Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 2. Grundstückserwerb durch Teilung des Gesamtguts der fortgesetzten Gütergemeinschaft, § 3 Nr. 7 GrEStG

Rz. 96 Der Erwerb eines zum Gesamtgut gehörigen Grundstücks durch Teilnehmer an einer fortgesetzten Gütergemeinschaft im Sinne der §§ 1483 ff. BGB zur Teilung des Gesamtguts ist gem. § 3 Nr. 7 S. 1 GrEStG von der Grunderwerbsbesteuerung ausgenommen. Den Teilnehmern an der fortgesetzten Gütergemeinschaft stehen ihre Ehegatten/Lebenspartner gleich, § 3 Nr. 7 S. 2 GrEStG. Rz. 9...mehr

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§ 3 Der Erbfall / F. Schlusserbenerwerb beim gemeinschaftlichen Testament (§ 15 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 155 Erhält der Schlusserbe eines Berliner Testaments nach dem Letztversterbenden das gesamte Vermögen beider Ehegatten/Lebenspartner, wird der Erwerb ausschließlich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Letztversterbenden besteuert. Rz. 156 Liegen den überlebenden Ehegatten/Lebenspartner bindende wechselseitige Verfügungen i.S.d. §§ 2269 ff. BGB vor, ist gem. § 15 Abs. 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung

Rz. 6 [Autor/Stand] Das Besteuerungsverfahren beginnt i.d.R. mit der Zusendung entsprechender Steuererklärungsvordrucke, wenn die weitere Sachverhaltsklärung nicht auf einfachere Weise möglich ist.[2] Das Erbschaft-/Schenkungsteuerfinanzamt kann (muss aber nicht) hierzu jeden Beteiligten ohne Rücksicht auf seine persönliche Steuerpflicht auffordern, eine Steuererklärung binn...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Der zumutbare Einkommenseinsatz für Hilfen in speziellen Lebenslagen – §§ 85 ff. SGB XII

Rz. 132 In § 92 SGB XII wird die Frage der Zumutbarkeit des Einkommenseinsatzes bei Unterbringung in stationären Einrichtungen für die Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII konkretisiert. Für die Hilfen in speziellen Lebenslagen des 5.–9. Kapitels füllen die §§ 85 ff. SGB XII den Begriff des zumutbaren Einkommenseinsatzes im Sinne von § 19 Abs. 3 SGB XII. Die §§ 8...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / III. Schontatbestand Einkommen I: Wegen normativ anerkannter Zweckbestimmungen

Rz. 113 Das BSG beschreibt die Struktur der Einkommensermittlung und -anrechnung als Regel-/Ausnahmeverhältnis. Leistungsunschädlich sind grundsätzlich nur die Einkünfte, die "normativ anerkannt für andere Zwecke genutzt werden dürfen."[209] Der Gesetzgeber hat im SGB XII gesetzliche Einkommensverschonungsregeln aufgestellt, z.B.:mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / II. Abzugsposten auf das Einkommen

Rz. 27 Vom Einkommen sind gesetzlich bestimmte Abzugsposten abzusetzen:mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / II. Grundsatz der Steuerfreiheit der Erbauseinandersetzung

Rz. 73 Sind Nachlassimmobilien vorhanden, können sich bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften neben erbschaftsteuerlichen und einkommensteuerlichen Fragen auch solche nach der Grunderwerbsteuer stellen. Die Erbauseinandersetzung stellt bezüglich vorhandener Nachlassgrundstücke grundsätzlich einen grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand dar. Allerdings ist der Erwe...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / III. Vererbung des Familienheims an Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG)

Rz. 19 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG sind Erwerbe von Todes wegen steuerfrei, mit denenmehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / b) Berücksichtigungsfähige Personen

Rz. 26 Das bedeutet, dass für die Familie im Fallbeispiel 1 zunächst einmal zu prüfen ist, in welchem Umfang die pflegebedürftige Ehefrau und Mutter als berücksichtigungsfähige Angehörige mit Leistungen aus rechnen kann. Rz. 27 In der Bundesrepublik Deutschland muss nach § 193 A...mehr

