Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

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zfs 6/2016, Begriff der Ent... / Leitsatz

Die Deckung gegen Verlust durch Entwendung erfasst die polizeiliche Sicherstellung nicht. (Leitsatz der Schriftleitung) LG Kleve, Urt. v. 10.12.2015 – 6 O 36/15mehr

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zfs 6/2016, Begriff der Ent... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. selbst hat ebenfalls keinen Anspruch gegen die Bekl.. Ausweislich der von dem Kl. vorgelegten Versicherungsbedingungen erfasst die Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung) den Ersatz für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs infolge einer der in der Teil- und Vollkaskoversicherung umschriebenen Ereignisse. Die Fahrzeugvollversicherung (...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Abgrenzung der Gebäude (Tz. 2 AbgrenzE)

a) Abgrenzungsgrundsatz (Tz. 2.1 AbgrenzE) Rz. 39 [Autor/Stand]"Die Gebäude sind allein mit Hilfe des Gebäudebegriffs von den Betriebsvorrichtungen abzugrenzen. Für die bewertungsrechtliche Einordnung eines Bauwerks als Gebäude ist entscheidend, ob es alle Merkmale eines Gebäudes aufweist (BFH vom 15. Juni 2005, BStBl II S. 688 und vom 24. Mai 2007, BStBl II 2008 S. 12 m.w.N....mehr

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zfs 6/2016, Automatisiertes... / E. Haftungsfragen

Nicht weniger von Interesse sind die Haftungsfragen im Straßenverkehr. Auf den ersten Blick dürfte es in dem Bereich keine Schwierigkeiten geben. Abschnitt II. des Straßenverkehrsgesetzes beschäftigt sich mit der Haftpflicht. Die erste genannte Bestimmung, § 7 StVG, ist überschrieben mit "Haftung des Halters – Schwarzfahren". Abs. 1 hält fest: "Wird bei dem Betrieb eines Kraf...mehr

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zfs 6/2016, Automatisiertes... / D. Strafgesetzbuch

Die Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB verlangt in Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b den Fahrzeugführer. Dieser darf danach nicht fahrunsicher sein aufgrund Alkohol oder anderer berauschender Mittel bzw. aufgrund körperlicher oder geistiger Mängel, wie es in dieser Bestimmung im Gegensatz zu § 2 FeV noch genannt ist. Strafbar macht man sich aber erst, wenn aufgrund dieser...mehr

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zfs 6/2016, zfs 6/2016 / Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachtem Gutachten (VG Trier, Beschl. v. 9.5.2016 – 1 L 1375/16.TR)

Das VG Trier hat am 9.5.2016 (Az.: 1 L 1375/16.TR) entschieden, dass die Fahrerlaubnisbehörde zwingend die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anzuordnen hat, wenn bei einem Fahrerlaubnisteilnehmer Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen, auch wenn die entsprechenden Tatsachen nicht in einer Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss bestehen. Weigert sich d...mehr

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FoVo 6/2016, Was ist zu tun, wenn der Fahrzeugbrief von einem Dritten nicht herausgegeben wird?

Kfz wird herausgegeben, nicht aber der Brief Bei Klagen auf Herausgabe von Fahrzeugen stellt sich das immer gleiche Problem: Der Schuldner ist verurteilt, ein näher bezeichnetes Fahrzeug nebst Schlüsseln und Fahrzeugpapieren, insbesondere auch dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) an den Gläubiger herauszugeben. Die Vollstreckung des Herausgabeurteils gelingt hinsich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abgrenzung der Außenanlagen (Tz. 4 AbgrenzE)

a) Abgrenzungsgrundsatz (Tz. 4.1 AbgrenzE) Rz. 125 [Autor/Stand] „Ob Bauwerke als Außenanlagen oder als Betriebsvorrichtungen anzusehen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Grundstücks dienen oder ob sie in einer besonderen Beziehung zu einem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb stehen. Außenanlagen gehören stets zum Grundstück. Als Betriebsvorrichtungen könn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Abgrenzungshinweise (Tz. 5 AbgrenzE)

a) Abgrenzungs-ABC (Tz. 5 AbgrenzE, Anlage 1) Rz. 149 [Autor/Stand] Zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen hat die Finanzverwaltung ein Abgrenzungs-ABC als Anlage 1 zum AbgrenzE[2] veröffentlicht.mehr

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zfs 6/2016, Automatisiertes... / F. Wer ist Fahrzeugführer?

