Rz. 17

Muster 37.4: Einstweilige Anordnung

 

Muster 37.4: Einstweilige Anordnung

An das Sozialgericht

_____

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

des _____

– Antragsteller –

gegen

_____

– Antragsgegnerin –

Namens und in Vollmacht des Antragstellers beantragen wir,

die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, dem Antragsteller Arbeitslosengeld II mindestens in Höhe der Regelleistung gem. § 20 SGB II zzgl. der tatsächlichen Unterkunftskosten in Höhe von _____ EUR zu gewähren.

Begründung:

Der Antragsteller ist einkommenslos. Dies ergibt sich aus seinem Antrag und ist auch unstreitig. Die Lebensversicherung kann nicht verwertet werden, da es sich um geschütztes Vermögen gem. § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II handelt. Der Wert der Lebensversicherung übersteigt nicht den dort genannten Grenzbetrag. Mit der Lebensversicherung ist ergänzend vereinbart worden, dass der Antragsteller vor Eintritt in den Ruhestand diese nicht verwerten kann. Dazu überreiche ich eine entsprechende Bestätigung der Lebensversicherung.

Der Antragsteller lebt nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit B. Als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet § 7 Abs. 3 SGB II nur solche Partner des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die als Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz auch eingetragen sind. Dies ist hier nicht der Fall. Es liegt auch keine "Haushaltsgemeinschaft" gem. § 9 Abs. 5 SGB II vor, da es sich bei B weder um einen Verwandten noch um einen Verschwägerten handelt. Auch tatsächlich gewährt B dem A keine Unterhaltsleistungen und ist ihm schon gar nicht aus rechtlichen Gründen dazu verpflichtet. Es findet auch kein "Wirtschaften aus einem Topf" (iS BSG v. 12.12.2013 – B 14 AS 90/12 R) statt.

Falls das Gericht eine eidesstattliche Erklärung benötigt, bitten wir um einen Hinweis. Wir fügen eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers bei und beantragen,

diesem Prozesskostenhilfe zu gewähren und den Unterzeichner beizuordnen.

Abschrift ist beigefügt.

(Unterschrift)

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