Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. i UStG

Rz. 87 Nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – SVLFGG – (Anstellung von Personen zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege, Betriebs- und Haushaltshilfe) kann die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau die zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege und von Betriebs- und Haushaltshil...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz in der Landwi... / 1.1.3 Versicherte Personen

Versicherte Personen sind nach SVLFG: landwirtschaftliche Unternehmer, Personen, die in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie ein Unternehmer tätig sind, ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner, ständig mitarbeitende Familienangehörige; vorübergehend unentgeltlich tätige Familiena...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ländererlasse zur Anwendung... / a) Zugewinngemeinschaft

§ 5 Abs. 1 ErbStG regelt die erbschaft-/schenkungsteuerrechtlichen Folgen des erbrechtlichen Zugewinnausgleichs (gesetzlicher Güterstand von in Deutschland geschlossenen Ehen und Lebenspartnerschaften; dazu z.B. Gelhaar, ZErb 2016, 10; zum Wahlgüterstand z.B. Reiter, SAM 2015, 99). Nach § 5 Abs. 1 ErbStG gilt im Fall des Todes eines Ehegatten oder Lebenspartners der Betrag n...mehr

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Ländererlasse zur Anwendung... / b) Auswirkungen für die Praxis

Im Ergebnis ergibt sich eine niedrigere steuerfrei Zugewinnausgleichsforderung und damit eine höhere Erbschaftsteuer des überlebenden Ehegatten/Lebenspartners! (Dazu Schneider/Teuber, UVR 2021, 54). Für die Praxis von Bedeutung ist einmal, wie jetzt die steuerfreie Zugewinnausgleichsforderung zu errechnen ist und ab wann die Neuregelung anzuwenden ist. aa) Berechnung In dem Er...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 739 Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Vorschrift sichert den Vollstreckungszugriff bei Eheleuten und bei Lebenspartnern durch die Vermutung des dafür erforderlichen Gewahrsams (§ 808 ZPO) oder Besitzes (§ 883 ZPO), der nach den tatsächlichen Verhältnissen bei Ehegatten und bei Lebenspartnern für das Vollstreckungsorgan nicht leicht zu klären wäre. Für die Durchführung der Zwangsvolls...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren der Zwangsvollstreckung bei § 739 ZPO

Rz. 6 Befinden sich die Gegenstände, für die entweder die Vermutung des § 1362 Abs. 1 Satz 1 BGB oder diejenige des § 1362 Abs. 2 BGB bzw. diejenige des § 8 Abs. 1 Satz 1 LPartG spricht, zum Zeitpunkt der Vollstreckung im Besitz eines der Ehegatten bzw. Lebenspartner, so wird im Hinblick auf die §§ 808, 883 ZPO vermutet, dass der Ehe- bzw. Lebenspartner, der Vollstreckungssc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 9 Der Gläubiger kann sich mit der Erinnerung nach § 766 Abs. 2 ZPO dagegen wenden, dass der Gerichtsvollzieher entgegen des § 739 ZPO die Vollstreckung ablehnt. Die Besitzvermutung des § 739 ZPO hat zur Folge, dass bei der gegen einen Ehegatten bzw. Lebenspartner gerichteten Zwangsvollstreckung der (Mit-)Besitz des anderen Ehegatten bzw. Lebenspartners an dem gepfändeten...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift sichert den Vollstreckungszugriff bei Eheleuten und bei Lebenspartnern durch die Vermutung des dafür erforderlichen Gewahrsams (§ 808 ZPO) oder Besitzes (§ 883 ZPO), der nach den tatsächlichen Verhältnissen bei Ehegatten und bei Lebenspartnern für das Vollstreckungsorgan nicht leicht zu klären wäre. Für die Durchführung der Zwangsvollstreckung enthält si...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Vollstreckungsschuldner und (Mit-)Gewahrsamsinhaber müssen Ehegatten oder Lebenspartner (nach dem LPartG) sein. Da die Gewahrsams- und Besitzvermutung mit der Eigentumsvermutung nach § 1362 BGB verknüpft ist, gilt die Bestimmung ohne Rücksicht auf den Güterstand der Ehegatten (LG München, JurBüro 1989, 1311; § 96 GVGA). Bei der Gütergemeinschaft allerdings gilt die Bes...mehr

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zfs 02/2022, zfs Aktuell / Prozesskostenhilfebekanntmachung 2022

