Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

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§ 15 Familienrecht / ee) Anmerkungen zum Muster

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Bestellung einer Buchgrundschuld mit Übernahme der persönlichen Haftung

Rz. 51 Muster 8.3: Bestellung einer Buchgrundschuld mit Übernahme der persönlichen Haftung Muster 8.3: Bestellung einer Buchgrundschuld mit Übernahme der persönlichen Haftung Verhandelt am _____ in _____ Vor mir [Notar] erschien(en) _____ – nachstehend "Besteller" genannt – – ausgewiesen durch amtlichen Lichtbildausweis [oder: Dem Notar ist der Erschienene von Person bekannt.] –...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 49 Staatsangehörige aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie ihre Familienangehörigen unterliegen einem privilegierten Sonderregime. Grundlage sind das unionsrechtliche Freizügigkeitsrecht nach Art. 21 Abs. 1 AEUV sowie die spezifischen Freizügigkeitsrechte für Arbeitnehmer nach Art. 45 ff. AEUV, die Niederlassungsfreihei...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung

Rz. 67 Muster 8.11: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung Muster 8.11: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung Zwischen _____ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird Folgendes vereinb...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / 2. Muster: Antrag auf Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 748 Lebenspartnerschaftssachen i.S.d. § 269 FamFG sind nach § 270 FamFG nach den entsprechenden Bestimmungen des FamFG für Eheleute abzuwickeln. Rz. 749 Muster 15.83: Antrag auf Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Muster 15.83: Antrag auf Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft An das Amtsgericht – Familiengericht – _____ Antrag auf Aufhebung einer Leb...mehr

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§ 29 Maklerrecht / a) Vertragspartner (persönliche Identität)

Rz. 28 Die notwendige Identität fehlt grundsätzlich dann, wenn nicht der Auftraggeber des Maklers, sondern ein Dritter den Hauptvertrag abschließt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber mit einem anderen als dem nachgewiesenen Vertragspartner kontrahiert. Der Auftraggeber bleibt ausnahmsweise gleichwohl provisionspflichtig, wenn der tatsächlich abgeschlossene Vertrag zwar inh...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Kreis der Berechtigten

Rz. 726 Das Gewaltschutzgesetz betrifft nicht nur den familienrechtlichen Bereich, sondern bezweckt den Schutz jeder natürlichen Person, welche in die Lage versetzt werden soll, gerichtliche Schutzanordnungen für sich geltend zu machen. Im Fall der Überlassung von Wohnräumen ist jede Person geschützt, die mit dem Täter zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung in einem auf Dauer...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Weitere Beispiele

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Einstweilige Anordnung

Rz. 17 Muster 37.4: Einstweilige Anordnung Muster 37.4: Einstweilige Anordnung An das Sozialgericht _____ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des _____ – Antragsteller – gegen _____ – Antragsgegnerin – Namens und in Vollmacht des Antragstellers beantragen wir, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, dem Antragsteller Arbeitslosengeld II min...mehr

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§ 15 Familienrecht / E. Ehe für alle – Die Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Rz. 742 Mit Beschluss des BT vom 30.6.2017 und Zustimmung des BR vom 7.7.2017 ist das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts[1104] verabschiedet worden. Es ist mit Wirkung vom 1.10.2017 in Kraft getreten.[1105] Seit dem 1.10.2017 können daher nicht nur "Mann und Frau" die Ehe miteinander schließen. In § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB heißt...mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 6 Asylrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 51 Gem. § 26 AsylG können Familienangehörige von Personen, die als Asylberechtigte, Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte (§ 26 Abs. 5 AsylG) anerkannt sind, den gleichen Schutzstatus erhalten. Die Norm ist damit von den Regelungen des Familiennachzugs zu unterscheiden, die Familienangehörigen von Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis außerhalb des Asylverfahren...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz

Rz. 65 Muster 8.10: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz Muster 8.10: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz Zwischen _____ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachfolgend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird folgende Sicherungsübereignung vorgenommen. 1. Gegenstand der Sicherungsübereignung Der Sicherungsgeber...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / b) Inhalt der einstweiligen Anordnung auf Leistung von Unterhalt