Da nun der Begriff des Fahrzeugführers in einer Vielzahl von Bestimmungen genannt wurde, stellt sich die Frage, wer denn Fahrzeugführer ist. Wo ist der Begriff definiert? Eine wesentliche Entscheidung des BGH stammt aus dem Jahr 1988.[5] Hier ging es um den weiter oben genannten § 316 StGB, Trunkenheit im Verkehr. Das höchste Strafgericht hatte folgenden Sachverhalt zu entsc...mehr

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zfs 6/2016, Unfallregulieru... / 3 Anmerkung:

Eine anwaltsfreundliche Entscheidung, die in gebührenrechtlicher Hinsicht einer Anmerkung in zweierlei Hinsicht wert ist. I. Anzahl der Angelegenheiten Ob die außergerichtliche Vertretung zweier Unfallgeschädigter zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten sind oder nur eine einzige, ist in den §§ 16 ff. RVG nicht ausdrücklich geregelt. Ob von einer oder von mehreren Angelegenhei...mehr

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zfs 6/2016, Keine grobe Fah... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt die Bekl. als Kfz-Kaskoversicherer auf Versicherungsleistungen aufgrund eines Kaskoversicherungsvertrages in Anspruch. Der Kl. befuhr am Morgen des 17.1.2015 gegen 5:00 Uhr mit seinem Pkw die T-Straße in Fahrtrichtung Z. Das Fahrzeug war mit Sommerreifen ausgestattet. Der Kl. kam von der Fahrbahn ab, geriet in den Seitenraum neben der Straße und prallte mit sein...mehr

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zfs 6/2016, zfs 6/2016 / Steuerbefreiung und Kaufprämie für Elektroautos

Die Bundesregierung hat am 18.5.2016 den Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Umsetzung der Kaufprämie für Elektroautos beschlossen. Danach wird für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge eine Kaufprämie von 4.000 EUR und für Plug-in-Hybride eine Kaufprämie von 3.000 EUR gewährt. Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für da...mehr

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zfs 6/2016, Unfallregulieru... / Sachverhalt

Die beiden Geschädigten waren mit ihren jeweiligen Fahrzeugen in dasselbe Unfallgeschehen verwickelt. Der spätere Kl. zu 1 beauftragte die Anwälte mit der Regulierung der hierdurch entstandenen Schäden am 24.3.2014, der spätere Kl. zu 2 erteilte denselben Rechtsanwälten einen entsprechenden Auftrag am 26.3.2014. Die Anwälte machten die dem jeweiligen Mandanten angefallenen S...mehr

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AGS 6/2016, Erledigungswert... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung der Vorinstanz, AG Meschede, Urt. v. 5.5.2015 – 6 C 403/14[1] wurde überwiegend positiv besprochen, dabei allerdings der Sachverhalt verkannt und ein falscher Leitsatz verfasst, so bei juris: Praxis-Beispiel Nach einem Kfz-Unfall kann der Geschädigte nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich i.S.v. § 249 BGB fü...mehr

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zfs 6/2016, Palandt: Bürgerliches Gesetzbuch (mit Festschrift), C.H. Beck, 75. Auflage 2016, 3.212 Seiten, 109 EUR, ISBN 978-3-406-68000-7

Der im Zivilrecht tätige Rechtsanwalt kauft ihn ohnehin, der Verkehrsrechtler will ihn ebenfalls in seiner Sammlung wissen; und seit 75 Auflagen hat er sich in den Regalen der Praktiker unentbehrlich gemacht. Die Jubiläumsausgabe hat einen gesonderten Band als Festschrift beigelegt, die der Rezensentin mehr Neugier entlocken konnte als das nach wie vor einmalige Werk: Denn e...mehr