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§ 5 Steuerklassen, Freibetr... / C. Steuerklassen (§ 15 ErbStG); Steuersätze (§ 19 ErbStG)

Rz. 12 Das Erbschaftsteuerrecht kennt drei Steuerklassen, die zur Besteuerung einer Schenkung oder Erbschaft in Abhängigkeit von dem jeweiligen Verwandtschaftsverhältnis führen. Steuerklassen (§ 15 ErbStG)mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 1. Tatbestand

Rz. 4 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG sind lebzeitige Zuwendungen steuerfrei, mit denenmehr

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§ 5 Steuerklassen, Freibetr... / A. Persönlicher Freibetrag (§ 16 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 1 Je nach Verwandtschaftsverhältnis bzw. Steuerklasse und Wert des steuerpflichtigen Erwerbs kommt ein persönlicher erbschaft- bzw. schenkungsteuerlicher Freibetrag in Betracht, § 16 Abs. 1 ErbStG.mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / D. Umfang der Ausbildungsförderung

Rz. 10 Zunächst muss bei der Anspruchsprüfung der gesetzlich festgelegte Bedarf ermittelt werden, der sich gem. § 11 Abs. 1 BAföG aus Kosten für Lebensunterhalt und Ausbildung zusammensetzt. Die genaue Höhe ist in den §§ 12 und 13 BAföG geregelt. Rz. 11 Auf den Bedarf werden nach § 11 Abs. 2 BAföG Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, dann das Einkommen – und nur das Ein...mehr

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§ 4 Leistungsrecht und Regr... / A. Leistungsrecht

Rz. 1 Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten i.S.d. Bundesversorgungsgesetzes (BVG) und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten oder Lebenspartners, Elternteils, Kindes oder Enkelkinds angemessen auszugleichen oder zu mildern. Dafür stehen die in § ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 5. Der Einsatz fremder Mittel in SGB XII

Rz. 91 Im SGB XII kann der Sozialhilfeanspruch nicht nur durch den Zufluss eigener Mittel gehindert oder vernichtet werden, sondern auch durch die Mittel Dritter. Wenn Bedürftige mit Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern oder minderjährigen Kindern in häuslicher Lebensgemeinschaft zusammenleben, wird bei der Bedürftigkeitsprüfung nicht darauf abgestellt, ob ein familienrechtlich...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung zur Steuerbefreiung für Familienheime wurde durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [1] mit Wirkung ab dem 1.1.2009 eingeführt und stellt eine Erweiterung der bereits seit dem durch das Jahressteuergesetz 1996[2] eingeführten geltenden Privilegierung für lebzeitige Zuwendungen im Zusammenhang mit Familienwohnheimen unter Ehegatten/Lebenspartnern dar, § 13 Abs...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 1. Allgemeines

Rz. 86 Begünstigt gemäß § 3 Nr. 3 S. 1 GrEStG ist der Erwerb eines Nachlassgrundstücks durch einen oder mehrere Miterben. Den Miterben steht der überlebende Ehegatte/Lebenspartner gleich, wenn er mit den Erben des verstorbenen Ehegatten gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat oder wenn ihm in Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung am Zugewinn des verstorbenen Ehegatt...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / 2. Sozialrechtsähnliche Ansprüche

Rz. 219 Neben den landesrechtlichen Vorschriften gibt es auch sozialrechtsähnliche Ansprüche für besondere Fallgruppen von Geschädigten, wie z.B. das Conterganstiftungsgesetz.[121] Auch in diesen Gesetzen spielt der Einsatz eigenen Einkommens und eigenen Vermögens in unterschiedlicher Ausprägung eine Rolle und damit umgekehrt auch der Regress als Fall der Leistungsstörung. R...mehr

