Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Kfz-Unfall auf einer Privatfahrt

Rz. 27 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Ist der Anlass der Fahrt kein beruflicher (zur Abgrenzung Privatfahrten von Berufsfahrten > Rz 2–9), so sind die Unfallkosten dem Bereich der privaten > Lebensführung zuzuordnen und deshalb – außer im Falle von SA (> Rz 1/2) oder einer AgB (> Rz 28–32) – nicht abziehbar. Ebenso ist es, wenn ein ungewöhnliches Verhalten des Stpfl dazu veranl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Kfz-Unfall auf einer beruflichen Fahrt

Rz. 2 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Aufwendungen zur Beseitigung der Folgen eines Kfz-Unfalls sind WK (§ 9 Abs 1 Satz 1 EStG), wenn und soweit die Fahrt beruflich veranlasst war (> Rz 3) und der Unfall nicht ausnahmsweise zugleich auf einem Verhalten beruht, dass der privaten Sphäre des Fahrers zuzurechnen ist (BFH 211, 346 = BStBl 2006 II, 182; > Rz 5). Außerdem dürfen die Auf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 10 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Aufwendungen zur Beseitigung der Folgen eines beruflich veranlassten Unfalls (> Rz 2 ff) werden in vollem Umfang als WK/BA berücksichtigt, soweit sie nicht von einem anderen, zB einer Versicherung, steuerfrei ersetzt werden. Sie sind nicht etwa im Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung des Fahrzeugs aufzuteilen (BFH 111, 59 = BStBl ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Beruflich veranlasste Fahrt

Rz. 3 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Die Fahrt ist beruflich veranlasst, wenn sie objektiv mit dem Dienstverhältnis zusammenhängt. Sie muss im weitesten Sinne durch die Berufsausübung des Stpfl veranlasst sein (> Rz 4). Beruflich veranlasst sindmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätze zur Behandlung von Unfallkosten im ­Überblick

Rz. 1 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Unfallkosten teilen grundsätzlich das rechtliche Schicksal der Fahrtkosten: Rz. 1/1 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Ereignet sich der Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt einschließlich einer Fahrt von der Wohnung zur > Erste Tätigkeitsstätte/zum vom ArbG vorgegebenen Sammelpunkt oder dem nächstgelegenen Zugang zu einer wei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kraftfahrzeugverkauf

Rz. 1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Veräußert der ArbG ein Kfz an seinen ArbN, so ist ein etwaiger Unterschied zwischen dem vereinbarten und dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort (§ 8 Abs 2 EStG; > Sachbezüge Rz 38 ff) ein geldwerter Vorteil (BFH 210, 291 = BStBl 2005 II, 705), der grundsätzlich dem LSt-Abzug unterliegt. Ist der ArbG aber ein ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kraftfahrzeugversicherung

Rz. 1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Prämien für die gesetzliche Haftpflichtversicherung des privaten PKW gehören zu den beschränkt abziehbaren SA iSv § 10 Abs 1 Nr 3a, Abs 4 EStG. Wird der private PKW des ArbN auch beruflich genutzt, und deckt die Versicherung auch das Risiko beruflich veranlasster Unfälle, so werden die Prämien in SA und WK aufgeteilt. Zur Aufteilung > Haftpfl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerpflichtiger Ersatz durch den Arbeitgeber

Rz. 20 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Ersatzleistungen des ArbG anlässlich eines Unfalls auf einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gehören – ebenso wie der Ersatz der Fahrtkosten selbst – zum Arbeitslohn (> Entfernungspauschale Rz 113); ebenso, wenn der ArbG das unfallbeschädigte Kfz auf seine Kosten reparieren lässt. Diese versteuerten Ersatzleistungen minder...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Berücksichtigung von Ersatzleistungen