Rz. 662 Der schriftlich einzureichende oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu stellende Antrag muss einen bestimmten Sachantrag, zumeist den Zahlungsbetrag enthalten. Wegen der Selbstständigkeit des einstweiligen Anordnungsverfahrens ist auch für dieses Verfahren ein gesonderter Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen, losgelöst davon, ob in einem schon anhängigen Haup...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / X. Hinterbliebenengeld

Rz. 349 Mit dem neuen § 844 Abs. 3 BGB sowie dem gleichlautenden § 10 Abs. 3 StVG ist nun erstmals im deutschen Schadensersatzrecht ein "Hinterbliebenengeld" eingeführt worden, wonach der Ersatzpflichtige verpflichtet wird, dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das zugefügte seelische Leid...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / II. Partei- und Prozessfähigkeit

Rz. 3 Parteifähigkeit setzt voraus, dass der Beschwerdeführer Träger der in der EMRK gewährleisteten Rechte ist oder sein kann.[25] Dazu zählen gem. Art. 34 EMRK grundsätzlich jede natürliche Person (unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Alter),[26] nicht-staatliche Organisationen (klassischerweise juristische Personen[27]) sowie Personengruppen (Gruppierungen ohne eigene ...mehr

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§ 8 Bankrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 8 Bankrecht / III. Checkliste: Kreditsicherheiten

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Zwangsvollstreckung bei verheirateten Schuldnern

Rz. 53 Eine Zwangsvollstreckung gegen verheiratete Schuldner wird durch die gesetzlichen Regelungen zugunsten des Gläubigers erleichtert, wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand oder der Gütertrennung leben. Nach § 1362 BGB wird vermutet, dass der schuldnerische Ehegatte Eigentümer der zu pfändenden Sachen ist. Diese gesetzliche Vermutung setzt sich in § 739 ZPO für di...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Unterhaltsanordnung und Arrestverfahren

Rz. 677 Entsprechend den bislang geltenden gesetzlichen Regelungen stand in Unterhaltsfragen dem Antragsteller neben dem vorläufigen Rechtsschutz über einstweilige Anordnungen und Leistungsverfügungen nach den §§ 935, 940 ZPO auch das Arrestverfahren als weiteres Mittel des vorläufigen Rechtschutzes gem. §§ 916 ff. ZPO zur Verfügung. Da das FamFG an keiner Stelle den Bereich ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf Besuchserlaubnis mit ausführlicher Begründung

Rz. 236 Muster 41.32: Antrag auf Besuchserlaubnis mit ausführlicher Begründung Muster 41.32: Antrag auf Besuchserlaubnis mit ausführlicher Begründung An die Staatsanwaltschaft _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ wird beantragt, der _____ meines Mandanten, _____ (Name, Geburtsdatum, Adresse), eine Besuchserlaubnis zu erteilen. Eine Kopie des Auswei...mehr

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§ 13 Erbrecht / c) Schadensersatzanspruch bei unentgeltlichen Verfügungen

Rz. 166 Bei unentgeltlichen Verfügungen des Vorerben, zu denen er auch bei einer befreiten Vorerbschaft gem. § 2113 BGB nicht berechtigt wäre, ist er dem Nacherben gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Hier besteht häufig Streit darüber, ob tatsächlich Unentgeltlichkeit gegeben war oder nicht. Folgende Problemfälle können dabei auftreten:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Einnahmen für Pflege- und Betreuungsleistungen sowie die Hilfe bei der Haushaltsführung (§ 3 Nr. 36 S. 1 EStG)

Rz. 4 Pflegebedürftig i. S. v. § 3 Nr. 36 EStG ist, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten ausweist, sei es im körperlichen, kognitiven oder psychischen Bereich, und deshalb auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, der Hilfe durch andere bedarf (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Rz. 5 Voraussetzung für die Steuerbefreiung i...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Vererbung der selbst genutzten Immobilie an Ehepartner/Lebenspartner