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§ 5 Steuerklassen, Freibetr... / I. Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 ErbStG wird – neben dem Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG – dem überlebenden Ehegatten/Lebenspartner (nur) im Erbfall ein besonderer Versorgungsfreibetrag bis zu einer Höhe von 256.000 EUR gewährt. Danach steht dem überlebenden Ehegatten im Erbfall grundsätzlich ein Freibetrag i.H.v. 756.000 EUR zur Verfügung (und nicht nur i.H.v. 500.000 ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Steuerbefreiung für Angehörige

Rz. 52 In der Praxis greift im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge regelmäßig die Befreiung von der Grunderwerbsteuer gem. § 3 GrEStG (siehe Rdn 47>). Bei Erwerben durch Personen (oder deren Ehegestatten oder eingetragenen Lebenspartnern), die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind oder deren Verwandtschaft durch die Annahme als Kind bürgerlich-rechtlich erlosche...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Prüfungsschema

Rz. 409 Wenn der Sozialhilfeträger den Bedarf eines Hilfesuchenden mit den Mitteln des SGB XII decken muss, weil der Antragsteller dem Grunde nach vorhandene – aber nicht "bereite" – Mittel nicht zur eigenen Bedarfsdeckung aktivieren kann, handelt es sich sozialhilferechtlich um einen "Störfall". Das Mittel zur Beseitigung der Leistungsstörung im sozialhilferechtlichen Leistu...mehr

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§ 5 Steuerklassen, Freibetr... / D. Verwandtschaftsverhältnisse

Rz. 14 Für die Steuerklasseneinteilung nach § 15 Abs. 1 ErbStG sind die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften der §§ 1589 ff. BGB über die Abstammung und Verwandtschaft maßgebend, wonach zwischen dem rechtlichen Vater und dem biologischen Vater unterschieden wird: Nur der rechtliche Vater hat gegenüber dem Kind Pflichten, wie etwa zur Zahlung von Unterhalt. Ferner ist das Kind...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Der angemessene Umfang der Freistellung eines Beamten von den Kosten der vollstationären Pflege

Rz. 22 Zur Beantwortung der oben aufgeworfenen Rechtsfragen muss man ermitteln, was der "angemessene Umfang" der Freistellung von den Kosten der Pflegebedürftigkeit ist. In der Folge einer Entscheidung des BVerwG[8] aus dem Jahr 2012 wurde die Angemessenheit für die Gewährung von Beihilfe bei Kosten der vollstationären Pflege von Beamten und ihren berücksichtigungsfähigen An...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / c) Berechnung des Mindestbehalts eines Beamten nach der BBhV

Rz. 33 Für die vollstationäre Unterbringung hat ein nach SGB XI versicherter Pflegebedürftiger einen Anspruch auf Pflegegeld nach § 43 SGB XI: Rz. 34 Für einen privat versicherten Pflegebedürftigen gilt I § 4 D MB/PPV. Aus der privaten Pflegeversicherung werden für die Pflegekosten einer stationären ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / I. Der Pflichtteil im Zivilrecht

Rz. 1 Das Pflichtteilsrecht sichert nahen Angehörigen eine gesetzliche Teilhabe am Nachlass eines Erblassers (§§ 2303 ff. BGB). Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten/Lebenspartner eines Erblassers haben einen Anspruch auf Geldzahlung gegen den/die Erben, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind (§ 2048 BGB). Der Pflichtteilsanspr...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 2. Grundstückserwerb durch Erbanfall, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB

Rz. 205 Grunderwerbsteuerpflichtig ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG grundsätzlich der Übergang des Eigentums, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist und es auch keiner Auflassung bedarf. Danach stellt der Erwerb eines Grundstücks durch Erbanfall i.S.d. § 1922 BGB einen grunderwerbsteuerbaren Erwerb dar, der allerdings gem. § 3 N...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) § 1365 BGB in der Zugewinngemeinschaft oder schützt die Vereinbarung von Gütertrennung?