Rz. 17/1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Werden dem ArbN seine Kfz-Unfallkosten ganz oder teilweise ersetzt, sind steuerlich folgende Fälle zu unterscheiden: 1. Steuerfreier Ersatz durch den Arbeitgeber Rz. 18 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Der ArbG kann dem ArbN nach § 3 Nr 13 und 16 EStG Kosten eines Kfz-Unfalls steuerfrei ersetzen, der sich auf einer beruflich veranlassten Auswärtst...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs

Rz. 17 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Reparaturkosten müssen stets im Jahr der Verausgabung abgezogen werden (§ 11 Abs 2 EStG; BFH 182, 44 = BStBl 1995 II, 457). Dies gilt auch, wenn die Reparaturkosten durch Aufnahme eines Darlehens finanziert werden (EFG 1983, 16). Bei Verlust des Kfz sind AfaA (> Rz 12) nur für das Unfalljahr abziehbar oder – bei verdeckten Schäden – in dem V...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Steuerfreier Ersatz durch den Arbeitgeber

Rz. 18 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Der ArbG kann dem ArbN nach § 3 Nr 13 und 16 EStG Kosten eines Kfz-Unfalls steuerfrei ersetzen, der sich auf einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit (> R 9.5 Abs 2 LStR), zB während einer Dienstreise, einer Einsatzwechsel- oder Fahrtätigkeit (wenn die Aufwendungen für die Unfallfahrt als Reisenebenkosten angesetzt werden können; > R 9...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Schadensersatz oder Kasko-Versicherungsleistungen

Rz. 21 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Ersatzleistungen des Schädigers oder seiner Versicherung oder auf Grund einer Voll- oder Teilkasko-Versicherung des ArbN zählen als solche grundsätzlich nicht zu den besteuerbaren Einkünften iSd § 2 Abs 1 Nr 4 EStG; anders, wenn sie Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen iSd § 24 Nr 1 EStG sind. Folglich kommt eine Steuerbefreiung n...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 4.1 Stätte der Geschäftsleitung

Rz. 26 Nach § 12 S. 2 Nr. 1 AO bildet die Stätte der Geschäftsleitung eine Betriebstätte. Zum Begriff der Geschäftsleitung im Einzelnen vgl. § 10 AO. Geschäftsleitung ist danach der Ort des Mittelpunkts der geschäftlichen Oberleitung; das ist dort, wo tatsächlich der maßgebende Wille der Körperschaft, Personenvereinigung, Personengesellschaft oder des Einzelunternehmers gebil...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.1 Feste Geschäftseinrichtung oder Anlage

Rz. 8 Nach S. 1 muss eine Geschäftseinrichtung oder Anlage vorliegen. Eine Geschäftseinrichtung oder Anlage ist jeder Gegenstand oder jede Zusammenfassung von Gegenständen, die Grundlage einer Geschäftstätigkeit sein können[1]. Die Grenze zwischen Geschäftseinrichtung und Anlage ist fließend, praktisch aber ohne Bedeutung[2]. Eine Geschäftseinrichtung ist ein einzelnes Wirts...mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / 3. Zusätzliche Obliegenheiten in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (E.1.2 AKB 2015)

Rz. 107 Für die Haftpflichtversicherung bestimmt E.1.2 AKB 2015, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den Versicherer innerhalb von einer Woche zu informieren, wenn Ansprüche geltend gemacht werden und bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen dies dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Rz. 108 In E.1.2.4 AKB 2015 wird die Prozessführungsbefugnis des Haftpflich...mehr

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§ 2 Der Kraftfahrt-Versiche... / VII. Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung (KfzPflVV)

Rz. 17 Die Kfz-Pflichtversicherungsverordnung vom 29.7.1994 (abgedruckt im Anhang Rdn 1) regelt den Mindestinhalt und den Umfang des Versicherungsschutzes in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Der Versicherer ist verpflichtet, in den AKB den vom Verordnungsgeber vorgesehenen Mindeststandard des Verkehrsopfer- und Versicherungsnehmerschutzes zugrunde zu legen.mehr

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§ 2 Der Kraftfahrt-Versiche... / II. Inhalt der vorläufigen Deckungszusage

