Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / II. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles

Rz. 75 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles haben in der Rechtsschutzversicherung keine große Bedeutung. Sie kommen vor allem im Verkehrsrechtsschutz in Betracht (§ 21 Abs. 8 ARB 2008/2010): Die Leistungsfreiheit besteht immer nur gegenüber demjenigen, der die Obliegenheitsverletz...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 2. Ausweichmanöver

Rz. 279 Gemäß § 82 Abs. 1 S. 1 VVG ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, "bei" dem Eintritt des Versicherungsfalles "für die Abwendung und Minderung des Schadens" zu sorgen ("Rettungspflicht"). Rz. 280 Wenn ein Autofahrer Haarwild ausweicht, um einen Zusammenstoß zu vermeiden, sind die durch das Ausweichmanöver entstandenen Schäden ersatzpflichtige Aufwendungen gemäß § 82...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 4. Führerscheinklausel (D.1.3 AKB 2008)

Rz. 72 Der Fahrzeugführer darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Es besteht Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer, dem Halter oder dem Eigentümer, wenn diese das Fahrzeug einem Fahrer überlassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat (siehe auch Rn 76). Rz. 73 Bei einem Fahrverbot ist die ...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / II. Schadenersatzrechtsschutz (§ 2 lit. a ARB 2008/2010)

Rz. 21 Schadenersatzrechtsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung oder auf Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen. Hinweis Nur für die aktive Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen besteht Versicherungsschutz, nicht für die Abwehr. Diese Deckungslück...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 2. Schadenminderungspflicht (E.1.4 AKB 2008)

Rz. 112 Die Regelung in E.1.4 AKB 2008 entspricht wörtlich der gesetzlichen Bestimmung in § 82 VVG: Der Versicherungsnehmer hat "nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen". Rz. 113 Die Formulierung "nach Möglichkeit" stellt auf das pflichtgemäße Ermessen eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ab.[104] Der Versicherungsnehmer soll sich so v...mehr

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§ 6 Hausratversicherung / M. Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2010 – Quadratmetermodell) – Version 1.1.2013

Rz. 32 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Absc...mehr

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§ 3 Versicherungsvertragsge... / 3. Verhüllte Obliegenheiten

Rz. 71 Bei einem Risikoausschluss muss der Versicherer lediglich beweisen, dass der Versicherungsfall durch ein ausgeschlossenes Risiko eingetreten ist, während bei einer Obliegenheit Verschulden nachgewiesen werden muss. Aus diesem Grund haben Versicherer Obliegenheiten wie Risikoausschlüsse formuliert, man spricht dann von verhüllten Obliegenheiten. Beispiel In den früheren...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 6. Direktanspruch gegen den Pflichtversicherer

Rz. 382 Im Gegensatz zu allen anderen Haftpflichtversicherungen normiert § 115 VVG einen unmittelbaren Anspruch gegen die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung. Der Haftpflichtversicherer kann somit gleichermaßen wie Fahrer, Halter für Ansprüche aus Verschuldenshaftung und/oder Gefährdungshaftung in Anspruch genommen werden. Hinweis In der Regel genügt es daher, bei ein...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 2. Versicherte Personen

Rz. 373 Die gesetzlichen Vorgaben aus § 1 PflVG und § 2 Abs. 2 KfzPflVV finden in A.1.2 AKB 2008 ihren Niederschlag: Mitversicherte Personen sind: Rz. 374 Nicht versicherte Person ist d...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 10. Verkehrsopferhilfe e.V.

Rz. 387 Um den Schutz der Verkehrsunfallopfer möglichst lückenlos zu gestalten, ist gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 PflVG ein "Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen" (Entschädigungsfonds) gebildet worden, der insbesondere dann eintritt, wennmehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / R. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) – Stand: September 2010

Rz. 142 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. ...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 7. Mangelnde Sicherung

Rz. 211 Der Diebstahl eines Fahrzeuges wird grob fahrlässig herbeigeführt,mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / I. Prämienschuldner

