1. Beim Erwerb vom Nichtberechtigten ist ein grob fahrlässiges Verhalten des Erwerbers dann anzunehmen, wenn er trotz Vorliegens von Verdachtsmomenten, die Zweifel an der Berechtigung des Veräußerers wecken müssen, erforderliche Nachforschungen nicht unternimmt.

2. Für den Gebrauchtwagenhandel ist bei der Bewertung der Umstände, die für den Käufer eines gebrauchten Kfz eine Nachforschungspflicht hinsichtlich der Verfügungsberechtigung des Veräußerers begründen, ein strenger Maßstab anzulegen.

(Leitsätze der Schriftleitung)

LG München I, Urt. v. 2.2.2015 – 26 O 13347/14

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