Rz. 52 Die Aushändigung der für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges notwendigen Versicherungsbestätigung ("Doppelkarte") oder die elektronische Versicherungsbestätigung gilt als Zusage einer vorläufigen Deckung, aber nur für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und den Autoschutzbrief (B.2.1 AKB 2015). Rz. 53 Eine vorläufige Deckungszusage in der Kasko-Kfz-Unfall-Fahrerv...mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / IX. Aufrechnung

Rz. 25 Wenn während des Zeitraums der vorläufigen Deckungszusage und vor Ablauf der Zahlungsfrist von 14 Tagen ein ersatzfähiger Kaskoschaden eingetreten und dem Versicherer angezeigt worden ist, wird das Interesse des Versicherers an der Erlangung der Erstprämie dadurch sichergestellt, dass die Aufrechnung erklärt oder eine Verrechnung vorgenommen werden kann. Der Versicher...mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / VI. Rechtsprechung

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§ 2 Der Kraftfahrt-Versiche... / IV. Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

Rz. 14 Das Pflichtversicherungsgesetz ist im Jahre 1939 eingeführt und 1965 neu gefasst worden; es enthält für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Spezialvorschriften, welche die §§ 113–124 VVG teilweise abändern oder ergänzen. 1965 ist ein Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers gesetzlich eingeführt worden (§ 3 PflVG a.F.); der Direktanspruch g...mehr

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§ 6 Leistungsumfang (A.2.6 ... / J. Finderlohn

Rz. 28 Den gesetzlichen Finderlohn, den der Versicherungsnehmer an den Finder seines gestohlenen Kraftfahrzeuges zahlt, hat die Kaskoversicherung als "Rettungskosten" (§§ 82, 83 VVG) zu ersetzen,[26] auch "Lösegeld".[27]mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / 5. Trunkenheitsklausel (D.1.2 AKB 2015)

Rz. 60 Nach den früheren AKB bestand im Bereich der Haftpflichtversicherung die uneingeschränkte Leistungspflicht des Versicherers auch dann, wenn der Schadenfall durch alkoholbedingte oder auf andere Rauschmittel zurückzuführende Fahruntüchtigkeit verursacht worden war. Die Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vom 29.7.1994 (K...mehr

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§ 2 Der Kraftfahrt-Versiche... / V. Die 4. KH-Richtlinie

Rz. 15 Der deutsche Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.1.2003 die 4. Kraftfahrzeug-Richtlinie umgesetzt durch Ergänzungen des Pflichtversicherungsgesetzes: Schadenersatzansprüche aus Auslandsunfällen mit Ausländern können nunmehr ebenso beim Deutschen Büro Grüne Karte e.V., Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg, Tel: 0 40/3 34 40–0, www.gruene-karte.de, dbgk@gruene-karte.de, gel...mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / 6. Rennveranstaltungen (D.1.1.4 AKB 2015)

Rz. 67 Die Verwendung eines Kraftfahrzeuges für eine Rennveranstaltung, die behördlich nicht genehmigt ist, soll im Verhältnis zum Versicherungsnehmer keine Deckungsverpflichtung des Versicherers auslösen.[47] Insoweit handelt es sich um eine Spezialregelung der Verwendungsklausel in der Haftpflichtversicherung. Die Unterscheidung zwischen genehmigten und nicht genehmigten R...mehr

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§ 2 Der Kraftfahrt-Versiche... / I. Allgemeines

Rz. 23 Der Versicherungsvertrag kommt – wie die meisten anderen zivilrechtlichen Verträge auch – durch Antrag und Annahme zustande (§ 151 BGB). In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht für den Versicherer Kontrahierungszwang, wenn nicht besondere Ablehnungsgründe gemäß § 5 Abs. 4 PflVG vorliegen. Der Versicherer darf einen Antrag ablehnen, wenn der Antragsteller b...mehr

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§ 5 Vollkaskoversicherung (... / II. Schadenereignis

