Rz. 741

Gebot an den Ehepartner, der Freundin das Betreten der Räume des gemeinsamen Geschäftes nicht zu gestatten sowie Verbot an die neue Partnerin, die Räume des gemeinsamen Geschäfts zu betreten;[1098]
Verbot an die neue Lebensgefährtin des Ehemannes, die Wohnung der Eheleute zu betreten;[1099]
Verbot an Drittstörer, auch nur "besuchsweise" oder kurz die eheliche Wohnung zu betreten;[1100]
Verbot der Überwachung des antragstellenden Ehepartners durch anderen Ehepartner oder Dritten;[1101]
Verbot des Betretens des gemeinsamen Grundstücks durch den neuen Lebenspartner;[1102]
Gebot an den anderen Ehepartner, die Geliebte, die er im Geschäft angestellt hat, zu entlassen.[1103]
[1098] BGHZ 35, 302; OLG Köln FamRZ 1984, 267.
[1099] OLG Karlsruhe FamRZ 1981, 139; OLG Köln FamRZ 1985, 498.
[1100] KG FamRZ 1983, 616; OLG Hamm FamRZ 1981, 477.
[1101] BGH NJW 1970, 1848.
[1102] OLG Schleswig FamRZ1989, 979; OLG Köln FamRZ 1985, 498.
[1103] OLG Köln FamRZ 1984, 267.

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