Rz. 232 Über das Alleineigentum oder Miteigentum des anderen Ehegatten/Lebenspartners kann man nicht rechtlich verfügen. Das ist einer der Gründe für Gütertrennung. In der Zugewinngemeinschaft – die Gütertrennung mit Ausgleich des hinzugewonnenen Vermögens am Ende der Ehe ist – gehört zu den typischen zivilrechtlichen Verfügungsbeschränkungen der Ehegatten über die Vermögen,...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / e) Begünstigungen aus dem Conterganstiftungsgesetz

Rz. 123 Ein weiteres Beispiel stammt aus dem Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen.[177] Danach haben behinderte Menschen, deren Fehlbildungen mit der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate durch die Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können, einen Anspruch auf Kapitalentschädigung, Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe ...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / I. Das Beihilferecht der Beamten und die privaten Pflegezusatzversicherungen

Rz. 12 Fallbeispiel 1: Die beschenkte Tochter Die alleinstehende Tochter T hat vor acht Jahren von ihrem Vater die in seinem Alleineigentum stehende Immobilie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen bekommen, "damit ein eventueller Zugriff des Sozialhilfeträgers in der Zukunft vermieden werden kann". Der Vater hat sich an der gesamten Immobilie ein lebenslanges Nieß...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Erbe nach einem Sozialhilfebezieher – warum geht das überhaupt?

Rz. 586 Ein Sozialhilfebezieher kann unter besonderen Voraussetzungen lebzeitig geschontes Vermögen haben. Die Privilegierung von Einkommen findet nach den oben dargestellten Schontatbeständen ("normative Schutzschirme") statt. Geschütztes Vermögen wird in § 90 SGB XII definiert. § 90 SGB XII zählt zunächst die Fälle des gegenständlichen Schonvermögens auf. Geschont ist aber ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / e) Die gesamtschuldnerische Haftung und das Ranking der sozialrechtlichen Erbenhaftung

Rz. 599 Die sozialrechtliche Erbenhaftung trifft mehrere Erben eines Erbfalls nach § 2058 BGB als Gesamtschuldner.[986] Die Leistung kann von jedem verlangt werden, der Schuldner ist. Das bedeutet aber auch, dass der Sozialhilfeträger einen Erben nur zu dem seinem Erbteil entsprechenden Anteil des Ersatzanspruchs heranziehen kann, wenn seine Miterben aufgrund von § 102 Abs. ...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / d) Berechnung nach Landesrecht – am Beispiel NRW

Rz. 40 Fallbeispiel 2: Der pflegebedürftige Pensionär Der an einer Demenz erkrankte und pensionierte Lehrer des Landes NRW[14] ist heimpflegebedürftig im Pflegegrad 3. Seine Pension beläuft sich auf monatlich 3.346,33 EUR. Die Heimpflegekosten setzen sich zusammen aus:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Wirksamkeitsbremse für Testamente bei bedürftigen Ehegatten

Rz. 271 Die Gestaltung einer nicht befreiten Vorerbschaft/Nacherbschaft entzieht dem Vorerben die Substanz des Nachlasses. Diese steht dem Nacherben zu. Mit einer gestaffelten Nacherbschaft kann man so versuchen, die Nachlasssubstanz an die jeweils nächste Generation weiterzugeben. Rz. 272 Fallbeispiel 29: Der pflegebedürftige Ehegatte/Lebenspartner – ein Fall für die Vorerb...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (2) Die speziellen Lebenslagen

Rz. 205 Die Sozialhilfe sichert nicht nur das Existenzminimum, sondern umfasst auch die Hilfe in besonderen Lebenslagen. Im SGB II sind das die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (§§ 14 ff. SGB II). Sie spielen für die Zuflüsse aus Erbfall und Schenkung in der Praxis keine Rolle. Rz. 206 Anders dagegen im SGB XII. Die Sozialhilfe umfasst diemehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Überleitung wegen erhaltener Leistungen