Rz. 6 Das Schadenereignis muss von außen her auf das Fahrzeug einwirken. Es besteht daher kein Versicherungsschutz, wenn der Schaden auf einen inneren Betriebsvorgang zurückzuführen ist. Insoweit enthält A.2.2.2.2 AKB 2015 in einem gesonderten Absatz eine Vielzahl von Schadenursachen, die nicht unter den Unfallbegriff fallen. Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäde...mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / 2. Schadenminderungspflicht (E.1.1.4 AKB 2015)

Rz. 103 Die Regelung in E.1.1.4 AKB 2015 entspricht wörtlich der gesetzlichen Bestimmung in § 82 VVG: Der Versicherungsnehmer hat "nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen". Rz. 104 Die Formulierung "nach Möglichkeit" stellt auf das pflichtgemäße Ermessen eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ab.[115] Der Versicherungsnehmer soll sich so...mehr

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§ 4 Teilkaskoversicherung (... / IV. Überschwemmung

Rz. 18 Eine Überschwemmung liegt dann vor, wenn Wasser sich in erheblichen Mengen ansammelt und nicht mehr auf normalem Weg abfließt. Eine Überschwemmung liegt auch dann vor, wenn so starker Regen auf einen Berghang niedergeht, dass er sturzbachartig den Hang hinunterfließt.[11] Die Überschwemmung muss den Schaden unmittelbar herbeiführen. Es liegt daher kein versicherter Üb...mehr

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§ 2 Der Kraftfahrt-Versiche... / IV. Wagniswegfall (G.8 AKB 2015)

Rz. 38 Wenn das versicherte Wagnis endgültig wegfällt, endet der Versicherungsvertrag ohne Kündigung. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er vom Wagniswegfall Kenntnis erhält (G.8 AKB 2015). Rz. 39 Ein endgültiger Wagniswegfall liegt in der Fahrzeugversicherung nur vor, wenn das Fahrzeug verschrottet oder ohne Aussicht auf Wiedererlangung entwende...mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / 4. Führerscheinklausel (D.1.1.3 AKB 2015)

Rz. 55 Der Fahrzeugführer darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Ebenso besteht Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer, dem Halter oder dem Eigentümer, wenn diese schuldhaft das Fahrzeug einem Fahrer überlassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. Rz. 56 Bei einem Fahrverbot ist die Fahr...mehr

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§ 4 Teilkaskoversicherung (... / IV. Parteivernehmung (§ 448 ZPO)

Rz. 45 Auch eine Parteivernehmung gemäß § 448 ZPO ist in Ausnahmefällen zulässig und zwar nur dann, wenn bereits eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Sachdarstellung des Versicherungsnehmers besteht.[44] Rz. 46 Bewiesene Unredlichkeiten des Versicherungsnehmers, auch wenn sie keinen Bezug zum Versicherungsfall haben, verbieten bereits die Anwendung von B...mehr

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§ 9 Forderungsübergang (§ 8... / D. Aufgabeverbot (§ 86 Abs. 3 VVG)

Rz. 13 Nach § 86 Abs. 2 VVG darf der Versicherungsnehmer seinen Anspruch gegen den Schädiger nicht aufgeben, er hat vielmehr für die Aufrechterhaltung des Anspruchs zu sorgen, er muss für die Wahrung der Fristen sorgen und muss bei der Durchsetzung der Regressansprüche durch den Versicherer mitwirken (§ 86 Abs. 2 S. 1 VVG). Rz. 14 Es handelt sich hier um eine gesetzlichen ger...mehr

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§ 4 Teilkaskoversicherung (... / II. Ausweichmanöver

Rz. 59 Gemäß § 82 Abs. 1 S. 1 VVG ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, "bei" dem Eintritt des Versicherungsfalles "für die Abwendung und Minderung des Schadens" zu sorgen ("Rettungspflicht"). Rz. 60 Wenn ein Autofahrer Haarwild ausweicht, um einen Zusammenstoß zu vermeiden, sind die durch das Ausweichmanöver entstandenen Schäden ersatzpflichtige Aufwendungen gemäß § 82 V...mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / 7. Mangelnde Sicherung