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zfs 6/2016, Bedingungsgemäß... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. ist berufsunfähig i.S.d. einbezogenen Versicherungsbedingungen und hat ab dem 19.11.2008 Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsfreistellung bis einschließlich März 2009." 1. Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist auf das … vorgetragene Berufsbild abzustellen. a) Für Berufsunfähigkeit im privatversicherungsrechtlichen Sinn ...mehr

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zfs 6/2016, Automatisiertes... / A. Wiener Übereinkommen

Das für den Straßenverkehr so wichtige Abkommen[3] aus dem Jahr 1968 behandelt in seinem Art. 8 auch den Fahrzeugführer. Hier wird zunächst einmal nicht definiert, wer Fahrzeugführer ist. Festgehalten wird aber im Abs. 1, dass jedes Fahrzeug und miteinander verbundene Fahrzeuge, wenn sie in Bewegung sind, einen Führer haben müssen. Abs. 3 stellt fest, dass jeder Führer die e...mehr

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zfs 6/2016, Nacherfüllungsverlangen des Käufers bei Mängelrügen

Hinweis "Sehr geehrte Damen und Herren," ich vertrete Herrn … , … . Die Vollmacht ist im Original beigefügt. Mit Kaufvertrag vom … (Datum) erwarb mein Mandant von Ihnen das Kfz … (Hersteller, Typ etc.). Zwischenzeitlich sind an dem Fahrzeug folgende Mängel aufgetreten: Meinem Mandanten stehen daher kaufvertragliche Gewährleistungsrechte gegen Sie zu. Nam...mehr

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zfs 6/2016, EU-Fahrerlaubni... / 1 Aus den Gründen:

"I. Das VG [VG Hannover, Beschl. v. 7.1.2016 – 15 B 6066/15] hat es abgelehnt, die aufschiebende Wirkung der Klage des ASt. vom 14.10.2015 – 15 A 5312/15 – hinsichtlich der Verfügungen zu Nrn. 1 und 2 des Bescheides des AG vom 14.9.2015 … wiederherzustellen. Unter Anordnung der sofortigen Vollziehung war durch diese Verfügungen zum einen festgestellt worden, dass die am 23.1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Kfz-Unfall auf einer Privatfahrt

Rz. 27 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Ist der Anlass der Fahrt kein beruflicher (zur Abgrenzung Privatfahrten von Berufsfahrten > Rz 2–9), so sind die Unfallkosten dem Bereich der privaten > Lebensführung zuzuordnen und deshalb – außer im Falle von SA (> Rz 1/2) oder einer AgB (> Rz 28–32) – nicht abziehbar. Ebenso ist es, wenn ein ungewöhnliches Verhalten des Stpfl dazu veranl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Kfz-Unfall auf einer beruflichen Fahrt

Rz. 2 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Aufwendungen zur Beseitigung der Folgen eines Kfz-Unfalls sind WK (§ 9 Abs 1 Satz 1 EStG), wenn und soweit die Fahrt beruflich veranlasst war (> Rz 3) und der Unfall nicht ausnahmsweise zugleich auf einem Verhalten beruht, dass der privaten Sphäre des Fahrers zuzurechnen ist (BFH 211, 346 = BStBl 2006 II, 182; > Rz 5). Außerdem dürfen die Auf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 10 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Aufwendungen zur Beseitigung der Folgen eines beruflich veranlassten Unfalls (> Rz 2 ff) werden in vollem Umfang als WK/BA berücksichtigt, soweit sie nicht von einem anderen, zB einer Versicherung, steuerfrei ersetzt werden. Sie sind nicht etwa im Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung des Fahrzeugs aufzuteilen (BFH 111, 59 = BStBl ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Beruflich veranlasste Fahrt

Rz. 3 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Die Fahrt ist beruflich veranlasst, wenn sie objektiv mit dem Dienstverhältnis zusammenhängt. Sie muss im weitesten Sinne durch die Berufsausübung des Stpfl veranlasst sein (> Rz 4). Beruflich veranlasst sindmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätze zur Behandlung von Unfallkosten im ­Überblick