Am 23.12.2021 ist die Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2022 – PKHB 2022) v. 17.12.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 5239). Danach steigen die vom Einkommen der Partei nach § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO abzusetzenden Beträge geringfügig. So steigt der Freibetrag für die erwerbstätige Partei nach § 115 Abs. 1 S....mehr

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FF 02/2022, Was ist und bed... / IX. Familie und Paarbeziehung

Im Zentrum des deutschen Rechts steht die "bürgerliche Ehe", die vom Staat registrierte, vom staatlichen Recht gestaltete Ehe, ihr gleichgestellt seit 2002 die eingetragene Lebenspartnerschaft. Der Staat macht heute den Paaren jeglichen Geschlechts und jeglicher sexuellen Orientierung das großartige Angebot, durch ein schlichtes Ja vor einer Behörde sich unter das Dach einer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Ausnahmeregelung für Ehegatten von EU-Bediensteten (§ 65 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Mit Rücksicht auf die Entscheidung des EuGH v 07.05.1987, C-189/85, SozR 5870 § 8 Nr 13, nach der ein nichtselbstständig tätiger Kindergeldberechtigter nicht deshalb von der Zahlung des Kindergeldes ausgeschlossen werden darf, weil sein Ehegatte Kinderzulagen als aktiver oder ehemaliger EG-Bediensteter erhält, bestimmt § 65 Abs 1 S 3 EStG ei...mehr

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ZErb 02/2022, Zur funktione... / 1 Gründe

I. Die Beschwerdeführer wenden sich dagegen, dass das Nachlassgericht – entgegen dem Erbscheinsantrag der Antragsteller vom 13.7.2020 – eine Fiskuserbschaft zu ½ festgestellt hat. Der Erblasser war unverheiratet und hatte keine Abkömmlinge; er hat kein Testament errichtet. Seine Eltern sind vorverstorben und hatten keine Abkömmlinge neben dem Erblasser. Die Antragsteller – die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.5 Pauschalierung bei Erholungsbeihilfen (Abs. 2 S. 1 Nr. 3)

Rz. 27 Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG kann Arbeitslohn, der als Erholungsbeihilfe gezahlt wird, pauschal besteuert werden, wenn er zum stpfl. Arbeitslohn gehört. Eine Pauschalierung scheidet daher für Zuwendungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands aus, die nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei sind.[1] Gleiches gilt für Zuwendungen in Krankheit...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD)

Rz. 232 Muster 6.6: Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD) Muster 6.6: Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD) [Rubrum wie Muster 6.4.] Betriebsvereinbarung zwischen der XY-GmbH und dem Betriebsrat der XY-GmbH zum Thema BYOD, also der dienstlichen Nutzung privater Endgeräte § 1 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 2.2 Wer muss eine Feststellungserklärung abgeben?

Zur Abgabe einer Feststellungserklärung sind im Regelfall die Eigentümer eines Grundstücks und/oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft verpflichtet. Die Finanzämter haben in der Vergangenheit bei der Einheitsbewertung für jede wirtschaftliche Einheit ein Aktenzeichen oder eine Steuernummer (je nach Bundesland) erteilt. Für jede dieser wirtschaftlichen Einheiten ist ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.9.2 Eigentümerangaben

Letztlich müssen die Eigentümerdaten für jeden (Mit-)Eigentümer eingetragen werden. Der Anredeschlüssel wird vorgegeben und es kann zwischen folgenden Angaben ausgewählt werden: keine Anrede, Herrn/Frau, Firma, Erbengemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft, Grundstücksgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Sozietät, Praxisgemeinschaft, Betriebsgemeinschaft, Wohnungseigentümergemeinsc...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.5 Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(en) des Grundvermögens [Zeilen 5 bis 21]

Weiterhin sind für jedes Flurstück, das zur wirtschaftlichen Einheit gehört, die folgenden Angaben erforderlich: der Name der Gemarkung, in der das Flurstück liegt, die Grundbuchblattnummer (in Erbbaurechtsfällen ist hier die Nummer des Grundbuchblattes der oder des Erbbauberechtigten anzugeben), die Flurnummer (nur falls vorhanden) und die Flurstücksnummer (Zähler und Nenner) ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.9 Eigentumsverhältnisse [Zeile 32]

Unter "Eigentumsverhältnisse" ist die Rechtsform des Eigentümers des zu erklärenden Grundbesitzes anzugeben. Die Eigentumsverhältnisse sind entsprechend der folgenden vorgegebenen Auswahl zu erklären: Alleineigentum einer natürlichen Person, Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts wie z. B. Geb...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.9.1 Angaben zu Gemeinschaften [Zeilen 33 bis 40]