Rz. 203 Der Diebstahl eines Fahrzeuges wird grob fahrlässig herbeigeführt,mehr

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§ 4 Teilkaskoversicherung (... / F. Unterschlagung (A.2.2.1.2 AKB 2015)

Rz. 27 Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug weder zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird. Rz. 28 Der Begriff der Unterschlagung ist rein strafrechtlich und erfordert den vollendeten Tatbestand von § 246 StGB.[25] Der Täter muss Alleingewahrsam haben; bei Bruch des Mitgewahrsams liegt...mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / III. Leistungsfreiheit

Rz. 159 Die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles führt sowohl in der Kaskoversicherung (§ 81 VVG) als auch in der Haftpflichtversicherung (§ 103 VVG) zur Leistungsfreiheit des Versicherers.[176] Rz. 160 Im Bereich der Kaskoversicherung ist der Vorsatz von Hilfspersonen dem Versicherungsnehmer nicht anzurechnen, es sei denn, diese Hilfsperson ist Repräsentant des...mehr

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§ 2 Der Kraftfahrt-Versiche... / I. Überblick

Rz. 2 Das gesamte Versicherungsrecht beruht auf dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG); für die Kfz-Haftpflichtversicherung enthält das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ebenso wie die Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung (KfzPflVV) Sondervorschriften. Da Versicherungsverträge privatrechtlicher ...mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / 2. Fahrzeugschlüssel

Rz. 185 Fahrzeugschlüssel müssen sorgfältig verwahrt werden und vor dem Zugriff unbefugter sicher sein.[217] Es wird daher in der Rechtsprechung als grob fahrlässig mit der Folge der Leistungsfreiheit angesehen,mehr

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§ 3 Einwendungen des Versic... / IV. Rechtsprechung

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zfs 5/2016, Keine Beschaffenheitsvereinbarung bei Wissensmitteilung über Eigenschaften des zu verkaufenden Kfz

BGB § 323 § 326 Abs. 5 § 434 Abs. 1 § 437 Nr. 2 Leitsatz Verwendet ein gewerblicher Kfz-Verkäufer in der Kaufvertragsurkunde die Formulierung "abg. Tachostand", so handelt es sich hierbei weder um eine positive noch um eine negative Beschaffenheitsvereinbarung, sondern lediglich um eine Wissensmitteilung, deren Erklärungswert beschränkt ist und für deren Richtigkeit der Verkäu...mehr

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zfs 5/2016, Abweichung des Kraftstoffverbrauchs eines Kfz von der Prospektangabe

BGB § 323 Abs. 6 S. 2 § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; EWGRL 1268/80 Leitsatz Weicht der Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs von der Prospektangabe ab, kann ein Fahrzeugmangel vorliegen. Verweist der Prospekt auf eine Verbrauchsermittlung nach der "Richtlinie 80/1268/EWG" kommt es darauf an, ob der richtlinienkonform ermittelte Verbrauch von der Prospektangabe abweicht. Ein Mehrverbra...mehr

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zfs 5/2016, Absehen vom Fah... / Leitsatz

1. Macht der Betroffene mit Blick auf ein bußgeldrechtliches Fahrverbot geltend, aus gesundheitlichen Gründen (hier: sog. Reisekrankheit) weder Mitfahrmöglichkeiten als Bei- oder Mitfahrer noch öffentliche Verkehrsmittel nutzen zu können, sondern auf die Nutzung eines Kraftfahrzeugs als dessen Fahrer angewiesen zu sein, darf sich das Tatgericht im Rahmen seiner Beweiswürdigu...mehr

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zfs 5/2016, Der erforderlic... / 1. Sachverhalt

