ergeben sie sich nach zwischenzeitlichen Änderungen (Rz. 94ff) aktuell aus Art. 96 bis 129a i. V. m. Anhang III MwStSystRL. Die Steuers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3 Bis 5.4.2022 geltendes Unionsrecht bezüglich der Steuersätze

Rz. 96 Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Vorgaben des Unionsrechts hinsichtlich der Höhe und der Anwendung der MwSt-Sätze zu beachten. Diese Vorgaben ergeben sich aus Art. 96 bis 129 MwStSystRL und des Anhangs III der MwStSystRL i. d. F. ab 1.6.2009. Die dort aufgeführten Regelungen galten bis 5.4.2022. MWv 6.4.2022 sind die Regelungen der Art. 96 bis 129 MwStSys...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Zwei-Steuersatz-System, ergänzt um einen Nullsteuersatz

Rz. 8 Der Gesetzgeber hatte sich bereits bei der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 für lediglich zwei Steuersätze entschieden. Dementsprechend sah die Vorschrift des § 12 UStG bis zum 31.12.2022 nur zwei Steuersätze vor. Erst zum 1.1.2023 wurde durch das Jahressteuergesetz 2022[1] erstmals ein Nullsteuersatz (entspricht im Ergebnis einer Steuerbefreiung, die de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2 Änderung der MwStSystRL zum 1.6.2009

Rz. 94 Auch in den nachfolgenden Jahren konnten sich die EU-Mitgliedstaaten nicht auf eine grundlegende Neuregelung des EU-Rechts in Bezug auf die Steuersätze oder gar auf eine weitgehende Harmonisierung der Steuersätze und deren Anwendung verständigen. In ihrer Mitteilung v. 5.7.2007[1] an den Rat und das Europäische Parlament vertritt die EU-Kommission die Auffassung, dass...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.1 Sondermaßnahme zur Konjunkturbelebung in Folge der Corona-Krise

Rz. 30 Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz[1] ist – befristet auf Umsätze in der Zeit vom 1.7. bis 31.12.2020 – der allgemeine Steuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % abgesenkt worden. Die entsprechenden Regelungen wurden nicht in § 12 Abs. 1 und 2 UStG, sondern in § 28 Abs. 1 bis 3 UStG (Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Übersicht über die MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten

Rz. 114 Die Umsatzsteuersätze der EU-Mitgliedstaaten (Stand 1.3.2026) ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht. Die Übersicht geht zurück auf eine Zusammenstellung des Haufe-Verlags (Stand: 1.3.2026)[1] Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (Nullsteuersatz) sind hier nicht aufgeführt. Übersicht über die MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten (Stand: 1.3.2026)mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Einführung eines Nullsteuersatzes (§ 12 Abs. 3 UStG) zum 1.1.2023

Rz. 67f Durch das Jahressteuergesetz 2022[1] wurde erstmals in Deutschland mWv 1.1.2023 ein sog. Nullsteuersatz eingeführt (neuer § 12 Abs. 3 UStG). Da die Anwendung des neuen ermäßigten Steuersatzes von 0 % auf die in § 12 Abs. 3 UStG aufgeführten begünstigten Umsätze den Vorsteuerabzug nicht ausschließt, entfaltet der neue Nullsteuersatz die gleiche Wirkung wie eine Steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.11 Rechnungserteilung mit gesondert ausgewiesener USt

Rz. 62 Die leistenden Unternehmer (Leistungserbringer) sind zur Rechnungserteilung berechtigt und in bestimmten Fällen hierzu verpflichtet. Eine Verpflichtung zur Rechnungserteilung ist z. B. bei steuerpflichtigen Werklieferungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, bei Leistungen an andere Unternehmer für deren Unternehmen oder bei Leistungen an jurist...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.13 Ausstellung und Einlösen von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen

Rz. 67a Die Umsatzbesteuerung bei der Ausgabe und dem Einlösen von Gutscheinen ist mWv 1.1.2019 neu geregelt worden.[1] Es handelt sich um Gutscheine, für die der Gutscheinerwerber bei der Ausgabe des Gutscheins den auf dem Gutschein beschriebenen Wert bezahlt. Die neuen Regelungen finden sich in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG. Danach ist bei der Ausgabe derartiger Gutscheine durch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.12 Änderung der Bemessungsgrundlage

Rz. 65 Hat der Unternehmer vor dem 1.7.2020 einen Umsatz zu den alten Steuersätzen von 19 % bzw. 7 % ausgeführt und tritt im zweiten Halbjahr 2020 eine Entgeltminderung ein (z. B. durch Zahlungsabzüge, Skontoabzug, Rabatt, Preisnachlass), hat der Leistungserbringer die USt nach § 17 Abs. 1 S. 1 UStG zu berichtigen. In Reverse Charge-Fällen (§ 13b UStG) hat der Leistungsempfä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Allgemeine Besteuerungsgrundsätze bei Steuersatzänderungen

Rz. 67k Nach § 27 Abs. 1 S. 1 UStG sind Änderungen des UStG , die Lieferungen, sonstige Leistungen und den innergemeinschaftlichen Erwerb[1] betreffen, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf Umsätze dieser Art anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderungsvorschrift ausgeführt werden. Rz. 67l Werden statt einer Gesamtleistung Teilleistungen [2] erbracht, so komm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.2 Regelungen in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren

Rz. 32 Es vergingen nur knapp vier Wochen von der Vorstellung des Konjunkturpakets durch die Regierungskoalition am 3.6.2020 bis zur Verkündung des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes am 30.6.2020 im BGBl I 2020, 1512. Im Vergleich zu den üblichen Verfahren bei der Steuergesetzgebung ist dies eine Rekordzeit. Um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen, hat das BMF eine en...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.3 Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes zum 1.1.2007

Rz. 24 Zum 1.1.2007 ist der allgemeine Steuersatz von bisher 16 auf 19 % erhöht worden.[1] Während der allgemeine Steuersatz bisher lediglich um einen Prozentpunkt angehoben worden war, gab es zum 1.1.2007 erstmals eine Erhöhung um drei Prozentpunkte. Der ermäßigte Steuersatz ist – wie bereits bei den beiden vorherigen Anhebungen des allgemeinen Steuersatzes zum 1.1.1993 und...mehr