Rz. 1 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Unfallkosten teilen grundsätzlich das rechtliche Schicksal der Fahrtkosten: Rz. 1/1 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Ereignet sich der Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt einschließlich einer Fahrt von der Wohnung zur > Erste Tätigkeitsstätte/zum vom ArbG vorgegebenen Sammelpunkt oder dem nächstgelegenen Zugang zu einer wei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kraftfahrzeugverkauf

Rz. 1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Veräußert der ArbG ein Kfz an seinen ArbN, so ist ein etwaiger Unterschied zwischen dem vereinbarten und dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort (§ 8 Abs 2 EStG; > Sachbezüge Rz 38 ff) ein geldwerter Vorteil (BFH 210, 291 = BStBl 2005 II, 705), der grundsätzlich dem LSt-Abzug unterliegt. Ist der ArbG aber ein ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kraftfahrzeugversicherung

Rz. 1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Prämien für die gesetzliche Haftpflichtversicherung des privaten PKW gehören zu den beschränkt abziehbaren SA iSv § 10 Abs 1 Nr 3a, Abs 4 EStG. Wird der private PKW des ArbN auch beruflich genutzt, und deckt die Versicherung auch das Risiko beruflich veranlasster Unfälle, so werden die Prämien in SA und WK aufgeteilt. Zur Aufteilung > Haftpfl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerpflichtiger Ersatz durch den Arbeitgeber

Rz. 20 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Ersatzleistungen des ArbG anlässlich eines Unfalls auf einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gehören – ebenso wie der Ersatz der Fahrtkosten selbst – zum Arbeitslohn (> Entfernungspauschale Rz 113); ebenso, wenn der ArbG das unfallbeschädigte Kfz auf seine Kosten reparieren lässt. Diese versteuerten Ersatzleistungen minder...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Berücksichtigung von Ersatzleistungen

Rz. 17/1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Werden dem ArbN seine Kfz-Unfallkosten ganz oder teilweise ersetzt, sind steuerlich folgende Fälle zu unterscheiden: 1. Steuerfreier Ersatz durch den Arbeitgeber Rz. 18 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Der ArbG kann dem ArbN nach § 3 Nr 13 und 16 EStG Kosten eines Kfz-Unfalls steuerfrei ersetzen, der sich auf einer beruflich veranlassten Auswärtst...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs

Rz. 17 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Reparaturkosten müssen stets im Jahr der Verausgabung abgezogen werden (§ 11 Abs 2 EStG; BFH 182, 44 = BStBl 1995 II, 457). Dies gilt auch, wenn die Reparaturkosten durch Aufnahme eines Darlehens finanziert werden (EFG 1983, 16). Bei Verlust des Kfz sind AfaA (> Rz 12) nur für das Unfalljahr abziehbar oder – bei verdeckten Schäden – in dem V...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Steuerfreier Ersatz durch den Arbeitgeber

Rz. 18 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Der ArbG kann dem ArbN nach § 3 Nr 13 und 16 EStG Kosten eines Kfz-Unfalls steuerfrei ersetzen, der sich auf einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit (> R 9.5 Abs 2 LStR), zB während einer Dienstreise, einer Einsatzwechsel- oder Fahrtätigkeit (wenn die Aufwendungen für die Unfallfahrt als Reisenebenkosten angesetzt werden können; > R 9...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Schadensersatz oder Kasko-Versicherungsleistungen

Rz. 21 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Ersatzleistungen des Schädigers oder seiner Versicherung oder auf Grund einer Voll- oder Teilkasko-Versicherung des ArbN zählen als solche grundsätzlich nicht zu den besteuerbaren Einkünften iSd § 2 Abs 1 Nr 4 EStG; anders, wenn sie Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen iSd § 24 Nr 1 EStG sind. Folglich kommt eine Steuerbefreiung n...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 4.1 Stätte der Geschäftsleitung