Bei den Eigentümerangaben ist zwischen Alleineigentum und Eigentum von Ehegatten/Lebenspartnern und Gemeinschaften mit geschäftsüblichem Namen (z. B. KG oder OHG) einerseits und Eigentum von Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen und Erbengemeinschaften und Bruchteilsgemeinschaften andererseits zu unterscheiden. Sollte das Grundstück einer Erbengemeinschaft, Bruchteilsg...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.1 Allgemeines zu den Eintragungen

Für jede wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist eine Anlage Land- und Forstwirtschaft abzugeben. Die Angaben sind erforderlich, um über die erklärten Merkmale den zutreffenden Grundsteuerwert für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu ermitteln. Abweichend von der bisherigen Einheitsbewertung wird auf das sog. vergleichende Verfahren ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde oder wenn mehrere Betriebe vorliegen; in Zeile 4 ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Übertragung sein... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall werden 2 Probleme angesprochen. Das eine ist die Frage, welche Personen einem Wohnungseigentümer als Vertreter dienen können. Das andere ist die Frage, was gilt, wenn eine dazu nicht befugte Person die Wohnungseigentümer zu einer Versammlung lädt. Mögliche Vertreter eines Wohnungseigentümers Jeder Wohnungseigentümer besitzt das Recht, sich als Eigentüme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 10 Beratung gescheiterter Existenzgründer

Wenn der angestrebte Unternehmenserfolg nachhaltig ausbleibt, sollte rechtzeitig über einen möglichen "Ausstieg" aus der Selbstständigkeit nachgedacht werden (nach dem Motto "Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende"). Der Gründer verzögert diesen wirtschaftlich sinnvollen Entschluss jedoch häufig, weil er die Selbstständigkeit als "Einbahnstraße" sieht und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
K / Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2760]

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Z / Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4242]

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FoVo 01/2022, Nichtgewährun... / 2 Der Praxistipp

Hier gilt § 850c Abs. 2 und nicht Abs. 6 ZPO "Gewährt" der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner, einem Verwandten – insbesondere seinen Kindern – oder nach den §§ 1615l und 1615n BGB einem Elternteil Unterhalt, so erhöht sich der Pfändungsfreibetrag nach § 850c Abs. 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönliche Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Rz. 135 [Autor/Stand] Alle Gesellschafter oder Mitglieder der Gemeinschaft müssen Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sein. Es muss sich somit um aktive Land- und Forstwirte handeln. An der Gemeinschaft darf keine Person beteiligt sein, die selbst keine aktive land- und forstwirtschaftliche Betätigung ausübt. Rz. 136 [Autor/Stand] Weiter müssen die aktiven La...mehr

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V / Verletzter, Begriff [Rdn 3631]

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V / Verletzter, Begriff [Rdn 4702]

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Z / Zeugnisverweigerungsrechte [Rdn 5437]

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / I. Muster

Rz. 1 Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Teil I Begründung von Wohnungseigentum § 1 Grundstück 1. _________________________ ist Eigentümer des _________________________ belegenen, im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ verzeichneten Grundbesitzes, Fl...mehr

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B / Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Vertretung des Angeklagten [Rdn 835]

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Z / Zustellungsfragen [Rdn 4293]

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / 3. Regelung der Elternschaft außerhalb wirksamer Verantwortungsübernahmeerklärungen

Nun wird es allerdings auch in Zukunft Situationen geben, in denen trotz einer bestehenden formalisierten Partnerschaft eine Zeugung außerhalb derselben gezielt oder ungewollt stattfindet oder Zeugungshilfe aus welchen Gründen auch immer ohne die notwendigen formalisierten Erklärungen der Beteiligten geschieht. In diesen Situationen sollte als Konsequenz aus den vorangegange...mehr

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A / Anwesenheitsrechte in der Hauptverhandlung [Rdn 419]

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / III. Vortrag zu Verwirkungstatbeständen des § 1579 Nr. 1–8 BGB

Schließlich soll in diesem Vortrag die maßgebliche Relevanz der Darlegungs- und Beweislastverteilung im Rahmen der Verwirkungstatbestände des § 1579 Nr. 1–8 BGB näher beleuchtet werden. 1. Die Darlegung und die Prüfung von Verwirkungstatbeständen zum Ehegattenunterhalt nach (§ 1361 Abs. 3 i.V.m.) § 1579 BGB bereiten einem Teil der Familiengerichte, aber auch den vor diesen Ge...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 48. Vertretung