Rz. 57 Zudem besteht in § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG eine Regelung, wonach der Erwerb von Todes wegen eines im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. eines Staates des EWR belegenen, bis zum Erbfall zu eigenen Wohnzwecken genutzten bebauten Grundstücks durch den überlebenden Ehegatten oder den überlebenden eingetragenen Lebenspartner von der Erbschaftste...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / d) Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Rz. 18 Ehegatten haben die Möglichkeit durch Ehevertrag zu vereinbaren, dass die Gütergemeinschaft nach dem Tod eines Ehegatten (oder eines eingetragenen Lebenspartners) zwischen dem überlebenden Ehegatten und den gemeinschaftlichen Abkömmlingen fortgesetzt wird (§§ 1484 ff. BGB). Der Anteil des verstorbenen Ehegatten am Gesamtgut gehört dann nicht zum Nachlass (§§ 1483 Abs....mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / c) Besonderheiten

Rz. 38 Bis zum 30.9.2017 konnten gleichgeschlechtliche Partner eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) eingehen. Das Recht eingetragener Lebenspartner ist mit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes dem von heterosexuellen, verheirateten Ehepartnern gleichgestellt worden, § 10 LPartG. Mit Wirkung zum 1.1...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Schenkung des Familienwohnheims an Ehegatten/Lebensgefährten

Rz. 56 Es besteht eine Steuerbefreiung von Zuwendungen unter Lebenden, mit denen ein Ehegatte dem anderen Ehegatten (oder eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner) Eigentum oder Miteigentum an einem im Inland belegenen und zu eigenen Wohnzwecken genutzten Grundstück (Familienheim) (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG) überträgt.mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / III. Übertragung gegen Versorgungsleistung

Rz. 87 Bei Versorgungsleistungen ist zunächst aus zivilrechtlicher Sicht zwischen Rente und dauernder Last zu unterscheiden. Während die Leibrente sich dadurch auszeichnet, dass die vereinbarten Leistungen nach Art und Höhe unveränderlich bleiben,[77] ist bei der dauernden Last von vornherein die Möglichkeit zu späteren (insbesondere betragsmäßigen) Anpassungen angelegt. Bei...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / II. Empfänger der Versorgungsleistungen

Rz. 46 Empfänger der Versorgungsleistungen können neben dem Übergeber des Vermögens Personen sein, die zu seinem Generationennachfolgeverbund gehören, wie z.B. sein Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner und seine gesetzlich erb- und pflichtteilsberechtigten Abkömmlinge.[60] Auch die Eltern des Übergebers kommen in Betracht, wenn der Vermögensübergeber seinerseits von den...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Allgemeines

Rz. 139 Die §§ 2303 ff. BGB regeln das Pflichtteilsrecht. Sie sichern den nächsten Angehörigen des Erblassers die verfassungsrechtlich garantierte Mindestteilhabe am Nachlass. Zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehören neben den Abkömmlingen des Erblassers dessen Ehegatte sowie seine Eltern, § 2303 BGB. Auch der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnersch...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Steuerklassen und persönliche Freibeträge

Rz. 45 Zur Berechnung der Erbschaftsteuer werden die Erwerber in Steuerklassen gem. § 15 ErbStG eingeteilt. Jedem Stpfl. stehen innerhalb von zehn Jahren persönliche Freibeträge zu, innerhalb derer Schenkungen oder Erbfälle steuerfrei sind. Die Steuerklassen (§ 15 ErbStG) sowie die persönlichen Freibeträge des § 16 ErbStG stellen sich wie folgt dar:mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / cc) Erben dritter und entfernterer Ordnungen

Rz. 25 Nach § 1926 Abs. 1 BGB bilden die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge die Erben dritter Ordnung. Erben vierter Ordnung sind die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, § 1928 BGB. Ab der vierten Ordnung sieht das Gesetz insofern eine Vereinfachung vor, als dass dann das Parentelsystem (also die Erbfolge nach Linien und Stämmen) entfällt und eine...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besonderer Versorgungsfreibetrag, § 17 ErbStG