Rz. 25 Prämienschuldner ist der Versicherungsnehmer; aber auch Bezugsberechtigte und Pfandgläubiger können die Prämien zahlen, um den Fortbestand des Versicherungsvertrages zu sichern. Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung können daher ebenso die Versicherungsprämien leisten wie Leasinggeber oder Banken, denen ein Kraftfahrzeug sicherungsübereignet ist. § 34 VVG ändert i...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 4. Überschwemmung

Rz. 240 Eine Überschwemmung liegt dann vor, wenn Wasser sich in erheblichen Mengen ansammelt und nicht mehr auf normalem Weg abfließt. Eine Überschwemmung liegt auch dann vor, wenn so starker Regen auf einen Berghang niedergeht, dass er sturzbachartig den Hang hinunterfließt.[318] Die Überschwemmung muss den Schaden unmittelbar herbeiführen. Es liegt daher kein versicherter ...mehr

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§ 10 Haftpflichtversicherung / 5. Abtretung

Rz. 56 Der Geschädigte kann unmittelbar – auch im gerichtlichen Verfahren – gegen den Haftpflichtversicherer vorgehen, soweit der Versicherungsnehmer seinen Freistellungsanspruch an ihn abgetreten hat. Rz. 57 Eine Vielzahl von Konflikten in der Vergangenheit wird durch diese Regelung entschärft: Oft wollte der Versicherungsnehmer, dass der von ihm angerichtete Schaden regulie...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 4. Regulierungsvollmacht

Rz. 379 Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben (A.1.1.4 AKB 2008). Diese Regulierungsvollmacht besteht nicht, wenn der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person leistungsfrei ist.[497] Im Rahmen der Regulierungsbefugnis gilt der Versicherer als bevoll...mehr

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§ 3 Versicherungsvertragsge... / W. Rechtsnachfolge (§§ 95 ff. VVG)

Rz. 96 Wenn eine versicherte Sache veräußert wird, tritt an Stelle des Veräußerers der Erwerber in das Versicherungsverhältnis ein (§ 95 VVG). Bei einer Zwangsversteigerung der versicherten Sache sind die §§ 69 ff. VVG entsprechend anwendbar (§ 99 VVG). Beispiel Wird ein Kraftfahrzeug veräußert, wird der Vertrag – zunächst – mit dem Erwerber fortgesetzt. Versicherer und Erwer...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 1. Freistellungsverpflichtung

Rz. 372 Die Freistellungsverpflichtung des Haftpflichtversicherers besteht darin, begründete Ansprüche zu befriedigen (A.1.1.2 AKB 2008) und unbegründete Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts geltend gemacht werden, abzuwehren (A.1.1.3 AKB 2008). Diese Ersatzpflicht des Versicherers für Personen-, Sach- und Vermög...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 3. Versicherte Leistungen

Rz. 376 Die Hauptaufgabe der Haftpflichtversicherung besteht darin, die Ansprüche des Geschädigten durch Zahlung zu erfüllen (A.1.1.2 AKB 2008). Der Schadenersatz wird in Geld geleistet (A.1.1.2 AKB 2008); Naturalersatz (§ 249 S. 1 BGB) scheidet aus. Rz. 377 Gegenüber dem Geschädigten darf nicht mit Forderungen gegen den Versicherungsnehmer aufgerechnet werden (§ 121 VVG). Rz...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 4. Parteivernehmung (§ 448 ZPO)

Rz. 264 Auch eine Parteivernehmung gemäß § 448 ZPO ist in Ausnahmefällen zulässig und zwar nur dann, wenn bereits eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Sachdarstellung des Versicherungsnehmers besteht.[349] Rz. 265 Bewiesene Unredlichkeit des Versicherungsnehmers, auch wenn sie keinen Bezug zum Versicherungsfall haben, verbieten bereits die Anwendung von ...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / III. Leistungsfreiheit

Rz. 170 Die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles führt sowohl in der Kaskoversicherung (§ 81 VVG) als auch in der Haftpflichtversicherung (§ 103 VVG) zur Leistungsfreiheit des Versicherers.[168] Rz. 171 Im Bereich der Kaskoversicherung ist der Vorsatz von Hilfspersonen dem Versicherungsnehmer nicht anzurechnen, es sei denn, diese Hilfsperson ist Repräsentant des...mehr