Rz. 49 Vertretungsbeschränkungen sind grundsätzlich zulässig.[35] Sie entfalten allerdings keine Wirkung, wenn dringende berechtigte Interessen des Wohnungseigentümers eine Vertretung oder Begleitung nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) gebieten.[36] Muster stellen bei der Formulierung von Ausnahmen im Rahmen von Vertretungsbeschränkungen häufig auf den Wohnungseigentümer als na...mehr

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H / Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2633]

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A / Ausschluss eines Richters [Rdn 543]

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N / Nebenklage [Rdn 3161]

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A / Ausschluss eines Richters [Rdn 811]

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A / Adhäsionsverfahren [Rdn 354]

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Aufzeichnungspflichten im P... / 1 Aufzeichnungspflichten für Großverdiener

Beträgt die Summe der positiven Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Einkünften mehr als 500.000 EUR, müssen Aufzeichnungen und Unterlagen über die zugrunde liegenden Einnahmen und Werbungskosten 6 Jahre aufbewahrt werden. Im Fall der Zusammenveranlagung sind für die Feststellung des Überschreitens des Betrags von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.5 Rentenartfaktor bei Renten wegen Todes – Unterhaltsersatzfunktion

Rz. 16 Witwenrenten und Witwerrenten sind Leistungen mit Unterhaltsersatzfunktion. Für Witwen- und Witwerrenten nach dem letzten und dem vorletzten Ehegatten bzw. überlebenden Lebenspartner (§ 46) gilt nach Ablauf des sog. Sterbevierteljahres (Rz. 15) der Faktor 0,25 bei der kleinen (§ 46 Abs. 1) und 0,55 bei der großen Rente (§ 46 Abs. 2 i. V. m. § 242a Abs. 2, 4 und 5), d....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.6 Rentenartfaktor bei Renten wegen Todes für das sog. Sterbevierteljahr

Rz. 20 Witwen bzw. überlebende Lebenspartner erhalten ebenso wie Witwer – nicht aber geschiedene Ehegatten bzw. frühere Lebenspartner – für eine Übergangszeit, die bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten reicht, Hinterbliebenenrente mit dem Rentenartfaktor 1,0, also in Höhe der Vollrente wegen Erwerbsminderung bzw. Altersrente des Versicherten (...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 2.1.1 Grundsatz – Rentensplitting

Rz. 10 Abs. 1 bestimmt – wie § 76 Abs. 1 für den Versorgungsausgleich –, dass ein vom Rentenversicherungsträger durchgeführtes bestandskräftiges Rentensplitting durch Zu- oder Abschläge an Entgeltpunkten (vgl. § 66 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 64) rentenmäßig umgesetzt wird. Die Vorschrift lehnt sich an die entsprechenden Regelungen über Zu- und Abschläge bei einem durchgeführten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 18 Der sachliche Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf kleine als auch auf große Witwenrenten oder Witwerrenten. Rz. 19 Auch zu einer Witwenrente oder Witwerrente nach § 46 Abs. 3 oder zu einer nach § 307a Abs. 6 Satz 1 abgeleiteten Witwenrente oder Witwerrente kann ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten gewährt werden, wenn kein Fall i. S. d. § 255 Abs. 1 und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 § 76c regelt, wie ein im Rahmen des Rentensplittings unter Eheleuten (vgl. §§ 120a bis 120c) bzw. unter Lebenspartnern (§ 120e, vgl. Komm. hierzu) durchgeführtes Einzelsplitting bei der Rente in Anlehnung an die Regelungen für den Versorgungsausgleich (§ 76 Abs. 1, 6, 7) zu berücksichtigen ist (vgl. BT-Drs. 14/4595 S. 48). Rz. 4 Für das Rentensplittung unter Lebenspartn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 8 Ergänzende Vorschriften finden sich in § 120a, der die Grundsätze für das Rentensplitting unter Ehegatten regelt, in 120e, der das Rentensplitting unter Lebenspartnern regelt sowie in § 101 Abs. 4, der den Zeitpunkt für die Neuberechnung beinhaltet und in § 101 Abs. 5, der nach Durchführung eines Rentensplittings ein Art "Rentnerprivileg" für Waisenrenten vorsieht.mehr