Die Ausgangssachverhalte in den Ölspurentscheidungen liegen im Wesentlichen parallel: Ein Kraftfahrzeug verliert Betriebsstoffe und verschmutzt so die Fahrbahn. Die Straße muss gereinigt werden. Zum Einsatz kommt ein aufwändiges Nassreinigungsverfahren. Die zuständige Straßenmeisterei beauftragt ein Spezialunternehmen mit der Durchführung dieser Nassreinigung. Die der Straße...mehr

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zfs 5/2016, Beauftragung eines Sachverständigengutachtens durch den Haftpflichtversicherer

Hinweis "Die Sachverständigenkosten durch das von unserer Mandantschaft in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten belaufen sich auf … EUR brutto. Ich verweise auf die Rechnung des Kfz Sachverständigenbüro … vom … Die Rechtsauffassung Ihres Hauses verfängt nicht. Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ist meinem Mandanten nicht anzulasten. Es ist nicht Aufgabe de...mehr

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zfs 5/2016, zfs 5/2016 / Installation von Ladeanschlüssen für E-Autos in Garagen oder an Stellplätzen

Die Justizminister Bayerns und Sachsens wollen sich gemeinsam für Gesetzesänderungen zur Förderung der Elektromobilität einsetzen. Mietern und Wohnungsinhabern in Gemeinschaftsanlagen soll die Installation eines Ladeanschlusses für E-Autos in Garagen oder an Stellplätzen erleichtert werden. Um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten, sei es erforderlich, dass auch p...mehr

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zfs 5/2016, Keine Beschaffe... / Leitsatz

Verwendet ein gewerblicher Kfz-Verkäufer in der Kaufvertragsurkunde die Formulierung "abg. Tachostand", so handelt es sich hierbei weder um eine positive noch um eine negative Beschaffenheitsvereinbarung, sondern lediglich um eine Wissensmitteilung, deren Erklärungswert beschränkt ist und für deren Richtigkeit der Verkäufer durch die Einschränkung "abg." für "abgelesen" gera...mehr

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zfs 5/2016, Beweis eines Un... / Leitsatz

1. Ein VN, dessen Kfz einen Vorschaden erlitten hat, muss, will er aus einem neuen Versicherungsfall Entschädigungsansprüche herleiten, beweisen, dass der gesamte jetzt geltend gemachte Schaden auf den Versicherungsfall zurückzuführen ist. 2. Auch wenn ein VN nicht ausdrücklich nach Vorschäden gefragt wird, muss er solche offenbaren. (Leitsätze der Schriftleitung) AG Mönchengla...mehr

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zfs 5/2016, Entzug der Proz... / Sachverhalt

Der Kl., der Schadensersatzansprüche wegen eines Verkehrsunfalls geltend machte, erreichte aufgrund seiner Angaben zum Unfallhergang die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Erst im Rechtsstreit stellte sich nach Beweisaufnahme heraus, dass der Kl. den Auffahrunfall, in den er mit seinem Kfz verwickelt war, provoziert hatte. Weiterhin ergab sich, dass der Kl. in seinen danach ...mehr

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zfs 5/2016, Fahrerermittlun... / A. Verkehrsdelikte

Neben massenhaft vorkommenden Nötigungen im Straßenverkehr gem. § 240 StGB, bei denen der Anzeigenerstatter regelmäßig nur das amtliche Kennzeichen und eine Personenbeschreibung abgeben kann, kommt es typischerweise zu Fahrerermittlungen auch nach einer Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), oder einem unerlaubten Entfernen vom Unf...mehr

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zfs 5/2016, Abweichung des ... / Sachverhalt

Der Kl. macht die Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrages u.a. wegen von ihm behaupteten zu hohen Kraftstoffverbrauchs geltend. Das LG hat nach Einholung eines Gutachtens den von dem Kl. erklärten Rücktritt für gerechtfertigt erklärt, weil die im Prospekt des beklagten Verkäufers des Kfz angegebenen Verbrauchswerte bei dem Fahrzeug des Kl. unter Testbedingungen nicht reproduz...mehr