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§ 3 Versicherungsvertragsge... / III. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 55 Grob fahrlässig handelt, wer schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und in ungewöhnlich hohem Maße dasjenige unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen.[18] Rz. 56 Während der Maßstab der einfachen Fahrlässigkeit (§ 276 BGB) ausschließlich objektiv ist, sind bei der groben Fahrlässigkeit auch subjektive, in der Indi...mehr

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§ 8 Feuerversicherung / L. Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung – gleitende Neuwertversicherung (AFB 2010 – gleitende Neuwertversicherung) – Version 1.4.2014

Rz. 35 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Absc...mehr

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§ 10 Haftpflichtversicherung / J. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) – Stand: Januar 2015

Rz. 74 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Umfa...mehr

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§ 3 Versicherungsvertragsge... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Aus dem privatrechtlichen Charakter des Versicherungsrechts ergibt sich, dass Versicherungsverträge ausdrücklich oder stillschweigend, schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Ebenso wie im allgemeinen Zivilrecht werden die meisten Versicherungsverträge allein aus Beweisgründen schriftlich geschlossen. Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit mit der Maßgabe, dass s...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / IV. Rechtsprechung

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§ 9 Einbruchdiebstahlversic... / C. Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (AERB 2010) – Version 1.4.2014

Rz. 18 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Absc...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 2. Fahrzeugschlüssel

Rz. 194 Fahrzeugschlüssel müssen sorgfältig verwahrt werden und vor dem Zugriff Unbefugter sicher sein.[208] Es wird daher in der Rechtsprechung als grob fahrlässig angesehen,mehr

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Errichtung eines Fahrradständers auf einem Tiefgaragenstellplatz

Leitsatz Die Bezeichnung "Tiefgaragenstellplatz" in der Teilungserklärung ist dahin zu verstehen, dass die entsprechende Fläche nur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehen ist. Normenkette § 15 Abs. 1, Abs. 2 WEG Das Problem Die Wohnungseigentümer genehmigen Wohnungseigentümer T die Errichtung eines Fahrradständers auf dem "Tiefgaragenstellplatz Nr. 11" zur Aufstellung vo...mehr

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zfs 6/2015, Alternative Rep... / A. Grundsätze der Schadensbehebung bei Schäden an Kraftfahrzeugen

I. Naturalrestitution und Wertersatz Kommt es bei einem Unfall zu einem Schaden an einem Kraftfahrzeug, für den ein anderer aufgrund einer Haftungsnorm (z.B. §§ 7 Abs. 1 StVG, 18 Abs. 1 StVG, § 823 BGB) eintrittspflichtig ist, steht dem Eigentümer des Fahrzeugs als dem Geschädigten gegen den Haftungsschuldner ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Wie Schadensersatz zu leisten i...mehr

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zfs 6/2015, Betriebsschäden durch gezogene Kfz

AKB A.2.3.2 Leitsatz Gezogenes Fahrzeug i.S.v. A.2.3.2 AKB ist auch ein Anhänger. BGH, Urt. v. 4.3.2015 – IV ZR 128/14 Sachverhalt Der Kl. nimmt die Bekl. aus einer Kraftfahrt-Vollkaskoversicherung in Anspruch. A.2.3.2 der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) bestimmt: "Versichert sind Unfälle des Pkw. Als Unfall g...mehr

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zfs 6/2015, Alternative Rep... / 3. Wertersatz nach § 251 BGB

Das Verlangen nach Restitution gemäß § 249 BGB wird von Gesetzes wegen durch die Regelung des § 251 BGB begrenzt. Nach § 251 Abs. 1 BGB hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen, soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist. Nach § 251 Abs. 2 S. 1 BGB kann der Haftungsschuldner den Geschädigten auf den Wert...mehr

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zfs 6/2015, Betriebsschäden... / Leitsatz

Gezogenes Fahrzeug i.S.v. A.2.3.2 AKB ist auch ein Anhänger. BGH, Urt. v. 4.3.2015 – IV ZR 128/14mehr

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zfs 6/2015, Alternative Rep... / 1