Rz. 443 § 93 Abs. 1 S. 1 SGB XII setzt voraus, dass die Person, die einen Anspruch gegen einen Dritten hat, gegenüber dem Sozialhilfeträger leistungsberechtigt sein muss. Es wird also nicht vorausgesetzt, dass tatsächlich schon Sozialleistungen erbracht worden sein müssen. Die Leistung muss aber vom Sozialleistungsträger dem Grunde nach durch einen den Leistungsanspruch konk...mehr

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§ 3 Der Erbfall / II. Gütertrennung

Rz. 96 Leben die Eheleute/Lebenspartner beim Erbfall im Güterstand der Gütertrennung, greift die Steuerbefreiung des § 5 ErbStG nicht. Die Gütertrennung ist daher aus erbschaftsteuerlicher Hinsicht grundsätzlich nachteilhaft. In güterrechtlichen Bestimmungen in Eheverträgen sollte daher grundsätzlich zwischen Scheidungs- und Todesfall differenziert werden. So kann etwa der g...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VIII. Gütergemeinschaft

Rz. 156 Vereinbaren Ehegatten (bzw. Lebenspartner, § 7 LPartG) den Güterstand der Gütergemeinschaft i.S.d. § 1415 BGB, ist in der Bereicherung des weniger vermögenden Ehegatten wegen ihrer subjektiven Unentgeltlich kein schenkungsteuerpflichtiger Erwerb zu sehen.[114] Bei Zuwendungen von Todes wegen oder unter Lebenden an nur einen Ehegatten besteht nach Ansicht der Finanzve...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / 3. Exkurs: Abgrenzung von Eingliederungshilfe (SGB IX) und Hilfe zur Pflege (SGB XII)

Rz. 21 Besonders schwierig sind Fälle einzuschätzen, bei denen nicht von vorneherein klar ist, dass nur Leistungen der Eingliederungshilfe neben der existentiellen Hilfe benötigt werden. Das kann insbesondere in besonderen Wohnformen passieren, wenn ein Betroffener sowohl eingliederungshilfe- als auch pflegebedürftig ist. Ob jemand aufgrund seiner Behinderung Hilfe zur Pflege...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Bewohnen/Nutzen allein oder zusammen mit Angehörigen (§ 16 Abs. 5 SGB XII)

Rz. 320 Das "Bewohnen" oder "Nutzen" im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII ist zu verneinen, wenn ein Haus voraussichtlich längere Dauer nicht mehr bewohnt wird. Ebenso ist es bei nur gelegentlich genutzten Immobilien wie z.B. Ferienwohnungen, so dass sich insoweit inhaltlich kein Unterschied ergibt. In dem Hausgrundstück muss die antragstellende Person allein oder zusammen ...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / D. Wiederherstellung des Nachrangs durch Anspruchsübergang (§ 141 SGB IX)

Rz. 33 § 141 SGB IX regelt sodann einen Anspruchsübergang wie er in etwa dem bisherigen § 93 SGB XII entspricht. Der Unterscheid besteht darin, dass es keinen Anspruchsübergang für Ansprüche von Partnern gibt. Einbezogen sind allerdings Ansprüche, die ein nicht getrenntlebender Ehegatte oder Lebenspartner für die antragstellende Person gegen einen anderen hat.mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / VI. Schonvermögensbetrag (§ 29 Abs. 1 BAföG)

Rz. 124 Von dem nach den vorstehenden Regeln ermittelten Vermögen bleibt "Schonvermögen" anrechnungsfrei: Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung. Rz. 125 Damit liegt der Schonvermögensbetrag auf den er...mehr

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§ 3 Der Erbfall / II. Einkommensteuer des Erblassers