Rz. 26 Nach § 12 S. 2 Nr. 1 AO bildet die Stätte der Geschäftsleitung eine Betriebstätte. Zum Begriff der Geschäftsleitung im Einzelnen vgl. § 10 AO. Geschäftsleitung ist danach der Ort des Mittelpunkts der geschäftlichen Oberleitung; das ist dort, wo tatsächlich der maßgebende Wille der Körperschaft, Personenvereinigung, Personengesellschaft oder des Einzelunternehmers gebil...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.1 Feste Geschäftseinrichtung oder Anlage

Rz. 8 Nach S. 1 muss eine Geschäftseinrichtung oder Anlage vorliegen. Eine Geschäftseinrichtung oder Anlage ist jeder Gegenstand oder jede Zusammenfassung von Gegenständen, die Grundlage einer Geschäftstätigkeit sein können[1]. Die Grenze zwischen Geschäftseinrichtung und Anlage ist fließend, praktisch aber ohne Bedeutung[2]. Eine Geschäftseinrichtung ist ein einzelnes Wirts...mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / 3. Zusätzliche Obliegenheiten in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (E.1.2 AKB 2015)

Rz. 107 Für die Haftpflichtversicherung bestimmt E.1.2 AKB 2015, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den Versicherer innerhalb von einer Woche zu informieren, wenn Ansprüche geltend gemacht werden und bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen dies dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Rz. 108 In E.1.2.4 AKB 2015 wird die Prozessführungsbefugnis des Haftpflich...mehr

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§ 2 Der Kraftfahrt-Versiche... / VII. Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung (KfzPflVV)

Rz. 17 Die Kfz-Pflichtversicherungsverordnung vom 29.7.1994 (abgedruckt im Anhang Rdn 1) regelt den Mindestinhalt und den Umfang des Versicherungsschutzes in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Der Versicherer ist verpflichtet, in den AKB den vom Verordnungsgeber vorgesehenen Mindeststandard des Verkehrsopfer- und Versicherungsnehmerschutzes zugrunde zu legen.mehr

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§ 2 Der Kraftfahrt-Versiche... / II. Inhalt der vorläufigen Deckungszusage

Rz. 52 Die Aushändigung der für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges notwendigen Versicherungsbestätigung ("Doppelkarte") oder die elektronische Versicherungsbestätigung gilt als Zusage einer vorläufigen Deckung, aber nur für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und den Autoschutzbrief (B.2.1 AKB 2015). Rz. 53 Eine vorläufige Deckungszusage in der Kasko-Kfz-Unfall-Fahrerv...mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / IX. Aufrechnung

Rz. 25 Wenn während des Zeitraums der vorläufigen Deckungszusage und vor Ablauf der Zahlungsfrist von 14 Tagen ein ersatzfähiger Kaskoschaden eingetreten und dem Versicherer angezeigt worden ist, wird das Interesse des Versicherers an der Erlangung der Erstprämie dadurch sichergestellt, dass die Aufrechnung erklärt oder eine Verrechnung vorgenommen werden kann. Der Versicher...mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / VI. Rechtsprechung

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§ 2 Der Kraftfahrt-Versiche... / IV. Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

Rz. 14 Das Pflichtversicherungsgesetz ist im Jahre 1939 eingeführt und 1965 neu gefasst worden; es enthält für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Spezialvorschriften, welche die §§ 113–124 VVG teilweise abändern oder ergänzen. 1965 ist ein Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers gesetzlich eingeführt worden (§ 3 PflVG a.F.); der Direktanspruch g...mehr

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§ 6 Leistungsumfang (A.2.6 ... / J. Finderlohn

Rz. 28 Den gesetzlichen Finderlohn, den der Versicherungsnehmer an den Finder seines gestohlenen Kraftfahrzeuges zahlt, hat die Kaskoversicherung als "Rettungskosten" (§§ 82, 83 VVG) zu ersetzen,[26] auch "Lösegeld".[27]mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / 5. Trunkenheitsklausel (D.1.2 AKB 2015)

Rz. 60 Nach den früheren AKB bestand im Bereich der Haftpflichtversicherung die uneingeschränkte Leistungspflicht des Versicherers auch dann, wenn der Schadenfall durch alkoholbedingte oder auf andere Rauschmittel zurückzuführende Fahruntüchtigkeit verursacht worden war. Die Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vom 29.7.1994 (K...mehr