Die technische Entwicklung im Karosserie- und Fahrzeugbau, insbesondere in der Karosserieinstandhaltungstechnik, führt zu ständigen Neuerungen bei der Instandsetzung von Kraftfahrzeugen. So wenig heute Autos wie vor 40 Jahren gebaut werden, so wenig sind Reparaturmethoden von heute mit denen vor 40 Jahren vergleichbar. Das ist auch für den technischen Laien ohne Weiteres erk...mehr

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zfs 6/2015, Alternative Rep... / 2. Naturalrestitution nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB

Die praktische Bedeutung der Schadensbehebung durch den Ersatzverpflichteten nach § 249 Abs. 1 BGB ist gering.[10] Denn die meisten Geschädigten haben aus verständlichen Gründen kein Interesse daran, dem Haftungsschuldner, also meistens dem Schädiger, die Art und Weise der Schadensbehebung zu überlassen. Deshalb gewährt § 249 Abs. 2 S. 1 BGB bei der Verletzung einer Person u...mehr

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zfs 6/2015, Betriebsschäden... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… Das BG hat ohne Rechts- und Verfahrensfehler angenommen, dass die Bekl. nach A.2.3.2 AKB leistungsfrei ist." [10] 1. Entgegen der Auffassung der Revision erfasst diese Klausel der AKB, deren Auslegung in der Revisionsinstanz voll überprüfbar ist (vgl. Senat VersR 2013, 354 Rn 10), auch einen Schaden zwischen einem Fahrzeug und seinem Anhänger, sofern er ohne Einwirkung...mehr

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zfs 6/2015, Alternative Rep... / I. Naturalrestitution und Wertersatz

Kommt es bei einem Unfall zu einem Schaden an einem Kraftfahrzeug, für den ein anderer aufgrund einer Haftungsnorm (z.B. §§ 7 Abs. 1 StVG, 18 Abs. 1 StVG, § 823 BGB) eintrittspflichtig ist, steht dem Eigentümer des Fahrzeugs als dem Geschädigten gegen den Haftungsschuldner ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Wie Schadensersatz zu leisten ist, wird durch die Vorschriften der ...mehr

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zfs 6/2015, Betriebsschäden... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt die Bekl. aus einer Kraftfahrt-Vollkaskoversicherung in Anspruch. A.2.3.2 der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) bestimmt: "Versichert sind Unfälle des Pkw. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf den Pkw einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschäden gel...mehr

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zfs 6/2015, Alternative Rep... / III. Fiktive Schadensabrechnung

Der Geschädigte kann in Ausübung seiner Dispositionsfreiheit seinen Sachschaden[45] aber auch fiktiv abrechnen.[46] Der Geschädigte macht dabei unabhängig von den tatsächlich entstandenen Aufwendungen – meist auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens oder eines Kostenvoranschlags – Geldentschädigung für Restitutionsmaßnahmen geltend, die nach seiner Auffassung zur S...mehr

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zfs 6/2015, Alternative Rep... / II. Konkrete Schadensabrechnung

Lässt der Geschädigte sein Fahrzeug reparieren, repariert es selbst oder beschafft sich ein gleichwertiges[42] Fahrzeug, so kann er die ihm hierdurch entstandenen Kosten zum Gegenstand seines Schadensersatzverlangens machen (konkrete Schadensabrechnung).[43] Diese tatsächlich aufgewendeten Beträge sind zwar nicht notwendig identisch mit dem zur Herstellung erforderlichen Gel...mehr

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zfs 6/2015, Alternative Rep... / 1. Naturalrestitution nach § 249 Abs. 1 BGB

Gemäß § 249 Abs. 1 BGB hat der zum Schadensersatz Verpflichtete den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Der Anspruch richtet sich also gegen den Haftungsschuldner selbst. Dieser muss nach der Konzeption des Gesetzes einen Zustand herstellen, der so nie bestanden hat, nämlich einen Zustand, wie er bei Hi...mehr

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zfs 6/2015, Vorabentscheidu... / 2 Aus den Gründen:

" …" Zu den Vorlagefragen Vorbemerkungen [38] Da die vom vorlegenden Gericht gestellten Fragen die Auslegung der Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 2 der Richtlinie 2006/126 betreffen, die die Richtlinie 91/439 aufgehoben und ersetzt hat, ist vorab zu ermitteln, welche Bestimmungen des Unionsrechts auf den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens zeitlich anwendbar sind. [39] Aus dem Vorlagebe...mehr