Rz. 46 Zusätzlich zum persönlichen Freibetrag gem. § 16 ErbStG wird dem überlebenden Ehegatten und dem überlebenden Lebenspartner ein besonderer Versorgungsfreibetrag i.H.v. 256.000 EUR gewährt. Der besondere Versorgungsfreibetrag wird gem. § 17 Abs. 2 ErbStG auch den Kindern beim Erwerb von Todes wegen gewährt. Allerdings wird hierbei der Freibetrag im Zeitpunkt des Erwerbs...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Rückübertragungsgründe

Rz. 25 Insoweit stellt sich zunächst die Frage, wie die Fälle, in denen eine Rückabwicklung verlangt werden kann, zu definieren sind. Aus der Sicht des Schenkers wäre – auf den ersten Blick – eine freie Entscheidungsmöglichkeit wünschenswert, würde sie es ihm doch ermöglichen, sehr flexibel auf Veränderungen der Umstände zu reagieren. Ganz anders sieht die Lage aus der Persp...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / dd) Möglichkeiten einer dinglichen Absicherung

Rz. 53 Widerrufs- und Rücktrittsrechte sind für den Berechtigten nur dann wirklich von Nutzen, wenn die seitens des Beschenkten geschuldete Rückgewähr bzw. Rückabwicklung auch tatsächlich geleistet werden kann. Selbst Wertersatz- bzw. Schadensersatzansprüche sind für den Gläubiger nur dann wirtschaftlich wertvoll, wenn der Schuldner auch tatsächlich über das erforderliche Ve...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / 2. Umfang der Verschwiegenheitspflicht/Sanktionen bei Verstößen

Rz. 55 Die Parteien betreffend ist es ratsam auszuhandeln, wie mit Informationen umgegangen werden soll. Mit wem darf über was gesprochen werden, wie können die Beteiligten Schutz erlangen vor Gefährdungen durch die Informationen selbst. In Unternehmensnachfolgesachen ist z.B. denkbar, dass keine Informationen über persönliche Motivation oder persönliche Gegebenheiten nach a...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 2. Erbstatut

Rz. 26 Anknüpfungsgegenstand (siehe Rdn 9) des Erbstatutes gem. Art. 21 EuErbVO ist die Rechtsnachfolge von Todes wegen. Darunter sind alle Rechtsfragen zu verstehen, die sich daraus ergeben, dass mit dem Tod eines Menschen sein Vermögen auf andere übergeht.[51] Art. 23 EuErbVO formuliert eine Konkretisierung des Umfanges des Erbstatus. Das Erbstatut umfasst gem. Art. 23 EuEr...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / A. Beschreibung des Problemfelds

Rz. 1 Mehr als ¾ der deutschen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 10 Mio. EUR sind eigentümergeführte [1] Familienunternehmen (vgl. § 1 Rdn 12). Von den Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigen sind ca. 88 % eigentümergeführt, bei Unternehmen mit zehn bis 49 Beschäftigten immerhin noch ca. 84 %.[2] Vor diesem Hintergrund bilden die kleinen und mittleren Unternehmen...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / 2. Testierfreiheit

Rz. 12 Wie bereits erwähnt, muss bei der Erstellung einer Verfügung von Todes wegen zunächst immer geprüft werden, ob der spätere Erblasser überhaupt noch letztwillig verfügen darf, sprich testierfrei ist. Unter Testierfreiheit versteht man die Fähigkeit und Berechtigung, frei zu bestimmen, an welche Personen mit Eintritt des Erbfalles der Nachlass fallen soll. Die Testierfr...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / I. Grundsatz: Nur ein einziger Mandant