Rz. 168 Die Einkommensteuerpflicht einer natürlichen Peron beginnt mit der Geburt (bzw. dem Zuzug ins Inland) und endet mit dem Tod (bzw. dem Wegzug ins Ausland). Einkünfte, die der Erblasser erzielt hat (z.B. aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte), sind ab diesem Stichtag beim Erben bzw. bei der Erbengemeinschaft zu versteuern. Es wird nicht etwa eine (anteil...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / III. Wiederherstellung des Nachrangs durch Aufwendungsersatz – § 19 Abs. 5 SGB XII (unechte Sozialhilfe)

Rz. 397 Grundsätzlich gilt in der Sozialhilfe, dass sie nur geleistet werden kann, wenn kein eigenes bedarfsdeckungsbereites Einkommen oder Vermögen vorliegt. Trotz vorhandenen Einkommens und/oder Vermögen kann es ausnahmsweise im sozialhilferechtlichen Leistungstatbestand dazu kommen, dass der Sozialhilfeträger leistet. Das liegt daran, dass das grundsätzlich geltende Netto...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 2. Verpflichtung des Erwerbers gegenüber dem Erblasser

Rz. 122 Nach dem BFH[119] ist ein Freibetrag für Pflegeleistungen auch dann zu gewähren, wenn der Erbe gegenüber dem Erblasser gesetzlich pflege- bzw. unterhaltsverpflichtet ist, konkret aber wegen fehlender Bedürftigkeit des Erblassers keine Pflege- bzw. Unterhaltsleistungen zu gewähren hat. Der Pflegefreibetrag ist mithin nicht (mehr) für Erwerber ausgeschlossen, die geset...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / a) Privilegierter Personenkreis

Rz. 92 Sofern im Erbfall die Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG für den Grundstückserwerb von Todes wegen nicht greift oder im Rahmen der Auseinandersetzung des Nachlasses der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG nicht steuerbefreit ist, kommt die personenbezogene Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 6 GrEStG in Betracht. Die Steuerbefre...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Zugewinnehen

Rz. 141 Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen der Eheleute/Lebenspartner am Vermögen, § 1363 Abs. 2 BGB. Wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft in anderer Weise als durch den Tod eines Ehegatten beendet, gehört die Ausgleichsforderung i.S.d. § 1378 BGB nicht zum schenkungsteuerpflichtigen Erwerb, § 5 Abs. 2 i.V....mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / A. Einleitung

Rz. 1 Gem. § 68 Nr. 1 SGB I gilt das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als besonderer Teil des Sozialgesetzbuchs, so dass gem. § 37 SGB I die allgemeinen Regelungen des SGB I und SGB X Anwendung finden, soweit das BAföG keine eigenständigen Regelungen enthält. Rz. 2 Besondere Regelungen finden sich neben dem BAföG inmehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Der Personenkreis der von der Erbenhaftung Betroffenen

Rz. 594 § 102 SGB XII regelt zwei postmortale Kostenersatzansprüche. Sie richten sich gegen die Erben der leistungsberechtigten Person und darüber hinaus gegen die Erben des nicht getrenntlebenden Ehegatten oder Lebenspartners, falls dieser vor der leistungsberechtigten Person verstorben ist.[978] Sie richten sich nicht gegen den Leistungsberechtigten, wenn dieser Erbe des v...mehr

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§ 3 Der Erbfall / b) Berechnung des Zugewinns

Rz. 82 Der konkrete Zugewinnausgleichsanspruch ist zu berechnen, um die Höhe des steuerbefreiten Erwerbs zu ermitteln. Dabei kommt es zu Abweichungen von den zivilrechtlichen Regeln der §§ 1373 ff. BGB:mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / b) Bindung durch andere letztwillige Verfügungen

Rz. 135 Eine Beschränkung seiner Testierfähigkeit kann der Erblasser selbst durch ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag herbeigeführt haben (§§ 2265 ff., 2274 ff. BGB). Fallbeispiel 86: Die nicht abänderbare Schlusserbeneinsetzung[183] Die Eltern haben vier Töchter. T 3 ist seit ihrer Geburt schwer behindert. Es bestand von jeher keine Aussicht, dass sie ohne...mehr