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§ 2 Der Kraftfahrt-Versiche... / V. Die 4. KH-Richtlinie

Rz. 15 Der deutsche Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.1.2003 die 4. Kraftfahrzeug-Richtlinie umgesetzt durch Ergänzungen des Pflichtversicherungsgesetzes: Schadenersatzansprüche aus Auslandsunfällen mit Ausländern können nunmehr ebenso beim Deutschen Büro Grüne Karte e.V., Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg, Tel: 0 40/3 34 40–0, www.gruene-karte.de, dbgk@gruene-karte.de, gel...mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / 6. Rennveranstaltungen (D.1.1.4 AKB 2015)

Rz. 67 Die Verwendung eines Kraftfahrzeuges für eine Rennveranstaltung, die behördlich nicht genehmigt ist, soll im Verhältnis zum Versicherungsnehmer keine Deckungsverpflichtung des Versicherers auslösen.[47] Insoweit handelt es sich um eine Spezialregelung der Verwendungsklausel in der Haftpflichtversicherung. Die Unterscheidung zwischen genehmigten und nicht genehmigten R...mehr

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§ 2 Der Kraftfahrt-Versiche... / I. Allgemeines

Rz. 23 Der Versicherungsvertrag kommt – wie die meisten anderen zivilrechtlichen Verträge auch – durch Antrag und Annahme zustande (§ 151 BGB). In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht für den Versicherer Kontrahierungszwang, wenn nicht besondere Ablehnungsgründe gemäß § 5 Abs. 4 PflVG vorliegen. Der Versicherer darf einen Antrag ablehnen, wenn der Antragsteller b...mehr

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§ 5 Vollkaskoversicherung (... / II. Schadenereignis

Rz. 6 Das Schadenereignis muss von außen her auf das Fahrzeug einwirken. Es besteht daher kein Versicherungsschutz, wenn der Schaden auf einen inneren Betriebsvorgang zurückzuführen ist. Insoweit enthält A.2.2.2.2 AKB 2015 in einem gesonderten Absatz eine Vielzahl von Schadenursachen, die nicht unter den Unfallbegriff fallen. Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäde...mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / 2. Schadenminderungspflicht (E.1.1.4 AKB 2015)

Rz. 103 Die Regelung in E.1.1.4 AKB 2015 entspricht wörtlich der gesetzlichen Bestimmung in § 82 VVG: Der Versicherungsnehmer hat "nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen". Rz. 104 Die Formulierung "nach Möglichkeit" stellt auf das pflichtgemäße Ermessen eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ab.[115] Der Versicherungsnehmer soll sich so...mehr

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§ 4 Teilkaskoversicherung (... / IV. Überschwemmung

Rz. 18 Eine Überschwemmung liegt dann vor, wenn Wasser sich in erheblichen Mengen ansammelt und nicht mehr auf normalem Weg abfließt. Eine Überschwemmung liegt auch dann vor, wenn so starker Regen auf einen Berghang niedergeht, dass er sturzbachartig den Hang hinunterfließt.[11] Die Überschwemmung muss den Schaden unmittelbar herbeiführen. Es liegt daher kein versicherter Üb...mehr

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§ 2 Der Kraftfahrt-Versiche... / IV. Wagniswegfall (G.8 AKB 2015)

Rz. 38 Wenn das versicherte Wagnis endgültig wegfällt, endet der Versicherungsvertrag ohne Kündigung. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er vom Wagniswegfall Kenntnis erhält (G.8 AKB 2015). Rz. 39 Ein endgültiger Wagniswegfall liegt in der Fahrzeugversicherung nur vor, wenn das Fahrzeug verschrottet oder ohne Aussicht auf Wiedererlangung entwende...mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / 4. Führerscheinklausel (D.1.1.3 AKB 2015)

Rz. 55 Der Fahrzeugführer darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Ebenso besteht Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer, dem Halter oder dem Eigentümer, wenn diese schuldhaft das Fahrzeug einem Fahrer überlassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. Rz. 56 Bei einem Fahrverbot ist die Fahr...mehr