Rz. 5 Bereits die exakte Bestimmung des Auftraggebers kann in vielen Fällen die erste Herausforderung im Rahmen bzw. im Vorfeld der Annahme eines Unternehmensnachfolge-Mandats darstellen. Denn oft erfolgt die Ansprache des Beraters gar nicht durch den bzw. die (einzige) unmittelbar Betroffene. Wenigsten ebenso häufig erscheinen zum Erstgespräche Senior und Junior gemeinsam u...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / 1. Aufstellung des Gesamtvermögens

Rz. 13 Auch wenn die Unternehmensnachfolge, wie der Begriff bereits verdeutlicht, in erster Linie auf die Übertragung des Unternehmens abzielt, spielt doch für eine sinnvolle Planung das insgesamt vorhandene Vermögen eine wesentliche Rolle. Eine isolierte Betrachtung des Unternehmensvermögens reicht für eine sinnvolle Nachfolgeplanung nicht aus. In diesem Zusammenhang ist au...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / D. Besonderheiten beim Nachfolgekonzept

Rz. 67 Das Nachfolgekonzept muss den Besonderheiten sowohl des übertragungsgegenständlichen Unternehmens als auch der jeweiligen familiären Verhältnisse angemessen Rechnung tragen. Dies gilt selbstverständlich in allen Fällen der Unternehmensnachfolge, also unabhängig von der Größe des Unternehmens oder vom Umfang des im Übrigen vorhandenen Vermögens. Nichtsdestotrotz machen...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / A. Kein Unternehmer ohne Ehevertrag

Rz. 1 Das Scheitern der Ehe[1] des Unternehmers kann für das Unternehmen und alle daran Beteiligten erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigungen mit sich bringen, wenn zur Erfüllung von Ausgleichsansprüchen des Ehegatten dem Unternehmen Liquidität entzogen oder gar in dessen wirtschaftliche Substanz eingegriffen werden muss. Schon die Verpflichtung des Unternehmers, im Zuge...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / 3. Verzicht zugunsten eines Dritten

Rz. 22 Gerade bei der Anordnung einer Unternehmensnachfolge kommt es häufiger zu Verzichtserklärungen zugunsten eines Dritten, nämlich zugunsten des auserkorenen Unternehmensnachfolgers. Derartige Verzichtserklärungen kommen dann allerdings auf den Prüfstand, wenn der Unternehmensnachfolger vom Erblasser noch ausgetauscht wird oder später ersatzlos wegfällt. Bleibt es dann b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 2.2.4 Zusammenveranlagung

Rz. 28 Eine Gesamtschuld durch Zusammenveranlagung kann nach dem Wegfall der Vermögensteuer mit Ablauf des Jahres 1996 nur noch im Fall der Einkommensteuer entstehen. Nach § 26 Abs. 1 EStG können Ehegatten unter den dort näher geregelten Voraussetzungen zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen. Wird von dem Wahlrecht kein Gebrauch gemacht, ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 2.2.1 Mehrere Schuldner

Rz. 13 Dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis wird von mehreren Personen entweder aufgrund gemeinsamer Tatbestandsverwirklichung oder aufgrund gemeinsamer Festsetzung nebeneinander geschuldet.[1] Durch gemeinsame Tatbestandsverwirklichung entsteht eine Gesamtschuld, wenn mehrere Personen den Tatbestand erfüllen, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.[2] So w...mehr

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Praktikanten / 3.3.1 Reisekosten usw.

Bei Dienstreisen, die Praktikantinnen und Praktikanten im Rahmen ihrer Praktika auf Veranlassung des Praktikumsgebers unternehmen, können sie gemäß Ziffer 3.1 Satz 1 der Richtlinien eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Reisekostenbestimmungen erhalten. Soweit die Beschäftigten unter den Geltungsbereich des TVöD –...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Haftung der Ehegatten und Lebenspartner untereinander

A. Haftungsverhältnisse in der Ehe – Grundlagen Rz. 1 § 277 BGB: Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten Wer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit nicht befreit. § 1359 BGB: Umfang der Sorgfaltspflicht Die Ehegatten haben bei der Erfüllung der sich aus dem ehelichen Verhäl...mehr