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Latente Steuern im Einzelabschluss und Konzernabschluss / 3.3 Ebenen von Differenzen

Andreas Krimpmann
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Rz. 26

Anders als im Jahresabschluss können in Konzernabschlüssen Differenzen auf mehreren Ebenen entstehen. Alle Differenzen, gleich welcher Ursachen, lassen sich 3 Ebenen zuordnen:

  • Einzelabschluss,
  • HB-II,
  • Konzernebene.
 

Rz. 27

Auf der Ebene des Einzelabschlusses werden Differenzen erfasst, die sich den Unternehmen des Konsolidierungskreises direkt zurechnen lassen. Dies sind üblicherweise die Differenzen, die auch im Jahresabschluss der einzubeziehenden Unternehmen vorhanden sind.

 

Rz. 28

Auf der HB-II – Ebene werden Differenzen erfasst, die sich aus Bewertungsanpassungen ergeben. Durch die Pflicht zur Anwendung der konzerneinheitlichen Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften für alle Unternehmen des Konsolidierungskreises und die damit verbundenen handelsrechtlich neu bewerteten Bilanzposten des einzubeziehenden Unternehmens ändern sich mithin auch Differenzen. Die Änderungen können sich auf einen reinen veränderten Bilanzansatz, auf neu entstehende Differenzen oder den Untergang von Differenzen beziehen.

 

Rz. 29

Ein veränderter Bilanzansatz liegt dann vor, wenn Bilanzposten anders bewertet werden müssen. Dies kann zu reduzierten oder erhöhten Differenzen führen. Typische Beispiele hierfür sind andere Annahmen für Abschreibungen beim Anlagevermögen, z. B. Laufzeiten, Methoden oder Restwerte, oder Parameter für Rückstellungen, wie Ansatzgründe, Zinssätze, etc.

 

Rz. 30

Neu entstehende Differenzen haben ihre Ursache zum einen in der Erfassung von Bilanzposten auf der Konzernebene, für die entweder ein Ansatzverbot im Einzelabschluss (aber ein Ansatzgebot im Konzernabschluss) gilt, oder zum anderen in Bilanzposten, die sich auf Erwerbsvorgänge von Beteiligungen beziehen. Bei Letzteren werden Beteiligungen im Rahmen der Kaufpreisallokation neu bewertet und somit auch der Beteil...

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