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zfs 6/2015, Vorabentscheidu... / Sachverhalt

Frau Sevda Aykul ist österreichische Staatsangehörige und wohnt in Österreich, unweit der deutschen Grenze. Nach einer Polizeikontrolle in Deutschland ergab die Untersuchung der Blutprobe, dass Frau Aykul unter Einfluss von Cannabis gefahren war und dass sie dieses Rauschmittel zumindest gelegentlich konsumierte. Die deutschen Behörden waren daher der Auffassung, dass Frau A...mehr

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zfs 6/2015, Alternative Rep... / 2. Die Problematik alternativer Reparaturmethoden bei konkreter Schadensabrechnung

Hinweis Fall 1: Bei einem von H allein verschuldeten Unfall wird die Motorhaube des Fahrzeugs von G beschädigt. G fährt daraufhin in seine markengebundene Fachwerkstatt, wo die Motorhaube durch eine neue ersetzt wird, und verlangt nach Maßgabe der Reparaturrechnung Ersatz der angefallenen Kosten. H wendet nun ein, es hätte die Möglichkeit einer alternativen Reparatur bestand...mehr

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zfs 6/2015, Vorläufige Deck... / 1 Aus den Gründen:

" … Zu Recht hat das LG die Bekl. zur Zahlung einer Kaskoversicherungsleistung i.H.v. 6.350 EUR verurteilt. Denn im Ergebnis der in zweiter Instanz teilweise wiederholten Beweisaufnahme steht auch zur notwendigen Überzeugung des Senats (§ 286 ZPO) fest, dass die Bekl. dem Kl. im Rahmen der vereinbarten vorläufigen Deckung für das Fahrzeug V Versicherungsschutz im Rahmen eine...mehr

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zfs 6/2015, Die Fahreridentität im Bußgeldverfahren

Hinweis In dem Bußgeldverfahren, teile ich mit, dass sich der Betroffene weiterhin nicht zur Sache äußert. Eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrers zum Zeitpunkt der Messung ist nach dem Inhalt der behördlichen Ermittlungsakte nicht möglich. Die überlassenen Messfotos lassen eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrers des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Messung nicht...mehr

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zfs 6/2015, Recht auf Herau... / Leitsatz

1. Beim Erwerb vom Nichtberechtigten ist ein grob fahrlässiges Verhalten des Erwerbers dann anzunehmen, wenn er trotz Vorliegens von Verdachtsmomenten, die Zweifel an der Berechtigung des Veräußerers wecken müssen, erforderliche Nachforschungen nicht unternimmt. 2. Für den Gebrauchtwagenhandel ist bei der Bewertung der Umstände, die für den Käufer eines gebrauchten Kfz eine N...mehr

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FoVo 6/2015, Zwangsvollstre... / Leitsatz

Wird im Rahmen eines gerichtlich protokollierten Vergleichs die Zahlung einer Geldsumme Zug-um-Zug gegen Herausgabe eines Pkws vereinbart, so kann der Gerichtsvollzieher die Durchführung des Vollstreckungsauftrags nicht mit der Begründung verweigern, dass auch der Kfz-Brief anlässlich der Zug-um-Zug-Vollstreckung übergeben werden müsse, dies jedoch nicht tituliert sei. AG Sch...mehr

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zfs 6/2015, Vorläufige Deck... / Sachverhalt

Die Kl. begehrt als VN eine Teilkaskoentschädigung für das ihr am 19.11.2009 überlassene und angeblich am 11.2.2010 entwendete geleaste Kfz P. Schon am 5.11.2009 hatte S als von der Kl. mit der Suche nach einem passenden Versicherungsschutz beauftragte Versicherungsmaklerin über eine ihr von dem verklagten VR zur Verfügung gestellte Software eine elektronische Versicherungsb...mehr

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zfs 6/2015, Vorabentscheidu... / Leitsatz

1. Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 20.12.2006 über den Führerschein sind dahin auszulegen, dass sie einen Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet sich der Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins vorübergehend aufhält, nicht daran hindern, die Anerkennung der G...mehr